Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 33 (16.8.1901)
- Date
- 1901-08-16
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 33 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt IG. August 190J Seite 1 individuellen Anschauung und Ucberzengnng. Wenngleich nachgewiesen ist, dass viele der schönsten Morailchren, welche Christus zngeschrieben iverdcu, jüdischen Ursprungs sind, dürfen dieselben bei einer Formulierung der jüdischen Glaubenssätze weder von Einfluss sein, nach einen Vestandtheil derselben btlbcn." (Mit dieser Resolution fall der Tanfe» und der Sucht, christiologische Elemente in den Gottesdienst einzuschrnnggeln, entgcgcngearbeitet wlerdeiir. Wiederum wird man beu Erfolg bezlvcifeln können, so lange ein charakterloser „Toleranz"-Dnscl, der mich jeden gläubigen Christen abstoßen muss und so das Gegentheil von dem, was er bewirken soll, in Wahrheit belvirkt, von gctvissen „Rabbinern" salbnngtricfend gepredigt nnd bethätigt wird. Die sehr bezeichnende Thatsache, dass derartige elementare Selbstverständlichkeit erst feierlich betont tverden müsse», offenbart beredter als lange Auseinandersetzungen die Verwirrungen und Verirrungen, welche die ansschtvcifende Nenernngssncht, die Lossagung von altüberlieferter Anschauung nnd Lebensführung angerichtet hat. Mit „programmatischen" Resolutionen nnd ähnlichen Quacksalbereien wird blutwenig gebessert tverden; da kaitn nur die Rückkehr zur altjüdisck)eu Lehre tnid Pflichtbethätigung Wandel schaffen. — In: nächsten Winter soll hier eine amerikanisch-jüdische Ansftellnitg stattfinden. Die Anregung dazu war bereits vor eineinhalb Jahrzehnten von den: tvackeren Santmler und Kenner jüdischer Alterthi'uner, Herrrr Richter Malier Snlzberger-Philadelphia, gegeben, aber ans inneren und äusteren Gründen, namentlich da eine Veranstaltung universeller Art i. I. 1887 in London stattfand, nicht verwirklicht worden. Das Project tvurde dann von Herrn Dr. Chrus Adler vor etwa Jahresfrist wieder anfgenontinen und mit solchem Erfolge propagiert, dass die General-Versammlung der amerikanisch-jüdischen historischen Gesellschaft im December v. Js. die Ausführung beschloss nnd ein vorbereitendes Comitee ciilsetzte, dem n.^a. die Herreil Oscar S. Strans, Malier Sulzberger, Jacob H. Schiff, Rabbiner Tr. Köhler, Rabbiner Dr. Gottheil angehörten. Die Er- Uebersetzniig des Romanes „Paul und Virginic" von Ber> navbin de Saint-Pierre erscheinen lassen. Dies bringt auch auf eine andere junge Jüdin van Serres, lvelche ebenfalls bestrebt ist, sich zu bilden. Sie hat eine Gesellschaft zur Verbreitung des Unterrichtes gegründet. Diese junge Gesellschaft, lvelche erst ein Jahr besteht, hat bemerkenswerte Fortschritte gemacht, selbst unter Nichtjuden. Der letzte Vortrag dieser Gesellschaft behandelte die religiösen Zustände im Jahre 1840 und die Geschichte der Ermordung des Paters Thomas in Damaskus. Er wurde von mir gehalten. M e r c a d o - I. E o v o , Professor in Serres. P. S. Soeben lese ich in den Constantinopeler Zeitungen, dass der Patriarch dem Groszrabbiner seinen Besuch erlvidert hat. Der Empfaug war sehr herzlich. Die Gemeinde von Serres hat eines seiner einflussreichsten Mitglieder verloren, Herrn Moses Farragi, Exconsul von Oesterreich. Tribüne. (Diese Rubrik steht unseren P. T. Lesern zu gegenseitigem Meinungsaustausch offen, ohne dass sich die Redaction mit den in derselben geäußerten Ansichten solidarisch erklärt.) Zuckerbrot und Peitsche. den verknöcherten Bureaukratengehirncn, gcplanre Veranstaltung der Sache des