Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1900)
- Issue
- 49 (7.12.1900)
- Date
- 1900-12-07
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 49 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 7. December 1900 Seite 3 unchristlichen Nächstenhasses den Ihrer geistigen Erziehung anvertrauten unschuldigen Kindern einzu- Und die competente Schulbehörde erlaube ich mir hiermit ergebenst aufmerksam zu machen, dass der „Herr Oberlehrer von Karapcziu am Sereth" schon eine stattliche Zahl von Dienstjahren hinter sich hat-und dass — der „Wolf" nicht gut „der Hirte der Lämmer" sein könne!- Für die Aufnahme dieser Zeilen bestens dankend ergebenst E. G. * * * Die Wahlen und die Inden. Die Wahlen sind ein Prüfstein für die Vertiefung des national-jüdischen Gedankens. Wenn cs zu den Wahlen kommt und die deutschnationalen Judenblätter aus der Fichtegasse und von der Stcyrermühl das Fanfaro ertönen lassen, mit dem sie ihre Cvnnatioualen aus dem jüdischen Lager aufrufen zum Streite um die hübschen Bärte der germanischen „Volksvertreter^, da spitzen die „liberalen" Juden die Ohren wie die wuudgeschossenen Schlachtrösier und wiehern freudig auf, als wenn sie mitwollten. Und da sie die antisemitischen Stallknechte mit rohen Worten zurücktreiben in den Stand, da denken sie betrübt der schönen Zeiten, da auch sie in die Versammlungen der dentsch-nativnalen Heilorufer gehen durften, ohne das ominöse Wörtlein „Jud" um ihre fürwitzigen Nasen schwirren zu hören. Immer kleiner wird die Zahl dieser Schlachtrösser; endlich sieht ja auch das dümmste Pferd ein, dass Prügel nicht die geeignete Anerkennung für gethane Dienste und für den gezeigten guten Willen sind. Nun hat auch die Wiener liberale Partei den letzten Juden aus ihren Reihen gewiesen, indem sie dem Hofrath Karreis mit unendlichem Bedauern die Nichtwiederannahme des innegehabten Mandates abgenöthigt hat; das wird wohl auch den allerdümmsten Rössern die Augen öffnen. Gewählt wäre ja kaum Hofrath K a r r e i s worden, und wird schon gar nicht Herr Dr. Bögler werden; je mehr aber die Maske fällt, welche die Juden jahrzehntelang durch den politischen Tanz an die Fersen der liberalen Schönen gefesselt hat, desto besser. Wenn erst alle zuhause bleiben und der neuen Fahne zuströmen, dann werden die Liberalen nicht mehr den Schmocktitel „Judenknecht" zu fürchten haben und den Juden wird man nicht mehr die Fehler der Liberalen aufpelzen. Dann werden die Wahlen für die Inden eine Bedeutung haben: die Bedeutung eines politischen Geschäftes, bei dem sie s e l b st den Profit einslecken, den jetzt ihre undankbaren Geschäftsfreunde eingesteckt haben. Dann werden die Juden die Arbeit für sich thun, die sie jetzt für andere thun, welche sie dann nach Fiesco-Manier dafür ruhig aufknüpfen lassen. * * * Jüdische Luegerei. . Zuerst Socialdemokrat, Liberaler, Socialpolitiker, später Zionist. Bei einem Gründungs-Commers jüdisch-nationaler Studenten iührt er das große Wort: „Wo sind die oberen Zehntausend (gemeint die reichen Juden, die demonstrativ ferngeblieben), wo sind die Cultusvorsteher, die in erster Linie berufen sind, sich hier zu zeigen, wo der Großmogul (gemeint der Landes-Rabbiner?)" Mau begrüßt den neuen Gesinnungsgenossen und macht ihn zum Obmann-Stellvertreter des Vereines „Zion". Der hält jedoch in seiner Eutwicklung nicht inne, wird Antizivnist und darum Cultusvorsteher oder