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Neue Zeitung · 1907-06-28 · Heft 3 (28.6.1907) · p. Seite 8

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Journal
Neue Zeitung
Volume
1907
Issue
Heft 3 (28.6.1907)
Date
1907-06-28
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Neue Zeitung Nr. 3 hintraten, aus den nichtigsten Gründen und in völlig ungesetzlicher Weise das Wahlrecht abzusprechen. Alle diese Zurückweisungen sind schon aus dem Grunde aufgelegte Ungesetzlichkeiten und nngiltig, weil sie bei der Stichwahl gegenüber solchen Wählern erfolgten, die bei der ersten Wahl anstandslos zur Abstimmung ziigelassen wurden. Denn, ivenn die Entscheidungen der Wahlkommissio» nnappellalrl stnd — ■ §. 21, letzte alinea — dann dari auch die Wahlkoinniission der engeren Wahl niemals Entscheidungen der Wahlkommissio» der ersten Wahl ausheben. Allerdings kann man sich dieser Argumentativ,r auch nicht anschlicßen wollen. Dann gilt aber für die Stichwahlhandlung derselbe §. 21 der Reichsratswahlordnung, wie für die Hauptwohlhaiidlung. In diesem Paragraphe heißt es nun, daß bei der Wahlhandlung gegen die Wahlberechtigung einer in den Wählerlisten eingetragenen Person nur dann Einsprache erhoben werden dars, wenn .behauptet wird, daß die betressende Person seit der Herstellung der Wählerliste aus den im ß. 4 aufgesrihrt.n Gründen die Wahlbercchkigilng verloren bat." Diese Behauptung ist jedock von de» Kommissionen be/üglich keines der von ihr behandelte» Fälle ausgestellt worden. In Buczacz protestierte» die Kommifsionsmitglieder Isaak Kotz, Dr. Mogilnicki und Morie Fadenhechl mit Berufung auf §. 21 der Reichsratswahlordnung vergebens wider diese Zurückweisungen. Ebenso vergeblich war der Antrag des Kommifsionsmitgliedes Herrn Moritz Fadenhecht, es möge im Wahlprotvkolle konstatiert werden, daß die nicht zugelassciieu Wähler in den Wählerlisten nicht gestrichen, werden. (Hoffentlich sind sie auch noch heule nicht gestrichen!) Die meisten Streichungen und Ablehnungen erfolgten auf Grund der alinea 2 des §. 8, Punkt 2 der Reichsratswohlordnnng, wonach vo» dem Wahlrechte diejenigen ansgcschloffen sind, „welche eine Armenversorgung aus öffentlichen oder Gememdeniitteln genießen oder in dem der Wahl unmittelbar voraiisgegangenen Jahre gcnoffen habe», oder welche überhaupt der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last fallen." Das Gesetz giebt in alinea 3 des bezogenen §. 8, 2 Ausschluß darüber, was es unter .Armenversorgung" ' und „Akte der öffentlichen Mildtätigkeit" verstanden wissen will. Es heißt dort: „Als Armenvcrsorgung oder als Akte der öffentlichen Mildtätigkeit, sind jedoch in Bezug auf das Wahlrecht nickt anzusehen: Unterstützungen aus Krankenkaff.n, Unsall-, Alters-- oder Invalidenrenten, unentgeltliche Verpflegung in den öffentliche» Krankenanstalten, die Befreiung vom Schul gelde, die Beteilung n,il Lehrmitteln oder mit Stipendien, sowie auch Notstandsaushilsen." Nun enisprcchen alle Methoden der Kommiffiouen, die Versorgnng aus öffentlichen Mitteln zu begründen — soweit überhaupt Gründe angeführt wurden und und soweit sie niiht frei erfunden waren, — dieser Interpretation nicht. Die vielen ungesetzlichen Ablehnungen wegen „Bettlerschast" — in Buczacz allein wurden nicht weniger als deiläusig 200 Streichungen