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Neue Zeitung · 1907-07-17 · Heft 6 (17.7.1907) · p. Seite 2

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Journal
Neue Zeitung
Volume
1907
Issue
Heft 6 (17.7.1907)
Date
1907-07-17
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Neue Zeitung Nr, 6 so lange von unserem Marke und Blute nährten, tausenden unserer Kinder mitleidslos das Leben aussaugten! Und wir können den kochenden Zorn unseres Herzens befriedigen. Wir können, wenn wir wollen! Wir sind die Vielen und sie sind die Wenigen. Mögen die schlachzizischen Schlangenzüchter ihre schützende Hand über sie halten, auf die Dauer können sie sie vor unserer organisierten Wut nicht schützen. Denn sie gehören leider doch zu uns und nicht zu ihnen, auf unsere Gesellschaft sind sie angewiesen, an uns allein können sie sich emporringeln. Wie, wenn wir sie einsam werden lasten in unserer Mitte, wie wenn wir sie mit starker Hand von uns schütteln, daß sie zusammenschrumpfen aus Fraßmangel und - verkohlen am Feuer der allgemeinen Verachtung und Verfolgung?. Wir können es! Nur etwas mehr Ausdauer und etwas weniger Nachsicht und Vergeßlichkeit! Es ist ein Verbrechen und noch mehr als das, es ist Schwäche, gegen Ungeheuer gutmütig zu sein. Wer tausenden aus seinen eigenem Volke an Leib und Seele, an Hab und Gut die schwersten Schäden zufügt — und dies nicht etwa aus irregeleitetem Fanatismus, sondern aus schnöder Jagd nach Vorteilen und bestialischem Hang zur Grausamkeit — der verdient keine Schonung. Den gllt es unschädlich zu machen, auszurotten wie man es mit giftigen Schlangen tut...- Das ist wohl nicht die Lehre Tolstois, aber sie ist ehrenhaft und gesund^ zugleich. Auf, gegen die Verräter! Isolieren wir sie, damit sie anfangen sich wie die Verpesteten vorzukommen! Isolieren wir sie, bis ihnen vor dem Leben, vor dem Züngeln ihrer Zungen, vor dem Biste ihrer Gistzähne zu grauen beginnt! Isolieren wir sie und kreisen wir sie dennoch ein! Bis ihnen die Lebenszufuhr ausgeht! Und werden wir nicht müde, ihre Verbrechen ans Tageslicht zu zerren, bis auch die schläfttgsten Richter gegen sie erwachen! Vernichten wir sie, damit sie uns, unser Volk nicht vernichten! Hinaus mit ihnen aus den Kahals, hinaus aus unserer Brudergemeinschast, hinauf mit ihnen an den Pranger, zur Sühne ihrer Untaten! Und keine Nachsicht! Und keine Rücksicht! Es gibt keine Hoffnung für das jüdische Volk in Galizien, solange auch nur noch einer dieser scheußlichen Unholde jüdisches Leben würgt, jüdisches Gut frißt, jüdische Ehre befleckt! Keine Ruhe, bis nicht das letzte dieser Scheusale am Boden liegt! __ B. Wochenschau. Aus dem Parlament. Der Mensch muß ein Prinzip haben, dachte der hohe Block im Legitimationsausschuß und verteilte die Referate über die einzelnen angefochtenen Mandate der Vlockpartien nach dem Prinzipe: Man ist sich selbst der beste Richter, und die Referate über die anderen nach einem zweiten Prinzipe: Der beste Referent ist der hinter die agnatischen Seitenlinien verweist. Mitteis versucht nun diese Abweichungen aus dem römischen Rechte zu erklären, und sieht daher in der Erbfolgeordnung des syrischen Spiegels nichts „als ein durch spätere, in römischem Sinne erfolgte Reformierung verdorbenes griechisches Jntestaterbrechtssystem." Wir hätten