Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 29 (19.7.1901)
- Date
- 1901-07-19
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 19. Juli 1901 Nr. 29 sagt: „Das ist ja eine schreckliche Thierquälerei, das Thier länger -bluten 31t lassen, bloß um das Fleisch vom Blute zu befreien und einem Ritus zu genügen." Er hat das einem Zweiten und Dritten erzählt; der Vierte hat cs geglaubt, der Zehnte schwört darauf, und ich bin überzeugt, die große Mehrzahl der Menschen, welche über das Schächten klagen, haben es nie gesehen. Und nun gestatten Sie mir. Ihnen mitzutheilen, wie es sich vor meinet: Augen zugetragen hat. Das zum Schlachten bestimmte Thier wurde an beiden Hörnern gefesselt, an beide weiten traten handfeste Männer und hielten den Kopf, vor allen Dingen wurden die Augen mit einem Tuche bedeckt. Dann kommt der Schächter mit seinem beinahe drcivicrtel Meter langen, haarscharf geschliffenen Messer, setzt das Messer mit dem Griffende am Halse an, zieht es gedankenschnell durch und schneidet in diesem Augenblick, schneller, als ich cs anssprechen kann, die ganze Kehle bis auf das Rückgrat durch. Das Thier stürzt zusammen, das Gehirn ivird sofort blutleer und die Schmerzempfindung sofort gehemmt. Neuerdings ist das Schächten, wenn ich den Ausdruck brauchen darf, einigermaßen salonfähig geworden; denn die militärkschen Conservenfabrikcn sollen allgemein die Schlichtung eingeführt haben, weil mair gefunden hat, dass Fleisch, welches gut ausblutet, haltbarer, also für Conserven geeigneter tvird. Als ich das hörte, ist mir der Gedanke gekommen, ob da? <schächtgebot bei den Juden nicht rein ans sanitären Rücksichten hcrvorgegangen ist, tvie ja vielfach rituelle Bestimmungen auf sanitäre Gründe sich stützen; zum Beispiel das Verbot des Genusses von Schweinefleisch, was nicht bloß bei den Juden, sondern auch bei den Mohammedanern rituell verboten ist, wird darauf znrückgcführt, dass in heißen Gegenden der Genuss des fetten Fleisches für die Gesundheit nachtheilig ist, namentlich den Aussatz befördern und dergleichen. Gibt es doch auch Aerzte, welche die^Beschneidung auf derartige Gründe zurückführen, indem sic gewisse Unreinigkeiten vermindere oder verhindere. Sei dem aber, wie ihm wolle, ich glaube nachgewiesen zu haben, dass die „Voreingenommenheit gegen das Schächten ein wirkliches Vorurtheil ist, welches ohne jeden Halt dasteht!" So urthcilt auf Grund eigener, unmittelbarer Beobachtung ein sicherlich Sachverständiger, dessen Ausführungell an der Stelle, wo sie vorgetragen wurden, gesteigerte Bedeutung erhalten. München. Durch einen schweren, innerhalb weiter Kreise der hiesigen Gemeinde mitempfundenen Verlust ist eine allgemein geschätzte hiesige Familie in tiefste Trauer versetzt worden. Im Alter von kaum 80 Jahren ist am 1. ds- Mts. Frau Lina Offenbacher nach langem, qualvollen Leiden, verschieden. Die Verblichene verstand es, ein jüdisches Haus zu erbauen kraft ihres echt jüdischen Sinnes, kraft ihres von verständnisvoller Glaubensinnigkeit durchgeistigten Wesens, kraft ihrer beispielgebcilden Lebensführung. Sie verstand es mich, ein jüdisches Haus zu erhalten und es auszuschmücken mit der Zierde jüdischer Sitten und jüdischer Tugcild, es zu durchhellen mit dem Sonenglanz jüdischer Ideale- Aus einer in hohem Ansehen stehenden Würzburger Familie hervorgegangen, hatte sie eine vortreffliche Erziehung genossen mrd Gelegenheit gefmlden, sich eine universelle Bildung anzucignen; nicht minder wurden ihr aber auch von frühester Jugend an wanne Liebe für unsere Religioil und wahre Begeisterung für unsere Glaubensziele ins Herz gepflanzt. Von diesem Geiste war ihr ganzes Leben durchweht, und mit solchen Eigenschaften ausgerüstet, ward cs ihr leicht, nicht allein in den Tagen des ungetrübten Glückes ein Gott und den Menschen wohlgefälliges Leben zu führen, sondern auch in trüben, stürmisch bewegten Tagen das gleiche Gottvectrauen zu bethatigen und sich bei allen Wandlungen des Schicksals eine heitere, hoffnungsfreudige Lebensauffassung zu bewahren.