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Die Stimme · 1951-03-21 · Heft 47 (21.3.1951) · page 6

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Journal
Die Stimme
Volume
1951
Issue
Heft 47 (21.3.1951)
Date
1951-03-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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heitc 6 DIE STIMME Nr. 47 „Sümmitin iüs summa ihiucia" Begnadigungen als Fehlrechnung Dr. Benjamin Segalowitz Als im Vorjahr eine Reihe von prominenten deutschen Kriegsverbrechern vorzeitig aus dem Gefängnis in Landsberg entlassen wurden, erhielten wir die beschwichtigende Mitteilung, es entspreche den Gepflogenheiten der amerikanischen Justiz, einen bestimmten Teil der Freiheitsstrafe zu erlassen, wenn sich der Verurteilte ln der Haft gut aufführe. Kurz darauf wurde der ehemalige Staatssekretär Ribbentrops, Ernst Weizsäcker, der wegen Teilnahme an der Ermordung von Juden verurteilt worden war, aus der Haft entlassen, bevor noch die Frist verstrichen war, die er nach amerikansicher Gepflogenheit selbst bei gutem Betragen hätte absitzen müssen. Dies sah bereits nach einer Art Demonstration aus. Und heute nun erfreut sich eine ganze Reihe weiterer deutscher Kriegsverbrecher der Gnade, ohne daß die Strafmilderungen oder Haftentlassungen mit amerikanischen Rechtssitten begründet werden. I Die Begnadigung von Verbrechern, die sich am niederträchtigsten Anschlag, der je auf die Menschheit verübt worden ist, beteiligt hatten, drängte sich keineswegs auf, zumal die Urteile in der großen Mehrzahl reichlich milde ausgefallen waren. Vielmehr ist die amerikanische Besatzungsmacht ganz offenbar der unablässigen und nicht selten erpresserischen Begnadiunggskampagne erlegen, die von den verschiedensten Kreisen in Deutschland geführt wurde (o wäre nur ein Tausendstel der Bemühungen zugunsten der Kriegsverbrecher seinerzeit darauf verwendet worden, die unschuldigen Opfer der deutschen „Justiz“ zu retten!). Und es macht den Eindruck, daß die Amerikaner dieser Kampagne nicht allzu ungern erlegen sind. Das gerben um deutsche Sympathien steht im weltpolitischen Kalkül an hoher Stelle. Dei amerikanische Hochkommissar John McCloy und der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Thomas T. Handv, haben der Oeffentlichkeit eine Denkschrift überreicht, in der sie ihre Entscheidungen bezüglich der Gnadengesuche der in Nürnberg und Dachau verurteilten Kriegsverbrecher begründen. Es verdient festgehalten zu werden, daß weder McCloy noch Handy die Nürnberger Justiz in Frage stellen, was auf deutscher Seite, wo ironisch von einem „theoretischen Lob“ M. Plafzmann & Sohn Texfilgroßhandel und Manipulation Wien I., Salzthorgasse 3 Tel. U 29 4 33 Telegr.: EMPETEX für die Nürnberger Rechtsprechung die Rede ist, etwaiges Unbehagen verursacht hat. Ja, der amerikanische Hochkommissar unterstreicht, daß de Nürnberger Prozesse Recht und Gesetz beachtet und ihnen zum Durchbruch verholten haben, und General Handy erklärt ausdrücklich,daß die Verbrechen, wegen denen die Strafen gefällt worden waren, über jeden Zweifel hinweg bewiesen sind; die Umwandlung der Strafen habe andere Gründe. Welches sind diese anderen Gründe? Es handelt sich, wohlgemerkt, um Gnadenakte, nicht um Rechtssprüche. Gnade bedeutet den Verzicht auf einen zu Recht bestehenden Strafanspruch. Sie hebt die Schuld des Uebeltäters keineswegs auf. Aber auch Gnade darf nicht wahllos gewährt werden, sondern bedarf ihrer Rechtfertigung, soll sie selber wiederum ein Dienst am Recht sein. Falsche Milde gegenüber Massenmördern, so bemerkt General Handy zutreffend, wäre eine Verhöhnung. „Wenn wir uns schließlich nur von Erwägungen des Mitleids und der Großmut leiten ließen, würde wieder zunichte gemacht werden, was Nürnberg geschaffen hat.