also nach der Hypothese Mitteis' in dem syrisch-römischen Rechtsbuche mitten in dem römischen Rechte ein griechisches Jntestaterbrecht, und in dieser griechischen Einschaltung wieder eine, römische Einschaltung. Man wird zugeben, eine etwas gekünstelte Erklärung. Gerade in diesen Punkten nun aber stimmt, wie Müller überzeugend dartut, das Rechtsbuch mit dem semitischen Rechte überein, so daß gerade diese Bestimmungen, welche Mittels auf dem Boden seiner Hypothese nur auf dem Wege von schwierigen Konstruktionen erklären konnte, auf den Zusammenhang zwischen dem Rechtsbuche und dem semiüschen Rechte Hinweisen. Bezüglich des Erbrechtes der Mutter zittert Müller den § 172 des Hammurabi-Kodex, der der Mutter von. der Habe ihres Mannes einen Anteil wie einem Sohne zuweist. In der Frage des Erbrechtes der Töchter entspinnt sich zunächst eine sehr interestante Konttoverse zwischen Miüeis und Dtüller bezüglich Feind! So bekam z. B. Dulemba den Löwenstein, Glombinstt den Rybar, Kolischer den Czajkowski, Korytowski den Benkowicz, Moysa den Battaglia, Abrahamowicz den Löwenstein usw. Dagegen Stand den Czajkowski, Tryjlowskyj und Romanczuk den Buzek, Wojnarowsky den Battaglia, Okuniewski den Löwenstein, Gabel den Czajkowski. Und so fort mit Grazie .... Die Ruthenen haben übrigens verlangt, daß man ihnen Referenten aus feindlichen Parteien stelle. Nur Dzieduszyski hat durch die zeitweilige Abwesenheit der Czechen den ruthenischen Sozialdemokraten Wityk zum Referenten erhalten. Auffällig ist, daß Gall und Löwenstein den polnischen Volksparteiler Stapinski bekamen. Es ist nicht klar, erwarten die polnischen Klubyerren von ihm ebensoviel Gewissenhaftigkeit wie von ihren Leuten, oder rechnen sie gerade auf mehr? Na, nobel sind die Herren gerade nicht vorgegangen. Oder wollen sie uns alle beschämen, wollen sie uns überraschen. Am Ende bekommen ivir eines Tages zu hören, daß Löwenstein, Rybar, Benkowicz, Battaglia usw. die Annullierung der Wahlen des Dulemba, Glombinski, Korytowski, Moysa usw. beantragen. Kann mans misten? Wenn Gott will, schießt bekanntlich ein Besen .... Die Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. d. M. brachte in die ganze Legitimations- Angelegenheit eine etwas freundlichere Note. Der Antrag des Abgeordneten Pernersstorfer, die Sitzungen des Legitimationsausschusses (und des Jmmunitätsausschustes) für öffentlich zu erklären, wurde, bezüglich des elfteren mit beträchtlicher Majorität, angenommen. Die Polenklübler und Christlichsozialen stimmten geschlossen dagegen. Galiziaua. Schalem Weichem hat unter seinen vielen humorvollen Geschichten auch eine mit „Nichts Neues" betitelt geschrieben. Darin erzählt er von einem Briefe, den eine Kiewer Jüdin ihrem Manne nach Amettka schreibt. Sie berichtet ihm in dem Briefe von Pogromen, von schrecklichen Verstümmelungen, Plünderungen und Leiden, die die russischen Juden zu erleiden hatten. Nach/jedem Wsatz aber schreibt sie „sonst nichts Neues"7 Und" nachdem sie von allen Qualen erzählt hat, schließt sie ihren Brief mit der Entschuldigung, daß sie ihm so wenig berichtet habe, denn es gebe eben in Kiew „nichts Neues". In Galizien ist im Verlaufe der letzten Wochen „nichts Neues" vorgekommen. In Buczacz wütet zwar der Bürgermeister, in Sniatyn rächt man sich an armen Juden, weil sie es wagten Menschen werden zu wollen, in Zaleszczyki und Dcmbica legt man den jüdisch-nationalen Parteigängern ungerechterweise Geldstrafen auf, in Kolomea sperrt man aus nichügen Ursachen jüdische Geschäfte; in Lemberg „handhabt" man „Verordnungen"; man läßt jüdische Häuser ruhig verbrennen, man quält und peinigt das arme, unglückliche Volk, das nach Befteiung und menschenwürdigem Dasein lechzt .