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Jüdisches Volksblatt · 1899-06-09 · 17 (9.6.1899) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
1 (1899)
Issue
17 (9.6.1899)
Date
1899-06-09
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 17 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 0. Juni 1890 Seite 3 und Handhabung des beantragten Gesetzes die auf religiösem und rituellem Gebiete nicht selten zur fanatischen Leidenschaft sich steigernden Gegnerschaften im Innern der israelitischen Religionsgesellschaft nach und nach in nicht sehr ferner Zeit sich mildern und bei der fortschreitenden Ausbreitung und Hebung der Bildung einer ruhigen, auf gegenseitiger Toleranz beruhenden Würdigung der zum Ausdrucke kommenden religiösen Ueberzeugungen und rituellen Anschauungen weichen werden". Der Bericht der Herrenhaus-Commission enthielt unter anderem den Satz, dass „die Regierungsvorlage den weiteren Grundsatz aufstellt, dass ohne Rücksicht auf die verschiedenen rituellen Richtungen, welche sich historisch auf dem Boden des mosaischen Bekenntnisses herausgebildet haben, sämmtliche innerhalb desselben Territoriums wohnenden Israeliten nur eine Cnltusgemeinde zu bilden hätten"; sie könne sich aber „nicht verhelfen, dass gerade diese Bestimmung unter Umstanden geeignet sein könnte, Besorgnisse hervorzurufcn, als könnte hierdurch die Freiheit der religiösen Ueberzen g n n g eingeengt und eine Beschränkung der Minoritäten innerhalb der Cultnsgemeinde h e r b e i g e f ü h r t werden. In Erwägung jedoch . . . dass nach der Regierungsvorlage den Bekenner« verschiedener Richtungen die Möglichkeit gesichert i st, für ihre religiösen und Getvissensbedürfnisse auch innerhalb der einheitlichen Gemeinde Befriedigung zu fi n d en ... musste die Commission die angeregten Bedenken als grundlos erkennen." Diese Motivierungen lassen ent Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig! Nun gilt aber, wie wir bereits bemerkten, bei der durch die Adas-Jisroel-Gemeinde vertretenen Wiener Orthodoxie das Princip, dass sie in all und jeder Weise unabhängig dastcheu muss von der Cultusgemeinde, sowohl von deren Vorstand, wie von deren Rabbinat. Der Grund liegt eben in der Dehnbarkeit des 8 43. Würde, wie es eigentlich der Fall sein sollte, das Rabbinat in rituellen und in Cnltnsfragen das entscheidende Wort haben, dann ließe sich ans Grund des 8 91 ein modus vivendi wohl Herstellen. Nachdem aber der Vorstand es ist, der über das Maß dessen, was er den Gemeindemitgliedern zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse zugesteht, die letzte Instanz bildet, und demnach im Streitfälle erst eine ministerielle Entscheidung herbeigeführt werden müsste, und zwar auf Grund der Motive zum Gesetze von 1890, so blieb den orthodoxen Gemeindemitgliedern nur der eine Weg übrig, um mit dem Cultusvorstande in Frieden leben zu können, indem sie sich vereinigten, um selbst und ohne Hilfe der Gemeinde die nach i h rer Ansicht nothwendigen Institutionen zu schaffen, und zwar nicht nur für sich allein, sondern für jeden, der davon Gebrauch machen will. Das besagt auch das in Ausarbeitung befindliche Statut, indem es als Zw eck der „freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" auf dem Wiener Platze hinstellt: „Die Schaffung, Unterhaltung und Förderung ritueller und cultneller Institutionen, auf Grund der Vorschriften des „Schulchan-Aruch", welche den Bedürfnissen der auf traditionelljüdischem Standpmikte stehenden Mitglieder der Wiener Cultnsgemeinde entspricht." In dem Zusatze „auf Grund des Schulchan- Aruch" ist