Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1899)
- Issue
- 15 (26.5.1899)
- Date
- 1899-05-26
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches. Volksblatt 20. Mai 1899 Nr. 15 Es ist schließlich nicht wahr, dass der Vertreter der Länderbank erklärte, dass er mit den ihm zuerkannteu Streitkosten die Antheile der Waisenkinder erstehen werde. Wahr ist es vielmehr, dass Chaje Debora Harz dem von mir namens der Compagnie commerciale francaise gestellten Klagebcgehren ans Auflösung der Gemeinschaft einer geringwertigen, ein Flächenmaß von kaum 68 Quadratmetern umfassenden Grundparcelle, welche niemals exploitiert wurde und zum Abbane überhaupt absolut nicht geeignet ist, die muthwilligsten Einwendungen entgegensetzte und von diesen Einwendungen trotz eindringlichster Vorstellungen des Richters, dass die Höhe der hierdurch verursachten Kosten zum Werte des Objectes in keinem Verhältnisse stebt. nicht abstand, dass infolge dessen drei Tagfahrten abgehalten wurden und ein kostspieliger Sachverstandigenbeweis an Ort und Stelle von mir geführt werden musste und dass schließlich nach contradictorisch zu Ende geführter Streitverhandlung das Urtheil des hierortigen Bezirksgerichtes, Abth. ll, vom 17. April 1896, C II. 159/4 erflossen ist, mittelst dessen dem Klagebegehren der Compagnie stattgegeben uttb Gegnerin in den Kostenersatz verhalten wurde. Es ist weiters auch nicht wabr, dass die k. k. priv. österreichische Länderbank, die ans vielen Parcellen von Boryslaw rechtskräftig hypothecierte Forderung an die Eheleute T r a u g o t t von circa 20.000 fl. österr. Währ, zu dem Zwecke an sich brachte, um die belasteten Antheile in der Hand zu haben. Wahr ist es vielmehr, dass sich meine Clientin über meinen Antrag nur ans dem Grunde dazu herbeiließ, die in Rede stehenden Forderungen am 21. October 1898 unter meiner Intervention im Cessionswege an sich zu bringen, weil ein bedeutendes, von der Compagnie vor Eröffnung des Grundbuches für Boryslaw käuflich erworbenes, nach Angabe des betreffenden Verkäufers unbelastetes Object nachträglich durch diese im Richtigstellungsverfahren angemeldete Forderung mitbelastet wurde, weil weiters der Gläubiger zur Hereinbringnng dieses Schuldbetrages laut Executionsbewilligung des hierortigen k. k. Bezirksgerichtes vom 15. September 1896 E 2049/8 die Versteigerung der Hypothekarobjecte darunter auch des der Compagnie gehörigen einleitete und weil die k. k. priv. österr. Länderbank nur in 'dieser Weise den hauptsächlich gegen die „Compagnie commerciale francaise“ gerichteten Angriff abzuwehren rn der Lage war. Es ist schließlich auch nicht wahr, dass das der Einverleibung dieser Forderung zu Grunde liegende Protokoll über die noch im Jahre 1876 dnrchgeführte pfandweise Beschreibung der betreffenden Liegenschaften gefälscht sein oder Radierungen und Ausbesserungen enthalten soll. Wahr ist es vielmehr, dass ein solches ungeheuerliches Gerücht, mag solches von angeblich unabhängiger und unbetheiligter Seite oder von einem Rechtsanwälte herstammen, auf einer vollständigen Unkenntnis des Sachverhaltes beruht, und dass insbesondere die Einverleibung des Pfandrechtes für die in Rede stehende Forderung im Richtigstellungsverfahren auf Grund der Entscheidung des hohen k. k. obersten Gerichtshofes vom 28. September 1892, Z. 10788 erfolgte, eine Ueberprüfung des quästionierten Protokolles sohin bereits von oberster Richterstelle aus stattgefunden hat. Achtungsvoll zeichnet Dr. Marcel F r ä n k e l. Obzwar der § 19 trotz seiner weiten Fassung, für derartige juristische Feinheiten, wie sie in dieser „Berichtigung" zutage treten, keinen Raum bietet, haben wir die Berichtigung unverkürzt ausgenommen. Es kann uns am Ende nur lieb sein, wenn unsere Gegner in dieser Sache uns Gelegenheit geben, unsere Beweisführung möglichst weitgehend zu gestalten. Wir haben in Boryslaw Nachfrage geyalten und sind in der Lage, das folgende uns zugegangene Schriftstück zu reproducieren: Ich gefertigte Chaje Debora Harz erkläre und bestätige hiermit mit meiner Namensfertignng, dass bei der am 17. April 1899 über