— wenn Sie mich aber ftagen würden, was denn in Galizien in der letzten Zeit vorgegangen sei, ich wüßte nichts anderes zu erwiedern als „Nichts Neues." Derweil aber laufen Schwindler und Betrüger straflos auf den Gasten umher, hochstehende Wahlhyänen werden öffentlich belobt, Mandatsräuber beeiner Stelle im Rechtsbuche, die bisher nicht zufriedenstellend aufgeklärt wurde, und wo es Müller gelingt, eine Erklärung zu finden, die die Schwierigkeit in vollständig. natürlicher Weise aufklärt. Auf diese Konttoverse näher einzugehen, würde jedoch zu weit führen. Es genügt hier festzustellen, daß Müller aus einigen Stellen des Hammurabi-Kodex' das gleiche Erbrecht der Töchter mit den Söhnen nachzuweisen im Stande ist, daß er sich ferner auf eine karäische Ueberlieferung beruft, welche auf dem gleichen Rechtsstandpunkte steht, daß er aber endlich eine Stelle aus Philo zitiert, wo den Töchtern ausdrücklich das gleiche Erbrecht wie den Söhnen zugesprochen wird. Den dritten Differenzpunkt endlich, das Repräsentationsrecht der Deszendenz der Töchter bettcffend, vermag Müller zwar aus dem babylonischen Rechte nicht zu erklären, jedoch verweist er wieder auf eine karäische Ueberlieferung, welche auf dem gleichen Rechtsstandpunkte zu stehen Damit ist die Beweisführung Müllers beendet. Rekapitulieren wir nochmals kurz die Ergebniffe des Beweisverfahrens, so kommen wir zu folgendem Resultate: Die Hauptstütze Mitteis, das Erbrecht der Mutter und der mütterlichen Verwandten ist gebrochen. Der Beweis, daß auch raten über das Schicksal der Völker, die polnisch-demokratische Presse predigt Kampf und Vernichtung, der Führer der „Polen-Demokraten" hött bei den Juden auf, demokratisch zu sein — kurz der Kampf hat auf der ganzen Linie begonnen. Die Judenpolen harmonieren nach dem kalten Sturzbad der polnischantisemitischen Koalition und der Wahl Weiskirchners wieder mit dem Herrn Abrahamowicz und singen dem pfiffigen Rabulisten und polnisch-nationalen Rabbinerstämmling Loewenstein zu Ehren Hymnen und Psalmen. Im Legitimationsausschuße wird der siechste Kuhhandel gettieben, Böcke werden zu Gättnern bestellt, Loewenstein soll über Dulemba, Dulemba wahrscheinlich über Loewenstein zu Gericht sitzen,, und auf solche Weise kommt die Wahrheit gewiß ans Tageslicht. In Tamopol werden jüdisch-nationale Vertrauensmänner, welche Wahlschwindler der'Polizei überstellt hatten, nach dem Namen der Schwindler und der Polizeileute, denen die Gauner übergeben wurden, gefragt und da sie dieses nicht wissen, das Verfahren eingestellt. Von einem Ende des Landes bis zum anderen keine schrecklichen Vorkommnisse, keine Exzesse, Gott behüte! Aber die alte Korruption, die alte Bedrückung, tagaus, tagein, bald im Norden, bald im Süden, bei Verleihung einer Konzession, in Handel Und Gewerbe. Ein stilles Ringen, ein lautloser Kampf, der aber umso schrecklicher ist, weil er beständig andauert und noch