Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1901)
- Issue
- 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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)Tr. t Wien, IfaeiUf Jfdi*«hea TolkfibinU 92. Februar 1901 Seite 5 Gtimmenzahl. Am tage der Stichwahl werden alle Republikaner Ihre Stimmen A l l e m a «« geben, so dass jetzt schon die Niederlage von R e g i» zweifellos ist. Diese Niederlage ist für die Freunde der Wahrheit und der Fortschrittes umso erfreulicher, als der ganze antisemitische Generalstab im Wahlweise eine geradezu gewissenlose Agitation betrieben hat; von der schmutzigsten Wahlmache wurde Gebrauch gemacht, auch da- Gespenst der DreyfuS-Affaire musste herhalten. Auf mich hat SesonderS die Theilnahme NochefortS an dieser ganzen Geschichte Eindruck gemacht. ES ist doch jämmerlich, wenn man steht, dass ein Mann, der in seiner Jugend mit Gut und Blut für die Freiheit gekämpft, in seinen alten Tagen die Ideale seiner Jugend schnöde verräth und für die schlimmste Reaktion, deren Vertreter dieser NegiS ist, eintritt. Wär'S nicht zum Fluchen, so wäre eS zum Weinen! Petersburg (Line einträgliche »Revision") plant man in Petersburg. Dort sollen alle jüdischen WohlthätigkeitS-Gesellschaften in ihren Finanzen revidiert werden. Viele der Gesellschaften blicken auf eine 100jährige Existenz zurück und besitzen daher keine obrigkeitlich bestätigten Statuten. Wie verlautet, sollen die Capitalien derjenigen Gesellschaften, welche keine Statuten besitzen, mit Beschlag belegt werden. ES handelt sich um viele Millionen. Die Nevision wird also richtiger Cvnfiscation heißen. Und daS ist wohl auch der -weck der Uebung. Die Regelung des Koscher- Fleischverkauses. Man Gottlieb Hermann, Obmann des Vereines jüdischer Fleischhauer.) Die Wiener Cultusvorstehung, respective die Section für rituelle Angelegenheiten hatte vor circa drei Jahren den Beschluss gefasst, den Verkauf deS Koscher-Fleisches zu regeln, ahne dashierfür zwingende Gründe vorhanden wären, und bloß aus dem Umstande, weil einigen Herren orthodoxer Richtung die modernen Anforderungen entsprechenden Fleischhauereien nicht recht »koscher" vorgekommen. Sie sehnten sich nach den »Fleischbänken" früherer Zeiten zurück, in denen nichts anderes erhältlich war, als die Vordertheile von rituell geschachteten Thiereu. Nun ist eS nothwendig, den Unterschied zwischen „Fleischhauerei", Wieste jetzt besteht, und „Fleischbank", wie sie früher bestand, zu besprechen. Die im Gewerbe thätigen Herren der Jetztzeit sind beinahe alle handwerksmäßig geschulte Fleischhauer, denen ein offenes Auge für die Bedürfnisse des kaufenden jüdischen PublicumS nicht abgesprochen werden kann. Diese »Fleischhauer" kaufen also die Tlpere am Markte ,und lassen sie von den dazu befähigten Schächtern schlachten, um allen Wünschen deS kaufenden jüdischen PublicumS Rechnung tragen zu können und wenn eine jüdische Hausfrau ein Stück hinteres Fleisch kaufen will, sie nicht zum christlichen'Concurrenten schickett' zu müssen, wie dies früher der Fall gewesen. Dadurch, daser lebende Ware kauft, ist eS auch dem jüdischen Fleischhauer ermöglicht, die allerbesten Qualitäten anzukausen, war früher nicht möglich war, da sich Besitzer der »Fleischbänke", denen das Stecht selbst zu schlachten, nicht zustand, mit dem begnügen mussten, was ihnen von größeren christlichen Fleischhauern zugelasien wurde. Da aber diese Herren gewöhnlich nicht da- Beste van ihren Borräthen hergaben, entstand für diese Sorte Fleisch eine eigene Marke. »Judenfleisch"! Und diese Marke klebt noch haute an unserer Ware, trotzdem diese Prima-Qualität, wodurch