Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1899)
- Issue
- 32 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Wien. Freitag Jüdisches Volksblatt 22. September 1899 Nr. 32 um den Hals gelegten Strick würgen und endlich den Schnitt am Halse fitbreit. So wenig sichere Anhaltspunkte für die Thäterschaft von mehreren vorhanden sind, so wenig finden sich solche für die Annahme, dass der Halsschnitt von einem besonders langen Messer, wie es mehrere Zeugen bei dem Angeklagten gesehen haben wollen, herrühre. Ans der Tiefe der Wunde lässt sich allerdings auf ein starkes und scharfes Messer, ans welches auch die abgeschnittenen Fichten Hinweisen, schließen; die Lange der Halswunde von 8 Centimeter, und der Umstand, dass dieselbe nur einseitig ist, spricht aber gegen ein so langes Messer, wie das angeblich beim Angeklagten gesehene, und lässt die Annahme zu, dass der Thäter ein größeres, starkes Taschenmesser besaß, dessen er sich sowohl zur Führung des Halsschnittes als auch zum Abschneiden der Bäumchen bediente. Was nun den Effect der einzelnen, an der Leiche gesnndenen Verletzungen betrifft, so ist nach dem Gutachten und den Aussagen der Sachverständigen, soweit dieselben durch die Zeitungsberichte in die Oeffentlichkeit gedrungen sind, durchaus nicht alles geklärt. Die Sachverständigen bezeichnen die Halswunde als die tödliche und nehmen Verblutung als die Todesursache an. Hinsichtlich der Kopfverletzungen sind sie wohl der Ansicht, dass dieselben Bewusstlosigkeit zur Folge hatten; wenn sie aber aus denselben schließen zu dürfen glauben, dass „die Thäter" zunächst die Absicht hatten, das Ovfer zu betäuben, so schließen sie viel mehr aus den vorhandenen Prämissen, als in Wirklichkeit erlaubt ist. Auf „Absichten", also auf psychische Vorgänge im Thäter zu schließen, erfordert große Vorsicht; da müssen gewichtige Hinweise, die nicht missdeutet werden können, vorhanden sein, wenn das gestattet sein soll. Die Gerichtsärzte scheinen sich vorzustellen, dass der oder die Thäter planmäßig vorgegangen seien; sie, sowohl wie der Staatsanwalt scheinen aber zu vergessen, dass derartige Verbrechen in der Regel im Affect, ohne viel Ueberlegung erfolgen und dass es viel leichter ist, ein planmäßiges Vorgehen in einen Fall, wie den vorliegenden, hineinzudeuteln als dasselbe aus den zunächst in unzweifelhafter Weise festgestellten Thatsachen nach Regeln der Logik zu dedncieren. Aber die Gesetze der Logik kommen in diesem Processe überhaupt schlecht weg. Glaubte doch selbst der Präsident, dass die Sachverständigen ihre Aufgabe erfüllen, nienn sie Behauptungen aufstellen, die sie nicht begründen können, als ob die Sachverständigen nicht ausschließlich dazu da wären, Thatsachen, deren Feststellung besondere Untersuchungsmethoden erfordern, eben auf Grund ihrer speciellen Fachkenntnisse zu ermitteln und zur Verwertung solcher Thatsachen nach den Ergebnissen ihrer speciellen Fachwissenschaft, die dem Richter nothwendigen Erklärungen zu geben. Für die Sachverständigen sind einzig und allein die strengen Methoden ihrer Fachwissenschaft maßgebend und in der Wissenschaft gelten — 'Gott sei Dank — die strengen Gesetze der Logik, nicht aber die „freie Beweiswürdigung". Hätte man an der Leiche nichts anderes gefunden, als die Kopfverletzungen, so hätten die Sachverständigeil wohl kein Bedenken getragen, obwohl weder die Schädelknochen noch das Gehirn von den Verletzungen betroffen waren, den Tod zu diesen Kopfverletzungen in Beziehung zu bringen. Sie hätten dann sicherlich Hirnerschütterung