“ Nachdem man aber einmal psychologisch bereits war, Mitleid und Großmut an den Tag zu legen, mußte man nach einigermaßen stichhaltigen Motiven für Begnadigungen Ausschau haten. So fand man bei einigen SS-Offizieren, die den berüchtigten Vernichtungskommando» angehörten — um die eigenen Worte von McCloy zu gebrauchen —, „nach mühevollem Suchen“ eine Grundlage für die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslängliche Freiheitsstrafen. Dieses Suchen muß fürwahr mühevoll gewesen sein, wenn die Gnade beispielsweise einem Mann wie dem SS - Sturmbannführer Biberstein zugutekommt, der Massenexekutionen an Unschuldigen angeordnet und Hinrichtungen in Gaswagen persönlich beaufsichtigt hat, oder dem Stellvertreter Ohlendorfs, Seibert, der auf Grund der fachmännischen Massenermordungen seiner SS-Leute am 16. April 1942 rapportieren konnte : „Die Krim ist judenfrei 1“ II Die Milde gegenüber Krupp und seinen Mitarbeitern, die ausnahmslos auf freien Fuß gesetzt sind, obwohl ihre Strafzeit bis zu 12 Jahre hätte betragen sollen, wird damit begründet, daß die Schuld dieser Männer „jedenfalls nicht größer“ gewesen sei als diejenige der in den Prozessen gegen I. G. Farben und Flick verurteilten Wirtschaftsführer, die sich bekanntlich bereits seit einiger Zeit der Freiheit erfreuen. Diese fragwürdige Relativitätstheorie führt in ihrer Wirkung dazu, daß führende deutsche Industrielle, die an der schamlosen Ausbeutung von Sklaven, an der unmenschlichen Behandlung unglücklicher jüdischer Häftlinge aus den Konzentrationslagern und in zahllosen Fällen an ihrem jämmerlichen Tod mitschuldig sind, ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit bereits „gesühnt“ haben. Erinnern wir nur daran, daß die Firma Krupp eine Rüstungsfabrik in Auschwitz errichtet hatte und daß sie in einem späteren Zeitpunkt einige hundert jüdische Frauen aus Ausschw ifz in Essen beschäftigte, nachdem sie zuvor Aufseherinnen in das Vernichtungslager von Ravensbrück geschickt hafte, damit sie dort im Schinden von Jüdinnen trainiert würden! Einen neuralgischen Punkt berühren die Gnadenakte, die sich auf die Generäle beziehen. Die Feststellung des internationalen Militärtribunals, daß der „zeitgenössische deutsche Militarismus mit seinem jüngsten Verbündeten, dem Nationalsozialismus, eine kurze Blütezeit erlebte, wie er sie in der Vergangenheit kaum schöner gekannt hat“, und daß die rücksichtslose militärische Kaste der hohen deutschen Leiden von Millionen von Menschen verantwortlich gewesen ist, wird durch die soeben erfolgte Begnadigung einiger Generale in keiner Weise berührt. Der amerikanische Hochkommissar McCloy hebt vielmehr die indirekte wie auch die direkte Schuld der verurteilten Offiziere an den Verbrechen des Naziregimes, vor allem an der Tötung von Zivilisten, von politisch Unerwünschten, von Juden, Zigeunern, alliierten Fliegern