Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1900)
- Issue
- 32 (10.8.1900)
- Date
- 1900-08-10
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 10. August 1900 Nr. 32 stets sich bewährende Wahrwort: „Lau almaun Israel" auch im hiesigen Curorte zur Geltung zu bringen. D. S k ü t e z k y. Floridsdorf. (F a h n e n f l n ch t.) Herr Otto Schiff, Inhaber der F i r;;; a H e n r i c i s W ä s ch e r e i - G e feilsch a f t in Floridsdorf ist mit Frau und Kindern aus dem Judenthum ausgetreten. Prag. (Ein neuer Paulus Mayer. Antisemitische Vorbereitungen für dre Polnaer Processe.) Das Masaryk'sche Organ „Czas" bringt folgende Mittheilungen : „Wie die Antisemiten im Geheimen arbeiten, um ein sehr effectvolles Material, durch welches sie für das Ritualmord- Märchen im Volke Stimmung machen könnten, vorzubereiten, dafür zeugt ein Quiproquo, welches sich am 3. August in unserer Redaction abspielte. Es besuchte uns, offenbar infolge eines Jrrthums, der Rabbiner Jehuda Villinger aus Zablotow in Galizien, welcher in der Wohlthätigkeits-Gemeinde zu Berlin als Rabbiner thätig war. Er hatte sich mit seiner Gemeinde überworfen und schied nach mancherlei Eonflicten aus derselben. Aus seinen Beziehungen mit der genannten Berliner Religionsgemeinde erblühte eine Reihe von Streitschriften, die er uns insgesammt unterbreitete, wobei er sich als einen in seinen Rechten verkürzten und verfolgten Menschen hinftellte. Schließlich wurde er aus Berlin ausgewiesen. Nunmehr begannen sich dieses Rabbiners, eines offenbar beklagenswerten Menschen, die Antisemiten in ihrer Art zu bemächtigen. sonders noch in Galizien nur sein Recht — ein besonderes für Inden — vorfindet, dürfte es bei Entfaltung einiger Energie dem Vereine „Schomer Israel" gelingen, dem galizischen Juden zur Erlangung des allgemeinen Rechtes (bürgerlichen) zu verhelfen, und wenn der hiesige jüdischpolitische Verein „Schomer Israel" mit dem Wiener jüdischpolitischen Volksvereine Hand in Hand gienge, könnte, meiner Ansicht nach, ein Erfolg nicht ausbleiben. M. Ihr. Wieliczka. (Mädchenraub in Galizien.) Das hiesige Bezirksgericht verhandelte dieser Tage über das Ansuchen der löjührigen Rochme Weiß, Tochter des Wieliczkaer Matrikenführers und Religionslehrers Marcus W e i ß um Entziehung der väterlichen Gewalt. Rochme Weiß hatte im August vorigen Jahres das elterliche Haus heimlich verlassen, sich in das Kloster der Felicianerinnen zu Krakau begeben und sich dort taufen lassen. Protokollarisch hatte sie beim hiesigen Gerichte um Aberkennung der väterlichen Gewalt angesucht und dies damit motiviert, dass ihr Vater sie mit einem Messer bedroht und beschimpft habe. In dem Protokolle hatte sie weiters angegeben, sie wolle nicht mehr nachhause zurückkehren, sondern in der katholischen Religion, die sie als die einzig richtige anerkenne, verbleiben. Die Lieutenant Heller als auch Abtheilungschef Oberstlieutenant von Ra usch er und sechs frühere Einjährig-Freiwillige als Zeugen vernommen. Aus der Zeugenvernehmung ist zu erwähnen, dass sich Lieutenant Heller nur noch einzelner „kräftiger" Aeußerungen erinnern konnte, und dass die Beschimpfungen auch einen antisemitischen Charakter hatten. Noah, wie auch Bernheim sind Juden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Noah wegen Officiersbeleidiguna 300 Mk. Geldstrafe, wegen der Herausforoerung 3 Wochen Festungshaft. