Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1948
- Issue
- Heft 27 (20.11.1948)
- Date
- 1948-11-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 3) ie Stimme Nr. 27 DER NEGEV | ),i( ii' i 111' i H - \ i ‘LIVV IHM 1,1 ßl del! ri \ u i i ■ ■! h ’ n r«1 i I Palä-tina.- um! -eite' 111111 | | irllM I I | I'll /<’ i M'L’ i II h I II 11 del hen Kirnte. berührt weiter ii.-.i w:irl> ileii! iii> <hm* i i<• 111■ (inI't'r<1 und 'leiu'i daun hinalt /,uu\ loten. Meer. I Mi" linden in der KiLteneheUe be- --1elit au.' SO 01) Prozent Sand und enthält Iti.' /ii 20 Prozent 'l'nn und Le- .-tcin/laub. Das 11iim.'lplateau hat eint' Seliiehl von Lüßbuden. der sieh größtenteilau.' Sand mit ID 20 Pro- /('Dl Lehm und 10 40 Lrn/t'id Le- ,'tei n>! auh /nsa n mit msel / t. Löh hm hm absorbiert mir 'dir schwierig \\ asser. aher wenn (>s <lurehgedriimren ist. ver- (Iitnsl t' i e.' wenig und siekeid aiudi nicht erheldieh nach unten. Zur Zeit sind im Negev nur 20. >8 Kur hi'haut. und /war in der kiistenohene (>()-? km' und im 11 iigciplateait 1 Inn knr. Lrei asphaltierte Verhindimg/- strahen diirehi|U('i'en den nordwostlielien Feil de> Xogev: vnii La/a südwärts entlang der Kirnte /11r ägyplischeu Lrenze itei Rafa. \aui Gaza nach Leersheha iiher Aslii.i zur ägyptischen (I rell/e. Lilie weitere, schwer hel’ahrharo Straße verbindet Sudniu am Siideiide (h's Toten Meeres mit Lm Rasiirash am Loli von Aka’na. das zur Zeit des hriti.'i-’tien Mandats als Polizeistation diente. Das kleine Fischerdorf Akalta selbst ilegt auf t rans.iordanisehem Gebiet. Der Loli' von Akaba bringt hier die Grenzen von vier Ländern nahm die sich in seinen Lositz teilen; Saudi-Arabien. Transjordanien. Ägypten und nach dem Teilungsplan der Vereinten Nationen Israel. Am Lolf von Akaba selbst gehört eine Küstenstrecke von 14 km zu diesem jetzt umstrittenen Lebiet. Ls ist ein wunderschöner Strand, dessen Steine. Muscheln und Fische sich von der Mittelmoerkii/to Palästinas durch exotische Buntheit unterscheiden und so bewei- S(ui. dah der Lolf von Akaba der letzte Ausläufer des Indischen Ozeans ist. Line besondere Bedeutung für die Auswertung von Bodenschätzen gewinnt d('r Negev durch das lote Meer, dessen 1 fer zu einem 'Teil in seinem Lebiet liegen. Bekanntlich enthält das Toto Meer fast unerschöplliehe Mengen von f\a Ii milch lorid. Magnesiimichlorid und kalziunichlorid. Bohrungen im XrLi'ev habiHi das \'orhandensein von Lrdöl festgcstellt. ln der Näht' des Lolis von Akaba befinden sich kiipforvorkoiiiuien. über deren Aiisheut ung ,'chon in der Bilud berichtel wird. Vor \\ t nimm .lahnm erst, fand der amerikanisclte Prolä'ssor Nelson Lliiek die Sohmelzwerke de> Königs Salomo in Lnziongewer. Als wi'itere Bodenschätze linden sich im Nogcv: Salz. Liassand. Schwefel. Ton. Mangam Baryt und Feldspat. Berner müssen die reichen Fischvorkommen, insbesondere im Lolf von Akaba. erwähnt worden. Ls sind große Pläne für eine jüdische Kolonisation hier in \ orbereitung. Lin Haupt Verkehrsweg soll den Lolf von Akaba mit der Mittolmoorkiisle bei Tel Aviv verbinden. Pie ( liemikalien des Toten Meeres sollen in flüssiger