Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 18 (3.5.1901)
- Date
- 1901-05-03
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 3. Mai 1901 Nr. 18 Seite 2 Trotzdem die Meinungsverschiedenheiten unter den italienischen Deputierten nicht so markanter Natur sind, wie in anderen Clubs, so existiren doch bei aller nationaler Solidarität auch im „Italienischen Club", so wie in allen übrigen nationalen und politischen Clubs des österreichischen Abgeordnetenhauses, die staatsrechtlichen, nationalen, confessionellen, politischen und wirtschaftlichen Probleme betreffend, verschiedene Nuancierungen. SzuUm Schwadron und Max Bibnng. Bon Dr. S. R. Landau. 1. Die Träger der beiden Namen, die mir in der Aufschrift genannt haben, existieren in Wirklichkeit. Sie sind keine Alltagsmenschen, sondern vielmehr Individualitäten. Als Typen könnte ich allerdings beide nicht bezeichnen; ein Typus ist bloß Max B i b r i n g. Sznlim S ch w a d r o n ist aber ein Unicum. Dieser kleine, gebeugte 68jährige Greis aus Zboröw, mit dem zottigen grauen Barte und den langen Pejes, bat Mnth, sogar viel Mulh. Er kämpft jetzt einen Kampf ums Recht, den selbst ein vom staatsbürgerlichem Bewusstsein durchdrungener Westösterreicher unter gleichen Verhältnissen kaum wagen würde. Denn Sznlim Schwadron hat niemanden hinter sich; weder eine Partei, noch eine Organisation, seine Mittel sind gering und die Macht der Bercdsamteit ist ihm fremd. Und er kämpft gegen einen — Bezirkshanptmann .. . Man wird vielleicht lächelnd darüber den Kopf schütteln, dass es eines Muthes bedarf, um sich gegen einen Bezirkshauptmann aufzulehnen. Nun, der es thut, kennt wohl die Macht eines galizischen Bezirkshauptmannes nicht. Der Bezirkshauptmann ist in Galizien nicht bloß ein Verwaltungsbeamter der siebenten Nangsclasse; er ist weit mehr. Er ist — dieses Wort hat der polnische Reichsrathsabgeordnete Graf Mieros z o w s k i zuerst auf den damaligen Bezirkshanptmann von Rzeszöw Graf B a d e n i gemünzt — ein Pasch a. Er steht über Gesetz und Recht. Wo nichts verbrochen wurde, kann er strafen, und Verletzungen des Gesetzes kann er ungeahndet lassen. Denn für ihn gibt es nur ein Gesetz und eine Pflicht: dem Polenclub Abgeordnete zu liefern. Kann er dies, dann ist er unfehlbar und unabsetzbar; es gibt kein Verbrechen, das ihm nicht verziehen wäre. Ein solcher Pascha ist der Bezirkshauptmann Roder in Zloezöw. Der ganze Bezirk ächzt unter seinem Drucke, die politischen Rechte sind hier suspendiert, es werdem dem Bezirkshauptmanne Parteilichkeit und Missbrauch der Amtsgewalt gerichtlich nachgewiesen — Herr Roder amtiert weiter. Und gegen diesen Herrn Roder hat Spulim Schwadron aus Zboröw den Kampf ausgenommen. Int Jänner 1897 wurde Schwadron, der m Zboröw eine Gemischtwarenhandlung betreibt, vom Schwiegersöhne des Bezirkshauptmannes Dr. Roder in Zloczüw, dem Advocaten Dr. K o l a c z k o w s k i, animiert, auch den Handel mit süßen Getränken in versiegelten Flaschen zu betreiben, da dies laut Hofdecret vom Jahre 1839 trotz des Pcopinations-Rechtts gegen eine bloße Anzeige bei der Bezirkshauptmannschast gestattcr sei. Dr. Kolaczkowski verlangte hierfür 100 Kronen. Schwadron stimmte zu. So begann Schwadron den Handel, der für ihn verhängnisvoll werden sollte. Denn am 2. November 1807 wurde ihm plötzlich sein Geschäft von der Bezirkshauptmannschaft