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Erlanger enthielt sich wegen der Herausforderung eines Antrages und beantragte wegen Beleidung, da sich die Beleidigungen compensierten, Freisprechung. Das Urtheil lautete gegen Noah wegen Beleidigung des Ossiciers auf 50 Mk. Geldstrafe und wegen der Herausforderung zum Zweikampfe auf sieben Tage Festungshaft. Bernheim erhielt wegen Cartelltragens einen Tag Festungshaft. (Und was geschieht dem Herrn Lieutenant, der sich in seiner privilegierten Stellung als Vorgesetzter nicht scheut, dem Untergebenen antisemitische Liebenswürdigkeiten — man kennt ja diese Sorte von Kasernenhofblüten — an den Kopf zu werfen? Red.) Nürnberg. Der „Nürnberger Anzeiger" berichtet: Ein Münchener Israelit ließ seinen Sohn taufen, damit derselbe bei einem Universitäts-Corps Aufnahme finde. Als der Sie fühlten heraus, dass er sich bei seinem geistig erregten Zuschieden, er habe seine Tochter niemals mit einem Messer Vertretung des Vaters bei der gestrigen Verhandlung hatte aus getaufte Sohn sich nun zur Aufnahme meldete, wurde ihm Ersuchen der österreichisch-israelitischen Union der Krakauer Landes¬ und Gerichtsadvocat Herr Dr. R. Landau übernommen. Der Vater Marcus Weif; erklärte auf Befragen des Richters entstände sehr leicht für ihre Zwecke ausnützen lassen werde. Alsbald schenkten die Redactionen reichsdeutscher antisemitischer Blätter ihm ihre Beachtung, und zwar die „Staatsbürger-Zeitung", welche heuer den Konitzer Ritualmord ersonnen hat, und der „Deutsche General-Anzeiger", welcher ihm Empfehlungen nach Oesterreich gab, darunter an Ernst V e r g a n i. In Prag kam Villinger mit dem bekannten Verfechter des Ritualmord-Märchens Canonicus Rohling zusammen, welcher ihm an Canonicus Zschokke, gewesenenen Universitäts-Professor und Hofrath, und an Pfarrer Deckert in Wien Empfehlungen gab, in welchen Rohling ihn als eine in orientalischen Sachen sehr gewandte Arbeitskraft bebe droht, noch beschimpft, er verzeihe ihr den Diebstahl, den sie beim Verlassen des Hauses an ihm verübt und den sie auch bei Gericht eingestanden hatte; er verlange, dass sie in das elterliche Haus zurückkehre, mag sie auch fernerhin Christin bleiben. Die Mutter und Schwester des Mädchens bestätigten, dass Rochme weder bedroht, noch beschimpft wurde. Die schwerkranke Mutter gab überdies an, sie und ihre Tochter hätten wiederholt um eine Zusammenkunft mit Rochme ersucht, seien aber stets von der Oberin abgewiesen worden. Zwei Schwestern und die Mutter deponierten ferner, dass sie einigemale heimlich, von der Oberin unbemerkt, mit Rochme durch das Gitter des zeichnet und darauf aufnierksam macht, dass Villinger zur. Klosters gesprochen haben, wobei Rochme heftig weinte und sich katholichen Kirche überzutreten beabsichtige und dass er der antisemitischen Sache sehr gute Dienste leisten könne. — Uns setzte Villinger auseinander, dass er viel mehr als Rohling wisse. Jnzwischen solle er Mitarbeiter des Bergan i'schen „Deutschen Voksblatt" werden, für welches er schon von Berlin aus zu schreiben pflegte. Außerdem soll er Correspondent der beiden genannten reichsdeutschen antisemitischen Journale werden. Seine Beziehungen zu den antisemitischen Blättern lassen sich leicht erklären. Villinger glaubt an den Ritualmord und schützt Beweise für denselbenßvor. Am 21. Juni veröffentlichte er in dem antisemitischen „Deutschen General-Anzeiger" einen Artikel „Der Talmud und der Ritualmord", und am 8. Juli einen Artikel „Uebersetzung der jüdischen Geheimschriften". Jetzt soll er offenbar im „Deutschen Volksblatt" Artikel über die Blutbeschuldigung gegen die Juden veröffentlichen. Es ist dies die alte Methode der Anhänger des Butmärchens. Sie suchen unter den Juden Leute, welche infolge von Conflicten mit ihren Glaubensgenossen oder aus anderen Gründen sich zu unmöglichen Auslegungen des Talmud und der jüdischen Tradition gebrauchen lassen." Der „C z a s" erinnert sodann an den analogen Fall des Paulus M a y e r und bemerkt, es sei gewiss kein Zufall, dass sich die Antisemiten gerade vor