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Jüdisches Volksblatt · 1901-07-19 · 29 (19.7.1901) · p. Seite 5

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1901)
Issue
29 (19.7.1901)
Date
1901-07-19
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 29 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 19. Juli 1901 Seite 5 Hcbraica und Judaica dieser Bibliothek, die durch die Schenkung des Dr. A. Verliner'schen und den Hinzutritt der Vrüll'schen Bibliothek ihren ersten systematischen Ausbau und nun durch den tvertvollen Zuwachs der Rothschild'schcn Stiftung eine nahezu vollständige Abrundung erhielt; sodann werden die interessanten Stücke dieser Stiftung aufgezählt, welche wir angesichts ihrer Seltenheit und bibliographischen Wichtigkeit mit einigen Nebcnbemerknngen begleiten tvollen: „Zunächst ist die stattliche Reihe von 23 hebräischenJncunabeln z« nennen, und unter diesen an erster Stelle der bibliographisch nicht verzeichnete Tur Orach Chajim, ein 1495 in Leiria in Portugal gedrucktes Werk, ein wahres Prachtstück an Ausstattung und Titelornamentierung." In Ersch und Gruber, zweite Scction, 28. Theil, Seite 37, sind nus Leiria zwei Drucke verzeichnet: die Sprüche Salomos mit Targum, Meiri und Levi ben Aerson vom Jahre 1402, und erste Propheten mit Targum, Gersonidcs und Kimchi vom Jahre 1404; der beregte Tur Orach Chajim wird nicht erwähnt, ein Beweis seiner Seltenheit. De Rossi erlvähnt jedoch frühere Ausgaben vom Jahre 1476 und 1476 und scheint im Besitze derselben gewesen zu sein, indem er (Historisches Wörterbuch unter Jacob ben Ascher, Verfasser der Turim) sagt: „Diese beiden höchst seltenen Ausgaben nebst allen folgende!: aus dem 16. und dem Anfänge des 10. Jahrhunderts befinden sich in meinem Besitze." Nach Portugal gehören auch von Jncunabeln das Ritualwcrk von Abudrahim, Lissabon 1480 und die Sprüche Salomonis mit dem Commentar des David Jbn Jachja, Lissabon 1401." Abrudahim, in Ersch und Gruber daselbst, ist eine Ausgabe in Folio, der Druck wurde an einem Mittivoch im Monate December- 1480 vollendet. David Jbn Jachja scheint der in De Rossi erwähnte David ben Jachja, gestorben in Lissabon 1466, zu sein. „Nach Spanien der Tur Orach Chajim Jxar (Hijar) I486 tmd der Tur Jora Dea ebenda 1487." Der Tur Orach Chajim Jxar, sehr richtig in Ersch und Gruber daselbst, ebenfalls Jxar. hebräisch in Aragonien, Ausgabe in Folio, beendet im August 1486. Tur Jore Dea ebendaselbst, in Folio, 1487, von einem Elieser ben welch letzterem vom Worte der Unverständlichkeit halber ein Fragezeichen (?) folgt. Das Druckerzeichen ist ein aufrecht stehender Löwe. „Ein gut erhaltener Pergamentdruck des Pentateuch, Lissabon 1491, und die gleichfalls auf Pergament gedruckten Festgebete (Machsor) nach dem Ritus der römischen Gemeinden Soncino und Casalmaggiore." Der Pergament-Pentateuch, ebenfalls in Ersch rmd Gruber erwähnt, ist eine Ausgabe in Klein-Folio, mit Onkelos und Nascht; das Chronostich — siche Fußnote ebendaselbst — ist “)jp, und entspricht dem Jahre 1473 lind wird von Jacob Nunez in 2plb ~i£2> angeführt. Das Pergament-Machsor erwähnt De Rossi (Hist. Wörterbuch) mit der Bemerkung: „Die erste und seltenste Ausgabe ist die Don Soncino und Casalmaggiore, 1486 von dein berühmten