Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 23 (7.6.1901)
- Date
- 1901-06-07
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 23 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 7. Juni 1901 Seite 5 Die Milderung der 88 59 und 60 der 7 ‘ . im Parlamente. (Aus der Sitzung vom 4. d. M.) Berichterstatter Dr. Weiskirchner referiert namens des Gewerbe-AusschussesüberdasGesetz,betreffenddieAb änd erun g der §§ 59 und 60 der Gewerbe-Ordnung. Bei dem vorliegenden Entwürfe handle es sich nicht um eine locale Wiener Frage, sondern um eine österreichische Frage. Beim Entschlüsse des Abgeordnetenhauses werden wohl nicht die Protestversammlungen gewisser Wiener Hausierer eine Nolle spielen, sondern die Forderungen der breiten Massen der Gewerbetreibenden und Detailkaufleute, wo immer sie im Reiche wohnen und welcher Nationalität immer sie angehören. (Zustimmung.) Wenn das Haus Wildbachverbauungen und Flussregulierungen beschließt, so muss es auch für die Coneurrenz geregelte Bahnen schaffen, der Wirtschaft jene Wege weisen, auf denen auch eine ehrliche, solide Coneurrenz möglich ist. Der Gesetzentwurf erfüllt nicht alle die Forderungen, die von den Genossenschaften auf Hunderten von Kaufmanns- und Handwerkertagen erhoben worden sind, in ihrer Gänze. Er stellt vielmehr ein Compromiss dar. Der Berichterstatter bittet, dieses Compromiss zu acceptieren, damit auch die Vertreter der kleingewerblichen Wähler endlich emmal in der Lage seien, auf eine fruchtbringende Thätigkeit des Hauses hinzuweisen und auch ihren Wählerkreisen die Erfüllung eines Theiles ihrer Wünsche mutheilen zu können. In der Generaldebatte über die Abänderung der 88 59 und 60 der Gewerbeordnung find zum Worte gemeldet: P r o Dte Abgeordneten Axmann, Hueber, Wohlmeyer, Hruban, Heilinger, Pacher, Stojan, Prochaska, Choc, Mayer, Pattai, Wenzel Hruby, Nitsche, Laurenz, Hofer, Scheich er, Kittel,Placzek, Kitschelt,Berger, Götz, Kühschelm, Schücker, Lecher, Schrämet, Dr. Paul v. Hofmann, GratzHofer, Brzeznovsky, Schlegel, Loser, Kratochvil, Kien mann, Glöckner, Albrecht, Holter, Chiari, Klee wein, Herz mansky, Kittinger, Piepes-Poratynski, Walz, Perathoner, H of m a n n Franz, Wilhelm, K i nd erm ann, H i n te rhuber, Kaiser, Steiner, Nowak, Böheim, Locker, H a n n i ch, S i e.'g m u n d, P e r g e l t, P o m m e r, H o l a n s k y; contra die Abgeordneten Hannich Josef, Ellenbogen, Wrabetz, Noske, Elderjch, Kopp, Ofner. Abg. Josef H a n n i ch (Socialdemokrat) gibt seiner Meinung Ausdruck, das alle/ die gewohnt sind, den Dingen auf den Grund zu gehen, zur Erkenntnis kommen müssen, dass den kleinen Leuten die bisherige Hilfe durch den Befähigungsnachweis, durch die Zwangsgenossenschaften u. s. w. sehr wenig, unter Umständen auch gar nichts genützt hat. Wir sind der festen Ueberzeugung, dass durch die jetzige Vorlage dem kleinen Händler und dem kleinen Gewerbetreibenden nicht geholfen werden kann. Wir werden aus rein principiellen Bedenken gegen das Eingehen in die Specialdebatte stimmen. Wenn der Staat aber Ihren Forderungen Rechnung tragen soll, muss er soundsovielen Personen das Arbeiten, in dem vorliegenden Falle das Handeln, von rechtswegen verbieten. Er muss soundsoviele von der wirtschaftlichen Lasel wegdrängen, damit die übrigen besser Platz haben. Während wir uns in der vorigen Woche Tag und Nacht mit der roßen Frage der Wasserstraßen beschäftigt haben, sollen wir eute darüber entscheiden, wer in Wien berechtigt sein soll, das gebackene Brot der Bevölkerung