Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 51 (20.12.1901)
- Date
- 1901-12-20
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Wien, Freitag Seite 6 Jüdisches Volksblatt 20. December 1901 Nr. 51 sie sich bemühen, neue Fonds zu sammeln, welche ihm gestatten, daS so bedeureiide Iluterskützuugslverk, welche es dort unternommen und welches tausende jüdischer Familien vor Hunger und Tod rettet, zu vollenden. Aus Havannas» wird gemeldet: Die Juden organisiere»» sich zur gegenseitigen Unterstützung in s o c i al e r und religiöser B c z i e h u n g. Die erste Versammlung zu diesem Zwecke fand am letzten Mittwoch im Geschäftslocale des Herrn Charles Bcrkowitz in der Belascvainstraße statt. Es >vnr eine Anzahl hervorragender Inden anwesend, und die Art und Weise, >vie sie daran giengen, die neue Gesellschaft zu gründen, spricht für Erfolg. Folgende Beamte wurden provisorisch gewählt: Robert Diamond, Präsident, Charles Bcrkowitz, Lecrctär; Alfred E. Morales, Schatzmcister. Es ivnrde der Plan einer permanenten Organisation berathen und beschlossen, sogleich einen Fonds aufzubringen, um eine Synagoge zu bauen und ein geeignetes Stück Land für eineil Begräbnisplatz zu kaufen. Die meisten Anwesenden zeichneten ansehnliche Beträge, wie Alfred E. Morales 1000 Dollars, I. Barker 000, Robert Diamond 100, Charles Berkolvitz 100, S. Blaustein 100, Greenberg 25, Nt. Goldstein 50, A. M. Chayog 100 und .Sv. Teller 5, zusammen 1080 Dollars. Alle Anwesenden verpflichteten sich, alles, was in ihrer Macht liegt, aufzubieten, alle Juden iil Cuba für das Interesse dieser Organisation zu gewinnen. Es Ivurde beschlosseil, der Gesellschaft deil Namen „Bnaj Jsroel von Cliba" zu geben. Gegenwärtig lebeil wellige Juden in Cuba, aber die anwesenden Glaubensgenossen hoffen »iwersichtlich, dass in wenigen Jahreil durch Zuzug allständiger jüdischer Familien ihre Zahl sich vermchreii wird. Tic Hebe gegen die Fremden-Einwanderung in London, der, wie^ nunmehr fcststcht, durch bezahlte Agitatoren unterilommeile Versuch, die Jndenhetze in England eillzuschiiluggeln, steht nach wie vor im Vordergründe der Tiseussion. Iil einer Massen-Versammlung in der Tohilbee Hall sprach ein Herr Me Kcnzie über das Thema: „Ist der fremde Jude ein Fluch für Englands" Die fremdelt Juden, so führte Redner aus, haben den Osten Londoils überschwemm», indem sie, überall die Diebe uild die Prostituierten verdrängend, sich von Whitechapel aus über Srepneh bis nach Bethnal Green und Poplar ausbrcitetcn uild die ehemaligeil Verbrechcrhöhlen in Stätten fleißiger uild friedlicher Arbeit verwandelten. Allein das aus Osrlondon vertriebeile lichtscheiic Gesindel nistete sich in arideren Sradttheilen ein, und die Fremdcir haben dadurch, dass sie viele Engländer ans der Arbeit gedrängt, vielfach das Verbrecherthum nur gefördert. Redner hofft, dass der Antisemitismus in England niemals Boden gewinnen werde, deirn Großbritannien hal'e den Juden zu viel zu verdanken, als dass es je antisemitisch werden könnte. Allein die Bewegung richte sich ja doch nur gegen die fremden Juden, welche, aus Polen kommend, einen empfindlichen ökonomischen Druck auf die eingeborene Bevölkerung ausüben, außerdem aus ihrer Heimat, in der sic imter schwerer Bedrückung gelebt hatteil, gewisse Untugenden, für die zwar nicht sie selbst, sondern ihre grausamen Verfolger beraiitlvortlich gemacht werden müssen, nntgcbracht haben. Ohne Pfennig treffe der Fremde in London eiil, arbeite daselbst für nichts oder doch inir für ein Stück trockenen Schivarzbrotcs, ringe sich aber allmählich