Soncini besorgt. Weiters erwähnt Herr Dr. Ebrard Bibelausgaben, Ritualien, Gebetcyklusse,' Synagogalgesänge, jüdisch-deutsche Schriften, Anonyme Werke, Curiosa, und unter anderem auch zwei Unica: dal erste, die Klagelieder mit dem Commentar des Joel Jbn Schoheib, findet sich auch in De Rossi's Histor. Wörterbuch vor, der Verfasser ist aus Aragonien. Diese Klagelieder mit dem erwähnten Commentar und von dem Galante, wurden auch in Venedig 1688 aufgelegt. Das zweite, als Unicum bezeichncte Abkath Rochel ist fraglich, nachdem zwei gleichen Namens existieren. (Siehe Seder Hadoroth, Warschau, 1878, 3. Abtheilung.) Das eine Anonynr enthält Heilmittel usw., das zweite von R. Machir, Schüler des Jehuda ben Ascher, .ganz anderen Inhaltes, in drei Abtheilungen. (Siehe De Rossi, Histor. Wörterbuch.) Sehr erfreulich erscheint uns die Veröffentlichung des Herrn Dr. Ebrard, schon der erlvähntcn Spender wegen. Jüdische Gelehrte, wie Dr. A. Berliner und Brüll, testieren ihre Bibliotheken (obzivar, wie wir wissen, eine derselben angekauft ist) der Stadtbibliothek in Frankfurt, sodmm das letzte Vermächtnis des Hauses Rothschild. Es scheint, dass die schroffen Gegensätze der verschiedenen Religions- Llnhänger, Rassenhass, arische Unduldsamkeit und antisemitische Hetze in der alten Stadt am Main keinen fruchtbaren Boden gefunden haben. — O, dass es überall so wäre! (Diese Rubrik steht unseren P. T. Lesern zu gegenseitigem Mei- -nungsanstausch offen, ohne dass sich die Redaction mit den in derselben geäußerten Ansichten solidarisch erklärt.) Zwaugsgenossenschaften oder freie Erwerbs- und Wirtfchafts-Geuofsenschaften. Vor unseren Augen spielt sich ein zäher, aber umso erbitterterer .Kampf ab zwischen einer absterbenden alten und einer aufstrebenden neuen Wirtschaftsordnung; auf allen Gebieten, wo wir Hinblicken, sehen tvir, wie die altväterlichen Einrichtungen, die Kleinbetriebe allmählich verschwinden, um den nüt allen Errungenschaften der Technik und mit genügendem Betriebscapitale ausgestatteten genossenschaftlichen Großbetrieben, diesen Kindern der Neuzeit, Platz zu machen. Der kleine Mann wehrt sich wohl noch verzweifelt gegen diesen seinen zwar imaginären Feind, der ihm die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu nehmen droht, ohne ihm jedoch dafür etwas anderes bieten zu können, als leere Versprechungen; haben es doch nahezu 20 Jahre Genossenschaftsleben bisher noch nicht vermocht, den Gedanken an Selbsthilfe durch die Genossenschaft bei ihm lebendig zu machen und ihm die Ueberzeugung beizubringen, dass die Genossenschaft denn doch zu etivas anderem da ist, als zu einem Agitationsherd für politische Parteien, und so ist, denn der so gut gemeinte 8 114 der G.-O. bislang nur ein todter Buchstabe geblieben. Vielen unserer Leser wird dieser 8 114 unbekannt sein, wir wollen ihnen deshalb die so nothwendige Bekanntschaft mit dernselben vermitteln. Der 8 114 der G.-O. lautet: „Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehrc unter den Genossenschaftsmitgliedern, soivie in der Förderung der gemeinsamen geiverblichen Interessen ihrer Mitglieder durch Errichtung von Vorschusscassen, Rohstofflagern, Vekaufshallen, durch Einführung des gerneinschaftlichcn Maschineiwetriebes und anderer Erzeugungsmethoden usiv." In Oesterreich ist es einzig und allein die christlich-sociale Partei gewesen, die den vollen Wert deö § 114 G.