Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 4 (1902)
- Issue
- 11 (11.3.1902)
- Date
- 1902-03-11
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 14. März 1902 Nr. 11 nicht vollends vergiftet erscheint imd wo das materielle Interesse nicht erheischt, die coirfessionellen Gegensätze nicht zu schüren, biirftcn die hageldicht gefallenen Anklagen des Dr. Strancher zu einer Ernüchterung beitragen. Kemper aliquid haeret. Man wolle daher die im Verhältnisse geringfügigen Kosten der Verbreitung der ^trancherschen Parlamentsrede nicht scheinen. Das „Indische Volksblatt", immer bereit, die Interessen des jüdischen Volksstamnres zu lvahren und für dasselbe in den Kstmpf zu treten, erklärt sich gerne bereit, die Subscription zu er osfnen und wird mit Vergnügen die zufließenden Beträge veröffentlichen und quittieren. Wir kommen nun zur Parlamentsrede des Abgeordneten Dr. Strancher, von welcher wir eine Stichprobe alles desjenigen veröffentlichen, was er in puncto Judenhetzc vorgebracht hat. . Die öffeiNkichc S i ch c r Ii ei t versage sehr oft und merkivür - digerwcisc gerade dann, wenn es sich um die Sicherheit der Inden handle. In den letzten Jahren sei die Jndcnplündernng eine SPccia 1 irät O e st e r r c i ch S geworden. In Russland habe cs in den letzten Dccennien Iudeiwliindcrungen nicht mehr gegeben. In anderen Ländern seien derartige Erscheinungen überhaupt unmöglich. Diese Indcnplündcrnngen seien nicht das Werk des Pöbels» sie werden vielmehr oft von den höheren Schichten des Bürgerthums, ^des Adels lind der Assiliicrtcn organisiert. Die einflussreichen Führer bleiben allerdings in der Regel nnausforschbar. So oft die Ilntersuchung auf höher stehende Persönlichkeiten stoße, reiße der Faden plötzlich entzwei. Nie sei eS in die Oeffenrlichkeit gedrungen, wer diese leitenden Persönlichkeiten waren. Tie lverkthätigen Excedenten aber werden niedergeschossen oder büßen oft mit schloeren Strafen. An sehr vielen Orten schon wurdcit die Inden von Deutschen, Ezechcn, Polen geprügelt, bohcottiert, verfolgt und vor den Augen der Sicherheitsorganc und unter ihrer passiven Mitwirkung geplündert. Dadurch werden die Autorität und das Ansehen der Staatsgewalt untergraben. Die Ursachen für diese Ausschreitungen und für die damit verbundene Erschütterung des Nechtsbewusstseins liegen darin, dass man allzu lange und allzu geduldig zugesehcn habe, wie von gewisser Seite ungestraft die brutalsten Beschimpfungen verübt lind die niederträchtigsten Lügen über die Juden in Wort und Schrift verbreitet wurden. Eine weitere österreichische Specialität seien die vielen Kinderraube und Entführungen halbwüchsiger Mädchen in gewisse Klöster. Redner erinnert an den Fall Araten und erwähnt, dass die von ihm in dieser Angelegenheit eingebrachte Interpellation bis heute unbeantwortet geblieben sei. Der Ministerpräsident habe in dieser Sache erklärt, dass die Polizei in Krakau ihre Schuldigkeit thun werde. Der Iustizminister habe versprochen, sich zu bemühen, in die Angelegenheit Klarheit zu bringen. Vom Minister P i e n - tak heiße es, dass er sich dahin geäußert habe: „An den Mauern des Klosters hört die Staatsgewalt auf." Auch andere Fälle von Mädchen-Entführungen in Klöster haben sich