Cultusvorsteher und darum Antizionist. In jeder Gesinnung tüchtig, in keiner Gesinnung fest: „Nur wer sich verwandelt, bleibt mir verwandt" sagt Nietzsche. Wir gratulieren ihm zum jüngsten Zuwachs. Lueger und F r e g o l i aber strecken die Waffen : sie sind erreicht. * * * Der Diener des Inden Rothschild, so lautete eine Notiz in einer der letzten Nummern des „Deutschen Volksblatt", in welcher erzählt wurde, wie ein entmenschter Vater seine Kinder misshandelt hatte. Zn welchem Zwecke der antisemitische Hausknecht, der diese Notiz zusammengestoppelt hat, den „Juden" Rothschild in diesen brutalen Fall arischer Roheit hineinzieht, ist unerfindlich. Das Familienleben auch des geringsten Juden könnte selbst den Leuchten des Autisemiteockhums als nachahmenswertes Beispiel dienen, wie die Fälle Gregvrig und Schneider und Fritz Gabriel rc. rc. zur Geniige beweisen. Was soll also der „Jude" hier? Soll er den wvhlthätigen Gegensatz bilden zur „christlichen" Roheit des Dieners? Oder handelt es sich bloß darum, der Unmenschlichkeit des Vaters den Dienst bei Rothschild als Ursache zu unterschieben? In dem Falle ist es schade, dass die Gemeinde Mühldorf auch nicht einen jüdischen Beisitzer im Vorstände hat; Vergani könnte sonst den Fall, der das ominöse Verschwinden der Wertpapiere behandelt, unter der pompösen Ueberschrift bringen: „Der Obligationsdiebstahl in der Mühldvrfer Jndengemeiude..." * * * Alles schon dageweseu. Wie die Tagesblätter melden, hat der Prager ezechische Franenverein den Beschluss gefaßt, die deutschen und jüdischen Geschäfte zu boycottieren. „Es gibt nichts Neues unter der Sonne!" Dieser Beschluss ist nichts anderes, als das „Kaufet nicht bei Juden!" der Wiener Antisemiten oder der „A s s e m i t i s m n s" der Polen. Wir glauben, dass noch nie ein Christ bei einem Juden eingekauft hat. Der Kunde kauft stets nur dort, wo er die Ware billiger und besser erhält. Der ezechische Franenverein in Prag und die Antisemiten im allgeineinen hätten viel gescheiter gethan, wenn sie ihre christlichen Kaufleute' veranlasst hätten, bessere Ware und wohlfeiler alö die Juden zu verkaufen. Sonst dürften ihre Beschlüsse wenig nützen. Die Einwanderung von Inden die nicht in Deutschland staatsangehörig sind, ist n n t k r s g so lautet kurz und bündig der Antrag des Antisemiten S tc6c rss mann v. Sonnenberg in seinem ersten Paragraphen, u"d 8 2 verlangt, dass ansländische Juden, die nicht in irgend" einem deutschen Bundesstaate die Staatsangehörigkeit besitze^, aus dem Deutschen Reiche ausgewiesen werden. D'e „Köln. Ztg." beleuchtet dieses Verlangen scharf und sachlich, wie folgt: Es ist mit der conservativenFraetion des Reichstages weit gekommen, dass von ihren fünfzig Mitgliedern nicht weniger als zwölf sich der Führung des Abgeordneten Liebermann v. Sonnenberg unterstellt haben, und in einem f'ürmlichen Anträge die Einwanderung ausländischer Juden verbieten und die ein gewanderten ausländischen Juden ausweisen wollen zu einer Zeit, wo z. B. die Einwanderung chinesischer Boxer nach Deutschland gesetzlich z u g e l a s s e n i st. Die Namen dieser conservativen Fractions-Mitglieder verdienen besonders ausgezeichnet zu werden, denn man darf nicht vergessen, dass ein jüdischer Mann der eigentliche G r ü n d e r und Förderer der conservativen Partei in Deutschland gewesen ist, der Mann, der einst der Partei den Wahrspruch aufgedrückt: „Autorität, nicht