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Jüdisches Volksblatt · 1899-09-29 · 33 (29.9.1899) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
1 (1899)
Issue
33 (29.9.1899)
Date
1899-09-29
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Wien, Freitag indisches Volksblatt 29. September 1899 Nr. 33 „Im Wiener ,J ü d i s ch e n V o l k s b l a 11' ist in den Monaten Juli und August l. I. eine Artikelserie unter dem Titel: ,Die Finanzen der Wiener jüdischen Gemeinde" erschienen. Da die Darstellungen des Autors dieser Publicatio» geeignet sein könnten, bei einem Theile der Bevölkerung das Vertrauen in die Verwaltung der Cultusgemeinde herabzumindern, so stelle ich hiermit an das hochgeehrte Präsidium die Anfrage: Was gedenkt das Präsidium zur Richtigstellung zu veranlassen?" Hierüber meldet sich Herr kais. Rath Hirsch zum Worte und führt Folgendes aus: „Ich habe die in Rede stehende Artikelserie des „Jüdischen Volksblattes" gelesen. Selbstverständlich hat dieselbe mich als Obmann der Finanzsection sehr interessiert und beschäftigt. Daher bin ich auch in der Lage, dem geehrten Herrn Interpellanten sofort Aufschluss zu geben. In der Nummer vom 28. Juli 1899 wird angeführt, dass das Deficit des Jahres 1895 56.032 fl. betrug, während das Vermögen der Gemeinde zur selben Zeit sich buchhalterisch nur aus 4U.u7G fl. belief. Dies ist deshalb rlchtig, weil, wie aus dem Capitalsconto ersichtlich, das Vermögen der Gemeinde am l. Jänner 1805 »6.109-75 fl. betrug und sich um das Gebarnngsoeficit dieses Jahres per 56.032-75 fl., sohin auf 10.076 fl. verminderte. Zu diesem Bilanzergebnisse, welches aus der Zusammenstellung aller Activen und Passiven resultiert und im Vergleiche zum Vermögensstande des vorhergehenden Jahres einen Zuwachs oder Abgang aufweisen muss, bildet das Gebarungsergebnis, respective Gewinn- und Verlustconto den Eommentar derart, dass das jeweilige Plus oder Minus des Gewinn- und Verlustconto auf dem C-apitalsconto zum Ausdrucke kommt. Die in der Nummer voin 18. August 1899 aus der Bilanz pro 1895 herausgegriffene einzelne Aetivpost per 36.306-25 fl. als Wert der eigenen Effecten, veranlasste den Verfasser zu dem irrthümlichen Schlüsse, die Wiener Cultusgemeinde lege ihre Vermögensausweise in zwei Conti dar, nämlich einem Capitalsconto und einem Effectenconto. Dies ist nicht richtig, denn das Effectenconto ist lediglich ein Bestandtheil des Gesammt-Activums, so dass der Betrag von 40.076 fl. das Vermögen der Gemeinde an Mobilien und Immobilien nach Abzug aller Passiva repräsentiert. Aus dem Gesagten geht also hervor, dass die Gebarungszuschüsse durch Abschreibung vom Vermögen und wenn keines vorhanden, durch Ausnahme einer schwebenden Schuld gedeckt werden, dass Gebarungsüberschüsse zur Vermehrung des Gemeindevcrmögens dienen und dass das von der Gemeinde jeweilig ausgewiesene Gemeindevermögen, wie selbstverständlich, das Resultat der Zusammenstellung sämmtlichec Activa und Passiva ist. Dieses einzig richtige Verfahren führt zu dein Resultate, dass das am 1. Jänner 1895 ausgewiesene Neinvermögen per 96.109-75 fl. durch Abschreibung, beziehungsweise Zuschreibung der Gebarungszuschüsse, respeetwe Ueberschüsse in den Jahren 1895 bis inclusive 1898 sich am 1. Jänner 1899 in ein Vermögensdeficit von 30.637-07 fl. verwandelte". Wenn die Beantwortung der Interpellation hier richtig wiedergegeben ist, wenn es richtig ist, dass diese Beantwortung „mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde", dann gestehe ich, dass mir eine — gelinde gesagt — harmlosere Behandlung so wichtiger Fragen noch nicht untergekommen ist. Wenn der Obmann der Finanzsection, Herr kais. Rath H i r s ch, die bewussten Artikel thatsächlich mit viel Interesse gelesen hätte, dann Hütte er diese Jnterpellationsbeantwortung, die Form und Inhalt nach zweifellos dem Bureau der Gemeinde e n ist a m m t, überhaupt nicht zur Verlesung bringen dürfen. Denn dieselbe bestätigt in ihren verlegeneir Wendungen bloß die Richtigkeit der einen von mir in Nummer 27 dieses Blattes klargestellten „Eigenthümlichkeit", schweigt sich jedoch über die noch bedeutendere, in Nummer 28 besprochene, ebenso entschieden wie gründlich a u s. Wenn man im Culusvorstand meint, mit derartigen „Richtigstellungen" etwa Beruhigung zu schaffen oder ein vielleicht schwankend gewordenes Vertrauen wieder zu befestigen, dann gibt mau sich einem Jrrthume hin, der bei den nächsten Wahlen von Seite der jüdischen Bevölkerung berichtigt werden dürfte. Die Wiederholung der paar finanz-Lheoretischen Bemerkungen aus meinen Artikeln in der Jnterpellationsantwort quittiere ich ebenso dankend wie verwundert. Ich hätte mir nicht gedacht, dass die Definitiou so feststehender Begriffe, wie Bilanz rc., die ich ja lediglich des Zusammenhanges wegen vornehmen musste, im Cultusvorstande einer besonderen Erörterung bedürfe. Aber wenn die Herren meinen, dass dem so sein müsse, item, sie werden ja wissen, warum. Wichtiger ist das Meritorische. Herr kais. Rath Hirsch sagt, dass der Ende 1895 ausgewiesene Activ-Saldo per fl. 40.076 das Vermögen der Gemeinde an Mobilien und Jnmobilien inclusive des Effecten- Conto per fl. 36.306, nach Abzug aller Passiva repräsentiert. Dieses Effecten-Conto ist der strittige Punkt. Herr kaiserlicher Rath Hirsch sagt, dass diese einzeln herausgegriffene Activa-Post mich zu dem irrthümlichen Schlüsse veranlasst habe, dass die Gemeinde ihre Bilanz in zwei Conti darlege, einem Capitals-Conto und einem Effecten-Conto. Das sei aber nicht richtig, sondern es sei das Effecten-Cvnto nur ein Bestandtheil des Capitals-Conto. Bor allem ist es nicht richtig, dass mich die einzeln herausgegriffene Activpost zu dem irrthümlichen Schlüsse veranlasst habe.... Ich habe rechnungsmäßig nachgewiesen, dass meine Behauptung nach den öffentl ich en Ausweisen der Gemeinde richtig sein müsse. Den rechnungsmäßigen Gegenbeweis ist Herr kaiserlicher Rath Hirsch vorläufig schuldig geblieben. Um aber allen Missverständnissen vorzubeugen, werde ich den Beweis führen, dass die von Herrn kaiserlichen Rath Hirsch in seiner Jnterpellationsantwort aufgestellte Behauptung unmöglich richtig sein kann — soferne die öffentlichen Ausweise der Gemeinde richtig sind. Am 31. December 1895 betrug das Ge sammtverwöge n der Gemeinde laut Bilanz 40.076 fl. In dieser Post soll nach der Behauptung des Herrn kaiserlichen Rath Hirsch die Post Effecten-Conto von 36.306 fl. schon enthalten sein. Was ist: Effecten- Conto? Jenes Conto in den Büchern, welches den thatsächlichen Besitz au Effecten, das ist an langsichtigen, börsegängigen, eventuell pupillarsicheren Wertpapieren aufweist. Von dem Gesammt-Vermögen per . . . . fl. 40.076 sagt der Rechnungsabschluss über das Jahr 1895, dass in | demselben Darlehen a n B e t h a u s v e r e i n e per.•.fT. 1.2.215, also anße n st ehende Forderungen, enthalten seien. Sind außenstehende Forderungen etwa Wertpapiere? Und nun die Probe! Wenn ich von dem Gesammtvermögen die Summe aller übrigen Activ-Posten abziehe, erhalte ich den Stand des Mobil-Bermögens: Gesammt-Vermögen.fl. 40.076 Außenstehende Forderungen.