in Galizien zugetragcn, ohne dass es gelungen wäre, mit Erfolg dagegen aufzutreten. In einem Falle erklärte der Referent der Krakauer Polizei, dass er srch um solche jüdische Angelegenheiten nicht kümmern könne. Alle Bemühungen, der Araten wieder habhaft zu werden, seien an der Schwachheit der Behörden gescheitert. Das Landesals Strafgericht in Krakau habe dem Vertreter des Varers der Araten, Professor Rosenblatt, die Einsicks! in alle 'Acten verweigert, weil wichtige Gründe dem entgegenstehen. — Redner bespricht sodann den Fall her Entführung des Judenmädchens K o r n r e i ch, in welchem zwar gegen die Entführer die Anklage erhoben wurde, gleichzeitig aber auch gegen die Eltern des Mädchens, weil dieselben sic durch Prügel hätten zwingen wollen, die Absicht des Uebertrittes zum Christenthume aufzugeben. Die Erzwingung einer Unterlassung sollte nach Ansicht des Staatsanwaltes den Thatbestand der öffent-; lichen Gewaltthätigkeit nach dem 8 08 begründen. Die Strafverhandlnng endete mit dem Freispruche der Eltern, aber auch der Entführer. — Redner bespricht eine Reihe weiterer Fälle von Entführung von Judenmädchen in Klöster und bemerkt dann: Dürfen srch derartiae unerhörte Fälle von Verbrechen ungestraft in einem modernen Rcchtsstaate abspielen? Wenn sich in diese Klöster Stellungspflichtige oder Steuerrückständler geflüchtet hätten — die öffentliche Gewalt hätte sie bestimmt gefunden, herausgeholt und der Assentpflicht unterzogen, beziehungsweise die Steilerrückstände von ihnen eingetricbcn. (Heiterkeit.) Eine solche Scelenfängerei sei mit der Würde der großen Kirchen in Oesterreich nicht vereinbar. Ein Hirtenbrief spreche sich auch entschieden dagegen aus und betone das natürliche heilige Recht der Eltern mif die Erziehung ihrer Kinder. Abg. Pastor: Wenn aber jemand, der über vierzehn Jahre alt ist. freiwillig die Taufe wünscht?! Abg. Dr. Strauchcr: Die Michaclina Araten war unter vierzehn Jahren. Man hielt sie aber im Kloster zurück, bis sie die vierzehn Iabre erreicht hatte. : Abg. Pastor: Man sagt, sie sei älter! ,! Abg. Dr. Strancher: Die Acten beweisen das Gcgenthcit.. (Unruhe und Schlnssrufc.) , Vice-Präsident Kaiser gibt das Glockenzeichen. Abg. Dr. Strancher: Ich bin gleich fertig, aber cs handelt sich hier um eine Frage der öffentlichen Sicherheit. Anfangs der Siebzigerjähre hat in diesem Hause ans Anlass eines ähnlichen Falles eine Verhandlung stattgefundeil. Damals hat das Haus cimnüthig dagegen Stellung genommen. Redner citiert sodann einen Erlass des Justizministeriums vom 6. November 1867, in welchem den Behörden empfohlen wird, dahin zu wirken, dass entlaufene minderjährige Iudenmädchen oder Frauen nicht in Nonnenklöstern zurück- > gehalten werden. j Abg. Pastor: Wenn aber jemand freiwillig getauft werden, will? ' I Vice-Präsident Kaiser: Die Verathung über die politische Verwaltung ist abgeschlossen. Ich bitte, sich an die Sache zu halten. Abg. Dr. Strauchcr: Gerade die administrativen Beamten können ohne eine Dicnstpragmatik der Willkür ihrer Vorgesetzten preisgegcbcn sein. Er bemerkt sodann, dass die Staatsanwälte in Galizien nicht immer mit dem erforderlichen Täct auftreten. Noch Zeitungsberichten Habe ein LtaalsaMvalt vor dem Geschworenengerichte