aus diesem Grunde vorgenonime», — fiele» aber für de» Kandidaten Dr. Birnbaum nicht nur durch die große direkte Stnnmenenlziehung schädigend ins Gewicht, sondern auch indirekt, indem immer mehr seiner Wähler aus Scham und Furcht, nicht als „Bettler" erklärt zu werde», von der Urne ferne blieben. Die Tlumaczer Praxis zeigt folgendes 'Beispiel: Salomo» Lukaczer stimmte am 17. Mai jür Moym, nachdem er de» Zettel gezeigt hatte. Am 2-4. Mai nahm er den leeren Zettel im Wahlzimmer, kehrte aber trotz Ermahnungen des Bürgermeisters Hovurka nicht zu ihm zurück, sondern gieng i» d.e Stadt und ließ sich dort den Zettel mit „Birnbaum" ausfüllen. Als er zurückkam und abstimmen wollte, veranlaßte das Mitglied der Wahlkommission Benjamin Knipel seine Ablehnung wegen Beteiligung. Und noch ein Fall (von der ersten Wahl), der besonders bezeichnend ist: Markus Schloß kam am 17. Mai ins Vorzimmer des Wahllokals. Bürgern'elfter Hovurka verlangte de» Stimnizettcl zu sehe». Schloß weigerte sich. Da drohte ihm Hovurka: „Du hast ein altes Haus mit einem zerbrochenen Dach, Du treibst Viehhandel, merke D,r, was Du tust, zeig den Zettel." Doch Schloß wollte nicht, da gieng Hovurka zur Wahlkommifflon und erklärte, daß Markus Schloß Unterstützung erhalten habe. Hierauf sagte er noch zu Schloß: „Willst Du den Zettel nicht zeigen, hast Du keine Stimme/" Es kamen auch Fälle vor, daß sich die Kommission nicht einmal mehr die Mühe nahm, halbwegs repräsentable Ablehnungsgründe zu juchen. Da wurden Witze gerissen. So namentlich in Cyzany. Man schickte hier, speziell bei der ersten Wahl eine ganze Menge von Leuten heim, weil sie in Strafuntersuchung sind was bekanntlich kein Äusschlicßnngsgrund ist. Mündlich sagte man ihnen aber die unmöglichsten Argumente: Weil Du gesehen hast, wie Jk. N. bestohlen wurde, weil Du keine Frau hast, weil Du bestohlen wurdest. Du bist zu alt. Du wohnst beim Vater njw. Ein würdiges Seitcnstück zu allen diesen krampfhafien Beniühnngen, möglichst viele Wähler, die des Votums für Tr. Birnbaum verdächtig waren, zu streichen, ist das nach t»r ersten Wahl eriolgte Einschmuggeln „gut" gesinnter Wähler in die Wählerliste, wofür, wenigstens in Buczacz, dringender 'Verdacht vorliegt. Bei der Stichwahlbandlung in Buczacz verbot der Präsident der Kommission Nr. 2. Bürgermeister Bernard Et.rn, sofort nach der Konstitution den Berti auensniännern von der Partei des Dr. Birnbaum i» ihre der Gemeinde abgetansten eigenen Wählerlisten hineinzusehen nnd Einzeichnungen zu machen- Nun batte der Bürgermeister dieses Verbot bei der ersten Wahl nicht ausgesprochen, soliden, im Gegenteil die Bertraucnsniäniier rubig gewähren lassen. Und dieser Umstand liegt die Vermutung nahe, daß in der Woche zwischen Haupt- und engerer Wahl i» der amtlichen Liste Veränderungen und Eintragungen vorgeuommcn wurden. Und tatsächlich haben die Mitglieder der Kommission Nr. 1, Herr Dr. Mogilnicki und Isaak Katz und das Mitglied der Koinmiffio» Nr. 2, Herr Moritz Fadenhecht, in der amtliche» Liste Bemerkungen vorgesu'iden, die nur in der Zeit zwischen Haupt- und Stichwahl eingetragen sein können. Die erstgenannten zwei Herren verlangten die Protokollierung dieses Tatbestandes, der Herr Wahlkoinmissär aber lehnte diesen Antrcg ab- (Hoffentlich finden sich diese Bemerkungen noch jetzt in den