Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1899)
- Issue
- 17 (9.6.1899)
- Date
- 1899-06-09
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 9. Juni 1899 Kr. 17 des Judenthums zu verwischen, seine Zugehörigkeit zur Judenschaft zu verleugnen? Europa ward von den Wehen des erwachten Nationalismus erschüttert, Deutschland hatte den heißersehnten Gedanken seiner Einheit kraftvoll zur Thatsache gemacht, Italien war ein Staat und eine Nation geworden, und selbst die Völkchen des Balkan, die Jahrhunderte in tiefster moralischer und materieller Sclaverei geschmachtet, errangen mit Blut und Eisen ihre Freiheit und Selbständigkeit. Doch siehe! Hier gab es eine Presse, eine große, mächtige, weitverbreitete Presse, die von Juden gemacht war. Und diese Juden, die ringsum den Frühlingssturm der Volker mitansahen und miterlebten, die leugneten das Selbstverständliche und mieden das Natürliche, sie wollten alles andere eher sein, denn Jude n. Sie, welche doch als die Ersten und Vornehmsten ihres Volkes der Welt hätten gegenüberstehen sollen und von den anderen Ihatsächlich auch dafür genommen wurden, sie wichen scheu allem as, was an ihre Abstammung und ihre Zugehörigkeit hätte erinnern können. Sie s ch amten s i ch, I u d e n z u 1 e i u u n d a l s I u d e n zu gelten, und d o c u m e n t i e r t e n d a m i t indirect, dass es überhaupt eine Schande fei, Jude z u sein, dem I u d e n t h u m e a n z u g e h ö r e n. Denn die andersgläubige Bevölkerung kennt vom Judenthume nur so viel, als sie an einigen und gewöhnlich schlechten Inden sicht. Und vor allem sah sie das vom Juden, was sie täglich zur Hand nahm, was sie täglich las : Die I u d e n p r e s s e. Und sie sah, wie die Judenpresse nichts mit dem Judenthum zu thun haben wollte, wie sie sich schämte, jüdisch zu sein. Und so musste die andersgläubige Bevölkerung glauben, dass hinter dem Judenthume etwas schändliches, verächtliche s stecke. Denn die ersten der Juden bemühten sich doch offenkundig, besser zu sein, als ihr Volk und als ihr Glaube. So hat die freisinnige Tagespresse das Furchtbarste über die Juden heraufbeschworen, was Menschen treffen kann: Die Verachtung der Mitmenschen, unter denen und m i t denen man lebt. Denn nicht unter dem Hasse der andern leiden wir so sehr, sondern unter ihrer Verachtung. Mit dem Hasse lässt sich rechten, man kann ihm immer Respect und Achtung abgewinnen. Doch mit der Verachtung lässt sich kein menschlicher Bund schließen. Die Verachtung der Nationen lastet schwerer auf uns als die niedrige Decke des Ghetto- Hauses, sie hat uns mit Ketten umschlungen, erdrückender als die, welche einst die Judenpresse sperrten. Die liberale Presse meinte das alte Ghetto zu zerstören, allein sie hat uns ein neues gebaut, furchtbarer und entsetzlicher, ein Ghetto, das all unsere besten Kräfte zu zerstören, alles Gute in uns zu tobten droht. Denn d i e Mauern dieses Ghetto sind stärker, als von Stein und Mörtel, sie sind gebaut aus Hass und Verachtung. (Ein Schlussartikel folgt.) Vom Tage. Das „Deutsche Bolksblatt" ist über die Revision des Dreyfns-Processes in einen gelinden Wahnsinn verfallen. Es schwatzt schon die ganze Woche über Dreyfus und Frankreich und kommt aus dem Schwatzen gar nicht heraus. Und wie mir natürlich, schwatzt es meist Gemeinheit unb- Dummheit. So muss man sich eigentlich an den Kopf greifen und fragen, was denn los sei, wenn man in