in Tarnopol in einem Plaidohcr gegen einen jüdischen Angeklagten unter Anderem von dem Kleinhandel gesprochen, welcher sich „in der schmutzigen jüdischen Masse" concentricrt. Abg. Stein: Das ist richtig! Das ist die Wahrheit! Abg. Dr. 2Uia,u;i. würde! (NencrlichcZivischenrnfe seitens des Abg. Stein.) Redner citicrt einen Ausspruch des englischen Geschichtsschreibers Macanlep über die Emancipation der Inden. Es heißt darin unter Anderein: „Erst erzeugt ihr Laster, dann macht ihr daraus einen Grund für eure Verfolgungen. Ihr behandelt die Inden als Fremdln'ge lind wundert euch, dass sie nicht alle Gefühle der Lai'Cesk'ndcr thcilen. Ihr habt sie jahrhnnd.'i wlcmg jegliche Art von Nngercchtigkeit erdulden lassen und wollt iie nun verdammen, dass sic zil dem, lvas die natürliche Zuflucht der Schtvachen gegen die Gewalt ist, zur List und Schlauheit, ihre Zuflucht nehmen ..." Vice-Präsident Kaiser gibt das Glockenzeichen und ersucht den Redner, sich nicht in Vorlesungen zu ergehen. Abg. Dr. Strauchcr: Ich bin schon zu Ende, Herr Präsident! Abg. Stein (zmn Abg. Dr. Strancher): Citicrcn Sie den Richard Wagner, Napoleon I., Fichte, Dühring! Vice-Präsident Kaiser: Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen! Abg. Dr. Strauchcr: „Ich flehe euch an," sagt Macanlch . . . Vice-Präsident Kaiser: Ich bitte, hier keine Vorlesungen zu halten, ich kann das nicht zngestehcn. Abg. Dr. Strauchcr setzt die Verlesung des Citatcs fort. Vice-Präsident Kaiser: Ich bitte, doch nicht zu beriefen! Abg. Dr. Strauchcr: Ich muss doch den Satz zu Ende lesen. Vice-Präsident Kaiser: Ich entziehe Ihnen das Wort. Vorlesungen kann ich nicht dulden. Das Wort hat Herr Sectionschef Dr. Wolf. (Widerspruch seitens des Abg. Strancher. Lärm.) Ich bitte um Ruhe. Das Wort hat der Herr Sectionschef Dr. Wolf. Abg. Dr. Strauchcr: Herr Präsident, das ist ein Gewaltact, der, wie ich glaube, des Parlamentes nicht!vürdig ist! Vice-Präsident Kaiser: Ich bitte um Ruhe und rufe Sie, Herr Dr. Strancher, zur Ordnung. Sie haben die Geduld lange genug in Anspruch genommen. Abg. Dr. Strauchcr: Ich nagle diese Ungerechtigkeit des Präsidenten an. (Unruhe.) Bemerkenswert ist die tiefbetrübende Thatsache, dass dem Abgeordneten Strancher in der Bertheidigling der jüdischen Interessen nicht der nöthige Spielraum gewährt worden ist, und ihm ja sogar seitens des Vieepräsidenten Kaiser das Wort entzogen wurde, ein brutaler Gewaltact, auf welchen wir zurückzukommen, uns noch vorbehalten.Nach allem, was der Antisemitismus an Indolenz und Jndulgenz bisher gezeigt hat, darf es freilich nicht befremden, wenn von Seite der Regierung auf die von dem Abg. Dr. Strancher gegen dieselbe erhobene Anklage gar nicht reagiert worden ist. Ebensowenig darf es wundernehmen, dass Abg. Dr. Strauchcr beiden fortschrittlichen Abgeordneten einbezüglich der mit. den ausschlaggebenden jüdischen Stimmen gewählten Wiener Parlamentarier auch nicht den geringsten Succurs gefunden hat, ein Thema, dessen Behandlung wir uns ebenfalls Vorbehalten, weil es. derzeit vor Beginn der Wahlperiode in den Gemeinderath von brennendster Aktualität ist. Der Abgeordnete Dr. Strancher hat sich unter allen Umständen für seine mannhafte That unseren und den Dank