„ 12.215 fl. 27.861 E s bleibt also für ein mobiles, disponibles eventuell in Effecten angelegtes V e r mögen nur die S u m me von. fl. 27.861 übrig. Trotzdem weist das Effecten-Conto ein mobiles Vermögen von Effecten in der Höhe von.fl. 36.306 a u s. Oder anders: Effecten-Conto.• ... ft. 36.306 Außenstehende Forderungen. „ 12.215 Vermögen.fl. 48.521 Trotzdem spricht der Ausweis lediglich von einem V e r m ö g e n v o n.fl. 40.076 Damit ist die Behauptung, dass in dem Activ-Saldo per fl. 40.076, das Effecten-Conto per.fl. 36.306 unmöglich enthalten sein kann, soferne die Ausweise der Gemeinde richtig sind, rechnungsmäßig bewiesen. Ich erwarte vom Obmann der Finanz- S e c t i v n, Herrn kais. Rath Hirsch die Antwort, sowohl auf diesen Beweis wie auf die in seiner Jnterpellationsantwort noch nicht b e r ü h r t e n Punkte. Ich fordere Sie im Interesse der Oeffentlichkeit, die sich mit derartigen „Richtigstellungen" nie und nimmer zufrieden geben wird. Genehmigen Sie, geehrter Herr Redacteur u. s. w. Wien. (Todesfall.) Der Beamtenkörper der Wiener israelitischen Cultusgemeinde hat einen schweren Verlust durch den Tod des Herrn Max Groß erlitten. Max Groß war Vorstand des Armen-Departements der Wiener Cultusgemeinde und hat durch viele Jahre hindurch sein Amt mit geradezu bewunderungswürdiger Humanität ausgeübt. Von wahrer Menschenliebe erfüllt, strebte er stets darnach, den Armen und Hilfebedürftigen, deren es ja so viele in der Gemeinde gibt, seine Unterstützung angedeihen zu lassen und es bereitete dem edlen und bescheidenen Manne oft großen Kummer, wie er, wenn alle Hilfsquellen erschöpft, neue Roth lindern solle. In gleicher Weise verwaltete er sein Amt als Privat-Almosenier begüterter jüdischer Mitglieder der Cultusgemeinde. Wahre Betrübnis und edlen Unwillen bereitete es ihm, wenn reiche jüdische Banquiers bei passenden Gelegenheiten es verabsäumten, einer religiösen Pflicht, der Armen und Bedürftigen zu gedenken, nicht nachkamen und oft äußerte sich sein Unmuth hierüber in herben Worten. Nun hat der wackere Mann Ruhe gefunden, die er, allerdings im anderen Sinne, oft wünschte, wenn seine schwierigen Pflichten von den vermögenden Glaubensgenossen ihm noch erschwert wurden. Klosterneuburg. (P r o t e st der i s r. Cultusgemeinde.) Der Anregung und dem Beispiele der Grvßgemeindc Wien folgend, hat auch der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde in Klosterneuburg gegen die von gehässiger, antisemitischer Seite neuerdings vorgebrachte Beschuldigung des Gebrauches von Christenblut zu rituellen Zwecken gelegentlich des Polnaer Mvrdprocesses bei Sr. Excellenz dem Herrn Minister für Cültus und Unterricht und dem für Rechtspflege feierlichst Protest eingelegt. Prag. (A b g e w i e s e n e r Protest.) Bekanntlich hatte die Statthalterei es abgelehnt, über die von Franz Matyasko und Genossen in R e i ch e n b e r g eingebrachte Beschwerde vom 5. Mai d. I., wegen Nichtanweisung von Standplätzen auf den R e i ch e n b e r g e r Wochenmärkten an Angehörige czechischer und jüdischer Nationalität vom Standpunkte des staatlichen Anfsichtsrechtes auf Grund des 8 101 der Gemeindeordnung für Reichenberg einzuschreiten, da die Stadtgemeinde in der gegenständlichen Angelegenheit weder ihren Wirkungskreis überschritten habe, noch eine Verletzung der bestehenden Gesetze behauptet werden kann. Zugleich wurde jedoch bemerkt, dass die in Beschwerde gezogene Verweigerung von Marktstandplätzen nach § 52 der