das Wesen der Orthodoxie gekennzeichnet im Gegensatz zu jenen Richtungen, die eine mehr oder weniger eingreifende Reform im Ritus und Gottesdiensteeingeführt haben, wie das in den Tempeln der Wiener Cultusgemeinde der Fall ist. Natürlich ist bei der orthodoxen Richtung auch das Mindestniaß dessen, was im Religionsunterrichte und im Hebräischen im allgemeinen verlangt wird, viel großer, und demzufolge auch der Lehrplan anders geartet; auch zur Qualificativn als Religionslehrer wird ein weit strengerer Maßstab angelegt, als es seitens der Cultusgemeinde geschieht, kurz — die Unterschiede sind so mannigfache, dass eine Einigung unter den jetzt bestehenden Verhältnissen geradezu unmöglich erscheint. Wir werden übrigens bei Behandlung der U n t e r r i ch t s f r a g e auf diese Schwierigkeiten näher einzugehen noch Gelegenheit haben. Vielleicht gibt es doch Mittel und Wege, dass auch mit Bezug auf dieses Schmerzenskind — zum Tröste sei es gesagt aller jüdischen Gemeinden — wir sagen vielleicht lassen sich noch Mittel und Wege finden, da einen Wandel zu schaffen. Für heute lag uns nur daran, die Berechtigung der seitens der „freien Vereinigung", resp. der Schiffsynagoge intendierten Verbesserungen nachznweisen, und werden wir im nächsten Artikel erörtern, welche Wege einzuschlagen sind, um den Wünschen der orthodoxen Mitglieder der Wiener Cultusgemeinde gerecht zu werden, ohne dass Gegensätze mit Bezug auf die bestehenden Gemeittdestatuten zutage treten oder sich fühlbar «rachen. * * . * Wir erhalten folgende Zuschrift: Löbliche R e d a c t i o n! Bezugnehmend auf die beiden Artikel „Die Zustände in der israelitischerr Cnltusgemeinde" in Nummer 15 und 16 Ihres geschätzten Blattes, gestatten Sie mir als Kenner der Wiener Verhältnisse meine Ansicht in dieser Angelegenheit bekanntzugeben, um zu beweisen, welches Unrecht geschehe, werrn die Ideell dieses Artikels zur That würderr. Wohl ist es richtig, dass vom Standpunkte des rituellen .Bekenntnisses die Nvthwendigkeit einer Regelung des Schächt- - Wesens eintreten soll. Dieselbe darf aber nicht 'auf Kosten des armen jüdischen Volkes .geschehen,' um der löblichen Cnltnsgemeinde eine ergibige Einnahmsguelle zu erschließen, sondern sie muss durch das Rabbinat veranlasst, und auf Kosten der Cultusgemeinde, welcher die Besorgung aller rituellen Gebräuche nach km Gesetze obliegt,, .durchgeführt werden. : , , Und npn, zum Artikel selbst! Der Schrefber desselben scheint^mit den Verhältnissen..der.Wiener Inden nicht besonders vertrant zu sein und seine Meinung nur vom Standpunkte der oberen 5000 bekanntgegeben zu haben. Denn schon bei den statistischen Aufstellungen gibt derselbe geradezu Unmöglichkeiten an. Er sagt, dass wöchentlich 1000—1200 Stück Großvieh zn Koscherfleisch benöthigt werden. In der That stellt sich der Gesammtverbranch von Großvieh für ganz Wien auf nur 5000—5500 Stück. Ein unüberbrückbares Hindernis ist überdies noch der Import von geschlachtetem Fleisch ans Galizien, welches nahezu die Hälfte des n o t h w e n d i g e n C o n s u m e s ansmacht. Wenn ich nun schon dem Vorschläge, dass die Schächter von der Cultusgemeinde bestellt und besoldet werden sollen, beistimme, was dann die Lösung einer Schlachtbollettc nothwendig machen würde, so könnte ich trotzdem nicht die Höhe Ihres angenommenen Schlachtgeldes von l'/2 fl., sondern nur eines solchen von 1 fl. für Großvieh und 30 kr. für ein Kalb in Vorschlag bringen. Tenn eine größere Belastung ihrer Regiekosten könnten die jüdischen Fleischhauer, welche heute ohnedies nicht auf Rosen gebettet