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Jüdisches Volksblatt · 1899-09-22 · 32 (22.9.1899) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
1 (1899)
Issue
32 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 32 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 22. September 1899 Seite 3 und in kritischen Zeiten als Machtfactor in die Wagschale geworfen werden kann. Vorkommendenfalls hätte diese Repräsentanz einen autorisierten Vertreter zur Verhandlung von Nitualmordprocessen zu entsenden, damit es nicht im Gerichtssaale vorkomme, dass Publicum, Privatkläger und Staatsanwalt mehr minder deutlich ihre Ueberzeugthei t von dem Blutbedür snisse dcrJudenschaft an den Tag legen, während der Präsident vom Gegentheile nicht sehr überzeugt scheint und mindestens die Aeußerungen jenes Trifoliums sorgfältig respektiert. Zu läppisch! Der verkommene, nicht einmal religiöse Hülsner, soll ein Funktionär des Judenthumes sein, soll es mit Osterblut versorgen — post festmn! Obgleich ihm gar nichts nachgewiesen ist, verdächtig ist der Geselle immerhin. Doch wenn er gemordet hat, so that er's wegen zurückgewiesener Liebeswerbung. Und wenn das Blut beseitigt wurde, so geschah es von Werkzeugen des Antisemitismus, welcher sich nachweisbar sehr früh der Sache bemächtigte. Fecit, cui prodest. Das ist im Mittelalter nicht einmal, sondern unzähligemale vorgekommen, dass wegen solch kleiner antisemitischer Schelmereien ganze Provinzen und Königreiche ihre Juden austrieben. Und der Staat, der Rechtsstaat? Darf er von sich behaupten, dass er gegen seinen Bürger jüdischer Confession seine ganze Pflicht erfülle? Schützt er ihnen Ehre, Eigenthum, Erwerb? Bei jedem politischen Windhauch geht es über die Juden her. Quidquid delirant plebes, plectuntur Judaei. Wenn das Gesindel es zu arg getrieben hat, werden, gewöhnlich ziemlich spät, ein paar Strizzis und Maraudeure auf ein paar Tage oder Wochen eingesperrt. Von einer Entschädigung, von Feststellung der Verantwortlichkeiten ist keine Rede. Die wahren Missethäter aber: Schneider und die anderen Leute seines Gelichters lachen sich ins Fäustchen. So lange den Antisemitenblättern die Aufreizung zu Hass und Verachtung nicht eingestellt wird, müssen nothwendig die Judenhetzen gemein sein wie Brombeeren. Wenn aber die Staatsgewalt auch nach dem Ergebnisse der Rohling-Processe an der Grundlosigkeit d e s B l u t m'ä r ch e n s noch leise zweifelt, dann 'hat sie die heilige Pflicht, d i e F r a g e d u r ch e i n i h r e r W i ch t i gk e i t angemessenes T r i b u n a l überprüfen zu lasfen. I st d i e G e s a m m t h e i t der Juden schuldig, d a n n f o r t m i t i h n e n! I st e s a b e r nur ein einzelner oder „eine Sect e", dann sind diese unschädlich zu machen, d ie schuldlose Glaubensgenossenschaft jedoch mit altem N achdrucke vor Schaden und Schmach z u s ch ü tz e n. Schweigen ein Verbrechen. Wir erhalten von einem hervorragenden Rabbiner Nordböhmens nachstehende Zuschrift: Dr. Baxa hat sein Plaidoyer dazu benützt, um die Juden des Nitualmordes zu beschuldigen, trotzdem er das Wort „Ritualmord" nicht aussprach. Dürfen die Juden dazu schweigen? Dürfen die Rabbiner dies ruhig anhören, dürfen sie sich mit dem Gefühle der Entrüstung begnügen? Nein! und tausendmal nein! Es ist höchste Zeit, dass auch einmal die Rabbiner auftreten, nicht nur Protest gegen die