Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1900)
- Issue
- 48 (30.11.1900)
- Date
- 1900-11-30
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 48 Wien, Freilag Jüdisches Volksblatt 30. November 1900 Seite 5 sprachen das klassische Wort entgegenrnft: „Thnt nichls, der Jude wird verbrannt!" Niemand wird es verkennen, wie sehr solcher Widerstreit der Gefühle einer lauteren Nechtssprechnng unzuträglich erscheint. Sv ist es den gekommen, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Träger und Austräger der nenl-rblühten Ritnalmord-Literatur unterbleibt, weil die amtlichen Berichte der Staatsanwaltschaften sie bei der gegenwärtigen Stimmung der Bevölkerung als von vornherein aussichtslos erscheinen lassen; so ist es gekommen, dass der Rechtsfrennd seinem jüdischen Clienten die Erhebung einer Peivatanklage entschieden abzurathen gezwungen ist, so dass dieser den rohen Beschiinpfnngen und Verleumdungen durch antisemitische Prcsslümmel schutzlos prcisgegcben ist. Es wird sich wohl schwer ein durchfüyrbares Radikalmittel finden lassen, welches diesen kläglichen Zuständen ein rasches Ende bereiten könnte. Eine Einschränkung in Bezug auf die Competenz der Geschwornengerichte, welche vielleicht keine vollständige Gesundung, sicherlich aber eine durchgreifende Besserung bringen würde, dürfte von vielen Seiten als reaktionärer Schritt empfunden und mit einem Anscheine von Berechtigung znrnckgewiesen werden. Was aber von allen fortschrittlichen Elementen mit Freude begrüßt würde, daswäre eine Modifikation jenes Paragraph dergeltenden Strafprozess-Ordnung (240), welcher es dein Vorsitzenden zur Pflicht macht, neben Vor- und Zuname, Alter, Geburtsort, Zuständigkeitsgemeinde. Stand, Gewerbe oder Beschäftigung und Wohnort des Angeklagten, auch seine Religionszugehörigkeit zn erfragen. Und doch ist dies ja ganz und gar zwecklos, da die übrigen Daten zur Feststellung der Identität vollauf genügen und der Angeklagte auch nie in die Lage kommt, einen gerichtlichen Eid zu schwören, der freilich bei uns in Oesterreich (im Gegensätze zn Deutschland und anderen modernen Staaten) noch immer konfessionelle Form trägt. Wohl sehen wir in der Unterlassung der Frage nach dem Religionsbekenntnisse keine Panacee, und in Sensationsprocessen, wie sie zn Kuttenberg und Pisek sich abspielten, wo eine wohlpräparierte Bevölkerung für die verhetzenden Aenßernngen, die in diesen Processen fielen — ungerügt sielen, denn zur Blindheit der Göttin Themis gesellte sich hier die Schiverhörigkeit — den trefflichsten Resonanzboden bot, würde unser Hausmittel vollständig versagen. Aber in einer großen Zahl von Fällen lag doch eine geioisse Beruhigung darin, wenn nicht gleich zn Beginn des Verfahrens durch die Feststellung der konfessionellen Zugehörigkeit des Beklagten eine Atmosphäre des gegenseitigen, wenngleich unberechtigten Misstrauens sich im Gerichtssaale verbreitet und es mit sich bringt, das Ausfälle der Vertheidignng, Repliken der Staatsanwaltschaft oder Vertheidigung die gereizte Spannung zum Nachtheile der Objektivität steigern. Mit dem Wegfalle einer amtlichen Constatierung der Zugehörigkeit zum Judenthum wird gar oft der Kampf der widerstreitenden Gefühle vermieden werden, der sonst gewiss nicht spurlos vorübergehen kann. Man wird einwenden, dass häufig schon der Name oder die Gesichtszüge des Beklagten einen genügenden Ersatz des fehlenden Confcssionsnachweises bieten. Doch in einem Lande, in welchem^ Herr Theodor Kvhn als Metropolit residiert, und mit Herrn' Josef Kahn, Fürstbischof von Gurk, unter den Pairs des Reiches Sitz und Stimme bat, dürfte die Namendeutnng etwas unsichere Resultate ergeben und auch die Physiognomie ist keineswegs so allgemein verbreitet und so gefestigt, dass sie nicht manche Enttäuschung brächte. Es ist hier vielleicht der Ort darauf hinzuweisen, dass für die Fixierung der Identität — welchem Zwecke ja die Generalien dienen — gerade das .Religionsbekenntnis