Mannheim
Compact Memory

Die Stimme · 1960-09-01 · Heft 115 (September 1960) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Stimme
Volume
1960
Issue
Heft 115 (September 1960)
Date
1960-09-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2431292-2431421-2431423--0924-2432582
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

DIE STIMME 5 WIEDERGUTMACHUNG Wir führen Klage darüber, daß die Wiedergutmachung an Naziverfolgte in Österreich auf unverständliche Schwierigkeiten stoßt und daß man den guten Willen und die humane Tat vermißt! Aus verläßlicher Quelle erfahren wir, daß Wien mit Bonn Gespräche führt, um von Westdeutschland einen Beitrag zur Entschädigung jener in Österreich lebenden Personenkreise, die durch Akte, welche vom Dritten Reich gesetzt worden sind, zu erhalten. Bonn weist auf den Staatsvertrag hin, wonach es zu Entschädigungsleistungen an Österreich nicht verpflichtet sei. Außenminister Dr. Kreisky soll, wie aus Bonn berichtet wird, bei seinem Staatsbesuch einen Globalbetrag zur Befriedigung der österreichischen Wünsche gefordert haben. In Bonn scheint man geneigt zu sein, einen Betrag Österreich für den Zweck der Befriedigung der Verfolgten zur Verfügung zu stellen und stellt die Bedingung, daß Österreich einen gleich hohen Betrag aufbringen müsse. Bonn denkt da an einen Betrag von etwa 250 Millionen DM flüssig zu machen. Das bedeutet, daß Österreich für den gleichen Zweck einen Betrag von 1 Vs Milliarden aufzuwenden hätte, den es nicht auf einmal, sondern auf mehrere Jahresraten verteilen könnte. Es läßt uns hier aufhorchen, daß gewisse Kreise in Deutschland und in Österreich darauf drängen, daß mit 'dem in Frage stehenden- Gelde, auch die Wünsche der Heimatvertriebenen voll befriedigt werden. Der kausale Zusammenhang, den man schaffen will, um Nazi-Verfolgte und Nazifreunde in einen Topf zu werfen, wird nicht nur miteinander kollidieren, sondern Ungleichheit schaffen, die geradezu empörend wirken wird. Zum Thema „Wiedergutmachung" an die Opfer des Nazismus wurde schon so oft Stellung genommen, daß wir es uns ersparen können Reminiszenzen aufzufrischen und Hinweise nach der Richtung hin zu gebrauchen, daß die Ansprüche der Naziopfer vom jedem Gesichtswinkel aus berechtigt sind. Berechtigung hängt mit Recht zusammen und Recht wird in einem soliden demokratischen Staat niemals gebeugt. Das Problem der Wiedergutmachung wurde mit den maßgebenden österreichischen Politikern oft eingehend erörtert und man erhielt von ihnen bindende Zusicherungen, daß dieser Fragenkomplex weder der Verzögerung noch der Hartherzigkeit anheimfallen wird. Die Nazigeschädigten stehen regierenden und gesetzgebenden Persönlichkeiten gegenüber, auf deren Zusicherungen man gemeinhin bauen könnte, wenn sie sich in Sachen der Wiedergutmachung an die Naziopfer nicht als die Stärkeren fühlten. Das Recht des Stärkeren ist, wohlgemerkt nach Goethe, das größte Unrecht. Die österreichischen Politiker, als die Stärkeren, begehen gegenüber den Verfolgten unausgesetzt Unrecht. Wir haben schon einmal darauf hingewiesen, daß die österreichische Regierung seinerzeit es leicht befunden hat, einem Kreis von Nationalsozialisten horrende Beträge flüssig machen zu lassen, wobei sich die Regierenden über den Einspruch der Alliierten glatt hinwegsetzten. Als das Haus Habsburg Ansprüche gegen Österreich erhob, gab unser Herr