niederträchtige Beschuldigung einlegen, nicht nur erklären, dass die Beschuldigung des Ritualmordes eine der niederträchtigsten Lügen ist; das ist bereits von Päpsten, christlichen Gelehrten und Facultäten geschehen. Die Rabbiner haben vielmehr die Pflicht, zu erklären, dass eine solche Beschuldigung des Ritualmordes ein Verbrechen ist, das man an unserer Religion begeht; die Rabbiner haben die Pflicht, zu verlangen, dass die Verbreitung dieser blödsinnigen und niederträchtigen Beschuldigung in Wort und Schrift, als Verbrechen nach § 122 b des österreichischen Strafgesetzes angesehen werde. Jhering, einer der bedeutendsten Rechtslehrer sagt, jeder einzelne habe die Pflicht, nicht nur zu beobachten: „Thue kein Unrecht", sondern auch „Dulde kein Unrecht". Gilt dies von jeder Privatperson, so hat gewiss der Staat die Pflicht, eine Beschuldigung, welche die jüdische Religion als Kannibalismus und die Juden als Kannibalen hinstellen will, als Verbrechen zu betrachten und unter das Strafgesetz zu stellen. Gewiss können auch unter Juden verkommene und verlotterte Individuen Vorkommen, welche einer Mordthat fähig sind; dann möge das Schwert der Themis seines Amtes walten, ober eine gesetzlich anerkannte Religion, welche jeden Blutgenuss, selbst den des Thieres, perhorresciert, eine Religion, welche die Grundlage geworden für alle sittlichen Religionen, darf nicht eines solchen abscheulichen Verbrechens bezichtigt werden. Wir haben — nach dieser Richtung muss es bedauert werden — keine Hierarchie; nun so mögen wenigstens Ihre Hochwürden, die Herren Oberrabbiner von Wien, Brünn und Prag schleunigst daran gehen, die nöthigen Schritte zu machen, dass man nicht in solch verbrecherischer Weise unsere Religion beschimpfe. Mit populären Artikeln und Aufklärungen ist wenig gethan; wenn auch die Facultäten der ganzen Welt den Ritualmord als blödsinniges Märchen erklären, die Partei, die den Ritualmord als Agitationsmittel gegen die Juden benützt, wird sich dadurch nicht beirren lassen, weiter zu verleumden und den Hass gegen die Juden zu schüren, wenn der Staat nicht ausdrücklich diese Beschuldigung, die auch gegen Christen in den ersten Jahrhunderten und in China erst vor wenigen Jahren gegen Christen erhoben wurde, als Verbrechen, bestraft. Würde man es auch ungestraft lassen, wenn man in einem Culturstaate verbreiten würde, was die Chinesen den christlichen Missionären im Jahre 1892 nachsagten, sie hätten einen großen Balken in der Kirche anbringen wollen, der zuerst mit dem Blute von 300 Kindern bemalt sein müsste? Dr. D. Protest der Wiener Cnltnsgemeinde. Ter Vorstand der israelitischen Cnltusgeineinde Wien bat in seiner am 20. September d. I. abgehaltenen Plenarsitzung einhellig beschlossen, dem Ministerpräsidenten, dem Justizminister, dem Cnltusminister und dem Statthalter vön Niederösterreich den nachfolgenden P r o t e st zu überreichen: Wir protestieren hiermit auf das feierlichste und entschiedenste gegen die von antisemitischer Seite in den Polnaer Process hineingetragene tendenziöse Beschuldigung, dass das Judcnthum oder irgendeine jüdische Secte den Ritualmord oder den rituellen Gebrauch von Menschenblut lehre oder übe oder jemals gelehrt oder geübt habe. Wir hegen zwar das volle Vertrauen, dass die österreichische Regierung die uns als staatlich anerkannter Confession zustehenden Rechte auch gegenüber dieser