Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1899-10-13 · 35 (13.10.1899) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
1 (1899)
Issue
35 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2432763-2432764-2432799--0318-2433855
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 35 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 13. October 1809 Seite 3 arme jüdische Schulkinder trotz Fleiß und Belobung die Befreiung vom Schulgelde nicht erlangen! Ist es nicht eine Judenverfolgung, wenn man es wagt, jüdische Staatsbürger Fremdlinge zu nennen, deren Eltern und Voreltern hier gelebt, trotzdem wir uns mit Gut und Blut dem Staate zur Verfügung stellen (Beifall) und mit allen Fasern des Herzens an unserem österreichischen Heimatslande hängen! (Stürmischer Beifall.) Der Bestand eines Rechtsstaates ist bei Fortdauer dieser höchst bedauerlichen Erscheinungen, zu denen noch die brutalste, vor keinem noch so verabscheuenswerten Mittel zurückschreckende pnblicistische Hetze in Wort und Bild sich hinzugesellt, nicht denkbar." Dr. Sieger kritisierte ferner das passive Verhalten der weitaus größten Zahl der Abgeordneten gegenüber all diesen beschämenden Erscheinungen und schloss: Lassen Sie uns in unserem heiligen Kampfe um volle Gleichberechtigung immer neue Stärkung schöpfen ans dem hell strahlenden Wahlspruche unseres geliebten Monarchen: „Mit vereinten Kräften." (Stürmischer, langanhaltender Beifall.) Sodann wurde die vom Vorsitzenden vorlesene Resolut i-o n e in st i m m i g a n g e n o m m e n. * * * Die Proteftversammlriitg in Briimr. Im BrünnerRedoutensaale fand gestern abends eine von 3000 Personen besuchte jüdische Volksversammlung statt. Den Vorsitz in derselben führte Dr. Arnold Ascher aus Wien, das Referat erstattete Herr R a p p a p o r t aus Wien. Derselbe besprach in längerer Rede die Polnaer Affaire, und wurden seine Ans führnngen mit frenetischem Beifalle ausgenommen. Der Redner richtete ganz besonders an das I u d e n t h u m die A n f forderung, sich zu organisieren. Auf Antrag des Dr. M unk aus Brünn gaben sodann die Versammelten der in den beiden letzten großen Versammlungen in Wien gefassten Resolution einhellig ihre Zustimmung. Der Versammlung wohnten auch Dr. Merores, Dr. Witrowsky u. v. a. bei; ebenso sah man in derselben viele Christlich-Sociale, die aber keinen Widerspruch laut werden ließen. * * * Proteftv ers amnrlimgerr. Den energischen Protesten der jüdischen Gemeinden und Rabbinen Oesterreichs hat sich nun auch die gesammte jüdische Bevölkerung angeschlossen, um in zahlreichen Massenversammlungen ihrer Entrüstung gegen die im Kuttenberger Gerichtssaale wider alle Bekenner des Judenthums erhobene Blutritual- Beschuldigung lauten Ausdruck zu geben. In besonders hervorragender Weise hat sich die jüdische Bewohnerschaft von Wien und Brün n durch überaus zahlreiche Betheiligung an den Protesten hervorgethan. Am 7. October fand die von der Wiener Cultusgemeinde für ihre Wähler einberufene Massenversammlung im Großen Musikv e r e in s s a a l e> statt, am 10. October. veranstaltete .bpc „I ü d i s ch e Polksverei n" die allgemein _ zugängliche Vereinsversä m m l n rl g, im Saale ' des „Hotel Continenta l", desgleichen berief der „Jüdische Volks verein" die jüdischen Bewohner von Brünn zu einer Protestversammlnng. In allen Versammlungen, welche unter ungeheurem Andrange stattfanden, wurde nachstehende Resolution einstimmig angenommen: „Durch die im Kuttenberger Gerichtssaale von dem öffentlichen Ankläger in verhüllter, von dem Vertreter der Privatbetheiligten in unverhüllter Form gegen die jüdische Glaubensgenossenschaft erhobene Blutbeschuldigung ist unser altehrwürdiger Glaube in seinen Grundlehren beschimpft, unsere Menschenwürde und unsere bürgerliche Ehre besudelt worden. Thierarzt habe auf Grund meines erworbenen Wissens und meiner langjährigen Schlachthauspraxis die Schlüsse und Be hauptnngen der Gerichtsärzte gelesen und mit Schaudern ersehen, dass eine Behauptung der anderen widerspricht. Wie ich mich erinnere, war die Frage im Polnaer Processe anfgerollt: „War die Strangulierung, die versetzten Hiebe oder die Schnittwunde die Todesursache?" Die Gerichtsärzte entschieden sich für die letztere. Auf Grund meiner thierärztlichen Praxis als Vieh- und Fleischbeschaner kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass die Schnittwunde nach dem Tode beigebracht wurde, wenn die im Sectionsprotokolle erwähnte Behauptung, dass die Schnittwlrnde blutleer war, auf Wahrheit beruht. Sobald ich von einem Viehcigenthümer geholt wurde, um ein Gutachten bei einer „Nothschlachtnng" abzugeben, ob das Fleisch des nothgeschlachteten Thieres znm Ausschroten zulässig ist, war mein erster Blick der beigebrachten Schnittivunde zngewendet. Waren die Schnittwnndränder mit Blut getränkt, so war ich der Ueberzeugung, dass das Thier, während es noch am Leben w a r, nothgefchlachtet wurde; konnte man aber hingegen das Blut von den Wundrändern mit Wasser abspülen, dass selbe blutleer erschienen, so war der Schnitt schon nach dem Verenden des Thieres geführt worden, und dies geschieht zu dem Zwecke, um den Sachverständigen glauben machen zu wollen, dass das Thier „nothgefchlachtet" wurde, um auf diese Weise die Bewilligung znm Fleischverkaufe erlangen zu können. Jedesmal habe ich mich überzeugt: War die Schnittwunde blutleer, fand ich immer am Abschlachtungsorte ein bisschen Blut, im Körper dagegen, bei vorgenommener Section, strotzten die Gefäße von Blut. Hat aber eine wirkliche Nothschlachtnng stattgefnnden, das heißt, wenn die Schnittwunde dem noch lebenden T h i e r e beigebracht wurde, so war das Blut von den Schnittwundrändern nicht nur nicht wegznspülen, sondern auch nicht wegzuwaschen. Ich liefere hiermit den Beweis, von dem sich jedermann in einem Schlachthanse überzeugen kann, dass wenn es richtig ist, dass die Schnittwunde der H r n.z a blutleer war, die Todesursache unmöglich die beigebrachte Schnittwunde sein konnte. War die Schnittwunde blutleer, so ist es absolut unmöglich dass auch der Körper blutleer war. Ein weiterer Beweis, dass nicht die Schnittw u n d e die Todesursache war, ist die Lag e, in der man die H r u z a vorgefunden hatte. Wird zum Beispiel ein Thier geschlachtet, so streckt es bei Eintritt des Todes die Extremitäten, die man nicht imstande ist, ohne die Gelenke zu durchschneiden, zu beugen. Ob der H ü l s n e r der Mörder der H r u z a war, ist hier ganz gleichgiltig. Das Entsetzlichste ist aber die Thatsache, dass ein Urtheil auf Grund eines so lückenhaft niedergeschriebenen Sectionsprotokolles, das den wissenschaftlichen und Praktischen Erfahrunaen insestr Wielen Punkten .ftüberfMi&ii gefallt wurde. .Prokesch und Consorten sind nicht nur, wie ein amerikanischer Arzt, bis auf die Knochen, sondern bis tief ins Blut blamiert. Hochachtungsvoll S. Reifs. erforderlich sind. Rur der kann