den Spalten dieses ehrenwerten Blattes einmal einen halbwegs vernünftigen Gedanken liest. Diese Woche war das einmal der Fall. Am der Thora befolgen zu können, um einen Tempel zu bauen und sich ihrem himmlischen Vater anzunähern, ungehindert von ausländischem Götzenthum. Ich dagegen sehne mich nach meinem Ahnenlande, wo ich mir frei austeben könnte, wo meine Ehre und Menschenwürde nicht verletzt und besudelt würden, wo ich aufhören könnte, als ungebetener Gast, von der Gnade anderer zu leben und tyrannischer Willkür preisgegeben zu sein. Diesen Wunsch habe ich mit meinen Zeitgenossen gemein, mit dem Manne von heute, der nach individueller Freiheit strebt, der sich frei entwickeln will. Den Besten meiner Zeitgenossen verdanke ich die Lehre und den Grundsatz, dass man nach Selbständigkeit im Leben streben müsse. Und selbständig ist ein Mensch nur dann, wenn er aus eigenem Boden sich frei fühlt von fremden Einflüssen, an Körper und Geist sich entwickelt nach seinen natürlichen eigenen Anlagen und Neigungen ungehindert arbeiten und sich ausleben kann. Ich strebe nach dem Ahnenlande, weil ich das niedrige Sclavenleben in der Fremde satt habe, weil in mir der zeitgemäße Wunsch und das Bedürfnis rege geworden sind, auf Trümmern zu bauen und Wüsteneien zu beleben, neues Leben und Bewegung. Bildung und Cultur in wilde und uncivilisierte Gegenden zu bringen. Meine Väter glaubten an die Ankunft eines persönlichen Messias, vertrauten auf übernatürliche Wunder. Ich dagegen glaube, dass jeder ein Messias sein kann, der sich der Erlösungsarbeit seines Volkes bedingungslos opfert. Ich vertraue nicht auf Wunder, sondern auf die Kraft der Wissenschaften und den festen Willen des Menschen. Sie glaubten an eine himmlische, ich glaube an eine natürliche menschliche Erlösung. Unsere Altvorderen halten wohl das richtige untrügliche Empfinden, wenn sie meinten, dass mein Streben nach dem heiligen Lande nicht jüdisch, in dem Sinne „jüdisch", sei. wie sie es verstehen, sondern rein allgemein menschlich, europäisch. Ich wechsle nicht meinen Glauben, weil ich keinen habe; ich suche auch keinen neuen Glauben. Ich assimiliere mich nicht, weil ich Mittwoch brachte das „Deutsche Bolksblatt" einen langen Leitartikel über Dreyfus, Judenthnm und Oesterreich., Da konnte man lesen: Wir haben gegen eine nationale Organisation der Inden nichts einznwenden, nur geht es nicht an, dass dieselben sich als Deutsche, Czechen, Polen rc. girieren. Das liest sich ja ganz vernünftig. Aber wenn man bedenkt, dass das im „Deutschen Bolksblatt" steht, wo gleich auf der nächsten* Seite die ekelhaftesten Ausbrüche rcin thierischer Gemeinheit gegen die Inden zu lesen sind, dann wird man über den Wert dieses Satzes bald im Klaren sein. Darum muss aber auch dem „Deutschen Bolksblatt" gerade über diesen Punkt die Wahrheit gesagt tverden, gleich von vornherein, damit da keine Missverständisse entstehen. Das „Deutsche Bolksblatt" möge sich merken: Wir verzichten dankend auf seine tvie immer geartete Anerkennung. Ob die Herren Christlichsocialen gegen unsere nationale Organisation etwas einznwenden haben oder nicht, das ist uns schnuppe. Der Gedanke der nationalen Organisation der Inden ist — Gottseidank — unabhängig von der Zustimmung eines „Deutschen Bolksblatt". Er ist ein Product unserer Zeitverhältuisse und deshalb eine Nothwendigkeit, doch nur für n n s. Und dieser Gedanke wird ansgeführt