-O. für die Kleingewerbetreibenden verstanden und auch den Versuch gemacht hat, denselben durch Errichtung genossenschaftlicher Erzengnngs- und Betriebsstätten mit Zuhilfenahme öffentlicher, diesen Zwecken gewidmeter Gelder in lebedige Wirklichkeit umznsetzen. Nur der Umstand, dass die Christlich-Socialen in den Geist des Gesetzes nicht ganz cingedningen sind, dass sie die confessionelle Hetze (sie sind nur dann objektiv, Ivenn sie den Inden brauchen) auch in die rein geiverblichen Zwecken dienen sollende Genossenschaft hineingetragen und dadurch diesen bis dahin neutralen Boden vollständig verseucht haben, ist schuld daran, dass sie bis heute trotz aller gemachten Anstrengungen mit den Gewerbe-(Zwangs-) Genossenschaften keine nennenswerten Erfolge erzielen konnten. Charaktcistisch ist, ivas die Wiener Handelskammer diesbezüglich über die Thätigkeit der Gewerbe-Genossenschaften im abgelanfenen Verwaltuiigsjahrc zu berichten weiß: „Die Thätigkeit der Gewerbe-Genossenschaften war auch im Jahre 1000 höchst ungleichartig. Manche Genossenschaften haben eine Thätigkeit überhaupt nicht entfaltet und nicht einmal ihre gesctzliche Pflicht zur Einbenfung einer Genossenschaftsvecsammlung erfüllt. So ist z. B. bei der 103 Mitglieder zählenden Genossenschaft der Branntwcinschänker in St. Pölten lrotz ziveimaliger Einberufung niemand erschienen! Der sechste Theil aller bestehenden Genossenschaften erstattet überhaupt keinen Thätigkeitsbcricht, 09 Genossenschaften habeil trotz iviederholter Regungen den statistischen Frageboger: unbeantwortet gelassen. Was die positive Thätigkeit der Geilossenschaften ailbelangt, so schreitet die Berhätigung der Genossenschaften auf wirtschaftlichcin Gebiete nur langsam vorwärts und sind Erfolge nur da zu verzeichnen, ivo die tverkthätige Initiative einzelilcr Personen, gestützt auf die relative Capitcklskraft der Genossenschaftsmitglieder, hervortritt; also auch hier zumeist weniger ein Erfolg des ZivangSprincipes, als jener der persönlichen Initiative lind des Capitals. Das Zwangsprincip hat demnach, wie wir sehen, auf allen Linien versagt. Aber auch nicht dailn, wenn das Verställdilis für genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb ein allgemeines geworden sein wird (da könnte man überhaupt lange ivarten), sondern erst wenn sich die Christlich-Socialen, die heutigen Machthaber in den Gewerbe-Genossenschaften, dazu verstehen werden (vielleicht werden ihnen die letzten Wahlmisserfolgcn dieses Verstäildnis einpauken), den ganz überflüssigen Antisemitismus, der heute ohnehin nur mehr in den Redactionsstuben und in den Köpfen der Parteiführer zu finden ist, aus ihrem Programm ausznschalten, lind eine Brücke zu ihren jüdischen Staudesgenossen zu schlagen erst dann würde wieder die Zeit gekommen sein, wo an eine gemeinschaftliche Inangriffnahme der im 8 114 d. G.-O. angeführten genossenschaftlichen Institutionen erstlich gedacht werden könnte. Dass auch die Gesetzgeber in weiser Vorahnung des Kommenden von diesem Gedaukeugange geleitet wurden und die Gewerbe- Genossenschaften nicht allein als Versorgungsanstalt für Protectionskinder der gerade am Ruder befindlichen Partei angesehell wissen ivollteil, sondern als^ eine Vereinigunig wirtschaftlich Gleichgestellter zur Erreichung besserer Lebens- und Erlvcrbsbedingungen, geht scholl daraus hervor, dass in die Allsführuilgsvorschriften'der G.