Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 26 (28.6.1901)
- Date
- 1901-06-28
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 26 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 28. Juni 1901 Seite 5 Schiff, der bekannte Schriftsteller Josef Jacobs, der feiner Zeit schon an der jüdisch-englischen Anssteltnng betheiligt war, und die Herren Rabbiner Dr. Rosenau, Gottheit, Philippfon u. a. Das Comitee wird unverzüglich daran gehen, die nöthigen Arrangements für das Unternehmen zu treffen. Der Kreisturntag in Wien. Die „Jüdische Turnzeitung" äußert sich zu demselben wie folgt: Wie nicht anders zu erwarten war, hat der am Pfingstsonntag in Wien abgehaltene .Kreistnrntag des fünfzehuten Kreises der „Deutschen Turuerschaft" beschlossen, dass in Zukunft dem Kreise nur solche Vereine angehören können, die nur Deutsche arische» Stammes anfnelnnen. Der Beschluss erfolgte mit 120 gegen 15 Stimmen. Weiter wurde nahezu einstimmig die Erklärung angenommen: „eDr Kreistnrntag hat durch den heutigen Beschluss das Recht für sich in Anspruch genommen, seine innere Gestaltung den österreichischen Verhältnissen entsprechend zu ordnen. Er will damit das gleiche Recht den anderen Kreisen nicht bestreiten und wird daher diese Frage in die Deutsche Turuerschaft nicht hincintragen. Turnerische und nationale Grunde bestimmen uns, auch in Zukunft an dem innigen Zusammenhang mit der größten altdeutschen Körperschaft, der Deutschen Turuerschaft, in alter Treue festzuhalten." Die Vertreter der deutsch-freiheitlichen, vulgo jüdischen Vereine haben nach Annahme des Antrages durch den Obmann ihrer Vereinigung, Universitätsprofcssor Gad ans Prag, erklärt, dass sie diese Aenderiing in den Kreissatzungen nicht als rechtsverbindlich anerkennen, da sie in derselben einen Widerspruch gegen die Satzungen der Deutschen Tnrnerschaft erblicken, und da Beschlüsse, tvelche den Grundsätzen der Deutschen Turuerschaft widersprechen — unbeschadet der freien BestinunnngSrechte der Kreise über innere Angelegenheiten —> nur nach Gutheißung durch die Deutsche Turnerschaft verbindlich werden können.... Die betreffenden Vereine werden sofort eine Rechtsvertoahrnng gegen den gefassten Beschluss bei der Deutschen Turuerschaft einbringen und dabei erklären, dass sie im Falle der Bestätigung des Beschlusses durch die Deutsche Turnerschaft wcdecr in der Lage noch gewillt sind, dem Beschlüsse nach- .zukommcn, und dass sie einem Tnrnkreise, in dessen Satzungen die beschlossene Fassung anerkannt worden ist, nicht angehören können. Sie behalten sich vor, von der Deutscher: Turuerschaft zu verlangen, dass sie eintretendenfalls durch geeignete Maßnahmen gegen die Schädigung geschützt würden, welche ihnen ohne ihr Verschulden aus einen: solchen Rechtsbruchc erwachsen müsste. Ohne uns in eine Untersuchung darüber einzulassen, ob der 'Beschluss des Kreisturntages eine rein innere Angelegenheit betrifft oder nicht, also in seine Competenz fällt, widerspricht er jedenfalls den Grundbestimmungen der Deutschen Tnrnerschaft, nach denen die Pflege des Turnens als Selbstzweck und die Fernhaltnng jeg lichec politischen Parteibestrebung betont wird. Von der Deutschen Turuerschaft aber können die Juden keine Hilfe erhoffen. Denn diese hat in der übrigens schon vorher von uns gewürdigte::*') offi -ciösen Darlegung in der Deutschen Turnzeitung erklärt, gegen einen 'derartigen Beschluss