Bundeskanzler Raab laut und vernehmlich seiner Ansicht Ausdruck, daß Dr. Otto Habsburg die österreichische Republik vor den Kadi zitieren könnte. Die ÖVP war in diesem Falle freudig bereit, den Habsburgern Wiedergutmachung zu leisten, ohne das Votum der österreichischen Bevölkerung einzuholen. Als aber der sozialistische Koalitionspartner gegen die Begünstigung des Hauses Habsburg seine Stimme erhob, war die legislative Erledigung der Habsburgerfrage positiv nicht möglich, doch ließen gewisse Kreise, die sich in der Regel gegen die Ansprüche der Nazigeschädigten stellen, die Hoffnung nicht sinken und verließen sich auf ein Gerichtsurteil zu Gunsten Habsburgs. Es muß besonders unterstrichen werden, daß Österreich sich im Staatsvertrag mit den Siegermächten im Jahre 15)55 verpflichtet hat, Gesetze zur Entschädigung der Naziopfer zu schaffen und sie pekuniär zu befriedigen. Die österreichische Regierung genießt in der Welf volles Vertrauen, da sie ihren Verpflichtungen nachkommt und keinesfalls das Schauspiel der Untreue gegenüber internationalen Verträgen bietet, aber die Naziopfer reiht sie in die Kategorie der Stiefkinder ein. Die Naziverfolgten haben schon viele Enttäuschungen erlebt, aber eine Enttäuschung wie sie die Regierung dadurch bereitet, daß sie die Parlamentsession am 15. Juli abgeschlossen hat, ohne dem Parlament einen Gesetzentwurf zu ihren Gunsten zu unterbreiten, kommt einer Untreue gegenüber Staatsbürgern sehr nahe. Wenn wir den Ausdruck Untreue abschwächen wollen, müssen wir folgende Worte, die Vizekanzler Dr. Pitter- Vmann, einer Abordnung von Naziverfolgten gegenüber gebraucht hat, zitieren: „Die Freude über die bevorstehende fünfzehnte Wiederkehr des Tages der Befreiung Österreichs sollte nicht durch die Tatsache getrübt sein, daß den Kämpfern und Opfern für Österreichs Freiheit, die gerechte Anerkennung weiterhin versagt bleibt." Und bei einem Treffen der österreichischen Widerstandsbewegung im Palais Auersperg gipfelten die Ausführungen des Vizekanzlers in folgenden Worten: „Österreich ist in gemeinsamer Arbeit wiedererrichtet worden, die demokratische Staatsform ist frei von Gewalt und Brutalität, über natürliche Gegensätze hinweg sind wir zu schönen Erfolgen gekommen. Aber es drückt uns noch immer die ungedeckte Schuld, die wir jenen Opfern gegenüber tragen, denen es nicht möglich war, sich nach der Befreiung eine aureichende soziale Existenz zu gründen und gegenüber Hinterbliebenen, die noch keine Entschädgunig erhalten haben. So wie wir damals gegen Barbarei und Versklavung gekämpft haben, wollen wir uns auch heute wieder zusammenschließen und gegen Gleichgültigkeit und Vergessen kämpfen." Worte, gesprochen von einem Staatsmann von Nievau, verpflichten. Wir nehmen an, daß Dr. Pittermann sich zu der Pflicht bekennt, den Naziverfolgten zu ihrem Recht zu verhelfen, und daß er mit dem Gewicht seiner Autorität seine Stimme im Parlament zu Gunsten der Naziopfer unbeugsam erheben wird. Damit können wir leider unsere Auffassung von Untreue, die die Regierenden uns gegenüber zeigen, noch nicht korrigieren, solange die sittliche Forderung nach Gerechtigkeit nicht erfüllt ist. Da sollten sich die österreichischen Politiker die Worte des deutschen Bundesprösidenten Dr. Heinrich Lübke zu eigen machen. Lübke sagte: „Wo immer Opfer des verruchten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.