Listen vor). Es wurde aber in Buczacz noch eine andere, weit verblüffendere Form der Wähler-Vermehrung praktiziert: In den Abendsuinden des Wahltages (24. Mai) fuhren der Assessor des Magistrats Antoui Kostolowski, viele Polizisten und die „Ehrenwache"-Leute in benachbarte, nicht zum Wahlkreis gehörende Dörfer, wie Barych,Nagürzauka, ckodzameczek, Podlesic, Trybuchowce und Hollen sich dort einheimische Bauern zur Stimmenabgabe nach Buczacz. Die geholten Bauern bekamen Legitimationen nnd ans Stefan Mvysa kantende Stimmzettel. Dieses Spiel wurde in schamlosester Weise getrieben — angesichts der ans der Straße befindlichen Mäkler, die zusehen mußte», wie jedesmal Fuhren mit den seltsame» „Wählern"' kamen und diese ins Wahllokal geführt wurden. Die Bevölkerung des 32. galizischen Wahlkreises ani — das kan» nicht verschwiegen werden — vielen so» den eingesetzten Wohlsunktionären mit dem grölten Mißtrauen entgegen. Sie hatte ihre Gründe dazu. In Buczacz hatte bei der ersten Wahl der k. k Statthalterel-Oberkommissär Stawski als Wahlkonnniffär fungiert. Drci Tage vor der Stichwahl äußerte er, er werde nicht mehr als Wahlkomiinssär sungicre», weil ihm der Bürgermeister (Bernhard Ster») beim Bezirkshauptmann (Ludwig Bernacki) als Zu legal" denunziert habe. Und in der Tat — bei der Stichwahl sungierte schon als Wahlkommiffar Sobolewski (Kassier der Sparkasse!), der also offenbar nicht mehr unter dem Verdachte stan „Zu legal" zu sei». Merkwürdiger Weise war der Wahlkommissär in der anderen Buczaczer Wablkomniission der Direktor der Sparkasse (>), Herr Burzhuski. In S n i a t y n sungierte in einer der Wahlkoinnnssionen just der Steuerinspektor als Wahlkomminär! In Za le szcz y ki hat die Bezirksbauptinaiinschaft den Sigmund Pawlowski zni» Wahlkommissär ernannt — n»geacktet dessen, daß er ein Agitator sür den einen Kandidaten Stefan Moysa war, ihn beherbergt und ihn. als er viele Lenle in Zaleszczyki besuchte, als Fürsprecher begleitet hatte. Ungeachtet dessen auch, daß 250 Wähler in einer Eingabe unter Hinweis auf diesen Unisland bittlich eiuschritten, Pawlowski das Unparteilichkeit erheischende Amt nicht anznvertraucil. I» T l u m a c z war natürlich wieder der Steuer- Inspektor Felix Klodnicki Wahlkominissär. Aber das Mißiraucn der Bevölkerung traf nicht bloß die Wahlkommissäre, sondern erstreckte sich auch aus die Wahlkonnnijsionen. Schon die Art, wie sie zusammengesetzt wurde», erregte die stärksten Bedenken. Sie bestanden fast durchaus — in Tlumacz, Cygany, Tornowica polna und Bohorodyizyn ausschließlich, — aus agitierenden Parteigänger» des Stefan Moysa! Die Parteigänger des Dr. Birnbaum waren, wenn schon überhaupt, so in hoffnungsloser Minderheit (1—2) zug°gen. Dies in einem Wahlkreise, in welchem die oppositionelle Stimmenzahl selbst nach allen ingeniösen Maßnahme», bei der ersten Wahl 4/7, bei der Stichwahl noch immer 2/5 der gesamten Stimmenzahl betrug. Dies in Städte», wie in Buczacz, Sniatyn, Zaleszczyki, wo mtz aller dieser Maßnahmen die Opposition sowohl in der erste» als der zweiten Wahl die absolute Mehrheit der Siimmen errang. Außer der Zusammensetzung wurden auch manche Mitglieder der Kommission besonders bemängelt, — Es würde zu weit führe», hier alle einzeln anfzuzählen. Hingewiesen sei auf Bernhard Stern, Vorsitzenden der zweiten