zuzutragen. (Beifall bei den Socialdemokraten.) Abg. A x m a n n (christlich-social) erklärt, es handle sich um eine Abschlagszahlung auf die Forderung nach Abschaffung des Hausierhandels im allgemeinen. Der Hausierhandel sei eine Betriebsform, die am Marke der berufsmäßigen Gewerbe und Kaufleute nagt. Diese Art der Betriebsform und diese Existenzen haben keine Berechtigung. Abgesehen von seiner Uebersiüssigkeit, ist das Hausierwesen auch zu einer Landplage geworden. Heute soll ein Anfang gemacht werden. Das Nächste wird sein, den Hausierhandel als solchen vollständig abzustellen. (Beifall bei den Christlich- Socialen.) Handelsminister Freiherr v. Call: Hohes Haus! Im vorliegenden Gesetzentwürfe handelt es sich um die Regelung zweier gewerblicher Betriebssormen, welche den ambulanten Charakter gemeinsam haben, nämlich das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren und das Feilhalten von Waren im Umherziehen. In beiden Richtungen haben sich die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, welche im Wesen aus dem Jahre 1859 stammen, als reformbedürftig erwiesen. Seit jener Zeit haben sich gewaltige Umwälzungen im Handel und im Verkehrswesen vollzogen. Es hat sich die moderne Institution des Handlungsreisenden entwickelt, welche wichtige Functionen im nationalen und internationalen Handelsverkehr ausübt. So wertvoll diese Vermittlungsthätigkeit auch ist, hat sie doch auch gewisse Uebelstände im Gefolge. Die Coneurrenz, welche den Handels- und Gewerbetreibenden in den kleineren Städten und Orten durch die Sendlings der Großunternehmungen aus de» Handels- und Jndustrieeenrren bis zur letzten Hand, nämlich der Privatkundschaft, bereitet wird, stellt sich als eine für jene stabilen Geschäftsleute sehr fühlbare, ja drückende dar. Auch für das Publicum erweist sich häufig das Aufsuchen durch die Reisenden als eine Gelegenheit zu unwirtschaftlichen, in den reellen Bedürfnissen nicht begründeten Anschaffungen. (Zustimmung.) So ertönte, und zwar nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Staaten, immer lauter der Ruf nach einer Einschränkung des Handlungsreisens, insbesondere aber des sogenannten D e t a i l r e i s e n s. Nachdem uns die Gesetzgebung benachbarter Staateu^auf diesem Wege bereits vorangegangen ist, kommt -nun auch bei uns ein Gesetz zur Behandlung, welches eine Regelung dieser Betriebsform bezweckt. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Ware« bei Kauf- -leuten, überhaupt bei Personen, in deren Geschäftsbetrieb die betreffenden Waren Verwendung finden, soll nach wie vor gestattet bleiben. Dagegen soll künftig das Aufsuchen von Privatkunden nur ausnahmsweise, nämlich auf ausdrückliche Aufforderung, dann auch ohne eine solche bezüglich einiger im Verordnungswege zu bezeichnender Artikel zulässig sein. In letzterer Beziehung besteht die Absicht, nur für eine beschränkte Anzahl solcher Artikel, bei welchen das Aufsuchen der Consum mten wirklich nothwendig ist, die Ausnahmsgestattung zu ertheilen, wie ja auch im Deutschen Reiche und neuestens in Ungarn derartige Ausnahmen vom Verbote des Detailreisens nur in sehr engen Grenzen zugestanden worden sind. Was den 8 60 des Gesetzentwurfes anbelangt, so befindet sich die Regierung mit dem Gewerbe-Ausschusse hinsichtlich der Aufzählung der Artikel, welche in Zukunst im Umherziehen -feilgeboten werden dürfen, im Einklage. Dagegen wurde im Ausschüsse den Beschränkungen in s u b j e c t i v e r Beziehung eine Fassung gegeben, welche den Schluss zulässt, es dürfe