Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1900)
- Issue
- 37 (14.9.1900)
- Date
- 1900-09-14
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 37 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 14. September 1000 Seite 5 An Karl Kraus, Herausgeber und verantwortlicher Redaeteur der „Fackel" in Wien. Ihre Behauptung, dass Herr JaqueS HoMtscher, der frühere Redaeteur des „Jüdischen Volksblatt", ein getaufter Jude sei, ist erlogen. Damit sind Sie als Verleumder hingestellt. Den Vorwurf der Lüge und der Verleumdung aber werden wir nicht ermangeln. Ihnen von Zeit zu Zeit immer wieder unter die Nase zu reiben.' Redaktion „Jüdisches Uotksdlatt". Gerichts-Saal. Der Mord in Könitz. Abermals herrscht Trauer im Lager der Antisemiten. Die ungeheuerliche Beschuldigung, welche dieselben gegen die Konitzer Juden erhoben haben, ist in nichts zusammengesunken. Der Angeklagte Jsraelski, welcher beschuldigt wurde, an der Erniordung des Gymnasiasten Winter theilgenommen zu haben, wurde von den Konitzer Geschwornen freigesprochen, nachdem er seine ganze Schuldlosigkeit nachgewiesen hatte. Was aber am meisten die Antisemiten schmerzt, ist die Erklärung eines Sachverständigen, der Tod des Gymnasiasten Winter sei nicht eine Folge von Blutabzapfung, sondern durch Erstickung herbeigeführt worden. Aus dem Ritualmärchen ist also abermals nichts geworden, und nur der oder die wirklichen Mörder können ihren Dank den Antisemiten aussprechen, welche sie der Hand der rächenden Gerechtigkeit entzogen, indem sie die Justiz auf falsche Bahnen führten. Ueber die Verhandlung selbst erhalten wir folgenden Bericht: Der Angeklagte „Stellenvermittler und Händler" Jsraelski gibt an, er sei am 8. März 1848 zu Lichnau, Kreis Könitz, geboren, sei jüdischer Religion, wegen Unterschlagung mit drei Tagen Gefängnis und wegen Bedrohung mit 40 Mark Geldstrafe bestraft. Er fcx verheiratet und habe sechs Kinder. Es wird hierauf der Anklagebeschluss verlesen, wonach bekanntlich der Angeklagte beschuldigt wird, am Charfreitag dieses Jahres den noch nicht ermittelten Mörder der Gymnasiasten Ernst Winter nach geschehener That durch Wegschaffung einzelner Leichentheile begünstigt zu haben, um ihn der Bestrafung zu entziehen. — Präs. Nun, Angeklagter, was sagen Sie dazu? — Angekl. Ich bin unschuldig. Der Angeklagte gibt zu, die Umstände zu kennen, unter welchen der Mord entdeckt und die einzelnen Körpertheile des Ermordeten gefunden wurden. Dagegen bestreitet er alle Angaben der Belastungszeugen und bestreitet entschiedenst, mit dem Morde in irgendwelcher Verbindung gestanden zu haben. Es beginnt die Zeugenvernehmung. Der erste Zeuge ist der Bäckermeister Lange, bei dem Ernst Winter in Pension war. Gr machte am 13. März, morgens, in Gemeinschaft mit dem Vater des Winter bei der Polizei die Anzeige von dem Verschwinden des Gymnasiasten und machte der Polizei den Vorschlag, vielleicht einmal das Wäldchen und den Mönchsee abzusuchen, da er glaubte, der junge Mann sei womöglich Schlittschuhlaufen gegangen und dabei eingebrochen. Wir untersuchten nun am Rande den See und stießen mit einem Stocke sehr bald auf einen gefüllten Sack. Wir zogen den Sack heraus, öffneten ihn und fanden in demselben einen in braunes Packpapier eingehüllten menschlichen Rumpf. — Vertheidiger Dr. v. Gordon. Als Sie den Sack aus dem Wasser zogen, war da das Wasser mit Blut gefärbt? — Z e u g e. Das habe ich nicht beobachtet. — Es wird darnach der Vater des Ermordeten, Bauunternehmer Winter (Prechlau), ein kleiner Herr mit schon ziemlich ergrautem Bollbarte, 64 