Reichenberger Gemeindeordnung im selbständigen Wirkungskreise erfolgt ist, sich sonach der Competenz der Statthalterei entziehe, dagegen nach § 66 derselben Gemeindeordnung im autonomen Jnstanzenzuge angefochten werden könne. Nunmehr hat auch das Ministerium des Innern, nachdem es sich mit dem Handelsministerium ins Einvernehmen gesetzt hatte, sich nicht bewogen gefühlt, dem Necurse stattzugeben. Wo nun die beschädigten Kauflente ihr Recht finden sollen, ist schwer zu sagen. Prag. (Folgender antisemitischen A g i t at i o n.) Die planmäßige Verhetzung der Bevölkerung von Seite der Antisemiten zeitigt nun immer ihre Früchte. Ein Fall, der sich vor einigen Tagen am Fleischmarkte in Prag abspielte, zeigt dies wohl zur Genüge. Dortselbst hatte sich gegen 9 Uhr abends eine Rotte von Gewerbeschülern mit den in czechischer Sprache ansgestoßenen Rufen: „Da geht Hülsner, erschlagen wir ihn!" auf mehrere Zöglinge des II. Jahrganges der deutschen Handelsakademie gestürzt und dieselben misshandelt. Der 16 Jahre alte Handelsakademiker Paul Dresdner erhielt von einem der Burschen einen Messerstich in den Rücken. Ehe ein Wachmann kam — Polizei ist bei solchen Vorfällen meistens nicht aufzufinden — entkamen die rohen Gesellen. Dresdner wurde von einem Wachmann znm Bezirksarzte Dr. P r o k e s ch und, nachdem ihm dieser einen Nvthverband angelegt hatte, mittelst Wagen zu seinen Eltern geleitet. Die indirecten Anstifter solcher Excesse sind natürlich immer unsichtbar. Lisstt a. d. Elbe. (Leichenbegängnis.) Am 26. d. M. wurde Herr Josef Fischer im Alter von 79 Jahren zu Grabe getragen. An seinen Namen knüpft sich ein gutes Stück jüdischer Ortsgeschichte. Sein Großvater war der erste Jude, der sich vor mehr als einem Jahrhunderte hier ansiedelte und längere Zeit blieb dessen Familie die einzige; gleichwohl legte er den Grund zn der neuen jüdischen Gemeinde, aber erst gegen die Mitte dieses Jahrhunderts kamen einige Zuzügler, denen später andere folgten, doch behielt die Fische r'sche Familie eine führende Rolle. „Ich bin von hier," pflegte der Verstorbene mit einem gewissen Stolze von sich zu sagen, und nicht mit Unrecht, war ec doch der erste Jude, dem hier das Heimats- und Bürgerrecht verliehen wurde, zudem war er nahezu zwei Jahrzehnte Stadtverordneter und durch mehrere Jahre Stadtrath. Und so wie seine Familie die erste und hervorragendste hier gewesen, so wollte es auch eine Laune des Schicksals, dass auf dem neu angelegten israelitischen Friedhöfe die erste au prominentester Stelle angebrachte Grabstätte seine sterbliche Hülle deckt. Maria Schein. (C h r i st l i ch - s o c i a l e V ers a m m l u n g e n.) Ani 24. September fand in Maria- Schein ein Verbandstag der Christlich- Soci alen Nvrdböhmens statt, bei welchem der Reichsraths-Abgeordnete Julius A x m a n n aus Wien einen Vortrag : „Ucber die politische Lage" hielt und dabei, wie cs schon bei christlich-socialen Versammlungen in der Natur der Sache liegt, über den Einfluss der Juden bei der gegenwärtigen Regierung ein Langes und Breites erzählte. Deutsch- Nationale versuchten die Versammlung zn stören, wurden aber von der rasch herbeigerufenen Gendarmerie zerstreut. Leitmcritz. Als Laienrichter für das Bezirksgericht in Leitmcritz wurde seitens der Handelß- und Gewerbekammer von Reichenberg ein Christ und drei Inden vvrgeschlagen. Obzwar an dieser Ernennung nun thatsächlich durchaus nichts Bemerkenswertes ist, vielmehr dieselbe ganz normal ist, hat der Umstand, dass es gerade drei Juden sind, den Zorn der