mit den angeführten Artikeln des täglichen Bedarfes jedermann im Umherziehen Handel treiben. Wenn nun auch den land- und forstwirtschaftlichen Produeenten und ihren Beauftragten, dann den gewerblichen Produeenten, wie z. B. Handelsgärtner, Molkereien und dergleichen, das Recht, ihre Erzeugnisse auch im Umherziehen abzusetzen, keineswegs beeinträchtigt werden soll, so können doch die gleichen Gesichtspunkte nicht auch bezüglich der Handelsgewerbe maßgebend sein. Es scheint über das Bedürfnis hinauszugehen, dass jeder, der den stab Jen Handel mit Approvisionierungs-Artikeln angemeldet hat, ohneweiters auch das Recht haben soll, seine Artikel im Umherziehen feilzubieten. Aber auch vom Standpunkte der Gewerbepolizei, insbesondere der Lebensmittelpolizei, könnte eine derart weitgehende Mobilisierung des Lebensmittelhandels nicht befürwortet werden, da die Controls dieser umherziehenden Personen immerhin mit Schwierigkeiten verbunden ist. Hierzu kommt noch, dass nach der Fassung des Ausschusses in der in Betracht kommenden Gesehesstelle von dem Erfordernisse des Besitzes eines Gewerbescheines oder einer anderen Legitimation nicht die Rede ist, so dass man annehmen könnte, dass überhaupt jedermann dem Berufe des Feilbietens der gedachten Artikel im Umherziehen nachgehen dürfe. Ich kann daher dem Hause uur empfehlen, in dieser Richtung, wenn schon nicht auf den Wortlaut der Regierungsvorlage, so doch auf die vom Herrn Referenten im Ausschüsse voryeschlagene Formulierung mit Einfügung der Naturblumen zuruckgreifen zu wollen. Jnsoferne in Minoritäts-Anträgen gewünscht wird, b esondere S t r a f b e st i m m u n g e n für die Uebertretungen der Vorschriften dieses Gesetzes in dasselbe aufzunehmen, so vermöchte ich mich hierfür nicht auszusprechen. Da die Gewerbeordnung ein eigenes Haupt stück bezüglich der Uebertretungen ihrer Vorschriften enthält, so empfiehlt es sich nicht, für einige Paragraphe ein besonderes Strafeapitel einzufügen, dies umsoweniger, als nach den gestellten Anträgen,Strasen eingeführt werden sollen, welche von dem allgemeinen S y st e m der Strafarten der Gewerbeordnung abweichen. Dies gilt insbesondere von dem Verfalle von Mustern oder Waren, welche nach der Gewerbeordnung keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Executionsmittel bildet. Da übrigens auch bezüglich anderer Gebiete der Gewerbeordnung die Forderung nach einer Verschärfung der Strafbestimmungen zutage getreten ist, so habe ich die Veranlassung getroffen, dass in dem in meinem Ressort ausgearbeiteten Gesetzentwürfe, betreffend die umfassende Abäneerung und Ergänzung der Gewerbeordnung, welcher, wie ich hoffe, im nächsten Sessionsabschnitte zur Vorlage gelangen wird (Beifall), eine zeitgemäße Reform der Strafbestimmungen im allgemeinen Platz finde. Im Sinne meiner Ausführungen kann ich daher an das Haus unr die Bitte richten, in die Specialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf einzugehen, hierbei den von mir gekennzeichneten Standpunkt der. Negierung Rechnung zu tragen und den damih nicht in Einklang stehenden Minoritätsvoten die Zustimmung versagen zu wollen, wogegen der Annahme der beantragten Resolutionen keinerlei Bedenken entgegensteht. (Beifall.) Abg. Dr. Ellenbogen (Socialist) bemerkt, von denjenigen, dre für das vorliegende Gesetz stimmen werden, sei sich entweder kein einziger über die Tragweite desselben völlig klar oder er stimme wider besseres Wissen für das Gesetz. Durch die demagogischen Bedürfnisse einzelner Parteien ist