^ Zum Beweis dafür braucht nur erwähnt zu werden, dass sie, die schon vor Jahren ihren lange vorher immer schwer leidend gewesenen Gatten verlor, mit schönstem Erfolg , die Aufgabe löste, ihre scnnmtlichcn Söhne in Gottesfurcht und Glaubenstreuc großzuziehen und auf solchem Fundament für jeden derselben auch eine Existenz zu schaffen; dass es ihr nicht minder auch gelang, zwei nach den örtlichen Arbeitsbedingungen, bis zum 28. Juli oder gar bis zum 16. September erforderlich sind. — Inzwischen nimmt die Ausivanderung aus Südrussland iinmer größere Dimensionen an. Ende Juni giengen von Libau zwei Dampfer mit 210 jüdischen Auswanderern nach England ab. Der Darnpfcr „Woldcmar" beabsichtigte in Hüll, der Dampfer „Georg" in London 31t landen. Die Emigranten denken jedoch nicht in England zu verbleiben, sondern möchten von da tveiter nach Amerika und Afrika wandern. Durch die Auswanderung tvird aber den Zurückbleibendci: das Leben nicht leichter, da bekanntlich imr die cttvas bemittelten Leute noch austvaudern können, tvährcnd die Aermsten der Armen kein Geld zum Austvandern haben und zuhause bleiben müsseil. Odessa. (Russische G e w a l t t h a t e n.) Der Minister der Volksanfklärung, Generaladjutant P. S. Wanotvski, hat den ‘Dhi'tfrti'r lirm Tvnfni’tlhpm in Ki'lintnis ae- Pctersburg. (W i ch t i g e Senats-Entscheidung.) Schon des Oeftern hat der russische Senat sich dahin geäußert, dass das Gesetz vom 3. Mai 1882, welches den Juden verbietet,^ sich dauernd aus dem platten Lande anzusiedeln, nicht auf jüdische Arbeiter angewendet werden darf, welche als Holzfäller, Landarbeiter, Mechaniker, Drantkveinbrenner usw. auf dem Lande beschäftigt sind, da eine solche Beschäftigung stets einen provisorischen Charakter trägt und keine „dauernde" Ansiedlung ist. Die antisemitisch gesinnten Behörden verdross diese Durchlöcherung eines der wichtigsten Maigesetze und sie fuhren fort, die auf den Gütern beschäftigten jüdischen Arbeiter und Meister zu molestieren und auf jede Weise zu chikanieren. Keinesfalls durfte es diesen zudringlichen Juden gestattet werden, auf dem Lande anders als möbliert zu wohnen oder gar ihre Familien bei sich zu haben. Wagte es ein solcher jüdischerMechauiker, der in einer außerhalb derStadt liegenden Fabrik dauernd beschäftigt war, dennoch, einmal seine Familie zu sich kommen zu lassen, so wurde diese flugs ausgewiesen. Kürzlich jedoch ist der Gouverneur von Minsk einmal dabei auf den Unrechten gekommen. Er ließ nämlich die Familie des bei der verwitweten wirklichen geheimen Staatsräthin Baranowskaja auf Sutkowo als Braumeister beschäftigten Abraham Liebenthal ausweisen, weil dieser in Sutkow in einer eigenen Wohnung seine Familie bei sich hatte. Sowohl die Staatsräthin, welche ihren Braumeister nicht verlieren mochte, als auch dieser selbst appellierten beim Senat, und dieser beschloss unter Hinweis auf seine früheren Entscheidugnen, dass überall, wo ein Jude selber wahnen darf, er selbstverständlich auch seine Familie bei sich aufnehmen