Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1958
- Issue
- Heft 105 (März 1958)
- Date
- 1958-03-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2431292-2431380-2431381--0782-2432433- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 4 DIL S TIM M L Nr. KU Begnadigung - fehl am Platz Keren Kayemetli Leisrnel («indischer Nationalfoncl.s in Österreich) veranst.'iltet am Samstag, den 22. März 105N in Hühner s Knrsalon einen GROSSEN PURIM-BALL l’ti rimspiele. M i sc hl nach- Ma riotli (SeJilaeheninnes), Tombola, Mora-Konkurrenzen und viele Überraschung«’» Beginn 21 (Ihr Entschädigung für Österreicher Am 2b. Juni Wb hat ein Wmh'i Gosch woroiK'ngf'richt den Nazi- Massenmörder Josef Poll, der als SS-Schupomann in Borysluw Juden in einer Weise gemordet, daß lediglich die hrinnerung daran, das Blut in den menschlichen Adern erstarren läßt, zu 20 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Josef Pöll war, zusammen mit anderen nazistischen Unmenschen, wegen vielfachen Mordes, Masse.nerschießuncen, Bereicherung, Mißhandlung und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Die Überlebenden des unfaßbaren Gemetzels schilderten als Zeugen die Mordtaten an unschuldigen Kindern, Greisen und Frauen, wobei die zivilisierte Menschheit erfahren mußte, daß die nazistischen Schakale kleinen Kindern die Köpfe an Te'eeraphenmasten und an Bäumen zerschmettert haben. Diesem Prozeß sollten Strafverhandlungen gegen andere Schupnmänner folgen, die in Kolomea, Stanislau und Stryi Untaten verübt haben. Das Verfahren wurde immer wieder vertagt und dm Massenmörder so lange auf freiem Fuß belassen, bis der Zeitpunkt kam, welcher maßgebenden Persönlichkeiten der österreichischen Demokratie günstig schien, den Prozeß niederzuschlagen, den Judenmö'-- dern Freizügigkeit zu gewähren und sie den makellosen österreichischen Bürgern gleicbmustellen Nicht genug damit, bewog men das Oberhaunt der österreichischen Republik einen Gnadenakt zu üben und dem zu 20 Jahren schweren Kerkers verurteilten Josef Pöll die uneingeschränkt Freiheit zu geben. Der .Massenmörder lebt jetzt in Innsbruck, verfügt, wie wir hören, über ansehnliche Geldmittel und genießt Achtung in Kreisen seiner Innsbrucker Gesinnungsgenossen. Die Empörung über eine vom Herrn Bundespräsidentn Dr. S häU unterfertigten Gnadenakt zu Gunsten eines unheimlichen Raubmör- Martin Buber — Forts, v. Seite 3 In Israel, wo Buber mit seiner Familie lebt und an der Hebräischen Universität als Professor seine Tätigkeit entfaltet, war der Höhepunkt der Ehrungen, der Empfang beim Staatspräsidenten Ben Zwi, der in seiner Rede das große Werk des Jubilars rühmend hervorhob und ihn als einen Vorkämpfer für die Idee eines selbstständigen jüdischen Staates pries. Wir Zionisten in Österreich beugen uns vor der erhabenen Gestalt Martin Bubers und wünschen ihm noch lange Jahre der Gesundheit und des geistigen Schaffens zu seinem und zum Wohle der Medinath Israel. ders ist in den Kreisen der anständigen Menschen groß, Man fragt sich, ob der Bundespräsident mit sich zu Rate ging, als er seine Unterschrift unter den Gnadenakt Pöll setzte. Sofern man es als gegeben erachtet, daß der Herr Bundespräsidonf Dr Schärf mit sich zu Rate ging, stehen einem die Haare zu Berge, daß der