dieses Gesetz zur Verhandlung gebracht worden. Die Herren wollen offenbar diesen glorreichen Sessionsabschnitt in der Weise abschließen, dass sie auch denjenigen Wählern, welche von den Investitionen und Canälen nichs bekommen, ein Angebinde nachhause bringen wollen. Durch dieses Gesetz werde nichts an den Thatsachen geändert werden, als dass dem Schwindel in einer noch weit einschneidenderen Weise Thür und Thor geöffnet werden. Während die Forderungen^ der Arbeiter, der Eisenbahner und auch der Handlungsgehilfen nicht einmal der Erwähnung wert gehalten, die bezüglichen Vorlagen nicht einmal Referenten zugewiesen werden, hat man es hier furchtbar eilig. Die moderne Entwicklung geht immer mehr, zum Großbetriebe: es wäre also zu erwarten, dass man den Schutz des Kleinen gegen den Großen anstrebt. Statt dessen sucht man ihn gegen den noch Kleineren zu schützen. Es ist ein lächerlicher Versuch, absterbende Zellen eines Organismus um jeden Preis erhalten zu wollen. Redner citiert die in dem Verein für Socialpolitik herausgegebenen Werke „Untersuchungen über die Lage des Hausiergewerbes in Oesterreich" enthaltenen Daten und hebt insbesondere das rapide Anwachsen der Zahl der sesshaften Händler von 157.375 im Jahre 1862 auf 310.518 im Jahre 1890 hevor. Den Gesammtverlust, der den sesshaften Händlern durch die Hausierer erwächst, berechnet er auf Grund der bezüglichen statistischen Daten mit 4'/, Millionen Kronen jährlich. Das ergibt für einen sesshaften Händler durchschnittlich 14 fl., und das nennt man: „Am Marke der sesshaften Händler zehren!" Bon den Wiener Greißlern geht ein Drittel zugrunde. Worauf ist das zurückzuführen? Abg. Schneider: Auf die Zwischenhändler! Abg Dr. Ellenbogen: Die Greißler sind selbst Zwischenhändler. Warum wollen Sie hier eine Ausnahme machen? Abg. Daszynski: Die Greißler sind Wähler, das ist Wählerfang! Abg. Dr. Ellenbogen: Die Greißler gehen zugrunde, weil die Zahl derselben um 300 Percent zugenommen hat. Innerhalb der Greißler-Genossenschaft besteht ein Kampf zwischen den gelernten Gemischtwaren-Berschleißern und den eigentlichen Greißlern, welche sich gegen den Befähigungs-Nachweis wehren. Für welche Gruppe von diesen Wählern wird der Herr Abgeordnete A x m a n n seine Entscheidung treffen? Abg. Dr. Lueger: Er soll sich den Kopf nicht zerbrechen! Abg. Dr. Ellenbogen: Ich fühle mit Ihnen, die chlimme Situation, in der Sie sich befinden, geht meinem Herzen nahe. (Heiterkeit.) Abg. Dr. Lueger: Das ist zu viel! (Erneute Heiterkeit.) Abg. Dr. Ellenbogen: Wir müssen Maßregeln finden, um die von diesem Vernichtungstriebe des Großcapitals und des Großhandels betroffenen Leute in andere Erwerbszweige hinüberleiten zu können durch eine humane, menschenfreundliche Soeialpolitik, nicht aber durch eine Politik des Wählerfanges, die darauf hinausläuft, einzelnen Classen ein Geschenk anzubieten, von welchem Sie selbst überzeugt sind, dass es nichts wert und nichts helfen wird. Warum soll der Kaufmann wie eine Spinne warten, bis jemand hineinfällt? Warum soll er nicht regsam und findig 'ein und in der Umgebung seines Provinzortes Bedürfnisse wecken? Redner bemerkt, dass unter anderem auch die Waldviertler Webergenossenschaft ihre Products durch Hausierer und Agenten auf den Markt bringe» und dass in Schlesien viele kleine Weber ihre Produkte durch ihre Frauen und Kinder vertreiben müssen. Abg. Dr. Weiskirchner: Da sollen sie sich einen Hausierpass nehmen! Abg. Dr. Ellenbogen: Ich denke, Sie wollen das Hausieren ganz