Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 4 (1902)
- Issue
- 10 (7.3.1902)
- Date
- 1902-03-07
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Wien, Freitag Jüdisches VolksbJatt 7. März 1902 Seite 5 pucrilia tractant. Ein mir befreundeter Reichstagsabgeordneter sagte mir einst: „Die Antisemiten fndjen ü&crau den Juden, und wo sie ihn nicht finden, so — erfinden sie ihn." So handeln sie, wenn um einen Verbrecher die Rede ist. Handelt es sich aber um einen genialen Mann, so suchen sie den Antisemiten; und da sie ihn in diesem Falle wohl niemals finden, nun, so erfinden sie ihn! Große Geister geniert es nicht, und kleine haben sie nicht. „Israelit." Zur Colonisation von Palästina. Aus Odessa wird geschrieben: Das Central-Comitee des russischen Vereines zur Unterstützung jüdischer Ackerbauer und .Handwerker in Ourien und Palästina hat beschlossen, ein zlvischen den Colonien Wad el-Chanin und Rechoboth belogenes, 100 Hektar innfassendes Areal zu erwerben. Der dem arabischen Besitzer gezahlte Kaufpreis stellt sich (außer den Gerichts- und Vermessungskosten) auf ca. 400 Frcs pro Ha., eiir Beweis, wie sehr die Bodenpreise in Palästina, namentlich in Judäa, während der letzten zwanzig Jahre gediegen sind. Das ziemlich wasserreiche Areal soll zur Anlegung von Bujaren (Obstpflanzungen) bestinnnt sein und eirnr größereir Anzahl arbeitsloser Tagelöhner-Familien Unterkunft bieten. — Seit Jahren sind die niederen Behördeil gewöhnt, die nicht zur Verwendung gelangten, von der Negierung in Verwahrung genommenen Nette der jüdischen Fleischsteuer (Karobka) als herrellloses Gut angitsehen, dessen sich kleinere und größere christliche Korporationen ohne weiteres zur Straßenpflafterrmg, Errichtung voir Theater- und Schulgebäuden und ähnlichen eminent jüdischen Zwecken bemächtigen dürfen. Um dem Buchstaben des Gesetzes, das die Judeusteuer ausschließlich für jüdische Zwecke verwendet wissen will, zu genügell, werden die gewünschten Beträge als verzinsliche Darlehen entnommen. wobei nach glücklich erfolgter Transaction weder cm Verzinsung, noch an Rückzahlung des Capitals gedacht wird. Die ejingeschüchterten russischen Inden! schwiegen meift zu diesem offenklmdisgen Missbrauch mit den für die Bestreitung ihrere Gemeindebedürfnisse bestimmten, von ihnen selber aufgebrachten Geldern, aus Furcht, sich durch einen Protest nur weitere Unannehmlichkeiten zuzuziehen. Es ist daher als ein überaus erfreulicher Beweis für das erstarkte jüdische Bewusstsein xit Russland zu begrüßen, dass die Vertreter der Gemeinde in Rostow a. D. sich beschwerdeführend all deil Miilister des Innern gewendet haben, weil der Magistrat ihrer Stadt vor Jahren aus den Karobka-Erträgilissen 20 000 Rubel zum Baue eines Mädchen-Gymnasiums „geliehen" hat, ohne das Capital mit einer Kopeke zu verzinsen oder zu amortisieren. Der Erfolg der Beschwerde war ein über alle Erwartung günstiger. Der Minister befahl dem Magistrat, die Hälfte des Betrages sofort bei der Reichsbank zu deponieren. Hoffentlich wird dieses Vorgehen alle anderen jüdischen Gemeinden Zll gleicher Energie ermuntern. — Das lebhafte Verlangen der russischen Judeil nach landwirtschaftlicher Beschäftigung hat in den letzteil Jahren zur Errichtung von vier Ackerbauschulen, und zwar in Odessa, Orgjejcw (bei Kischinew) Mohi'lcw am Dnjeper und Minsk, geführt. Alle diese Anstalten, deren Errichtung mit großen Opfern