-O. 8 4, Alinea 4, folgender Passus aufgenommcn wurde: „Zu den in Alinea 1 des § 1 (d. i. der § 114 G.-O.) genannten uild zu anderen ähnlichen gewcrblicheil Geschäftsuilternehmungen auf gemeinschaftliche Rechnung und zur Herstellung oder Bestandnahme von geiverblichen Anlagen behufs gemeinschaftlicher Bellützung kann, außer in Fällen, ivo derlei gemeinschaftliche Anlagen aus öffclltlichen Rücksichten errichtet oder angeordnet wurden, kein Mitglied oder Angehöriger der Genossenschaft wider seinen Willen zur Theilnahine herangezogen werden; auch dürfeil keinerlei gewerbliche Unternehmungen und Anlagen, an ivelchen nicht sämmtliche Mitglieder betheiligt sind, ans dem Genossenschaftsvermögen bestritten oder zll denselben auch.nur Beiträge geleistet werden. Wenn nun, wie wir vernehmen, einzelne Genossenschaften in ihrer heutigen Zusammensetzuilg daran gehen tvollen, niit Zuhilfenahme öffclltlicher Gelder (LnndesfondS, Jubiläumsfonds, Handelskammer rc.) aber mich des Genosse,isckiaftsvermögcns die im Sinne des 8 114 des Gesetzes voni 16. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39 gedachten genossenschaftlichen Anlagen zu errichten, so werden wir Juden uns diesem Beginnen aus dcni eben geschilderten Gründen insolange widersetzen müssen, als nicht der uilbedingt so llvthwendige neutrale Boden für sachliche Berathungen in den Genossenschaften wieder hergestellt und solcherart ein gemeinschaftliches Vorgehen aller Genossenschaftsmitglieder, ohne Unterschied der Confession oder Nation, wieder ermöglicht sein wird. .....^cn.n ltm einträgliche Sinecuren für antisemitische Parteihäuptlinge zu schaffcil, dazu werden die jüdischen Genossenschaftsmitglieder kein Geld hergeben, das werden mich die Christlich-Socialen begreiflich finden und mit den: Factum auch rerfmen müssen; daran ändert auch nichts die Thatsache. dass einzelne christlichsociale Parteiangehörige schon lärigst zur Einsicht gelangt sind, dass die Ursachen des wirtschaftlichen Niederganges doch tieferliegcnde sind als die, welche ihnen ihre Führer und ihre Parteipresse stets vorrpedigen, und dass sie deil Juden bisher gewaltiges Unrecht thaten, wcilil sie sie allein für alle Schäden in der Genossenschaft verantwortlich machten. Wir Juden fönneu aber nicht so lange ivarten, bis diese Erkennt,ns in alle christlich-socialell Köpfe gedrungen ist, lind tvollen einstweilen selbst darangehen, mit Hilfe des zu diesem Zwecke gegründeten „Jüdischen Creditinstitutes" (denn uns Juden steht kein Gcilosscnschaftsvernlögen. kein Jubiläunlsfonds, keine LandtagSsubventioll uild auch sonst feine andere Geldquelle als die eigene'Kraft zur Verfügung) uns wirtschaftlich zu roganisieren. (Siehe „I. V." Nr. 19Dom 10. Mai l. I.) Weilil dann Misere christlichen Staildesgerlossen denselben Weg einschlagen und eine ehrliche Cooperation mit uns Juden für wünschenSwert finden sollten, werden wir geiviss nicht ermangeln, immer uild zu jeder Zeit in die dargebotcne Hand der Versöhnung zu 'chlagen; solange dies