Klage der „Compagnie coimncrcialc francaise“ gegen mich wegen Auflösung der Gemeinschaft des unter Einlage Zl. 992 der Boryslawer Grundbücher enthaltenen Grundbuchskörpers stattgefundenen commissionellen Erhebung, das in Ihrem Blatte geschilderte Drama s i ch w i r k l i ch a b g e s p i e l t hat. 1. Es ist somit w ah r, dass der Richter dem Herrn Oberingenieur Muk als Vertreter der Länderbank ans Herz legte, von diesem P r o c e s s e a b z u st e h e n. 2. E s i st f e r n e r wahr, dass ich ü b e r A urathen des Richters zur Vermeidung von Kosten in die Auflösung gutwillig e i n w i l l i g t e (was übrigens aus der Actenlage zu ersehen ist). 3. Wahr i st es auch, dass der Richter hierauf dem Vertreter der Länderbank den Antrag st e l l t e, dieser nicht angeblichen, sondern wirklich armen Witwe die P r o c e s s k o st e n zu schenken, und dass der Herr Oberingenienr M n k als Vertreter der Länderbank diesen Antrag verwarf. (Dass diese hochanständige, hochangesehene Witwe factisch arm ist, ist schon daraus zu ersehen, dass ihr seitens des Gemeinde-Amtes Armutszeugnisse zu diesen Processen ansgefertigt wurden. A. d. R.). 4. Es ist s ch ließ lich w ahr und keine „böswillige Verleumdung", dass Herr Muk als Vertreter der Länderbank erklärte, dass er mit den ihm zuerkannteu Kosten d i e A n t h e i l e der f ü n f W a i s e n k i n d e r c r st e h e n w e r d e. 5. $ di leugne entschieden, als ob ich gegen diese Klage irgend welche mnthwillige Einwendungen entgegenstellte, und von diesen Einwendungen trotz Vorstellungen des Richters nicht abstehen wollte, dass hier über drei Tagfahrten abgehalten wurden, wahr i st vielmehr, dass ich bei der ersten Tagfahrt die gerechtfertigte Einwendung erhoben habe, dass das gemeinschaftliche Object physisch theilbar ist, dass die Auflösung durch die Licilation gegenwärtig bei den zufolge der neu erlassenen, jedoch angefochtenen Bergpolizei-Vocschriften ungewissen Verhältnissen nicht an der Zeit ist, und dass den Waisenkindern hierdurch ein unübersehbarer N a ch t h e i l erwachsen kann, dass über diese Einwendung eine Commission an Ort und Stelle delegiert und ich bei dieser Commissionsverhandlung über Aurathen des Richters gutwillig in die Auflösung einwilligte und dass über die gutwillige Erklärung die Auflösung gerichtlich bewilligt wurde. Bei dieser ganzen Abhandlung war zugegen H e r s ch Mendelsohn, Nathan Harz, Berl Joel Friedl ä n d e r, Meier Aron H a u p t m a n und Leon K a u f m a n. Chaje Debora Harz. Obigen Sachverhalt bestätige ich als Zeuge. Nathan Ha rz. Einen ausführlichen Commentar brauchen die beiden Zuschriften wohl nicht. Es geht daraus hervor, dass die Berichtigung des Herrn Dr. Frankel die Bezeichnungen wahr und unwahr immer an den entgegengesetzten Stellen aufweist und dass die Länderbank sammt ihren P. T. Vertretern in der ganzen Sache eine geradezu schmachvolle Rolle spielt. Wir sind soviel Juristen, um zu verstehen, dass hartherzige Rücksichtslosigkeit keine gegen das Strafgesetz verstoßende Eigenschaft ist, deswegen aber bleibt sie nicht weniger verwerflich, insbesondere, wenn sie ein Bankdirector zur Anwendung bringt, sein Talent leuchten zu lassen itnb dafür tönende und klingende Anerkennung einzuheimsen. Der Herr von Palmer ist ja zur Leitung der Länderbank berufen worden, um „Ordnung in die Wirtschaft" zu bringen. Da fieng er denn, nach echter Protzenmanier, bei den armen Grubenleuten in Boryslaw an. Ein trauriger Muth, den er da bekundet und für den ihm die Activnäre wenig Dank wissen werden. Nun noch ein Wort zu Herrn Dr. Frankel. Wir nehmen es ihm nicht übel, wenn er im Dienste der Länderbank, die ja gut zahlen mag, solche Berichtigungen verfasst und einsendet. Aber für so naiv möge er doch uns nicht halten, dass wir zu solchen Rechts„deutungen" schweigen. Umgedreht heißt bei uns nicht gefahren. Wenn in einem Streite zwischen einer armen Witwe und der P. T. Länderbank die Witwe nicht gutwillig nachgibt, ist das wohl just kein Wunder; mehr Wunder ist es, wenn eine große Bank zur „Arrondierung ihres Besitzthumes" mit dem Gelde ihrer Actionäre