oder Nervenshok als Todesursache angenommen. Nun weisen alle Umstände, wie bereits erwähnt, darauf hin, dass die Hruza infolge der Hiebe auf den Kopf bewusstlos zusammengesunken ist und es ist eine bekannte Thatsache, dass nach erfolgter Hirnerschütterung der Tod rasch oder erst nach längerer Zeit eintreten kann. Die Möglichkeit, dass der Tod infolge von Hirnerschütterüng oder von Nervenshok eingetreten sei, lässt sich nicht so leicht abweisen. Soweit in den Zeitungsberichten vom Sectionsbefunde die Rede ist, finden sich keine sicheren Kennzeichen des Erstickungstodes, es bliebe somit nur der Verblutungstod oder eine Concurrenz mehrerer Todesursachen, nämlich der Hirnerschütterung, beziehungsweise des Nervenshoks und der Verblutung. Sowohl die Anklageschrift als auch die Sachverständigenaussagen heben hervor, dass der Leichnam nahezu blutleer war, während die auf dem Thatorte Vorgefundene Blutmenge eine relativ geringfügige war gibt, werden ausgehoben, in die leer gewordene Lade ein brennendes-. Licht gestellt, und der Umzug in der Synagoge, mit dem Cantor an der Spitze beginnt. Die anwesenden Männer werden ernst und mit lauschender Andacht hören die Frauen den Weisen des Cantors zu, welcher Strophen vorbetet, die die anwesenden Männer wiederholen. Der erste Hakafah-Umzug — ist zu Ende. Und so geht es auch mit dem zweiten, dritten u. s. w. Umzug. Die Träger der Thora-Rollen wechseln nach jedem Umgänge miteinander ab, gemäß dem Aufrufe des Gabbai. Endlich hören wir die Bachurim aufrufen „Hechathan Schmerl" — der Bräutigam Schmerl. — Eiligst begeben wir uns in die Nähe seiner Braut, eines hübschen Mädchens von ungefähr 10 Jahren, Mit zitternden Händen nimmt Schmerl die Thora-Rolle in Empfang. Der Umzug beginnt und mit dem singenden Cantor an der Spitze bewegt sich derselbe, Schmerl in der Mitte des Zuges. Aber seine Schritte sind unsicher, seine Hände zittern und das Gesicht wechselt die Farbe, je näher er der Stelle kommt, wo seine Braut steht, vielmehr, wo wir höhnend stehen. Nun aber erlaubt sich einer aus unserer Mitte ein Spässchen, über dessen Folgen er allerdings später zu Tode erschrocken war. Gerade war Schmerl bei seiner Braut angelangt. Schon streckte diese ihr Händchen aus, um der Thora einen Fingerkuss zuzuwerfen, als der gedachte Bachur einen Fuß vorhielt, über welchen Schmerl stolperte. Er fiel, und die Thora entrollte seinen Händen, auf den Fußboden hin. Ein Schreckensschrei gieng durch die ganze Synagoge und die Gesichter wurden todtenbleich. Weiß man es doch, dass, wenn eine Thora während eines Gottesdienstes zur Erde fällt, alle Anwesenden 40 Tage fasten müssen, den zürnenden Allmächtigen zu versöhnen. Alles drängte zur und sich die Blutspuren auf einen kleinen und streng abgegrenzten Ranin concentrierten. Vorausgesetzt nun, dass die bei der Leiche und in deren nächster Umgebung gefundenen Blntspnren wirklich das thatsächlich vergossene Blut darstellen (es sei hier daran erinnert dass die Leiche am dritten Tage aufgefunden wurde und dass, wie Ed. Pötzl im Feuilleton des „N. Wr. Tagblatt" vom 17. d. M. angibt, selbst Spürhunde beim Anfsnchen von Blntspnren versagen, wenn es inzwischen geregnet hat), so muss man berücksichtigen, dass die Schnittwunde am Halse, nachdem derselben die Kopfverletzungen und damit eine Hirnerschütterüng oder ein Nervenshok vorangegangen, einen ganz anderen Erfolg in Bezug auf die Blutung haben musste, als sie eine gleiche Halswunde an sich gehabt hätte. Solche Beeinträchtigungen des Nervensystems, wie die