allerschändlichsten Verleumdung, welcher noch vor wenigen Jahren in China Hunderte von Christen zum Opfer gefallen sind, wahren werde. Unser Vertrauen in die Maßnahmen der Regierung kann uns jedoch nicht hindern, unserer Empörung über die unserer altehrwürdigen Religion zugefügte Schmach Ausdruck zu geben. Wir haben geschwiegen, so lange man nur die materiellen Interessen unserer Glaubensgenossen durch Verdächtigungen und Verleumdungen zu schädigen suchte. Heute aber wird in frecher Weise Hand gelegt an unser Heiligstes, an unsere Religion; und da werden wir, wie unsere Väter es gethan haben, mit Gut und Blut für die Ehre und Reinheit unserer Religion eintreten und sie gegen den schändlichen Anwurf der Blntbeschuldignng vertheidigen. Wien, am 20. September 1899. DerBorstand DasNabbinat der israelitischen Cnltnsgemeinde der israelitischenCnltnsgemeinde in Wien. in Wien. Eine christliche Zuschrift. Am Dienstag, den 19. b. M. erhielten wir nachstehende Zuschrift, die wir wörtlich abdrucken. Wir empfehlen Herrn Vergani und seinem würdigen Genossen Schwer diese paar kräftigen Worte zur Abschrift in ihr Stammbuch. Im übrigen lepen wir den Herren das Manuscript durch acht Tage in unserer Redaction zur Einsichtnahme auf. Geehrte Redaktion! Ich gebe Ihnen im Namen von 50 meiner Kameraden bekannt, dass wir an den Blodsin vom Ritualmord nicht glauben und dass wir auch an die Schuld des verurtheilten Hilsner nicht so recht glauben können. . t . Wir geben alle unserer Entrüstung Ausdruck, dass solche Dinge in die Welt geschrieben werden. Bitte diese Zeilen zu verofentlichen, ohne meinen Namen zu nennen; wenn Sie wollen können Sie ihn nennen wenn ich auch nur einfacher Arbeiter bin. Hochachtunsvoll Ernst Anton W e g l e r im Namen von 50 Christlichen Arbeitern. Wien 18. September 1899. Die National-Oekonomie des jJudenthums. Von Dr. E. H. VII. Es war vielleicht von ominöser Bedeutung für die Zukunft des jüdischen Staatswesens, dass derjenige, welcher ihm die Gesetze gegeben und es sozusagen geistig geschaffen hatte, nicht berufen war, an der praktischen Durchführung des Gesetzgebungswerkes im nenbegründeten Nationalstaate mitzuwirken oder vielmehr diese Umsetzung seiner Lehren in die lebendige Praxis selbst zu vollziehen. Zwar machte sich in den ersten Jahrhunderten seines Bestandes im jüdischen Staate dieser Mangel nicht eigentlich fühlbar: noch war die von Moses überkommene Tradition zu lebhaft im Volke, noch war die Ueberzeuguug maßgebend, dass einzig und allein in der Befolgung der mosaischen Vorschriften das Heil Israels liege. In den Zeiten Josuas und der Richter lebte man in jeder Beziehung strenge nach den Gesetzen des großen Mannes. Das lässt sich an vielen einzelnen Zügen Nachweisen. Nach seinem glänzenden Siege über die Midianiten lässt Gideon, eingedenk des nativnalökonomischen Principes, dem Moses zum Durchbruche verhelfen wollte, dass es nämlich der Volkswohlfahrt in einem Agricultnrstaate nicht zuträglich sei, Schütze anzuhäufen, die große Beute an edlem Metalle zur Herstellung eines Dankmonnmentes verwenden. Der Geist der mosaischen Lehre war tief ins Volk gedrungen; ausnahmslos herrschte Gottesfurcht, Sitten und Gebräuche waren schlicht und einfach, es gab keine' socialen Gegensätze zwischen arm und reich, denn „ein jeder lebte unter seinem Weinstocke und unter seinem Feigenbäume". Wir wissen ferner, dass Saul