aber nicht geschieht, können wir Juden, die doch den Streit nicht bom Zaune gebrochen haben, sondern die Beleidigten find, nicht dem ersten Schritt thuil nild sind daher gezwungen, bis dahin unsere eigenen Wege zu wandeln. Aber selbst wenn dieses küilstlich geschaffeile confeffioneHe Hindernis nicht wäre, ist für uns ein Zusannnengchen mit den Christlich- Socialen in dieser Frage dennoch eine Sache der Unmöglichkeit. Denn, während wir Juden (geborene Genossenschafter) die Situation erfassend, der Zeit vorauSeilen lind, den genossenschaftlichen Betrieb kommen sehend, uns beizeiten mit demselben bekannt zu machen und zll befreunden sucheil, sind die Christlich-Socialen vermöge ihres Programiileö (und im Gegensätze zu den Socialdemokraten glauben wir an ihren Ernst), Erhaltung lind Coilserbiernng des Kleingewerbes. unversöhnliche Gegner jeder Action. welche dem genossenschaftlichen Socialisinus und seiner letzten Consequenz, dem Anfgeben der wirtschaftlichen Selbständigkeit, in den Reihen der Kleingewerbetreibenden Eillgang verschaffen könnte; daher kommt es alich, dass alles bisher bon den Christlich-Socialen für das Kleingewerbe Geschaffene nichts als Palliatibmittel sind, die den.Kern der ^achc, die Unsicherheit der Existenz, unberührt gelassen haben. Wir vermögen es wirklich gar nicht zu fassen, wie sich Leute, uud insbesondere Angehörige des Handelsstalides. die doch den wirtschaftlichen Zersetzniigsprozess sich tagtäglich am eigenen Leibe vollziehen sehen, noch an dem Begriffe Selbständigkeit so zu hängen vermögen; bringt doch jeder Tag eine Reihe von Insolvenzen, Betciebseinstellnngen, Geschäftsauflöslingen, Zwangsverkäufen rc. zu llilserer Keniltnis, welche den Zusammenbruch der wirtschaftlichen Selvställdigkeit des Betroffenen zlw Folge haben; und den'S heute uiicht trifft, der konnnt nwrgen daran; es bleibt niemand verschont. Die Tendenz im Handelsgewerbe geht einmal dahin, die kleineren uild mittleren Betriebe nufzusaligen, um große und reichassortierte Warenhäuser und Specialgescyäsie an deren Stelle zu setzen. Was sind denn das Gros unserer Handelsagenten anderes als zugrunde gegangene ehemalige Kanflentc; die Mühlenagcnten, Brot- und Germführer ehemalige Bäckermeister; unsere Marktcommissäre, was waren die zumeist, wenn sie gefragt werden: ehemalige Fleischhauer- oder Selchermeister; und so gienge das fort in alle Ewigkeit. lind da sollen wir Juden ruhig die Hände in den Schoß leger:, wie der Orierrtale uns dem Fatalismus hingeben lind, ohne etwas dagegen zri thun, den Moment abwarterr, wo die heranbrechenden Wogen auch über unsere Köpfe zusammenschlagen! Nein, nein und abermals nein! Das können, das dürfen wir als würdige Epigonen unserer Antipoden, die ja auch in schlimmen Zeiten immer fest zusammenstanden, nicht thun. Wozu dem: auch? Noch habcil lvir die Kraft in uns, in die Speichel: des Rades, das uns und unsere Kinder zu zermalmen droht, einzugreifen. Noch sind wir in der Lage, unser Schicksal nach eigenem Gutdünken sorgenfrei zu gestalten. Darum heran, ihr Schicksalsgenossen, klein und groß, arm und reich, für alle ist Platz in unseren Neiheil! Wir zeigen Euch den Weg, den Ihr allein nicht zu finden vermochtet, den Weg z:ir Organisation! Schart Euch um uilsere Fahne, die beit