erwähnten, welche, wie gesagt, zum Tode führen können, beeinflussen auch den Blutkreislauf, insoferne sie Lähmungen der die Weite der Blutgefäße regelnden Gefäßnerven, damit eine abnorme Bertheilung der Blutmenge im Körper, Abnahme des Blutdruckes und der Triebkraft des Herzens zur Folge haben. Vorausgesetzt nun, dass die Halswunde noch bei Lebzeiten zngefügt wurde, was ans dem in den Zeitungen mitgetheilten ärztlichen Befunde keineswegs mit absoluter Sicherheit hervorgeht, so wird, wenn der in den Blutgefäßen herrschende Druck ein niedriger ist, das Blut auch nur mit geringer Kraft hervorqnellen. Wenn die Halswunde nach eingetretenem Tode beigebracht worden, dann wäre das Blut nur langsam hervorgesickert. Unter diesen Umständen wäre aber eine völlige Blutleere, wie sie behauptet wird, nicht zu erklären. Was die Zeitungen über das Sectionsprotokoll berichten, bringt durchaus keine Klarheit. Man erfährt nichts über die Lunge, über den Inhalt der großen Blutgefäße und insbesondere über die Blutgefäße des Magennnd Darmtractes, über die Farbe der Schleimhäute, über Größe und Zahl der Todtenflecken und vieles andere. Nur wenn das Sectionsprotokoll und die Gutachten im Wortlaute bekannt sind, ist ein Urtheil darüber möglich, nicht nur ob etwas gefunden wurde, sondern ob es sorgfältig genug gesucht wurde. Richtig ist allerdings, was die Sachverständigen angeben, dass die Blntmenge des Menschen ein Dreizehntel seines Körpergewichtes beträgt; ganz unrichtig aber ist es, daraus zu folgern, dass in diesem Falle 5 bis 6 Liter Blut hätten ausfließen müssen. Denn um die Gesammtblutmenge zu gewinnen, bedarf es künstlicher Mittel, Durchspülung der Gefäße, Zerstückelung der Organe und Auslaugung derselben. Eine völlige Blutleere ist also auch beim Tode durch Verblutung nicht möglich, denn der Tod tritt gewöhnlich schon ein, wenn etwa die Hälfte des Blutes den Körper verlassen hat und die Gewinnung der Gesammtblutmenge durch Setzung einer Wunde, selbst wenn diese die Halsgefäße betrifft, ist einfach undenkbar. So bleibt an dem Falle vieles räthselhaft. Was aber an der ganzen Sache das Räthselhafteste ist, das ist der Umstand, dass die Anklaseschrift Thatsachen enthält, die dem "Kündigen von höchstem "Werte erscheinen müssen, deren Verwertung aber weder dem Staatsanwalte, noch auch den Sachverständigen eingefallen ist und deren nur der Vertheidiger, allerdings auch nur zum Schluffe in seiner Vertheidigungsrede, gedacht hat. Es wird ausdrücklich betont, dass keinerlei Anzeichen eines Sittlichkeitsdelictes vorliegen. Indem die Sachverständigen diesen Satz aussprachen und mit demselben die Möglichkeit eines Lustmordes in Abrede stellen wollten, haben sie den Begriff des Sittlichkeitsdelictes gar zu enge gefasst. Sie haben wohl nicht an die große Reihe perverser Arten gedacht, in welchen Sittlichkeitsdelicte zur Aeußerung kommen können und deren systematische Bearbeitung ein nicht zu unterschätzendes Verdienst von Prof. v. Krafft-Ebing sowohl um die Criminalanthropologie wie auch um die Strafrechtspflege bildet. Wären die hierhergehörigen Forschungen dem Staatsanwalte wie auch den Richtern und den Gerichtsärzten bekannt gewesen, dann wären die Vermuthungen über das Motiv der That gleich von Anfang an in eine andere Richtung gewiesen worden. Man liest in der Anklageschrift, dass einzelne Kleidungsstücke fehlten; man vermisste die Handschuhe, ein feines, weißes Unglücksstätte hin. Rasch wurde die Thora aufgehoben. Der unglückliche Schmerl, der leichenfahl dastand, erhielt wüthende Blicke. So