gerade hinter den Rindern vom Acker heimkehrte, als man ihm die Knnde von der auf ihn gefallenen Wahl überbrachte. Und als Samuel den Sohn Jsais salben will, muss derselbe erst vom Felde, wo er seines Vaters Schafe weidet, heimgebolt werden. Herrlich war die Saat aufgegangen, die der Sohn des Amram und der Jochebed gestreut hatte; das Volk erfreute sich eines beneidenswerten Wohlstandes, dem selbst die häufigen Kriege keinen Abbruch thun konnten. Die Einführung des Königthums war von Moses vorhergesehen worden mtb konnte von Samuel nicht verhindert werden, wiewohl er dem Volke die Consequenzen dieses Schrittes in den schwärzesten Farben ausmalte. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen der Verfassungsänderung blieben denn auch nicht lange ans. Uns interessieren hier nur die letzteren. Zwar ließ sich unter dem ersten Könige der Umschwung noch nicht so deutlich wahrnehmen; nur an vereinzelten, aber charakteristischen Aeußerungen ans jener Zeit erkennt man, dass gar vieles anders geworden war in Bezug auf das wirtschaftliche Leben des Volkes. Viel stärker machten sich die veränderten Verhältnisse geltend, sobald David die Herrschaft übernommen hatte. Durch glücklich geführte Kriege erweiterte er die Grenzen des Landes und wurden Schätze gesammelt — zwar, wie es hieß, für den Tempelban, aber man hielt sich nicht gar strenge an diese Beschränkung. Es wird nunmehr eine entschiedene Bevorzugung des Städtewesens gegenüber der Landwirtschaft bemerkbar, es reißt überhaupt eine gewisse Großmannssucht ein, deren verderbliche Wirkungen auf das kleine Staatswesen unmöglich ansbleiben konnten. Zunächst freilich ist ein gewaltiger Aufschwung auf vielen Gebieten zu constatieren. Es entwickelt sich ein reger Handelsverkehr mit dem Auslande, namentlich mit Phönizien. Israel zahlt, da es noch nicht über genügende Barmittel verfügt, mit Getreide, dessen Export aus Palästina für die damalige Zeit auf jährlich etwa 6 Millionen Hektolitergeschätzt und dessen Wert ans rund 23 Millionen Mark veranschlagt wird. Wie bei der eingeschlagenen Wirtschaftspolitik nicht anders zu erwarten stand, erfolgte ein starkes Zuströmen von Landleuten nach den Städten, insbesondere nach der Metropole Jerusalem. Hier concentrierte sich Handel und Wandel, mit der Gleichmäßigkeit der Entwicklung sämmtlicher Landestheile wars vorbei. Derselbe David, welcher vom Viehhüter zum König geworden, starb als immens reicher Latifundienbesitzer. Die Verwaltung seines eigenen Grundbesitzes erforderte allein einen complicierten Apparat. Auch einen ziemlich bedeutenden Hausschatz hinterließ er seinem Sohne. Dieser Sohn — den weisen Salomo nennt ihn die Geschichte — hat Israel durch eine wegen ihrer glänzenden Außenseite zwar blendende, ihrem innersten Wesen aber verkehrte Wirtschaftspolitik allerdings zu einem vorübergehend hoben Ansehen gebracht; gleichzeitig aber trug diese seine Schöpfung den Keim des Todes in sich und machte den wirtschaftlichen Verfall des Volkes unausweichlich. Was sein Vater begonnen, die Herstellung von intimen Beziehungen mit dem Auslande und die Bestrebungen zur Förderung des CapitaliSmus — eines sehr einseitigen Capitalismus, aus dem nur der König und wenige von ihm Begünstigte Nutzen zogen —, das führte Salomo in noch weit entschiedenerem und gefährlicherem Tempo durch. Alles, was Moses in weiser Fürsorge für sein Volk