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Jüdisches Volksblatt · 1900-06-22 · 25 (22.6.1900) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
2 (1900)
Issue
25 (22.6.1900)
Date
1900-06-22
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Wien, Freitag Jüdisches Yolksblatt 22. Juni 1900 Büchsen veranstalten deren Ergebnis keineswegs wohlthätigen Zwecken zugeführt wird. An unsere edlen Glaubensgenossen ergeht demnach die dringende Bitte, nur fiir den Fall eine Spende in die Büchse legen zu wollen, wenn die betreffenden Sammler mit einer behördlich ausgestellten Legitimation (vom Vereine allein genügt in diesem Falle nicht) sich ausznweisen imstande sind und deren Sammelbüchse mit der Aufschrift „Marpe Lanefesch" versehen ist. Im Interesse der vielen nothleidenden Petenten, welche die Hilfe dieses wahrhaft humanen Vereines in Anspruch nehmen, wäre es wünschenswert, dass demselben ein allseitiges Wohlwollen entgegengebracht werden möchte. Wien. (Eine j üdi schcon fe s sionell e Realschule.) Die vom Vereine „Marpe Lanefesch" in Gemeinschaft mehrerer conservativer Vereine ausgcarbeiteten Statuten wurden der k. k. Statthalterei zur Genehmigung überreicht. Als Proponenten figurieren die Herren Rabbiner Dr. M. I u n g, Wilhelm M o r g e n st e r n, Dr. G r ü n f e l d und Doctor A. R e i ß. Wien. (Die Broschüre des Professors Masaryk.) Wegen der Polnaer Broschüre war Professor M a s a r y k und der Redacteur seiner Wochenschrift „Czas", welcher einen Auszug der Schrift gebracht hatte, verurtheilt worden — allerdings nur aus dem formalen Grunde, dass diese Erörterungen über die Kraft von Beweismitteln „aus Anlass einer noch im Zuge befindlichen Strafverhandlnng" veröffentlicht worden seien. Der Oberste Gerichtshof hat bekanntlich im Jahre 1898 in einer Entscheidung ausgesprochen, dass die Strafverhandlung als noch im Zuge zu betrachten fei, so lange ein Rechtsmittel gegen das Urtheil anhängig ist. Gegen die Richtigkeit dieser Entscheidung sind in der juristischen Welt viele Einn'endungen erhoben worden. Der Verhandlung wohnte Profesior M a s a r y k im Zuschauerraume bei. Die Verhandlung wurde unter dem Vorsitze des Hofrathes H e r m a n n geführt; die General-Procuratur vertrat Geueral- Advocat Dr. Körner aus Prag. Als der Vorsitzende dem Dr. Körner das Wort zur Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde ertheilte, begann dieser: Yysoki vele ... — Vorsitzender (unterbrechend): Ich mache den Herrn Vertheidiger aufmerksam, dass die Verhandlungssprache beim Obersten Gerichtshöfe die deutsche ist. — Dr. Körner erklärte, dass er, um nicht gegen das Interesse seiner Clienten zu handeln und auf die Ausführungen verzichten zu müssen, sich der Anordnung des Vorsitzenden fügen wolle, dass er aber seiner Rechtsüberzeuguug Ausdruck geben wolle, die dahin gehe, dass nach dem Staatsgrundgesetze .... Vorsitzender (unterbrechend): Ich kann Erörterungen über den Sprachengebrauch bei dem Obersten Gerichtshöfe nicht zulassen; ich bitte die Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen. Dr. Körner: Ich füge mich auch dieser Anordnung. Der Vertheidiger machte hierauf als Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z. 9a geltend, dass durch die Broschüre: „Tie Nothweudigkeit einer Revision des Polnaer Processes" das Delict nach Artikel 8 nicht begangen worden sei, weil die Broschüre, wenn sie auch nach der Feststellung des Gerichtshofes erster Instanz Erörterungen über die Kraft der Beweismittel und Aufstellungen von Vermuthungen über den Ausgang des Hülsuer-Procesfes