empor und gelange schließlich zu einem gewissen Wohlstand. Bor solchen Leviten müsse man den Hut ziehen; allein sie verdrängen doch den englischen Arbeiter, der bei seinen höheren Lebensansprüchen mit ihnen nicht concurrieren könne. Der polnische Jude sei zwar kein Trinker, aber ein Spieler (!!), vermöge sich auch nicht zu assimilieren, und cs könne dem Engländer auf die Dauer nicht gleichgiltig sein, wenn im Herzell Londons ganze Stadttheile in ein Stück Äuslaird verwandelt werden. Was sei mm dagegen zu thun? Die Zeiten der Judcilaustreibungen seien für immer vorüber, und den Juden, die Thore Englands zu versperren, werde kein echter Engländer, dem die glorreichen Traditionen der Vergangenheit heilig sind, befürworten. Die Fremdenfrage könne weder durch die englische Gesetzgebung, noch durch das englische Volk, sie müsse von deir englischen Juden selbst gelöst werden, indem sie alles aufbieten, damit ihre neueinwandernden Glaubensgenossen möglichst rasch sich in echte Englälvder verwcnvdeln, die englischen Sitten vmd die höhere Lebenshaltung des Engländers annehmen. In der sich an den Vortrag anschließenden lebhaften Discussion bestritt Herr Hermann Landau zunächst, dass die polnischen Juden physisch oder moralisch ihren englischen Neligionsgenossen irgendwie nachstehen. Er selbst sei ein polnischer Jude und trotz seines Alters noch lange kein Krüppel. Von den 2000 Juden, die jetzt in Südafrika für England kämpfen, stamme der größte Theil aus Russland und Polen. Jener kürzlich verstorbene Geldverleiher, welcher für wohlthätige Zwecke SO Millionen Mark hinterlassen habe, war der Sohn eines polnischen Juden. Die fremden Einwanderer aus Frmckreich, Devitschland und Italien kommen nach England, vim daselbst Geld zu machen und dann wieder in die Heimat abzuziehen; der russische Jude denkt nicht daran, nach Russland zurückzukehreu. Die fremden Juden seien fruchtbar und tragen durch eine kräftige und zahlreiche Nachkommenschaft nicht wenig zur Stärkung Englands bei. Was würden die Franzosen für solche Einwanderer geben! Herr Arnold White, der früher iin Dienste des Barons Hirsch für die Juden gearbeitet habe und jetzt ebenfalls für gutes Geld in den Halbpennybläitern gegen sie hetzt, behauptet, dass die Fremden Paupers sind; allein die jüngst von der „Times" veröffentlichten Zahlen beweisen das Gegenthr'/. Endlich haben die cingewandertcn volnischen Juden nicht wenig zur Hebung der englischen Ausfuhr beigetragen, da England im vorigen Jahre allein für 112 Millionen Mark billige Kleider an das Ausland verkauft habe. Unter dem Eindrucks dieser vortrefflichen Abfertigung wurde die Debatte geschlossen. -Lie fand ihre Fortsetzung in einer großen Wählerversammlung, in welcher das Mitglied des Unterhauses Major W. Evans-Gordon, einer der Hauptführer derAnti-Alicivisten, seine aus Conserbativen mid Unionisten bestehende Zuhörerschaft dringend vor dem Antisemitismus warnte. Er selbst stehe im Vordertreffen der frcmdenfcindlichen Bewegung und werde Nicht eher ruhen, bis die Gesetzgebung der Einwanderung der Fremden einen Riegel vorgeschoben hat. Leider richte sich der Hass eines Theiles des Volkes nicht gegen die unfähige Negierung, welche die Fremden in? Land gelassen, sondern gegen die Fremden selber, welche mit Erlaubnis der Regierung zu uns gekommen sind. Dadurch setzen die Gegner der Fremden-Einwanderving sich selber ins Unrecht und tragen sehr zum Scheitern der Bestrebungen überhanvt bei. Denn kein rechtlich denkender Staatsmann wird eine von Fremdenrind Rassenhass getragene Bewegung unterstützen