abschaffen. Abg. Dr. Weiskirchner: Das kommt erst in der nächsten Session! (Heiterkeit.) Abg. Dr. Pommer: Sie wissen übrigens ganz gut, dass da Ausnahmen gemacht werden, dass die ehrlich Erzeugenden geschützt werden sollen und wir nur den Zwischenhandel treffen wollen! Abg. Dr. Ellenbogen: Und daher werden die Greißler in Wien geschützt. (Heiterkeit bei. den Socialdemokraten.) Um Ihre eigenen Leute nicht zu treffen, haben Sie Ausnahmsbestimmungen ausgenommen. Heute geschieht es für die, welche der Herr Abgeordnete Pommer ehrliche Gewerbetreibende nennt. Die Entwicklung bleibt aber nicht beim Herrn Dr. Pommer stehen, sondern es wird eine Reihe von weiteren Gewerben und Jndustien sich bilden, die sie ebenfalls werden ausnehmen müssen, und au den betreffenden Tagen werden Sie sagen: Gott sei Dank, dass wir das Gesetz so schlecht gemacht haben, dass so viele Maschen geblieben sind, um durchzuschlüpfen. Abg. Dr. Lueger: Er soll einfach sagen, er will die Juden retten, und wir wollen die Christen retten! Abg. Dr. Ellenbogen: Wissen Sie, Herr Dr. Lueger, wen Sie zum Beispiel durch das Verbot des Hausierhandels mit Galanteriewaren retten? Abg. Dr. Weiskirchner: Wo steht das? Abg. Dr. E l l e n b g e n: 95 Percent der sesshaften Händler mit Galanteriewaren sind Juden, und die werden Sie dann retten, wenn Sie den Hausierhandel mit Galanteriewaren abschaffen. Das Gesetz wird keine Wirkung haben. Der Großhandel wird es umgehen, dem Kleinen wird es nichts nützen. Dagegen werden zahllose Existenzen geopfert werden, ohne sie auf einen anderen ähnlichen Erwerb hrnüberleiten zu können. Sie werden sie ruhig ihrem Schicksale überlassen. Dieses Gesetz hat denselben Charakter, wie der 8 23 des Pressgesetzes. Die Entwicklung des Handels wird dieses Gesetz zerfetzen und zerbrechen. Darum ist es eine Heuchelei, ein demagogisches Gesetz, und wir werden dagegen stimmen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei den Socialdemokraten.) Abg. Hueber (Deutsche Volkspartei) bezeichnet die Vorlage nur als den ersten Schritt jener Action, die sich die gänzliche Befreiung des Gewerbestandes vom Hausierhandel zum Ziele gefetzt habe. Auf Antrag des Abg. Schneider wird die Debatte geschlossen. Zum Generalredner contra wird Abg. Wrabetz, zum Generalredner pro Abg. Böheim gewählt. Abg. Wrabetz führt aus, um wie viel wichtiger die Erledigung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschafts- Genossenschaften wäre, als die Verhandlung über die 88 59 und 60 der Gewerbe-Ordnung. Nun werden die Defraudanten in verschiedenen Genossenschaften noch eine Zeitlang weiter stehlen und betrügen können, weil das Haus es für nothwendig findet, sich mit der vorliegenden Schlagwörter-Gesetzgebung zu beschäftigen. Redner schildert die Wirkungen der bisherigen reactionären Gewerbe-Polink. Weder der Befähigungsnachweis, noch die Zwangsgenossenschaften haben dem Kleingewerbe genützt. Speciell in Wien sind die Defraudationen in den Genossenschaften auf der Tagesordnung. Diese Unterschleife werden aber noch vertuscht, wenn es sich um Gesinnungsgenossen der herrschenden Partei handelt. (Lärm bei den Christlich-Socialen.) Die Genossenschaften dienen eben nicht gewerblichen, sondern parteipolitischen Zwecken. Man muss bei der Gewerbe Gesetzgebung nicht bloß daran denken, den Producenten, sondern auch den Consumenten zu schützen. Den Anspruch auf st a a t l i ch e n Schutz hat jeder Staatsbürger; warum soll gerade der Gewerbetreibende einen ganz besonderen, weitergehenden Schutz genießen als alle