enthalten würde, nach bereits durchgeführter Strafverhandlung erschienen ist; die Broschüre sei daher wohl aus Anlass einer Strafverhandlung, nicht aber während „einer noch im Zuge befindlichen Strafverhandlnng" erschienen. Der Gerichtshof erster Instanz, vermeint die Beschwerde, misst dem hier entscheidenden Ausdrucke „Strafverhandluug" die Bedeutung des Ausdruckes „Strafverfahren", „Strafsache" bei, eine Ansicht, die aber irrig sei. Die „Verhandlung" sei lediglich ein bestimmtes Stadium des Processes, jenes Stadium, wo die Beweise vorgeführt und contradictorisch erörtert werden. Diese Anschauung entspreche auch dem Geiste des Gesetzes und dem Grundsätze unseres Strafprocessrechtes. General-Advocat Lorenz bekämpfte diese Ausführungen, indem er aus dem Wortlaute des Gesetzes den Schluss zog, dass die Strafverhandlung im Zuge sei, so lange nicht die letzte endgiltige Entscheidung gefällt sei. Der Cassationshof entschied, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urtheil, mit welchem Professor Thonias Masaryk auf Grund des Artikels 8 der Straf-Novelle zu sechzig Kronen, Dr. Johann Herber zu vierzig Kronen Geldstrafe verurtheilt worden, werde als unbegründet zurückgewiesen. Prag. (Außerordentliche D e l e g i e r t e n - Versa m m l u n g des V er b a n d e s „Z i o n".) Abgehalten am 10. Juni 1900. Zur selben waren erschienen dle Herren Delegierten : Carl 9t e z e k, Dr. S. 51 r e nb e r g e r, Primarius Dr. Kornfeld, Isidor G e w i t s ch, Norbert R a p p a p o r t, Amon P i cf, Dr. I. Schalit, Birnstei n, Ludwig M a r k u s, Taube, A. H. Reich, Max Hickel. Für die Verbandsleitung erschien Herr Dr. 51 r e n b e r g er, Herr G e w i t s ch verliest nach Eröffnung und Begrüßung seitens des Vorsitzenden das Protokollder letzten ordentlichen Delegierten-Versauunlnng in Brünn, welches verificiert wird. Auf Wunsch eines Delegierten werden durch den ersten Schriftführer der Verbandsleitung, Herrn G e w i t s ch, die Verbandsvereine bekanntgegeben. Hieraus referiert Herr G e w i t s ch zum ersten Punkte der Tagesordnung : a) Statutenänderung. Artikel III der Verbandsstalnten wird in der Weise abgeändert und von der Delegierten-Versaunnlung einstimmig angenontinen, dass nach „Vereine" „und V e r b ä n d e" eingeschaltet wird: „Diese Vereine (und Verbände) können jedoch neben dem im Artikel II angeführten Huuptzwecke noch andere gesetzlich zulässige Zwecke verfolgen." Eine längere Debatte ruft die Frage der Organisation der zionistischen Vereine Oesterreichs hervor, Es handelt sich hauptsächlich darum, die dem Verbände „Zion" noch nicht angehörigen zionistischen Ortsgruppen demselben einznverleiben und andererseits die Parteileitung des Verbandes „Zion" als Landes-Eomitä für Oesterreich zu constituieren. In dieser Debatte wurden mehrere Vorschläge laut, andererseits wurde aber die Nothwendigkeil eines engen Aneinanderschließens aller zionistischen Vereine und Gruppen betont. Der Vertreter der Vrünner „Emunah" gab die Erklärung zu Protokoll, dass der Verband der Handelsangestellten seiner Meinung nach sich gerne dieser Association anschließen werde, um durch ein einheitliches Vorgehen die Agitation in Oesterreich zu beleben und zu stärke», lieber Antrag der Verbands-Delegierten wurde beschlossen, in der zweiten Hälfte des Monats October a. e. die ordentliche Delegierten-Versaunnlung nach Wien einzuberusen. Bis zu diesem Nr. 25 Zeitpunkte hat die Verbandsleitung alle in diesen Wirkungkreis fallenden Agenden zu führen. Ferner wurde beschlossen, den „Jüdischen Bolksverein" in Prag mit der