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Jüdisches Volksblatt · 1900-11-23 · 47 (23.11.1900) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
2 (1900)
Issue
47 (23.11.1900)
Date
1900-11-23
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Wien, Freitag •Jüdisches Volksblatt 23. November 1900 Nr. 47 1 ü! i gewesener Juden, zuzuschreiben. Es kommen noch das Gouvernement Jakutsk. das im Jahre 1884 2800 0-7 Percent jüdische Einwohner zählte und Tobolsk, das 1884 2000 =« 0-2 Percent Juden hatte. Die Juden Sibiriens gehören mit Ausschluss des Beamtenstandes den verschiedensten Ständen an. Sie sind Ackerbauer, Handwerker, Gewerbetreibende, Kaufleute und Goldwäscher. Viele besitzen Brantweinbrennereien, fungieren als Aerzte oder Bankiers. Die materielle Lage der Juden im allgemeinen und die der Kaufleute namentlich ist eine ziemlich gute, während die Handwerker und Angestellten mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die nichtjüdische Bevölkerung steht den Juden freundlich gegenüber, im Gegensatz zu dem unfreundlichen Verhalten der Regierungsbehörden. Die sibirischen Juden sprechen neben dem russischen auch den jüdisch-deutschen Jargon. In dieser Sprache erscheinen auch mehrere, viel gelesene Zeitungen, Synagogen gibt es in Sibirien 10 in 11 Städten. Was nun das Schulwesen betrifft, so ist zu bemerken, das die meisten Knaben und Mädchen außer den jüdischen Schulen auch die allgemeinen Schulen besuchen. In Tomsk, wo eine jüdisch-hebräische Schule vorhanden ist, betrug die Zahl der Zöglinge 1880 28, 17 Knaben und 0 Mädchen, 1883 40, 32 Knaben und 8 Mädchen. Unter den Tomsker 413 Studenten befanden sich im Jahre 1805: 25 Juden ----- 6-20 Percent. Die sibirischen Juden zeichnen sich auch, wie der Redner nach seinen persönlichen Beobachtungen der Ansicht ist, durch eine große geistige Regsamkeit und eifriges Bildungsstreben aus. Der Strom der Civilisation, der in die sibirischen Städte längs der Eisenbahn sich zu ergießen begonnen hat, wird sich auch bald über die entlegenen Dörfer, Steppen und Wälder ausbreiten. Und wenn jetzt jenes Land, an dessen Entwicklung so viel gesündigt wurde, auf seinem Wege zum Lichte schneller vorwärts schreiten wird, werden die jüdischen Bewohner sicher nicht die letzten und schlechtesten Mitarbeiter an diesem Werke sein. Großer Beifall lohnte den hochinteressanten Vortrag. 3. W--r. Gotha (Die Landtagswahlen im Großherzogthum Sachsen-Gotha) haben mit einer vollständigen Niederlage der „Freisinnigen" geendet: sie müssen sich neben neun Socialdemokraten mit zwei Sitzen begnügen. Das hat u. a. ein Bravourstückchen bewirkt, das zugleich für den „Freisinn" gewisser Kreise typisch ist. Bei Aufstellung der Wahlmänner-Listen wurden den Nationalliberalen zuliebe sämmtliche Juden gestrichen. Die selbstverständliche Folge war, dass unsere Glaubensgenossen Wahlenthaltung übten und die „Freisinnigen" durchgefallen sind. Bravo! Brüssel. (Zum Ritualmärchen.) Hier bildete sich ein Comite, das den Papst ersuchen will, den Antisemitis-! mus zu verdammen und besonders, wie einige seiner Vorgänger, die Haltlosigkeit der Blutlegende auszusprechen. Rom. (Eine Verleumdungsklage.) Die in Ancona erscheinende intransigent-clericale „Patria" hatie im vorigen Monate unter dem Titel: „Die Statistik der Juden", einen von Verleumdungen und Schmähungen strotzenden Artikel veröffentlicht. Die israelitische Cultusgemeinde der Stadt beschwerte sich darüber bei der Staatsanwaltschaft, welche gegen das Blatt die Verleumdung?