nichts zn unternehmen. Vielmehr will sie diese quasi jüdischen Turnvereine mit den zur Deutschen Tnrnerschaft gehörenden ausländischen Turnvereinen gleichstellen, d. h. sie isolieren. So liegt die Sache vom deutschen Standpunkte aus gesehen. Wie sollen sich nun die jüdischen Turner von ihrem Standpunkt -aus dazu stellen? Fühlen sie denn nicht das Entehrende des Beschlusses, und muss sie nicht die Thatsache beschämen, dass die Deutsche Tnrnerschaft sie im Stiche lässt? Wollen sie ewig abhängig sein von der jeweiligen Strömung in der Deutschen Tnrnerschaft? Zwar wird es. manchem von euch schwer fallen den Weg zu beschreiten, den das Mannesbewusstsein und berechtigter Stolz euch weisen; ihr werdet manche liebe Erinnerung an gemeinsame Turngenossenschaft aufgeben müssen. Aber wo ihr vor die Frage gestellt seid, als Turner zweiter Classe der Deutschen Tnrnerschaft anzugehören, kann .nur die Parole lauten: Los von der. Deutschen Turnerschaft! Alexander 1. zu herrschen begann, wurde die Glaubensfrage geprüft und im Jahre 1804 das Gesetz veröffentlicht, wonach die jüdische Religion als gleichberechtigt mit allen anderen Confessionen erklärt wurde. Außer diesem Erlasse haben alle übrigen im XIX. Jahrhundert ein augenscheinliches Gepräge der Bestrebungen, die Juden zu affimilieren und als Nation nur zu tolerieren. Diesem System zufolge wurden die Thätigkeit der Juden und ihr Anfiedelungssprengel beschränkt, hie und da auch ihre national-religiöse Eigenart verfolgt. So untersagte den Juden Nikolaus I. die polnisch-jüdische Tracht, die Kopfbedeckung, Schlafenlocken und dgl.; 1844 wurde die Institution des Kahal abgeschafft, und die Oberaufsicht wurde den allgemeinen, administrativen Behörden zugetheilt. Es fehlten bei allen diesen Beschränkungen nicht manche Erweiterungen der Unabhängigkeit: es wurden den Juden die Schulen geöffnet, sie erhielten das Recht, sich in den Kaufmannsstand einzuschreiben, Fabriken und Unternehmungen zu gründen, sich mit Handwerk zu beschäftigen, sogar zur Boden cultur wnrden sie zugelaffen. Die reformatorische Herrschaft Alexanders II. war überhaupt reich an humanen Tendenzen zur Gleichberechtigung der Juden mit den anderen Nationalitäten des Reiches: die Inden wurden schon aus den Dörfern nicht vertrieben; mit kaiserlichem Befehl von 1861 wurden den an Hochschulen graduierten Inden alle Aemter, mit Ausnahme des aus purem Entgegenkommen für die ansässigen Kaufleute und Gewerbetreibenden — die jetzt auf einmal bei der Regierung Liebkind geworden sind — die Consumvereine zu chicaniercn anfangeu. Beispielsweise hält sie es für eine Chicane der Behörde, dass sie auch die Consumvereine, die sich mit dem Abfüllen von Bier in Flaschen behufs Vertriebes von Flaschenbier befassen wollen, zwin lüde« in den judlichell rutliriiildifii Fanden. Im (Schluss.) XlX. Jahrhundert herrschte in Oesterreich infolge .'politischer Bewegungen Europas, (eine zwar zweifelhafte) ernste Tendenz zur vollständigen Judenemancipativn. Die juridische Lage der Juden in den Rutheneulanden war, wie überhaupt .die ganze cvnstitutionelle Verfassung des Reiches, einer Unentschlossenheit ausgesetzt. Eine wirkliche Gleichberechtigung erhielten erst die österreichischen Juden in der Verfaffung vom 4. März 1849. Die darauf folgende Reaction brachte wieder verschiedene Beschränkungen. Sv wurde mit Erlass vom 2. October 1853 das Recht in Bezug auf