Jndenthums in hervorragen dem Matze dienen toird, indem sie dem amerikanischen Volke den ehrenvollen Autheil, den die jüdische Bevölkerung an seiner Entwicklung von Anbeginn genommen, offenbart, das Studium der amerikanisch-jüdischen Geschichte fördernd anregt und das Interesse au jüdischen Angelegenheiten in tveiteren Kreisen wachrnft." Dem Vorschläge des Cvmitees entsprechend, wurde ein Executiv-Ausschuss von fünfzehn Mitgliedern gewählt, in welchem alle Grotzgemeinden den Union vertreten sind. Die Ausstellung soll in historischer Anordnung sämmtliche Schriftdenkmäler, Druckerzeugnisse und sonstige Antiquitäten usw., welche sich auf die Sesshaftmachung der Juden in Amerika beziehen, Photographien der Synagogen und Wohl umfasst. Die Namen der Männer, lvelche das verdienstvolle Uu vernehmen leiten, und das lebhafte Interesse, das demselben allseitig entgegengcbracht wird, sichern ihm ein volles Gelingen. New-Aork. (Z e i t u n g s s ch a u. ) Der „Haibri", eine Wochenschrift in hebräischer Sprache erscheint wieder. Er loird redigiert von Gerson Rosenzweig. In deutscher Sprache erscheint die „Deborah", eine deutsch-amerikanische Monatsschrift zur Förderung jüdischer Interessen in Gemeinde, Schule und Haus. Sie wird von Prof. G. Deutsch redigiert, einem gebürtigen Mährer. Sehr reichhaltig ist die in englischer Sprache erscheinende „New Jewish Exponent" in Philadelphia. Cairo. (Ehrung.) Der Khedive verlieh dem Juden Harary Bey den Titel Pascha, der Director im Finanzministerium ist. Harary Bey entstammt einer alten portugiesischen Familie und ist selbst ein gesetzestreuer Jude. zweitenmal Negierung zngezogen hatten, und Zuckerbrot und Peitsche bilden auch heute noch die wichtigsten Jnventarstiickc des Arsenals einer jeden Regierung. Sogar die Negierung Koerber, die es sich doch gclviss angelegen sein lässt, es allen Parteien recht zu thnn, kann ihrer oft nicht entrathen und macht ebenfalls ab und zu von diesem ererbten nnd erprobten Rüstzeug recht ausgiebigen Gebrauch, ganz so wie ihr würdiger Vorfahre. Diesmal sind es die Kaufleute, die Wohl ein lvenig Zuckerbrot (die §8 50 und 60 G.-O.), dafür aber sehr ausgiebig die Peitsche zu kosten bekommen haben. Man schreibt uns darüber ans kaufmännischen Kreisen: Ein unerhörtes Attentat auf die Taschen der kleinen Kaufleute und Gemischtwarenverschleitzer, die da den Handel mit gebrannten! geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen von ein Liter und darunter betreiben (Ivofiir bekanntlich eine separate Abgabe von 20% der jährlichen Erwerbsteuer entrichtet wird), ist in den jüngsten Tagen von der k. k. Finanz-Bezirks-Direction unternommen worden, und wir können es ja gestehen, auch der erwartete reichliche Ertrag ist nicht ansgeblieben. Jedenfalls die billigste Weise, dem allezeit gcldbednrftigen Staate aus der Klemme zu helfen. Wie die Raubritter seligen Angedenkens als Wegelagerer in der Zeit des Fanstrcchtes ihr Dasein dadurch fristeten, dass sie die Reisenden überfielen, ausplünderten und, wenn sie sich zur Wehre setzten, auch ermordeten, so hat ■ auch die k. k. Finanz-Bezirks- Direction durch ein ganzes Heer von Finanzwachorganen die Kaufleute meuchlings überfallen und nusplündern lassen; umgebracht ist Wohl noch keiner geworden, weil ja die Henne die goldenen Eier noch weiter legen soll und die k. k. Finanz-Bezirks-Direction vielleicht in nicht zu langer Zeit (bis,die Kanfleute von diesem gewaltigen Aderlass Ivieder etwas zu Athen: gekommen sein werden) einen neuen Fischzug auf dieselben auszuführen gedenkt; man ist