verbunden war, wurden in der Hoffnung ins Leben gerllfen, dass die Negierung den Zöglingen derselbell nach Absolvierung ihrer Lehrzeit gestatten lverde, auf denr platten Lande zu wohnen und da ihrem erlerilteil Berufe, den: Ackerbaue, obzuliegen. Leider scheint diese Hoffnung sich nicht zu erfüllen. Wenigstens ist der Vorstand der hiesigen Ackerbauschule, welche als die älteste jüdische Anstalt dieser Art bereits eine größere Anzahl von Schülern vollständig ausgebildet hat, auf eine diesbezügliche Eingabe von der Regierung gar keiner Antwort gewürdigt worden. Ist dieses Schweigeil als Ablehnung zu deuten, so haben die Ackerbaufchuten als solche ihren Zweck vollständig verfehlt und werden fortan sich darauf beschränken müsseil, statt Ackerbauern Gärtner zu erzieheir. Die fremdenfeindliche Gesetzgebung in Numänien. Wir haben bereits die fremdenfeindlichen Artikel des vom Minister Aurelian den Kammern vorgelegten Feldpolizeigesetzes mitgetheilt. Nun ist der Eilttvurf ans der Berathnng der Sektionen mit einigen Abäriderungen herborgegangen, ivelcho jedoch die Härten nicht mildem, sondern lvescntlich verschärfen. So ist Artikel 26, ivelcher bestimmt hatte, dass diejenigen „Fremden", welche aus Grund des Artikels 4 des CommuiialgefetzeS vom Jahre 1887 in den Dorfgemeinden wohnen, nicht belästigt werden sollten, von der Commission gestrichen tvordeli; es solleir nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes anch die bereits ansässigen Fremden nenerdings die Erlaubnis zum lveitecen Verbleiben auf dem Lande erst nachstrchen nü'iffen. Da diese Erlaubnis nur nach Erfüllung sehr vieler — schon nach dein bestehenden Gesetze — kostspieliger und vexatorischer Formalitäten ertheilt wird, so ist die Tendenz nicht zu verkennen. Die Commission hat überdies die Formalitäten um eine vermehrt, indem sie die Ertheilnng der Erlaubnis noch von der Beibringung eines Sittenzcugmsses seitens der früheren Ortsbehörde abhängig gemacht hat; dabei ist es bezeichnend, dass die Commission selbst in ihrem Motivenberichte erklärt, die „Rumänen" seien von diesem Zeugnisse zu befreien, tveil eS in vielen Fällen überflüssig und vexatorisch ist! Artikel 40 des Aurelian'sthen Entwurfes, wonach keine öffentliche Unternehmung ivelcher Art immer, Wirtshaus, Herberge, Warenhandlung, Kaffeehaus, Bäckerei usw., ohne besondere Bewilligung des Geineinderathes und Zustimmung des Präfeeten eröffnet werden darf, ist in der ursprünglichen Fassung geblieben, was einer völligen Unterdrückung von Handel und Verkehr für viele tausende der sogenannten „Fremden" gleichkommt. Ein Zusatz zu Artikel 61 verbietet ferner den Verkauf von Vodenerzeugnissen, Lebensmitteln und Kleidern in öffentlichen Etablissements. Auch das vorn Minister Missir eingebrachte Hnndwerkergesetz, daS zu den bereits telegraphisch gemeldeten Unruhen in Bukarest geführt hat, hat nun die Kamme rscction passiert und — offenbar unter dem Eindrücke der eigens insceniertcn, von den oppositionellen Rädelsführern geschürteu fremdenfeindlichen Straßendemonstrationen — sonderbare Modifikationen erfahren. Die Commission, zu welcher auch G. Affan, Präsident der Vukarester Handelskammer, und als Berichterstatter C. I. Bratianu, ein Sohn des ehemaligen Minister-Präsidenten, gehören, erklärt selbst in ihrem Motivenberichte, dass sie die „Forderung der rumänischen Handwerker" — nämlich der antisemitischen Manifestanten — in