Bildung eines Districts- Coinitäs für Böhmen und den Verein „Zion" in Brünn mit der Bildung eines solchen Comitös für Mähren zu beauftragen. In vorgerückter Abendstunde wurde der Delegiertentag vom Vorsitzenden Dr. K l e n b e r g e r mit einigen Dankesworten an die Delegierten geschlossen. Zu Ehren der auswärtigen Delegierten veranstaltete der „Jüdische Bolksverein" um 9 Uhr abends ein Bankett, das in außerordentlich animierter Weise verlief, und auf dem auf die Verbandsleitung, auf das Actions-Comitä, auf den Volksverein, auf die Delegierten re. toastiert ivurde. Prag. (Rabbiner als A p o st e l des Deutscht h u m s.) Ein würdiges Seitenstück zu dem in der letzten Nummer geschilderten Verhalten des Vereines der czechischen Akademiker bildet das Vorgehen der „Lese- und Redehalle der deutschen Studenten in Prag". Dieser Verein, das Prototyp eines jüdischen Assimilanten-Vereines, besteht aus 00 bis 99"/,, Inden; das l°/() Nichts »den sitzt vollzählig im Ausschüsse; da aber Heuer die Zahl der Arier nicht hinreichte, mussten auch einige Inden — etwa vier — in den Ausschuss eintretei'. In Prag gibt cs selbstverständlich auch jüdische Studenten, die selbstbewusst für ihr Volk eintreten. Die Halle-Mitglieder, die daranf bedacht sind, trotz ihrer kühn gebogenen Nasen nickn! als Juden erkannt zu werden, haben ihre bewusst-j ü d i s ch e n Collegen. mit denen sie schon in der Volksschule eine Bank gedrückt haben, gesellschaftlich boycottiert. Außerdem hat die Halle sich veranlasst gesehen, gegen die jüdisch-nationale Idee Stellung zu nehmen. Unter anderem wandte sie sich an einige Prager Rabbiner, diese mögen in ihrem Berufe als Religionslehrer die vielleicht bei den heurigen Abiturienten schon vvrhandene nationale jüdische Gesinnung unterdrücken. Nun, diese! Herren waren so selbst- und chrbcwnsst und leisteten den > schwarz-roth-gold bebänderten Israeliten treue Gefolgschaft. Mögen die Herren Rabbiner nur so fortfahren, sie werden! bald den geringen Einfluss, den sie auf die Jugend haben, j vollständig einbnßen. Dobromil (Galizien). Der hochverdiente Präsident der hiesigen Cnltusgemeinde, Herr M. Schars, hat ein eigenes j Bureau zur Erledigung der'Cultusangelegenheiten errichtet. I Budapest. (I s r a e l i t i s ch e n n g a r. Literatur- Gesellschaft.) Die Direction der Israelitischen ungarischen j Literatur-Gesellschaft hat in ihrer letztabgehaltenen Sitzung auf Grund der überaus günstigen Urtheile der Preisrichter Dr. W i l h e l m Bacher, Dr. Heinrich Bloch und Dr. Franz M e z e y der eingelanfenen Arbeit über die Organisation der europäischen Juden den Preis von 1000 Kr. zuerkannt. Bei Eröffnung des Devifenbriefes ergab sich, dass Dr. Ludwig V e n e t i a n e r, Oberrabbmer in Neupest, der Verfasser der vielbelobten Arbeit ist.! Szegedin. (Bischof von C s a n a d.) Der römischi katholische Bischof von Csanad ist am 23. d. ans seiner i Firmnngsreife hier angelangt. . Religionsgemeinden, Behörden und Körperschaften erschienen znr Huldigung des illustren Kirchenfürsten und wurde der Empfang der Deputationen in origineller Weise eingeleitet. Die Geistlichen der evangelischen und reformierten Gemeinden, sowie Rabbiner L ö w wurden zu allererst gemeinsam empfangen. Der hochherzige Kirchenfürst versicherte die Vertreter der Confessionen, dass er sowohl ans! Pflicht, als ans Ueberzeugung stets bestrebt fein werde, die Missverständnisse zwischen den verschiedenen Confessionen zu beseitigen. Als Bischof und Bürger freue es ihn sehr, dass ihn die Geistlichen anderer Bekenntnisse so warm begrüßen. Er