lange dauern wird, bis ein Kehrbesen über das Land streicht, der einmal gründlich aufräumt mit dem alten Schmutz. Alles in allem, was gibts in Galizien? „Nichts neues" muß ich antworten; aber doch ein interessantes Geschichtchen! Der „Glos narodu" hat sich eine Drohung geleistet und in rührender Naivetät die Gaunereien bei den Wahlen zugegeben oder aber — wenn man will — nach siecher Gaunerweise sich damit gebrüstet. Den Anlaß hiezu bot ihm die Kampagne die gegen Mißbräuche bei den galizischen „Wahlen" sogar in den sonst nicht besonders fortschrittlichen Blättern geführt wurde. Die Schale des Zornes aber gießt der edle' „Glos" auf die Juden aus. „Was wollt Ihr?" fragt er da, „die Wahlen sollen anulliert werden?" Nun, so wisset, das die Mandate des Loewenstein und Kolischer am gefährdetsten sind, denn sie sind nur darum gewählt worden, weil man ihren Gegenkandidaten so viele Stimmzettel für nichtig erklärt hat. Jetzt sind wir natürlich zum Schweigen gebracht, denn, wenn sich schon derPolenklub herbeiläßt Mandate der rächenden Nemesis zu opfern, so werden es die der Abgeordneten Loewenstein und Kolischer sein. Daß man uns so strafen könnte, haben wir nicht gedacht, ich glaube aber, wir würden nicht eine Träne vergießen. Jedenfalls ist die Drohung tragikomisch. Für uns komisch, für die Hausjuden tragisch, denn ihnen wirft man die recht zweifelhafte Herkunft ihrer Mandate vor und nicht ihren schlachtzizischen Klubgenossen. * Mojschale. Herrn von Bienerth zur Information. Man schreibt uns aus Neusand ec: Hier ist ein Polizist'enstreik hauptsächlich deshalb ausgebrochen, weil die den Polizisten für ihre Beteiligung am Wahlschwindel gemachten Versprechungen nicht eingehalten worden sind. Als ihnen nunmehr mit der Entlassung gedroht wurde, erklärten sie, daß sie, wenn sie nicht bald zusiiedengestellt würden, der Öffentlichkeit mitteilen-würden, zu welchen Gaunereien man sie verwendete. Und einer der Leute, ein gewisser P i o n t e k, schrie aus dem Fenster der Polizeikaserne das semitische Recht dieses Erbrecht hat, ist erbracht. Aber noch mehr. Die Punkte, welche Mitteis aus dem griechischen Rechte nicht herleiten konnte, stammen teils aus Hammurabi, teils aus dem jüdischen Rechte. Es ist daher hier eine zweifellose Uebereinsttmmung zwischen dem Rechtsbuche und dem semitischen Rechte gegeben. Damit ist die Hypothese Mitteis' von dem Einflüsse des griechischen Rechtes aus das Rechtsbuch, wenigstens soweit es sich um das Jntestaterbrecht handelt, hinfällig geworden. Da dieser Punkt aber nach seiner eigenen Behauptung der „alleinentscheidende Punkt" ist, so erscheint damit die ganze Hypothese Mitteis' im höchsten Grade erschüttert. Es erscheint nunmehr zumindest sehr zweifelhaft, ob der griechische Einfluß im Oriente tatsächlich ein so überwiegender war, wie ihn Miüeis dargestellt hat, und ob nicht Müller Recht hat, wenn er sein Werk über die Gesetze Hammuräbis mit den Worten beschließt: „Man wird jedenfalls nicht mit gleicher Sicherheit im syrisch-römischen Rechtsbuche die Reste des „griechischen Rechtes" als ein spätes Zeugnis für die ungebrochene Kraft der führenden Nation erkennen, ja man wird erwägen müssen, ob dieses Zeugnis nicht in sein Gegenteil umzukehren sei." Dr. Siegmund Freund.

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