jetzt vor einem neuerlichen Ueberfall keinen Tag mehr sicher; wenn wir ihr nur nicht diesmal einen großen Strich durch die Rechnung machen werden. Diese starken Worte sind wortwörtlich zu lesen in den unterschiedlichen Recursen der Betheiligten an die k. k. Finanz- Bezirks-Direction und in den Eingaben der Genossenschaften an die betreffenden Ministerien- Als Maßstab für die Aufregung unter den Kanfleutcn und Kleingewerbetreibenden über dieses Vorgehen der k. k. Finanz-Bezirks-Direction diene folgendes Ereignis: Direetiou diene folgendes Ereignis, Ein Gemischtwarenverschleißer im 18. Bezirk, der dabei be wir mit dem Dichter ausrufeu), und dass täglich — und dies feit langen Jahren — massenhaft ge fällsämtliche (V) Uebertretungen ungestraft begangen tverden. Dies durfte nun nicht mehr länger geduldet werden; der Staat war da wieder einmal in höchster Gefahr. Die Gcfällsiibertreter mussteil gepackt tverden und mit der größten Strenge behandelt werden; diese ungeheure Missethat musste gerochen tverden. Flligs tvurde der ganze Executiv-Apparat in Bewegung gesetzt, und nach den in aller Stille getroffenen Vorbereituilgen (die einer anderen und beessren Sache eher tviirdig getvesen wären) zur That geschritten. Wie nach diesem Fcldzugsplair nicht anders zu erwarten tvar, wurden daher tausende von Misscthätern gerade in flagranti ertappt, wie sie borribile dictu, eben dabei waren, gebrannte geistige Getränke mit ilicht vorschriftsmäßigen Verschlüssen in dcil Handel zu bringen. Da wir jedoch als moderne Menschcil zu Beginn des 20. Jahrhunderts für gefällsämtliche Uebertretungen Galgen und Rad nicht mehr iil Allwenduilg bringet: können, nrussten andere strenge Bestrafungen herhalten. Und es regnete nur so Geldstrafen in der Höhe von 400 bis 4000 Kronen, sage und schreibe viertanseild Kronen (das Straf - erkeltntnis haben wir selbst eingesehen; es ist ein kleiner Gemischtwarenverschlcißer im 18. Bezirke), für Leute, die ihr Lebtag nichts angestellt haben und inemer zu den loyalsteil Staatsbürger,: zählten. Ob das auch die richtige Art ist, das bereits schwankend gewordei:e Vertraue,: der Gewerbetreibenden in die Allmacht der Negierung, jedem helfen zu wollen, wieder, zu festigen, woller, wir dahingestellt sein lassen; das soll sich Herr v. Koerber mit seinen Finanzräthen, die ihm da gehörig die Suppe gesprudelt haben, allein ausmachen. Die betheiligten Genossenschaften, allen voran das rührige Handelsgreminm von Hernals, haben zum Schutze ihrer bedrohten Mitglieder ohnedies schon im Einvernehmen mit" der Handelskammer beim k. k. Finanz- und Handels-Ministerium die nöthigen Schritte unten,onnnen, die k. k. Finanz-Bezirksdirection zu veranlassen, diese ganz ungerechtfertigten Massenbestrafungen, zu deren Verhängung die k. k. Finanz-Bezirksdirection übrigens gar nicht einmal berechtigt gewesen wäre (Uebertretungen der vorangehenden nicht auf die im 8 2 bezeichnet Abgabe bezugnehmenden Bestimmungen dieses Gesetzes sind als Uebertretungen der Gewerbe-Ordnung anzusehen und nach der Gewerbe-Ordnung zu ahnden. 