schnell er nur konnte, begab er sich mit schlotternden Knieen in einen verborgenen Winkel. Auch der, welcher die Tragweite seines Spässchens nicht erwogen hatte, fühlte brennende Reue, und wir anderen empfanden tiefes Mitleid mit unseren beiden unglücklichen Collegen. Der Gabbai wusste auf die erregten Gemüther beruhigend einzuwirken, indem er erklärte, dass die Thorarolle, welche er dem „Jüngling" zum Tragen gegeben hat, schon lange außer Gebrauch gesetzt sei, sie sei schon „possul", uncorrect gewesen. Trotzdem sind die Hakafoth-Umzüge in niedergedrückter Stimmung zu Ende geführt worden. Still und niedergeschlagen verließ jeder die Synagoge. Schmerl kam niemandem zu Gesichte, und auch seine Braut war so aufgeregt und traurig ob dieses Vorfalles, dass die „Partie" nach den Feiertagen auseinander gehen sollte. Voll allen Seiten musste Schmerl schwere Vorwürfe hören, selbst von Seite seiner Eltern, die alles anwendeten, dass die Verlobung nicht rückgängig gemacht werde, und Schmerl sollte kein Opfer seiner Schwäche werden. Und doch wurde er es! — Die Einwohner des Städtchens konnten ihm den Unglücksfall nicht vergessen. Allgemein wurde er „Schlemiel" — der Ungeschickte — genannt, und dieser Name blieb ihm bis auf den heutigen Tag, und schadet ihm auch bei allen seinen Unternehmungen und in der Geschäftswelt. Das war ein dummer Spass, den wir bis zur Stunde bereuen. Rubin A. ßraudes. Sacktuch, den Rosenkranz; überdies fand man das Hemd zum Theile zerzupft, aus demselben Stücke theils herausgerisseu, theils herausgeschnitteu. In einiger Entfernung vom Thatorte fand man einen stark zerdrückten Unterrock und unter dem Moose eine zusammengeknüllte Schürze, in welche Fetzen des Hemdes und einzelne Fäden eingewickelt waren. Diese Befunde weisen mit Sicherheit darauf hin, dass der Thäter ein besonderes Interesse an der Wäsche und einzelnen Kleidungsstücken hatte, dass er mit der Wäsche eingehend manipuliert hat. Hier sind mit der Wäsche Handlungen vorgenommen worden, die nur als Selbstzweck anfgefasst werden können, da es absolut nicht möglich ist, sie in eine sonstige Beziehung zu dem Morde selbst zu bringen. Der Kundige weiß sogleich, dass der Thäter ein sexuell perverser Mensch, ein krankhaft veranlagtes Individuum ist, welchem der Besitz von Theilen weiblicher Leibwäsche und Kleidung, und die Beschäftigung mit solchen sinnliche Erregung und Befriedigung verschafft. Nun erklärt es sich auch, warum der Thäter die Kleidung vom Leibe gerissen hat, ohne dass man zu der gewagten Hypothese die Zuflucht zu nehmen braucht, dass er dadurch die Entblutung befördern wollte; nun erklärt sich auch die Vielheit der Verletzungen, die sich ungezwungen daraus erklären, dass Acte der Grausamkeit bei perversen Individuen mit höchster sinnlicher Lust verbunden sein können; nun würde auch die Annahme, dass die Halswunde erst nach dem Tode beigebracht wurde, selbst vom Standpu lkte der snbjectiven Absichten des Thäters nicht mehr unhaltbar sein, da auch Verletzungen von Leichen ebenso von Lustgefühlen begleitet sein können, wie die grausamen Handlungen gegenüber Lebenden. Dass diese Nachtseiten des menschlichen Seelenlebens Laien unbekannt sind, ist nicht erstaunlich; aber dass sie Criminalisten von Beruf ititD Gerichtsärzten nicht geläufig sein sollten, ist dach kaum glaublich. Hätten die betheiligten Funetionäre mehr die Thatsachen gewürdigt und weniger unerwiesene oder unbeweisbare Behauptungen aufgestellt, dann hätte wohl die ganze Untersuchung und Erhebung des Thatbestandes eine andere