dem Polnaer Processe Juden, die mit ihren Glaubensgenossen verfeindet sind, für ihre Redactionen beschaffen. Dass Villinger sich gerade in die Redaction des „Czas" verirrte, erklärt sich daraus, dass in dem Hause, wo sich diese Redaetion derzeit befindet, bis vor kurzem die Druckerei der antisemitischen „Radikalni Lisly" etabliert waren. Villinger glaubte also in der Redaction eines antisemitischen Blattes zu sein und meinte auch, Dr. B a x a werde eine Freude haben, wenn er von seinen Artikeln hören werde. Gestern fand, sich, wie die „B o h e m i a" mittheilt, Herr Villinger auch m der Redaction dieses Blattes ein, wo er sich jedoch nicht als Antisemit gerierte, sondern lediglich über die preußische Verwaltung Beschwerde führte. Er ser, weil er ohne Bewilligung der Behörde als Rabbiner fungierte, angeklagt worden, habe jedoch die Verhandlung nicht abgewartet und sei durch freiwillige Abreise der Ausweisung zuvorgekommen. Ec ergieng sich in lebhafte Ausfälle gegen die preußlschen Behörden, die ihn als Oesterreicher persecutiert hätten, und legte auch der „Bohemia" zahlreiche Schnflen und Abzüge vor, allerdings uichc alle diejenigen, die er in der Redaetion des „Czas" gezeigt hatte. So unterließ er es beispielsweise, jenes Schriftstück bekanntzugeben, welches seine Beziehungen zu den antisemitischen Führern Rohling und Vergant betrifft. Zur Erläuterung seiner Conflicte mit der jüdischen Wohlthätigkeits- Gemeinde in Berlin wies ec mehrere Nummern der „Staatsbürger-Zeitung" vor, und auf die Einwendung, dass dies ja ein antisemitisches Blatt sei, erwiderte er rasch gefasst: „Ja, selbst die antisemitischen Blätter haben sich meiner Sache angenommen." Karlsbad. Aus Anlass der Bar-Mizwa-Feier des Confirmanden Richard Moser, des jüngsten Sohnes des bereit erklärte, zu den Eltern zurückzukehren, jedoch hinzufügte, dass man sie im Kloster gewaltsam daran hindere. Auf Grund dieser Aussagen stellte Dr. Landau den Antrag, das Gericht möge die sofortige Herausnahme der Rochme Weiß aus dem Kloster und deren Uebergabe an den Vater verfügen. Dr. Landau verlangte ferner, für den Fall, als das Gericht noch weitere Erhebungen pflegen sollte, dass zur nächsten Verhandlung Rochme Weiß persönlich erscheine, da der Vater befürchte, dass sie nicht freiwillig handle, sondern unter dem Einflüsse fremder Personen stehe. Sie soll ihm, den Baker, ins Gesicht sagen, dass sie thatfächlich nicht mehr zurückkehren wolle, da er diesbezüglich begründete Zweifel hege. Der Richter vertagte die Verhandlung mit dem Bemerken, dass er über diese, auch juristisch eingehend motivierten Anträge schriftlich entscheiden werde. Der Fall ist insoferne von principieller Tragweite, weil hier zum erstenmale zeugeneidlich festgestellt wurde, dass eines der im Kloster der Felicianerinnen zurückgehaltenen Mädchen nachhause zurückkehren will, hieran jedoch von der Oberin des Klosters gehindert wird. Budapest. Da wegen der Aufnahme der rumättischen Auswanderer in Amerika Schwierigkeiten anfgetaucht waren, wendete sich^das Hilfscomite an das New- Horker Auswauderungsamt und beabsichtigt, eventuell die Vermittlung des Auswärtigen Amtes anzusuchen. Ein Theil der Auswanderer ist nach London befördert worden. Budapest. Die Sammlungen zur Weiterbeförderung der rumänischen Emigranten haben etwas mehr als 100.000 Kronen ergeben. Das Actionscomitö beschloss, die Auswanderer in zwei Gruppen mittelst Extrazügen nach Bremen zu senden, vonwo sie auf Schiffen nach New-Aork und von dort nach Quebeck befördert werden sollen. Der außerordentlich günstige Erfolg der Sammlung, an welcher sich das ungarische Publicum ohne Unterschied der Confession betheiligt hat, ermöglicht nicht nur die Deckung der Kosten der