8 8 des Gesetzes vorn I. 1881), und die ganz nnnützerwcise viel böses Blut gemacht haben, wieder aufzuheben. Ob cs etwas nützen wird, ist bei der bekannten Geldgier des Fiscus nicht mit Bestimmtheit vorauszusagen; denn wenn auch alle unsere Behörden und Aemter von dem Fortschritte einnial angehaucht werden sollten, der Fiscus wird immer reactionär bleiben. Dieser Augiasstall muss erst einmal! gründlich gereinigt werden, bevor sich modernere Anschauungen in demselben zum bleibenden Aufenthalte niederlassen werden können. Aber diesmal soll es der k. k. Finanz-Bezirksdirection gewaltig in die Ohren geschrien werden, dass sie die Rechnung denn doch ohne den Wirt gemacht hat, ::nd dass die Kaufleute sich diese ganz gemeine Ausplünderung am Hellen Tage nicht so ruhig gefallen lassen, und dass sie nichts unversucht lassen werden, um zu ihrem Rechte zu gelangen. Die k. k. Finanz-Bezirksdirection hat da der Regierung ein Feuer cmgezündet, welches dieselbe nicht sobald wird löschen können; die Regierung mag sich dafür bei der k. k. Finanz-Vezirksdirection bedanken. Dieses so agrcssive Vorgehen der k. k. Finanz-Bezirksdirection kommt den davon betroffenen Geschäftsleuten aber auch aus dem Grurrde umso unerwarteter, als ja dasselbe Amt vor nicht gar langer Zeit sich auch sehr liberalen Anschauungen zugänglich zeigte. Zwei Seelen, ach, wohnen in ihrer Brust. ' Es sind in früherer Zeit Fälle vorgekommen, dass trotz der bestehenden strengen Vorschriften einzelne Geschäftsleute im Drange des Geschäftes nicht die Zeit fanden oder auch gänzlich darauf vergaßen, sich rechtzeitig die Bolleten für die besondere Abgabe zu losen und im Betretungsfalle der Bestrafung zugeführt werden mussten. In allen diesen Fällen, wo thatsächlich der Thatbestand des unbefugten Ausschankes oder des minderen Delictes, des unbefugten Verschleißes, im Sinne des 8 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1881 gegeben war, und die ganze Strenge des Gesetzes hätte mit Recht zur Anwendung gelangen können, interpretierte die k. k. Finanz- Bezirksdirection das Gesetz sehr milde und verhängte bloß die im § 17 alinea 2 dieses Gesetzes vorgesehenen Ordnungsstrafen von 2 bis 5 fl. Ja, noch mehr. Um zu verhindern, dass auch diese sich häufig wiederholenden, wenn auch geringen Ordnungsstrafen nicht immer über die Geschäftsleute verhängt werden mussten, wurde aus eigener Initiative von der k. k. Finanz-Bezirksdirection die Einwidenz be- Bolleten Geehrter Herr Director! *ntt! treten wurde, wie er gebrannte geistige Getränke'in nicht'Handelsi führung getroffen, mittelst Correspondenzkarten die in Evi Don der Elhevung JoochlMo OutteNgllMolMINIll sitzen ii6rid) verschlossenen Gefäßen an seine Kunden verabreichte, ver- > kindlichen Geschäftsinhaber auf d-e rechtzeitige Lösung der Patriarchen gelesen, lvetcher auch unter dem Ravoma: ve-o f weigerte angesichts der Folgen dieser Unterlassung die Unterschrift! aufmerksam zu machen. gelehrten Gateno, gesegneten Andenkens, Erzbischof von auf die von dem amtshandelnden Finanzorgan aufgenommene j Seit dieser sehr praktischen und liberalen Neuerung haben auch Saloniki lvar! Thatschrift, legte ein scharfgeschliffenes großes Käsemesser auf dic- Freitag,' den 28. Juni vmn dm- «nrnm tenenÄ M=,! ICJÖC ,mb f?ß*£ dem erschreckten Finanzer dabei fest ins Gesicht! schauend, mit Nachdruck: „Bevor ich Ihnen mein Todesurtheil unselbst den Hals ab und erspare Euch die Arbeit, Ihr Halsabschnei der; n:elden Sie das Ihrem Hofrathe." Sprach's, drehte sich um und lief schluchzend ans seinem Geschäfte. Verdutzt packte das Finanzorgan seine Sachen zusammen und trollte sich von dannen; wir haben nachträglich aus dem Munde von Fiuanzorganeu selbst Worte des Bedauerns darüber gehört, dass mau sie zu solchen sie bei der Bevölker:u:g discreditiereudeu Amtshandlungen verwendet. Man wird diese Aufregung unter den Kanfleuten begreiflich erklären. (R. G. B. Nr. 62 XXVII. Stück) betreffend den Handel mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten, den Ansschank und den