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Jüdisches Volksblatt · 1901-10-25 · 43 (25.10.1901) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1901)
Issue
43 (25.10.1901)
Date
1901-10-25
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 25. October 1901 Nr. 43 war bei* Dank für die aufopferungsvolle Thätigkeit der Compagnie in: Dienste des polnischen Volkes; das jüdische Volk sieht aber diese Ueberläilfer mit Genugthuung in der Versenkung verschwinde,:. Dasselbe Schauspiel wiederholte sich ui Böhrneu. Dort ist die Firma Scharf und Za lud rliedergebrochen; aud> im deutschen Lager wurde keil, einziger Jude gewählt. Die Deutsche Fortschrittspartei hat sogar den gesellschaftlichen AntiseinitiSmus und die Bekämpfung des internationalen Judenthums förmlich zum Programm'erhoben; freilich schützte sie die plötzliche Bekehrung nicht vor dem Umstande, dass von 46 Fortschrittlern nur 28 in der: Landtag lviederkehrteil. Das Zusammentreffen aller dieser Ereignisse ist zu auffallend, als dass es mlf bloßem Zufall beruhen würde. Sie bedeuten nichts inehr und nichts weniger als. die für m liche B a n k e r. o t t e r k l ä r u ii c\ d e r A s - f i m ilationsidee auf der ganzen Linie. Die Arier sowohl als die Inder: geben: den Gedanke:: an eine Verschmelzung auf, beide Theile sehen ein, dass der Unterschiede zu viele sind und dass die Unterschiede 31t tief eingewurzelt sind. So wie die Herren Byk und Horowitz sich in Galizien bemühten, aus der: polnische:: Juden jüdische Polen zu machen, so vergossen die Schorfs in Böhmen ihren Schweiß, um möglichst vielen jüdischen Schulen das Lebenslicht auszublasei: und die Söhne Abrahams in Söhne Libussas umzutaufeu. Die Legion der deutschthümelndei: Assimilatorei: wollen wir nicht näher beleuchten, da ihr Lob ohnehin jeder Spatz pfeift. Und diese heiße Liebesmühe war umsonst! Das Jüdchen mag sich drehen und winden wie es will, der Arier will es nun einmal nicht als gleichwertigen Stammesgenossen ansehen; :u:d selbst unter den Juden erhebt sich eine Stimme, die anfangs leise, dann aber immer lauter und lauter sich für die zlveifelhafte Ehre der Mitgliedschaft bei allen diesen interessanten Nationei: — bedankt. Der jetzige Zustand im jüdischei: Lager ist sehr betrüblich. Nun rächt sich der hyperkluge Idealismus, den wir in der Politik betrieben; und der Geschäftssinn der Arier, die uns für ihre egoistischen Zwecke missbrauchten triumphiert. Jmmer wiederholt sich das alte Spiel. Gilt es, die Juden für ein deutsches Haus oder für eine Ccska Beseda oder für polska dom anzuschnorren, oder braucht man ihre Stimnien für eine gefährdete Cadidatur, dann sind wir die „geschätzten Mitbürger israelitischer Confessio::"; ist aber das Haus gebaut, sind wir die Fremdlinge, denen man die Thüre vor der Nase zuschlägt, und ist der Candidat gewählt, so findet er es selbstverständlich, dass man den einseitigen Sta:chp:mkt des Judenthums trotz aller Antisemiten bekämpfe:: nn'lsse. Wer ist da eigentlich der schlaue Händler? Das Geschäftchen ist geiuacht :u:d man kann seinen arischen Gelüsten freier: Lauf lassen. Wie oft werden wir noch in diese Planche Falle hineinfalle::? Wie lange werden wir uns dazu hergeben, für andere ur:d speciell für die Deutschei:, die Kastanier: aus dem Feuer holen? Haben denn die jüdische:: Kaufleute in Archipels, Olmütz und Prag noch nicht genug an dein Boycott; sehen sie noch immer nicht ein, dass in der Politik nicht Sympathie, sondern reale Machtfactoren entscheiden? Es dämmert schon in den jüdischen Gehirnen, und vielleicht werden sie unseren Spruch beherzige::: Mehr Jdeali s m u s i m