Majorität", und man muss sich vor Augen halten, dass der zeitige Führer der conservativen Reichstags-Fraction selbst der Sohn und der Erbe einer Jüdin ist. Wie hoch muss ihm doch das Herz im Busen schwellen, wenn er sieht, wie dieselben Fractionsgenoffen, die sich freiwillig feiner Führung unterstellt haben, die Herren v. Bonin-Bahrenbusch, v. Dewitz, Dietrich, Henning, Jacobskötter, v. N o r m a n n, Dr. O e r t e l, P r ä t o r i u s, Rettich. Graf v. R o o n, Freiherr v W a n g e n h e i m (Pyritz) und Will, das jüdische Blut, das in seinen Adern fliesst, so sehr verabscheuen, dass sie die Vermehrung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland als das ärgste Nebel ansehen, das unserem Vaterlande wider-! fahren kann. Richtig ist, dass in neuerer Zeit die Conservativen sich immer mehr für eine Einschränkung oder für das Verbot des weiteren Zuzuges ausländischer Juden erwärmt haben, angeblich weil unsere Nation in ihrer schwierigen Lage viel dringendere Aufgaben habe, als diejenige, mit großen Ovfern immer neue Scharen jüdischer Einwanderer aus Polen und Galizien allmählich zu gesitteten Menschen zu ernehen. Aber das „Confervative Handbuch" hat noch neuerdings festgestellt, dass schon auf Grund der bestehenden Reichsvorschriften eine wachsame Verwaltung zu beachtenswerten Erfolgen gelangen könne; während die jüdische Bevölkerung in Deutschland 1871 noch 1,25, im Jahre 1880 noch 1,24 vom Hundert der Gesammtbevölkerung umfasst habe, zeigte sie 1885 bereits einen Rückgang auf 1,20 und 1890 auf 1,15 vom Hundert; im Jahre 1895 habe sich eine weitere Abnahme in! Preußen allein von 1,24 auf 1,19 vom Hundert in 6 Jahren ergeben, und voraussichtlich werde diese Bewegung anhalten, da durch die ziemliche starke Auswanderung deutscher Juden über die Westgrenze und durch Uebertritt zum Christentbum ein großer Theil des jüdischen Geburtenüberschusses ausgeglichen werde. Das „Conservative Handbuch" kommt zu dem Schlüsse, dass mit den bereits aufgenommenen Israeliten, deren Antheil an der Gesammtbevölkerung hiernach voraussichtlich immer weiter zurückgehen werde, man dann nach Möglichkeit sich einrichteu müsse, und zwar weniger, indem man ihren Ansprüchen auf Erweiterung ihres Einflusses entgegenkomme, als indem man ldiesen Einfluss auf das mit den eigenen Interessen verträgliche Maß zurückzuführen suche. Wie man aber aus dem jetzigen Anträge ersieht, können die eben genannten zwölf conservativen'Abgeordneten sich mit dieser Marschlinie nicht länger einverstanden erklären. Der jüdische Einfluss ihres großen Fractionsführers lastet zu sehr auf ihnen, also erheben sie das so lange zurückgedärumte Hepp-Hepp-Gefchrei, und wenn das ihrem Führer auch etwas gellend in die Ohren klingen sollte, er wird ja schließlich Baumwolle austreiben können, und dann wird alles wieder ein gute? Ende nehmen. Wir wollen hoffen, so schließt die „Köln. Ztg." ihre Ausführungen, dass eine Berathung über diesen Antrag der vereinigten Antisemiten und Conservativen im Interesse des Ansehens und der Würde der deutschen Volksvertretung dem Reichstage erspart werden wird. Ei» ..CreditinAitut für jüdische scrict“. Von Dr. Arnold Ascher. Es erscheint wohl heute schon überflüssig, über die dringliche Notwendigkeit der Errichtung eines Creditinstitutes für jüdische Kansleule und Handwerker ein Wort zu verlieren, zumal erst kürzlich in Nr. 49 des „Jüdischen