Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1961
- Issue
- Heft 116 (Mai 1961)
- Date
- 1961-05-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Mai 1961 DIE STIMME Seite 3 Die österreichische Wiedergutmachung eine doppelte Schande Leistungen: Wissentlich wollen wir keine Vergleiche /.wischen der Wiedergutmachung der Deutschen Ilundesrepublik und Oesterreich anstellen. Trotzdem müssen wir auf die vollkommene Unzulänglichkeit -der Leistungen an die Opfer des Nazismus in Oesterreich hinweisen. Die Entschädigung für die Freiheitsberaubung in den Gctti von S 350.— im Monat scheint uns fällig unzulänglich, da alle diese Opfer durch die Beschränkung schwere materielle, körperliche und seelische Schäden erlitten haben. Wenn wir annehmen, daß z. B. ein Opfer 5 Jahre in solch unerträglichen Verhältnissen gelebt hat, erhält es insgesamt S 21.000.—. Die gleiche Entschädigung erhalten die sogenannten U-Boote, die Jahre hindurch in Angst und Schrecken unter menschlich unfaßbaren Bedingungen, täglich vom Tode bedroht, ein unwahrscheinlich elendes Leben fristen mußten. Was die Verdoppelung der Haftentschädigung betrifft, erscheint die Leistung dadurch, daß die Einkommensgrenze von S 72.000.— in den Jahren 1955 und I960 als Bedingung gilt, in ihrer Wirkung stark eingeschränkt. Aber geradezu beschämend ist die Wiedergutmachung hinsichtlich der Einkommensminderung. Nicht nur, daß nach dem Gesetzeswortlaut diese Entschädigung an Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises geleistet wird, wodurch alle im Ausland lebenden Opfer, die folgerichtig die dortige Staatsbürgerschaft angenommen haben, von dieser Wiedergutmachung ausgeschlossen sind, ist der zu liquidierende Betrag von S 10.000.— für die ganze Zeit des Einkommensverlustes geradezu schandbar. Auch hier zeigen wir ein Beispiel an: Verbrachte ein Oesterreicher 7 Jahre in der Emigration, so erhält er auf den Monat umgerechnet S 119.—, das sind ungefähr zwölf österreichische Vorkriegsschillinge. Für die zwangsweise Unterbrechung des Studiums erhalten wieder nur jene Personen eine Wiedergutmachung, die Amtsbescheinigung oder Opferausweis besitzen, d. h. mit anderen Worten, es verlieren alle, die in ihrem Zufluchtsland naturnotwendig die Staatsbürgerschaft angenommen haben, das Recht auf Entschädigung. Inkraftsetzung: Aber nicht genug daran, daß, wie oben angeführt, die Wiedergutmachung völlig unzulänglich ist, ist an dem Inkrafttreten die Bedingung geknüpft, daß zwischen Oesterreich und Deutschland eine Verein- Am 23. April 1961 verschied Frau Hermine Bimstein, die Gattin unseres Vorstandsmitgliedes Herrn Hofrat Max Birnstein. Hofrat Birnstein, ein verdienter Zionist, ein kluger Jude, ein Mann, der sich im Staatsdienst in gehobener Position bestens bewährt und besten Ansehens erfreut hat, lebte mit seiner Gattin 48 Jahre lang in harmonischer und glücklicher Ehe. Hofrat Birnstein, der mit geistiger Schwungkraft die Lebensgesetze und Lebenserscheinungen zu meistern versteht, hat es seiner verstorbenen Gattin, die sich in guten wie in bösen Zeiten in das Los geschickt hatte und ihm mit dem Instinkt einer geistig und seelisch vornehmen Frau zur Seite stand, zu danken, daß er in seinem Beruf und im gesellschaftlichen Leben Ersprießliches zu leisten vermochte. Der Zionistische Landesverband und die Redaktion „Die Stimme“ sprechen ihrem sehr verehrten Freund Flerrn Hofrat Birnstein ihr tiefgefühltes