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Neue Zeitung · 1907-07-11 · Heft 5 (11.7.1907) · p. Seite 2

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Journal
Neue Zeitung
Volume
1907
Issue
Heft 5 (11.7.1907)
Date
1907-07-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Neue Zeitung Nr. 5 nicht mit ihren schamlos zur Schau getragenen oder nur schwach verhüllten Verbrechen besudelten, keinen Ort, indem sie nicht die Ehre der Beamtenschaft, des Landes, des Staates in den Koth zerrten. Uud nun noch Eines, zu jenem dritten Punkt, der für mich mitbestimmend war, gerade bei der Gruppe der Masseneinschüchterungen durch öffentliche Funktionäre speziell zu verweilen! Alle anderen Wahlmißbräuche, die Euer Exzellenz so wenig beunruhigen, haben wenigstens das Gute, daß sie nicht nach den Wahlen fortgesetzt werden können.' Man kann nicht Vertrauensmänner verweigern, Wahlzettel am Wahltage ausfolgen, willkürlich Wähler aus den Listen streichen, Skrntinien fälschen — wenn der Wahltag schon vorüber ist. Aber eine gepeinigte und ermüdete Bevölkerung weiter tyrannisieren, das vom Staate oder Lande übertragene Amt weiter schnöde mißbrauchen, um für polstische Ueberzeugungen zu strafen und von ihnen abzubriugen — das kann man wohl auch nach der Wahl! Und das ist jetzt Tagesordnung in Galizien, Exzellenz! Die beamteten Wüteriche, in welchem sich während der Wahlkampagne ein förmlicher Wahlenkoller entwickelte, sind noch immer von ihm beseffen. Und wenn er vielleicht nachlaffen wollte, Ihre Rede, Exzellenz, hat ihn mit frischer Heftigkeit ausgestattet. Jetzt ist kein Ende der Greuel abzuseheu. Exzellenz wiffeu vielleicht noch gar nicht von diesen schönen Dingen. Nun ja, die galizischen Herren haben keine Veranlassung, Ihnen darüber zu berichten. Und wenn sie es tun werden, dann werden die Berichte wahrscheinlich wieder so aussehen, wie die über die Mißbräuche während der Wahlen erstatteten aussahen. Für diesen Fall erkläre ich sie aber im Voraus im Namen von tausenden und abertausenden Bürgern für erlogen. Wieder brauchen Sie nur zu befehlen, Exzellenz, und ich schleppe Ihnen wieder Dutzende der verwerflichen Menschen her, die ein ganzes Land, ja den ganzen Staat mit Schande überziehen. Oder Sie brauchen nur ein paar anständige Leute, die noch nicht in ver Jauche offizieller galizischer Politik gebadet haben, in das Unglücksland zu schicken. Die werden Ihnen dann von den mehr schmutzig^granen als blauen Wundern erzählen, die sie dort erlebten. Euer Exzellenz! Es war Ihnen nicht gegönnt, die Wahlschmach selbst zu sühnen. Trachten Sie, daß Ihnen wenigstens die Sühne jener Schandtaten, die auch jetzt, nach den Wahlen, von entarteten und entmentschten Funktionären der öffentlichen Ordnung in Galizien verübt werden, nicht entgehe. Sie könnten zur Not noch ein Gebot der Staatsweisheit darin erblicken, daß der Polenklub nicht um einige seiner „schwer erkauften" Mandate komme. Sie konnten zur Not noch dieser Staatsweisheit, dieser vermeintlichen Staatsnotwendigkeit die Rücksicht auf die gequälten und Hintergangenen Massen, auf die beraubten und beschwindelten Kandidaten, ja auf die öffentliche Moral opfern. Aber Sie werden doch nicht allen Ernstes sich damit abfinden wollen, daß die Anarchie von oben, daß die schamloseste Prostitution der Staatsgewalt zum Zwecke persönlicher uud Parteirache irgendwo in Oesterreich dauerndeEinrichtung werde. Sie werden doch nicht wirklich eine handvoll brutaler polnischer Fanatiker und Abenteurer samt ihren widerlichen Hausjuden zu Hauptstützen des österreichischen Staatsgedankens machen wollen. Oder doch? Sie sollten sich nicht überzeugen lasten? Sie sollten die Freveltaten der in Galizien herrschenden Clique vor und nach den Wahlen sozusagen unbesehen weiter bagatellisieren? Nun, dann werden Sie doch erlauben wüsten,- daß endlich auch die Vorsichtigsten an Ihren guten Glauben zu zweifeln beginnen nnd werden die um Freiheit, Ehre und Wohlfahrt kämpfenden drei Nationen Galiziens zu jenem Grade politischer Entschloflenheit führen, der genügen wird, um mit Ihren Berichterstattern, mit d:m Polenklub und mit dem schwarzen Block ferttg zu werden. Euer Exzellenz ergebenster Dr. Nathan