aulre:h‘e. demokratische und erfahrene Dr. Schärf einen nazistischen Menschenfeind, nach so kurzer Zeit seiner Haft, begnadigt hat. Herrn Bundespräsidenten Dr. Schärf muß in diesem Zusammenhang ins Gedächtnis gerufen werden. daß die Weimarer Republik viele nazistische Unholde, die zu Kerkerstrafen verurteilt worden waren, vorzeitig der Gnade des Reichspräsidenten Ebort teilhaftig werden ließ. Die begnadeten nazistischen Unholde zeigten sich der großherzigen Tat Ebers ,,würdig". Knapp nachdem die Verbrecher ihre Freiheit erlangt hatten, schlossen sie sich zu einer straff organisierten Mörderbande zusammen, und meuchelten Persönlichkeiten des deutschen ölt entliehen Lebens. Unter vielen wertvollen Menschen fielen Er/herger und Ralhenau den Mördern zum Opter und die Weimarer Republik wurde in ihren Grundfesten stark erschüttert, [die deutsche Sozialdemokratie erhielt damals einen Todesstoß, woran sie und mit ihr die Freiheit des deutschen Volkes zugrunde ging. Herr Bundespräsident Dr. Schärf! Hier ist ein Zitat Ciceros ange- Dracht: ,,Das Gedächtnis nimmt ab, wenn man es nicht übt." Wo bleibt, hochverehrter Herr Bundespräsident, die sittliche Forderung nach Recht und Gerechtigkeit? Knapp vor seinem Märtyrertod äußerte sich der ehemalige Oberbürgermeister von Leipzig Dr. Gördeler, der sein Volk über alles liebte, zur Frage der Bestrafung der schuldigen Nazi folgendermaßen- Alle Verbrechen, die die Nazi begangen haben, müssen nach jenen Gesetzen, allgemeinen Rechtsnormen und Modalitäten des Strafvollzugs gesühnt werden, die zur Zeit der Tat in Kraft standen, nicht aber nach den humanen Gesetzen und Methoden, die nach dem Zusammenbruch des Nazireiches zur Geltung kommen werden. Herr ßundespräsident! Wer verantwortet es, daß jene Menschen, die wegen geringerer Verbrechen als sie die Nazi verübt haben, verurteilt wurden, noch in den Kerkern der österreichischen Republik festgehalten und nicht des Gnadenaktes teilhaftig werden??? Der Bundesverband der Israelitischen Kullusgemeinden Österreichs teilt mit: Auf Grund des deutschen Bundesrückerstattungsgesetzes besiehI, ein Anspruch auf Entschädigung auch für die in Österreich erfolgte Entziehung feststellbarer Vermögeasgegenslände durch das Deutsche Reich, sowie die nationalsozialistische Partei und andere nazistische Finne htungen. Personen, denen solche Vennögensgegenstände in Österreich entzogen wurden, sind ohne Rüc.Ksicht auf ihre Slaalshürgerschaft, soweit dem nicht der Verzicht aus dem österreichischen Staatsvertrag entgegensieht, ansprie hsbereehtigi, wenn diese Vermögensgocenstäride nachweislich nach der Entziehung in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands oder Gmßßerlin, d. h. einschließlich Ost-Berlin peRingt und nicht mehr vorhanden sind. Die volle Tragweite der Bestimmungen des Gesetzes wird sich erst im Laufe seiner Handhabung erweisen . Für Österreicher ist vor adern di?. Frage der Bedeutung des Staatsvertrages für die Ansprüche nach dem BRüg wich'ig. Dabei kann aber davon ausgegangen werden, daß auf Ansprüche nach dem BRüg dei Verzicht aus dem Staatsvertrag höchstens dann angewendet werden kann, wenn der Antragsteller sowohl am 8. 5. 45 als auch am 27. 7. 55 österreichischer Staatsbürger war und überdies am 8. 5. 