aller derjenigen, die es mit dem Judenthum ehrlich meinen, in weitgehendster Weise erworben, umsomehr, als er sich mit dem Gedanken vertrant machen musste, dass er bei der Verthcidignng jüdischer Interessen sich allein befinden wird, und von keiner Seite einen Beistand und Succurs erhalten dürfte. Der Abgeordnete Dr. Strancher verdient aber auch die allgemeine Anerkennung deshalb, weil er durch seine Unerschrockenheit und Standhaftigkeit gezeigt hat, wie sich ein jüdischer Abgeordneter im Parlamente zu benehmen hat, und ) reich er weite Abstand zwischen ihm und der schwächlichen Haltung seiner jüdischen Abgeordncten- Eollcgen vorhanden ist. Lebhaft zu wünschen wäre, dass bei den bevorstehenden Wahlen der Abgeordnete Dr. Strancher als Muster und als Typus eines Candidaten für die autonomen und parlamentarischen Körperschaften gelten möge. Denn nur dann, wenn die jüdischen Abgeordneten Muth, Selbstgefühl und Ueberzengnngstrene an den Tag legen, wie es Abgeordneter Dr. Strancher gethan hat, dürfen wir einer besseren Zukunft entgegensehen und die Beruhigung hinnehwen, dass über die Interessen des jüdischen Volksstnmmes nicht zur Tagesordnung übergegangen werde. * yllmanM im Gerichtrsaale. Aba- Dr. Strauchcr: Merkwürdia, dass gerade das Kloster der Felicianerinnen in Krakau sich nur dieser verirrten Seelen annimmt! Abg. Pastor: Das ist iljr Beruf! Abg. Dr. Strauchcr führt aus, die confessionelle Gteichb e r e ctz t i g u n g in Oesterreich sei keine so aufrichtige, wie sie nach der Verfassung sein sollte. Selbst die Freisinnigen, die ja bei uns sehr dünn gesät sind, nehmen in dieser Frage eine sehr zweifelhafte Haltung ein. Allerdings, wenn cs sich um Wahlen handelt oder lim gewisse Geldsammlnngen, ist auch der Inde Mitbürger, ja er isr „geehrter Mitbürger", „geschätzter Wähler". (Heiterkeit.) Man apjielliert an seine Opferwilligkeit, an die Solidarität für die gefährdete gemeinsame freiheitliche Sache. Aber nach den Wahlen wird man sehr bergessiich. Abg. Stein: Was Ivird denn Ihr Club sagen? Abg. Dr. Strauchcr: Ich bin in keinem Club! Abg. Stein: Sie sind also ganz wild? Abg- Dr. Strauchcr: Ja, Sie sehen, wie ein Wilder ausschaut. (Heiterkeit.) Wenn die Inden ihre Schuldigkeit gethan, haben, können sie gehen. Gesellschaftlich werden sie zurückgedrängt, \ wirtschaftlich bohcottiert, alle möglichen Untugenden werden ihnenan den Kopf geworfen und gerade von den Deutschen, denen sie stets treue Gefolgschaft geleistet haben. Redner bespricht sodann die; Forderung der Staatsbeamten nach Schaffung einer Dienstprag-! matit und nach Beseitigung der geheimen QualificationS-Tabelle.! Vice-Präsident Kaiser: Ich mache Sie darauf aufmerksam,, dass die Frage der Dienstpragmatik in den derzeitigen Verhandlnngsgegenstand nicht hineingehört. (Zustimmung.) I Abg. Dr. Strauchcr: Ich spreche doch von der öffentlichen ' Verwaltung... ' In der vorigen Woche haben in Wien zwei Gerichtsverhandlungen stattgefundeir, welche Veranlassung gaben, in der Qeffentl ich keil vielfach der Erörterung unterzogen zn werden. In dem einen Falle handelt es sich wm eine Mntter, die ausVerzweiflung in ihrerNothlage sich mit ihrem Kinde den Tod geben wollte, in dem anderen Falle wieder war Gegenstand der