gesperrt. Er lief zu seinem Advccaten Dr. Kolaczkowski und erfuhr bald die Ursache. Doctor Kolaczkowski gab unumwunden zu, dass er von den Propinations-Pächtern in Zboröw eine weit größere Summe erhalten habe, wofür er ihn nun jetzt verfolgen und zum Aufgcben des Handels mit Getränken zwingen werde. Durch n e u n Monate hielt die Bezirkshauptmanuschaft das Geschäft S ch w a d r o u s gesperrt und verurtheilte ihn auch außerdem wegen Uebertretung des Prvpinations-Gesetzes zu eurer Geldstrafe. Schwadron recarrierce an die Stalthalterei und drang durch. Die Sperre des Geschäftes, sowie die Strafe wurden aufgehoben, indem die Stalthalterei das ganze Vorgehen des Bezirkshauptmaunes als ein gesetzwidriges n Heute. Nun stand es fest, dass S ch w a d r o n zu diesem Handel berechtigt sei, und der Schwiegersohn des Bezirkshauptmannes lruchteto, ihm voit einer anderen Seite beizukomnten. Es meldeten sich Zeugen, die gesehen haben wollen, dass Schwadron einen Winke lausschau k betrieb. Der Herr Schmiegerpapa quittierte diese Anzeige seines Schwiegersohnes damit, dass er S ch w a d r o u zu Geldstrafen von 200 Kr. und 400 .Kr. verurtheilte. Schwadron behauptete jedoch, dass diese Zeugen falsch nnssagen, und dieser Beweis gelang ihm auch. Nun wurde er aber weiter verfolgt. Der Bezirkscommissär P rz y b y s l a s in ki erkläre ihr» tfielt, nicht früher zu ruhen, bis er ihn dntch hohe. Geldstrafen ruiniert haben werbe. S ch lv a o r o n umrbc wieder zu einer Geldstrafe von -:-’0 Kr. verurtheilt, weil die versüßten Getränke in geschlosse, c» Flaschen, wie sie Schwadron verkaufte, angeblich inrln chemisch versüßt worden seien. Da riss dem Schwadron die Geduld. Er richtete am 2. September 1890 eine Beschwerde an die Statthalterei, worin er dem Bezirkshauptmann Roder nichts mehr und nichts weniger als Parteilichkeit, Missbrauch der Amtsgelvalt u. dgl. zum Vorwürfe machte. Da gab es für die Statthalterei nur ein Mittel: einen Beamten nach Zboröw zu schicken und die Sachlage an Ort und Stelle prüfen zn lassen. Sa was geschieht aber bei uns in Sesterreich nicht. Beschwerden gegen einen Bezirkshauptmann werden gewöhnlich demselben Bezirkshanptmann zur Berrchterstattung (!) zngewiesen. Sv bekam auch die Beschwerde S ch w a d r o n s die Bezirkshauptmannschast Zloezöw zur Begutachtung. und der Leiter derselben.CommissärPrzybyslawski, trat sie der — Staatsanwaltschaft ab. Sch w a d r o n wurde sofort verhaftet und durch vier Wochen in Untersuchungshaft gehalten. Dann wurde gegen ihn die Anklage wegen Verbrechens der Verleumdung erhoben. Am 31. Octvber 1900 fand vor dem Erkenntnissenate in Ztvczöw die Verhandlung statt, und Schwadron wurden — srcigesprochen. Nicht zum geringsten Theile war dies das Verdienst des Dr. L u k a, seittes unabhängigen und energischen Verlheibigers, der den Roder vor die Schlanken des Gerichtshofes citierte und zn Geständnissen zwang, die sein ganzes unwürdiges, dem Beamtencharakter hohnsprechendes Treiben ganz anfdeckten. Roder musste nämlich zugeben, dass von den 12 Advocaten in Zloczüw nur sein Schwiegersohn zur Intervention bei der Bezirkshauptmannschaft zugelassen wurde, und dass er (Roder) die Gesuche seines Schwiegersohnes selbst endgiltig erledige. Gegen das freisprcchende Urtheil überreichte die Staatsanwaltschaft Zloezöw über Betteln des Roder die Nichtigkeitsbeschwerde beim k. k. Obersten