Jahre alt, als Zeuge in den Saal gerufen. Dieser bricht zunächst in heftiges Schluchzen aus. Die Frage des Präsidenten, ob er an dem im Mönchsee aufgefundenen Rumpf mit Bestimmtheit den Leichnam seines Sohnes erkannt habe, bejaht der Zeuge. Der Erste Staatsanwalt theilt mit, dass an den Zeugen ein anonymer Brief gekommen sei, in dem ihm 50.000 Mark geboten wurden, wenn er seine Behauptung widerrufe, dass die Juden seinen Sohn ermordet haben. Bei einer sofort vorgenommeneu Hausdurchsuchung hat sich aber der Brief nicht vorgefunden. — Zeuge. Der Brief war in .Hammerstein zur Post gegeben und lautere: „Geehrter Herr Winter! Uns kostet der Spass bereits 200.000 Mark. Wir zahlen Ihnen sofort 50.000 Mark, wenn Sie im „Graudenzer Geselligen" erklären: „Winter schweigt." Wir haben Ihren Sohn ermordet, wir konnten nicht anders, das sei Ihr Trost." — Staatsanw. Wo ist dieser Brief geblieben? — Zeuge. Ich habe ihn dem Gutsbesitzer Schräder übergeben, dieser wollte ihn an die Behörde schicken. Unter allgemeiner Spannung wird hierauf Botenmeister Fiedler als Zeuge in den Saal gerufen- Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten. Am Charfreitag vormittags gegen y4ll Uhr habe er vor dem Landgerichtsgebäude gestanden. Da habe er den Angeklagten, von dem Markte kommend, nach der Schützenstraße gehen sehen. Der Angeklagte trug einen grauen Sack auf dem Rücken, in dem sich ein runder Gegenstand befand. Er gieng nach dem Schützenhause zu. Nach 1 */4 bis 1'/, Stunden kan, der Angeklagte wieder mit einem leeren Sacke zurück. Während seine Stiesel beim Hingänge blank waren, hatte der Angeklagte, als er zurückkam, schmutzige Stiefel. — Vertheidiger v. G o r d o n. War es an diesem Tage schmutzig? — Zeuge. Jawohl, aber nicht derartig, dass mau sich die Stiefel in dieser Weise beschmutzen konnte. — Vertheidiger Maschke. Wie lange kennen Sie den Angeklagten? —Zeuge. Seit 1876. — Vertheidiger. Weshalb haben Sie alsdann den Angeklagten nicht gefragt, warum er am Charfreitag während der Kirchzeit mit einem Sacke auf dem Rücken geht? — Zeuge. Dazu war ich gar nicht berechtigt. — Vertheidiger. Weshalb haben Sie diese Ihre Wahrnehmung nicht sofort angezeigt? — Zeuge. Wenn ich an denWinter'schen Mord gedacht hätte, dann würde ich sofort Anzeige erstattet haben. — Die Wirtin des Schützenhauses, W e y n e r o w s k i, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie habe am Charfreitag vormittags gegen Vs 10 Uhr vom Schützenhause aus einen Mann in der Nähe der Fundstelle mit einem grauen Gegenstände unter denl Arme gehen gesehen. Die Möglichkett, dass es ein Sack gewesen sei, gebe sie zu. Der Mann war breitschulterig und trug einen lange» Rock. — Präs. War dieser Mann der Angeklagte? — Zeugin. Nein, das war er nicht. — Der Präsident lässt Jsraelski aus der Anklagebank treten und im Saale einigernate auf und ab gehen. Die Zeugin wiederholt, dass es der Angeklagte nicht gewesen sei. — Förster Zentner, Gärtner Richard und des letzteren Frau bekuitde»l übereinstimmend, sie hätten am Eharireitag vornultags einen Mann, der wie vtn „Stromer" aussah, die Mühlenstraße entlang gehen gesehen. Der Mann trug emen grauen Gegenstand unter dem Arm. Der Präsident lässt den Angeklagten wiederum aus der Anklagebank treten und im Saale ans und ab gehen. Die Zeugen bemerken darauf übereinstinunend. dass der Angeklagte der Mann, den sie beobachtet haben, nicht gewesen fei. Es wird alsdann zur Vernehmung der S a ch v e rständigen geschritten. Kreisphysikus, Sanitätsrath Doktor Müller (Komh). An dem Kopse des Ermordeten sei keinerlei