Grundbesitz in allen ^Grönländern den Juden für einen Zeitraum abgenommen, und mit Erlass vom 18. Februar 1860 wurde die Berechtigung der Juden, in Galizien und Bukowina Immobilien zu erwerben, von einem Diplom höherer Bildung oder Officiersrang abhängig gemacht; als vollberechtigte Bürger wurden erst die Juden durch die Verfassung vom 24. December 1867 unerkannt, und diese Gleichberechtigung wurde noch mit Gesetz Dom 25. Mai 1868, welches allen Confessionen gleiche Rechte Herlieh, präcisiert. Weniger consequent fand die Judenemancipalion in Ungarn statt. I« Jahre 1847 wurde dort von herrschenden Kreisen die Frage der Gleichberechtigung der Juden aufgestellt und Köffuth förderte sie energisch. Beide Kammern beschlossen aber nur, dass die Regierung für den Unterhalt jüdischer Seelenchirten zu sorgen hat. Bald darauf verschlimmerte sich die Lage §)er Juden Ungarns infolge Dämpfung des ungarischen Aufstandes : in diesem Zeiträume wurde ihnen gestattet, unbewegliches Vermögen zu besitzen, aber noch lange standen sie unter Ausnahmsgesetzeu trotz des heißen Kampfes in dieser Angelegenheit im Landtage (März 1861). Erst am 20. December 1867 wurde die vollständige Gleichberechtigung der Juden beschloffen. Auf diese Weise erlangten die Inden in den ruthenischen Provinzen Galiziens, Ungarns und Bukowinaim Jahre 1867 das juridische und tvirkliche Recht in Gerichts-, Bermögens- Ängelegenheiten und politischer Stellung. Anders gestaltete sich die Lage der Juden in den ruthemischen Provinzen Russlands. In der zweiten Hälfte der Regierung Katharina II. wurden schon einige Beschränkungen erlassen, die dem humanitären Ukas vom Jahre 1786 entgegengesetzt waren: und so kam unter anderem ein charakteristischer Akas, mit welchem den Juden untersagt wurde, mit Ausnahme Jji Handelsangelegenheiten) Correspoudenz zu führen. Als pädagogischen, rrschlossen, 1865 wurden jüdischen Kaufleuten erster Gilde und Handwerkern die Ansiedelung in den inneren Gouvernements gestattet; es wurde ihnen auch d>e Militärpflicht auferlegt. Im Vergleiche mit den Juden in den österreichisch-ruthenischen Provinzen blieb die Lage jener in den russischen unbestimmt. In der jetzigen russischen Gesetzgebung finden sich mehr als 50 Abschnitte mit 400 Artikeln über Juden. Diese Bestimmungen schmälern direct oder indirect die Rechte der Juden: es heißt, dass sie' entweder die übrige Einwohnerschaft des Reiches vor jüdischem Einflüsse schützen sollen oder zum Vortheile der Juden dienen. Es befindet sich in der Gesetzgebung eine Beschränkung jüdischer Ansiedelung. Erwähnt wurde schon, dass am Ende des XVIll. Jahrhunderts die Juden wirklich in fast allen ruthenischen Bezirken wohnten, dass diese factische Ansiedelung die im Gesetze bestimmten Grenzen übersteigt dass, post factum schon die gesetzliche Bestätigung der Ansiedelungsortschoften erfolgte. Nun beträgt die Gesommtzalfl der jüdischen Einwohner in den russischen Landen 2 Millionen Köpfe. Den Mittelpunkt jüdischer Niederlassungen im Ruthenenlande bilden die alten polnischen Provinzen: Galizien, Weichselgebiet und west-südlicher Landestheil, wo die jüdische Ansiedelung in manchen Kreisen 20%/ in allen durchschnittlich mehr als 437a der Einwohnerschaft ausmacht. Oestlich von diesem Sprengel verkleinert sich diese Zahl bedeutend, unbedeutend hingegen nach Westen und Süden. Im Verhältnisse zu anderen Nationalitäten haben die Juden im