am wenigsten geeignet ist, da cs dasjenige Merkmal bildet, dessen Veränderung oder Beibehaltung ausschließlich in den Willen des Bctheiligten gestellt ist, im Gegensatz zu den übrigen Daten wie: Vor- und Zuname, Alter, Geburtsort, Zuständigkeilsgemcinde n. s. f. Gerade heute, wo die politische Agitation auch das religiöse Bekenntnis in ihre Sphäre zu zerren mit Cusolg bemühr ist, tritt die Fragwürdigkeit diesis Merkmales besonders hervor. Darum ist die Angabe der Religion auf den vom Staate ausgestellten Dokumenten lind in jedem vffentlichen Vers. hren, wo diese Angabe bloß dem Jdentitäts- Nachiveise dienen soll, zwecklos, und da sie die dargelegten Uebelftände mit sich bringt, entschieden zn vermeiden. Hier wäre ein Feld der Thätigkeit, auf welches ein Zicichsrathscandldat, der mit den Stimmen der Inden rechnet, aufmerksam gemacht werden sollte. Severinus. Die „Alliance Jsraelite" über die rumänische Aktion. Die Israelitische Alliance in Wien versendet eben den' Bericht über ihre bisherige Hilfsaction für die rumänischen Juden. Er wiederholt in der Einleitung die ans unserem Blatte bekannten Ursachen der Auswanderung und geht dann zur Beförderung der Emigranten über, die schon im Monate Mai vereinzelt in Wien erschienet! und die Mittel zur Weiterreise nach Amerika erhielten. Die Zahl der Auswanderer wuchs rasch, so dass in den ersten Tagen des Juli ein täglicher Emigrantenstand von 40v Personen zu verzeichne» war. Als weiters die Hamburger Schiffahrts-Gesellschaften die Beförderung der rumänischen Juden verweigerten und die Häfen von Rotterdam und Antwerpen gleichfalls gesperrt wurden, da begann für die Gesellschaft eine schwere Zeit. Am 18. Juli musste für 1100 Personen, voraussichtlich auf längere Zeit Unterkunft geschaffen werden. Unterdessen kamen Depeschen, welche 506 neue Ankömmlinge avisierten. Der Bericht fährt dann fort: Nachdem am 22. ein Transport von ca. 150 Personen nach Rotterdam befördert werden konnte, hatten wir damals einen Emigrantenstand von 1470 Seelen. Am nämlichen Tage kam neuerlich eine Depesche der Budapester Cultusgemeinde des Inhaltes: „Mir heutigem Schiff sind 148 Auswanderer nach Wien abgercist." Nachdem wir auch! Gruppe von 61-2 Linien im Ganzen 8vl Personen, darunter 103 für diese am 23. angekommenen Emigranten von der Direction Emigranten, welche bereits von ihren Auswandernngszielen der DampfschiffahrtS-Gesellschaft die Beistellung eines Schlepp- (Amerika, Paris, Lolldon rc.) zurückgelehrt waren und zum Zwecke dampfers erwirkt hatten, erhielten wir am 24. Juli von der der Heimkehr unsere Hilfe nachsnchken und erhielten. Budapester Cultusgemeinde die telegraphische Nachricht: „Mit' -- heutigem Schiffe sind 300 Auswanderer nach Wien abgereist." Diese 300 Emigranten kamen am 25. Juli hier an und wir konnten nur durch einen verzweifelten Appell an die Humanität der Dampfschisfabrts-Direction die großmüthige Concession ertvirken, dass uns neuerdings zwei Schlepper zur Bersüguug gestellt wurden. So waren in dem Zeitraum vorn 21. bis zum 25. Juli, also während eines Verlaufes von füuf Tagen 071 rumänische Auswanderer bei uns eingetroffen! An diesem Tage, a in 25. Juli, b e t r n g d e r E in i g r a n t e n st n n d in Wien 1020 Personen. Von diesen umreit ca. 050 in der Gastwirtschaft im IO. Bezirk — deren Maximalsa ssni>gsranin 700 betrug — ca. 300 in der Talmud-Thora-Schule und in den Häusern der Herren Varber und Wünsch und ca. >000 auf den fünf Schleppdampfern am Praterquai untergebracht. In diesem Zeitpunkte und angesichts dieser Ziffern war das Mas; des Zulänglichen bis auf das Aeusierste gefüllt, und als wir an dem Nachmittage des 25. Juli, an ivelchem das Schiff mit den 300 Auswanderern landete, von einem tagsvorher per Bahn angekonnnenen Rumänen die Mittheilung erhielten, dass, wie er selbst gesehen, 3 Schiffe mit 1000—150» Emigranten unterwegs feie n, mussten nur uns resigniert eingestehen, dass wir mach t- und hilflos einer u