Wahikommission in Buczacz, eine der notorisch berüchtigtesten Persönlichkeiten Galiziens, der sich auch von Untergebenen bel idigen läßt, ohne zu reagieren: Aba Borat in Zaleszczyki, der wegen Wuchers im Kerker saß; Benjamin Knipel in Tlumacz, Analsabet und vor Jahren wegen Diebstahls abgeslraft. Es gab im 32. galizisckeu Wahlkreise auch Wahlorte, wo die Behörde die Gesuche der Parteien um Zuziehung von Vertrauensmännern einfach ignorierte. So halte in Sniatyn der Bezirkshauptmann Lewicki am 22. Mai einer Deputation zugesagt, daß zur engeren Wahl die Vertrauensmänner der rnthe« nifchen Partei, die sich tür Dr. Birnbaum erklärten, wieder' zugezogen würden. Ais sie aber erschienen, wurden sie nicht hiiieingelaffen. In T1 u >» a c z bekam die jüdischnatiouale Partei keine Verlraucuswänner: Am 8. Mai überreichten die Anhänger Birnbaums ein vo» 20 Wählern unterfertigtes Gesuch, in dem ein Vertrauensmann vvrgeschlagen war. Dem ani 15. Mai interpellierenden Vertrauensmann antwortete der Bezirkshauptmann Popiel zuerst, er wisse von keinem Gesuche, denn aber, als der Vertrauensmann bemerkte, das Gesuch sei vo» zwei Zeugen unterfertigt worden, mit den Worten: „Ja, aber man hat mir nur einen vorgeschlagen, während mau mehrere proponieie» muß, damit ich Auswahl habe. Uebrigens wurde das Gesuch von Nichtwählern unterfertigt. Die Gründe des Herrn Bezirkshauptinannes, der sich plötzlich so gut zu erinnern wußte, sind hinfällig. Der erste ist ein sogenannter „Dreh", der zweite entspricht nicht den Tatsachen. Die Jüdischnationolen blieben am 17. Mai ohne Vertrauensniann. Am 20. Mai überreichten sie nun wieder ein von 118 Wählern unterfertigtes Gesuch, in welchem sie vier Vertrauensmänner sür die Stichwahl vvrschlugen. Die Ueberreichung geschah durch drei Wähler, die vergebens ein Bestäligungsrubrum verlangten. Am 22. begab sich eine Deputation zum Bezirkshauptmann Popiel, um die Erledigung der Eingabe zu erbitten. Popiel hörte die Der utalion und erwiderte dann in strengem Ton: „Auf Wiedersehen!" Nach allem, was wir bisher von den Voraussetzungen des Skrutiniums bei der in Rede flehenden Wahl gehört haben, kann es nicht Wunder nehmen, daß die gelvagtestei! Stücke Vorkauien. Das gewagteste ist wohl die merkwürdige Geschichte, die wir aus Cygany mitzntcilen haben. Hier schloß die erste Wahl (am 17. Mai) mit dem Ergebnis: 226 Siimmen für Moysa, 102 für Dr. Roman Jarossewytsch und 4 für Dr- Nathan Birnbaum. Nun erklärten sich aber sofort nach der Mahl 200 Wähler bereit, einen Eid dahin abzulegen, daß sie ihre Stimmen für Jarossewytsch abgegeben haben. Und der Gemeindevorsteher Baszezak, am nächsten Tag über diesen Widerspruch zur Rede gestellt, erklärte, daß bei der Verkündigung ein Irrtum vorgefallen sei, indem die sür Jarossewytsch abgegebenen Stimmen als sür Moysa abgegeben und umgekehrt verkündet wurden. Nicktsdestoweniger wiederholte sich bei bet Stichwahl derselbe Fehler, nur noch etwas rätselhafter. Das Skrutiuinm ergab 26 Stimmen für Birnbaum und 296 für Moysa. Aber bis in die erste» Tage des Juni halten — abgesehen von der Versicherung von 17 Juden, zum gerichtlichen Eide bereit zu fei», — schon 282 Ruthenen in die Hände des griechisch-katholischen Pfarrers Dmylro Kurdydyk den Eid -darüber abgelegt, daß sie die Zettel abgegeben haben. Die Mitglieder