Geschäfte, und mehr R e a l i s- :n u s inder Politik! wie hohe richterliche Beamte ihre Lide schwören und halten. In, Anfänge dieses Monats brachte die „Wiener All genwine Zeitung" die Beschwerde eines in: Dienste ^ines Wiener Gerichtes stehenden Rechtspraktikantcl:, deren Thatsachenmaterial die „Wicr:er Allgemeine Zeitung" auf seine Richtigkeit geprüft haben will. Wir übergehen das Resümee dieser Zeitung und lassen in: Nachfolgenden die betreffende Zuschrift selbst für sich sprechen: „Die unter den: Obergerichtspräsidentcn Krall ernannten jüdischen Richter bleiben sitzen, die damals ernannten Auscultanten wurdet: säinrntlich durch ständige Prätericrung zum Austrite gezwungen, jüdische Justizcandidaten werden ausnahmslos zurückgewiesen. Nur( zur Erhärtung dieser Behauptung will ich einiges aus meinen eigenen Erlebnisse!: erzähle::: Seit April 1809 stehe ich in: gerichtlichen Vorbereitungsdienste dein: Wiener Oberlandesgerichte. Meine Prüfungen habe ich theils nüt sehr guter::, theils mit ausgezeichnetem Erfolge abgelegt; im Amte selbst erwarb ich nur viele Sympathien; inan nannte nüch wohl auch „die Säule des Bureaus". — Schon in: April 1900 waren 30 Auscultantenstellen zn besetzen; die Zahl der Bewerber erwies sich als eine zu geringe, so dass n:an m:ter den neu Eintretenden eine förmliche Agitation einleitete, un: dieselben zur Einbringung voi: Gesuchen zu bewegen. Dennoch konnte mm: erst in: November 1900 — 20 Stellen mit „taugliche!:" Candidaten besetzen; ich war nicht darunter. Ich gieng zun: Personalreferenten, Oberlandesgerichtsrath Seidl, um den Grund der Zurücksetzung zu erfahren. Aus seiner wortreichen Antwort habe ich nur folgenden Satz wohl gemerkt: „Es besteht keinerlei Anstand gegen Sie, aber wir können Juden nicht ernenne!:!" Diese Antwort bermhigte :nich nicht, und in: Februar 1901 begab ich niich zun: Herrn Präsidenten Baron Kallina. Dieser ertheilte mir zunächst die Versicherung, dass er — der Oberlandesgerichtspräsident — auf die Auscultanten-Ernennungen keinen Einfluss üben könne. Als ich nüch jedoch nüt dieser Aufklärung nicht zufrieden gab, sagte er mir in: verbindlichsten Tone: „Ich kann die Herren „Israeliten" nicht ernennen; es sind ohnehin früher allzuviel ernannt worden." Ich erlaubte mir die Einwendung, dass man bei solchen Grundsätze:: verpflichtet ist, jüdische Bewerber sofort Zurückzuweisen oder sie zu belehren; dass es nicht rühmlich fei, mit dieser in den Gesetzen nicht ganz begründeten Enthüllung erst nach zlvei Jahren mühsamer und unbezahlter Arbeit hervorzutreten. Darauf antwortete der k. k. Oberlandesgerichtspräsident: „Sie hätten wissen müssen, dass in: Wiener Sprengel keine Juden ernannt werden; das ist doch notorisch." Der Herr Einsender gibt sodann seiner Ueberzeugung Ausdruck, dass es im Interesse der jüdischen Rechtspraktikanten liege, den Fall zu veröffentlichen, und schließt nüt den Worten: „Für die Richtigkeit des Behaupteten stehe ich nüt nreincr Person und nüt den Zeugnissen chrerüverter Freunde ein." * Bezeichnend für unsere Zustände ist es wohl, dass der Beschwerdeführer kein anderes Blatt zur Veröffentlichung seiner Beschwerde gefunden hat; — die antisemitischen Blätter sind selbstverständlich für derartige Schmerzensrufe nicht zu haben, die liberal sein sollenden Blätter dagegen wollen ja nicht ii: de:: Geruch des Philosemitismus gelangen und weisen principiell alle derartigen Beschwerden ad limine ab. Es wäre gar nicht vonnötherr, den: über den Angstschrei eines Rechtspraktikanten einer: Conunentar zu geben und ein Wort darüber zu verlieren. Wir haben es wahrlich weit in Oesterreich gebracht. Wir