usw., ausdrücklich hervor und fügt hinzu, daß diese Handlungen durch keinerlei Erwägunegn militärischen Charakters gerechtfertigt werden konnten. Er begründet die Entscheidungen, in denen das Strafmaß erheblich herabgesetzt wurde, mit der geringeren Verantwortung der Begnadigten oder mit andern mildernden Umständen, die im wesentlichen erst nach der Gerichtsverhandlung bekannt geworden seien; welches diese neuen Tatsachen sind, erfährt man nicht. III Keineswegs wird man dein amerikanischen Hochkommissar!* zustimmen können, wenn er nur „einige“ Offiziere von höchstem Rang mit den Massenmorden der SS-Bandenin einen „engeren Zusammenhang“ mit den Mordgruppen der SS bringt, „als allgemein zugegeben wird“. Hier wird die Mitschuld der Wehrmacht an den Verbrechen des Naziregimes ganz offenbar bagatellisiert. Das Nürnberger Aktenmaterial beweist eindeutig, daß die SS ihr blutiges Handwerk im Osten Europas ohne die Duldung und weitgehende Zustimmung und Mitarbeit der Wehrmacht nicht hätte vollführen können. Es bestanden Abmachungen zwischen Himmler und der Wehrmacht, um die Zusammenarbeit „für das gemeinsame Ziel' möglichst wirksam zu gestalten. Die Einsatzgruppen der SS haben, wie das internationale Militärtribunal fesfgestellt hat, die Mitwirkung von Heereshefehlshaberrn erlangt. Ja, diese waren gelegentlich sogar die Auftraggeber der Mörder. Zwei Beispiele nur für die Zusammenarbeit von Wehrmacht und SS : Der zum Tode verurteilte Kommandeur des Einsatzkommandos 11 b, SS - Standartenführer Werner Braune, ist von McCloy nicht begnadigt worden, da die Ermordung von Tausenden von Juden und Zigeunern in Simferopol im Dezember 1941 sein Werk gewesen ist. Die Denkschrift erwähnt jedoch nicht, daß es das Kommando der 11. Armee (Oberbefehlshaber : von Manstein) gewesen ist ,das der SS gegenüber die Erwartung ausgesprochen hatte, daß die Juden und Zigeuner von Simferopol noch vor Weihnachten umgebracht würden, und daß die 11. Armee dem Einsatzkommando 11 b Lastwagen, Gewehre und Munition zur Verfügung gestellt hat, damit das Mordwerk termingerecht ausgeführt werden konnte. Dem SS-Standartenführer Blobel wurde die Umwandlung der Todesstrafe verweigert, weil er u. a. für schuldig befunden worden war, als Liihrer des Sonderkommandos 4 a im September 1941 die .Ermordung von mehr als 30.000 Juden in Kiew befohlen zu haben. Aus dem Bericht dieses Sonderkommandos aus jener Zeit aber geht hervor, daß die Armee auch hier die treibende Kraft war, hieß cs derb dort; „Wehrmacht begrüßt Maßnahme und erbittet radikales Vorgehen.“ IV Und es war, wie es im Bericht des Beratenden Ausschusses für die Begnadigung von Kriegsverbrechern an den amerikanischen Hochkommissar heißt, „nicht selten, daß die Armee dafür eingesetzt wurde, Juden und andere .unerwünschte Persojuen4, auf- Fortsefzung auf Seife 7 Wellpappe-, Kartonagen-, Büroartikel-Fabriken und Druckereien a. glügksmann&sOhne Wien XVII., Beheimgasse 77 A 29 2 27 A 28 0 29 tCNTC PERSER-SMYRNA UND INLANDfCPPICME zu den billigsten Preisen j Arthur Kollmann Wien VIII., Alaerstraße 55/1 14 GESCHENK-PAKET-SENDUNGEN VON SELCH- UND WURSTWAREN WIEN-ISRAEL DURCH EL AL Abflug jeden Montag, Auslieferung innerhalb 36 Stunden — Die Ware wird von der bekannten Wurstfabrik RIEDMÜLLER «fc SOHN erzeugt. 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