n a bwendbaren Katastrophe g e g e n ü b e r st c h e n. Um 3 Uhr früh des darauffolgenden Tages traf in unserem Bureau von Seite der Budapester Cultusgemeinde die nachfolgende Depesche ein: „Morgen früh 7 Uhr kommen 012 Emigranten am Wiener Staatsbahnhofe an." Zwei Stunden nachdem eines unserer Vorstandsmitglieder von dieser Depesche verständigt worden war, trafen thatsächlick die 012 Emigranten am Staatsbahnhofe hier ein, wurden answaggoniert und auf eine vor dem Stationsgebäude befindliche Wiese geführt, ivo sie ihr Lager aufschlugen. Angesichts der entschiedenen Erklärung der Polizeibehörde, dass die Emigranten mangels eines llnterstandes Wien noch am selben Tage verlassen müssten, und falls nicht anderweitig für ihren Wegtransport gesorgt werden würde, dies im Wege des Schubs geschehen müsse, blieb uns nichts übrig, als die Rückexpedition der Emigranten vorzunchmen. Wir mieteten einen Sonderzug, versahen die Leute mit Fahrkarten bis Budapest und die Führer der Gruppen mit Geldmitteln und signalisierte,! gleichzeitig telegraphisch die Abreise derselben an die Budapester Cultnsgemeinde, in der Voraussetzung, dass es ihr möglich sein werde, bei der Behörde einen kurzen Aufenthalt dort zu erwirken, um die Möglichkeit der Sichtung zn erlangen, so dass wenigstens für einen Theil die spätere Weiterbeförderung in Aussicht genommen werden könnte. Die Sichtung in Wien vorzunehnren, war einerseits, da die Leute auf freiein Felde lagerten, unmöglich, andererseits wäre im Falle der Ausscheidung einzelner der Widerstand der klebrigen gegen die Rücktransportierung noch erheblicher geworden. Leider konnte d!e Budapester Gemeinde unserem Ersuchen nicht entsprechen und so wurden die Leute bis an die rumänische Grenze znrückgebracht. Wir haben sofort dem Kronstädter Rabbiner Dr. Rosen bäum größere Geldmittel zur Verfügung gestellt, um für diese Unglücklichen bei ihrer Ankunft zu sorgen. Auch ersuchten wir ihn, bei den rumänischen Behörden für sie die Gestattung der Heimkehr zu erwirken. Wenige Tage därauf erhielten wir die Nachricht, dass die sämmtlichen Emigranten bereits in Bukarest angelangt seien. Die Vorgänge der letzten Tage, der Ansturm der rumänischen Einigration gegen die österreichische Grenze, die Ansammlungen von nahe an 2000 Auswanderern, die bis auf werteres, solange die Stockung in der überseeischen Beförderung andaüerte, hier sestgehalten waren, die improvisierte Ansiedlung von circa 1000 Fremden auf den Schleppdampfern am Praterqnai konnte nicht ohne Einfluss auf die Stellungnahme der österreichischen Regierung zn der in solcher Intensität sich vollziehenden Bewegung bleiben. Am 27. Juti erhielten wir die Mittheilung, dass über Intervention der österreichischen Behörden die ungarische Negierung die Ausdehnung der für das ungarische Territorium bisher in Geltung gestandenen Schutzmaßregeln auch über das österreichische Gebiet hinaus ausgedehnt habe. Fortan durften nur jene rumänischen Auswanderer die ungarische Grenze passieren, die sich in t Fahrbillets bis zu einem nichtösterreichischen Hasen, wie auch mit Schiffskarten oder dementsprechenden Geldmitteln ausweisen konnten.- Die durch den Arbeiterstrike in Rotterdam eingetretene Stockung der regelmäßigen Weiterbeförderung dauerte noch bis gegen Mitte August und es gieng daher die Eoacuierung uti(ere§ Emigrantenlagecs, das, wie erwähnt, cg. 2000 Personen betrug, nur in sehr langsamem Tempo vor sich. Diese Zwischenzeit wurde von uns zur fortwährenden gründlichen Sichtung der Emigranten verwendet. Es wurden jene consigniert, die als ledige, junge, erwerbsfähige Leute in erster Lime die Eignung hatten, in den .