leben nun nicht mehr in: Reiche der Unwahrscheinlichkeitcn, sondern in: Reiche des Unmöglichen! Oesterreich erfreut sich der Staatsgrundgesetze, die von Sr. Majestät den: Kaiser sa;:ctioniert sind, die allen Staatsbürgern gleiches Recht und gleiche Pflicht auferlegt und verbürgt. In diesen: Staatsgrnndgesetze ist auch ein Passus enthalten, dass die öffentliche!: Aenüer allen Staatsbürgern, ohne Unterschied der Nationalität und Confession zugänglich seii: sollen. Und der erste Richter des Oberlandesgerichtssprcngels in Wien, den: nicht weniger als drei .Grönländer zugetheilt sind, ist Derjenige, der diese Staatsgrnndgesetze nüt einer Brutalität, wie sie nur in einer Zeit möglich ist, die unter den: Banne und Fluche des Antisemitismus steht, verletzt. Wir haben vorsichtshalber Abstand genominei:, voi: dieser allerncuesten Affaire.Act zu nehinen, weil uns dieselbe ganz und gar unglaublich erschien, — nachdem dieselbe jedoch ein Dementi nicht erfahren hat, und nach dem Grundsätze: Qui tacet consentire videtur — die vorgebrachten Gravamina des betreffenden jüdischen Gerichtspraktikanten lvir als wahr annehmen müssen, fordern wir den Präsidenten des Wiener Obcrlandesgerichtes auf, sich über die von ihn: begangene eclatante Rechtsverletzung und Rechtsbrechung zu rechtfertigen. Wir haben nicht die Absicht, böses Beispiel nachzuahmcn und wie die Katze un: den heißen Brei zu gehen; wir finden vielmehr den Muth, den Stier bei den Hörnern zu packen. Wir sind in unseren heiligsten Gefühlen verletzt und richten an den betreffenden Herrn Obergerichts-Präsidenten die Frage, die wir klipp und klar beantwortet sehen möchten: Sind wir Juden Staatsbürger zweiter Classe? Wodurch findet sich der Herr Oberlandesgerichts-Präsident bewogen:, den Eid — den er auf die Staatsgrundgesetze geleistet hat — in so eclatanter Weise zu brechen? Im Wie::er Oberlandesgerichtssprengel, der das nicht ganz einwandfreie Glück hat, von Hern: Baron Kallina geleitet und verwaltet zu werden, sind eine Unzahl jüdischer Richter vor: der vierten bis zur zehnten Rangsclasse derzeit in: Amte. Ist gegen diese jüdischen Richter Herrn Baron Kallina noch je eine Beschwerde zugekommen? Sii:d diese. Richter weniger qualificiert, als ihre arischen College::'? Wenn ja, so amoviere er sie, wenn aber nein, so ist es eine Unverfrorenheit, Aspiranten für die Rechtspraxis nur ausschließlich deshalb, weil sie Juden sind, zurückzuweisen. Der erste und oberste Beainte des Wiener Oberlandesgerichtsfprengels, der auf stricte Einhaltung und Beobachtung der Gesetze sein ganzes Augenmerk zu richten hat, ist derjenige, der dieses Gesetz selbst verletzt und hiemit anarchistische Zustände schafft. — Nur c i n Motiv könnten wir etwa für die ganz ungualificierbare Art des Hern: Baron Kallina gelten lassen und dies ist: die Capitulation vor den Herren Schneider, Gessmann, Lueger e tutti quanti. Die Begriffsverwirrung darf aber nicht so weit gehen, dass mai: den antisemitischen Mob in Blouse und Frack Convent spielen lasse und ihnen den Scharfrichter mache. Wir möchten aber auch an der: Herrn Justizminister die Frage richten: Sind ihm die Machenschaften des ihm in administrativer Beziehung unterstehende!: Oberlandesgerichts-Präsidenten Baron Kallina bekannt, und Ivenn ja, gedenkt er dagegen Reincdur zu schaffen? Wir richte;: an Seine Excellenz den Herrn Justiz- Jch verlange ja nicht, wir sollen das Große leisten, wir sollen unsere Götzen entthronen. Ich verlange noch Inel weniger, wir Zollen wahr sein gegen uns und gegen andere. Aber lassen wir doch endlich dieses Keulenschwingen init dein Munde, greifen wir zur That, fangen wir an die Hände zu regen. 