uns die Ausbreitung unserer Betriebe sehr erschwert wird. Jedoch, dem allen zu Trotz können sich einige jüdische Fleischhauer unter die ersten der Branche zählen. Eiserner Fleiß und unentwegte Anspannung aller verfügbaren Kraft war dazu nöthig, um dorthin zu gelangen, wo wir heute sind, wo zu bleiben unser Entschluss ist. Und dieses von den „Fleischbänken" hierGesagtegilt auch von den Fleischbänken in Berlin und Frankfurt, wohin sich zwei Herren deS Vorständebegeben, um ihre Studien zn machen, die billiger und bester hätten gemacht werden können, wenn man einige Wiener jüdische Fleischhauer befragt hätte. — Nun haben die Herren ihre Erfahrungen in der Section b-kanntgegeben, wo sie ohne Widerspruch als zweifellos beste ausgenommen worden sind, und man ist an die Regelung der Angelegenheit geschritten. Dass so eine einschneidende Maßregel nicht ohne Befragen der betheiligten Kreise pargenommen werden kann, soll auch den liebenswürdigen Obmann der Section dazu bestimmt haben, nach einer Eingabe deS israelitischen Fleischhauer-VereincS, besten Vertretung zu einer Besprechung einzuladen. Zweimal fanden solche gemeinsame Berathungen statt, und freudigen HerzenS giengen die Fleischhauer nachhause, denn er wurde ihnen versprochen, dass man ihren berechtigten Wünschen Rechnung tragen werde, eS ganz ausgeschlossen ist, dass man ihren Betrieben irgendwelche Einschränkung auferlegru wird, ja im Gegentheil, man hatte den Fleischhauer-Vertretern versprochen, sie in ihren Intentionen zu fördern. Nun das allem hatte die ganze »Förderung" ausgemacht, und war jetzt geschieht, sieht ganz und gar nicht einer „Förderung" gleich, ja, eS ist das Gegentheil einer solchen. Anstatt die Angelegenheit selbst im Wirkungskreise der Gemeinde weiter durchzuführen, wurde eS dem Herrn Rabbiner M a y e r s o h n anheimgeslcllt, die ganze Sache in Ordnung zu bringen, doch gerielh sie in eine Unordnung, wie sie beschämender nicht gedacht werdeit kann. Am 10. Decembcr 1600 hat ein Erlass bei CabiuetS Verkündet, dass Von nun an tzyn jedem Stücke Großvieh Kr. 1-60 zu bezahlen sind, Von einem Kalbe 40 Heller, so auch Von «»em Lamm, Schaf dieselbe Taxe zu entrichten wäre. Auf die Vorstellungen der Fleischhauer, dass dies Viel zu hoch bemessen wäre, antwertete Herr Rabb. Matzersohn, das solle Nttr diS zum 1. Februar 1901 Geltung haben. V»n da an würde man sich mit Kr. 1-30 von einem koscher gewordenen Rinde begnügen. Run ist der 1. Februar lange vorüber, die Fleischhauer müssen weiter Kr. 1-60 bezahlen, und daS Faeit davon ist, daS Viele nur den nothwendigsten Bedarf schächten lassen, daS übrige wird einfach geschlagen. Ein weiterer Erfolg dieser Maßregel ist der in der letzten Genossenschafts-Versammlung eingebrachte Antrag auf gänzliche Aufhebung deS SchächtenS, und schon sind Stimmen aus den Kreisen der jüdischen Fleischhauer vernehmbar, sich dieser Maßregel nicht zu widersetzeu. Wenn dies viele vom jüdischen Standpunkte als unklug verwerfen werden, so ist wieder ein Entschuldigungsgrund vorhanden. Die Cultusgemeinde, respective heute noch das Rabbinat, verlangt von jedem einzelnen, der Koscher-Fleisch verkaufen will, gänzliche Separierung der Verkaufsstätte, nebstdem die Anstellung eines Aufseher- (Maschkiach) mit einer Bezahlung von 1000 Kronen jährlicher Abgaben. Das kann bei der allgemein herrschenden precären Lage nicht jedermann bezahlen, und ist es gewiss ein große- Unrecht, dem Stärkeren auf Kosten dewirtschaftlich Schwächeren Privilegien zu geben, welche den letzteren mit seiner Familie an den Bettelstab bringen. Die Angelegenheit lässt sich so nicht einmal in