Neue Zeitung
- Journal
- Neue Zeitung
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 6 (17.7.1907)
- Date
- 1907-07-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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NEUE ZEITUNG Zkiillktiill mH Admilliftratku: Ms», 11/1, TaborstrassB 64. Sprechstunden täglich außer Samstag u. Sonntag 9—1 Uhr Vormittag. Unabhängige jüdische Wochenschrift. Erscheint jeden Freitag Im Ausland: Ganzjähr. K ll.— halbj. L5.50 Herausgeber und Lhefredakteur: Dr. Nathan Birnbaum.' aSiHsST Nr. 6. Men, Freitag, den Juli M7. 2. Jahrgang. Kegen den schlimmsten Jemd. Wenn jetzt in Galizien mit den Juden nicht ganz so verfahren wird, wie in Rußland, — so ist das nur dem Umstande zuzuschreiben, daß Oesterreich doch weiter als Rußland ist und Galizien gewissermaßen doch noch ein wenig in Oesterreich liegt. Käme es blos auf die galizischen Machthaber an, so wäre der Unterschied bald beseitigt. Der stümperische Wahlgeometer des Polenklubs, Herr Glombinski, will ja bereits den Juden die Gleichberechtigung entzogen wissen. Und Drohungen mit Pogromen gehören jetzt fast zum täglichen Brote der allpolnischen Presse. Aber auch Wien versucht zum russischen Ideale zurückzugelangen. Man braucht sich blos an die Belobungen und Ermunterungen notorischer Verbrecher aus dem Munde der höchsten Beamten zu erinnern, um davon überzeugt zu sein. Es ist nun für jeden, der etwas von der' Macht der geschichtlichen Entwicklung weiß, klar, daß wir in ganz russische Zustände nicht mehr geraten werden. Aber das ist kein Trost für uns. Wir sind des Schlimmsten schön lang entwöhnt und für uns ist das,-was jetzt in Galizien vorgeht, schlimm und schmachvoll genug, als daß wir es auf die Dauer ertragen könnten. Haben wir deshalb den gewaltigen Aufschwung unserer Seelen in der Wahlzeit erlebt, damit wir jetzt kraft- und willenlos in untätiges Dulden zurücksinken? Haben wir deshalb unfern Feind, den Feind unseres Geistes und unserer Wohlfahrt so klar erkannt, damit wir vor seinen neuen Verbrechen zusammenknicken, uns wieder auf Gnade und Ungnade ihm ergeben?' . Jetzt, wo wir wissen, daß uns in seinen Umarmungen nur die ewige Moschko-Schande und die ewige Bettel-Armut erwartet, sollten wir nach kurzem Kampfe in feiger Ungeduld in dieses Schicksal zurücklaufen? Und wenn, uns ■ alles frühere, alles, was wir von den übermütigen Herrn des galizischen Landes auszustehen Das syrisch-römische Hechtsdnch und Hammuradi I. Von Dr. Siegmund Freund. (Schluß.) Das griechische Recht läßt, wenn das Geschlecht des Vaters ausgestorben ist, die Mutter und die mütterlichen Verwandten zur Erbfolge zu. Ebenso das syrische Recht. Der Talmud aber schließt die Mutter und die mütterlichen Verwandten unter allen Umständen aus. Auf diesen Punkt richtet nun Müller seinen Angriffs. Allerdings sei es richtig, daß der Talmud das Erb-, recht auf diese Weise kodifiziert. Aber der Talmud ist kein einheitliches Werk, er ist ein historisches Konglomerat, in dem die verschiedenen Schichten abgelagert sind, wobei die letzte Schichte uns durchaus nicht immer den richtigen Tatbestand gibt. (S. 12.) Wer daher den Talmud zu rechtshistorischen Zwecken verwenden will,', „der muß den . ganzen Gang der Untersuchung und der Diskussion verfolgen können. Wer dies Unterläßt, gerät in die Irre." (a. a. O.) Eine genaue Ueberprüfung des Talmud ergibt nun, daß die Ansicht vom Ausschluß der Mutter und der mütterlichen Verwandten keineswegs communis opinio war, indem der Talmud selbst Ansichten hervorragender hatten, nicht ganz überzeugte, sind nicht gerade diese letzten Wochen einer niederträchtigen Schreckensherrschaft darnach angetan, uns zu zeigen, mit wem wir es zu tun haben? Sollten wir uns wirklich mit unseren Henkern versöhnen wollen, weil sie uns immer besser beweisen, wie gut sie uns foltern können? Das kann, das darf nicht sein! Wir müssen den Kampf fortsetzen. Wir müssen uns auflehnen. Wir müssen auf Abhilfe sinnen und müssen sie finden. Und' planvoll müssen wir unsere Ziele, uns aus dem Joche der Zwingherren zu befteien, von ihrer Laune unabhängig zu werden, zustreben. Von drei Seiten müssen wir unseren Feinden beizukommen suchen: von der politischen, von der wirtschaftlichen und von der kulturellen! Eine große politische Organisation, die die Träger aller nationalen Tendenzen vereinigt, müssen wir haben, um kraftvoll austreten zu können. Ein aus den besten Männern des praktischen Lebens und der Theorie zusammengesetzter Wirtschaftsrat muß sich der Aufgabe widmen, unser Volk von seinen Vampyren'ökönv-jüsch : unabhängig zu machen. Ein Kulturrat der stärksten und edelsten Geister muß da sein, um überall dort helfend einzugreifen, wo der jüdische Geist seine selbstständigen Schöpfungswege geht. Aber sowie wir an dieses große Werk innerer Sammlung und Festigung herantreten, gewahren wir auch unseren schlimmsten Feind, gegen welchen alle