solche Processe gegen arme Leute führt. Wenn da noch ein Rechtsanwalt im Namen des § 19 eine „Berichtigung" fordert, so muss man ihn wohl nach Kräften bedienen. Ob jetzt die Länderbank aus diesem oder jenem Grunde die Antheile an sich brachte, ist gleichgiltig; man kann ja am Ende dem Herrn Director Palmer nicht in das „liebevolle Herz" sehen. Thats a ch e ist, dass diese Ankäufe zu Pressionen für die anderen G ru b en- An t h e ilb esi tz er benützt wurden und nur das wurde behauptet. Der Herr Rechtsanwalt mag uns verzeihen, wenn wir die Aussage der Witwe Harz für vertrauenswürdiger halten, als seine Berichtiger und dem Herrn Director P a l m e r es noch einmal frank und frei ins Gesicht sagen, dass es kein Heldenstück ist, vom bequemen Bureau aus die armen Grubenleute von Boryslaw von ihrem Eigenthume zu verjagen. Auch dann nicht, wenn es „Kraft eines Rechtes" geschieht . . . Vom Tage. Für die Boryslawer Arbeiter hat sich in Lemberg ein Hilfscomite gebildet, gewiss ein ersprießliches Unternehmen, zumindest in dem guten Willen, der ihm zugrunde liegt. Nun beschäftigt sich, wie man weiß, die „Oesterreichische Israelitische Allianz" eingehends mit Berathungen über eine Hilfsaction für Boryslaw und überdies hat der Verbandstag der österreichischen Bnai b’rith beschlossen, actio einzugreifen. An sich betrachtet, ist diese Arbeit ein erfreuliches Zeichen des erwachten Pflichtgefühles jüdischen Besitzes. Doch ist betrübend, mitanznsehen, wie die ersprießliche Arbeit sich zersplittert und durch eine mit keinerlei Gründen zu rechtfertigende, planlose Uneinigkeit der Erfolg einer bedeutenden Action aufs Spiel gesetzt werden kann. Selbst in dieser, von allen politischen Momenten völlig befreiten Angelegenheit wiederholt sich jene betrübende Erscheinung, die uns Inden sv tief herunterbrachte: Eine wahrhaft lächerliche, durch kindische Eitelkeit und S u p e r k l u g h e i t voran l a s s t e Uneinigkeit. Man gebe sich doch keiner Täuschung hin. Auf diesem Wege wird wohl nicht besonders viel erreicht werden. Da heißt es, energisch zuzugreifen, kleinliche Rücksichten, kindliche Eitelkeit bei Seite zu lassen und Eigenliebe und des liebedienerischen Streberthums gegründeten Musterstaat zu züchten. Es gelingt M u n k e l jedoch nicht, das mit Eifer begonnene Werk, dessen Schilderung eine köstliche Persiflierung der jetzigen politischen Strömungen enthält, zu Ende zu führen; er wird mit seinem seit der Entdeckung der großen Goldadern in Eldorados Bergen durch wilde Habgier entnervten und entmannten Anhänge von der Gegenpartei unter Führung eines entschlossenen Socialdemokraten hart bedrängt, in offener Feldschlacht bis aufs Haupt geschlagen und muss zusehen, wie seine Gattin dem neuaufgehenden Gestirne sich anschließt. Aber auch dieses genießt die Früchte seines Sieges nicht. Ein Ausbruch des Goldvuleans macht dem ganzen Staate ein rasches Ende. Munkel kehrt mit zwei armen und verlorenen Waisen eingeborener Familien, welche er zum Ersätze für das ihm wegen fehlenden Herzens todtgeborene Knäblein adoptiert und zur Erinnerung an ihren Ursprung Eldo und Dora genannt hatte, in die alte Heimat zurück. Nach solchem Missgeschicke will er von den Menschen überhaupt nichts mehr wissen und denkt daran, die Idee des Homunculismus, wonach die Bildung der Ausbund alles Erstrebenswerten ist, an den Affen als den Stammvätern unseres Geschlechtes zu erproben. Zu seiner größten Befriedigung erzielt er denn auch mit ihnen in den Affenschulpalästen die glänzendsten Bildungsresultate. Wie jedoch Undank der Welt Lohn ist, maßen sich nun die Affen Ueberlegenheit über die Menschen an und beanspruchen für sich einen Vorrang über diese, welche sie auf die Stufe von Heloten herabgedrückt wissen wollen und mittelst siegreich geführter Kreuzzüge auch thatsächlich Herabdrücken, bis ihnen in den mit ihrer Art und ihren Sitten vertrauten Indianern ihr Herr und Meister ersteht. Zu dem schweren Kummer, welchen der Rest der aus^ dem Wege der Entwicklung menschengewordenen Rasse dem sich für ihre Vermenschlichung einsetzenden Promotheus bereitet hatte, gesellte