Richtung genommen. Nach ist daletzte Wart in dem Processe nicht gesprochen. Vielleicht werden neuerliche, mehr voran-setznugslose Untersuchungen Ergebnisse liefern, die Licht in das bisherige Dunkel bringen werden. Vieles wird unaufgeklärt bleiben, weil jetzt, nach einem halben Jahre, schon die Spuren verwischt sind, viele der sogenailltten Beweise aber werden, wenn dieselben einer fachmännischen Analyse und einer eingehenden wissenschaftlichen Kritik unterzogen werden, erst die richtige Beleuchtung erfahren. Dazu ist allerdings genaue Kenntnis des Actenmaterials nothwendig. Wer hierzu mitwirkt, erwirbt sich ein Verdienst um die Allgemeinheit. Der Staat und das Blutmärchen. Von Dr. I. Pollach, M.-Weißkirchen. Vieltausendmal wurde das Blutmärchen von auserlesenen christlichen Theologen, von Prälaten, Päpsten und Fürsten widerlegt und abgethan, und noch immer spukt es, von Schurken genährt, in den hohlen Köpfen der Menge. Dieses für die Christenversolgungen der Römer erfundene Märchen von der Hinschlachtung von Menschen und der Verwendung ihres Blutes für die Osterbrode wird seit vielen xJahrhunderten gegen die Juden ausgemünzt und musste im Mittelalter unzähligemale leere christliche Taschen mit geplündertem Judengelde füllen. Die bodenlose Albernheit dieser Fabel ist mit wenigen Bibelcitaten schlagend erwiesen. Der Juden Heiligstes sind die Zehn Gebote. „Du sollst nicht tödten", lautet das sechste. — „Das sei eine ewige Sitte bei euren Nachkommen, dass ihr kein Unschlitt und kein Blut esset". — „Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken, denn ihr kennt der Fremdlinge Herz, da ihr auch seid Fremdlinge in Aegypten gewesen". „Wenn ein Fremdling bei dir im Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Aegypterland". Dass gleichwohl der Antisemitismus sich das packende Argument des Ritualmordes nicht entgehen lassen will, ist klar. Der Antisemitismus aber ist zu einer Macht in Oesterreich geworden. Importiert wurde er I von Taaffe, um die Phalanx der Deutschen zu durch-» brechen, was bekanntlich dem schlauen Grafen gelungen» ist. Wie wir hörten, ist der Wiener israelitischen Cultusgemeinde in den ersten Jahren dieser feindlichen Strömung von hoher officiöser Seite ein Schreiben des Inhaltes zugegangen, dass dem Antisemitismus nur Einhalt gethan werden könne, wenn die Judenschaft aus dem deutschen Lager ins czechische übergehe. Diese macchiavellistische Politik hat des Reiches Gedeihen Macht und Ansehen tief geschädigt. Das vivicke et impera hat das Viribus unitis erschlagen. Was Oesterreich braucht, das ist ein ehrlicher Patriot an der Spitze, kein Fürstendiener, der Deutsche wie Czechen zwingt, von dem verderblichen Zwist abzulassen, sie zu guten Oesterreichern macht und einig die Parität mit Ungarn erstreitet. Dass der Antisemitismus üppig in die Halme schoss, dass die Juden auf allen Gebieten des Erwerbes geschädigt und stellenweise boycottiert, dass sie von dem ungeheuren Beamtenheere des Staates und von allen oberen Stellen so gut wie ausgeschlossen sind, das ist zum Theile ihre eigene Schuld. Warum einigen sie sich nicht zur Schaffung eines Centralorganes? Dessen Aufgabe wäre es, an die Krone, die Behörden und Vertretungskörper mit Beschwerden und Petitionen heranzutreten, den antisemitischen Hetzblättern das Leben sauer zu machen, gegen sie die so zutreffende Anwendung des Hass- und Verachtungsparagraphs durch die Staatsanwaltschaften durchzusetzen, endlich die jüdischen Wahlstimmen zu einer Einheit zu sammeln, welche auf Cvmmando einschwenkt