Form durch eine Rohrleitung bis an (len Lolf von Akaba gebracht worden und erst dort durch Verduns! ungsprozesse krista llisiert niifl von hier verschilft worden. Damit würde das Transportproblem für diese Schätze dos schwer erreichbaren Tolen Meer-Gebietes «reibst, sein. Diese Industrie würde zum Bau einer großen jüdischen Hafenstadt am Holen Moor führen. Auch die vorerwähnten Bodenschätze könnten abgebaut wcrdi'ii und dies würde Arbeit für nein' Linwanderer bedeuten, für die liier reichlich Platz ist. Dah jedes geeignete Lebiet landwirtschaftlich ausgobaut. würden ist; selbstverständlich. Der schöne Strand am Lolf von Akaba würde viele Touristen und Lüste anziohon. Das hier sehr breite Akabatal ist zur Anlegung eines pro Kon Flugplatzes äußerst, geeignet. Aber all di('S(' Pläne können nur von Pionieren durchpefiihrt; werden, die keine harte Arbeit scheuen, um sich ein eigenes Heim aufzubauen. * Unsere / u )J/immc (flössen zum 3. f/liickslellun(fs Qeselz L' drinnen immer wieder Loriiehic in die L>tIT'n 11i< hkri 1. daß das -I. Riük- .'tcllutin.'ne.-etz novelliert werden soll, und zwar in einer den Rückst ellunnsu'iwneru freundlichen Bichtunp. Diese (ioriiehte ('rhalteu ihre Vor- 'tärkumr noch dadurch. daß vor kurzem in der ,A\ Jener Zeitung" verlaufbart wurd('. dah eine Lti(|iioto stafttinden wird. Das 4. 1< ückstellunu'se'esetz btdian- (hdr alle Beehtshandlunpon. wehdic mmh der nat ionalsozinlistischeti Machterendfumr gesetzt wurden, soiäune die eine Partei zu dem Kreise der } (> 1 it is<4i verfolgten Personen gehört. Ich will keine theoretische Ahhandlunn fiL('r das .4. Riiekstelluunsgesetz halfen, sondern lediglich in kurzem daraiif hinweisen. dah diese.' Gesetz auch nicht im entferntesten unsere Ansprüche auf WiederniU maelmmr nefriedirrr. Mae: das Lesetz auch in 'einem Leiste diesen Zweck verfolgt haben. s.i 'eben wir. dah in der W irklichkeit Be.-lrehuneen im Ziure sind, die.'im Leim in ('inen PnneDt zu verwandeln. Wie jedes Leset/, (las rasch verfaßt worden ist. enthält insbesondere das 4. Bückstellunu'.''_resetz Lücken, welche eben e.- dem Bückstellunpskominissionen crmönliehen. wider die Rückstellung zu entscheiden. Leset zli'die Bestimmungen sind nicht genügend klar gefaßt und geben zu verschiedenen Auslegungen Anlaß, insbe-ondere der > 5. Abs. 2. in welcdiem festgehalton wurde, daß bei einer Vermögensentziehung. wenn die Hegeln des redlichen Verkehres ei rarehalten worden sind, der Bewerber zwar das entzogene Venmögen zurückzustellen hat. zur Leistung von Lrsatz jedoch nur bei Verschulden verpflichtet ist. Das Gesetz sagt weiter, daß auf ihn die Bestimmungen ries bürgerlichen Hechtes über den redlichen Besitzer Anwendung finden. Auch der k ß. Abs. 1. gibt der Bkickste! lungskomm ission die Möglichkeit, die Rückstellung unmöglich zu machen. W'onn eine Kommission sich auf den Standpunkt stellt, daß jeder Lrwerb im \ erstoigorungsverfahren retilicli ist. obwohl auf dem Ldikt ausdriicklidi verzeichnet ist. dah es sich um mnen jüdischen Besitz handelt, so kann unter solchen ITnsländen dem Leschädigten niemals Hecht wid(irfahren. ln (len letzten Wochen hat die H tick/teil u ngskommissi on eine Lnt- -'(•heidung gel reffen. welche zu denken Anlaß gibt. Auf einem Hause in Wien war ein Darlehen einer Sparkasse einverleibt. Dieses Darlehen war lediglich mit einem KapitaDrest von S 1400.