Verwesung, auch kein Leichengeruch, außer einer kleinen Fäulnis am Halse, wahrzunehmen gewesen. An dem Halse des Ermordeten fand sich ein bis an den Halswirbel tiefer gehender Schnitt. Dieser muss dem Ermordeten bei Lebzeiten beigebracht worden sein. Die großen Blutgefäße und die Schlagader waren blutleer. Daraus ist zn schließen, dass der Tod durch Verblutung eingetreten ist. Außer dem Halsschnitte ist am Körper eine Verletzung nicht gefunden worden. — E r st e r Staatsanwalt. Sie haben früher gesagt: Der Halsschnitt sei derselbe, wie bei dem bekannten Skurczer Morde. — Sanitätsrath Dr. Müller. Jawohl. — Bertheidiger Dr. v. Gordo n. Ich balle diese Fragestellung doch aus processualen Gründen für unzulässig, wir kennen den Skurczer Mord nicht, es liegt uns keinerlei amtliches Material von demselben vor, folglich kann derselbe nicht zum Gegenstände der Verhandlung gemacht werden. — Präs. Ich bin derselben Meinung und möchte daher bitten, diese Frage nicht weiter auszuspinnen. — Auf die Frage des Ersten Staatsanwaltes, ob der Tod auch durch E r st i ck u n g eingetreten seiu könnte, bemerkt der Sachverständige: Ich halte den Erstickungstod für möglich, aber nicht für wahrscheinlich. Auf weiteres Befragen bemerkt der Sachverständige, dass der Kopf sich in dem Morast und Wasser sehr gut eonservieren konnte. Dirigierender Gefängnisarzt, Privatdoeent Dr. Puppe (Berlin). Er sei der Meinung, der Kopf könne gleich nach geschehener That an den Fundort getragen worden sein, denn er konnte sich zur damaligen Jahreszeit im Moraste sehr gut erhalten. Dass der Tod durch Verblutung eingetreten war, sei zweifelhaft. Ein normaler Mensch habe etwa elf Pfund Blut. Wenn der Tod durch Verblutung eingetreren wäre, dann wären vier Pfund ausgeflossen und sechs bis sieben Pfund hätten im Körper noch zurückbleiben müssen. Diese Vlutmenge sei aber nicht gefunden worden. Ec halte es für sehr leicht möglich, dass das Blut beim Wegschaffen des Körpers und durch die vielen Schnittwunden ausgeflossen sei. Dafür spreche der Befund der Lungen. Ec halte einen Erstickungstod für wahrscheinlich, da die Speisereste aus dem Magen in die Speiseröhre gelangt waren. — Sanitätsrath De. Müller bemerkt, dass er diesem Gutachten nicht beitreten könne. — Der Erste Staatsanwalt erklärt, es seien ihm wohl die gerichtlichen Physiker Sanitätsrath Dr. M i t t e n z w e i g und Dr. Stürmer (Berlin) bekannt, Dr. Puppe sei ihm aber unbekannt. Nach der Mittagspause ersucht der Staatsanwalt Herrn Dr.^ Puppe, sich noch einmal zu äußern, ob er der bestimmten Ansicht sei, dass der Tod durch Ersticken eingetreten sei. — Dr. Puppe: Bestimmt kann ich das selbstverständlich nicht wissen, ich halte aber den Erstickungstod für höchst wahrscheinlich,^ weil alle Anzeichen dafür vorliegen, dass der Tod durch Erstickung eingetreten ist. — Sanitätsrath Dr. Müller: Ich kann diesem Gutachten nicht beitreten. Der Befund der Lunge war dunkelroth, wäre der Tod durch Ersticken eingetreten, dann wäre die Lunge grau gewesen. — Dr. Puppe: Ich bemerke darauf, wenn der Tod durch den Halsschnitt eingetreten wäre, dann hätte die Herzthätigkeit das Blut aus der Lunge Hinaustreiben müssen. Der Umstand, dass die Lunge dunkelroth aussah, spricht gerade für meine Auffassung. — Auf Antrag des Vertheidigers werden noch zwei Sachverständige vernommen, ob der Schnitt am Halse ein ritueller Schächtschnitt gewesen sei. Schlachthaus-Jnspeetor W e n d t begutachtet: Man könnte den Schnitt für einen Schächtschnitt halten. Bedenken habe er nur, dass noch ein zweiter Schnitt gemacht worden sei. Der