überseeischen Ländern Aufnahme zu finden. Es wurden ihnen aber auch solche angereiht, die zwar Familienväter waren, aber nur zwei Kinder hatten; ausnahmsweise auch solche mit drei Kindern, wenn sie den Eindruck besonderer Arbeitsfähigkeit rnachren. UeberNes wurden auch jene männlichen Familienmitglieder zur Beförderung bestimmt, welche das 17. Lebensjahr überschritten hatten und ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen geeignet schienen. Es bedarf wohl nicht erst der Erwähnung, dass von Seite aller jener, die als nicht weilerbeförderbar zur Repatriierung bestimmt waren, der allergrößte Widerstand gegen diese leider unabwendbare Verfügung entgegengesetzt wurde. Wir kamen aber mcht mit leeren Händen und beschränkten uns nicht auf Argumente. Für eine jede einzelne F a m i 1 i e w u r d e e in n a ch K v p f z a h l und nach d e m Berufe des F am i l i e n - O b e r h a up t e s angemessener Betrag festgesetzt, welchen w i t den Leuten nach i h r e r H e i m k e h r in Rumänien a n z n w e i s e n versprachen. D-ese Unterstützungen, welche ihnen über die erste Zeit ihrer Neuansiedlung hinweghelfen sollten, variierten zwischen oO—400 Francs per Familie. In Hinblick auf diese Zusicherung willigten nach und nach fast alle zur Repatriierung bestimmten Emigranten in die Heimkehr. So wurden denn ain 4. August per Schiff 280 Personen, n n n ii 144 „ /, 1 t» n „ _n_124_„_ zusammen 518 Personen nach Rumänien zurückbesördert. Mittleriveile gieng auch die Expedition der übrigen Emigranten nach den Hasenorten suecessive vonslatten. Um.die uns aufgetragene Eoacuierung rascher zu vollziehen, nahmen wir Oraanisation und rum volitiscken Kampfe sogar d ireete Beförderungen der Emigranten na ch Am er ika «no zum pomlicyen srampse. über Bremen vor, >vas allerdings mit großen Kosten verbunden war. Am 20. August waren!vir endlich iinstande, sämrntliche Massenquarliere'aufzulassen, da alle Emigranten expediert waren Bis zum 15. November d. I. haben wir circa 4000 Personen w e i t e r b e s ö r d e r t, von denen der weitaus größte Theil über Rotterdam nach überseeischen Ländern expediert wurde. Es sind die nvlhigen Maßnahnren getroffen, dass die Emigranten sowohl on den Zwischenstalionen, als auch an den Bestimmungsorten der weiteren Fürsorge mcht entratyen. Repatriiert wurden außer der nach Budapest expedierten Ans Rumänien. (O r i g. - B e r i ch t des „I ü d. V v l k s b l a t t".) B n k a r e st, Ende November. In der Gesetzgebung Rumäniens wimmelt es nur so von Clauselu, die gegen „Fremde", das heißt gegen die Inden gerichtet sind. Aber auch in diesen Ansnahuiegesetzen ist zweierlei zu unterscheide!!: solche, die den Jude» politisch und kulturell, also nur indirekt auch ökonomisch bedrücken und welche, die ihn dircct ökonomisch schädigen. In Fortsetzung meiner bereits veröffentlichteii Artikel werde ich mich heute nur mit den letzteren beschäftigen. Da ist zuerst das Gesetz, welches den Inden verbietet, ländlichen Besitz zn erwerben. Nun, die Zahl der rumänischen Inden, die sich Güter kaufen könnten, ist allerdings gering, aber die wenigen, die es thnn könnten, werden stark durch daS Verbot geschädigt. Gar oft haben sie auf das Gut irgendeines Bojaren eine. Hypothek stehen. Der Bojar unterlässt es, seine Schulden zu zahlen. Der Jude sieht sich gezwungen, das Gut zur öffentlichen Versteigerung zn bringen, damit er zn seinem Gelde komme. Ein Verwandter des verkrachten oder des absichtlich nicht zahlungsfähigen Bojars bietet einen Preis, der weit hinter der Höhe des Hypothekardarlehens und noch viel ivciter hinter dem Werte des Gutes steht, und dennoch muss der Jude dem Verkaufe zustiunnen, wenn er wenigstens einen Theil seines Geldes retten will. Hätte er das Recht, selbst das Gut zu kaufen, so stünde es natürlich ganz anders um seine Sache. Andererseits ist es vorgekommen, dass ganze Vermögen zugrunde gegangen sind, weil ein Jude, der die Bürgerrechte erworben hatte und sich ein oder mehrere Güter kaufte, diese nach seinem Tode an Erben hiuterlasseu musste, die nicht rumänische Bürger, sondern sogenannte „Fremde" waren, folglich Rnralbesitz nicht haben dürfen und infolge dessen die geerbten Güter zn einem Schleuderpreise hergeben mussten. Aber, wie gesagt, die Zahl der Inden, welche