Gerichtsals Cassativnshofe. Diese Beschwerde wurde jedoch am 3. Jänner 1901 in nichtöffentlicher Verhandlung als unbegründet a b g e w i e s e n. Somit war Herr Roder rechtskräftig der Parteilichkeit und des Missbrauchs der Amtsgewalt überwiesen; jeder weitere Augenblick, da Herr Roder noch den Beanttenrock trug, war für diesen eine Entehrung. Herr Roder aber — blieb. Er hat während der letzten Reichsrathswahlen meisterhaft gearbeitet und an Vergewaltigung der Wähler das Unglaublichste geleistet. Es wäre inopportun, einen so „brauchbaren" Beamten vor den nüchsten Landtagswahlen fvrtznjagen. Außerdem hat Herr Roder die Ersatzmänner im Gemeinderathe von Zboröw — die Gemeinderäthe hatten es vorgezogen zu demissionieren — veranlasst, ihm einen Ehrenbürgerbries von Zboröw auszustellen. Was schert ihn das Kreisgericht, was schert ihn der Casfationshof, wenn ihn die paar Bauern im Zborvwer Gemeinderäthe für einen Ehrenmann halten. Und so konnte dieser Ehrenmann von Zboröw am 5. Februar d. I. gegen Schwadron eine weitere Strafe von 400 Kr. verhängen — und nebenbei ihm noch 152 Kronen als Kosten auferlegen — zur Befriedigung seiner Rachsucht. lieber Schwadron waren nun vier Strafen verhängt: zwei wegen Winkelausschank auf Grund von falschen Zeugenaussagen, die von der Statthalterei aufgehoben werden mussten und aufgehoben wurden; zwei weitere wegen Verkaufs von angeblich nicht chemisch versüßten Getränken, obwohl er diese Getränke nachgewiesenermaßen nicht selbst erzeugt, sondern ans Fabriken bezieht. Diese letzteren zwei Straferkenntnisse wurden am 22. März d. I. von der Statthalterei bestätigt. Mainz, Ende April. Mir entnehmen der „Deutschen Zeitung" : Die Polnaer Affaire wird in einem Beleidigungsprocesse vor dem hiesigen Schöffengerichte anfgerollt, den der Bischof v o n K ö n i ggrätz, Brynych. und der Pfarrer Ferdinand Vlezek aus Polna gegen die Redactionen des „Freidenker" in WtcSbaden und der „Kleinen Presse" in Frankfurt am Main angestrengt haben. Den beiden österreichischen Geistlichen ist in einem Artikel des „Freidenker", den die „Kleine Presse" nachdruckte, die M i t w i s s e n s ch a f t ander Ermordung d e r Ag n e s H r u z a und der Marie Klima n a ch g e s a g t worden. Der „Freidenker" sagt nach der „D. Z." : „Am 18. April 1898 wurde am Rand eines Waldes bei Polna in Böhmen die Leiche eines 20jährigcn Mädchens mit durchschnittenem Halse aufgefunden. Die Ermordete, die Tochter einer Häuslerswitwe, war den 29. März von Polna aus der Nähterei in ihr benachbartes Heimatsort gegangen und wäre angeblich zuhause nicht angelangt. Sie war das Liebchen des Katecheten Pater Ferd. Vlezek, der eben eine Pfarre bekam. Er wollte sie zu sich als Wirtschafterin auf die neue Pfarrei nehmen, eine Art Hetrat, und verlangte, sie solle Aussteuer und ihr kleines Erbtheil mitbringen. Darüber gerieth sie mit ihrem Bruder und ihrer Mutter oft in Streit, und in einem solchen Streite wurde sie am 29. März, beiläufig um 10 Uhr abends, erschlagen. Den 30. März um 6 Uhr früh war schon der Todtschiäger bei seinem csuasi-Schwager Pater V lezek und flehte ihn um Verzeihung und Hilfe im Unglück an. Der Pfarrer mochte wohl denken, dass der Thäter vor Gericht den Grund des Streites bekanntgeben und so den heiligen Mann vor seinen Schäfchen blamieren würde. Er nahm ihm also zimächst das Geständnis in Form der Beichte