45 in Österreich seinen Wohnsitz hatte. In der nationalsozialistischen Ära mußten Gold, Silber und andere Wertgegenstände an das Wiener Dorotheum abge.ie'ert werden, das in sehr vielen Fällen die Übersendung nach Berlin vornahm. Die Aufzeichnungen hierüber sind größtenteils noch vorhanden. Interessenten mögen daher beim Dorotheum in Wien unverzüglich nach dem Schicksal der in Frage kommenden Vermögensgegenstände Erkundigungen einziehen. Auch österreichische Bankinstitute verfügen über Nachweise über die Entziehung und Verbringung von Juden gehörigen Vermögensgegenständen nach Deutschland oder Berlin, insbesondere von Wertpapieren. Bankguthaben wurden wohl in der Regel bereits in Österreich liquidiert. Wenn der Saldobetrag dann nach Deutschland geschickt wurde, besteht, da Geld kein „feststellbarer Vermögensgegenstand" im Sinne des Gesetzes ist, kein Entschädigungsanspruch. Nur in Fällen, in denen ein Guthaben als Ganzes unliquidiert nach Deu'schland verbracht wurde, kommt die Geltendmachung eines Anspruches in Frage. Dies scheint insbesondere der Fall bei Postsparkassenkonlen gewesen zu sein, da nach dem sogenannten Anschluß die deutsche Postsparkasse in Berlin anscheinend sämtliche (also nicht|üdische und jüdische) Konten der österreichischen Postsparkasse übernommen bat. Für Umzugsgut (t.iftvans), welches von Österreich nach einem deutschen Halen gebracht und dort beschlagnahmt wurde, besteht ein Entschädigungsanspruch, auch wann das Umzugsgut vom deutschen Halen nach Österreich zurückgeschafft und dort versteigert wurde. Die Anmeldefrist läuftam 1. April 1958 ah. Es empfiehlt sich daher, die unverzügliche Vornahme von Erhebungen über das Schicksal entzogener Vermögensgegenstände. , VVir leben im dreiqeteilten Deutschland'* Im Innsbrucker Adam-Bräu fand die Julfeier der Innsbrucker SS, die in der „Kameradschaft IV" vereinigt ist, statt. Als Hauptredner fungierten der ehemalige Kommandeur der SS - Division „Wiking", Demmelhuber aus München, und sein österreichischer SS-Kamerad, der ehemalige Angestellte der Innsbrucker Gauleitung, Mahnert. Hier kam zur Sprache, daß das „ewige“ Deutschland dreigeteilt sei, nämlich in die Bundesrepublik, die Sowjetzone (DDR) und Österreich. Durch zackige Reden, mit alten Schlagworten von Ehre und Treue eingeleitet, wurden die „Lieder der Nation": „Heil Dir mein deutsches Vaterland", „Wenn alle untreu werden" usw. abgesungen. Die im Adam-Bräu Versammelten hatten eine Weile ihre Umwelt vergessen, sie glaubten, manschreibe draußen noch überall das Jahr 1943. Sie bewiesen, daß sie nichts Neues hinzuge'ernt haben und daß sie unverbesserlich „Gestrige" geblieben sind. I. P. N. Die Geschäftsreise mit Erholung bietet Ihnen die Überfuhrt nach den USA mit den Schnelldampfern UNI¬ TED STATES (53.330 Mit) und AMERICA (33.5)61 Brt). Ab 310 Dollar reisen Sie in bester internationaler Gesellschaft in der luxuriösen 1. Klasse, ab 212.50 Doll, in der eleganten Kabinenklasse und schon ab 175 Doll, in der bequemen Touristenklasse! (125 kg Freigepäck.) Koschere Mahlzeiten. Abfahrten von Le Havre oder Bremerhaven. Sichern Sie sich diese einzigartige Verbindung von Zweck und Genuß. Buchungen bei Ihrem Reisebüro oder UkJcfecf Sfates Lu Wien 1, KUriitnerring 3, Tel. 52-57-38, 52-28-53, 52-33-82, FS 1140