wird nie vergessen, für sie und das Wohl ihrer Gläubigen zu beten. Erst nachher wurde der katholische Clerns vom Kirchenfürsten empfangen.! Ausland. j Berlin. (D i e päpstlichen Bullen über die! B l u t b e s ch n l d i g u n g.) Ein ungenannter .Herausgeber hat lim Verlage von August Schlepp in München ein kleines Buch! erscheinen lassen mit dein Titel: „Die päpstlichen Bullen über die Blntbeschnldiguug." (131 S.) Es gibt ohne Einleitung und ohne! Nachwort, doch mit erläuternden Anmerkungen, diejenigen päpst- I liehen Bullen wieder, die sich mit den gegen die Juden imener von neuem erhobenen Beschuldigungen des Ritnalmordes! beschäftigen. Die Bullen sind verständigeriveise so abgedruckt, lvie!man päpstliche Erlässe bei uns im Bedürfnisfalle immer abdrncken! sollte, nämlich im lateinischen Urtexte und mit deutscher Uebersetzung. Eine Bulle Jnnvcenz' IV. vom Jahre 1247 macht den Anfang, ein im Jahre 1739 vom Cardinal Ganganelli, dein späteren Papste Clemens XlV., verfasstes Gutachten, italienisch mld deutsch, den Beschluss. Alle diese Urkunden besagen, dass die erwähnte Beschuldigung sinnlos sei, dass nrnn sie nie habe glaubhaft nachiveisen können und dass den Inden im Alten Testamente geboten sei, sich jedes Blutes zu enthalten, geschweige denn des Menschenblnles. Der Grund zu dieser Beschuldigung sei Hass und Neid, noch häufiger aber Habsucht; war es doch üblich, die beschuldigteil Inden, nachdem inan ihnen durch die ' Folter ein unwahres Geständnis abgepresst, lebendig zu verbrennen, und sie, wenn sie llicht gestanden, dllreh die Folter zu tödten, in jedem Falle aber ihr Hab und Gut einzuziehen. Wenn Ulan die Juden nicht auf frischer Thal ertappe, solle inan bei Strafe der Exeomnilmication nicht gegen sie processieren. Wir erinnern daran, dass die Blutbeschuldignng n>nso nnivürdiger ist, als sie in dem gedankenlosen Weitergeben eines Vorwurfes besteht, den in den ersten Jahrhunderten des Ehristenthums die Heiden in Hinblick auf die Vlittsymbolik des Abendinahles gegen die Christen erhoben haben. Dass auch der heutige Papst und die heutigen Kirchenfürsten gelegentlich ihre Stimlne gegen die Blutbeschuldigung erhöben, köunte für den Frieden ans Erden nur von Vortheil sein; dass inzwischen die Mahnungen und Forderungen älterer Päpste hier wieder ans Licht gezogeii ivorden siiid, wird inaii niir billigen. Stuttgart. (P e t i t i o n um Revision der b i c R e ch t s v e r h ä l t n i s s e d e r I s r a e l i t e n b e t r e f f e n d en Gesetz c.) Die Abgeordnetenkammer beschäftigte steh kürzlich mit derselben. Der Referent der staatsrechtlichen Eommission, Consistorial-Präsident Freiherr von G e m m inge n, betonte, dass sich die Petition nur auf die Nenordnung der kirchlichen Verhältnisse beziehen könne, da in staatsrechtlicher Beziehung den Israeliten schon längst auf reichsgesetztichem Wege volle Gleichberechtigung eingeräumt sei. Ein im Jahre 1891 ausgearbeiteter Entwurf einer neuen Kirchenverfassung für die Israeliten sei wegen der Verschiedenheit der Anschauungen zivischen der mehr orthodoxen und der mehr reforinerischen Richtung nicht Gesetz geworden. Angesichts dieser Sachlage und der unter den Israeliten selbst herrschenden Verschiedenheit der Meinllngen habe die königliche Regierung geglaubt, die Sache bis ans Weiteres auf sich beruhen lassen zu müssen. Auch die Petenten haben sich über die Grundzüge der von ihnen gewünschten Reform nicht ausgesprochen, haben auch auf die Verschiedenheit der Ailffassniigen unter den Israeliten nicht Bezug genommen. Bei dieser Sachlage habe es die