- klage erhob. Kürzlich fand die Hauptverhandlung statt. Der Vertheidiger verwahrte sich gegen die Zulassung der israelitischen Cultusgemeinde als Privatbetheiligte, da die Juden weder eine Classe bilden, noch individuell augegriffen wurden, ihr Beitritt zur Klage also unberechtigt sei. Der Gerichtshof entschied in diesem Sinne. Der Staatsanwalt meldete dagegen Berufung an. Die Verhandlung wurde darauf vertagt. Ploska. (Grabe, so find e st Du!) Ploska, einem Dorfe in der Bukowina, wurde neulich eine Gendarmerie- Gemeinde zugetheilt. Letztere mietete ein Haus bei einem Juden, Abraham Bleiweiß, der deshalb gezwungen war, einen Brunnen im Hofe graben zu lassen. Beim Graben aber fand man nicht Wasser, sondern — Petroleu m. Petersburg. (ZurJudenfrage.) Der dirigierende Senat hat erklärt, dass die Herstellung von Säcken als Handwerk zu qualificieren ist und dass Hebräer, die sich mit diesem Handwerk beschäftigen, das Recht haben, außerhalb des Ansässigkeitsrayons zu leben und sich zu der betreffenden Schneiderzunft anschreiben zu lassen. Johannesburg (Südafrika). Am Kol-Nidre-Abend beehrte der englische General W a n ck und sein Stab die Synagoge mit seinem Besuche. Leider functionierte weder das elektrische noch das Gaslicht und man musste sich mit Kerzen behelfen. Die Synagoge war trotz der kleinen Bevölkeiung nahezu voll. Damen waren nur wenige da. Khaki, das heißt englische Soldaten in Khaki-Uniform waren ziemlich vertreten. Der Rabbiner verrichtete in Gegenwart des Generals das Todtengebet für die gefallenen Buren und Engländer und stehte inbrünstig um Frieden. Es war eine feierliche Scene, und die schwach erleuchtete Synagoge erhöhte noch den Eindruck. Alle Anwesenden waren auf das Höchste ergriffen und nach Beendigung des Gottesdienstes drückte der General dem Geistlichen schweigend die Hand. Ist Oesterreich noch ein Rechtsstaat? (Die Meisterkrankencasse der Tischler und die jüdischen Aerzte.) Bor kurzem durchzitterte die Herzen aller Fühlenden das grausige Schicksal der armen rumänischen Juden, die alles im Stiche lassend, der heimatlichen Scholle den Rücken kehrten, um im fremden Lande ein Stück Brot zur Stillung ihres Hungers zu suchen, da ihnen selbst dieses in ihrer bisherigen Heimat auf gesetzlichem Wege entzogen wurde. Diese rechtlosen Zustände in der Heimat zogen die Tapferen Noth und Elend auf fremdem Boden vor. Dies im halbwilden, uncivilisierten Rumänien! Zu derselben Zeit wandte sich das innige Mitgefühl der Rechtsliebenden in Oesterreich dem unglücklichen Vater zu, der aus Galizien kommend, sich vor den Stufen des Thrones niederwarf, und thränenden Auges knieend den gütigen Monarchen anflehte, ihm zu seinem ihm gegen alles Recht und Gesetz entrissenen Kinde zu verhelfen. Vergebens! Trotz des Machtwortes des gütigen Herrschers wurde dem armen gequälten Vater sein Kind nicht zugeführt, die Macht des Staates „machte vor den Pforten des Klosters halt." Dies im halbwilden, uncivilisierten Galizien, das ein Bestandiheil Oesterreichs ist, eines Staates, der vor dem Forum Europas noch als Rechtsstaat gilt. In den nochfolgenden Zeilen möge ein Vorgang antisemitischer Willkür und Protegiernng derselben durch die Behörden geschildert werden, der sich in Wien abspielt, der in seiner Ungesetzlichkeit den Fall A r a t e n womöglich übertrifft und der klar und deutlich beweist, dass die Juden in Oesterreich völlig