Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1900)
- Issue
- 7 (16.2.1900)
- Date
- 1900-02-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 16. Februar 1000 Nr. 7 4. Der Vorstand wird sich bemühen und wird auch den Cultusgemeinden in Oesterreich empfeblen, dass in erster Linie solche Neligionslehrer angestellt werden, welche diesen Neligionslehrer-Cm's in Wien absolviert haben. In der diesfalls stattgehabten Sitzung des Curatoriums der israelitisch-theologischen Lehranstalt, welcher auch Delegierte des Cultusvorstandes zugezogen wurden, sowie in weiteren Sitzungen des Cultusvorstandes und seiner Fachscetion für die Schule wurde betreffs der Stipendien beschlossen, dass die Zuwendung unb Verleihung dieser Stipendien an die Hörer dieses Curses erst nach dreimonatlichem Besuche desselben erfolgen soll. Wie Ihre geschätzten Ausführungen richtig erwähnen, begann der in Rede stehende Curs am 7. October 1800, die 3 Monate waren also erst Anfangs Jänner abgelaufeu und es konnte sohin erst für Anfang Jänner die Verleihung der Stipendien in Aussicht genommen werden. Dementsprechend wurde auch thatsächlich für das Solarjahr 1800 im Budget keinerlei Bedacht ans diese Stipendien genommen; sie wurden ordnungsmäßig erst für das 1000 mit dem Vollbeteage von 2000 fl. — 4000 Kronen in das Budget eigestellt. Im Lause des Monates Jänner stellte der Lehrkörper der israelitisch-theologischen Lehranstalt durch das Curatorium die entsprechenden Anträge und der Cultusvorstand hat nach denn diesfalls in seiner Müll erstatteten Referate die betreffende Eingabe, in Nebereinstimmung mit dem Anträge seiner Fachsection für die Schule, erledigt. Nachträglich kam es auf, dass infolge eines Missverständnisses die Hörer des in Rede stehenden Crtrses den Passus der Verleihung der Stipendien erst nach dreimonatlichem Besuche dahin aufzufassen die Möglichkeit hatten, dass die Auszahlung wohl erst nach 0 Monaten, also per Jänner zu gewärtigen sei, sich aber auf die abgelaufenen 3 Monate: October, November, December rückwirkend erstrecken sollte. Mit Rücksicht auf diese Umstände wurde/ trotzdem eine Berechtigung zu dieser missverständlichen Auffassung nicht vorlag, in Würdigung der Verhältnisse der in Rede stehenden Hörer über warme Befürwortung Sr. Ehrwürden des Rectors der israelitisch-theologischen Lehranstalt von der Rechtsfrage abgesehen und auch für die Monate October, November, December 1890 die Auszahlung am 1. Februar l. I. sofort verfügt und hiervon der Kürze halber das Rectorat direct, d. h. mit Uebergehung des Curatoriums, durch mich am 2. Februar l. I. verständigt. Es sei also hiermit constatiert, dass 1. dieser Religionslehrer-Curs nicht zur Unterstützung der jüdischen Communallehrer, sondern, wie naturgemäß, zur Heranbildung von jüdischen Religionslehrern gegründet wurde, wobei bemerkt wird, dass nach dem Gründungsprogramme und der Verlautbarung dieser Curs nicht auf die Communallehrer beschränkt war; dass 2. nur eine Summe im ganzen, und zwar im Betrage von 2000 fl. für diese Stipendien votiert wurde, eine Untertheilung. wie groß jedes einzelne Stipendium sein sollte, nicht stattfand, wobei bemerkt sein soll, dass allerdings an 10 Stipendien ä 200 st. pro armo von mir gedacht war, dass 3. durch Festsetzung einer Summe ohne Auftheilung eine Unterscheidung zwischen Ferial- und Schulmonaten nicht gemacht