kvollen. Als christliches Volk »nüssen die Engländer für andere dasselbe thun, ivas sie wünsche»», dass mm» für sie thut. Die Engläivder dürfen nimmer vergessen, dass die Fremden nicht freiwillig zu uns gekonvmen, sondern durch eine einpörendc Verfolgung zur Auswanderung gczwnngen wurden. Ihre bessere»» Sitten und Gekoohnheiten habe»» die Engländer nicht etwa ihrem edleren Blute, sondern ihrer freiheitlichen Verfassung und ihrer besseren Gesetzgebviivg zu verdanke»». Zur Kabbinerwahl in Srünn. (Original-Correspondenz des „Jüdischen Volksblatt".) Die Duplicität der Fälle firtbet hier einen classischen Beleg. Auch Bri'mu Hut gleich Wien seine Rabbinerfrage. In Wien steht die Rabbiiurfrage allerdings sehr einfach. (5s handelt sich nur um die schwierige Wahl eines Candida ten; in Brünn aber ist die Nabbiuerfrage in merklvürdiger Weise compliciert dadurch, dass sich der derzeitige Rabbiner ein Placet arrogiert und mit Berufung ans ans dem vorigen Jahrhundert stammende Verordnungen nur densenigen als fei neu Nachfolger anerkennen will, der» ihm zu Gesichte steht und der bei ihm Gnade gefunden hat. Ein hiesiges Blat brachte vor kurzem eine „Zuschrift alls Fachkreisen", die ihres historischen Inhaltes wegen verdient, der großen Oesfentlichkeit anheimgegeben zu werden. Dieselbe lautet: Anlässlich der iu der hiesigen israelitische»» Cultusgemeinde bevorstehenden Rabbinertvahl dürfte in» Hinblick auf die verschiede»»tlich auftauchci»dei» Frage»» über die Jngerenz des mährischen Landes-' und Brünner Local-Oberrabbinates auf dieselbe die von autoritativer Seite eingelangte Information voi» sicherem Belang sei»». Art. I, Paragraph 0 der jüdischen Polizeiordnilng vorn Jahre 1751 lautet: „Kei»»e Jlidel»gen»ei»»de soll eine Rabbinerstelle für sich alleil» vergebe»», tveder auch jemaild ei»» solches Amt eher anzunehmen bef»lgt sein, bevor er nicht vom Landcsrabbiner oder dessei» Vertreter gehörig exaininiert u»»d hiezu für tauglich erklärt sein iverde." Hiezu Anhailg vo»u 30. Mai 1768: „Wo es un» die Einsetz»»i»g eines Local-Rabbiners zu th»n» ist, da hat die betreffe»»de Gemeinde dem Ober-Landesrabbiner das Snbjeetnm zu der erledigte»» Localrabbinerstelle vorznsciilagen, der Ober-La»»desrabbir»er hingegen selbtes behörig zu prüfe»» und es nach dem Bef»inde entweder für tmiglich z»» erkennen oder als unrecht zu verlverfen." Dass gewisse Bestiln»nn»»gel» der jüdische»» Polizeiordnung durch spätere selbst gr»n»dlege»»de Gesetze nicht aufgehoben wurden, geht ans einer Entscheidung des VerwaltnngSgerichtShofes von» 5. Februar 1801 hervor, welcher aus die Abweisung der Beschwerde eines niährischen Cnlt»isvorstai»dcs ivcgen Unvereinbarkeit der Jude»»ordi»»l»»g von» Jahre 1754 »nit de»» Staatsgrundgesetzen vo»n Jahre 1867 und insbesondere Art. 15 der letzteren erkannte, »veil der Art 15 der L>tacrtsgrn»»dgesetzc nicht innere Angelegenheiten der Religionsge»»ossenschaft behandle; die Jndenordnnng ans dem Jahre 1754 sei wegei» Mangels eiireS, diese gesetzliche»» Bestimm»n»gen ausdrücklich aufhebc»»dcn Gesetzes als giltig anz»»sehen, und könne hieran auch die langjährige anders geartete Gepflogenheit nichts äirdern. Aber auch durch das Jsraelitengefetz von» 21. März 1800, R.-G.