Foscany regeln, geschweige denn in der k. u. k. Reichshaupt- und Residenz-Stadt Wien. Die Durchführung darf und kann nur vom CultuSvarstande, nicht aber durch den Clerus geschehen, auf Basis folgender Principien: I. Alle den jüdischen Fleischhauern gehörenden Thiere müssen von den hierzu angestellten Schächtern um de.n Einheitspreis von einer Krone (vom Koscher-Rinde) geschlachtet werden. II. a) Jedem jüdischen Fleischhauer muss es gestattet werden, auf sein Verlangen, gegen vorherige Anmeldung, eine Tafel vor seinem Verkaufslocale anzubringen mit der Bezeichnung ‘ittD (Koscher-Fleisch). b) Diese Fleischhauer verpflichten sich gegenüber der Cultusgemeinde zum Verkaufe des Koscher-Fleisches sich eines separaten Stockes und Wage zu bedienen und diese Stelle im Locale selbst durch eine entsprechende Aufschrift zu bezeichnen, sowie auch dem „fliegenden" Aufseher jederzeit die Controle zu gestatten. c) Diejenigen, welche den Vorschrifteu der Cultusgemeinde nicht stricte Folge leisten, werden, nachdem sie von einem M i tgliede desVorstandes gehört wurden und dieses dahin erkannt hat, mit Entziehung der Tafel bestraft. III. Denjenigen Fleischhauern, welche sich freiwillig dazu melden, ist ein ständiger Maschkiach beizustellen, sie sind aber auch verpflichtet, separate Verkaufsstellen zu errichten. Diese Fleischbänke dürfen auf ihrem Schilde die Worte: „Unter besonderer Aufsicht des ehrw. Rabbinates" führen. Dafür haben sie eine Abgabe von 1000 Kr. zu leisten, eventuell noch eine höhere. '; Nur auf diese Weise ist im Einvernehmen mit den Fleischhauern die so viel böse- Blut erzeugende Augelegenheit auS der Welt zu schaffen, und nur durch die CultuSvorstehung, da sich unter den vielen Herren gewiss keiner findet, der einem Geschäftsmanne, welcher 40 Jahre sein Gewerbe ehrlich auS> geübt, sagt: Entweder Sie bezahlen oder sperren Sie zu und gehen Sie betteln, wie Rabbi Mayersohu als Seelenhirte einem Juden gerathen hatte. — Viel Dank, Herr Rabbi! WaS Eic wollen, wisten wir, aber da thun wir nicht mit! Was für eine Noth die »großartige" Regelung unter den Schächtern hervorgebracht,^ davon ein uächstcsmal, und wie mit dem eingenommenen Gelve gewirtschasict wird, soll wieder in einem separaleu Artikel besprochen werden. Die Protestbewegung gegen die Erklärungen des Ministers Schönstedt. DaS Eomite zur Abwehr antisemitischer Angriffe in Berlin hat an sämmtliche Gemeinden Preußens folgendes Rundschreiben gerichtet: Berlin, den 3. Februar 1901. An den Vorstand der israelitischen Synagogrn-Gemeinde. Auf die große Wichtigkeit der Erklärungen, die der Justizminister Herr Dr. Schönstedt im preußischen Abgeordnetenhause in der Sitzung vom 31. Jänner in Bezug auf die Anstellung von Juden im Preußischen Staatsdienste abgegeben hat, hinzuweisen, ist nicht erforderlich. Die Bedeutung dieser Worte liegt darin, dass hier von maßgebender Stelle ausgesprochen ist, el seren die Bestimmungen der Verfassung von der Gleichberechtigung der Confessionen den Juden gegenüber nicht inne-uhaltru. Mögen auch die einzelnen preußischen Behörden eutsprecheird diesen Grundsätzen schon bisher thalsächlich gehandelt haben, so war es doch nicht möglich, die Motive der Nichtanstellung von Juden im preußischen Staatsdienste mit eiarr allen Ziveifel nusschließenden Sicherheit unter Beweis zu stellen. Die Erklärung deS Herrn Dr. Schönstedt lässt jetzt einen Ziveifel nicht mehr bestehen, und eS müsste unseren Glaubensgenossen in der Zukunft zum größten Schaden gereichen, wenn wir nicht unsererseits unmittelbar dagegen Einspruch erhöben, dass die Bestimmungen der preußischen und der Reichsverfassung