Schächter schneide immer nur einmal. — P r ä s. Ist es vielleicht möglich, dass im vorliegenden Falle der zweite Schnitt gemacht worden ist, um eine Täuschung herbeizuführen? — S a ch v. Diese Möglichkeit muss ich allerdings zugeben. — Kceisthierarzt Uhl: Er könne sich ein klares Bild nicht machen und daher ein Gutachten, ob der Hals durch einen Schächtschnitt durchschnitten worden sei, nicht abgeben. Die Beweisaufnahme ist damit beendet. Es beginnen alsdann die Plaidoyers. Der erste Staatsanwalt Dr. S e t r e g a st, erklärt, er halte den Angeklagten für überführt, den unermittelten Mörder des Gymnasiasten Winter nach Begehung der That begünstigt zu haben. Es sei anzunehmen, dass der Angeklagte seines Voctheiles wegen gehandelt hat. Bei der Strafzumessung ist die Schwere des Verbrechens selbst, sowie der Umstand zu erwägen, dass ein blühendes, junges Menschenleben, der Stolz und die Hoffnung seiner Eltern, ermordet worden ist. Er beantrage daher fünf Jahre Gefängnis. — Vertheidiger Justizrath Dr. v. Gordon (Berlin): Ich hatte als sicher angenommen, der Vertreter der Staatsanwaltschaft werde die Freisprechung beantragen, denn es ist für die Schuld des Angeklagten nicht der geringste Beweis erbracht. Leider fehlen so viele Leichentheile, dass die Todesart mit Sicherheit nicht festzustellen ist. Ich habe den Versuch gemacht, die gerichtlichen Physiker Sanitätsrath Dr. Mittenzwei g und Dr. Stürme r vorzuladen. M i t t e n z w e i g erklärte aber, verhindert zu sein, und Stürmer war verreist. Ich habe deshalb Dr. Puppe geladen. Alle diese Gutachten sind aber der ü b e r e i n st i m m e n d e n M e i n u n g, der Tod sei nicht d u r ch B e r b l u t e n, sondern durch Erstickung ein ge treten. Sollte der hohe Gerichtshof in dieser Beziehung noch im Zweifel sein, dann halte ich die Einforderung eines Obergutachtens des Medicinal- Collegiums für erforderlich. Wenn es als erwiesen erachtet wird, der Tod sei durch den großen Circulationsschnitt eingetreten, dann muss die That von mehreren Personen begangen worden sein. Nimmt man aber Erstickungstod an, dann ist es möglich, der Ermordete sei in irgendeiner Situation überrascht und ohne Absicht getödtet worden. Dann kann aber die That von einem einzelnen ausgeführt worden sein, denn es ist nicht anzunehinen, dass der Thäter Zeugen hinzugezogen hat. Man kann Ritualmord nicht annehmen, denn Blut von einer Leichs ist doch auch ohne Mord abzuzapfen. Ist aber kein Mord aus Blutaber^laube begangen worden, dann fehlt auch jeder Beweggrund für die That des Angeklagten. Wenn es wahr ist, dass der Angeklagte ein habsüchtiger Mann ist, der für Geld alles thut, dann hätte er jedenfalls sich lieber die hohe Prämie verdient, anstatt dass er für ein Trinkgeld den Kopf wegtrug. Das einzige Belastende ist, dass der Angeklagte geleugnet hat. Man möge doch aber nicht außeracht lassen, dass ein Mann wie der Angeklagte, ein notorischer Säufer, von der Hoheit der Wahrheit keine Ahnung hat. Er steht geistig zu tief, um zu wissen, dass es klug gewesen wäre, wenn er die volle Wahrheit gesagt hätte. Es ist ferner nicht glaublich, dass der Angeklagte, anstatt einen viel näheren menschenleeren Weg einzuschlagen und des Nachts den Kopf wegzuschaffen, den bedeutend längeren, durch eine belebte Straße führenden Weg suchte, dass er stch gerade den Charfreitag-Vormittag auswählt und nicht einmal den runden Gegenstand in eckiger Weise packte. Hierauf folgte die Urtheilsfällung. Die Freisprechung erfolgte unter folgender Begründung: Der Gerichtshof nimmt an, dass Winter einer Gewaltthat