Ueberfahrt, sondern gestattet auch dem Comitö, den Auswanderern ein hübsches Capital zur Begründung eines neuen Heims in Amerika mitzugeben. Die erste Auswanderergruppe — an der Zahl 2,0 Personen — sollte, wie erwähnt, heute Nachts nach Bremen abreifen. Alle Vorbereitungen waren bereits getroffen, als eine ungünstige New-Porker Mittheilung dem Hilsscomitö zur Kenntnis gebracht wurde. Die Abreise wurde demgemäß — da man ein milderes Vorgehen der amerikanischen Auswanderungsbehörden erwartet — auf Samstag nachts verschoben. Bloß vierzig Personen — vier Männer, achtzehn Frauen und achtzehn Kinder — konnten schon heute i nachts abreisen, da deren Reiseziel nicht Amerika, sondern London ist, wo sich ihre bereits früher ausgewanderten Familien befinden. Es war ein herzergreifender Anblick, als sich die vierzig Emigranten von ihren^Landsleuten verabschiedeten ,. « i Sodann dankten sie in rührenden Worten den Herren und Damen yl I.gen > Hilfscomitö, sowie dem Polizei-Jnspector Veni czky und L^Lvia ' Lr"LLr eErLn! das^sie 'ohne dere^Mfe^Ledingt dem Serben Dr ä i,Lih'Pnn [ L£tlÄnSil anheimgefallen wären. Um 10 Uhr 40 Minuten nachts setzte sich Dr- -6 realer eine weihevolle, erhebende 'Ansp ache, m welker: auf b “ Umiuftäbrer sM«hn6nfe her rr... mrfA.r hi* er im Anschlüsse an die Begebenheit der 2‘/2 Stämme vor Eroberung des Heiligen Landes dem in den Glaubensbund Aufgenommenen besonders ans Herz legte, das Princip des Altruismus bei jeder That ins Auge zu fassen und sich immer zu fragen, ob seine Handlungsweise nicht dem Nebenmenschen schaden könnte, und sich das edle Vorbild des Vaters stets vor Augen zu halten. Auch in der darauffolgenden Predigt wurde die Hauptkrankheit unserer Zeit, die Unzufriedenheit mir dem eigenen Geschicke, der Hang nach leichtem Erwerbe, die Zügellosigkeit im Genüsse, mit scharfen, feurigen Worten gegeißelt. Das leichtlebige Speculantenthum in weitesten Kreisen musste sich sehr getroffen fühlen, dann auch dieses Erlangen von Segen ohne Saat, Lohn ohne That, Gewinn ohne Arbeit — was den Grundsätzen des wahren Judenthums diametral widerspricht. Es wird Dich der Ewige, Dein^Golt segnen, doch nur dann, wenn Du die Hände nicht in den Schoß legst und zu schaffen bereit bist! — n. Polna. Das „Deutsche Volksblatt" veröffentlichte vor einige;; Tagen einen anonymen, an den Kronzeugen im Processe Hülsner gerichteten Brief, in welchem man den Versuch macht, die Aussagen P e s a k s im bestimmten Sinne zu beeinflussen. Da P e s a k diesen Brief dem Polnaer Rechts-Cvmite übermittelt hat, dieses aber nicht als competente Behörde zur Verfolgung des vorliegenden Verbrechens nach § 199 St.-G. anzusehen ist, wurde aber die Anzeige an die Wiener Staatsanwaltschaft erstattet. Lemberg. Wie ich von authentischer Quelle weiß, geht nun der hiesige jüdisch-politische Verein „Schomer Israel". nach einem langen und schweren Schlummer, an die Wiederaufnahme seiner Thätigkeit und an die Wiederheransgabe eines ihn vertretenden Organes. Es ist eben höchst an der Zeit, dass der Verein „Schomer Israel" mit aller Kraft und zielbewusst auf nationaler Basis den Kampf für den galizischen Juden mit allen erlaubten Mitteln aufriinimt, und nachdem der Jude beauf dem Franzstädrer Bahnhofe der Zug, welcher die vierzig Emigranten nach London bringen soll, in Bewegung. Mil den Zurufen: „Setreasca Budapest, Ungarn!" nahmen die Auswanderer von der Hauptstadt, wo so reichlich für ihr Wohl gesorgt wurde, Abschied. Das Actioncomitö erhielt heute von einer rumänischen israelitischen Gemeinde die Verständigung, dass die Gemeindemitglieder für die in Budapest weilenden Emigranten 600 Kronen gesammmelt haben und diese Summe dem Comitö zur Verfügung stellen. Das Comitö wies