werden konnte, weil diese Summe nach Maßgabe der Zahl der berechtigten Stipendienbewerber auf das ganze Jahr, sei es zahlbar in 10 oder in 12 Raten, aufzutheilen war (in Anbetracht der in den Bewerbungsgesuchen als Unterstützungsgründe derselben angeführten Umstände wurde erst bei der Verleihung der Stipeudien die Auftheilung in 10 Raten — also exclusive der Ferialmonate — beschlossen; 10/i0 entsprechen bekanntlich 'V12), dass 4. ungeachtet des klaren Beschlusses, dass die Stipendien erst drei Monate nach Beginn des Curses Und noch einmal trat eine Trübung dieses Verhältnisses ein. Die dauerte aber weit länger als das erstemal und ließ befürchten, Schmüle werde für immer fern von Madrid über seine entschwundene Herrlichkeit Nachdenken. Schwüle hatte eine Tochter. Als das Mädchen kaum fünfzehn Sommer zählte, war es die herrlichste Blüte der Gasse. Schmäle Gross Kinder durften selbstverständlich im herrschaftlichen Garten spazieren gehen. Bei einer solchen Gelegenheit sah der Graf das Mädchen. Er war fromm, die Rose von Jericho oder die Lilie von Saron muthete ihn an, und als Schmäle am nächsten Tage ins Zimmer trat, sagte der Graf ohne jede Einleitung zu ihm: „Schmäle, Du hast ein bildsauberes Mädl. Einen solchen Schatz ahnte ich bei Dir gar nicht. Die musst Tu in die Stadt schicken, ausbilden lassen, werde schon zahlen." Etwas tvie die Angst im Taubenschlag bei der Nähe des Marders erfüllte Schmüles Seele. „Ein Kind, ein Kind, gräfliche Gnaden!" stammelte er und gieng über diesen Gegenstand schnell zu den Geschäften über. Als er aber dann nachhause kam, sagte er zu seinem Weibe: „Belle, das Mädchen muss heiraten und bald dazu!" Er erzählte seiner erstaunten Ehehälfte hierauf, dass der Graf ein Auge auf das Kind geworfen, und um es vor allem Bösen zu bewahren, gibt es kein anderes Mittel, als ihm schnell einen Mann zu geben. Am darauffolgenden Samstag-Nachmittage waren bei Schmäle Gros alle Mädchen und alle jungen Männer der Gasse geladen, es wurde getanzt, Pfänder gespielt und gegessen und getrunken. Am Abend sagte Schmäle zu seiner Tochter: „Zilli, toelcher von den Jungen gefällt Dir am besten?" Das Mädchen antwortete lachend: „Miksa!" Es tvar dieser wirklich der schönste junge Marin tu der ganzen Gasse nno so stark, dass er es einmal mit drei Panduren anfnahm und für diese Heldenthat einige Wochen brummen milsste. Aber znzuerkenuen sind, also ein Anspruch auf dieselben erst nach Ablauf des dreimonatlichen Besuches des Curses erwachsen könne, aus besonderer Rücksicht nachträglich auch die Tangetlten für die letzten drei Monate des Jahres 1800, trotz des Mangels jeder Berechtigung hierzu seitens der Stipendisten, über Verwendung Seiner Ehrwürden des Herrn Rectors zur Auszahltrng gelangten, 5. dass es sich vorliegend um Stipendien, nicht um irgendwelche Entschädigung handelte, und dass die Hoffnung auf ein zu verleihendes Stipendium nicht gleichbedeutend sei mit dem Rechte auf Entschädigung, also auch nicht für bestimmte Bedürfnisse in sicheren Calcül gezogen werden könne. Was die Nebenbemerkungen privater Natur betrifft, so mag es vielleicht richtig sein, dass die einzelnen Herren, anlässlich ihrer Einladung zu mir, bei mir vorstellig wurden, nach der Richtung, dass sie gerne an diesem Curse theilnehmen, dass sie aber, da nur ein Abendcurs möglich ist, ihre Privatstunden aufgebeu, also materielle