wehrlos und der Willkür jeder noch so tiefstehenden antisemitischen „Größe" preisgegeben sind. Am 8. Juli 1898 wurde ein Gesetz, resp. eine Aendernng der Gewerbenovelle sanctioniert, die den gewerblichen Genossenschaften das Recht gibt, Meisterkrankencasseu nach dem Muster der Gehilfen zu errichten, die für alle Meister den obligatorischen Beitritt zur Pflicht machen. Die Genossenschaft der Tischlermeister beschloss eine solche Krankencasse für die Meister zu errichten und sicherte derselben gegen Entrichtung eines monatlichen Beitrages ein Krankengeld, freie ärztliche Hilfe und Medicamente zu. Die Krankencasse, an deren Spitze der frühere Gemeinderath I e d l i c k a steht, suchte vergeblich für diese ärztlichen Stellen Bewerber zu finden, es fand sich in Wien kein einziger Arzt, der für einen Pauschalbetrag die unentgeltliche ärztliche Behandlung übernehmen wollte. Auch die Apotheker weigerten sich irgendeine Ermäßigung zu gewähren. Nunmehr mussten die Statuten geändert werden, und wurde ein § 8 konstruiert, indem es heißt: „Des Krankengeldes wird verlustig, wer.sich von einem anderen als von der Casse namhaft gemachten Arzte behandeln lässt, ohne hierzu die ausdrückliche Bewilligung der C a s s e n l e i t u n g zu besitzen. Die Statthalterei bewilligte diesen ominösen Paragraph 8 ohneweiters. Die Cassenleitung gieng nun in fo gender Weise vor: Sie verschickte an alle Genossenschaftsmitglieder ein im Verlage der „Deutschen Zeitung" erschienenes Verzeichnis der „christlichen Aerzte Wiens" und verweigerte allen Tischlermeistern, selbst den jüdischen, die sich im Erkrankungsfalle von jüdischen Aerzten behandeln ließen, einfach das Krankengeld, oder machte zumindest die größten Sch wierigk e i t e u. Man beurtheile diese Willkür und Gesetzwidrigkeit! Der Tischlermeister, dem von der Krankencasse keine ärztliche Hilfe geboten wird, sondern, der sich den Arzt selbst bezahlen muss, auch der jüdische Meister, wurde unter Androhung des Verlustes des Krankenge l d e s angewiesen, einen christlichen Arzt zu consu ltieren. Diese ungesetzmäßige Willkür wirkte nach zwei Seiten, gegen die Mitglieder der Krankencasse einerseits und gegen die jüdischen Aerzte andererseits. Gegen die Tischlermeister bedeutete dies eine Einschränkung ihres freien Willen, indem ihren Aerzte gegen ihren Willen aufoctroyiert wurden, die sie selbst bezahlen müssen und ihnen das Recht entzogen wurde, Aerzte ihres Vertrauens zu erwählen. Es ist jedermann bekannt, was für ein mächtiger Factor für die Gesundung, und was für ein probates Hilfsmittel in Erkrankungsfällen das Vertrauen zum selbst erwählten Arzte bedeutet! Dies sehen sogar die Leitungen der Gehilfen- und Lehrlingscaffen ein, gestatten nicht nur ihren Mitgliedern sich den Arzt ihrer Wahl (dessen Honorierung natürlich dem Mitgliede zukömrnt), sondern sie vergüten sogar die vom Privatärzte verordneten Arzneimittel. Anders die Meistercasse. Sie stellte, wie erwähnt, nicht nur keine unentgeltliche ärztliche Hilfe zur Verfügung, sondern sie machte den Bezug des statutengemäßen Krankengeldes von der Berufung eines christlichen Arztes abhängig. Einzelne Meister wurden durch diesen Vorgang direct dadurch geschädigt, dass ihnen die Möglichkeit entzogen wurde, die ihnen von privaten Krankenvereinen statutengemäß zukommende freie ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls sie die Unterstützung bei der Meistercasse nicht verlustig werden wollten. Gegen