anderen? Dre Statistik weist eine stetige Zunahme der gewerblichen Betriebe, insbesondere im Handelsgewerbe, auf. Es zeigt sich in gewissen Zweigen des Handelsgewerbes eine ungesunde Ueberproduction, und diese ist es,, welche den betreffenden Gewerbsleuten unendlich mehr schadet, als es die Hausierer und Agenten jemals thun könnten. Es ist überhaupt für einen humanen Menschen ganz unbegreiflich, warum man gegen diese ärmsten Teufel, die Sanfterer, so aggressiv und feindlich vorgeht. Etwa weil sie wischenhändler sind? Sind denn die sesshaften Kaufleute nicht auch Zwischenhändler? Freilich ist es unleugbar, dass es den Gewerbetreibenden schlecht geht. Aber das ist eine Folge der kolossalen wirtschaftlichen Umwälzungen, die sich im neunzehnten Jahrhundert vollzogen haben und denen man mit zünstlerischen Maßnahmen, wie sie auch das vorliegende Gesetz statuiert, nicht beikommen kann. Redner führt aus, dass durch das vorliegende Gesetz sehr viele Gewerbetreibende speciell in Wien schwer geschädigt werden. Es sei unbegreiflich, dass ein Vertreter von Wien für diese Vorlage stimmen könne. Das Gesetz entspreche einer Wirtschasts-Etappen-Politik nach rückwärts; und weil eine solche Politik schädlich sei, werde Redner gegen das Gesetz stimmen. (Lebhafter Beifall.) Abg. Böheim (Deutsche Volkspartei) plaidiert für die Annahme des Gesetzes. Es folgt eine Reihe von tha t sächlichen Bericht ig u n g e n. Abg. Axmann wirft dem Abg. Dr. Ellenbogen „angeborene Süffisance" vor. Abg. Dr. Ellenbogen repliciert, dass Axmann nur seiner materiellen Interessen willen die Handlungsgehilfen ihrer Vertretung beraube. Berichterstatter Dr. Weiskirchner verwahrt sich in heftigen Worten gegen die „unerhörte Kühnheit", die Dr. Ellenbogen dadurch an den Tag gelegt, dass er die Vorlage auf demagogische Motive zurückführte. Es wird hierauf das Eingehen iit die Specialdebatte beschlossen. Die Verhandlung wird hierauf abgebrochen. Neuestes aus Rumänien. (Orig.-Corresp. des „Jüd. Volksbl.") Bukarest, den 1. Juni. Der 30. Mai ist der rumänische Krönungstag. Zu diesem Feste wurden die Straßen feierlich geschmückt und von Staat, Gemeinde und Armee auf den Boulevards Tribünen errichtet. Für diese Decoration war eine öffentliche Licitation ausgeschrieben. Die rumänischen Handwerker griffen aber in brutaler Weise die jüdischen Concurrenten an, und obwohl das jüdische Offert um 20 Percent unter dem Kostenvoranschlag war, gab der neue Herr Bürgermeister, ein „liberaler" Mann, die Arbeit den Rumänen zu einem Preise von nur 10 Percent unter dem Kostenvoranschlage. Ein Herr Popper, ein reicher Holzhändler, wollte ein'Haus bauen, uud da er Jude ist, jüdische Arbeiter beim Baue beschäftigen. Da kam er aber schlecht bei den antisemitischen Hetzern an. Der berüchtigte Saufbold und Agent der conservativen Partei, Janko Bratescu, kam an der Spitze mehrerer hundert Arbeiter zu Herrn Popper und wollte ihn durch Terrorismus zwingen, sein Haus in dieser schweren Zeit durch Nichtjuden bauen zu lassen. Herr Popper ließ sich zwar nicht einschüchtern, um sich aber Scherereien zu ersparen, beschloss er den Bau zu Unterlasten, obzwar er die Vorarbeiten schon gemacht hatte. Wie benehmen sich nun demgegenüber die Führer der rumänischen Judenschaft? Diejenigen, welche das vom Auslande geschickte Geld so verwalten und vertheilen, als ob sie es aus ihren eigenen, gut verschlossenen Taschen hergeben würden? Was nun folgt, wird gewiss vielen unglaublich scheinen, es ist aber doch die heiligste Wahrheit. 6623946375