ab, um nicht selbst vor Gericht darüber befragt zu werden. Sodann gab er ihm den Rath, die Leiche in den Wald zu schaffen und die That ans die Juden zn schieben. Es waren gerade jüdische O stern. Da aber nach katholischer Gepflogenheit ein untergeordneter Geistlicher dem Sünder Mord und Todtschlag nur an dein Sterbebette zit verzeihen berechtigt ist, sonst aber den Fall vor de» Bischof zn verweisen hat, so fuhr der Pfarrer Vlezek sofort zu dem nahen Kümggrätz zum Bischof Brynych, einem bekannten streitbaren Kirchenpolitiker. Die Reise ist erwiesen. Von dort brachte er die Absolution. Die Leiche wurde die zweite Nacht in den Wald geschafft. Mit Lust warf sich die abergläubische Bevölkerung auf die Komödie nttd, zum Theile der Lüge bewusst, nur die verhassten Juden. Der Pfarrer Vlezek trat nun freiwillig im Processe als Zeuge ans, um den Verdacht vom Thäter ans unbekannte Personen zn lenken. Der Bischof Brynych predigte in der Kirche, dass hier eilt erwiesener Nitnalmord vorliege, und ans dieser Predigt schöpfte der junge Geistliche K a s a l nach eigenem Geständnisse den Muth, den Ritualmordglauben von der Kanzel herab und in Druckheften zu verbreiten. Nun ist es begreiflich, dass der Thäter und die Hehler sich zn verbergen suchen, das ist sozusagen ihr Recht, aber hier liegen die Sachen anders. Die hohe Geistlichkeit und der Hochadel benützten diesen Fall, um ihre Macht über das Volk zu festigen. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes war damals Graf S ch ö rt b o r n. ein Bruder des Erzbischofs von Prag. Er versprach einer Deputation der Juden, dass in der Anklage des fälschlich beschuldigten Betteljuden Hilsner des Ritualmordmotivs nicht erwähnt werden dürfe. Der Herr Graf hielt sein Wort nicht. Der Staatsanwalt, der die Anklage stellte, heißt S ch n e i d e r - S v o b o d a; er :st der Adoptivsohn eines Messgerätheverfertigers und oer natürliche Sohn des verstorbenen Fürsterzbischofs Schwarzenberg und eines Fräuleins Schneider, deren Vater auf den fürsterzbischüflichen Gütern Förster war. Jnstizminister wurde zu dieser Zeit Herr R u b e r, vordem Staatsanwalt in Galizien, einem Lande, wo Ritualmordprocesse, Adelswillkür und Beamtenbestcchungen heimisch sind. Dieser Herr trat mit großen Schulden in das Justizmiutsterinm rin. Sein Chef war Ministerpräsident Graf Thun, aus einem bekannten reactionären Geschlechte. Dieser zahlte für |etneu Ministercollegen die drückendsten Schulden im Betrage von 23.000 fl. Unter dieser Oberleitung begann der Process und wurde auch demgemäß durchgeführt. Der Jude Hilsner wurde mit zwei unbekannten Thätern des Ritnalmordes schuldig gesprochen. Die gelehrten Richter spielten mit der Wahrheit blinde Kuh." Weiter wurde dann in dem Artikel behauptet, dass Hilsner im Gefängnisse einer Tortur unterworfen worden sei, dass die Geistlichkeit den zeitlich viel früher geschehenen zweiten Mädchenmord ihrn ebenfalls in die Schuhe geschoben habe, um den Ritualmord besser constrnieren zu können, dass meineidige Zeugen und beeinflusste Geschworene in dem Processe mitgewirkt hätten und dass die medicinischen Sachverständigen sich Hütten vergewaltigen lassen, wodurch schließlich das Todesurtheil gegen Hilsner zustande gekommen sei. Wegen der in diesem Artikel enthaltenen Beschuldigung hat sowohl der Bischof Brynych wie der Pfarrer Vlezek durch den Centrums-Abgeordneten