zum Opfer gefallen ist, hält jedoch den Modus der Tödtung nicht für sestgestellt Nach Ansicht des Gerichtshofes liegt ein Schächtschnitt nicht vor. Als erwiesen ist anzuuehmen, dass Zeuge Fiedler den Angeklagten, wie ausgesagt, unmittelbar am Landgerichte gesehen hat; es ist aber nicht nachgewiesen, ob Jsraelski in der Richtung zur Fundstelle weitergegangen ist, ebenso wenig, was in dem von Fied ler gesehenen Sacke enthalten war. Andere Belastungsmomente liegen nicht vor, und deshalb muss auf Freispruch erkannt werden. Die Kosten werden der Staatseasse auferlegt und die Untersuchungshaft aufgehoben. Deremswü ~ . Wien. (H u m an i t ä r e r Verein „Marp e Lanefesch".) Im Bethause „Marpe Lanefesch", II., Glockengasse 4, wurde am 10. d. für weiland Ihre Majestät Kaiserin Elisabeth ein Trauergottesdienst abgehalten. — Zu den bevorstehenden hohen Festtagen werden die Betsitze täglich zwischen 5—8 Uhr abends daselbst vermietet. Wien. (Versammlung.) Samstag den 22. September findet um 7,8 Uhr abends die constituierende Versammlung des Vereines ..zionistischer jugendlicher Arbeiter" im Locale des „Jüdischen Volksvereines," II., Leopoldsgasse 49, statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Constituierung. 2. Die Lage des jüdischen jugendlichen Pcotetariers. Referent: Proponent M. Strauß. 3. Socialismus oder Zionismus. Referent: S. Rubinst ein. Redaeteur aus Brünn. 4. Eventuelles. In Anbetracht des Umstandes, dass gerade eine Bibliothek das Hauptfundament einer guten Organisation ist, wendet sich der Proponent an alle Freunde der guten Sache, Geld- und Büchersprnden an Max Strau ß, II., Rembranötstcaße 30, zu schicken. Prag. (BereinzurAussveisung israelitische r Mädchen in Prag) versendet eben seinen Jahresbericht, dem wir Folgendes entnehmen: Gegen das Vorjahr ist die Mitgliederzahl des Vereines um 788 zugewachsen. Er verzeichnet bis heute eine Gesammtmitgliederzahl von 3034 beitcagsnben, 2 Ehrenun d 33 gründenden Mitgliedern. Infolge dieser erfreulichen Zunahme sind die Mitgliederbeiträge von fl. 2186-70 auf fl. 33I8'14 gestiegen. An Spenden gelegentlich freudiger und trauriger Anlässe giengen fl. 691'78 ein. Demgemäß ist auch das Vereinsvermögen von fl. 4281-63 aus fl. 5451'10 gestiegen. Der unantastbare Fonds beträgt fl. 2300-—. In Bezug auf die Ausspeisung der Kostzöglinge wäre zu berichten, dass dieselben so wie in früheren Jahren 6mal in der Woche Fleischsuppe, Rindfleisch. Zu- und Mehlspeise und Imal wöchentlich (am Freitag) bloß Suppe, Mehlspeise und Brot, am Samstagen und Feiertagen Barches und an israelitischen Feiertagen auch Frühstück und Nachtmahl erhielten. Auf Wohlanständigkeit, auf Pünktlichkeit und Ordnung, auf die religiöse Bethätigung, ferner auf Verabreichung einer rituell guten, kräftigen und hinreichenden Kost, auf Heizung und Lüftung der Speiselocalitäten wird seitens der Damen- und Herreninspectionen mit ganz besonderer Sorgfalt und Regelmäßigkeit gesehen — Weil aber die Würdigkeit der Ausspeisung sittlichesBetragen. befriedigenden Fleiß, guten Fortgang in Religion und anderen G e g e n st ä n d e n zur Bedingung hat, so wurde vom Vorstande auch auf diese Attribute der Kostnehmerinnen gesehen und Rücksicht genommen, und wo sich Mangelhaftigkeit in dieser Beziehung zeigte, wurde durch eindringliche Vorstellungen und Ermahnungen auf dieselben, sowie auf deren Eltern eingewirkt, so dass mit Recht behauptet werden kann, dass der Vorstand sowohl das körperliche als auch geistige Wohlergehen der Kostzöglinge in den Kreis seiner Wirksamkeit embezogen hat. Kolin. (Jüdischer