Osten und Nordosten unter dem russischen Volke einen verschwindend geringen Percentsatz; im Westen in Rumänien entfällt ein Jude auf 19 Köpfe der Einheimischen, in Ungarn auf 22, in Mähren auf 47, in Böhmen auf 57, in Preußen auf 79, in der europäischen Türkei auf 150, in der Schweiz auf 386, in Frankreich auf 785, in Belgien auf 2541, in Spanien auf 2806, im Schweden auf 3645, in Norwegen auf 69.164. Das heißt: je mehr ein Land von den Ruthenenprovinzen entfernt ist, desto schwächer ist die jüdische Niederlassung. Es gibt aber nicht-ruthenische Landstriche, wo die Zahl jüdischer Einwohuer jene in den südlich-ruthenischen Landen übersteigt. Das sind Polen und West-Russland. Ju Polen entfällt ein Jude auf sieben Einheimische, in West-Russland gibt es Gegenden, wo Juden 55'///o der Einwohnerschaft bilden. In unserer Zeit fällt der Mittelpunkt jüdischer Niederlassungen auf das geographische Centrum Europas, und die Ruthenenlande finden sich hiermit im Centrum jüdischer Ansiedelungen. Wiege der Juden in Europa waren die romanischen Länder, überhaupt Italien und das südliche Frankreich. Im Mittelalter finden wir Juden schon unter dem germanischen Stamme, von hier aus begann das Jndenthum in dichten Mafien unter die slavischen Völkern einzuwanderu, anfangs in Böhmen und Mähren, später in Polen, West-Russland und den Ruthenen» landen, wo heute circa zwei Drittel aller Juden wohn. In West- Europa gibt es schon keine Zeichen religiöser Verfolgungen ('?!), und in der zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts verschwanden schon die letzten Ueberbleibsel der Nicht-Gleichberechtigung, mit Ausnahme iu Schweden, Norwegen, europäischer Türkei und Rumänien, trotzdem aber hört noch jetzt nicht der Andrang zum Mittelpunkte Europas und die Verminderung in West- Europa auf. In Frankreich gab es im Jahre 1809 bei 80.000 jüdischer Köpfe — ein Jude entfiel auf 362 Einwohner; 1829 sank ihre Zahl auf 60.000; ein Jude entfiel auf 600 Einwohner, 1860 entfiel ein Jude auf 785 Köpfe. Analogisch sank auch ihre Zahl in anderen Theilen West-Europas. Ganz umgekehrt in Mittel-Europa, namentlich unter den Ruthenen. Jjn der Bukowina begann eine systematische An siedelnng der Juden, bis dort die jüdische Einwohnerzahl auf 50.000 (im Jahre 1900) stieg. Diese intensive Vermehrung der Juden in den südlichen ruthenischen Landen kann nicht bloß dem natürlichen Zuwachse zugeschrieben werden, sondern der Einströmung aus Nachbarländern. Tribüne.*) Die Slellnrrg der jüdischen Kaufleute zu den Consnm-Nereinen. Die „Arbeiter-Zeitung" ist seit kurzer Zeit auf die Verwaltungsbehörden sehr schlecht zu sprechen; sie wirft ihnen vor, dass sie *) Unserem Grundsätze „Audiatur et altera pars" Rechnuirg tragerw, eröffnen wir mit dieser Rubrik einen Sprechsaal, der allen jenen offen stehen soll, mit deren Ansichten die Redaction sich nicht vollstmüng identificieren kann. schon einmal so Vorschrift ist, ganz in der Ordnung finden, denn nur ieiue Ausnahmen; die „Arbeiter-Zeitung" findet eS auch nicht am Platze, dass auch die Consumvereine gezwungen werden'sollen können, noch vor der Betricbseröffnung ihres Unternehmens ihrer zuständigen Gewerbegenossenschaft als Mitglied bcizutreten, wo doch der § 2 der Ausführungs-Vorschriften der G.