Volksblatt" die notorische Creditnotkr des jüdischen Handwerkers und Kleingewerbetreibenden in Wien an der Hand einiger statistischer Ziffern besprochen wurde. Um so erfreulicher ist es, eonstalieren zu können, dass der „Jüdische Valksverein in Wien" dieser Frage seine regste Aufmerksamkeit zugewendet hat und schon in allernächster Zeit an die Aktivierung eines solchen Institutes schreitet. Kann es ja für einen Verein, dessen § 2 lautet: Der Verein hat zum Zweck: a) Die Hebung des jüdischen Zusammengehörigkeitsgefühles und Selbstbewusstseins sowohl unter seinen Mitgliedern als auch unter dem jüdischer! Volke in ganz Oesterreich; b) b i e A nreg u n g und Ausführung aller Bestrebungen, welche dazu dienen, die g e i st i g e n und materiellen Interessen des jüdischen Volkes in Oesterreich zu schützen und zu fördern kaum eine würdigere Aufgabe auf materiellem Gebiete geben; und dass schon bei Gründung des Vereines neben den idealen Aufgaben auch praktische Ziele gesteckt wurden beweist § 3 der Statuten: Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes dienen: a) Die Abhaltung von Versammlungen in Wien und in anderen Städten zur Besprechung wirtschaftlicher, politischer und religiöser, sowie aller das jüdische Volk betreffender Angelegenheiten; b) die Veranstaltung lehrreicher Vorträge auf den angeführten Gebieten; c) Anregung g eme in n ü tz ige r I n sti tu t i o n e n und Unternehmungen; d) Die rege Betheiligung an den Wahlen in die verschiedenen Vertretungökörper und in den israelitischen Eultusvorstand; e) die Abfaffung und Veröffentlichung von Resolutionen, Petitionen, Adressen, Druckschriften und anderer Eingaben. Diese Anregung wurde gegeben und unabhängig vom „Jüdischen Volksverein", aber doch unter Mithilfe mehrerer Vorstandsmitglieder, wird in kurzer Frist das „Creditinstitut für jüdische Kaufleute und Handwerker, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung", activiert werden. Bei dem verhältnismäßig geringen Verständnisse, das in Oesterreich dem Genossenschaftswesen entgegengebracht wird, dem Misstrauen, welches größere Kreise diesen Gründungen gegenüber erfüllt und den schlimmen Erfahrungen, welche einzelne hie und da bei unsoliden und schlecht geleiteten Creditvereinen gemacht haben, und die dann ein schlechtes Licht auf alle solche Institute werfen, wird es wohl angezeigt sein, hierüber des Eingehenderen zu sprechen. — Die neue Genossenschaft soll, wie schon der Titel besagt, mitbeschränkter Haftung sein, das heißt, das Mitglied soll, wie es im § 2, Absatz 2 des Gesetzes über Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaften vom 9. April 1873, Nr. 70 N.-G.-B. läutet, nicht mit seinemganzenVermögen solidarisch für die Verbindlichkeiten der Genossenschaften, sondern nur bis zu einem bestimmten, im voraus festgesetzten Betrage, und dieser ist nach § 76 dieses Gesetzes in der Höhe seines Geschäftsantheiles, welcher 25 Kronen ausmachl, bestimmt. Es ist ausgeschlossen, dass jemals eine Aenderung hierin eintritt, denn die Umwandlung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung in eine solche mit unbeschränkter Haftung ist nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes vom 21. September 1875, Z. 10.040, A.-C. 613 und vom 16. Februar 1892, Z. 1843, A.