gerichtlichen Strafverhandlung der Diebstahl eines hungernden Arbeiters van einigen Semmeln. In beiden Fällen ist ein Urtheil erfolgt, in welchem der Richter nicht nach dem strengen Buchstaben! des Gesetzes vorgegangen ist, sondern einer Regung des menschlichen Herzens gefolgt ist, die in der Oeffentlichkeit ihre volle Sanction gefunden hat. Man wird derlei juristische Abweichungen von dem harten Buchstaben des Gesetzes gewiss verzeihlich finden und mit psychischer Veranlagung des urtheilsprechmden Richters begründen. Snmmnm jus summa injuria. Die haarspalterische und correcte Auslegung und Anwendung des Gesetzes kann sich in vielen Fällen als das höchste Unrecht quält freieren. Man wird deshalb geneigt sein, dem Richter bet seinen Sentenzen einen gewissen Spielraum,;u gönnen. Denn auch der Richter ist ein Mensch, mid wenn er Gefühl hat für das Elend und die Nothlage des Angeklagten, wird er nicht umhin können, dort Milde und Billigkeit walten zu lassen, wo das Gesetz < des Rechtes gebieterisch verlangt. Auch bei dem Richter ist das Axiom anwendbar, dass es eine Zweiscclcntheorie nicht gibt. Das Milieu, in dem er sich bewegt, die Strömung, in der er lebt, muss nothwendigerweise emen tiefgehenden Einfluss auch daun auf ihn ausuben, wenn er den Hausrock abgelegt und den richterlichen Talar. angelegt hat. Vom menschlichen Standpunkte aus, owie vom Gesichtspunkte der öffentlichen Moral und Sittlichkeit wird daher auch kein Einsichtiger gegen die Anwendung der äußersten Milde etwas einzuwenden haben in allen fällen ,wo es sich um solche Deliete handelt, die im momentanen Affect entstanden sind. Leider hat jedes Bild auch seine Schattenseiten, und wie die vieltansendjährige jüdische! Geschichte lehrte befinden wir uns stets in der Schattenseite des Bildes, daher es für uns leider immer ein bedenkliches Moment bildet, tvenu richterliche Functionäre den Motiven Rechnung tragen!, in denen sie sich befinden, und sich von der Strömung beeinflussen lassen, die an der Tagesordnung sind. In gar vielen ist richterliche Sentenz, die herrschende 'Strömung und der Parteistcmdpunkt des Richters zu unseren Ungunsten ausgefallen. Es gehört zu den aller seltensten Fällen, dass in einem Schtvurgerichtsprocess ein an'geklagter Jude freigesprochen wird, wenn auch nur ein Jndicienbeweis vorhanden ist. Der Fall Hilsner ist noch in lebhafter Erinnerung. Alle Instanzen haben einen horrenden Jnstizirrthum sanctioniert. Der Raummangel gestattet uns nicht, alle die Fälle aufzuzählen wo jüdischen Angeklagten schreiendes Unrecht zugefügt worden ist. Aber den allerletzten Gerichtsfall des jüdischen Bethausdieners Koppstein gegen den Gymnasialprofessor Dr. Spika möchten wir doch als warnendes Exempel der Vergessenheit entziehen. Gyumasialprofessor Spika, ein verrohter verivilderter Antisemit katexochen lvar angeklagt, einen seiner Schüler, den Sohn des jüdischen Gemeindedieners Koppstein in unflätigster, gemeinster Weise beschimpft und auch die Familie dieses Schülers in diese Injurien einbezogen zu haben. Zum allgemeinen Erstaunen ist der erste Richter mit einem Freispruche vorgcgangen. Noch größer war das Befremden über die Begründung des Freispruches. In dem Falle Koppstein-Spika ist seitens der