werden, mit oder ohne Zustimmung der Christlichsocialen, er wird seine Früchte tvahrscheinlich zu einer Zeit tragen, wo von den „Herren Wiens" nur mehr Spuren zu entdecken'sein tverden. Die Zustände in der Wiener Cultusgemeinde. in. D i e G r ü n d u n g der „freien V er ernigung s ü r v i e- Interessen des orthodoxen I u b e n 11) u m s". In den vorhergegnngenen Besprechungen über die Koscherfteisch-Angelegenheit wurde bereits hervorgehoben, wie das erste „Aufeinanderplatzen der Geister" gerade bei einer Frage stattgesunden, die in größeren Kreisen seither kaum der Beachtung gewürdigt worden war, obgleich, ganz abgesehen von der rituellen Seite, schon die finanziellen Umstände den Cultusvorstand hätten veranlassen sollen, sich s eh r e i ng e h e n d damit zu beschäftigen. Wir hoffen, dass unsere Andeutungen in den maßgebenden Kreisen der Cultusgemeinde einigen Eindruck gemacht haben und dass man es der Mühe wert hält, solche einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Was nun die Consequenz des von uns bereits in das richtige Licht gerückten Verfahrens anbelangt,. das der Cultusvorstand gegenüber der Schiffsynagoge einzuschlagen beliebte und dessen unmittelbare Folge die Gründung, der „Freren Vereinigung" geworden, so muss man sich in derThat darüber wundern,, dass in Cnltnssachen erfahrene Männer sich der Folgen ihres Vorgehens so tvenig bewusst waren. Durch den ominösen. Passus des vorjährigen Rechenschaftsberichtes hatte sich der Vorstand geradezu ein Glashaus selbst construiert und — wer in einem solchen sitzt, soll bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Und das ist ja noch nicht einmal alles,, was der Besserung bedarf. Wir brauchen nur auf den gleicherweise als sehr verbesserungsbedürftig lnrigestellten Religionsuterricht hinznweisen, um das Verlangen der Adas-Jisroel- Gemeinde als vollberechtigt bezeichnen zu müssen.. Aber es zeugt auch das Vorgehen des Vorstandes von. einem überaus beschränkten Gefühl für Recht und Billigkeit, das im vorliegenden Falle umso, greller hervortritt, als die Schiffsynagoge irgendwelche Subvention, von Seite der Cultusgemeinde nicht nur nicht verlangt,, sondern eme solche principiell abweisen würde,, wenn man sie ihr anböte. Der Standpunkt, welchen, die Orthodoxie einnimmt, ist der, dass sie nach jeder Seitehin unabhängig, dastehen will und muss. Sie beansprucht,, dass nur der. von ihr anmich nicht leicht assimilieren kann,, weil meine Jn-dividualitäst zu stark ist, um unterzugehem. Ich. assimiliere mich nicht-, weil ich nicht werden kann,, was ich. n i.ch.tr bin. Fühle ich doch trotz allem, dass ich mit Leib, rmd Seele, in meinem tiefsten Innern Jude bin und Jude bleiben muss. Ich empfinde nicht nur keinen Verdruß, sondern vielmehr eine unaussprechliche Freude darüber, wenn, ich gleich nicht weiß, worin das Wesen, &£■ Form und. der Farbenton meines Judenthums, bestünden.. Ich weiH nur eines. Wenn, ich auch untreu bin meinen Vätern und ihrem innigen Glauben, bin ich doch Jude innerlich und äußerlich. Wenn ich in nichtjüdische Gesellschaft komme, erkennt man den Juden an mir auf den ersten Blick und ivqnn ich ein Gespräch anknüpfe, erkenne ich bald, dass ich Jude bin, ohne zu wissen, wodurch. Dann bete ich im. Stillen: „dass er mich nicht als Fremden geschaffen!" - - Ich habe kein positives Judenthum, wohl aber zeichnet sich mein Judenthum durch die Kraft des Negirrens