die Spende mit dem Bernerken zurück, dass hier die nöthige Summe von dem ungarischen Publicum bereits ausgebracht wurde; das Geld solle lieber zur Unterstützung der armen Juden in Rumänien selbst verwendet werden. Der Gesundheitszustand unter den Emigranten ist günstig. Bloß ein einziges Kind erkrankte und musste ins Adele Brüdy- Spual überführt werden. Ausland. Nürnberg. (Der Antisemitismus im Heere.) Vor überfülltem Zuhörerraume verhandelte in Nürnberg am v. bedeutet, die Taufe bewirke erst in der zweiten Gellcratiou die Aufnahmfähigkeit. „Nun sitzt er da mit seinem Talent und kann es nicht verwerten." Mainz. An dem Zuge nach China, den ein Theil der Söhne unseres Vaterlandes unternimmt, um dort mit Einsetzung von Leben und Gesundheit die Ehre des deutschen Namens wieder herzustellen, werden sich auch verschiedentlich Juden betheiligen. So berichtet man uns, dass in der Münchener Synagoge am Freitag-Abend eine Andacht für die nach China gehenden israelitischen Soldaten statthatte, bei welcher der stellvertretende Rabbiner nach einem Gebete für das Haus Wittelsbach und die glückliche Rückkunft der Truppen jedem der Abziehenden ein Gebetbuch überreichte. Auch aus Baden und dem Rheinlande ziehen Glaubensgenossen mit in das ferne Ostasien. Aus Köln traf am Dienstag ein jüdisches Ehepaar cmf dem Truppenübungsplätze bei Hagenau ein, deren zwei Söyne n;it nach China gehen und von denen es galt, Abschied zu nehmen. Dass mancher Abschied von Eltern und Geschwistern sehr schwer geworden, lässt sich denken. Vor einem Vierteljahrhundert hätte man es in jüdischen Kreisen wahrscheinlich übel vermerkt, wenn ein jüdisches Blatt auf solche Thatsachen aufmerksam gemacht hätte. Man betrachtete es als so selbstverständlich, dass der jüdische Soldat von gleichem Muthe beseelt sei, wie seine nichtjüdischen Kameraden, dass man es als eine hässliche Lobhudelei auf den eigenen Stamm empfunden hätte, wenn man davon überhaupt nur Notiz genommen. Haben wir doch auch im Jahre 1870—1871 bewiesen, dass wir auch aus dem Felde unseren Mann stellen. St. Petersburg. (Actien-Gesellschaft zur Hilfe für jüdische Handwerker und Arbeiter.) Als vor einiger Zeit die Delegierten des Conseils der jüdischen Colonisations-Gesellschaft in St. Petersburg weilten, hatten sie eine Unterredung mit dem Minister des Innern, welcher sie auf die unbefriedigende Lage der jüdischen Handwerker und Arbeiter in Rnssland aufmerksam machte. Der Minister wünschte, dass die Colvnisations-Gesellschaft sich der Juden annehme, indem sie für dieselben besondere Häuser baue und Land erwerbe. In oen Häusern würden die Armen Werkstätten errichten, und auf den Grundstücken Obst- und Gemüsegärten anlegen. Die jüdische Colonisations-Gesellschaft fand die Intentionen des Ministers nützlich und schritt an deren Realisation. Es wurde eine besondere Commission zur Organisation einer Actien-Gesellschaft, welche die armen jüdischen Handwerker und Arbeiter unterstützen soll, niedergesetzt. Zum Gruudcapital wurden für die erste Zeit eine halbe Million Rubel bestimmt; 90 Percent dieser Summe zahlt die Colonisations-Gesellschaft ein, und die übrige Summe sollen private Wohlthäter durch Kauf von Actien, deren es 1000 ü 500 Rubel gibt, aufbringen! Das Statut der Actien-Gesellschaft befindet sich gegenwärtig im Finanzministerium zur Durchsicht. Die Hauptzüge des Projectes sind folgende: Ihre Thätigkeit eröffnet die Actien-Gesellschaft in der Stadt Wilna, wo bereits aus den von der Colonisations-Gesellschaft vorgestreckten Mitteln an dem Bau von zwei großen Häusern mit über 220 Quartieren geschritten wurde. Zum Herbst werden die Häuser fertig gebaut und die Quartiere au die örtlichen armen jüdischen Handwerker und Arbeiter