— •ui.-.- Findig. N iehtsdostoweniger hat die Sparkasse, wiewohl aus den LrtrügnisKcn des Hauses der rückständige kapitalbetrag von S 1.400.-- samt Zinsen und Kosten hätte berichtigt werden können, das Versteigern ngsverfahren betrieben: die Lxokiifion winsle bewilligt, das Hau.' versteigert und nun -oll der Vcr.-tcipcriing/riebtor dem Lr-leher. (ler «loch Bedenken gehabt bat. versichert haben, daß ihm nicht ■ pa.'-ieren könne, da er auf Lrund einer Kündigung der Sparka.-se da- Halierworben habe. Bezeichnend ist. daß dieser Richter heute Vorsitzender einer Hiickstellungskommission ist. Wir können uns nun lebhaft, verstellen, dah der betreffende Richter heute nicht anders entscheidet; als zu jener Zeit. Ls setzt nämlich eine besondere Charaklor- und Seidengröße von einem Juristen voraus, sich zu der Anschauung durchzuringen, daß ein in einem Versteigerungsverfahren erworbenes Haus dennoch zuriickzuslollon ist. Dies muß wohl zur Lntsclnildigung des Rirhterstnndes erklärt worden, doch wäre es meiner Ansicht nach Pflicht; eines jeden Richters, der der Bücksteilungskommission zugeteilt; wird, seiner vorgosetzon Behörde mitzuieilen. daß er einer solchen Anschauung huldigt und daher sich nicht berufen fühle, in einer Biicksfellungskoirimission zu .indizieren. Dieses Beispiel beweist schon allein, wie schwer cs ist. die Riiekstollung/- armpriiehe der ges< hädigten Ligen- 1 iimer (111rchziisi*tzen. Ximmebr wird alter Sturm geblasen, daß dieses. Riick/telluiigsgesetz, w< I dies in sein(*r Praxis ganz anders gebandhabl, wird, als die Lcset/gelx r annahmen. auch mu h in seinen wu l, t ig.-len Bestimmungen zuungiui:-Jrn der ges(4iädigten Ligentiimer abgoändert; werdi'ii soll. Insbesondere soll der Bücksteilungskommission die Möglichkeit gegeben werden, den Rückst ellungswerbor zur Zahlung des Kaufpreises, der seinerzeit, geleistet; wurde1, in valorisiertom Ausmaße zu verurteilen. Mas dies bedeutet, muß ich nicht näher erklären. Seihst, wenn bewilligt, wird, daß der Kaufpreis, der ja in Reichsmark bezahlt wurde, nunmehr in Schillingen im Verhältnis zur damaligen Fmroehnung S 1.50 RIM 1.-- zurückgezahlt, wird, so bedeutet; dies eine schwere Schädigung, ja fast die I Timöglichkeif der Durchsetzung der Biicksteilungsanspriieho. Denn gerade au der Rückzahlung des Kaufpreises krankt das ganze Gesetz. Die geschädigten Ligentümor sind last, nicht, in der Lage, den Kaufpreis zurückzuzahlen, insbesondere dann nicht, wenn der Kaufpreis ihnen nicht zur Länze zur freien Verfügung gestanden ist. sondern nur in ganz geringfügiger I höbe. Lntscheidet, nunmehr die Biickstcl- Lungskommission schon in sehr vielen Fällen, daß die Beiclislliichtsteuer und die Judenvormögensahgabe zum größeren Tml zurück zuerst a 11 eit sind, .