sind, nicht ertragen. Dieses Opfer würden sie bringen, weil ihnen hiedurch das autoritative Recht des Verkaufes von K o s ch e r f l e i s ch eingeränmt werden müsste. Was nun die Frage der „Maschgicliim“ (Aofseher) anbelangt, so kann ich diesem Theile Ihres Artikels schon gar nicht beipflichten, weil sich hierdurch eine Vertheuerung des nothwendigstcn Consumartikels des armen Volkes Herausstellen würde. Wenn ich Ihre Ansicht mit der Vertheuerung von nur 5 kr. per Kilo zur Basis nehme, so würde sich, um nur ein Beispiel anzuführen, das Budget eines armen Inden in folgender Weise verschlechtern. Nehmen wir an, eine arme Fran bekommt von Ihrem Manne morgens 60 kr. zur Bestreitung des Bedarfes ihrer aus sechs Köpfen bestehenden Familie. Kauft sie von diesem Gelde täglich \l2 Kilo Fleisch, so müsste sie dafür um 3 kr. mehr bezahlen als jetzt, was bei ihr eine Mehrausgabe von 11 fl. jährlich bedeutete. Dies würde eine solche Familie, und derer gibt es leider in Wien mehrere Tausend, gewiss nicht ohne Entbehrung eines oft nothwendigeren Gegenstandes verschmerzen können. Wie stellt sich ferner der Schreiber des Artikels die Lage des jüdischen Fleischhauers an der Peripherie der Stadt vor, der doch auch einen Theil Christen zu seinen Kunden zählt? Wie soll sich derselbe die Zweithcilnng des Verkaufes einrichten? Sollte Ihre Idee sich verwirklichen, so würde gerade das Gegcntheil dessen hervvrgerufen, was eigentlich bezweckt werden soll. Ein bedeutender Theil der Inden,.. der heute seinen Bedarf an Fleisch bei Juden deckt, dasselbe koscher macht, und im besten Glauben ist, seiner Pflicht als Jude entsprochen zn haben, würde dann seinen Bedarf bei einem christlichen Fleischhauer decken und so einen Theil der jüdischen Speisegesetze über Bord werfen. ... Wenn Sie nun fragen, wie diese Frage überhaupt gelöst werden könne, so will ich mich in Kürze, soweit der Raum es mir gestattet, aussprechen. Die Cultusgemeinde hat die Pflicht, sich an alle religiösen Vereine zn wenden, und dieselben anfzufordern, in ihre m Wirkungskreise eine streng rituelle Fleischverkaufsstelle zu beaufsichtigen und in ihrem Vereinstempel diese Verkaufsstelle zu affichieren. Der Jude, dessen religiöses Bedürfnis es ist, nur solches Fleisch zn kaufen, wird ganz gewiss dort seinen Bedarf decken; auf diese Weise wird das Recht des Consnmenten sowie das der Producenten in gleicher Weise geschützt. Am besten wäre es wohl, wenn die löbliche Cultusgemeinde in dieser Angelegenheit eine Enquete einbernfen und hierzu alle betheil'igten Theile aus den verschiedenen Bezirken und verschiedenen Volksschichten einladen würde. Wenn es sich aber darum handelt, der Cultusgemeinde einen Rath zur Hebung ihrer Finanzen zu geben, dann möge dieselbe dcn Steuercensus herabsetzen, und den 30.000 Inden, welche gerne eine Cnltussteuer von 3—5 fl. zahlen würden, die Möglichkeit bieten, ihren Pflichttheil zur Erhaltung dieser Institution beizusteuern. Diese Maßregel würde das hübsche Sümmchen von mehr als 100.000 fl. hereinbringen, womit man sehr viel Schönes und Ersprießliches leisten könnte. Hermann Plaschkes. Wie«. Die erste Liste der „judenfreien Sommerfrischen" Deutschlands und Oesterreichs ist soeben erschienen. Wir geben dieselbe in Hinsicht auf die Reiselust unserer Leser im vollständigen Auszug: Borkum, Juist, Amrum, Zinnowitz, Heiligenhafen, Mühritz, Gehlberger Mühle (Thüringen), Großtabarz (Thüringen), Oberweiler (Schwarzwald), Hofhaus (Schliersee), Ruhpolding (Oberbayern), Trautheim (Odenwald), Grendelbrnch (Unter-Elsass), Frauenkloster (Ottilienberg), Herrenalb (Schwarzwald), Palmenwald (Schwarzwald), E i n ö d bei Friesach (Obersteiermark),, Ettlingerweiler und Bruchhausen Bad (Schwarzwald), Metlisalp (Berner Oberland), St. Johann bei Heiden (Appenzell), G a i s e n st e i n, I n n e r - B a r t h v l o m ü und B a n d a u s (Vorarlberg), Ober-Andorf und Kiefersfelden am Inn, G a st h. „zur Gräfin Kufstein", Hinterriss (Bayern), F o r st h a u s, Walchensee, L a n g h a m p f e n, Ober-Bozen, M ez z ol o m b a r d o (Rest. Gröbner), Neutsch b. Bozen, Cafe Schgraffer (B o z e»), Sermione am Gardasee, Kitzbühel (Tirol), Hotel Schröder Neuenahr. Für Vervollständigung der Liste sind wir unseren Lesern dankbar. Wien, 5. Juni. (D eu ts ch n a t i o na l e G es i n n u n g s t n ck) (i q-? e i t.) Wer 'noch nie Gelegenheit gehabt, das bekannte Wort von den sich''berührenden Gegensätzen bewahrheitet zu.) sehen J— diese Woche konnte er sich diese Gelegenheit hundertfach verschaff.ön. Nur eine ' ganz kleine Dosis guten Willens, sich daszweifelhafte Vergnügen zu gönnen, sich ein Viertelstündchen in der Lectüre von „Vaterland", „Deutsches Vvlksblatt", „Ostdeutsche Rundschau" rc. rc. zu vertiefen, war nöthig. Zweifelhaftes Vergnügen, wie gesagt, aber — lehrreich. Der Leitartikel in der Dienstagnummer des Vergani-Blattes über die dem Präsidenten L o n b e t angethane Schmach war eine Leistung, würdig des Blattes und der — nun wie sollen wir sagen: Pflichtauffassung des Herrn Dr. Bobies, der bekanntlich jede snbjective Offenbarung K. H. Wolfs mit dem Jnterdict vulgo Confiscation ahndet, aber gegen die Schmähungen, welche nur so hageldicht auf den schwerbeleidigten Präsidenten der französischen Republik niedersansten, blind und gefühllos sich geberdet. Und während die Feuilletons der genannten Blätter in Reflexionen über den verstorbenen Walzerkönig sich ergiengen und das Thema „Wien was es war und was cs ist" mit den neuesten antisemitischen Belenchtungseffecten der stannenden Menge vorführten, wird „über dem Striche" über die Dreyfns-Affaire geleitartikelt und jeder, der sich ob des endlichen Hervorbrechens der Sonne der Freiheit und Gerechtigkeit freut, „politischer Hochstapelei", „schwindelhafter Moralsiederei", „verlogener Sentimentalität", „Denkfaulheit", „Schafsge'ould", „politischer Verrottung" re. geziehen. Und dasselbe Blatt, das in dieser Weise über die französischen Richter und die öffentliche Meinung, über „Volkesstimme—Gottesstimme" zetert, die „Ostdeutsche Rundschau", muss sich tagsznvor eine Confiscation gefallen lassen, wegen der Verhimmelung einer von ihm entfachten kirchlichen Bewegnng, die — ebenfalls nach Ansicht eines Richters, genau wie im Falle Drcyfus, gegen die Bekenner einer vom Staate anerkannten Religion sich richtet und den Frieden unter den verschiedenen Confessionen und Bevölkernngsclafsen zn stören geeignet ist. — „Es ist in heutiger Zeit ein Martyrium, Richter zu sein", soll neulich einer unserer hervorragendsten Rechtslehrer im Verlaufe seiner Vorlesung mit Bezug auf die französischen ltnb österreichischen Zustände, geäußert haben. Wir sagen: „Es ist in heutiger Zeit ein Martyrium, Mensch zn sein mit einem gesunden Menschenverstände. Es wäre besser, man wäre verrückt, dann fehlte einem wenigstens das Verständnis für alle die Scheußlichkeiten, denen man auf Schritt und Tritt begegnet! Wien, 8. Juni. In einem an die „Reichspost" gerichteten Schreiben bezüglich der am Frohnleichnams-Sonntage stattgehabten Prozessionen und der dabei vorgekommenen Störungen wird gesagt, dass unter den Demonstranten sehr viele I n d e n j ü n g l i n g e bemerkt