tiefsinnigen Wahlspruch der Franzosen trägt: „Le ro ist mort, vive ft roi." Der Einzelne ist tobt, es lebe die Genosseilschaftl D. j. G. Emgesendet. Löbliche Redaction! Ich bin ganz erstaunt, in Ihrer Nummer von: 6. d. in einer Correspondcuz aus Agram wahre Räubergeschichten über die Verhältnisse in der Gemeinde Esseggzu lesen, in der ich zweieinhalb Jahre hindurch Oberrabbiner zu fein die Ehre hatte. Ich wusste gar ilicht, was für stillen Verehrer und dichterisch begabteil Freund ich in Agram hatte; schade, dass derselbe seinen Namen nicht angab. Im Interesse der Wahrheit werden Sie aber wohl gerne von mir als angeführtem Kronzeugen die Versicherung hören, dass die gehässigeli Außermlgen über die angeblichen Zustände in Slavomen jeder thatsächlichen Begründung entbehren und die als Beispiel erzählte Geschichte gänzlich erfundeil ist. Essegg ist eine wackere, aufstrebende, opferfreudige, auf die Ehre unserer Religion und die Förderung jüdischer Interessen in zum Theil geradezu mustergiltiger Weise bedachte Geulcinde, uud das dortige Oberrabbinat bietet einen sehr angenehmen Wirkungskreis, mit welchem jeder Rabbiner zufrieden sein kann. Wenn ich persönlich bereits wenige Wochen nach meinem Amtsantritte ellttäuscht war und sich in der Folge Enttäuschungen für mich immer mehr häuften, so lag das hauptsächlich daran, dass ich als Prediger des Prager Tempels aus einer der hervorragendsten Gemeindell Europas mich widerstrebend nur deshalb nach langen Verhandlungen die Oberrabbinerstelle anzuilehmcil entschlossen hatte — die mir in materieller Beziehung auch nicht annäherlid das Einkommen von Prag ersetzen konnte — weil ich in derselbell, urlrichtig informiert, eine ganz excptionelln leitende Position zu finden hoffte. Es war dabei ein Fehler von mir, nicht an Grundsatz zu denken: „maalin bakodesch", mm: darf nur hinanfsteigen bet heiligen Aerntern. Da mein Nachfolger aus einer kleinen Gemeinde hinkommt, dabei eht geborener Ungar ist (bei mir kam auch der Umstand in Betracht, dass ich die Annahme der ungarischkroatischen Staatsbürgerschaft im vorhinein und auch nachträglich ablehnte, ferner durch Unkenntnis der Landesverhältnisse auch das „clnra pacta boni amici" außeracht gelassen hatte), so zweifle ich nicht, dass er das Amt viel ersprießlicher als ich verwalten, und sich selbst in einer Gemeinde, zu der er nur zu beglückwünschen ist, wohl fühlen wird. In der Erwartung, dass Sie zur Steuer der Wahrheit und zur Ehre einer großen Gemeinde die Berichtigung ausnehmen werden, verbleibe ich mit Da::k und vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener Rabb. Dr. Armand K a m i n k a, Secretär der Jsr. Allia::z in Wien. Wien, 8. Juli 1901. A n m. d. Red. Wir haben mlch vom löbl. Vorstände der Gemeirlde Essegg eine Zuschrift erhalten, deren Mittheilungell mit dem Obigen im Wesentlichen übereinstimmen. Die Einrichtungen des Koscher-Fleisch-Verkaufs, unter besonderer Berücksichtigung der Zeichnungs- und Stempelungs-Methoden. Dargestellt von Dr. M. Cahn, Provinzialrabbiner in Fulda. Verlag von A. Hofmann, Frankfurt a. M. 1901. Der durch seine weise Fürsorge und rastlose, energievolle Wirksamkeit zur Förderililg aller jüdisch-religiösen Anliegen rühmlich bekanllte Vcrfaffer hat in der vorliegenden