Deutschilationalen mächtig erregt, und das Leitineritzer Wochenblatt bemerkt: „Was hat wohl die Reichenberger Handelskammer denn gedacht: gewiss, dass es K o l o m e a und nicht das deutsche Leitmcritz ist, in der drei Inden zn Richtern ernannt werden. Wenn sich die christlichen Kauflente dies bieten lassen sollten, was wir aber nicht hoffen,, dann haben sie diese Schmach voll verdient." Diese Erregung ist ebenso lächerlich wie jene, die derzeit über die E n u n c i a t i o n deutscher und böhmischer Fabrikanten Prags herrscht. Nachdem ans dieser Erklärung angesehene Firmen, welche die nationalen Streitigkeiten als den Handel und Erwerb störend und schädigend erklären, auch jüdische Firmen mitunterzeichnet sind — sieht die dentschnationale Presse nicht die czechischen, souvern nur die jüdischen Unterzeichner des Aufrufes, an denen sie ihren dnmm-fcechen Spott anslässt, der aber gewiss den Angegriffenen nicht schaden wird. Budapest. (Ein Mädchen v e r s ch w unbe n.) Ein 13jähriges Mädchen namens Marie T 6 t h, welches in Waitzen bei dem Director der dortigen Plattenfabrik Georg K u b i c s k y bedienstet war, hat sich vor kurzem die Erlaubnis erbeten, im Weingarten ihrer Verwandten einen Besuch machen zu dürfen. Sie entfernte sich aus dem Hause ihres Dienstgebers und ist seither nicht wiedergekehrt. Kubicsky machte die Anzeige bei der Polizei und fügte hinzu, es sei im Volke die unsinnige Fabel in Umlauf gesetzt worden, dass die Juden die Marie T 6 t h umgebracht hätten. Stadthauptmann Källö hat sogleich die Erhebungen eingeleitet, und wurde bisher soviel ermittelt, dass berittene Polizisten die Marie T 6 t h auf der Landstraße nach Veröeze getroffen hätten; auf ihr Befragen antwortete das Mädchen, sie gehe nach Veröeze. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Mädchen auf der stark frequentierten Landstraße einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Man verhörte auch die Eltern und den Bruder des Mädchens; diese bestätigten das im Volke eirculierende Gerücht und fügten hinzu, dass sie zu aufgeklärt seien, um an eine solche Mär zu glauben. Budapest. (Ein edel herziges Vorgehe n.) Die Budapester israelitische Repräsentanz hatte an den Magistrat das Ersuchen gestellt, ihm zum Baue eines israelitischen Spitals den Baugrund zu einem ermäßigteren Preise zu überlassen. Der Magistrat willfahrte diesem Ansuchen und bewilligte den Preis von 3'50 fl. per Quadratmeter; bei dem Referate, das hierüber in der Stadt-Repräsentanz erstattet wurde, stellten nunmehr mehrere Redner, darunter K o h o n c y u. a. den Antrag, in Anbetracht des eminent humanen Zweckes den Magistratsantrag nicht zu genehmigen, sondern vielmehr den Baugrund noch mehr zu ermäßigen und zwar ans 2.50 fl.; dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Zum Unterschiede vvn Wien, wo speciell israelitischen Wohlthätigkeitsinstituten in ihrer Entlvicklung die größten Schwierigkeiten bereitet werden, wirkt dieses edle Vorgehen ganz besonders erhebend. Ausland Berlin. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" druckt folgende Biographie des Helden von Fort Chabrol in Paris: Jules Guerin, am 14. September 1860 in Madrid geboren, wurde 1685 Director einer Pariser Oeleinfnhr-Gesellschaft, gründete mit zwei Hamburger Kaufleuten eine Coneurrenzfirma und wurde am 5. Jänner 1888 zn 5000 Francs Strafe wegen unlauteren Wettbewerbes und Vertranensbruch. begangen durch die Auslieferung der Geschäftsbücher, verurtheilt. Als

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