Opfer bringen müssten, und dass ich bei dieser Gelegenheit ihre Aufmerksamkeit gesprächsweise darauf lenkte, dass sie doch in diesem Falle in den Stipendien auch hierfür einen Ersatz finden: von einer Zusicherung war auch damals gewiss umsoweniger die Rede, als es mir am allerwenigsten zugemuthel werden kann, dass ich Hörer für den in Rede stehenden Curs durch ein Werbegeld kaufen wollte. Auch der geehrten Redaction dürfte es wohl selbstverständlich erscheinen, dass Stipendien an gewisse Voraussetzungen oder Bedingungen geknüpft sind, insbesondere an die, dass von den Stipendisten dasjenige geleistet werde, zu welchem Zivecke eben das Stipendium bestimmt ist, in dem vorliegenden Falle also, dass die Stipendisten den Curs regelmäßig besuchen, sich an den Arbeiten dort betheiligen und durch die Art und Weise, wie sie an dem Curse theilnehnren, welches Interesse sie demselben entgegenbringen, dafür die Gewähr leisten, seinerzeit auch thatsächlich als Neligionslehrer verwendet werden zu können. Es kann desyalb nicht besonders ausfallend sein, wenn der Vorstand es für angemessen fand, die Stipendien einerseits nach Maßgabe des sachverständigen Urtheiles des Lehrkörpers abzustufen, anderseits einen Bericht betreffend jener Hörer abzuverlangen, bezüglich derer fachlich ein günstiges Urtheil noch nicht gebildet war. Es ist gewiss keine Herabsetzung und entspricht der Verfassung der höchsten Lehranstalten, dass die betreffenden Hörer bezüglich ihrer Qualification seitens der Lehrenden einer Beurtheilung unterzogen werden. Der Vorstand der Cultusgemeinde ist also gewiss nicht nur seiner, freiwillig im Interesse seiner heiligen Aufgabe übernommenen Verpflichtung nachgekommen, sondern hat, wie aus diesem Thatbestande hervorgeht, mehr gethan, als er zu prästieren versprochen hatte. Gestatten Sie mir aber noch die Bemerkung, dass ich, bekanntlich kein Lehrerfeind, an allen Beschlussfassungen des Vorstandes theilgenommen habe, dass ich für alle diesbezüglichen Beschlüsse und Verfügungen mitstimmte, und dass ich sohin keine Ausnahmsstellung diesfalls einnahm, so dass die abfällige Besprechung dieser Angelegenheit in Ihrem geschützten Blatte mich sohin miteinbegreifen muss. Ich halte daran fest, dass wir gerecht und loyal vorgegangen sind, enthalte mich jeder Kritik über Ihre Gewährsmänner und bin, mit der Bitte, diesen Thatbestand freundlichst zur Kenntnis nehmen und auch in Ihrem geschätzten Blatte zum Ausdrucke bringen zu wollen, Hochachtungsvoll Ihr ergebener Dr. Gustav K 0 h n. Nachträglich bemerke ich noch, dass die Schaffung einer Anstalt oder eines Curses zur Heranbildung von Religionslehrern den Vorstand seit 1897 beschäftigte. Obiger. er tvar arm und aus einer sehr gemeinen Familie, keineswegs ebenbürtig der Familie Schmäle Gross. „Mädl, Du sollst ihn haben!" Nach acht Tagen wurde das Paar öffentlich verlobt, was in der Gasse viel zu reden gab. Bis nach der Verlobung erschien Schmäle nicht im Schlosse. Er wollte früher das Mädchen in sicheren Händen wissen. Wehe dem Grafen, wenn er Miksa ins Gehege geht. Als Schmäle wieder mit dem Grafen znsammenkam, fragte dieser: „Wie geht's Deinem schönen Kinde?" „O, sehr gut, gräfliche Gnaden, sie ist gestern Braut geworden." „Braut? Donnerwetter, wen gibst Du ihr?" „Den schönsten und stärksten Jungen in der Gasse, Miksa." Miksa hatte Renommee, auch der Graf kannte