Kleinverschleiß derselben, ist der Handel mit diesen Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen in was immer für Mengen ein freies Gewerbe. Unter verschlossenen Gefäßen werden handelsüblich verschlossene Gebinde und versiegelte Flaschen verstanden. Durch inehr als 20 Jahre hindurch ist jedoch auch als handelsi üblicher Verschluss bei Flaschen anstatt des unappetitlichen Ver- Großrabbiners der Türkei. Seine Eminenz Moje* Effeudi > sirschrcibe, eher schneide ich mir vor Ihren Angen mit diesem Messer Levy, begleitet vom Groszrobbiner Josef All) und von Sa- ' " ' ■ -. -.-- Mai Levy, von S. E. Isaak Pascha, Moses Bey lind Jozua Effeudi Adjurian stattete dem ökumenischen Patriarchen einen Besuch ab. Der Empfang lvar äuszerst glänzend. Die Zeitungen von Eonstantinopel besprechen ihn in sympathischen Ausdrücken. Nachdem der Großrabbiner die lim* rtvmmm .Mitiimimm hntb hmnl: Aln in: Wn»int das :wau wm o:e)e Aufregung unter den 5Vc aimnng cllp fangen yaire, ss.iaa) Kl) .tarnen ee wenn wir den Sachverhalt etwas näher Groszrabbmers der Trirkei. Seme Rede, welche .Ueojes Nach 8 i des Gesetzes vom 23. Juni 1881 Bel) sogleich ins Griechische übersetzte, inachte Mt besten rL ' Eindruck. Der Patriarch beantwortete sie mit einer herzlichen Ansprache. Dann sprach der Grosirabbiner Aly, lvelcher das Griechische vollkonnnen beherrscht, von der Bibel. Der Patriarch lvar entzückt und versprach ihm ein Exemplar der tfimftfnmWfii» her Uluisti'lM-'i: WM vwl.be eben in Alben i ra'Ncher ^er,cyln)s be: Flaschen anstatt des nnappet:rl:chen Ver- LNINvNll^gaOc ou Ul iruttan otua, wUchc evt.il Ul; siegelnd mif Ansuchen der Abfüller und Erzeuger der Verschluss mit erschienen l>t.^ Der Desnch dauerte eine Halde Alande. Staniolkavseln gestattet tvorder: (Finanzministerial-Erlass vom 16. Während dieser ganzen Zeit herrschte vollste Herzlichkeit October 1881 Z. 31342); in der Handausgabe der österreichischen unter den frommen Männern. Und als sie sich verabschie-! Geb'A nnd Verordmmgen 68. Heft ist diese Verordnung gar nicht delen versvi-adien sie si.b aenenseitin ieder in seinem Kreise enthalten; doch lvas thnt s: Unkenntnis des Gesetzes schützt ia Nicht oelen, VersplachUl a |ul) gcgcllsill g, leo:r nt stimm .VH-ili,: l)in. Strafe, und diese, sagen wir gelinde gesagt. Schlamperei der zur Tolerailz lind Eintracht zu arbeiten.! Behörden haben jetzt Tausende von ehrsamen Geschäftsleuten, die * t das Gesetz jederzeit einzuhalten bestrebt waren, nun sehr empfindlich In meinem letzten Berichte vergas; ich, Ihnen mitzuzu büßen. Äiei.c", dass die D'aend vo» Saloniki eine Gesellschaft ter dem Namen „Kadunah geglundet hat, lvelche den Zweck diesen Smidel ordn:n:gsmäßig angemeldet hatten, vorgefunden und hat, den Sinn für die jüdische Literatur ZU lvecken. Die auch als vorschriftsmäßig anerkannt; kein einziger Geschäftsmann Gesellschaft hat schon eilte Bibliothek und ein VersaiNlN-1 sü die ganzcn Jahre hindurch diesetwegen beanständet ivorden. und - .. . - ....... ' jeder hat daher Vom: bckn (m:t guten: Glauben) gehandelt, wenn er gebrannte geistige Geträicke ii: Flasche:: mit solchen Staniolkapselberschlüssei: auch in den Handel brachte. Doch es sollte anders komn:en. Jrgeird ein Hofn>:d Finanzrath (man erzählt uns sogar, dass es nnr ein ganz nickergeordneter abancementsliisterner Snbalternbeamtcr gewesen sei), hat min seine beschauliche Thätigkeit, für die r . ono i cn - fc r ihn der Staat reichlich bezahlen muss, trotzdem sie keinen Pfifferling KN)re 18.18 voll ,/iClllCi Lol)Olt! wert ist, unterbrochen nnd