-O. „Umfang der Genossenschaft" mir von jenen Personen spricht, tvelche im politischen Bezirke ein Gewerbe, also citt auf Gewi u u berechnetes Unteruehmen betreiben, und die „Arbeiter-Zeitung" ist doch so naiv, die Consumvereine für gemein u ü tzige Unternehmungen, so eine Art Wohlthätigkeitsinstitnt, anzunchmen; vernünftige Leute theilen diese Auffassung schon lange nicht. Die Consumvereine haben die ihnen durch das Gesetz vom Jahre 187:; gezogenen Grenzen schon lange überschrittet,, sind heute factisch nichts anderes, als auf Gctvinn berechnete Handelsnnternehmungen, die unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Institutes den ansässigen aKnflentcn eine timso empfindlichere Concnrrenz bereiten, als sie in diesem Connrrenzkampfe sich besserer Waffen bedienen können; doch hören tvir, tvas in der Bcrsammluttg der ansässigen Kanflcntc und Getvcrbetrcibendcn, welche am 21. Mai l. I. in der Volkshalle des neuen Rathhanses stattfand und in der Dr. Gessmann das Referat über diesen Punkt führte, darüber berichtet wurde. Man mag über Herrn Dr. Gessmann als Parteimaun denken wie man will, wir haben uns heute mir mit seinem Referate zu befassen und auch als dessen politische Gegner müssen wir zngestehen, dass er sich seiner Aufgabe mit Geschick entledigte und sehr gut informiert zeigte. Herr Dr. Gessmann führte beiläufig folgendes aus: „Es ist heute nicht das erstemal, dass ich die Ehre habe, vor Ihnen, meine Herren diese Frage zu besprechen; »lehr als 10 Jahre führen die ansässigen Kanflente und Gewerbetreibenden schon den Kampf gegen die unlautere Concurrenz der Consumvereine, doch bisher stets ohne Erfolg; doch heute weht ein anderer Wind und wir haben allen Grund zur Annahme, dass auch in dieser Frago eine Aendcrung zu Ihren Gunsten ehestens platzgreifen wird. Ich hebe ausdrücklich hervor, dass die Partei, der anzugehören ich die Ehre habe, diese Frage als eine rein wirtschaftliche betrachtet, die sie ohne Rücksicht auf ihr sonstiges politisches Programm, zur endlichen Lösung bringen will. Ich werde Ihnen nun einige Fälle über die Misswirtschaft bei den Consum-Vereinen und Lebensmittel-Magazinen der Eisenbahnen, diesen Schädlingen der ansässigen Kaufmannschaft, vorführen, die ich in Gemeinschaft mit dem Herrn Handelskammecrathe Pabst arls eigener Wahrnehmung und nicht etwa dnrch tendenziöse Schilderung eines Gegners dieser Institute kennen gelernt habe, und worüber wir über jeden eir,zclnen Fall auch die Beweise erbringen können. Herr Dr. Gessmann theilte nun der Versammlung mit, dass der „Wiener Hausfrauen-Verein" bei einem Jahresumsätze von K. 750 000 bloß eine Gewerbesteuer von K. 30 vorgeschrieben erhielt, dass die Eisenbahn-Lebensmittel-Magazine auf allen Bahnen gegenseitige Transportfreiheit Ihrer Güter genießen, dass sie keinen Mietzins für ihre Betriebsstätten bezahlen, unverzinsliches Capital in jeder Höhe von ihren Betriebsleitungen vorgestreckt erhalten, nicht nur an ihre Mitglieder, sondern an jedermann, auch ohne Legitimation Waren verabfolgen, ja dass sie sogar eigene Agenten zur Acquirierung von Kundschaften ausschicken und trotz vieler Begünstigungen an ihre Consumenten die Ware,: nicht billiger abzugcben in der Lage sind, als der erstbeste Greisler oder Kaufmann, demnach der den Gesetzgebern vorgeschwebte Zweck der Ver-' billigung der Approvisionierung für die Mitglieder solcher Vereine überhaupt gar nie angestrebt oder erreicht wurde, was einen Sturm der Entrüstung der Versammlung zur Folge hatte. „Niederträchtig, infam, das lassen wir