Dr. Schmitt (Mainz) die Privatklage gegen die genannten Blätter eiuleiten lassen. Die erstrichterliche Instanz erklärte sich bei Einreichurig der Klage für unzuständig, das Landgericht als Berufungs-Instanz hob jedoch diese Entscheidung auf und verwies die Sache vor das hiesige Schöffengericht, das sich nunmehr mit derselben zu beschäftigen hat. Der Bischof und der klägerische Pfarrer werden durch den Reichstags-Abgeordneten Dr. Schmitt vertreten sein. D. Z. Die Lage der jüdischen Advocaten und Merzte. In diesem Blatte wurde wiederholt die Lage der jüdischen Advocaten und Aerzte besprochen. Die Aerzte haben den Trost, dass ihre Lage so schlecht ist, dass sie schlechter gar nicht werden kann; überdies hoffen sie, durch Regelung der Lage der an den Krankenhäusern beschäftigten Aerzte eine Besserung zu erzielen. — Gegen die Advocaten wird ein neuer Schlag geplant. Der neue Tariseutwnrf bedeutet ihren völligen Ruin; überdies sind die Bestimmungen unvereinbar mit ihrer socialen Stellung. Etn ausgesprochen antisemitischer Geist ist der Vater des Entwurfes. Denn für brave, arische Advocaten gibt es noch immer Zuckerbrod; das sind die Verlassenschaftsabhandlungen und Curatellübernahmen. Wir wollen an einem kleinen Beispiel die Erträglichkeit dieser Agenden ifluftriereu. Der verstorbene Dr. Kasche ur euter hiuterlteß ein großes Vermögen. In dem Vermögens-Status sank) sich ein Posten von 80.000 Kr., für die Verlasseuschaftsabhaudlung des Fel. v. G r a v e n e k. Die Advocaten müssen es durchsetzen, dass sowie bei den Concursen nach dem Alphabet vorgegangeu wird, auch tu dieser Beziehung die P'.vtectionswtrtschaft anfhört. An die Herren Wot°ins-Arrbeter! (K. H. W o l s L C o.) Die Ohrfeigen, die Wolf jüngst von den Christlich- Socialen erwischte, scheinen sein bisschen Verstand arg zerrüttet zu haben. Darauf deutet wenigstens die Art und Weise, in der jüngst das „Indische Volksblatt" voti der „Ostdeutschen" angerempelt wurde. Vor allem hält sich die „Ostdeutsche" über die „Frankfurter Mundart" der jüdischen Volkslieder, die wir jüngst publicierten, ans. D-ese Grvß-inanldentscheii sind von einem bliudwüthigen, ekelhaften Chauvinismus erfüllt; Hütten sie statt dessen einen Funken von ehrlichem, modernem, nationalem Sinn, so sprächen sie mit etwas inehr Rcspect davon, dass mitten in Russland — von dort stammen bekanntlich die besprochenen Volkslieder die Frankfurter Mundart gesprochen wird. Das Jndendeutsch dieser Lieder hat ein ehrwürdiges Alter; es stammt ans dem Mittelalter, ans der Zeit, da viele tausende Inden vor den deutschen Blutwvlfen flohen und in Russland Ausnahme fanden. Die Pietät für jede Cultur, die im jüdischen Volke so stark wurzelt, hegte und pflegte die Mundart seiner früheren Heimat, so toie dir Spaniolen auf dem Balkan treu ihre spanische Sprache bewahrten. Sv kommt es, dass man heute im Herzen vvn Russland dieselben Laute vernimmt, die man vor Jahrhunderten in Frankfurt und am Rhein hörte, sv tvie man heute nvch in K o n st a » t i n v p e l ebenso gut wie in Smyrna die Klänge hört, die vor Jahrhunderten in beit Straßen von Granada und Toledo ertönten. Die Deutschen treffen dagegen die Kunst, in England, Amerika und Russland schon in zweiter Generation ihrer Nation abtrünnig zn werden. Wenn also ein ehrlicher N a t i v n a l d e u t s ch e r von diesen jüdischen Volksliedern in