sich Aerger und Verdruss im eigenen Hause. Auch bei Eldo und Dora mochte sein seelenloses, auf die Verkümmerung und Vertrocknung der Seelen abzielendes Erziehungssystem nicht anfangen. Schon in der Wiege hatte er aus den Seelen der zarten Menschenknospen alle Phantasien, Schwärmereien und Gefühle der Kindheit hinweggefegt. Doch all der Liebe Müh war umsonst. Die angestammte Natur forderte ihre Rechte. Seine blöden Zöglinge setzten körperlich und geistig thaufrische, sinnberückende Blüten an und liebten sich zärtlich, daher er sie in edlem Zorneifer aus dem Hause jagte und getrennt Landleuten übergab, auf dass sie sich durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Nun Munkel s Missgeschick aufs Höchste gestiegen war, öffnete sich ihm plötzlich noch einmal ein Hoffnungsstrahl in der zur Abwechslung wieder einmal erwachten Antipathie der Christen gegen die gekrümmte Judennase: Je entschiedener die Christen, Aufgeklärt sich selbst vermaßen, Christen nicht mehr sein zu wollen, Desto dringender verlangten Sie von Juden, es zu werden. Das arme Märtyrervolk, zu dem er sich lebhaft durch das — übrigens in der Wirkli chkeit gar nicht be sie hende — Band der sehr ähnlichen Lebens- und Weltanschauung hingezogen fühlte, stellte sich ihm kraft dieser erheblichen Aehnlichkeit als ein treffliches Versuchsfeld zur Wiederauferstehung seiner Größe und Herrlichkeit dar. Er rührte daher die Reclametrommel für den solidarischen Auszug der Juden nach dem Stammlande, indem er ihnen — in der denkbar ungeschicktesten, banalsten und nichts weniger als Achtung vor seiner Geistesschärfe einflößenden Weise — zu bedenken gab, dass sie sich schon durch die Gestaltung ihres äußeren Wesens, durch ihren Gang, ihre Haltung und den von ihnen in der europäischen Tracht gewährten caricierten Anblick als Verbannte, Fremdlinge, im Westen verriethen. Er ward in seinem Bestreben von dem mitleidslosen Zwange der Ereigniffe, welche schließlich in die Jnsolvenzerklärung der Christenwelt gegenüber den Juden mündeten, aufs kräftigste unterstützt. Als die Juden sich demnach, der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, zur Auswanderung entschlossen, bekehrte er sich — wohl schwerlich Lessing zu Danke — unter dem Namen Gotthold Ephraim Munkel zum Judenthume, worauf er mit der Führung des Auszuges betraut wurde. Es gieng eben den Juden nicht anders mit Munkel, als es kurz zuvor Munkel mit den Juden ergangen war. Sie sahen in ihm einen Geistesverwandten und waren vorurtheilslos genug genug, ihn nach dem unter den Auspicien des die unsterbliche, unerschöpfliche Kraft Israels versinnbildlichenden Ahasver vollzogenen Einzuge in Jeruscholajim, dessen geradezu c y n i s ch e B e s ch r e i b u n g den hoch- » verehrten D i ch t e r leider nicht auf der I Höhe d es"O l y m p, sondern in der niedrigen, > herabwürdigenden G e m e i n s ch a f t der sich an wohlfeilen Witzen ergötzenden Hep- Hep-Ruser zeigt, als ihren König und Messias auszurufen. So bestieg Munkel den glorreichen Thron Davids und theilte ihn seltsam genug mit der Nixe Lurlei, welche angeekelt von der Unstetigkeit der seit der Trennung von dem Gatten durchgekosteten Genüsse, in frommem Drange mit einer Pilgerschaar zu dem heiligen Grabe gewallsahrtet war, bei dem Anblicke der Krone auf den: Haupte ihre Gemahls diesem jedoch reumüthig das unverbrüchliche Gelübde der ewigen Treue wiederholte und sich in den Bund Israels aufnehmen ließ. Munkel war bestrebt, dem an ihn ergangenen Rufe durch einseitige, starre Pflege des reichen Geistes seiner Unterthanen gerecht zu werden und er gründete zu diesem Behufe eine Hochschule, welche die feine Spitzfindigkeit des Talmuds in modernere Zuschnitte und auf praktische Gebiete erneuern sollte. Gerade in dem Maße aber, als der Mutterwitz und Scharfsinn der Hebräer zur höchsten Blüte heranreifte, fiel ihnen ihre selbständige Existenz zur Last: Unter sich, auf sich beschränkt nur, War das Judenthum ein Deckel Ohne Topf; es konnte Keiner Je den Andern überlisten, Denn gleich pfiffig waren Alle, Alle dreist und ohne Scrupel mmm mim WWMW "lieft-