aus^ Ich mag nicht das Ghetto-Judenthum, noch lyeniger aber das europäische. Ich lebe wohl als Europäer, aber der europäische Geist ist nicht in meinen Geist gedrungen, ist mir nicht in Fleisch und Blut übergegangen. Ich verabscheue das Duell,, das übermäßige Trinken, die allzutiefen Verneigungen und Verbeugungen vor dem schönen Geschlechts — gleich meinen Altvordersten. Ich kann mich in keiner Weise den anderen assimilieren und in ihnen aufgehen, aber leider kann ich wie meine einfachen und frommen Brüder leben. Unsere ersten „Aufklärer" strebten darnach, alle Menschen gleich zu lieben. Sie waren „(Kosmopoliten". Ich bin leider so unglücklich, die Leere dieses Wortes zu fühlen; ich bin nichts weniger als Cosmopolit. Ich liebe nicht alle Menschen in gleichem Maße, bin aber auch nicht national mit ganzem Herzen. O, wüsste ich doch, was und wer ich bin! Hätte ich doch ein positives Judenthum, positive Ideale, fürwahr, ich wäre überglücklich! erkannte Rabbiner und die von diesem autorisierten Beamten bezüglich ihrer rituellen Institutionen ein Wort dareinzureden haben und dass von dritter Seite nichts geschieht, was die Autorität ihrer; Vertrauensmänner zu schmälern imstande wäre. Mit einem Worte: sie^ verlangt für sich die v o l l st e A n t o n o m i e in d e r B e r w a l t u n g ihres Gotteshauses und ihres Ritus. Uebrigens muss man, um gerecht zu sein, sagen, dass der Standpunkt, welchen der Cultnsvorstand einnimmt, obwohl juridisch nicht gerade unanfechtbar, wohl zu verstehen ist, denn nach den Gemeindestatuten steht er thatsächlich über den Rabbiner — sogar, was kaum glaublich erscheint, auch in rituellen Fragen. Unter „den Rechten der Rabbiner im Allgemeinen" figuriert nach Paragraph 49(1 auch die Beaufsichtigung der Cultus- und rituellen Anstalten . .. und die Stellung von Anträgen an den Vorstand".. Es gilt als G r u n d s a tz, „dass in allen religiösen und rituellen Fragen.... die betreffende S e c t i o n des Cultusvorstaudes mit dem Nabbinate das Einvernehmen zu pflegen hat, und dass in dem Falle, als eine Einigung zwischen der Sectivn und dem Nabbinate nicht erzielt wird, oder in dem Falle, als der Cultnsvorstand oder das Vertreter-Collegium dem Anträge der Seetion nicht geneigt sein sollte, das Rabbinat den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen ist!" (Im ursprünglichen Entwurf war übrigens dem Rabbiner eine derartig degradierte Stellung gegeben, dass man ihn mit Recht als „den ersten Diener im Staate — des Cultusvorstands hätte bezeichnen müssen. Nicht einmal z. B. Ritual¬ oder Cnltusfragen, die während des Gottesdienstes anftanchten, hatte er zu entscheiden, sondern nur der Vorstand war dafür competent. Ui. A. m.) Lehnt daher der Vorstand einen Antrag des Rabbinats (Paragraph 45) bezüglich-ritueller Anstalten oder Institutionen ab, so bleibt diesem nur übrig, sich zu fügen oder seine Entlassung zu geben, oder aber seinem Willen Nachachtung zu verschaffen, ans die Gefahr hin, dass der Cultnsvorstand gegen ihn, den Rabbiner, disciplinarisch vorgeht. „EineBerufung gegen di eE Utscheid uitg desCultusvvrstandes i st nicht statthaft". (Paragraph 48, Schluss). Unter solchen Umständen ergibt sich die Consequenz von selbst . . . Prüfen wir nun weiter an der Hand der Gemeindestatuten die Frage,, ob der Vorstand ein Recht hatte,, jenen Schritt gegen die Verwaltung der Schiffschule - zu thun resp. ob er solches