höheren Instanz allerdings eine Nemedur erfolgt, was aber nicht dazu beitragen kann, unsere Besorgnisse und Befürchtungen fortbesteheu zu lassen, dass die Tagesströmung allzusehr Eingang in die geheiligten Räume des Gerichtes zu unserem Nachtheile schafft. Nachden bitteren Erfahrungen von dem Beginne der Diaspora angefangen bis auf den heutigen Tag, die wir zu machen Gelegenheit hatten, wird man unsere Empfindlichkeit wohl verzeihlich finden. Der Gebrannte fürchtet dos Feuer. Wir Juden dürfen das Zeugnis für uns beanspruchen, das nach dem Ansspruche des Römers: Homo sum et nihil humani a me alienum puto. Dass wir Menschen sind im idealen Sinne des Wortes, von menschlichem Mitgefühles für das Elend unserer Mitmenschen ohne Unterschied der Confession erfüllt, dass!vir bei Uebnng des Wyhlthuns keinen confessioncllen Unterschied machen und der Altruismus in keinem Volksstamme so intensiv wie im jüdischen ausgebildet anzutreffen ist. Wir Juden werden daher stets richterliche Sentenzen freudigen Herzens ratificiercu, in denen, vom starren Buchstaben des Gesetzes abweichend, die Menschlichkeit! zmn Ausdrucke gelangt, allein, was anderen recht, muss uns Juden billig sein. In diesem Sinne möchten wir, dass dem urtheilsprcchenden Richter eine gelvisse Freiheit gegönnt Iverde. Doch müssen wir entschieden < dagegen Protest entlegen, dass einem richterlichen Fnnctionär gestattet sei, seinen den Juden feindlichen Varteistandpuukt im Gerichtssaale einzunehmen und ihm Geltung zn verschaffen. * Die Wiener Universität. Eine Leuchte der Wissenschaft ist erloschen. Die Wiener Universität hat durch das allzufrüh erfolgte Hinscheiden eines ihrer Professoren, Dr. Moritz Kiaposi, einen schweren!, man könnte fast sagen, unersetzlichen Verlust erlitten. Professor Kaposi war nicht nur ein vorzüglicher Lehrer, er Ivar auch ein guter Arzt, der durch seine voll den größten Erfolgen gekrönte Thätigkeit nicht nur die Wiener Universität, sondern auch ganz Oesterreich auf dem ganzen Erdenrund bekannt gemacht hat. Aus der ganzen Welt pilgerteu Patienten nach Wien, um Kaposi zu eonsnltileren und seinen ärztlichen Rath und Beistand m Anspruch zu nehmen. Anlässlich seines Hinscheidens sind Kaposis von seinen engeren und Iveiteren Eoliegen Nachrufe gewidmet worden, in denen das höchste Lob und die größte Anerkennung für die klinische Tkätigkeit, für hie fachliterarische Productivität zum Ausdrucke gelangt sind. Auch die Tagesblätter haben mit überhebendem, lvohlverdientem Lobe für den Verstorbenen nicht gekargt und in spaltenlaugen Artikeln die Bedentimg Kaposis für die ärztliche Kunst hervorgehoben. Wer war mm dieser Kaposi? In einer kleinen, ungarischen Landstadt — Kaposvar — geboren, unbemittelter jüdischer Eltern Kind, hat er schon frühzeitig das Bedürfnis empfunden, sich Bildung anzneignen und den Weg des Wissens zu beschreiten. Nach unsäglichen Mühen und Entbehrungen gelang es Kaposi, schon! in relativ jungen Jahren den Doctorhut zu erlangen. Auf sich selbst angeivieseu, musste er sofort darauf bedacht seist, eine gesicherte Stelllmg zu erlangen, die es ihm ermöglicht hätte, sich nicht nur den Lebensunterhalt zu eiloerben, sondern auch den Drang nach wissenschgftlichem Fortschritte zu bethätigen.