schlachzizischen und allpolakischen Willkürlinge Kinder der Reinheit find, gewahren wir jene Elenden, die uns Tag für Tag, Stunde für Stunde an unsere Henker verraten. Wir werden inne, daß wir uns trotz aller Glut unserer L-eelen, trotz aller Opferungen und Hingebungen nicht zu Freiheit und Licht emporringen können, solange diese Gewichte der Schande und Tücke an uns hängen. Von ihnen müssen wir zuerst uns befteien. Rücksichtslos müssen wir sie von unserem. Volkskörper losknüpfen und in das Lehrer zitiert, die ^die^ Muttes und die mütterliist eine Stelle, die Müller zitiert. Aus dieser Stelle geht nämlich hervor, daß die Sadducäer für dieses Erbrecht eintraten, während die Pharisäer sich dagegen aussprachen, daß aber die Pharisäer mit ihrer Ansicht den Sieg davontrugen. Darauf, daß dieser Streit politischen Motiven entsprang, indem die Sadducäer die herodische Familie, welche von einer Enkelin Hyrkans abstamme, als legitim darstellen wollten, während die Pharisäer sie als Fremdlinge ansahen, hat schon Geiger (Urschrift und Uebersetzungen) hingewiesen. Es scheint sich also hier um eine Art pragmatische Sanktion gehandelt zu haben. Einen schlagenden Beweis dafür aber, daß das mosaische Recht keineswegs die Mutter und die mütterlichen Verwandten von dem Erbrechte ausschließt, bringt Müller dadurch,! daß er nachweist, daß das Erbrecht der Karäer, also derjenigen jüdischen Sekte, die den Talmud verwirft und ihre Gesetze auf die heilige Schrift zurückführt, ausdrücklich bestimmt, daß die Mutter und ihre Deszendenz zur Erbschaft gelangt, wenn der Väter und seine Deszendenz gestorben ist. . Damit also erscheint därgetan, daß die Ansicht Mittels', daß das jüdische Recht das Erbrecht der Mutter und der mütterlichen Verwandten Untersuchen wir doch, ob alle die Untaten, die von den nichtswürdigen Herrn des galizischen Landes vor, bei und nach den Wahlen an uns verübt wurden, überhaupt und ob sie in dem Maße und in der Art möglich gewesen wären, wenn die Verbrecher nur sich selbst zu Rate gezogen hätten. Ist nicht ihr Haß zu unwissend, ihre Technik zu plump, ihre Brutalität zu jäh, als daß es ihnen allein hätte gelingen können,, in wesentlichem Maße die jüdische Bevölkerung in ihren Rechten und in ihrer wirtschaftlicher» Existenz zu schädigen? Mußten nicht erst die o lenden aus unserem Volke kommen, sich hinter jene Wüteriche stellen und ihneneinflüstern: Suchet, da gibt es einen Schleichpfad, um hunderte Stimmen unter einen gleißnerischen Vorwand zu.rauben; da einen anderen, wo man die Widerhaarigen am bequemsten und empfindlichsten strafen kann. Diese Pfade müsset ihr einschlagen, so und so müsset ihr es machen. .. Und grinsten ihr satanisches Grinsen. Und jene, machten es so und so . .. Und wir sollten ihnen das vergessen wollen? Wir sollten das Geld und das Blut und den Angstschweiß, die sie uns erpreßten, ihnen nicht zu entgelten trachten? Wir sollten wetter ihre» Schlangenzungen züngeln, ihre Gistzähne beißen lassen, ohne zu versuchen, sie ihnen auszureißen? Wir sollten uns unsere Nachkommen, unsere große geistige Gemeinschaft wetter von diesen giftigen Reptilien zu Grunde richten lassen, ohne uns zu wehren? Wir sollten unsere großen ncttionalen Organisationswerke beginnen wollen — mit diesen tückischesten, ruchlosesten Feinden, mit diesem Otterngezücht im Rücken? Nein, hier liegt unsere nächste Aufgabe! Soviel Gefahren und Ekel sie bietet, wir müssen zuerst sie lösen. Wir müssen vorgehen wie in Ländern, die unter der Schlangenplage leiden. Preise, Ruhmespreise müssen wir aussetzen auf jede solche Schlange, die eingefangen und unschädlich gemacht wird. Als Helden müssen wir verehren, wer eines dieser Bieste einliefect. Keine Schonung mit diesen Ungeheuern, die sich nicht richtig °st s°^d°ß d^"u^b" zwischen dem syrischen und jüdischen Rechte auch in diesem Punkte hergestellt erscheint. Aber Müller geht noch weiter. Nachdem er das Argument, welches gegen die Verbindung zwischen dem Rechtsbuche und dem semitischen Rechte gesprochen hat, aus der Welt geschafft hat, wendet er sich nunmehr den Punkten zu, welche gegen eine Verbindung des syrischen Rechtes mü dem griechischen, den Punkten also, wo es auch Müteis nicht gelungen ist, eine Uebereinstimmung zwischen beiden Rechten zu konstruieren. Es find im Wesentlichen drei Punkte die hier in Frage kommen. 1. Das Erbrecht der Mutter, die nach syrischem Rechte neben den Geschwistern erbt, was nach dem griechischen Rechte nicht der Fall ist; 2. Das Erbrecht der Töchterdie nach syrischem Rechte gleichmäßig neben den Söhnen erben, was nach griechischem Rechte mehr als zweifelhaft ist, und endlich 3. Nach griechischem Rechte erbt die Deszendenz verstorbener Töchter und Schwestern kraft Repräsentationsrechtes vor den männlichen Settenverwandten weiteren Grades, während das syrische Recht dieses Repräsationsrecht nicht kennt, und die Deszendenz der Töchter und Schwestern