vollem Maße erfüllt und ihnen die verlangten Zugeständnisse gemacht habe. Demgemäß bestimmt Artikel 96 ihres Entwurfes: In allen Unternehmungen voll öffentlichen Arbeiten bis zum Betrage von 30 000 Francs werden die rumänischen Unternehmer bevorzugt, auch wenn ihre Angebote um 6 Percent theurer als die der anderen Concurrenten sein sollten. Die anerkannten rumänischen Handwerker-Gesellschaften werden bei öffentlichen Licitationen nur die Hälfte der verlangten Caution zu hinterlegen haben; „fremde" Unternehmer werden zu Licitationen nur dann zugelassen, wenn sie beweisen, dass „in ihrem Vaterlande" den Rumänen Neciprocität gewährt wird, was inbezug auf die Juden, die keine andere Heimat als Rumänien kennen und doch consequcnt als „Frcrnde" bezeichnet werden, nur eine Handhabe zu willkürlicher Ausschließung bietet. Nach Artikel 44 können sich Handwerker-Gesellschaften nur auf Antrag von „Rumänen" bilden. Zu Artikel 66, betreffend Gewerbe- und Fortbildungsschulen, kcnn ein Alinea hinzu, wonach die Zöglinge dieser Schulen mindestens zu drei Vierteln „Rumänen" sein muffen. Artikel 70 in der neuen Fassung schließt die „Fremden" vom Vorstande der Geiverbe- Corporationen, Artikel 74 von den Schiedsgerichten aus. Diese Gesetze dürften, wenn sie in Kraft treten sollten, neuerdings den vollständigen Ruin von tausenden jüdischer Familien zur Folge haben, die alle bürgerlichen Pflichten, einschließlich der Militärpflicht, erfüllen und von der Regierung unter Umgehung des Berliner Vertrages als Fremde behandelt werden, aber auch zahlreiche österreichisch-ungarische Unterthanen würden, den Handelsverträgen zum Trotze, empfindlich geschädigt werden. Es würde eine unabsehbare Katastrophe herbeigeführt werden. Eine neue Maffenauswanderung wurde in Bewegung gesetzt werden, deren bloße Perspective nicht gerade geeignet ist, das Vertrauen zu den rumänischen Verhältnissen zu stärken. Die rumänischen Juden aber werden zu der Erkenntnis kommen, dass sie diesem Staate gegenüber, der ihnen ihre beschworenen Rechte verweigert, auch keine Pflichten mehr haben. (Orig.-Bericht des „Jüd. Volksblatt".) II. Das israelitische Blindeninstitut auf der Hohen Warte. Mslhe MchlsshctskimilhtmAkll m Pieu, Blindheit! Schrecklichste aller Geißeln, mit welchen das Schicksal die Menschheit heimsucht! Hoffnungslose, verzweiflnngsvolle! Gibt es ein Vergnügen, einen Genuss, der uns nicht durch das Augenlicht zugeführt wird? Die herrliche Gottesnatur, die Berge, Felder, Fluren, Haine und Flüsse, die belebenden Sonnenstrahlen, der blaue und der gestirnte Himmel, die Gebilde. der Menschenhand, die Krrnstgcgenstände und die Geräthe des täglichen Lebens, die Gestalten der Nebenmenschen, die Farben aller Dinge. Alles geht durch das Thor des Auges' in unser Inneres zu unserem Bewusstsein und spiegelt und reflectiert sich in diesem Sehorgan. Wenn nun diese Himmelspforte geschlossen ist, wenn nichts sich körperlich zeigt, ist es ein ewiger Kerker, eine ewige Nacht. Grauschwarz ist alles, nur durch Betasten den Sinnen wahrnehmbar. Fürwahr, ein unsäglich schmerzliches Los. Selbst der Sterbende kann noch mit brechenden Augen seine theilnehmende Umgebung um sich sehen. Nicht ganz so unglücklich, wie diejenigen, die das Augenlicht schon besessen und wieder verloren haben, sind die Blindgeborenen. Sie haben die Schönheit der Welt nie gesehen, daher auch den Verlust nicht so schmerzlich zu