Beileid aus. barung bezüglich der Bedeckung des Aufwandes zustandekommt. Nun aber haben die geplanten Verhandlungen, die Mitte April 1961 hätten stattfinden sollen, eine empfindliche Verzögerung erfahren, so daß heute noch nicht abzusehen ist, wann eigentlich die 12. Novelle zum Opferfürsorgegesetz in Kraft treten wird. Wir stellen die Frage, ob die österreichische Regierung solange warten will, bis auch das letzte Opfer des Nazismus das Zeitliche gesegnet haben wird, oder sind die zwei Regierungsparteien, aus Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Neonazi gezwungen, so zu handeln? Wenn diese Annahme zutrifft, dann ist es um den Bestand unserer Republik traurig bestellt. Oesterreich hat im Namen seiner Staatsbürger auf eine Wiedergutmachung Deutschlands verzichtet und sich verpflichtet, die Opfer des Faschismus selbst zu entschädigen.Welches moralische Recht hatte die österreichische Regierung, einen solchen Verzicht auszusprechen? Oesterreich ist seiner Verpflichtung 6 Jahre nach dem Staatsvertrag und 16 Jahre nach der Ver- „Drei Jahre sind verflossen, seit der glücklichsten Stunde der Ostmark, seit ihr und Deutschlands größter Sohn seine Heimat in das Reich wieder heimgeholt und damit in Erfüllung des alten Sehnsuchtstraumes der besten Deutschen den Grundstein legte zum neuen Großdeutschen Reich . . . Seit jenem denkwürdigen Tag der Wiedervereinigung, dem 13. März 1938, ist inzwischen dank der „Genialität“ des Führers Großdeutschland in vollem Umfang erstanden ... schien mir die beste, weil einzigartige geschichtliche Einleitung für das Buch die Proklamation unseres Führers vom 12. März 1938 zu sein, die wie ein Frühlingssturm nach langer rauher Wintersnacht durch das gequälte und aus tausend Wunden blutende Heimatland einherbrauste und die Herzen von uns „Ostmarkdeutschen“ so mächtig und freudig schlagen ließ, als sollten sie zerspringen.“ Unter dieser Lobhudelei auf Hitler und auf die Auslöschung unseres Staates Oesterreich steht der Name Helfried Pfeifer neben dem Datum April 1941 im Vorwort zu dessen Gesetzessammlung „Die Ostmark, Eingliederung und Neugestaltung“. In dem gleichen Vorwort sagt der gleiche Pfeifer auch ganz bescheiden, daß er „an der Eingliederung und Rechtsvereinheitlichung“ — gemeint sind damit der Anschluß und seine Folgen — „zwei Jahre im österreichischen Innenministerium und im Reichsministerium des Innern unmittelbar mitwirkte“. Da es nach dem Anschluß kein österreichisches Innenministerium gab, Herr Pfeifer sich also vor dem Anschluß im Sinne der NSDAP betätigte, enthält diese Stelle auch das Geständnis der Illegalität! Warum wir uns mit diesem Herrn beschäftigen? Weil er, der Lobhudler Hitlers, der Vor- und Mitarbeiter der Vernichtung Oesterreichs vor und nach 1938, vom Unterrichtsminister der demokratischen Republik Oesterreich im Jahre 1961, wie wir einer amtlichen Mitteilung des gleichen Ministeriums entnehmen mußten, zum Mitglied des Akademischen Rates bestellt wurde und diesem bis zum 31. Dezember 1965 angehören soll. Wem die Veröffentlichungen Pfeifers in der Nazizeit nicht genügen, wer — wie wir — stets bereit ist, eine ehrliche Sinnesänderung anzuerkennen und dann auch Vergangenes vergangen sein zu lassen, der möge die Reden des VdU-Abgeordneten nichtung des Nazismus nicht nachgekommen. Dasselbe Oesterreich hatte cs jedoch sehr eilig, gleich nach Inkrafttreten des Staatsvertrages eine Naziamnestie