in Wahrheit^Richter ffin, der geistig über dem Gegenstände seines Richtens steht, der mit geistigem Auge diesen Gegenstand dnrchdringt und ihn mit dem Lichte seines Geistes bis in die entferntesten WinKl zu durchleuchten vermag. Nur der wird wahrhaft gerecht richten, der sich der ganzen Schwierigkeit bewusst ist, welche die Auffindung und Feststellung der Wahrheit in sich schließt. Bei den einfachsten Fragen im gewöhnlichen Leben ist die Zahl der Täuschungen, denen selbst der gewissenhafteste Wahrheitssucher unterliegen kann, sehr groß. Wenn man weiterhin erwägt, wie eine ruid dieselbe Erscheinung oder eine und dieselbe Handlung vielerlei Deutungen zulässt und wie die richtige Deutung nur durch das mit peinlicher Gewissenhaftigkeit vonstatten gehende Abwägen und Gegeneinanderhalten von Gründen und Gegengründen gefunden werden kann, dann wird man die ganze Größe der Aufgabe der Wahrheitsfindung würdigen. Es liegt ein ungemein tiefer Sinn in dem talnlndischen Sprichwort, welches lautet: „Ein gerechter Richter hat Antheil an der Weltschöpfung." Wahrlich, eine erhabenere Auffassung des Richterbernfes, eine treffendere Würdigung der schwierigen Aufgabe der Rechts- und damit auch der Wahrheitsfindung, zugleich in so sinniger Form ausgesprochen, ist nicht denkbar. Darin liegt die höchste Wertschätzung des Rechtes, wenn der gerechte Richter denk göttlichen Weltschöpfer an die Seite gesetzt wird, und zugleich die tiefe Erkenntnis, dass so wie durch den göttlichen Schöpfnngsact erst Ordnung in das Chaos gebracht wurde, so auch durch Uebnng der Gerechtigkeit erst Ordnung im Zusammenleben der Menschen geschaffen wird. Die große Schwierigkeit, mit welcher die Auffindung der Wahrheit verbunden ist, bringt es mit sich, dass menschliche Kräfte einer so großen Aufgabe nicht immer gewachsen sind. Gar oft sind alle Bemühungen, die Wahrheit zu finden, vergeblich, gar oft wird Jrrthum für Wahrheit gehalten. Alle fortgeschrittenen Gesetzgebungen tragen dieser Möglichkeit Rechnung, insofern sie die Ueberprüfung eines gefällten Urtheilsspruches unter gewissen .Voraussetzungen ermöglichen. Wenn also selbst bet dem besten Willen und der größten Vom Tage. In dem Gefühle tiefster Empörung erheben wir heute an dieser Stelle versammelten österreichischen Staatsbürger jüdischer Confession lauten Protest gegen die uns angethane Schmach, die zugleich eine Erniedrigung der Wahrheit, der Gerechtigkeit und Humanität und eine Erschütterung der Rechtsgrundlagen unseres geliebten Vaterlandes bedeutet. Gleichzeitig fordern wir als unser staatsbürgerliches und natürliches Recht, dass die Regierung durch volle Anwendung des Gesetzes solchen lügenhaften, barbarischen und stuchwürdigen Beschuldigungen entgegentrete." * * * Protest gegen die Ritnalmordhetze in Graz. Die hiesige C u l t u s g e m e i n d e fasste den Beschluss, gegen die anlässlich des Polnaer Processes von anti semitischer Seite den Juden angedichtete Beschuldigung des R i tu a lmo r d e s entschieden zu protestieren nnd diesen Protest dein Ministerpräsidenten, dem Justizminister, dem Cultusminister nnd der Statthalterei zu überreichen. * * * Der Orientalisten-Congress in Rom nahm auf Antrag des K i r ch e n r a t h e s C a u tz i ch einstimmig folgende Resolution an: „Die zum 12. internationalen Con gresse in Rom versammelten Orientalisten erachten es angesichts der nenesten Vorgänge als ihre Pflicht, anszusprechen, die Be schuldigung, dass