Commission als genügend erachtet, die Petition der Regierung znr „Erwägung" zu übergeben, während die Petenten selbst um „Berücksichtigung" bitten. Auch Prälat von schwartzkopf trat warm für die Petition ein, welche nur fordere, was den anderen Confessionen längst gewährt worden sei. Der Cultusminister von Weizsäcker erkannte an, dass das Gesetz von 1828 ein Erziehungsgesetz sei, das seinen Zweck erfüllt habe und deshalb ohne Bedenken revidiert werden dürfe. Allerdings müsse angesichts der verschiedenen Strömungen innerhalb der israelitischen Gemeinden mit größter Vorsicht vorgegangen werden. Die Petition trage nur 173 Unterschriften, während II —12.000 Israeliten im Lande wohnen. Die etwaige Neuordnung müsse sich in der Richtung bewegen, dass den israelitischen Gemeinden ans ökonomischem Gebiete größere Bewegungsfreiheit eingeräumt werde. Nachdem sodann noch die Vertreter aller Parteien, am Nachdrücklichsten die Centrums-Abgeordneten S ch i ck und R e m b o l d, betont, dass den Israeliten dasselbe Maß von Autonomie zugestanden werden müsse, wie den anderen Religionsgemeinschaften, wurde der Antrag der Eommission e i n st i in in i g angenommen.! Halle. (D e r Ritualmord der Juden) ist von dem Rabb. Dr. Feßler in Halle zum Gegenstände einer Umfrage geinacht worden. Zwei Vertreter der alttestainentlichen Disciplin in der theologischen Faeultät in Halle, die Professoren Dr. Kautzsch und Dr. R o t h st e i n, haben aus Alllass dieser Umfrage folgendes Urtheil über diese Angelegenheit abgegeben: „Die Unterzeichneten bestätigen gern, dass das Gerede von jüdischen Geheimschriften auf leichtfertigen Verdächtigungen beruht. Vielmehr ist es eine Thatsache, die für den Kundigen ilicht erst eines Beiveises bedarf, dass es innerhalb des gesarnmten Jndenthnms weder eine schriftliche noch eine mündliche Tradition gibt, welche kundigen Christen unzugänglich wäre. Ergebenst Professor Dr. theol. E. Kautzs ch, Prof. Di-, tbool. R o t h st e i n." Ebenso hat sich vor einem Jahre der Orientalisten-Congress in Rom in folgenden Worten gegen den Glauben an den jüdischen Ritualrnord ausgesprochen: „Die zum Xll. internationalen Congresse in Rom versammelten Orientalisten erachten es angesichts neuester Vorgänge für ihre Pflicht, nuszusprechen die Beschuldigung, dass jemals durch irgendwelche, für Anhänger der jüdischen Religion geltende Vorschriften die Benützung von Christenblut für rituelle Zwecke gefordert oder auch nur angedeutet worden war, sei eine schlechthrn unsinnige und des ausgehenden XIX. Jahrhunderts unwürdige." Myslvwitz. (D e r „R i t u a l m o r d" von Oswieneim.) Dem „General-Anzeiger für Schlesien und Posen" wird ans Myslowitz geschrieben: Anfangs April d. I. verschwand die bei dem Heuhändler Jakob Groß in Oswieneim in Diensten stehende zwanzigjährige Dienstmagd Anna Bronislawa G r z e s n i a k. Dieselbe hatte ihren Lohn für zwei Monate nicht erhoben. Das Verschwinden des Mädchens erregte seinerzeit in Oswieneim großes Aussehen, und da es kurz vor Ostern war, entstand alsbald das Gerücht von einem R i t n a l m o r d e, den man der jüdischen Bevölkerung von Oswieneim in die Schuhe schob. Es fanden sich alsbald Leute, welche gesehen haben wollten, dass das Mädchen nach dem jüdischen Friedhofe gebracht, dort geschlachtet und dann beerdigt worden sei. Die von der österreichischen Behörde eingeleiteten Ermittelungen verliefen resnltntlos. Im Mai hat aus'Ersuchen der Oswieneimer Polizei die hiesige Polizei den Polizei-Sergeanten Halemba, der sich bei schwierigen Ermittelungen schon wiederholt