-C. 1646 unzulässig. Auch jede andere Abänderung des Genossenschaftsvertrages muss nach tz 9, Absatz 1 schriftlich erfolgen und dem Handelsgerichte unter Beilegung einer Abschrift des Genossenschaftsbeschluffes angemeldet werden. Dieser Beschluss hat nach § 9, Absatz 3 keine rechtliche Wirkung, bevor derselbe bei dem Handelsgerichte in das Genoffenschaftsregister eingetragen ist. Der Zweck des Vereines ist nach § 2 der Statuten: a) bei seinen Mitgliedern Sinn für Sparsamkeit und Capitalsammlung anzuregen; b) den Mitgliedern entsprechende, leicht rückzahlbare Darlehen zur Förderung ihres Erwerbes oder zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage zu verschaffen.!und die Fonds der Genossenschaft werden gemäß § 3 j der Statuten gebildet: a) aus den von den Mitgliedern zu zahlenden Geschäftseinlagen; b) aus dem Reservefonds; c) aus dem von der Direktion zu beschaffenden Betriebsfonds. Derselbe kann durch Aufnahme von Spareinlagen wie auch durch Aufnahme von Privatdarlehen beschafft werden. Die Gesammtsumme des aufzunehmenden Privatdarlehens darf aber die Summe der gezeichneten Geschüstsantheile nicht übersteigen, wobei jedoch ein eventueller Reescompte nicht als Privatdarlehen aufzufaflen ist; ' d) a u s freiwilligen, nicht rückzahlbaren, einmaligen Beiträgen, welche der Genossenschaft, von welcher Seite i m ru e r, zur Verfügung g e st e l l t werde n. Personen oder Gesellschaften, welche s o l di e Beiträge le ist e n, sind nicht Mitglieder derGenossen schüft und besitzen weder Rechte noch Pflichten in de rs l 1 (' Die Aufnahme der letzten Bestimmung rechtfertigt sich wohl von selbst; denn wenn auch die Genossenschaft loSgelöst von philantropischen Motiven rein geschäftlich ihres Amtes walten soll, so wird sie eine ausgedehnte, für den kleinen jüdischen Gemerbsmann segensreiche Thätigkeit doch nur dann entfalten können, wenn ihr von Seite jener Persönlichkeiten Unterstützung zutheil wird, die nicht aus eigenem Interesse, sondern der Allgemeinheit zu Nutzen der Genossenschaft Beträge zur Verfügung stellen. Es wäre unbillig, in solchen Fällen noch weitere'Pflichten aufzuerlegen und müsste deshalb der Grundsatz aufgestellt werden, dass solche Personen oder Gesellschaften nicht Mitglieder der Genossenschaft werden, also weiter keine Pflichten und dementsprechend auch keine anderen Rechte erwerben, als die Verwendung des zugewiesenen Betrages zu controllieren. Es kann nicht verkannt werden, dass von der Anzahl der Personen, die hiefür gewonnen werden können und den Beträgen, welche auf diese Weise beschafft werden, sehr viel, ja nahezu alles für das Gedeihen der Genossenschaft abhängt. Wenn die Unsummen in Betracht gezogen werden, welche alljährlich von Juden Wohlthätigkeitszwecken zugewendet werden, oft genug „ohne Unterschied der Co.-.- fession", wodurch häufig Juden geradezu ganz ausgeschlossen werden, dass wiederholt große Beträge verausgabt werden, wodurch ja höchst problematische Zwecke erfüllt werden, dann muss man zugeben, dass ein gut Stück sociale Noch unter den jüdischen H uldwerkern und Kleingewerbetreibenden gemildert würde, wenn der in Red» stehenden Institution ausgiebige Unterstützung zutheil würde. Um den Verein auf möglichst breite Basis zu stellen, wurde die Höhe des Geschäftsantheiles so niedrig angesetzt, wie bei wenigen Vereinen. Er beträgt 25 K r o n e n und kann nach § 4 der Statuten sogleich beim ^Eintritte vollgezahlt oder durch Erlag von 5 Kronen und einzelne Nachzahlungen bis zum Mindestbetrage von 1 Krane wöchentlich ergänzt werden.