gegenüber einem etwaigen Beschlüsse der freien Vereinigung zu thun ein Recht hat — so müssen wir auch hier dem Vorstände entschieden entgegentreten.. Und nicht nur das: Wir m ü s s e n d e n S p i e ß geradezu u m k e h r e n! Paragraph 3 . der Statuten besagt: „Aufgabe der Cultusgemeinde ist... für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder z u sorgen und die durch diesen Zweck gebotenen Anstalten zu erhalten und z« fördern". Dass der Vorstand dem mit. Bezug auf Schlachtwesen und Religionsunterricht bis heute nicht nachgekommen ist, gesteht er selbst ein, und dass mit Bezug auf das „rituelle Bad" geradezu der Wiener Gemeinde u n iv ü r b i g c Zustände existieren — davon kann sichjeder tagtäglich überzeugen.... Nun soll aber! nach Paragraph, 41, die Allstellung von . Gemeinderabblnern m i t „ t h u n lich st er R ü ck s i ch t n a h m e auf die verschiedenen riitu el lernR ich tu n gen angehörenden Bethausvereine" erfolgen und d e s e n Vertrauensmänner sollen gehört werden; und? Paragraph -91 lautet: „Die freie Bethätigung der religiösen Ueberzeugung, insbesondere miü) in ritueller Bezieh.nng, darf nicht behjndtzrt werden". (8 2* des Gesetzes, vom 21. März 1890). Sollte unter solcken statutarischen; BestüumunMi der Einspruch des. Cultusvorstand.Ls sich nun. wohl noch aufrechterhalten lasten vdeD sollten nicht um ge hehr t die innerhalb der „freien Vereinigung" repräsentierten, auf traditionellem: Standpunkte stehenden BetlMsvereine, Wfp^ die einzelnen Mitglieder vom. CnltuLvorstcmde geradezu z-.u v e r l a u.g e n d a s. Recht und der.-Vorstand? die Pflicht haben, zn. gewähren,, liämlich r „Für d i e V-ei-f-r ie d igumg d er r e.-l-i giösen Bedürfnisse ihrer Mitglied.er zu sorgen un d> d i e d.m.r ch drpsen Aw eck g e b v-cken e n A u. ft-a lten z u erhalten mch zu fördern", wie das 8 3; der Stählten klar und deutlich ansstzr.icht? Wir glauben Ja! Dev Vorstand h,a t diese Pflicht und q>r darf sich i h u?e-r n i chft m e h,r entzieh em. Es wird fftt die Leser von Jnteresft sein, den mit Bezug cuch die verschiedenen religiösen Richtungen im Indenthpme sich, bezichellden Passus aus dein Motivenbrrichte der parlameniMischeiz Commission für das Gesetz, vom Jahre 1890 .Hennen M lernen,, worauf sich auch die soeben angeführten '§§ 3 und 91 der Gemeindestatuten beziehen: Zunächst ist zu bemerken,, dass dem oben eitierten und dem Gesetze vom 21. März 1890 wörtlich entnommenen 8 91 der Gemeindestatnten im „Gesetze betreffend die Rechtsverhältnisse der israelitischen Religiousgesellschaft" noch folgender Passus beigesügt ist: „Jede Gemeinde ist im Sinne des ß 1 verpflichtet, ein Bethaus oder je nach der Größe der Gemeinde deren mehrere zu erhalten. Bei Errichtllng und Erhaltung derselben ist den verschiedenen in der Gemeinde üblichen Ritualformen t h ll n l i ch st R ü ck s i ch t zu tragen". Und der angezogene 8 1 lautet in Absatz 2: „Aufgabe der Cultusgemeinde ist, inrierhalb der durch die Staatsgesetze' augezogenen Grenzen für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen und die durch diesen Zweck gebotenen Anstalten zn erhalten und zu fördern, wie das auch 8 3 — ebenfalls wörtlich citiert — besagt. Nun besagen die Motivenberichte der gesetzgebenden parlamentarischer! Körperschaften Folgendes: Der Ausschuss des Abgeordnetenhauses „gibt sich der zuversichtlichen Erwartung hin, dass bei entsprechender Durchführung