über die Gleichberechtigung der Tonsessivneu zum Nachtheile der Juden außer Kraft gesetzt werden. Unter diesen Umstünden hat nufer Eomitch nachdem am Sonnabend das amtliche Stenogramm über die betreffende Sitzung im preußischen Adgeordnetenhause vorlag, in einer Sitzung am Sonntag-Nachmittag, verstärkt drrrch eine Anzahl anaesehener Glaubensgenossen aus Berlin und aus der Provinz, gesagt, und mir sind zu nachstehendem Beschlüsse gelangt: 1. Wir fordern sämmtliche jüdische Gemeinden Preußens auf, sich in einer Eingabe an den Grafen v. B ü l v w zu wenden, um Verwahrung gegen die Aeußerungen des Herrn Dr. Schöne stedt einzulegen. Wir legen Ven Entwurf einer solchen Eingabe bei, und wir beureiken, dass sich der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde mit diesem Entwürfe prineipiell bereiteinverstanden erklärt hat. 2. Wir werden eine Versammlung unserer Glaubensgenossen in Berlin berufen. Um jede unerwünschte Störung und jeden unerwünschten Zwischenfall zu vermeiden, wird der Besuch gegen Karlen stattsinden. Wir gedenken, der Versammlung eine Resolution zur Annahme vorzulegen. Ob ein entsprechendes Vorgehen an dortigem Platze zweckmäßig ist, vermögen wir nicht zu entscheiden. In jedem Falle dürfte es sich empfehlen, dass, wenn eine Versammlung beliebt werden sollte, alle Vorbereitungen so getroffen werden, dass ihr würdiger und ei ndrucksvollerVerlauf durchaus g e s i ch e r t i st. Wir geben den einzelnen Gemeinden Preußens anheim, den Entwurf eventuell zu ändern, aber wir fügen die dringende Bitte hinzu, in Rücksicht auf mögliche parlamentarische Verhandlungen jedenfalls mit der äußersten Beschleunigung .in der angedeuteten Richtung Schritte bei dem Grafen v. Bülow thun zu wollen, damit kein Präeedenzsall von größter Bedenklichkeit zum Nachtheile unserer Glaubensgenossen geschaffen werde. Sie würden uns zu Dank verpflichten, wenn Sie uns von allen Ihren Schritten Nachricht geben und wenn Sie uns Abschrift Ihrer Emgabe an den Grafen v. Bülow zugehen lassen wollten, eventuell sind wir gerne bereit, wenn wir die von Ihnen vollzogene Eingabe zurückerhalten, dieselbe unsererseits an den Herrn Reichskanzler zu befördern Hochachtungsvoll und ergebenst Eomitö zur Abwehr antisemitischer Angriffe, gez. James S i m o n. gez. Dr. P. Nathan. Der von dem Comite vorgelegte Entwurf zu einer Eingabe an den Ministerpräsidenten Grafen v. B ü l o^rv lautet folgendermaßen: Euer Excellenz! In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 31. Jänner bestätigte laut amtlichem stenographischen Berichte (Spalte 028 ff.) Se. Excellenz der Justizminister Herr Doetor Schönstedt, dass jüdische Rechtsanwälte ihres Glaubens wegen später zu Notaren ernannt werden, als ihre christlichen Collegen, und der Herr Justizminister erklärte darauf wörtlich (St. B., Spalte 930): „Ich hätte nicht erwartet, dass nach dieser Seite hin von dem Herrn Abgeordneten P elt a so h n gerade der Justizverwaltung Vorwürfe gemacht werden würden, die ja noch die einzige ist in der ganzen Monarchie, in der überhaupt jüdische Assessoren angestellt werden. Alle anderen Verwaltungen lehnen es ab, jüdische Herren zu übernehme n." Aus den Worten des preußischen Herrn Justizministers geht unzweideutig hervor, dass unsere Glaubensgenossen in Preußen die staatsbürgerliche Gleichberechtigung wegen ihrer Zugehörigkeit zur mosaischen Religion thatsächlich nicht genießen. An Euer Excellenz als königlich preußischen Ministerpräsidenten und als deutschen Reichskanzler wenden wir uns unter Berufung aus § 12 der preußischen Verfassung und unter Berufung aus das Reichsgesetz vom 3. Julr 