kann. Diese wichtige Entscheidung, welche für jüdische Arbeiter aller Art thatsächlich den dauernden Aufenthalt in den Dörfern ermöglicht, ist eine wirksame Durchlöcherung der Maigesetze, und Sache der russischen Juden wäre es, durch Vermittelung eines wirksamen wohlorganisierten Rechtsschutzes dafür zil sorgen, dass ihr ihnen vom Senat zugesprochenes gutes Recht nicht von dem verrotteten Tschinownikthum auf dem „Verkvaltungswege" verkümmert oder illusorisch gemacht werde. Kischinew. Die Ernteaussichten in Südrussland sind nach allen vorliegenden Berichten unzweifelhaft sehr günstig. Namentlich erwarten die jüdischen Colonisten des Gouvernement Cherson eine ausgezeichnete Ernte. Allein bis diese oingeheimst ist. werden noch Wochen vergehen, und die Mittel des Kischinewer Comitees sind nahezu gänzlich erschöpft. Seit einigen Wochen sieht sich dasselbe genöthigt, seine ganze Kraft auf die Unterstützung der jüdischen Colonisten zu concentrieren, die, wenn sie jetzt im Stiche gelassen werden sollten, keine Kraft haben würden, die Erntearbeiten zu besorgen. Daher in Orgjejew und Wad-Raschkow die Unterstützungen schon seit lange aufgehört und an den übrigen Plätzen sollten sie am 2. Juli aufhöcen, obgleich nach Feststellung des Vertraueuömandes des Comitees, der vor kurzem seine letzte Jnspectivnsreise beenidet hat, die Noth überall größer denn je ist und Unterstützung, jesteberseyung folgenden Wortlaut: „In der Stadt, welche anfangs Curator des Odessaer Lehrbezirks von Folgendem in Kenntnis ge setzt: Auf Grund des vom Ministerium der Volksanfklärung festgesetzten Uebergaugsmodus von Schülern jüdischer Confessiou, welche den Cursns von vier- oder sechsclassigen Progymnasien und Realschulen absolviert hatten und zur Fortsetzung ihrer Bildung in Gymnasien und Realschulen eiutreten, tvelche höhere Classen besitzen, weil die von ihnen absolvierten keine höhere Classcnzahl aufweisen, wurden dieselben nicht als Schüler betrachtet, tvelche neu eintraten, sondern als ans einer niederen in eine höhere Classe Versetzte. Infolge dieses Modus tvnrde die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1887 über die Aufnahme eines gctvisscn Peccentsatzes Schüler jüdischer Confession in die mittleren Lehranstalten einfach umgangen. Gegenwärtig hat das Ministerium der Volksanfklärung ans den ihm zur Verfügung stehenden Daten ersehen, dass durch diesen gegen die Bestimmung vom Jahre 1877 gehandhabten Ueberführnngsmodus die Zahl der Schüler jüdischer Confession in vielen mittleren Lehranstalten, namentlich aber in den Gebieten, in denen den Inden der Aufenthalt freigcstellt ist. die für das Gebiet festgesetzte Nonn weit übersteigt. Ans diesem Grund hat der Minister der Volksanfklärung eine ergänzende Verfügung getroffen, welche besagt, dass in Zukunft Schüler jüdischer Confession, welche sich ans einem Gymnasium oder einer Realschule in eine andere Anstalt versetzen lassen, in derselben nur dann Anfnahme finden können, falls der gesetzlich vorgeschriebene Percentsatz an jüdischen Schülern nicht überschritten ist. Paris. (Zur Affaire D r e y f u s.) Die Blätter der Linken veröffentlichen einen offenen Brief des Oberstlteutenant Picqnart an den Kriegsmintster, dem der Briefschreiber heftige Vorwürfe macht, weil er den Oberstlieuteuant Ducaffe in die Liste der zur Beförderung außer der Reihe vorgeschlageuen Officiere ausgenommen hat. Er erinnert an Ducaffes Rolle im Process Esterhazy, an die Hilfe, die er den Generalen Pellieux und Gonse bei ihren verbrecherischen