-Bl. 5i, ist die Giltigkeit der obcitiertei» Bestiil»n»nngen der Judenordnung keineswegs in Frage gestellt. Bei der in» Ausschüsse des Abgcord»»etenhanses in» Jahre 1800 beschlossene»» Eliminiening eines das Landes-Rabbinat betreffenden, von» Herrenhause vorgeschlagcncn Paragraphen (86) gab der dmnalige Herr Cultnsiivinister bezüglich des gegenwärtigen einzig vnvd allein in Mähren bestehenden Landes-Rabbinates folgende in das Protokoll anfgenoinmene Erklärung ab, „dass die Regierung de»» Weiterbestand dieser auf eigener Grundlage gebildeten und eingerichteten, seit mehr als einen» Jahrhundert ohne Einspruch der betheiligten Kreise existiere»»dcn Institution als durch das zu erlassende Gesetz nicht bedroht erblicke, dähcr auch in der Vorlage keine diesbezügliche Bestimin»»ng anfnahrn." Die gleiche Erklärung gab der Herr Cultusmiinster in der Herrcnhaus-Connnission, an welche das Gesetz z»»rückgeleitet werden musste und »üo eine lebhafte Debatte für die Beibehaltung des genannte»» Paragraphen sich entspann, »»och »nit dein Beifügen ab, dass Paragraph 85 (Aufhebung der entgegci»stehe»»den Gesetze) auf das mährische Landes-Rabbinat, dessei» Fortbestand gesichert sei, keine Anweivdung finden könne. Bis in die jüngste Zeit ließ das Cultusministerium und besonders die »nährische Statthalterei Circulanden und Specialerlasse mit der strictestcn Weisung ergehen, dass die behördliche Bestätigung aller rabbinischen Functionäre von der landesrabbinischcn Approbation abhängig sei. So hat beispielsweise das Ministerium für Cultus »nid Unterricht »nit Erlass vorn 80. J»n»i 1801, Z. 6327 (Int. der mährischen Statthalterei vo»n 7. Juli 1801, Z. 21.436) eröffnet: „Es ist unzweifelhaft, dass die in Mähren gegenwärtig bestehende Vorschrift (Articnlus Jrnus Paragraph 6 der Jude»»- ordnung für Mähren vo»n Jahre 1754), betreffend die Prüf»»»»g u»»d Approbation des Rabbinats-Candidaten durch das Landes- Rabbinat, mich fernerhi»» in Wirksamkeit verbleibt. Diese Vorschrift »nacht aber keinen Unterschied zwischen dem stabil angestellten Rabbiner und jene»» Cultusfunctionären, welche nur zeitweilig in» Falle der Erledigung des Rabbinats oder der Verhi»»- derung des Rabbiners die Rabbinatsfunctionen ausüben, »n»d muss fomit allgeinein auf alle jene Personen, tvelchc das A»nt eines Rabbiners. ive»»n mich nur zcitiveilig annehmei», bezogen werden." Unter Rabbinats-Candidaten sind Betoerber um ein Rabbi»»at zu verstehen, wen»» sie auch bereits als Rabbiner ii» einer anderen Cultusgemeinde gewirkt; de»»»» bei jeder Neu-Anstellung ist eine er- »»eute landesrabbinische Approbatio»» oder A»»torisatior» erforderlich, von der selbst das Rabbinats-Diplom ei»»er öffentlichen israelitischen theologischen Lehranstalt nicht befreit. Ebenso ist dem Brünner Local-Rabbiner der gebürende Einfluss auf die Verfassung des neu zu bestellenden Rabbiners vertragsmäßig, statuarisch »»nd gesetzlich zuerkainit. Obige Darstellung dürfte geeignet^ sei»». _ der irrigen Auffassu»»g der ii» Betracht kommenden Umstä»»de seitens der Wahlfactoren und der Betverber rechtzeitig vorzubcugei», wein» dieses auch zur Verineiduug eines ernsten Co»»flictes nicht nöthig erscheinen »nag, da ein solcher bei den seither m»f gege»»seitigcr Achtung beruhenden intime»» Bcziehnngen zivisthcn Cnltusvorstand und Rabbiivat »»icht zu befürchten ist. Die Provenienz dieser Zuschrift aus Fachkreisen ist allgemein bekannt. Man hätte meinen sollen, dass der Inhalt dieser Zuschrift auf die betreffenden.Factoren einen nachhaltigen Eindruck machen werde, allein dies ist durchaus nicht der Fall. Die alten Verordnungen stehen nur auf dem Papiere, werden aber in der Praxis nicht gehaudhabt. Der mährische Landesrabbiner mag sich noch so sehr auf seine veralteten Privilegien berufen, die Gemeinde wird sich aber dadurch nicht beirren lassen, diejenigen Bewerber als Seelsorger zn bestellen, die die beste Qualification besitzen. Was nützen alle Berufungen aus Aussprüche des Eultusministerialerlasses, lveun deren Durchführung. ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Ohnmacht des mährischen Laudesrabbiners hat sich erst in den letzten zwei Jahren in zwei Fällen gezeigt. Die derzeitigen Rabbiner in Prossnitz und Göding haben sich bei ihrer Anstellung einfach geweigert, vor dem mährischen Laudesrabbiuer ein Colloquium abzulegen, da sie iu der Lage waren, auf die Hathora eines Nabbinerseminars hinzutveisen. Der mährische Landesrabbiner hat es aber wohlweislich unterlassen, gegen die behördliche Bestätigung dieser beiden renitenten Rabbiner Einspruch zu erheben. Dass unter Rabbinatscaildidateu auch bereits angestellte Rabbiner zu verstehen seien, ist vollends eine durch nichts bewiesene Behauptung. Es soll auch darauf hingewiesen werben, dass die Brünner Gemeinde ein von der Statthalterei bewilligtes Statlit besitzt, in welchen» von den Erfordernissen bei der Wahl eines Rabbiners ausführlich die Rede ist, aber nicht »nit einem Worte der Bestätigung durch den Landesrabbiner gedacht tvird, Hauptsache aber bleibt der Umstand, dass der gegenwärtige Landesrabbiner gar kein Rabbiner im Sinne der alten Verordnungen ist, welche vorschreiben, dass dieser Lanbesrabbiner von den mährischen Gemeinden aus freier Wahl hervorgegaugen und augestellt sein muss. Und der derzeitige Landesrabbiner selbst hat vor keinem anderen Landesrabbiüer eine Prüfung bestanden und wurde ohne Befragung seines Vorgängers als Landesrabbiner angestelli. Dem Cnltusvorstand in Brünn werden die aus der Rumpelkammer aufgestöberten veralteten Verordnungen kaum imponieren und sie werden sich bei der Wahl des Nachfolgers des derzeitigen Rabbiners einzig von sachlichen Motiven leiten lassen. Keinesfalls aber wird er einem Nepotismus, der von gewisser Seite beabsichtigt wird, die Hand bieten. Stimmen aus dem Pudtienm. Dr. med. Berthold Singer in Troppau und Fräulein Irene Wessely geben bekannt, dass Sonntag den 22. December 1901 um halb Z Uhr nachmittags im Hotel Nordbahn in Auspitz ihre Trauung stattfindet. Bckaui»t ist die Werkstäfte E. Löblich & I. Dohnal dadurch, dass sie stets mit den neue st e r» Erfindungen »»n d Fortschritt e»» gleiche»» Schritt hält. Auf S. 8 finbet der Leser auch die besoudercu Spccialitäteu dieser Firrna. Ei»» vornelpues ii» »»»odernem Stile ci»»gerichtetes Cafe ist M. Zells Cafe, 0. Bezirk, Alkynuplatz 4, Telephon Nr. 12 246, »»ahe von Frai»z Josefsbahu, ^kadkbahi» »u»d elektrische Tramway. Eröffnung einer -1^2 Restauration. Der im 9. Bezirk allgemein bekannte Nefta»irate»»r, Herr Wolf W e»»d l»n g e r, hat in der Seegassc Nr. 7, nebei» de»»» israelitischen Versorg»n»gshause, eine mit allem Coinfort ausgestattete Resta»»ratior» eröffnet, und wird bestrebt sein, durch Verabreichung voi» vorzüglich zubereitete« Speisen, solvie Ausscha»»k voi» besten Bier- »n»d Wei»»sorten, sowie bei »näßigen Preisen seine P. T. Gäste zufriedcr» zu stellen. Reise Körbe eigener Erzeugung, in bester und solidester Ausführung, kauft man am billigsten nur bei Heinrich Heinrich IX., Althanplatz via-ä-vis dem Franz osephs-Bahnhols undV/,,Nikolsdorferstrasse 24—26. Telephon 6170. — Preislisten gratis. mm mm mm mm mmm mm S. Storchhei rx» Cafe zur „Post” W IEN III., Löwengasse Nr. 37. Telephon 9397. bie schönsten und billigsten Grabsteine (rnasö) von 15 fl. aufwärts bekommt man bei J„ Fm@iui Steiametz- und StcingraYeur-JVfeistcr II., Rothensterngasse 23. Prämiiert auf Internat, Ausstellmgen. 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