jemals durch irgendwelche für Anhänger der j n d i s ch e n R e l i g i o n geltende Vorschriften die Benützung von C h r i st e n b l n t für rituelle Zwecke gefordert oder auch nur angedentet worden wäre, ist schlechthin unsinnig und des zu Ende geherideil neunzehnten Jahrhunderts u n w ü r d i g." -i- . -i- Wir erhalten folgende Zuschrift: Wien, am 8. October 1899. Löbliche Redaction! Der schlichte Fleischhauermeister Carl Fischer aus Gaya schreibt ganz richtig, dass die Behauptung des Arztes P r v k e s ch, der Leichnam der H r u z a sei ganz blutleer aufgefunden worden, eine der crassesten Unrichtigkeiten ist. Wemk Sie, geehrter Herr Redacteur, dem Wunsche des Fleischhauers Herrn Fischer entsprechen würden, könnten Sie sich von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugen. Ich als Die Ankündigung der vom „Indischen Volksverein" einberufenen öffentlichen V e r e i n s Versammlung durch Anschlag an den Straßenecken wurde von der Behörde untersagt. Als Grund wurde angegeben, dass hierdurch Ansammlungen nnd „Anfseben" entstehen könnten. Ohne auf diese Begründung näher einzngehen, wollen wir nur darauf verweisen, dass seinerzeit das „Deutsche Volksblatt" die Ankündigung der Special-Berichte aus Polna unter dem schreienden Titel: „D e r M o r d i n P o l n a" in allen Bezirken — vornehmlich in der Leopoldstadt — ungehindert veranlassen konnte. „Die Arveiter-Zeitnng" kann es nun einmal nicht lassen, sich an den Juden zu reiben. Wir wollen mit ihr deshalb nicht rechten, denn es ist nur ein Tribut, den die jüdischen Redacteure und Mitarbeiter der „Arbeiter-Zeitung" den im tiefsten Innern auch des überzeugtesten arischen Socialdemokraten schlummernden antisemitischen Keimen zollen zu müssen glauben. Für die „Arbeiter-Zeitung" mag die Blutbeschuldigung ein Spass sein, für uns Juden ist sie es nicht; denn tausende unserer Väter wurden ihrethalben hingeschlachtet, und noch immer haben wir in allzu lebhafter Erinnerung, was es heißt, die brutalen Volksinstincte gegen uns zu reizen. Das ..Deutsche V«»sblatt" als Psycholog. „Wie im Leben, so im Dichten, Kann das Volk t ö d t e n uns, Doch niemals richten." _ Diese Worte, die Heine in seinem Gedichte „Jehnda ben Halevy" ausruft, kennzeichnen treffender und eindringlicher, als es vielleicht sonst jemals geschehen ist, den gewaltigen Unterschied, der zwischen Ausübung der Macht und der des Rechtes besteht. So wie hier der Dichter die Befähigung zum Richten über den „unverantwortlichen König des Gedankenreiches" der gedankenlosen Menge und allen geistig Tiefer- 'tehenden abspricht, so lässt sich auch allgemeiner der Satz anstelle«, dass zum Richten über eine That oder über einen Menschen vor allem die volle geistige Durchdringung, das alle Seiten der That oder des Charakters umfassende Verständnis Gewissenhaftigkeit Jrrthümer Vorkommen, um wieviel leichter sind solche möglich, wenn Leidenschaften die nüchterne Erwägung, bindern, die Klarheit des Urtheils trüben nnd das Gewissen abstumpfen. Ist also im ersten Falle eine Täuschung auch bei den redlichsten Absichten möglich und liegt dem irrigen Urtheile eine ehrliche Ueberzeugung zugrunde, so ist in dem zweiten Falle eine Verdrängung des Rechtsgefühls durch Gefühle der Macht vorhanden. Je weniger sich der Richter durch die ihm vom Gesetze eingeränmte Macht der sittlichen Pflicht enthoben fühlt, mit peinlichster Gewissenhaftigkeit nach der Wahrheit zu forschen, umsomehr treten