Rechtsbeugungen geleistet hat, und schließt: „Unter Ihren Amtsvorgängeru gibt es einen, der seine guten Gründe hat, in Ehrenfragen wenig empfindlich zu sein; das ist aber nicht Ihr Fall, und darum wird Ihre Maßregel für viele der Gegenstand schmerzlichen Erstaunens sein." London. (Juden als Soldaten.) Cap. M- King, Hall, Chef des Stabes der englischen Mittelmeerflotte, hat an den „Jewish Chronicle" nachstehendes Schreiben gerichtet: „Als einer, der sich stets eifrig mit der jüdischen Frage befasst, und welcher weder die Vergangenheit des jüdischen Volkes vergehen, noch dessen ihm noch bevorstehende glänzende Zukunft jemals außeracht gelassen hat, hatte ich kürzlich mit einigen Officieren eine Discussion über „die Juden als Soldaten" gehabt. Ich behauptete, dass die englischen Juden ihren reichlichen Antheil an dem Kriege in Südafrika genommen hätten. Da w:»cde ich von meinen Gegnern aufgefordert, auch nur einen einzigen jüdischen Officier namhaft zu machen, der in Südafrika activen Dienst mit der Waffe in der Hand geleistet hat. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einige darauf bezügliche Informationen geben würden." Dieser Brief wurde dein jüdischen Feldprcdiger, Rabbiner F. L. Cohen, zngestellt, welcher Capitän King Hall ein Verzeichnis von nicht weniger als achtzig jü dischen Officieren übersandte, welche in der regulären Armee sowohl, wie in der Miliz, in der Ueomanry und unter den Freiwilligen tvie unter den Hilfstruppen der Colonien in Südafrika für England die Waffen ergriffen haben. Dazu fügte Rabbiner Cohen noch ergänzend hinzu: „Bereits im October 1899 zählte die englische Armee in Südafrika 70 jüdische Soldaten in ihrer Mitte. Diese Zahl, welche nur auf privatem Wege ermittelt werden konnte, war bei weitem nicht erschöpfend, denn fortwährend tvnrden neue Namen als die von jüdischen Soldaten eruiert und nach einen: Verlaufe von neun Monaten wies die Liste schon nicht weniger als 000 jüdische Namen auf. Jetzt sind in der englischen Armee in Südafrika 1200 Mann als Inden identificiert und es ist außer Zweifel, dass nicht weniger als 1600 Juden daselbst auf Seiten der Engländer fechten. Da die Zahl der Juden in allen Theilen des britischen Reiches, Indien, Canada und Australien mit eingeschlossen, 220 000 nicht übersteigt und in England selbst höchstens 140 000 beträgt, so tverden selbst Ihre wenig judenfreundlichen Kameraden zugebcn müssen, dass der Antheil der Juden am südafrikanischen Kriege unverhältnismäßig groß ist." Der größte Theil der jüdischen Soldaten im englischen Dienst ist übrigens, wie jedem Eingeweihten bekannt ist. nicht in England geboren. Ihre Wiege stand nicht an den Xlferu der Themse,' sondern in Lublin, Minsk und andern nichts weniger als englischen Plätzen. Dieses hindert aber die Herren Detvar, Vincent und Consorten nicht, fortwährend gegen die fremden Eintoanderer zu hetzen. Sie haben es bereits so weit gebracht, dass, tvie englische Blätter berichten, Lord Salisbury sich bereit erklärt hat, eine Anzahl conservativ-antisemitischer Unterhausmitglieder zu einpfangen, um mit ihnen die Fremdenfrage zu besprechen. Auf Wunsch Sc. Lordschaft soll der Empfang als pribatim gelten. Das ist der Dank vom Hause Englandl Hong-Kong. (Inden in Chi n a.) Zn der Nachricht aus Shanghai, wonach die Kaiserin-Witwe den: Großen Rath mitgetheilt hat, dass Kaifonfu in der Provinz Honan die künftige Landeshauptstadt sein werde, erhält die „V. Z." eine interessante Zuschrift über diese Stadt, in der sich noch heute ein Bruchtheil der