den angezogenen alten Ministerialerlass, lliNgsloeal, ihre Sprache ist hebräisch. Schließlich hat motu Landsmann Moses L. Eohen, ein alter Schüler des Seminars von Saloniki, dort einen langen hebräischen Vortrag über „Doir Isaak Abarbanel und seine Zeit" gehalten. Zch habe Jhnell im nnd ihren Werkelt gesprochen. Diese ebenso gelehrte als! von de»: kein Rtzensch mehr etwas gelvnsst hat, ausgegraben und Abfuttc schleißers darum Räuber Mörder! lein Sarah Simaiitob au* Serres, hat eine spagnolische mg dessen Ntarke tragen. thatsächlich die Fälle von Uebertretungen des 8 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1881 bedeutend abgenommen. Und jetzt ans einmal dieser totale Umschwung in der Gesinnung dieses Amtes. Wie leicht überhaupt das Vergehen wegen unbefugten Auschsankes, ohne es zu wollen, begangen werden kann, wollen wir an zwei selbsterlebten Fällen, die sich tagtäglich auch in jedem anderen derartigen Geschäfte ereignen können, nä oculos demonstrieren. An einen: kalten Novembermorgen trat ein elegant gekleideter Herr, der m:f der Gasse den Abtransport seiner Möbel überwachte, in unseren Laden, um Schutz vor der Kälte zu suchen. Suchend irrte sein Blick im Locale umher, bis er endlich an der Cognaestellage haften blieb. Ein erleichterndes „Ah, da finde ich ja, was ich suchet" entschlüpfte dabei seinem Munde. Er stellte nun das Begehren, ihm ein Glas Cognac einzuschenken, was wir jedoch unter den: Hintveis auf die bestehenden strengen gesetzlichen Bestimmungen ablehnen mussten. Aergerlich ivandte er sich ab und wollte schon unverrichteter Dinge weiter gehen, als gerade dem Personale ein Thee serviert wurde, nnd er sah, wie ihnen aus einer offenen Cognacflasche einige Tropfen in den Thee gegeben wurden. Rasch drehte er sich um, und stellte diesmal etwas gereizt, nochmals sein Begehren, mit der Begründung, dass wir ja auch alle aus einer offenen Flasche getrunken hätten. Es nützte auch nichts, dass wir es ihm plausibel zu machen suchten, dass diese offene Flasche nur zum eigene:: Gebrauche für die Haushaltuugsgenossen und nicht zum Verkaufe gehörte, er beharcte trotzdem auf seinem Begehren. Da sich tvährend des laugen Debattierens der betreffende Herr als Gatte einer unserer Kunden entpuppte, so boten wir ibm gcsche::kweise ein Glas Cognar an, was er auch dankend annahrn. Beim Weggehen legte er trotzdem 20 kr. auf den Ladentisch mit der Motivierung, dass er sich von uns nicht ein Glas Cognac schenken lassen könne. Dieser Herr, der uns partout zu einer Gesetzesübertretung zu verleiten suchte, war und ist noch heute wohlbestallter k. k. Staatsanwalt. Der zweite Fall: Auf der Gaffe stürzt eine ältere Frauensperson vor Schwäche zusammen; mitleidige Passanten bringen sie in das nächstgelegene Geschäft; rasch werden Wiederbelebungsversuche gemacht und der Greisin einige Tropfen aus einer mittlerweile geöffneten Cognacflasche in den Mund gegosien. Wer denkt da, ob das erlaubt ist oder nickt, und dennoch involviert auch das bloße Verabreichen solcher Flüssigkeiten ohne Bezahlung eine Uebertretung im Sinne des 8 1 des Gesetzes vom Jahre 1881. Darum, Kaufleute, nehmt Euch in acht! Herrn von Koerber rufen wir aber folgende Apostrophe zu: Wir pfeifen Ihnen auf die 88 59 und 60 der G.-O., wir pfeifen Ihnen auch auf die staatliche Subventionierung der Erlverbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, wenn Sie es ruhig geschehen lassen, dass uns von Ihren Beamten mit der einen Hand das zehnfach können! ivieder genommen wird, was Sie uns mit der anderen Hand geben.