bewährt hat, beauftragt, nach der verschwundenen Grzesniak zu forschen. Gestern endlich gelang es ihm in Gemeinschaft mit dein Gendarmen S t a ch e tz f i, die Vermisste ans dem Boden der Witwe Cziga in Jast zu ermitteln. Sie unterhielt angeblich dort mit einem übel beleumdeten Manne ein unerlaubtes Verhältnis. Der Jubel der Bevölkerung von Oswieneim über die gelungene Ermittelung ist groß, inan ivnsste nicht, ivie man dem Crilninalbeamten, der die Grzesniak nach Osivieneirn zurückbrachte, danken sollte. Libarr. (Emigration nach Argentinien.) 49 jüdische Fainilien bestiegen zum Zwecke der Auswanderung am 21. Mai d. I. das Schiff von Libau nach Havre; viele von ihnen auf eigene Kosten. Die Auswanderungs-Gesellschaft wurde vom Cvlonisten K a s s o w i t s ch aus Kirjat Moscheh in Argentinien zusamiucngestetlt, der eine große Zahl aus dem Verwandteukreise der dortigen Cvlonisten aus dem Kreise Grvdnv cmgehört. Die meisten tvaren im Besitze von Answandernngspüssen durch Vermittlung der J. G. A., welche den Aermsten derselben mul) bezüglich der Ansiedelung in Argentinien helfend znr Seite steht. Köln. (E r u e u n u u g.) Es wird uns berichtet: Au Stelle des verstorbenen Professors Dr. Lichten st e r n wurde zum Chefarzte am hiesigen städtischen Krankenhanse der bestens bekannte außerordentliche Professor Dr. M i u k o w s k y, unser Glaubensgenosse, gewählt. Paris. (General-Versammlung.) Die ,,.Jcnvish Colonisation Associatioji“ hielt am 10. Juni ihre General- Versammlung. Anwesend waren: Für England Cohen-Montesiore, Mr. Alfred Cohen; für Belgien Philipps»«: für Deutschland Plotke; für Frankreich: Nareisse Leven, Zadok Kahn, George Cohen und Salomon Reiiiach. Die Versammlung, welcher Nareisse Leven präsidierte, nahm den Bericht der Direetoren Sonnenseld, Adler und Meyersohn entgegen.; Petersburg. Die Israeliten, ebenso wie ihre Kinder, welche vor dem Jahre 1882 ihrer Militärpflicht genügt haben, sind ermächtigt worden, frei im ganzen Reiche zu wohnen, außer in den Gouvernements von Moskau und des Don. Sie können außerdem Immobilien erwerbe», Handel treiben nach den allgemeinen Gesetzen des russichen Reiches. Nach dem Gesetze vom 22. März 1891 können alle Personen ohne Unterschied Kinder adoptieren. Der Senat hat soeben das Gesetz durch einen Zusatz vervollständigt. Hiernach haben die Inden, die außerhalb des Territoriums wohnen, nur das Recht Glaubensgenossen zu adoptieren, die, wie sie das Recht haben, im ganzen Vielehe sich aufzuhalten. — Amerikanische Blätter melden : Seitdem 1. Jänner bis zum 10. Mai 1900 haben 988 Israeliten in New-Port allein Selbstmord begangen. Und diese sind fast sämmtlich arme Einwanderer. Entsetzlich! Petersburg. (I ü d i s ch e R e e r u t e n.) Das Percentverhältnis der Juden im russischen Heere ist nach Constatiernng der öffentlichen Blätter ein sehr bedeutsames. Von Juden wurden 31'/,, von Nichtjuden 29*/, Pereent eingestellt. Anstatt 16.823 wurden 17.879 silbische Recrnten einbernfen. Petersburg. (Die Zahl der jüdischen Bevölkerung) im Weichsel-Gebiete ist sehr rasch gewachsen. Im Jahre 1813 zählte man in den Weichsel-Gouvernements 2,319.380 Christen und 212.914 Inden; letztere machten also 8"/., der Bevölkerung ans, oder anschaulicher gesagt, ans 12 Christen entfiel ein Jude. Im Jahre 1889 lebten in den Weichsel-Gouvernements 9,789.020 Einwohner, darunter 1,147.989 Inden. Die christliche Bevölkerung ist 2'/,mal, die jüdische aber fast sechsmal zahlreicher geworden; ans je fünf Christele kommt eilt Jude.

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