unter möglichst günstigen Bedingungen vermietet. Die Thätigkeit der Actien-Gesellschaft wird sich auf 25 Gouvernements erstrecken. Es ist beschlossen, in anderen Städten in den Mietshäusern, die gebaut werden, auch noch Tagesasyle zur Aufnahme von Kindern der Arbeiter, ärztliche Ambulanzen, Abendcurse und Vorlesungen zu organisieren. Petersburg. (Das G e s e tz v o m 12. Juli 1889 u n d die Juden.) Der „Woschod" constatiert mit Vergnügen, dass mit der Erstreckung des Gesetzes vom 12. Juli 1889 auf die Gouvernements Witebsk, Minsk und Mohilew der jüdischen Bevölkerung eine Wohlthat erwiesen wird. Die allgemeine Gesetzgebung hat, wie das hebräische Journal ausführt, in den letzten zehn Jahren die Hebräer beständig an ihre Ausnahmsstellung erinnert. Es erfolgte keine einzige allgemeine Maßnahme, welche nicht eine mehr oder weniger radicale Ausnahme bezüglich der mosaischen oder, wie die andere Formel lautet, der nichtchristlichen Confessionen festgesetzt hätte. So wurde z. B. durch die neueLandschaftsverordnung und die neue Städteordnung sehr scharf die Sonderstellung der jüdischen Bevölkerung hervorgehoben, welche letztere kein Recht erhielt, sich an der Landschafts-Conununalverwaltung zu betheiligen und ebenso den städtischen Angelegenheiten fast ganz fernbleiben musste. Das neue Gesetz über die Einführung der Jnstitutien der Landeshauptleute, der zeitweiligen 30. v. M. die Strafkammer gegen den Zahnarzt Sali Siegbert! Regeln für die Gemeindegerichte und der Regeln für die Gerichts- N o a h in Budapest. Noah hatte vom Oetober 1898 bis 1899 bei! praxis der Landeshauptleute und der Stadtrichter macht indessen Abtheilung des II. bayrischen Feldartillerie-Regiments in, eine Ausnahme in Betreff der traditionellen Rechtsstellung der Juden. So weit die Juden als Stand unter die neue Verordnung gehören, so weit stehen sie auch thatsächlich unter ihrer Wirksamkeit. Der jüdische Kleinbürger, der jüdische zünftige Handwerker und der jüdische verabschiedete Soldat, wenn sie beständig in ihrer Ansiedlung wohnen, natürlich umsomehr noch die der Dorfbevölkerung zugezählteu Juden, sind der Administrations- und Gerichtsgewalt des Landeshauptmannes und dem Gemeindegerichte unterstellt. Wir haben also über das Gesetz vom 12. Juli 1889 zweierlei zu verzeichnen, erstens, dass dieses Gesetz auch auf die jüdische Bevölkerung erstreckt wird, die in den Orten wohnt, welche nicht zu den Städtern zählen, und zweitens, dass die Juden in Criminalangelegenheiten dem bäuerlichen Gemeindegerichte unterstehen. Die Civilprocesse der Juden gehören nicht vor das Gemeindegericht, und das ist die einzige Ausnahme, die durch das angeführte Gesetz für die Juden gemacht wird. der Abtheitung des II. _ Nürnberg gedient und war, wie durch das Zeugenverhör festgestellt worden ist, während dieser Zeit von Lieutenant Heller gröblich beleidigt worden. Nach Umlauf seiner Dienstzeit hatte Noah von dem Officier durch Vermittlung des Rechtspractikanten Heinrich Bernheim Genugthuung gefordert, diese jedoch nicht in einer ihm ausreichend erscheinenden Weise erhalten. Hierauf hatte Noah dem Officier einen provoeierenden Brief geschrieben» dessen Verhalten während der Dienstzeit er hierbei als „eine bodenlose Unverschämtheit" und seine nunmehrige Haltung als eine Taktlosigkeit bezeichnet. Als Noah hierauf keine Antwort wurde, sandte er dem Officier durch Bernheim eine schwere Sübelsorderung. Der Officier, der inzwischen mit seinem Abtheilungschef in Fühlung getreten war, reagierte gemäß dessen Weisung auch hierauf nicht, der Vorgesetzte Officier aber erstattete Anzeige beim Staatsanwalt wegen Beleidigung des Lieutenants Heller und Herausforderung zum Zweikampfe gegen Noah. Es wurden sowohl