wurden. Das Blatt fragt dann weiter: Wie weit ist es denn bei uns in Oesterreich und speciell in Wien gekommen? Jüdische Zeitungen dürfen die heiligsten katholischen Lehren und Gebräuche lächerlich machen? Von Juden angeführte socialdemokratische Horden dürfen das heiligste, was der Katholik hat, verhöhnen und suchen den Katholiken in seiner Religion und seinem Glaubensbekenntnis zn hindern." Wir fordern die „Reichspost" auf, uns diejenige jüdische Zeitung, oder diejenigen Juden zu nennen, welche sich der in den citierten Sätzen, den Lehren des Judenthums widersprechenden Vergehen schuldig gemacht haben, und wir versprechen ihr, nicht zu ruhen und zu rasten, bis die Schuldigen die gerechte Strafe dafür erhalten haben werden! Wien. (Juden und Statthalter.) Unter der Spitzmarke „Habeat sibi“ bringt die „Reichspost" eine Selbstverhimmelung der „tonangebenden" Partei im niederösterreichischen Landtage, die man dem Blatte nicht weiter übelnehmen darf. Im Verlaufe derselben schreibt es dann Folgendes: „Gestern hat der Statthalter Graf Kielmansegg, in einem Momente, in dem man sonst Gegensätze zn überbrücken, das Einigende zu stärken und, einem edlen Tacte Rechnung tragend, gewisse Schärfen beiderseitig zu vergessen sucht, eine Rede für angebracht gehalten, die — den Beifall der Judenpreffe findet. Er hat sich nicht auf die Seite der Majorität in der Landstnbe und im Volke, sondern auf Seiten jener geheimen Mächte gestellt, die unermüdlich thätig sind, um den Kampf der christlich-socialen Partei gegen — man höre und staune — gegen den ungarischen Ausgleich durch die Isolierung derseben lahm zu legen. Wenn heute der Chef der niederösterreichischen Landesregierung diese Coalition für entsprechend hält — Juden und Statthalter — habeat sibi!" — In dergleichen Nummer aber schreibt das Blatt Folgendes : „Die „Neue Freie Presse" ist wüthend über den Statthalter Grafen Kielmansegg, dass er in seiner Schlussrede im niederösterreichischen Landtage gestern seinen Tadel so wundermild über „seine neuen politischen Freunde" ausgesprochen hat re. rc." Es geht doch nichts über Consequenz und Gesinnnngstüchtigkeit. Der Herr Statthalter ist aber wirklich zu bedauern. Das kommt davon, wenn man sich zwischen zwei Stühle setzt. „Vous l’avez voulu George Dandin“! St. Pölten. (Ein bischöflicher Moralprediger.) Die Moralpriester im Wiener Rathhause mögen sich eine Kundgebung des hiesigen Bischofs Dr. Rösler hinter die Ohren schreiben, welche vor einigen Tagen durch die Indiskretion eines czechisch - socialistischen Blattes bekannt geworden. Der hochwürdige Herr bemerkt, dass er be» Geistlichen den Besuch der Wirtshäuser verbietet (ob auch des Wiener Rathskellers? Red.) außer im Falle von Wahlen". Ferner befiehlt er denjenigen Geistlichen, welche sich bis jetzt in Wirtshäusern verköstigen ließen, sich das Essen nachhause bringen zu lassen. Und endlich fordert er die Geistlichen auf, mehr auf das moralische Leben Rücksicht zu nehmen, da sich die Anzahl der „Nichten" auf den Pfarrereien in entsetzticher Weise vermehrt. Honny soit qui mal y pense. Prag, 5. Juni. (Orig.-Corr.) Die Hetzen gegen d e n O b e r st e n Gerichtshof nehmen jetzt eine qcnte Form an. Bekanntlich wurde seinerzeit der Student Carl Biberle in Prag wegen Ueberschreitung der Nothwehr — er war von Czechen angegriffen und 51t Boden geschlagen worden und hatte sich mit seinem Revolver v.ertheidigt und dabei einen Studenten erschossen — zn 3 Monaten strengen Arrests vernrtheilt. Auf die Apellativn seines,VertheidigerS

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