empfinden gehabt. Aber trotzdem find auch sie im höchsten Grade bedauernswert der Theilnahme aller Menschenfreunde wert. Sie können ihren Weg durchs Leben nicht allein machen, sie brauchen die leitende Hand, um ihre Existenzfähigkeit zu erhalten und den Kampf ums Dasein zu bestehen. Wie oft sehen wir in den Straßen Blinde, von der Hand eines Knaben geführt, um an das Mitgefühl zu apellieren. Aber auch die Kinder bemittelter Familien, wie unglücklich fühlen sie sich, wenn ihnen alle Behelfe fehlen, um sich geistig ausbilden zu können, und viel schmerzlicher als der Sehende empfindet der Blinde diesen Mangel. Er hört von so viel Schönem von seiner Umgebung sprechen, und kann sich keine Vorstellung davon machen. Es haben daher von jeher in den verschiedenen Ländern Philanthropen Blindeuinstitute gegründet, um helfend einzugrcifen, um die Blinden einigermaßen den Vollsinnigen ebenbürtig zu machen. Das erste Blindeninstitut der Welt wurde im Jahre 1784 von einem Herrn Valentin Harrt) in Paris gegründet. Zwanzig Jahre später, im Jahre '1804, wurde das zweite und zugleich das erste deutsche durch einen Herrn Wilhelm Klein in Wien geschaffen. Es existieren jetzt in Europa und Amerika 142 solcher Anstalten. " Die Idee eines israelitischen Blnidemnstitutes in Wien gieng aus der Initiative eines Mannes hervor, des berühmten gefeierten Dichters Dr. Ludtvig August Frankl. Er befand sich im Jahre 1863 zur Cnr in Gastein und war in Gefahr, durch aichaltend nervösen Kopfschmerz das Augenlicht zu verlieren. . Von dieser Gefahr befreit, fasste er den Entschluss, alle Hebel in Betvegung zu setzen, um ein solches jüdisches Institut ins Leben zu rufen. Mit rastlosem Eifer suchte er die Vertvirklichung dieses Herzenswunsches herbeizuführen. Zuerst gelang es ihm, Baroii Scheh dafür zu gewinnen, der ihm sofort 10 000 Gulden zur Verfügung stellte. In weit höherem Grade doch glückte es ihm bei Jonas Freiherrn von Königstvarter, den er dafür erwärmte, der die Idee mit Begeisterung auffasste, und in einem herzlich shmpathischen Briefe, datiert vom 10. März 1870, den Entschluss kundthat, auf seine Kosten ein Haus erbauen zu lassen, welches 60 Blindenzöglinge beherbergen könne. Dieser überaus große unerwartete Erfolg feuerte Frankl zu. weiterer Thätigkeit an. Er unternahm im Momrt August dieses Jahres eine Reise nach Deutschland und in die Schweiz, um die besten Institute und die vollendetste Unterrichts- und Erziehungsmethode kennen 31t lernen. Uebernll fand er die freundlichste Aufnahme und wohlwollendste Belehrung. Die gesammelten Erfahrungen kamen ihm bei dem Baue und der inneren Einrichtung sehr zustatten. Der Baugrund, auf der Hohen Warte trefflich gelegen, wurde von dem Dichter von Grohmann angekauft und im November 1872 war das Gebäude nach den Entwürfen des Herrn Oberbaurathes W. Stiassut) vollendet. Inzwischen hatte Frankl die Geldsamrnlungen fortgesetzt und über die Grenzen Oesterreichs hinaus sich an alle jüdischen Gemeinden getvcndet, um Unterstützung imb Förderung eines Institutes, welches als erstes sich eine jüdisch-confessionelle Erziehung von Blindenzöglingen zum Ziele setzte. Die Spenden flößen ungeahnt reichlich, so dass Ende 1872 der VennögenSstaud sich auf 161 000 Gulden erhob und die Jahresbeiträge sich auf 5200 Äulden beliefen. Das Gebäude liegt auf dem höchsten Punkte Döblings und bietet einen herrlichen Rundblick auf die pittoreske