die jüdischen Aerzte bedeutete dies Vorgehen direct eine G ewerbestörung und kamen dieselben in die beschämendsten und peinlichsten Situationen. Man stelle sich folgenden Vorgang vor: Ein Tischlermeister erkrankt, consultiert einen jüdischen Arzt, lässt sich von demselben ein Krankheitsattest ausstellen und lässt dasselbe durch seine Gattin oder einen Lehrling der Cassenleitling präsentieren. Der Ueberbringer wird von einem Cassabeamten augeschnauzt: „Warum haben sie einen jüdischen Arzt holen lassen'? Sie kriegen kein Krankengeld. Sie müssen einen Arzt holen lassen, der in diesem Büchel (Verzeichnis der christlichen Aerzte) steht!" Eingeschüchtert enteilt der Bote und überbringt dem kranken Meister die Nachricht. Am nächsten Morgen meldet der Dienstbote dem jüdischen Arzte: „Bitte, Herr Dvetor, Sie sollen nicht mehr zu dem Tischler N. N. kommen, d e r L e h r b ub war da hier und hat ausgerichtet, Sie seien ein Jude, und der Meister muss sich einen christlichen Arzt nehme n. wenn er Kra nkengeld b e k o m m e n w i l l." Der jüdische Arzt muss dieselben Studien machen, denselben Prüfungen sich unterziehen, wie der christliche, er darf nach der Standesordnung der Aerztekammer keine Reclame machen, sondern muss warten, bis ein Patient kommt. Naht sich dann einer vertrauend, wird dem Arzte auf diese Weise durch rohe antisemitische Willkür der Kranke abwendig gemacht. Eine große Zahl von Meistern ließ sich thatsächlich bestimmen, von der Berufung jüdischer Aerzte abzusehen, nur einige energische fanden den Muth, energisch aufzutreten und diesen gab man ausnahmsweise die Bewilligung, sich an Aerzte ihrer Wahl zu wenden. Das Vorgehen der Meistercasse involvierte nicht nur die Störung des Gewerbes der steuerzahlenden Aerzte,sondern auch eine Uebertretung jenes Paragraphen des Pressgesetzes, der von der unbefugten Colportage ha n d e l t. Die Cassenleitung versendete, ohne hierzu die Bewilligung zu besitzen, das im Berlage der „Deutschen Zeitung" erschienene Verzeichnis christlicher Aerzte unter dem officiellen Couvert der Krankencasse, außerdem wurde dasselbe auch von Cassenbeamten persönlich an Mitglieder und deren Angehörige vertheilt, respective colportiert. Man sollte nun glauben, dass die Behörde mit starker Hand in raschester Weise der unbefugten Colportage sowohl, als auch dem ungesetzlichen Vorgehen der Casse ein Ende machen würde. Weit gefehlt! Wozu sollte es sich Herr von K i e lm a n n S e g g und Herr von Thun mit dem gewaltigen Herrn von Jedlicka, dem Freunde Ernst Schneiders, verderben? Das energische Einschreiten der Aerztekammer bei Statthalterei und Ministerium des Innern war vergeblich, die Beschwerde der Kammer wurde in beiden Instanzen verworfen. Herr v. Jedlicka konnte triumphieren. Auch die Staatsanwaltschaft fand sich nicht bewogen, wegen der offenkundigen u«befugte u Colportage einzuschreiten, obzwar die Aerztekammer auch bei dieser Behörde i n t e r v e u i e r t e. Die jüdischen Aerzte blieben schutzlos. Es wendeten sich nun eine große Anzahl jüdischer Aerzte in privater Weise an die Statthalterei und an das Ministerium Thun, C l a r y und K o e r b e r. In jedem einzelnen derartigen Falle wurde eine telegraphische Beschwerde an das Ministerium abgesendet, in der unter Darlegung des concreten Falles um Abhilfe dieser Ungesetzlichkeit ersucht wurde. Graf Thun und Herr v. Koerber fanden überhaupt keine Antwort auf diese Beschwerden, Herr v. Koerber nicht, obzwar