Birnbaum. Iw Parlamente. (Sitzung vom 3. Juki 1907.) Wg. Dr. ^Liebermann: . . . Was in Galizien geschieht, spottet jeder Beschreibung, und das Parlament darf dazu nicht schweigen. An der Spitze der galizischen Korruptionswirtschaft steht der Statthalter. Er ist der Organisator des Wahlbetruges und Wahlschwindels. Dem Namen nach ist er Statthalter,^ in Wirklichkeit der galizische Bandenführer der Schlacht«. . . . Wenn das Parlament nicht die Macht in sich fühtt, gegen den hochgestellten Verbrecher, den Statthalter von Galirien, aufzu- Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter, ich kann solche Ausdrücke hier nicht dulden. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Das ist Alles viel zu wenig!) Abg. Dr. Liebermann: . . . dann wird es nie dazukommen, daß auch der Statthalter von Galizien das schuldbeladene Haupt vor der Autorität des Parlamentes Mg. Breiter: Badeni mar brutal, Potoeki ist raffiniert «nd kaltblütig. Er ist Ritter des Goldenen Vließes, er wurde erst vor einigen Tagen für alle diese Kavalierstaten, die ein gewöhnlicher Mensch Schwindeleien «nd Schurkereien nennt, . . . (Unterbrechung des Präsidenten) . . . ausgezeichnet. Aas Hecht auf seine Sprache. Die ftanzösische Revolution hatte den Geist des Wsoluttsmus aus Frankreich verdrängt. Er zog nun in die benachbarten Staaten, hauptsächlich nach Deutschland und Oesterreich. Besonders in letzterem feierte der Bund der Gewalt und der Finsternis förmliche Orgien. Und noch jetzt bestehen manche Ueberbleibsel aus dieser schädlichen Zeit. Zwei davon sind die Besttmmungen des Hof-Kanzlei-Dekrets vom 22. Oktober 1814, I. G. 'S. Nr. 1106 wonach jedes in hebräischer Sprache oder auch nur mit hebräischen Buchstaben geschriebene Instrument für ungülttg und nichtig angesehen werden soll, und das Hof- Dekret vom 19. Februar 1846,1. G. S. Nr. 938, wonach Namensfettigungen in jüdischer oder hebräischer Schttst, welche auf einer in landesüblicher Sprache im Jnlande ausgestellten Privat- Uttunde Vorkommen, blos als Handzeichen anzusehen sind. Die soeben zitierten Hof-Dekrete waren ein würdiges Kind ihrer Zeit; man vergesse nicht, es war dies das Zeitalter des Legitimismus, der Leibeigenschaft, des Metternichtums. Warum sollten denn gerade wir Juden menschlich behandell werden, wenn so viele christliche Mitglieder des Staätsverbandes die ihnen zugefügten Unbilden als etwas Selbstverständliches und ganz Natürliches ruhig über sich ergehen ließen? Freilich lange ertrugen sie's nicht. Im Sommer 1846 begann in Galizien die Abolitionsbewegung und in wenigen Wochen erlangten die Bauern Menschenrechte. Dieser Begriff muß cum grano salis genommen werden, es waren dies Menschenrechte, die dem Jahre 1846 entsprachen. Dann kam das Jahr 1848. Wiederum ging von Frankreich die Freiheitsparole aus. Europa wurde mit einem Schlage konstitutionell. Auch Oesterreich, dessen Parlamentarismus freilich noch 20 Jahre schwere Kämpfe auszustehen hatte, bis er endlich im Jahre 1867 festen Boden fasten konnte. In diesem Jahre wurden die sogenannten Staatsgrundgesetze beschlossen und sanktioniett. Von modernem Geiste getragen — damals nahm man es mit dem Liberalismus ziemlich ernst — verdienen diese Gesetze mit dem Namen „Goldene Bulle" der Neuzeit bezeichnet zu werden. Allein etwas fehlte ihnen doch. Weil in größter Hast redigiert und beschlossen, entbehtten sie der letzten Feile. Und was das Aergste ist, wir haben kein Staatsgrundgesetz, sondern Staatsgrundgesetze, eine Menge von Urwäldern in denen man sich nicht leicht orientiett. So konnte es kommen, daß so viele Dekrete und Verordnungen, die dem Geiste der Staatsgrundgesetze direkt wiedersprechen, bis heute noch Geltung haben. Die Diskrepanz zwischen dem Geiste der Staatsgrundgesetze und den Eingangs zitierten Dekreten ist eine so zu Tage liegende, daß sie jeder, sogar Feinde der jüdischen Sache und des jüdischen Volkes sehen und zugleich zugeben müssen, daß die betreffenden Bestimmungen durch die Staatsgrundgesetze außer Kraft gesetzt wurden. Und wenn sie in der Praxis dennoch gelten, so ist dies auf die Kopflosigkeit der österreichischen Bureaukratie zurückzuführen, der es noch immer wie in der alten guten Zopfzeit um