Gegend voll Heiligenstadt, Grinzing und des Kahlenberges. Es ist im italienischen Nenaissancestile erbaut. Im vorderen Tracte ist es zweistöckig, im rückwärtigen gegen den Park gelegenen einstöckig. Das dreitheilige Hanptgesimse enthält in seinem Fries die Inschrift: Israelitisches Vlindenillstitut, gestiftet von Jonas Freiherrn von Königstvarter. und darüber ist eine steinerne Balustrade mit einer Thurmuhr. Im Parterre befinden sich die Portierswohnulig, die Kanzlei, die Wohnräumc des Directors, der Musiksaal, ein großes Arbeitszimmer für Knaben, ein Speisesaal, in welchem die Mahlzeiten von sämmtlichen Zöglingen gemeinsam eingenommen werdcil. Ein Speiseaufzug vermittelt den Trailsport der Speisen aus der im Souterrain befindlichen Küche. Eine breite freitragellde Treppe führt zum ersten Stock und mülldct in eillem weiten Corridor. Hier gelangt man durch eine Doppclthür in den 94 Fuß breiten und 26 Fuß hohen Prüfungssaal. Ztvischcn den Fellsterpfcileril sind Stiftertafeln aus Marmor angebracht, auf welchen in Goldbuchstaben die Namen der Stifter verzeichnet sind. An einer Wand sind die Bildnisse des Kaisers rmd der Kaiserill uild an der gegenüberliegenden die Bildilisse von Valeiltin Harry, dem Gründer des ersten Blindcninstitutes in Paris, und von Wilhelm Klein, dem Gründer des zweiten in Wien. Sinnreiche Sprüche schmücken sonst die Wände, wovon zwei besollders schöne hier wiedergegeben werdeil mögen. Zu rufen, 'wie der Herr, hast Du kühn Dich vermessen Es werde Licht! Die Nachwelt wird Dich nicht vergessen. Der zweite: Der alles sicht und nicht gesehen werden kann, Vergelte Dir die Liebe, die Du dem erweisest, Der gesehen wird lind nicht sehen kann. Im zweiten Stocke befinden sich ^wei Lchrsäle ittib zwei Schlafsüle, einer für Knaben, einer für Mädchen, dann wieder große Lehrsäle und der Betsaal mit der Vundeslade. In der Verlängerung des Corridors die Buchdruckerei, im Souterrain das Vadeziminer mit drei Wannen und einem Vollbad, dessen Sohle 6 Fuß tiefer liegt. Aus dem Parterre tritt mail über eine Terrasse in den großen parkartigen schattigen Gartcil mit beit gesonderten Wegen für die männlichen und die weiblichen Zöglinge. Am 1. December 1872 fand die feierliche Schlusssteinlegung statt. Es erschiencll in dem mit den österreichischen Farben geschmückten Hause eine illustre Gesellschaft, Herren und Damen, 400 an der Zahl. In dein Prüfungssaal begrüßte der Präsideilt des Curatoriums Dr. Ludwig August Frankl mit einer großallgelegten, formvollendeten Allsprache die Versammlirng. Nach ihm betrat der damalige Statthalter Niederösterrelchs Conrad Freiherr voll Eybesfeld die Rednertribüne. Er citierte das Wort mrs der Bibel: „Es lverde Licht!" Auch hier wird denjenigen, denen das äußere Licht mangelt, geboten werden das innere Licht der Gesittung, der Bildung und der Gottesfllrcht. Er dankte den Stiftern, Gründern und allen, die sich um das Werk verdient gemacht haben, im Namen der Negierung, derell Unterstützung und Förderung er zusagte. Hierauf begab mall sich in den Betsaal. Hier hielten Prediger Dr. Adolf IJelinek und Dr. Moritz Güdemann weihevolle Reden. Dann sang Obercantor Sulzcr mit seinem Chore Lieder und Choräle, zuletzt die Volkshymne, womit die Feier schloss. Leider erlebte der großherzige Mäccn und Stifter des Hauses die Eröffllung ilicht, denn er war vor der Vollendung gestorben. An seine Stelle traten seill Sohn Moritz