er eine Deputation jüdischer Mälmer ausdrücklich um Namhaftmachung cvncreter Fälle ersucht hatte und deren Untersuchung und Erledigung versprochen hatte. Unter dem Ministerium C l a r y wurde eine derartige Beschwerde abgewiesen und dem Beschwerdeführer seitens eines Magistratsrathes und Leiters eines magistratischen Bezirksamtes trocken ins Gesicht gesagt: „Da kann man nichts machen, ich lasse mir auch keinen jüdischen Arzt holen, wenn ich krank bin." So wird in Oesterreich Recht und Gesetz gehandhabt, auf diese Weise werden Jüdische Aerzte vogelfrei erklärt und entweder dem Hunger oder der — Taufe zugeführt. Ein Appell an die österreichisch-israelitische Union, in dieser die Interessen der jüdischen Aerzte so tief berührenden Action zu intervenieren, blieb vergeblich; der jüdische Volksverein berief zwei Tischler- Versammlungen ein, die Meister beschlossen zwar Resolutionen gegen das ihnen zugefügte Unrecht, weigerten sich jedoch, eine schriftliche Beschwerde an die Behörde zu unterschreiben, da sie Drangsalierungen seitens des Herrn Jedlicka befürchteten. Und so hat dieser Herr auf allen Linien gesiegt, trotzdem wiederholt oberstgerichtliche Entscheidungen erflossen, die den Boycott aus nationalen und cvnfessionellen Gründen als ungesetzlich hinstellen und wiederholt Bestrafungen aus diesem Anlasse stattfanden, die vom Cassationshofe bestätigt wurden. Die Sache hat noch eine ernste Seite. Eine, wenn auch kleine Anzahl von jüdischen Aerzten, die in der Armee den Officiersrang als Reserveärzte besitzen, haben, als das Ministerium des Innern das Vorgehen des Herrn Jedlicka ratificierte, ihre Charge niedergelegt, oder nach erfüllter Dienstpflicht ihren Abschied verlangt, ohne in das Verhältnis der Evidenz der Landwehr zu treten. Sie hielten es nicht mit der Ehre eines Officiers vereinbarlich. sich den beschämenden Cvnsequenzen, die das ungesetzliche Vorgehen der Cassenleitung mit sich bringt. als Officiere länger auszusetzen. Sie hielten es unter ihrer Würde, von Herrn Jedlicka eine ritterliche Genugthuung zu verlangen, die ihnen auch nie zutheil geworden wäre, und zogen es daher vor, der ehrenvollen Officierscharge zu entsagen. Wie wir vernehmen, wird , die neugewählte Aerztekammer der Angelegenheit nochmals nähertreten und ist eine große Anzahl von jüdischen Reserveärzten gewillt, im Falle einer nochmaligen Ablehnung der Beschwerde, dem Beispiele ihre- Collegen zu folgen und ebenfalls die Officierscharge niederzulegen. Wir machen das gemeinsame und das Landes, vertheidigungs-Ministeriunl darauf aufmerksam, dass eine große Anzahl von Reserve-Officieren und Officieren in Evidenz der Landwehr, durch das Vorgehen der Meistercasse täglich in deniüthigendster Weise in ihrer Ehre gekränkt wird, in einer Weise, die ein Officier nicht stillschweigend dulden darf. Das Ministerium des Innern hat bisher diese Kränkung gutgeheißen und alle Beschwerden abgewiesen. Es mögen nunmehr die beioen Ministerien, das Kriegs- und Landwehr-Ministerium, sich dafür entscheiden, ob sie das stillschweigend mitansehen ivollen, wie eine große Anzahl tüchtiger, gut ausgebildeter Reserveosficiere von einem Genossenschaftsvertreter unter behördlicher Sanctivttierung tief beleidigt werden, oder aber dass die Armee in Gefahr kömmt, diese tüchtigen Offieiere aus ihrem Stande zu verlieren. Wir glauben, dass die Wahl nicht schtver fallen wird. Medicus kl

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