zu erlassen und den Totengräbern der ersten österreichischen Republik Milliardcnbeträgc zugestanden, dafür war Geld vorhanden. Es kann uns niemand einreden, daß Oesterreich nicht in der Lage wäre, den relativ geringen Betrag von 500 Millionen Schilling, den die 12. Novelle des Opferfürsorgegesetz vorsieht, zu leisten. Es sei beispielsweise erwähnt, daß die Erbauung des Salzburger Festspielhauses eine Summe von ungefähr 180 Millionen Schilling erfordert hat. Aus Counterpartmitteln hat Oesterreich erst in letzter Zeit von den Vereinigten Staaten ein Geschenk von 11 Milliarden Schilling freibekommen. Bei gutem Willen wäre es ohne weiteres möglich, aus diesen Mitteln den erwähnten Betrag flüssig zu machen, um so mehr, als vorauszusehen ist, daß die Verhandlungen mit Westdeutschland einen positiven Erfolg zeitigen werden. Nach all dem gesagten müssen wir feststellen, daß es der österreichischen Regierung für die Wiedergutmachung an die Naziopfer an gutem Willen gebricht. Dr. Pfeifer in den Protokollen des Nationalrats nachlesen. Seine Ausführungen haben mehr als einmal zu stürmischen Protesten der Abgeordneten der demokratischen Parteien geführt. Mehr als einmal mußte Herr Dr. Pfeifer sich den Vorwurf gefallen lassen, keinen Strich unter eine wenig rühmliche und keineswegs demokratische Vergangenheit gezogen zu haben. Und dieser Mann, der erfreulicherweise seit Jahren nicht mehr der Volksvertretung angehört, soll nun plötzlich als Mitglied des Akademischen Rates über so lebenswichtige Fragen unseres Staatswesens, wie die demokratische Erziehung unserer studierenden Jugend und die Rolle von Kunst und Wissenschaft in unserer demokratischen Republik Oesterreich, mitbestimmen dürfen? Er, der die „Genialität“ Hitlers, dieses erbärmlichsten Sohnes Oesterreichs, pries, soll wieder in heiklen Hochschulangelegenheiten mitreden dürfen? Ist das das Vorbild, das unsere demokratische Regierung einer Jugend gibt, die erst zur Demokratie erzogen werden muß? Wir kritisieren hier nicht die Maßnahme dieses oder jenes Ministers, weil wir ihm als dem exponierten Vertreter dieser oder jener Partei eins aufs Zeug flicken wollen. Wir kritisieren hier eine Maßnahme, weil wir sie für eine Schande für die Republik halten. Und wir kritisieren mit einiger Leidenschaft im Falle Pfeifer, weil wir vor uns den Beweis dafür liegen haben, daß jene, die Dr. Pfeifer zum Mitglied des Akademischen Rates machten, ihm auch wieder eine Lehnkanzel an der Wiener Universität geben wollen! Der Mann, der von sich selber schrieb, daß er den Anschluß vorbereitet hat, als Rechtslehrer für unsere Jugend: Haben wir es so herrlich weit gebracht? In einem Staate, der sein Bekenntnis zur Demokratie, zur Republik, zu Oesterreich ernst nimmt, müßten als Folge einer solchen Ernennung die übrigen Mitglieder einer auf diese Weise entwerteten Körperschaft zurücktreten. Wir kennen unter diesen Mitgliedern, unter den von der Regierung entsendeten Abgeordneten zum Nationalrat, unter den von der Rektorenkonferenz entsendeten Professoren, aber auch unter den vom Unterrichtsminister bestellten Hochschullehrer Männer, die nicht nur Größen ihres Faches sind, sondern der Jugend auch als moralische Vorbilder dienen können. Wir kennen unter ihnen einige wenige, die nun beweisen sollten, daß sie geworden sind, was sie nicht immer waren: nämlich bedingungslose Demokraten. Wir hoffen, daß sic alle sich klar distanzieren