bestimmt hatte, ward auf den Kopf gestellt, die Gebote der Religion nicht ausgenommen, was übrigens selbstverständlich ist, da das wirtschaftspolitische System der mosaischen Gesetzgebung Mit den Glaubenslehren innig verwachsen ist. Die Rücksichtslosigkeit im Erwerbe, für die der König ein verderbliches Beispiel gab, theilte sich auch andern mit. Eine glänzende Hofhaltung nach orientalischer Art verschlang Unsummen und erhöhte nur die Geldgier Salomos, der zu den gewagtesten Mitteln griff, um seine Einnahmen zu erhöhen. Nicht nur, dass er sich in Speculationen mit dem wichtigsten materiellen Gute des Volkes, der Ackerfrucht, einließ, er verpfändete auch gelegentlich, ähnlich wie die Fürsten in deutschen Landen am Ausgange des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit, einzelne Städte des Landes. So sehr waren die mosaischen Vorschriften in Vergessenheit gerathen, dass man die seit icp er im Lande lebenden Kanaaniter zu Staatssclaven erklärte, um sich ihrer unentgeltlichen Arbeit in phönizischen Steinlnüchen zu versicheren, dass man auch die eigenen Volksgenossen zum Fällen von Bauholz für die prächtigen Paläste des Königs zwangsweise und gleich in einer Zahl von 30.000 Mann verwendete und sie so der Feldbestellung entzog. Die Folgen dieses Vorgehens blieben nicht lange aus. Erhöhung der Lebensmittelpreise, Vertheuerung der wichtigsten Bedürfnisse überhaupt, noch verschärft durch ein rapides Sinken des Geldwertes, Verschuldung breiter Schichten der Bevölkerung und noch viele andere Symptome wirtschaftlicher Krisen stellten sich ein. Die stärksten Säulen der mosaischen Volkswirtschaft waren untergraben, jene wahrhaft socialpolitischen Institutionen, wie die des siebenten und des fünfzigsten Jahres, galten nicht mehr, sie waren nicht mehr vereinbar mit der neuen Ordnung der Dinge. Zins- und Wucherverbot schienen überwundene Dinge zu sein. Die öffentlichen Abgaben, welche in den ersten Jahrhunderten der politischen Selbständigkeit des jüdischen Volkes, getreu den Satzungen Moses, ausschließlich in Natnralleinstnngen bestanden, mussten nun in Barem geleistet werden und wurden immer drückender und höher. Alle-'Pracht und aller Glanz, die Salomo's Herrschaft ausstrahlte, tonnte schon in den Tagen des „weisen" Königs über die Thatsache nicht hinwegtänschen, dass der Zusammenbruch des auf schwanker Grundlage ruhenden Neugebäudes über kurz oder lang erfolgen und der Tag kommen müsse, an dem es offenbar würde, dass die maßgebenden Factoren des jüdischen Staates in keinen schwereren Fehler verfallen konnten, als der war, den sie mit der gänzlichen Außerachtlassung der wohlbegründeten mosaischen Lehren begiengen. Eine gesunde Fortbildung des jüdischen Staatswesens wäre ja durchaus am Platze gewesen, aber es musste sich rächen, dass die Basis, auf welcher das Volk zu seiner Selbständigkeit gelangt war, in so unverantwortlicher Weise verrückt wurde. Inland. Wien. (Vom jüdischen Schulver ein.) Der jüdische Schulverein im X. Bezirke, der sich die hehre Aufgabe stellt, für Kinder der Volks- und Bürgerschule, für Mittelschüler und Erwachsene ein modern-pädagogisches Institut zur Pflege hebräischer Sprache, jüdischer Geschichte und Literatur zu errichten, hat seine mühevollen Aufgabenvollendet. Es findet demnach die Einschreibung der Schüler -und Schülerinnen

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