ihn dem Namen nach, und er sah seine Hoffnungen zu Wasser werden. In seinem Aerger darüber fieng er mit Schmäle über eine Kleinigkeit einen Streit «n, der so ausartete, dass Schmäle mit geschwollenen Backen aus dem Schlosse gieng. Trotz aller Annäherungsversuche seitens des Grafen blieb Schmäle über ein Jahr lang von ihm weg. Man war schort nahe daran, ihn nicht mehr Schmäle Gros zu heißen. Aber bei der Hochzeit seiner Tochter zeigte er sich wirklich wie ein Gros. Ein so großartiges Familienfest wurde in Galantha seit Menschengedenken uicht gefeiert. Am Tage nach der Hochzeit bekam Schmäle von der Hauptstadt einen Geldbrief mit dem Siegel des Grafen. Darin lagen tausend Gulden und stand geschrieben, dies sei ein Hochzeitsgeschenk für die Tochter seines braven, treuen Schmäle. Diese Aufmerksamkeit de» Grafen, welche zeigte, dass er sich über die Verhältnisse Schmüles stets erkundigte, brach das Eis voit Schmüles Herz. Er wurde wieder Schmäle Gros und ist es bis heute noch. L, Ncumann. Vom Tage. Moral insanity. Man denke sich einen alten, schwachen Hausierer, der unter der Last der Ware, die er auf dem Rücken trägt, gebeugt über schneebedeckte Felder von einem Dorfe zum anderen ivandert. Der eisig kalte Wind peitscht ihm den gefrorenen Schnee ins Gesicht, so dass ihm der Athem fast vergeht. Es friert ihn jämmerlich in seinen defecten Kleidern, und dabei ist er auch so müde.Wenchend schleppt er sich, ans einen großen Stock gestützt, mühsam weiter. Er muss ja noch heute in das Dorf kommen, um etwas zu verdienen, damit zuhause sein krankes Weib und seine bleichen Kinder nächste Woche nicht wieder hungern und frieren müssen. Und dann ist jetzt auch das „Viertel" und er hat den Zins noch nicht beisammen. Also vorwärts! Aber ach, dieser heulende, schneidende Sturm, wie der den Schnee anfwirbelt — er sieht fast nichts. Schutz suchend, schivankt er hinter einen Baum. An diesen lehnt er sich an, und hier will er abwartcn, bis der Sturm sich ein wenig gelegt haben wird. Aber seine Kräfte verlassen ihn und erschöpft sinkt er nieder. Eine unsagbare Mattigkeit überfällt ihn. Er fühlt sich sv müde, so müde . . . Dichte, große Schneeflocken fallen nieder und die Abendschatten senken sich auf die öde, menschenleere Straße. Warum nur der stets so pünktliche Gatte diesmal nicht wie gewöhnlich am Freitag heimgekehrt sein mag, fragt sich, von bösen Ahnungen erfüllt, daheim angstvoll das Weib. Wo nur der Vater gar so lange bleiben mag, fragen mit kummervollen Mienen und weinerlichen Stimmen die Kinder. Thauwettcr tritt ein, der Schnee schmilzt, und draußen auf der Straße findet man den alten, kranken Hausierer als Leiche erfroren liegen. Eine traurige Geschichte dies — nicht wahr? Aber noch viel betrübender dürfte sie wirken, wenn man erfährt, dass sie nicht von der Phantasie eines Dichters ersonnen wurde, sondern sich wirklich ereignet hat, und dies erst vor wenigen Tagen unfern von uns. Ein alter, kranker Hausierer, ein Familienvater, der ans dem Wege ist, nm Brot für die Seinen zu suchen und elendiglich erfriert bei Rzitschau auf offener Landstraße. Gibt es einen ergreifenderen, einen tragischeren Fall? Und nun lese man, was das „Deutsche Volksblatt" in seiner Morgenausgabe vom 8. d. M. unter dem Schlagworte: „Bon Nah und Fern" über diesen Fall schreibt. Der Bericht lautet: „— Dass ein Jude erfriert, kommt nicht