Volksverein „Zion".) Der Jüdische Bolksverein „Zion" in Kolin hält am 16. September a. c. seine constituierende General-Versammlung ab. Bücherschau. „Dr. Gutmann", Roman von Max Viola. Breslau, 1900. S. Schottlaender. Gegen Tendenzwerke — seien sie dramatischer, seien sie epischer Art — darf man misstrauisch sein. Die Gefahr liegt zu nahe, mit unkünstlerischen Mitteln Wirkungen zu erstreben, die nicht rein ästhetischer Art sind. Umso anerkennenswerter erscheint der künstlerische Takt, mit welchem der Verfasser des eben in zweiter Auflage erschienenen Romanes „Dr. Gutmann" seine diffteile Ausgabe gelöst hat. Er bringt seine Ueberzeugung klar und mit nachdrücklichem Ernste zum Allsdrucke und enthält sich doch einer Einseitigkeit, die den Dichter zum Parteimanne, das Kunstwerk zur Streitschrift erniedrigt. Vorurtheilsfrei vertheilt er Licht und Schatten und dringt immer aufs Reinmenschliche; so ist das Werk ein Beweis für die Möglichkeit einer harmonischen Vereinigung von Tendenz-und Kunstwerk Dr. Nord au äußert sich in einem Briefe über das Buch folgendermaßen: „Ich bekenne: Ich öffnete „Dr. Gutmann" mit Misstrauen. Aber als ich zu lesen begonnen hatte, hörte ich nicht auf, bis ich zum letzten Worte gelangt war. Sie haben ein Kunstwerk geschaffen, das zugleich ein lebendiges Stück Sittengeschichte ist. Ihr Roman ist keine banale Ghettogeschichte. Er hat genaue Orts- und Zeittarbe. Ec ist jüdisches Leben in Oesterreich-Ungarn und nur dort, im letzten Drittel des XlX. Jahrhunderts und nur daun. Sie haben die Alten und die Jungen, die Aufrechten, die Umkippenden und die Umgekippten vortrefflich gesehen. Alle Seiten des jüdischen Wesens sind von Ihnen erfasst und in kühnem Relief herausgearbeitet: wie viele Strolche von der Gattung Rosenbaum leben in Polen und Oesterreich-Ungarn! Wie wahr ist der „Philosoph"! Und der Wiener Pfandleiher mit weiblichem Anhänge. Und der Vorsteher von Lackenbach! Auch die phantastischmystische Ecke in jeder richtigen Judenseele ist Ihnen nicht entgangen, und Sie haben sie in dem Domherrn und namentlich in dem gewaltigen Awrom Eisfeld lebendig ausgestattet. Der Tod des allen Werwolfs ist ein großes Stück... Die Tochter Gräfin . . . ist vortrefflich ... Die arlstokratisch veckoininene „seine" Jüdin ist mit die kennzeichnendste Gestalt des heutigen Judenthums, dessen Verfall ohne dieses schauerliche Weibergezücht nicht zu begreifen ist. Wenn Ihr Roman den Erfolg hat, den ich ihm wünsche und den er verdient, so muss er das Buch des Jahres werden." Berühmte israelitische Männer und Frauen in der Cultnrgeschichte der M.'nschh'it. Lebens- und Charakterbilder ans Vergangenheit und Gegenwart. Ein Handbnch für Hans und Famllie. Mit zahlreichen Porträts und sonstigen Illustrationen von Dr. Adolf Ko Hut. Complct in höchstens 18 Heften ä 80 Psg. Alle 14 Tage erschein ein Heft. Verlag von A. H. P a Y n e in Leipzig-Reudnitz. Die Geschichte ist die Lehrmeisterin der Völker. Auf ihren Tafeln sind nicht nur die Ruhmesthaten der Fürsten, Eroberer und Triumphatoren, die sich Kriegslorbeern errungen, sondern auch diejenigen der Geisteshelden verzeichnet, die durch ihre Schöpfungen und ihr dem Wohle der Gesammtheit gewidmetes Leben, Wirken und Schaffen die Culturarbeit des menschlichen Geschlechtes gewaltig gefördert haben. Gerade der jüdische Stamm hat zu allen Zeiten Männer und Frauen hervorgebracht, welche nicht allein Zierden des Jndenthums waren, sondern die zugleich auch die europäische Cultur in dankenswerter Weise förderten. Selbst in jenen düsteren Epochen, als die Judenemancipation