werden von einem Mann, der den Anschluß pries und Hitler verherrlichte, als bereits österreichische Mütter um ihre im Nazikrieg gefallenen Söhne weinten, als alle österreichischen Patrioten trauerten und die treuesten Bekenner zu Oesterreich und seiner Demokratie in der Widerstandsbewegung kämpften oder am Schafott starben. In unserer wiedererstandenen, aber keineswegs völlig gefestigten Demokratie, lasen wir nicht nur von der Bestellung Pfeifers. Wir hörten auch die alarmierende Meldung, ebenfalls aus dem Hochschulbereich, daß als Nachfolger für den international anerkannten, ja gefeierten österreichischen Völkerrechtler Professor Verdross der deutsche Staatsbürger und Ritterkreuzträger von der Heydte, Universitätsprofessor in Würzburg, ausersehen worden ist. Und dies, obgleich Oesterreich in der Person Professor Verostas wahrlich einen qualifizierten Kandidaten für das Erbe Verdross’ besitzt, zudem einen Mann, der kein Ritterkreuz trägt, dafür aber in den dunklen Jahren 1938 bis 1945 auch nicht mit dem nationalsozialistischen Regime kollaboriert hat. In unserer so gefährlich weitherzigen Demokratie, lasen wir auch, daß ein oststeirischer Kandidat, der sich im Wahlkampf zu der Stürmer-Phrase verstieg, daß „die fehlerhafte Außenpolitik Minister Kreiskys mit dessen rassischer Abkunft zusammenhängt“, sich dafür vor keinem Gericht zu verantworten haben wird, weil ihn davor die — erst nach dieser Rede erworbene — Immunität als Landtagsabgeordneter schützt. In unserer nicht immer demokratischen Demokratie, berichteten wir auch in eigener Sache von der Bestätigung des Urteils gegen das „Neue Oesterreich“ in der Affäre des Bundesheer-Obersten Holzinger, der den deutschen Ueberfall auf Narvik als „tollkühnes Unternehmen“ pries, der von „unvergänglichem Lorbeer“ sprach, wo es sich um einen schändlichen Angriff Nazideutschlands auf das friedliche Norwegen handelte, und der kein Wort des Bedauerns dafür fand, daß an dieser Schandtat mitzutun er und ‘andere Oesterreicher gezwungen worden waren. Vergeblich verwies unser Rechtsvertreter mit Worten, die jedem anständigen Oesterreicher aus dem Herzen gesprochen waren, auf die ausdrücklichen Feststellungen unserer Verfassung, die den Hitlerkrieg in klaren, geradezu dramatischen Formulierungen verurteilt. Das Berufungsgericht entschied anders — verurteilt wunden nicht jene, die sich ihrer Waffentaten im Schatten des Hakenkreuzes brüsteten, verurteilt wurden deren Kritiker, nämlich wir. Vor Tagen explodierte eine Bombe in Wien. Sie sprengte nur ein kleines Stück aus dem Fundament des Denkmals der Republik. Sie gefährdete nicht die Demokratie — im Hause unserer Gesetzgebung gingen nur ein paar Fensterscheiben in Trümmer. Wir wissen so wenig wie die Behörden, wer die Bombe legte. Wir wissen nicht, ob die Täter, die immerhin über Plastiksprengstoff zu verfügen scheinen, österreichische Neonazi sind oder ob sie eher jenseits unserer Grenzen zu suchen wären, etwa in einem Land, in dem der Faschismus länger währte als bei uns. Wir wissen heute jedoch, daß diese Bombe, die von irgendwoher irgendwie ein Denkmal traf, das im Herzen der Wiener zum Symbol der demokratischen Republik, ihrer Gründung und des Kampfes um sie geworden ist, gleichfalls als Symbol betrachtet werden kann: nämlich als Symbol der Unsicherheit unserer Demokratie. Aus der Tageszeitung „Neues Oesterreich“ £Rn einem ‘Toag wie jedem anderen Von Walter Hacker