verlorenen zehn Stämme Israels befinden soll. Von dem Sitz einer alten jüdischen Gemeinde in Kaifongfn berichtet zuerst Trgialtins „De expcditione Sinica" im Jahre 1617. Ans diesem Berichte geht Herbor, dass kn der Provinz Honan eilte beträchtliche Anzahl Juden wohnte, die vor der Ankunft der ersten Missionäre niemals von dem Stifter der christlichen Religion etwas gehört hatten, ja nicht einmal seinen Namen kannten und bannt: nach der Ansicht dieser Missionäre und Reisenden Abkömmlinge der zehn Stämme sein müssen. James Finn hat dagegen in seinen: Werke „Die Juden in China und ihre Handschriften" behauptet, dass die Juden in Kaifongfn den: Stamme Juda cmgehören. was er namentlich daraus folgert, „dass in ihren Schriften bon Esra die Rede ist, dass sie das Buch Esther besitzen, und dass die sclencidische Zeitrechnung bei ihnen gilt». Indes ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass diese Kenntnis ihnen durch spätere Nachzügler überliefert wurde. In der That berichtet Moses de Pereyra Pabia in seinen portugiesischen Nachrichten über die zehn Stämrne, „dass unter Titus VeSpasianus Juden aus Persien an die malabarischen Küsten gewandert seien, bon dort aus China erreichten und sich in der Hauptstadt der Provinz Honan, die jetzt Kaifongfn heißt, nicdcrgelaessn haben.» — Nach Koegler „Notitiae circa sancta Biblia in Caifnng metropoli provinciae Honan" haben die Juden in Kaifong die Bücher Josua und Richter nicht vollständig. Ebenso fehlen ihnen die Sprüche Hiob, das Hohelied und der Prediger ganz. Der Anhang einer Gesetzesrolle batte v.ach Olav Gerhard Tychsenö Pien-lang hieß, in der heiligen Stadt Kaifongfn, durch Hilfe des Himmels ist das Gesetz. Der Anfang des Gesetzes ist abgeschrieben im Jahre 1938 . . . (das ist 1622 nach unserer Zeitrechnung. Die chinesischen Inden haben die seleudische Zeitrechnung). Auf Deine Hilfe vertraue ich, 0 Her!" Die Synagoge in Kaifong, die noch Delitzsch in seiner Geschichte der nachbiblischen Poesie S. 68 ausführlich beschceift, ist während des Taipinganfstandes 1843 zerstört worden. Die Anzahl der heute noch in China lebenden Inden veran schlagt man auf eine halbe Million. Brief aus Tunis. keift Unsere Vorwürfe gegen die Hilfs- und Wohlthätig Cassa bleiben dieselben, denn diese Herren, gestütz auf eine Macht, tvelche niemandem verantwortlich ist fahren fort, unsere Angelegenheiten eigenmächtig zu vor walten, ohne uns über diese Verwaltung Rechenschaft ab zulegen. Wir müssen immer tvieder die ungeheuerliche Thatsache constaticren, dass füufzigtausend Juden von sechs Verwaltern vertreten tverden, ohne dass ihnen dieses Mandat von der Gesammtheit anvertraut tvorden wäre, denn sie sind den: Geueralsecretariat nur durch zwei oder drei Reiche unserer Gemeinde vorgeschlagen tvorden. Die tunesischen Juden könnten aus ihrer Apathie ertvachen und zum Beispiel die Zahlung der ungesetzlichen Steuer für das koschere Fleisch vertveigcrn; aber da sie freiwillig dem Gesetze vom Jahre 1888 zugestimmt haben und da es ja gerade die Armen tvären, tvelche die Folgen einer Abschaffung desselben zu tragen hätten, verwerfen tvir leb Haft eine derartige Kundgebung, als Beweis unserer Entrüstung gegen Verwalter, tvelche sich hartnäckig weigern, uns über die Verwendung unserer Gelder Rechenschaft zu geben. Aber da wir uns so willig und geduldig für die Armen Abgaben anferlegeir lassen, haben tvir nicht das Recht, uns aufzulehnen, das Recht für uns in Anspruch zu nehmen, selbst diejenigen zu tvählen, welche das Geld, tvelches tvir