Freiherr von Königswarter unb seine Enkelin Frau Fanni Merton. Für die Aufnahme von Zöglingen wurden folgellüe Bestimmungen festgesetzt: Erstens unheilbare Blindheit, zweitens zurückgelegtes neuiltes Lebensjahr, drittens Bildungsfähigkcit des Aufzunehmenden, viertens körperliche Gesundheit, fünftens. jüdische Religion. Nichtjüdische werdeil nur als Externe aufgenommen. Die Lehrzeit soll nicht unter 6 Jahre und nicht über 8 Jahre dauern. Dem Ermesseil des Curatoriums im Eillvernehmen mit dem Lehrkörper ist es überlassen, ein Kind, dessen Eigenschaften entwicklungsunfähig, oder nachtheilig für die anderen Zöglinge sich erweisen sollten, aus der Anstalt zu entfernen. Die Jahresgebür wird bei oer Aufnahme jedes Zöglings nach Erwägung der jeweiligen Verhältnisse bestimmt, bei gänzlicher Armut mich ganz nachgesehen. Jedem Stifter steht das Recht zu, dass ein von ihm empfohlenes Kind ohne Zahlung ausgenommen und gleich den übrigen Zöglingen behandelt werde. Dieses Recht wurde seit dem Bellehen der Ällstalt voll einer großen Anzahl von Stiftern ausgeübt. Adolf Steinschneider. (Fortsetzung folgt.) Die Gemeinderathswahl in Lemberg. (Original-Correspondenz des „Jüdischen Volksblatt".) Der „neue Cours", welchen der neuconstituierte Verein „Schomer Israel" mit Aufnahme des Wahlkampfes in den Gemeinderath inaugurierte, hat sich in jeder Richtung b ewährt. Schon heute, lange vor der Ermöglichung des Wahlresultates, können wir mit stolzem Selbstbewusstsein ausrufen: Der „Schomer" hat seine Pflicht gethan. Allein, der beste Wille für das Gemeinwohl repräsentiert wohl nur einen Theilwert — nach dem römischen Grundsätze: Et äes irrt vires tarnen est volunias laudanda — wo die K; äste fehlen, ist der Wille zu loben. Die siegreiche That muss unendlich höher angeschlagen werden. Den Erfolg aber besitzen wir auf unserer Seite. Wir wollen nun den Hergang der Wahlangelegenheit zu skizzieren suchen. Der Lemberger Gemeinderath pflegte vor anderthalb Decennien unter dem Hochdrücke der Intelligenz zu stehen, also unter Herrschaft eines kleinen Theiles der hiesigen Bürgerschaft. Was uns im Gedächtniffe aus der Zeit der OptimateiNvirtschaft blieb, die Herrschaft unter dem Bürgermeisteramte eines S m 0 l k a und Ziemialkowski, spricht nicht sehr zugunsten der Optimaten — denn jenen noch gebürt der traurige Ruhm, den Juden „Hand weg" vom Genüsse aller constitutionellen Rechte zugerufen zu haben. Und merkwürdig! Unsere Wortführer, die Extrem-Fortschrittler, ließen diesen Raub an unseren nationalen Rechten so wortlos hingehen. Es spukte dazumal noch immer der Gedanke überstandener Golus-Rechtlosigkeit, die Toleraunzerei. Man weiss ja männiglich, wie ein derartiger Missbrauch zu einem geheiligten Brauche avanciert. Die strengste Allchristlichkeit hielt mit der erzpolnischen Idee im Gemeinderathe gleichen Schritt. Was nun die Väter Smolka, Ziemialkowski als Erbe hinterlassen, überdauerte den Jntelligenzmagistrat. Wer aber gegen die Optimatenwirtschaft sich auflehnte, war die Ochlokratie — wohl nicht die jüdische, da die Lemberger jüdische Gemeinde von jeher diese autonome Behörde als die Schatzkammer der höchsten Weisheit anznsehen pflegte,' geschaffen, um den Mejuchadim, den Finanzmännern und dett hervorragendsten Strebern ein Refugium zu sichern. Wie die wohlgesittetste D e p u t a t i 0 n in einem bekannten Herrenhause, saßen sie auf dencurrulischen Magistrats-