'Lehen Sie, ja — da haben wir so ein Exemplar; ein Mensch sage ich, eine verlorene Existenz. Er verschanzt sich mit triftigen Gründen, bringt sein Herz mit Gründen zur Ruhe. Er wollte:nal was werden, er hatte so einen Stich ins Richüge. Lehrer wollt' er werden — hahaha, Lehrer •—-Sollte man so etwas glauben? Herüzutage. Und Sie, die Familie gesund und erbliche Belastung ganz ausgeschlossen; der Mann selber zwei rothe Backen, und Arme — Schraubstöcke. Also, wie gesagt, Lehrer wollt' er werden. Das war so sinne Sehnsucht. Da oben in Polen, :n emer Baron Hirsch'schen Stiftungsschule. Kraft a:§- speichern. Den Zweck klarlegen, wie in der Frucht bfe Kern. Sehen Sie, so ein Exemplar Lehrer. A. B. C. Und mal so recht vom Herzen: „Mein Werk" sagen können. Sein Sehnen ächzte danach, er hatte keine:: anderen Wunsch. Aber da kommen — die Gesellschaft oder . . . oder . . . nun der Kreis, wo der falsche Gulden rollt, und :ch fuge hinzu, mit Anstand und Würde rollt und sagt: „Das is nischt. Wie willst Du unter diesen Verhältnissen gluckl:ch sein. Ueberspannte Idee::, mein Lieber. Du wrrft nur später, vielleicht gar wenn es zu spät ist, einsehei: gelernt haben, der.... Und Gründe, Gründe, Gründe. Man findet sie ja auf jedem Mist. Herrgott, ich aber bin glücklich dabei. Du kannst nicht glücklich sein. Aber ich bin glücklich, ich bin glücklich. Ach schrück — schnack . . . ganz ausgeschlossen. Na ja. Also es wäre schön gewesen. Man hat sich alles recht schön ausgemalt gehabt. So etwas, wie eine:: der dein Leben sagt: „Hopla, mein Freund, nun wollen lvir einen Walzer drehen!" Aber n:an wird Advocat und redet weiter; und redet vielleicht nicht einmal mehr. Und Sie, sagen Sie nur: Kann die Gesellschaft mir eine Norm für mein Glück aufstellen? Ist das nicht etwas chn und für sich Widersinniges? Bist Du ich? Weißt deim ' Du, wns mir noththut? Herr, es liegt eine Blüte im Seuche, ich frage nochmal, und innner wieder: Warum liegt diese Blüte hier- Sie werden mir die Antwort schuldig. Ach ja . . . Ja, ja. Da ist einer und zwei und drei und viele geben eine Masse. Aber reder: lvir nicht, Herr. Schaffen wir Verhältnisse, fangen lvir ai: die Hände zu reger:. Sie habe:: eine 1 Sehnsucht, Lehrer zu werde!:, werden Sie Lehrer, ein Kraftj conductor. Wir sind ja alt, wir beginne:: ja schon nüt den: ' falscher: Gelbe zu klimpern, aber da, da ist Material, junges, unangetastetes, in dein das Lebei: noch schlummert Ivie int Keim die Frucht. Wollei: Sie es zugrunde gehen lasser:? •Ilm Gottes Willen, philosophieren Sie nicht! Es wirb ' Sophisterei die Philosophie des Falschmünzers. Elved. ReligiosM uttb Dtimmlisnills ittt WenthlM. Bon Dr. M. Nosenfeld. Wenn wir der Betrachtung der Religiosität und des Nationalismus im Iudenthum nähertreten wollen, so kann uns beute, dank dem großartigen Aufschwünge, den das jüdische Belvusstsein in den letzten Jahren genommen hat, unmöglich ein nur abstractes Interesse au der Untersuchung dieser Fragen leiten. Ist der nationaljüdische Gedanke, den heute kaum der verbohrteste Gegner noch eine Doctrin nennen kann, historisch berechtigt und in der Entwicklnng des Indenthnms begründet? Oder steht der nationale Gedanke im Widerspruch zum Judenthum? Ist er im Jüdisch-Religiösen enthalten? Oder vermag er neben und mit demselben zu bestehen? Im Begriff des Religiösen im Jndenthum liegt zuvörderst die Beziehung auf Gott. Wollen wir diesen Begriff umgrenzen, so finden!vir darin mitinbegriffen das ganze theistische Gedankenreich, alle Vorstellungen vom Wesen, Walten und Wirken Gottes sowohl, als auch die Gesammtheit