den Armen zutvenden, vertheilen sollen und müssen tvir nicht mit lauter Stimme gegen die Protectionswirtschaft denwnstrieren, durch die uns Verwalter berufen worden sind, tvelche kein wie immer geartetes Recht ans diese Ehrenstellen haben? Sie haben ferner keine Autorität, um unsere Ansprüche vor den Behörden und vor den Gerichten zu vertreten. Sie sind rein fictive Wesen, tvelche keine andere Macht haben, als die, tvelche sie daraus schöpfen, dass sie uns nicht wissen lassen, toas sie thun. So hat das Hilfscomitee im letzten Jänner im Namen der Gemeinde die JmmatAculierung des alten Friedhofes verlangt. Der gemischte Gerichtshof hat dieses Ansuchen zurückgewiesen, tveil er der Ansicht ist, dass dieses Comitee keine juristische Person sei, fähig zu besitzen oder Subject von Rechten und Verbindlichkeiten zu sein. Nach dem Decrete des Vehs vom Jahre 1888 bedarf es eines Decretes, um dein Comitee das NAht einer juristischen Persönlichkeit zu verleihen. Die jetzigen Verwalter tvagen nicht einmal, dieses Decret zu verlangen, und zwar deshalb, weil sie nicht das Vertrauen und die Autorität hinter sich haben, welche die Unterstützung einer Gemeinde, tvie der unseren, ihnen verleihen würde. Noch ein Betveis ihrer Ungeschicklachkeit. — Als unsere Verwalter eingeladen tvnrden, aus Anlass der Wiedereinsetzung des Beys einem Dankgottesdienst in der Synagoge beizuwohnen, hielten sie es für gut, sich fernzuhalten. Der Sohn des Fürsten hat ihnen dafür in seiner Entrüstung gewissermaßen strafweise einen eigenen Hofdienst auferlegt, welcher am 30. Mai stattfand. Rabbi Jahuda Jarmun, ein alter Richter beim Rabbinatsgericht hat in einer langen Rede unseren Vertvaltern und dem Delegierten des Generalsecretariates, welcher Jude ist, heftige Vorwürfe darüber gemacht, dass sie durch ihr Fernbleiben vom letzten Hofdienst einen Beweis von Mangel an Achtung für den Bey gegeben hatten. Er hat ihnen zugerufen, dass sie durch ihre Thaten bewiesen, dass sie keine guten Juden seien, bereit, der Würde und den Interessen des Judenthums zu dienen. Er tvarf ihnen ihre Haltung gegenüber den Juden, den Armen, den Rabbinevwitwen und den Rabbinern vor. „Verwalter einer jüdischen Gemeinde," rief er aus, „müssen erfüllt sein von ihren religiösen Pflichten, sie müssen wohlthätig und barmherzig sein und dürfen sich nicht den Aufgaben, welche sie im Innern der Synagogen zu vollziehen haben, zu entziehen suchen. Seine Hoheit, der Bey, hat mir erklärt, dass er es wünscht, dass die Juden ihre Gebote befolgen. Er will nicht hören, dass unsere Glaubensgenoffen am Samstag ihre Geschäfte offen halten und arbeiten. . Der Bey hat ein Recht auf die Achtung der Inden, weil er mild und gütig, tolerant und barmherzig ist. Die Mitglieder des Comitees haben diesen Worten, welche ihnen kein Vergnügen gemacht haben dürften, aufmerksam gelauscht. Dann haben der Großrabbiner Mouchi Verrebi, die Nabbinerrichter Monchi-Tibi und ein Großrabbiner aus Jerusalein, welcher sich vorübergehend hier aufhält und Rabbi Jehuda Jarmun den Fürsten gesegnet. F. Cohen Vulakia. Die Wilhelm Carl v. Aothschild'fche Stiftung an die Frankfurter Stsdtbibliothek. Der Director der Stadtbibliothek in Frankfurt am Main, Herr Professor Dr. Ebrard, bespricht in einem Feuilleton der „Frankfurter Zeitung" vom 20. Juni d. I. einige der bedeutungsvolleren hebräischen Werke, welche die Freifrau Mathilde v. Rothschild im Sinne der genannter: Stiftung der Stadtbibliothek zukommen ließ. Im Vorberichte skizziert Herr Doctor Ebrard die Sammlung der