-o wird nach einer erfolgten Novelle iuiuj' der diesbezüglichen Bestimmung die Kommission in laD allen Fällen auch die Rückzahlung dieser Abgaben a.ilfei legen. Wir mii/.'eii hiebei auch in Lrwägung ziehen, daß die Tendenz heule dahin geht iii/.iinelmieii. daß di»' Regeln des redlichen Verkehres (ungehalten wurden. Abgesehen von jenen Fällen. in denen der Riickstelliingsgegner vom Volk/gericht, verurteilt, wurde, bleinl ja, dem Riiekslelliingswerber nur ('ine Möglichkeit, die Pnredliclikeif zu hewei-en. wenn es ihm nämlich gelingt darzutun. daß die Gegenleistungen unangemessen war. In diesem Punkt»' versagen die Sachverständigen vollkommen, denn sie slellen sich nahezu alle auf den Standpunkt. daß die Liegenschaften und I Titernehmungen im Besitze eines Juden bereits ('inen geringeren Wert besaßen als vor der Machtergreifung. Lin Kaffeehaus, welches im Dezember 1!)4N noch um S 480.000.--- hätte von den Ligen!ihnern verkauft werden können, ward nach der Machtergreifung um B.M 100.000. verkauft. Der Sachverständige erklärt diesen Kaufpreis für angemessen, weil ja eine ganze I nzahl von Kaffeehäusern aus jüdischem Besitz zum Verkauft' angelnden wurden. M i(* in diesem Fall, so ist es auch in allen anderen Fällen. Der Sachverständige kommt immer w ieder zu dem Lrgebnis. daß die Gegenleistung angemessen ist. Nach 8 0 K\L. könnt»' wohl der Riiekstelhingswerhor die Anzeige beim \ olksgeridit erstatten, wenn er behauptet. daß eine mißbräuchliche Bereicherung vorliegl. Die l'Heile <[< r Volksgericht»« sind aber außerordentlich milde. Nur wenn schon eine ganz schmutzige, unverschämt e Bereicherung vorliegl. stehen sie auf dein Standpunkt, daß der Tatbestand des Gesetzes gegeben ist. Wir können von diesen 'Fällen ruhig abschem da, Verurteilungen wegen mißbräuchlicher Bereicherung nur sehr seilen erfolgt sind. Obwohl die Judikatur sohin in den meisten Fällen eine für die Riiekstollungsgegner günstige ist, wollen dieselben trotzdem die Säulen des Rückstellungsgesetzes zum Linsturz bringen. Sie wollen nicht nur die Valorisierung des Kaufpreise',s erwirken, sondern das Rückstellungsgesetz noch in der .Richtung abändern, daß die .R.iickst('| hi ngskommissi onen das Hecht haben, nicht, nur bei Wirtschaftli( her Umgestaltung, sondern in jedem einzelnen Falle nach billigem Lrmessen eine Naturalteilung vorzunehmen. Ls besteht sohin die Gefahr, daß das entzogene Vermögen überhaupt nicht; »der nur zum Teile zuriickgestellf wird. Im crsleren Falle« soll der Riirkstellungsworber eint« Lnlsehädigung erhalten. Ls ist, uns allen klar, daß eine Novellierung des -4. Rückstellung/ gesetzes in diesem Sinne nicht zur Lrneuerung der österreichischen Rechtsordnung und zur llebunng der öffentlichen Moral dient, sondern im Legenfeil die laschistischo Unrechlsidee, die' durch den Nationalsozialismus in unsere Rechtsordnung getragen wurde, verewigt; werden soll. Ls ist daher I Ml ich t, aller unserer Organisationen, an unsere Freunde zu appellieren, daß dieser Linbrueh in linsen' Vermögensrechte keinen Lrfolg but. |)r. Wilhelm Popper. Gesinnungsgenossen kommt jeden Samstag abend In unser neu errichtetes Bezirks-Sektions-Lokal im Kaffee Beethoven, Wien IX, Unlversitätsstraüe 11, (eigenes Clublokal) und bringt Gäste mit!