oft v 0 r. Als dieser Tage bei Rzitschau der Schnee durch das Thauwetter schwand, wurde die Leiche des Hausierers Samuel Steiner aus Kanitz gesunden. Derselbe hatte den Tod des Erfrierens gefunden und war seit mehreren Tagen abgängig." — Kurz und lakonisch, nicht wahr? Ehren-Bergani, der Fettwanst aus dem Antisemitenhofe, kann sich ja lustig machen über den armen Hausierer von Rzitschau. Er macht sich's leichter. Er hausiert nicht, er „escamotiert" Obligationen. Solche Schwarzkünstelei nährt den Mann und enthebt ihn der Gefahr, auf offener Landstraße zu erfrieren. Und wenn dann der Landesgerichtsrath auch sagt: „Nur wenn Sie den Kläger des Verbrechens der Veruntreuung für schuldig halten, können Sie die Angeklagten freisprechen", und die Angeklagten werden freigesprocheit, was thut's? Vergani baut einen schönen Antisemitenhof und lacht sich den dicken Bauch voll, wenn ein jüdischer Hausierer ans offener Landstraße erfriert. Auf dem Balle der Stadt Wien gab es am Mittwoch illustre Gesellschaft. Die Höchsten des Reiches waren gekommen und da durften auch die „Klebrigsten" des Reiches nicht fehlen, die Assimilanten, die sich beim Händedrucke, den sie mit dem ans dem Vatikan heimgekehrten Bürgermeister tauschten, „nix zu derkennen" geben. Eine ganze Zahl dieser Klebrigen war da, und wenn sich der gebüldete Vicebürgermeister seit seiner Wernstadtler Carriere auch abgewohnt hat, der schönen Frau G u t t m a n n auf die Schulter zu klopfen und mit „wcanerischem" Hamur zu fragen: „Na, Jud', bist auch da?" so dürfte er doch die Versuchung gefühlt haben, einigen von der klebrigen Gesellschaft die heikle Frage vorznlegen, ob sie schon gewaschen seien. Dass Herr Hofrath Albert auf einem Balle der Stadt Wien nicht fehlen darf, wird man einsehen; die große Autorität der Wissenschaft reicht über das Gezänk der Tagespolitik soweit hinaus, wie — wie etwa der Taufschein des Dr. P 0 r z e r über beffen rituelle Einverleibung zum später abgelegten Judetlthum. Die „Illustration", die ans solchen öffentlichen Ereignissett die Erschienenen umgibt, verträgt die Decolletierung, die sie ballgemäß vornehttren ntüssen. . . Die jüdische Predigt. Zu dem Aufsatze in der letzten Nummer des „Jüdischen Volksblatt" erhalten wir eine Zuschrift, die wir wegen des warmen Interesses für Judenthum und jüdische Angelegenheiten, das sich darin kundgibt, nicht nuterdrücken wollen. Gleichwohl können wir tticht umhin, es auszusprechen, dass wir mit mancher Ausführung in diesem Aufsatze nicht ganz einverstanden sind. Töeder halten wir es für richtig, dass heute unsere Rabbiner nur fernliegende, unjüdische Stoffe für ihre Predigten wählen, noch sind wir der Ansicht, dass Bequentlichkeit und Großmannssucht die Rabbiner in ihrem Verhalten leiten. Wenn heute die Rabbiner dem Volke das nicht sein können, was sie ihm sein sollten und gewiss gerne sein möchten, so sind daran in erster Linie die Verhältnisse im Judenthum selbst schuld. Achtet unsere breite Volksschichte die Rabbiner als Priester und geistliche Rathgeber? In seltensten Füllen, zumeist, besonders in kleinen Gemeinden, ist der Rabbiner nur der „Angestellte", der, nach der Ansicht der Masse, jedem zur Verfügung stehen muss. Aus dieser deinüthigenden Unselbständigkeit wächst die scheinbare Theilnahmslosigkeit empor, die aber mehr ' „Scheu vor unsanften Berührungen" ist. Den Rabbinern l