der specifischen Gefühle und Aeufzerungen der Frömmigkeit und die Unterordnung des persönlichen Willens unter den göttlichen. Alles, was zur Ehre Gottes, ans Hingebung an Gott, sei es in Gottesfurcht oder Gottesliebe, geschieht, ist als religiös zu bezeichnen. Das Religiöse nun, das uns insbesondere das Jndenthum bietet, ist durchaus sittlich. Cs ist nicht den Sittlichkeitsprincipien und allgemeinen moralischen Anschauungen irgend einer Zeit oder eines Ortes adäquat, sondern erhaben über die Wechsel und Wandel des Zeitgeistes, vielmehr jederzeit giltig, weil cs ein Abbild des Gottesbegriffes im Jndenthum ist, ein Abbild des Urbildes sittlicher Vollendung und Vollkommenheit. Daraus ergibt sich, dass das Religiöse im Iudenthum ewig ist, dass die.Aeuszernngen des vorausgesetzten göttlicheil Willens, die Offenbarung der religiösen Verordnungen als Ausfluss der höchsten Vollkommenheit ebenfalls gleich dieser in der Zeit keine Schranken finden, ilach dem jesaianischcu Ausspruche: „Es dorrt das Gras, es welkt die Blume, aber das Wort unseres Gottes besteht ewiglich." Da die Ewigkeit des Religiösen im Jndenthum, des Allgemein- Sittlichen wie auch der das Leben regelnden Bestimmungen, ein Ausfluss der göttlichen Vollkoinmenhcit ist, so kann der Mensch wohl geg-'n sie gleichwie gegen irgend ein Naturgesetz verstoßen, doch niemals dasselbe durch seine Handlungsweise ändern oder aufhebcn. Den Inhalt der vom Juden geforderten Heiligkeit — „Heilig sollt ihr sein, deirn heilig bin ich, der Ewige, etter Gott" — bildet neben dem Rclegiös-Sittlichen in erster Linie das gesetzliche Handeln. Das Jndenthum ist eine Religion der That. Die Religiosität zieht die der religiösen Pflicht entspringende That derjenigen vor, tvelche nicht der Verpflichtung entspringt. Sie sieht in der Befolgung des Gottesgebotes als des göttlichen Willens eine hohe Stnsc sittlicher Vollendung, nänilich den Gehorsam und die Liebe zu Gott. Ein talmudischer Grundsatz lautet geradezu: Von Gott mehr geliebt deuu andere Völker ist Israel, weil Gott sie mit Geboten umgeben hat, rveil ihr ganzes Leben aus einer fortlaufenden Kette gesetzlicher Handlungen besteht, da Gott die Lebensführung des Inden bis ins Einzelste genau gesetzlich geregelt hat und so eine jede Handlung im Hinblick ntif das gegebene Gesetz Gehorsam und Liebe zu Gott, mithin das Streben nach sittlicher Vollkommenheit ausdrückt. Dieser ethische Grund der Gesetzlichkeit im Jndenthum, welcher der gesammten Religiosität im Jndenthum ihre eigene Gestaltung gibt, ist auch die Basis der nicht specifisch religiösen Vorschriften,!vie z. B. des Rechts. Daö Rechtsprecheu ist ein religiöser Art im Iudenthum. Wenn mrch diese Jdentificierung von Recht ttub Religion, im Mittelalter noch durch die wirkliche Handhabung der Rechtspflege seitens der geistigen Oberhäupter unterstützt, allmählich in ein Auseinanderrücken dieser zwei Faktoren übergeht, so ist doch einzelnen Gebieten des Rechts, wie des Eherechts, die religiöse Grundlage als moralischer Wertmesser bis heute verblieben. Die eigentlichen Gesetze des Iudeutbums aber, mögen sie politisches, bürgerliches oder Strafrecht betreffen, sind durchaus Staatsgcsetze, Gesetze des Gottesstaates. Sie enthalten nicht bloß die Normen der Lebensführung innerhalb des theokratisch geordneten Volkes, sie find vielmehr auch Regel und Richtschnur für den Nationalgeist, für das Gesammtbewnsstsein des jüdischen Volkes. Den zufälligen und regellosen Antrieben .zum Handeln sollen Schranken gezogen toerden, feste Ordnung gesetzt, höhere Ziele gesteckt werden.

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