Schrift seine Aufmerksamkeit einem Gegenstände zugewendet, der leider vielfach im Argen liegt. Ist hier jede Anregung zum Besseri: mit Freude zu begrüßen, so ist sie cs doppelt, tvenn sie von so belvährter. autoritativer Seite ausgeht. Es ist ilicht mir der Gegenstand der Behandlung, sondern auch die BehandliUlg des Gegeustandes, welche diese Schrift der Aufmerksamkeit der Rabbiuen. Schächter, Gemeindevorsteher, kurz allen denen empfiehlt, welche:: die Sorge um das intacte Kaschrus ihrer Gemeinde wirklich ein Gegenstand erllster Sorge ist. Dass eine Gemeinde einen gewissenhaften Schochct haben kann und trotzdem der Gefahr ausgesetzt ist, fortwährend Fleisch zu genießen, welches n°7 2b na"*t2 ist, das ist eine Thatsache, die, so feststehend sie auch ist, doch vielleicht nicht die rechte Würdigling findet. Wern: das Fleisch von nicht-jüdischen Metzgern verkauft wird, oder auch von jüdischen, welche nicht die erforderliche religiöse Gewissenhaftigkeit besitzen, so ist der Täuschung und dem offenbaren Betrtlg Thor und Thür gcöffllet. Wohl wird das Fleisch dann durch Stempel, Siegel oder Plomben gezeichnet, aber welche betrügerische Manipulationen mit diesen Zeichen alle nicht nur möglich sind, sondern wie sie thatsächlich täglich Vorkommen, das erfahren viele, harmlose Consumenten von Koscherfleisch erst d::rch diese Schrift. Der Verfasser kenilt alle Praktiken und Betrügereien aus eigener vieljähriger Erfahrung und theilt sie uns in dieser Schrift so eindringlich und ullgeschminkt mit, dass niemand diese Partien lesen kann, ohne zu einer Umschall in seinem eigenen Kreise angeregt zu werden. Die Kerllitnis dieser Missständc uild das energische Bestreben, gründlich mit ihilen anszuräumen, hatte in der Geuleinde des Vcr- 'asserS einen zweijährigen Metzgcrstrike zur Folge, aus dem die zielbewusste religiöse Gewissenhaftigkeit endlich als Siegerin hervorgicng. Flckda genießt heute mit Recht den Rllfe einer Mllstergemeinde hinsichtlich der Organisation ihrer Kaschruth-Anstalten. Unter diesen dürften die Einrichtlmgen, welche dort zum Verkauf des Koscherfleisches getroffen sind, einzig dastehei: und jedenfalls von wenigen Gemeinden, in welchen der Koscherfleischverkauf durch nichtjüdische Metzger geschieht, in dieser Vollendung erreicht oder gar übertrofsen werden. Durch Enqueten von erfahrenen Schächtern, Metzger,: uild Techniker!: ist es dem Verfasser gelungen, ein neues Verfahren der Fleischzcichnnllg ausfindig zu machen, das hier durch Illustration ln:d Erklärung sehr anschaulich dargestellt lvird und ii: der That die Möglichkeit einer Täuschung ausschließt, tvenn dasselbe von einer aufmerksamen Controle begleitet ist. (Wir verweisen daher angelegentlichst auf die Lectüre und bäS Studium der sehr instructiven Schrift, weil wir glauben, dass eine rechte Würdigung des Inhaltes doch geeignet ist, vielen den Star zu stechen und dem Schleitdrian entgegenzutreten, der auf diesem Gebiete sich besonders bemerkbar macht. Dieses religiöse Manchesterthunl kellllt inemaud besser, als der Verfasser selbst. Seine ganze gvt^igesegnete Wirksamkeit ist ein unablässiger Kampf gegen dasselbe, und auch hier hat er es in einem Nachwort, das er seiner Schrift bei-

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