den Buchstaben und nicht um den Geist der Gesetze zu tun ist. Nun hat diese Praxis für uns ungemein große Bedeutung. Denn abgesehen davon, daß wir durch sie in unserem Staatsbürgerrechte, im Rechte nämlich, uns unserer Sprache allenthalben bedienen zu dürfen, und in unserem nationalen Selbstbewußtsein verletzt sind, stött sie uns ja im Geschäfts- und Verkehrsleben sehr empfindlich. Es ist eine allbekannte Tatsache, daß Unter der Million Juden Galiziens und der Bukowina kaum 50.000 vorhanden sind die des Polnischen oder des Deutschen in Wott und Schrift vollkommen mächttg sind- Denn abgesehen von den patentietten Intelligenzlern gibt es sehr wenige Juden in diesen Ländern, die die erwähnten Sprachen ganz beherrschen. Das Gros des jüdischen Volkes schreibt nur Misch, der kleine Rest das Deutsche oder Polnische nur sehr schlecht. Es ist nun sehr einleuchtend, daß sich die Million galizischer und bukowinischer Juden in der Buch-' führung und in der Korrespondenz der jüdischen Sprache bedient. Es ist bemerkenswett, daß von diesen Juden, kaum 2 Perzent schreibunkundig sind, nichtlesende Juden gibt es überhaupt nicht. Nun kommen die zwei Hof-Dekrete, richtiger gesagt die bureaukratische Praxis — und verbieten uns direkt unter Androhung der Ungiltigkeit des Geschriebenen, sich ihrer zu bedienen. Die Tragweite dieses Verbotes kann man erst dann ganz erfassen, wenn man erwägt, daß die Gültigkeit sehr vieler Urkunden, die sonst vom Notariatszwang ftei sind, — beispielsweise der Wechsel, — demselben unterliegen, sobald die Partei nur Jüdisch schreiben kann. Könnte die Pattei Japanisch schreiben und würde sie in dieser Sprache den Wechsel unterzeichnen, so würde das Gericht, wenn es aus der Adresse oder auf einem anderen Wege die Unterschrift entziffern könnte, ohne weiters die Zahlungsauflage erlassenwäre aber der Wechsel jüdisch unterschrieben, dieselbe verweigern. Nun ftagt es sich, sollen wir denn hier auf österreichischem Boden, wo wir Blut- und Vermögenssteuer gleich allen anderen Bürgern entrichten, ärger behandelt werden als Ausländer? Noch schmerzlicher berührt uns das Verbot auf testamentarischem Gebiete. Nach österreichischem Rechte steht es jedem frei sich eigenhändig ein Testament zu schreiben und ist so ein selbstgeschriebenes (holographes) Testament ohne weiters gültig. In jüdischer Sprache aber darf ein Testament nicht verfaßt, ja nicht einmal unterzeichnet werden. Eine jüdische Unterschrift sagt dem Leser nichts mehr als das Kreuz oder der Klecks, die einen schreibunkundigen Bauer zum Autor haben. Wo ist da die Gerechtigkeit? Die juristische ratto des holographen Testamentes ist eine sehr löbliche. In erster Reihe erleichtett man der Partei das Testieren, man erspatt ihr Kosten. Das Wichtigste aber an der Sache ist, daß die. Pattei vom Zeugenzwang befreit wird. Ist nun die jüdische Unterschrift bloß ein Handzeichen und kann der Betreffende nur jüdisch schreiben, dann muß er Zeugen zuziehen, und was noch schlimmer ist, das Testament muß von einem Zeugen in Gegenwatt dreier anderer Zeugen verlesen werden. Wie viel Kummer und Verdruß verursacht das? Wie viel Leute halt das vom Testieren zurück? Wie-viele Leute be. raubt dies des Rechtes über ihr Vermögen für den Todesfall zu verfügen? Und das geschieht im konstitutionellen Oesterreich — -- Daß dem Jüdischen die Landesüblichkeit abgesprochen wird, beruht auf bewußter Unwahrheit. Eine Sprache, die im Dienste vieler Millionen Menschen steht — auf der ganzen Erde sprechen sieben bis acht Millionen jüdisch — was ist sie denn, wenn keine Sprache? Und sprechen denn die 20.000 galizischen Juden, die sich im täglichen Leben dieser Sprache nicht bedienen, diese Sprache nicht besser als jede andere? Auch 10 Prozent der nicht jüdischen Bevölkerung in Galizien beherrscht diese Sprache, in erster Reihe der gesamte polnische Adel. Ich möchte nur auf die Brüder Badeni Hinweisen, die des Jüdischen mindestens so mächtig sind, wie ihrer Muttersprache (besonders auf den galizischen Landmarschall, der jüngst ganze Agitationsreden in . jüdischer Sprache gehalten hat). Und eine solche Sprache sollte nicht landesüblich sein?

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