dieses Komitees aber hatten sämtliche Zettel, die sie de» Rutbenen und Inden ansfolgten, auf den Namen des Kandidaten Dr. Birnbaum ausgestellt. Da die dem Dr. Birnbaum ent'vqeiien Stimmen dem Stefan Moysa zugezählt wurden, wurde dem Ersteren ein Schaden von nahezu 600 Stimmen zngefügt. Natürlich sind solche Manipulationen nicht jedermanns Sache. Man griff daher zumeist zu einem wen» auch nicht weniger bedenklichen, so doch entschieden weniger gefährlichen Mittel: Es wurde nämlich eine Unmasse von Stimmzettel», wiewohl sie so geschrieben waren, daß kein Unbefangener über den Namen des Kandidaten im Zweisel sein konnte, wegen ungenaner Neiinung des Kandidaten für nngiltig erklärt. §. 30 der Reichsratswahlorduung enthält in der zweiten Hälfte der alinea I die Bestimmung: „Stinimenwelche die damit bezeichneie Person nicht deutlich entnehmen lasse», sind nngiltig und werden den abgege, benen Stimmen nicht beigezählt". Wer möchte nun behaupte», daß speziell bei einer Stichwahl — der ein Wahlkampf, in welchem die Namen der beiden Kandidaten unzähligemale genannt wurden, vorausgieng, und wo es überhaupt nur mehr zwei bestimmte aus der Wahlstatt als Kämpfer übrig gebliebene Kandidaten gibt, — die bezeichnete Person nicht deutlich zu entnehmen ist, weil statt Birnbaum »»orthographisch Birenbaum geschrieben ist? Oder weil von manchen benützte Stampiglie den letzten Buchstaben (m) nicht mehr mit genügender Schärfe abgedruckt Ein besonders krasser Fall, der auch noch dadurch bemerkenswert ist, daß es sich hiebei um eine Generalnnd Massen-Annullierung von Stimiiizetteln handelt, ereignete sich in S n i a t y n- Hier erkannte die Wahlkonimission. gegen den Widerspruch des Wahlkommissärs, 189 Stimmzettel sür nngiltig, weil der Diphtoug an im Wort Birnbaum in einer ruthenischen Orthographie, die die Kommission für unrichtig erklärte, — die aber tatsächlich richtig ist, geschrieben war Der Protest schließt mit den Worten: Wir glauben bewiesen zu haben, daß bei dieser Wahl I. Die massenweise Einschüchterung der Wähler zu Gunsten des Herrn- Stefan Moysa förmlich in ein System gebracht: das Wahlgeheimnis im weitesten Umfange vorsätzlich verletzt; und im Wahllokale unter behördlicher Patronanz ohne alle Scheu eine fieberhafte Agitation betrieben, wurde. II. Große Massen von Wählern, die für den Gegenkandidaten des Herrn Moysa, den Herrn Dr. Nathan Birnbaum, stimmen wollten, vorsätzlich von der Wahlurne ferngehalten. III. Wähler, die verdächtig oder dafür bekannt waren, daß sie zur Anhängerschaft des Dr. Birnbaum gehören,'aus den nich- . tigsten Scheingründen in Massen von den Kommissionen aus der Wählerliste gestrichen. IV. Im Skrntinium selbst massenhafte unbegründete Ungiltigkeitserklärungen nnd mannigfache äußerst bedenkliche Manipulationen dnrchgeführt, Ueberhaupt die Wahlgesetze in fast allen ihren Bestimmungen geradezu verhöhnt wurden. Und wir stellen nun die ergebene Bitte, das hohe Haus möge die Annullierung der am 24. Mai int 32. galizischen Wahlkreise stattgehabten engeren Wahl, an deren Schluß Stefan Moysa als gewählt verkündet wurde, aussprechenfür »Ile hier angeführten Daten sind im Prnteste Beweise angeboten. Verlag von Dr. Birnbaum. — Druck von Rich. Thimm's Erben, Wien, II., Darwingasse 4.

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