durch dieses Gesetz betroffen werden, ist verhältnismäßig sehr geling. Viel härter wird die große Masse der Inden von dem Verbote betroffen, auf dem Lande Brantwein- und Weinsche.iken halten zu dürfen und von dem Gesetze, das den Juden überhaupt das Wohnen aus dem Lande verbietet. Als das Gesetz erlassen wurde, das den „Fremden" verbietet, ans dem Lande Wirtshäuser zn halten, kamen Hunderte, ja tausende jüdischer Familien um ihr Brot. Sie flüchteten sich iheilweise nach den Städten, theilweise wunderten sie nach Amerika aus, der geringste Theil blieb in den Dörfern selbst, wo sie zwar das Schankgeschäft anfgaben, sich aber kümmerlich dadurch ernährten, dass sie kleine Gemischtwarengeschäfte gründeten. Aber da- Gesetz, welches den „Fremden", das heißt den Juden das Wohnen auf dem Lande verbot, machte auch dem ein Ende. Gewaltsam wurden die Juden aus den Dörfern getrieben, ihr Hab und Gut zugrunde gerichtet und sie selbst gezwungen, nach den Städten zu ziehen, wo sie zu Lumpenproletariern entwürdigt bis heutigentags ein elendes Dasein fristen. Wenn die Städte der Moldau heute ein elendes Bild bieten, so liegt der Grund in den eben erwähnten beiden Gesetzen. Aber auch in anderer Beziehung hat das Wohnungsverbot auf dem Lande die Inden geschädigt. Wenn sie nicht Güter kaufen dürfen, so dürfen sie doch welche pachten. Dies ist gestattet, weil es im Interesse des Bojars ist. Nun, diese Guts- und Waldpächter hängen selbst von der Willkür des Snbpräfecten ab und sind gezwungen, nur rumänisches Personal anznstellen, da ihnen jüdische Beamte rücksichtslos ausgewiesen werden. Es ist vorgekommen, dass solche Pächter Vertrauens- Personen anstellten und als diese ihnen ausgewiesen wurden, bis zum Minister rekurrierten, natürlich ohne jeden Erfolg. Hier wird nun eine ganze Reihe Privatstellungen den Juden unzugänglich gemacht, nachdem ihnen sämmtliche Staatscarriecen verschlossen sind und sie darüber hinaus weder Rechtsanwälte sein, noch eine Apotheke halten dürfen, da in den diesbezüglichen Gesetzen a u ch die berüchtigte Fremdenclansel ausgenommen wurde. Ein weiteres Gesetz, welches ausschließlich gegen die Juden seine Spitze kehrte, war das Hausiererverbot. Dass der Hausierhandel den ständigen nicht schädigte, sondern dass er ganz im Gegenthril nothweudig war, beweist die Tyatfache, dass die Kauflente gar nicht forderten, dass ein solches Gesetz erlassen werde, wie auch die himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass die wenigen rumänischen Hausierer,- ja die christlichen sogar, ganz gleichgiltig welcher Nationalität sie angehörte», geduldet wurden und dass das Verbot mit außerordentlicher Rigorosität nur gegen die jüdischen Hausierer angewendet wurde. Dies im Verein mit administrativer Willkür, wie sie sich z. B. darin äußert, dass bei inancher Licitation von für den Staat oder den Bezirk oder die Gemeinde zu verrichtenden Arbeiten, die jüdischen Licitanten, selbst wenn sie die besten Bedingungen bieten sollten, abgewiesen werden und im Verein mit der politischen und kulturellen Knechtung macht den rumänischen Juden das Leben unerträglich und da sie sehen, dass nur, indem sie sich die politischen Rechte erobern, sie überhaupt erlöst werden können, drängt es sie immer zur politischen In einem folgenden Artikel werde ich die politischen und kulturellen Ausnahmegesetze besprechen, worauf ich eine Beschreibung der verschiedenen politischen Kämpfe liefern werde. —yz. Demus- und DkchumllliWlierichte. Wien. (Einzelverein „Wien" des on".) Dienstag den 4. Deeember, 8 Uhr abends, wird Herr,Rßßacteur B. F e i w e l im Bereinslocale, II., Schwarzingergaffe Nr. 3, einen Vortrag halten über die Frage der geistigen, körperlichen und wirtschafrlichen Hebung des Judenthums. Gäste sirid tzerzlichst willkommen. Es wird hiermit ferner bekannt gegeben, dass Herr Friedrich Winter, Muck, jur., am Sonntag den H.-Decemder, 5 Uhr nachmittags, einen Bortrag über bibüsche Geschichte halten