1869, betreffend der Gleichberechtigung der Tonsessionen in bürgerlicher und staatsrechtlicher Beziehung, damit ein Präjudiz verhütet und damit eine staatsbürgerlche Zurücksetzung, wie sie die Worte Sr. Excellenz des preußischen Jnstizministers Herrn Dr. Schönstedt feststellen, von unseren Glaubensgenossen serngehalten werde. Die Vorstände der jüdischen Gemeinden sind die einzigen gesetzlich organisierten Vertretungen des Judenthums in Preußen. Wir haben uns daher für verpflichtet gehalten, bei Eurer Excellenz, dem höchsten v e ra n t w o r t l i ch e n Hüter der verfassungsmäßigen Zustände im Reiche wie in Preußen, vorstellig zu werden. Wir vertrauen, dass Euer Excellenz jene Schritte thun wird, die erforderlich sind, damit die jüdischen Staatsbürger im Besitze der ihnen durch Verfassung und Gesetz gewährleisteten Rechte thatsächlich erhalten bleiben. Zahlreiche Großgemeinden, darunter .Königsberg in Preußen, Frankfurt a. M., Berlin u. s. w., werden sich voraussichtlich diesem Proteste anschließen.'; Mische und christliche Kmilue«. Von Dr. Gesrg Vvanfeef in Kopenhagen. III. Zu diese«, Zeitpunkte wandte die rumänische Regierung alle Mittel an, um die Auswanderung eitler Bevölkerung zu verhindern, welche für Rumänien ein großes Capitgl bedeutete. Denn das kostbarste Capital eines Staates find doch die Menschen im Lande. Und der geringste Wert, den «an einem Menschen beimesien kann, ist der Betrag einer Versorgung. Selbst wenn man die Ernährung der 250.000 Juden Rumäniennur mit jährlich 300 Francs per Kopf berechnete, Verlor man doch bei ihrer Auswanderung ein Capital von- 75 Millionen Francs im Jahre. Und da die Erfahrung lehrt, dass eine Menschengruppr unter einigermaßen regulären Verhältnissen nur drei Viertel dessen verzehrt, waS sie hervorhringt, so hätte der jährliche Verlust 100 Million'n Francs betragen... Keinerlei" erschwerende Maßregeln vermochten indessen jetzt daS leidei'sH'aflliche Verlangen der Unglücklichen zu hemmen, der Hölle zu entrunien, iu der sie sich befanden. Und so begann ein ganz planloses Fortlaufen. Niemand' dachte an etwas anderes als an Flucht, an schleunige Auswanderung all einzige Rettung. Wer etwa! Eigenthum besaß, verkaufte eS zu einem Spottpreise und zog über das Weltmeer nach Amerika. Andere rvurden in alle Winde zerstreut. Diejenigen, welche gar nicbtS besaßen, sondern täglich Hunger litten, verloren in ihrer Bezweiflung alle Überlegung; sie bildeten sich ein, durch wilde Flucht ihren Zrvstand verbeffern zu können, und brachen zu Fuß mit Fraueil und Kuidern auf, so dass mau auf allen Landstraßen Rumäniens Scharen von hungernden Juden sah, die nach Cvnstanrittvpcl oder irgend einem Hafeü wänderten, wo sie einen Rheder siuven konnten, der sie zu herabgesetzten Preisen nach einer oder der anderen Insel, wie Eypern oder Kr'ta, eiiischifftc, wo sie ihren Lebensunterhalt15« gewinnen hofften. Manche giengen nach England, andere nach den Bereinigten Staaten und Canada, einzelne nach China. Die Tonau aufwärts, auf den Eisenbahnen oder zu Fuß, strebten sie — vergebendem Unglücke zu entfliehen. Warnungen, doch nicht so jämmerlich anSgexüstet in fremde, ungastliche Gebenden 511 ziehen, nützten nicht! : Äx AuSwanvererström wälzte sich unablässig weiter. Keiner bemühte sich, ihre Roth zu lindern, mit Ausnahme ihrer LtammeSgenossen im Innutz Auslande. Bon der griechisch-orthodoxen Bevölkerung war keine Menschlichkeit zu erwarten. Doch mlt Recht hebt ein rechtlich denkender protestanttschcr Prediger daß Bedenkliche darin hervor (,N a t h a n a e l". XIV. Jahrgang,, 5. Heft)! „dass such die Protestanten in Rrlmänien den Juden keine