uns nicht gefallen", solche und ähnliche Rufe wurden wiederholt aus der erregten Menge laut. „Sie haben recht," erhallte es nun vom Referententische mit erhobener Stimme zurück, „das i ft niederträchtig, das ist infam, dem kleinen Geschäftsmann so das Brot vor der Nase fortzustehlen, und ihn dazu noch zwingen, welche Logik, dafür, dass nicht er, sondern der Consumverein das Geschäft gemacht hat, und da der Staat doch bekanntlich inuner Geld braucht — auch noch für den Consumvecein, der ihm das Brot vor der Nase weggenommen hat und wie Sie gesehen haben, keilte oder doch nur eine minimale Steuer zahlt, die Steuer zu bezahlen. Meine Herren, das sind unhaltbare Zustände, und solche infame, den ehrlichen ansässigen Geschäftsmann schädigende Gesetze muffen verschwinden. Ich bin gewiss keiner von denen, welcher Demonstrationen billigt, aber tue:::: die Regierung sich weigern sollte, diesem gerechten Verlangen der ansässigen Kaufleute Rechnung zu tragen, so werden tvir sie dazu zwiilgen und lvenn sie unserem Ruse dann wieder so zahlreich folgen, als heute, kann und wird auch der Erfolg nicht ausbleiben. Was wir wollen, ist nicht etwa, wie unsere Gegner ckmmer behaupten, eine Unterbindung, sondern die freie Entwicklung aller wirtschaftlichen Kräfte im Staate, darum fort mit allen ^Ausnahmebestimmungen. Ich schlage Ihnen deshalb folgende Resolution zur Annahme vor: „Die am 21. Mai in der Nolkshalle des neuen Rathhanses versammeltet: Kaufleute und Gewerbetreibenden der k. k. Reichsharcht- und Residenzstadt Wien, sowie die zahlreichen Handels- und Gewerbecorporationen aus dem ganzen Reiche, tvelche im Wege der brieflichen und telegraphischen Mittheilung ihre Zustimmung zu den in dieser Versarmnlung zu fassenden Beschlüssen erthcilt haben, bitten ein hohes Abgeordnetenhaus mit Rücksicht auf die so überaus traurige Lage des mittleren und kleinen Handelsstandes, sowie zahlreicher Gewerbebranchen, tvelche an dieser Frage betheiligt sind, um Regelung des Consumvereinswesens im Wege der Gesetzgebung nach folgenden Grundsätzen: Consumvereine. Hausfrauenvereine und Lebensmittelmagazine sollen in Hinktmft nach folgenden Grundsäheu eingerichtet und verwaltet werden: 1. Consumvereine sollen künftighin nur mit unbeschränkter Haftung errichtet werden dürfen; die dermalen bestehcilden Vereine mit beschränkter Haftung hätten sich in solche mit unbeschränkter Haftung umzuwandeln; 2. leitende Stellen dürfen nur Ehrcnstellen fein; 3. Corporationen sotten nicht Mitglieder eines Consnnwereines sein können; 4. solche Vereine dürfen keine öffentlichen V e r k a u f s st ä t t e n halten, welche den Charakter eines Handelsgeschäftes in sich tragen; 5. haben sich nur auf den Verkehr mit den allernothwendigsten Consum- (Ess-) Artikeln zu beschränken; 6. solche Vereine sollen gehalten werden. Waren nur zum Einkaufspreise (und zwar nur an ihre Mitglieder) zu verkaufen, das heißt zu vertheilen. Die Spesen, respective der Regiebeitrag, wären im nachhinein einzuheben. Der Bürgermeister der k. k. Reichshaupt- und Reside:pzstadt Wien wird ersucht, diese Petition sowohl bei der hohen Negierung als auch den beiden Häusern des hohen Reichsrathes in Vorlage zu bringen, beziehungsweise bringen zu lassen." Die Resolution wurde einstimmig ange:wmmen. Wir wissen, dass wir vielleicht in den Kreisen unserer eigenen Glaubensgenossen auf starken Widerspruch stoßen werden, aber wir