die Machtgefühle gegen die Rechtsgefühle zurück, während im entgegengesetzten Falle, bei Schlaffheit des Gewissens und Lockerung der sittlichen Grundsätze, an Stelle der Rechtsübung Bethätigung brutaler MachLtnstincte tritt. . Zu diesen Beirachürngen"WurdenHir^!rch^oie''MctäW'^ der Berichte des „Deutschen Volksblatt" über die Polnaer Affaire angeregt. Das „Deutsche Volksblatt", das nicht immer —. man erinnere sich nur an eine vor etwa zwei Jahren in Wien durchgeführte Gerichtsverhandlung, in welcher V e r g a n i s Tbätigkeit als Bürgermeister von Mühldorf eine öffentliche Beleuchtung erfuhr — von der Unantastbarkeit und Unfehlbarkeit gerichtlicher Urtheile durchdrungen war, hat sich nunmehr nach Muster der französischen Antisemiten die Lehre von der Unumstößlichkeit der „abgeurtheilten Sache" zugelegt. Während Herr Dr. Lueger seinem Freunde Bergani vor nicht allzulanger Zeit mit der Erklärung zuhilfe kam, dass es ganz gleichgiltig sei, was „die zwölf Männer, die zufällig Geschworene sind", glauben, hat das „Deutsche Volksblatt" seit der Verurtheilung Hülsners nicht aufgehört, diese Verurtheilung als objectiven Beweis für die Schuld des Verurtheilten ins Feld zu führen. Aerger kann man wirklich die Gesetze des Denkens nicht mehr verhöhnen, als es hier geschieht. Damit werden die Dinge geradezu auf den Kopf gestellt. Seitdem Menschen vernünftig gedacht haben, wird die Forderung anfgestellt, dass das Urtheil aus den objectiven Beweisen sich ergebe; das „Deutsche Volksblatt" macht aber jetzt die Entdeckung, dass der objective Beweis aus dem Urtheile sich ergibt. Während überall das Beweisverfahren dem Urtheile vorhergeht, folgert das „Deutsche Volksblatt" den Beweis aus dem Urtheile. Geradezu köstlich ist das, was sich das genannte Blatt in seiner Nummer vom 9. d. M. leistet; das ist förmlich eine Condensierung all der Methoden auf engem Raume, die das Blatt in der Polnaer Affaire bisher produciert hat. Da heißt es, nachdem die Gerüchte verzeichnet worden sind, denen zufolge einerseits der Bruder der Ermordeten die Thäterschaft eingestanden habe, andererseits Hülsner sein ursprüngliches Geständnis zurückgezogen und ein neues abgelegt habe, wörtlich folgendermaßen: „Diese einander widersprechenden Telegramme habest keinen anderen Zweck, als die Leser der Judenblätter zu verwirre u. Es wird hier der Versuch gemacht, das Ergebnis ■ der Schwurgerichtsverhandlung in Kuttenberg, die mit \.Ä einstimmigen Verurtheilung Hülsners endete, fttfctz bedürftig darzustellen. Wir machen unsere Hskfer darauf aufmerksam, sich durch derartige Man-malion^u nicht beirren z u l a s s e n. Hülsner hat ein Geständnis abgelegt, ans dem hervorgeht, dass er am Mo r öe betheiligt war. Die Criminalgeschichte kennt jeinen Fall, dass ein „Unschuldiger" sich selbst des schwersten .Verbrechens, das das Strafgesetz aller Staaten kennt und auf das die Todesstrafe gesetzt ist, beschuldigt hätte. Wäre der Bruder der Ermordeten thatsächlich der Mörder (eine Annahme, die vom Gerichte, selbst als vollständig ausgeschlossen erklärt wurde) — welchen Grund hatte Hülsner als Jude, das Verorechen eines Christen auf sich zu nehmen, eines Christen, den er persönlich gar nicht kannte?" Es verlohnt sich wirklich der Mühe, diese Auslassung zu analysieren. Soviel Sätze, so viel Entstellungen, Unrichtigkeit; oder Lügen. Nicht zu v e r wirren, sondern das Dunkel zu e n t-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.