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Neue Zeitung · 1907-06-28 · Heft 3 (28.6.1907) · p. Seite 7

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Journal
Neue Zeitung
Volume
1907
Issue
Heft 3 (28.6.1907)
Date
1907-06-28
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 3 Neue Zeitung Seite 7 Diese Bestimmung wurde fast in allen Wahlorten in der skrupellosesten Weise verlebt. Es wurde alles getan, um den Verkehr zu komplizieren, zu erschweren, ja unmöglich zu machen Das erste Mittel war die Art, wann und wie die Stimmzettel sür die Stichwahl verteilt wurden. Der § 18 alinea 3 der Wahlordnung bestimmt: „Der Wahlkommiffär erfolgt auch die zur Bornahme der engeren Wahl erforderlichen Stimmzettel." Diese Bestimmung schließt sich unmittelbar an eine andere in alinea 2 desselben Paragraphen, .wonach der Wahlkommissär verpflichtet ist, am Tage der Wahl (Hauptwabl) Duplikate verloren gegangener oder unbrauchbar gewordener Stimmzettel auszufolgen. Es ist also klar, dass es sich auch in alinea 3 nur um den Wahlkommissär der Hauptwahl handeln kann. Daß dieser aber die Stichwahlstimmzettel nicht erst am Tage der Wahl im Wahllokal, ja sogar gleichzeitig mit der Wahlhandlung selbst, austeilen darf, folgt schon aus dem Geiste des Gesetzes. Da dieses die Freiheit und das Geheimnis der Wahl sorglichst mit Kautelen umgiebt, kann es die Voraussetzungen der Freiheit und des Geheimnisses für die engere Wahl nicht dadurch herabmindern wollen, daß es den Wähler in die Zwangslage versetzt, entweder viel mehr Zeit und Mühe zu opfern, als sonst die Stimmabgabe verlangt, oder den Stimmzettel gleich auszufüllen. Die Versuchung, dies im Wahlsaal selbst, angesichts der Kommission und nicht erst im Nebenzimmer zu tun, ist in dem Falle, wo man noch vor der Stimmabgabe mit der Kommission in Berührung komme» muß, offenbar viel größer, als bei der Hauptwahl, wo inan nur einmal und zwar zur Stimmabgabe vor der Kommission erscheint. Wir sehen dabei vorläufig ganz davon ab, daß dieser Gang ins Nebenzimmer, Um den Stimmzettel ausznsüllen, manchenorts verwehrt In Buczacz z. B. verbot der Wahlkommissär Burzynski ausdrücklich die Stiinmzettel jm Warteraum zu schreiben. Wahrscheinlich in Ergänzung einer anderen Ungesetzlichkeit, daß nämlich in diesem Warteraum für die rrötigen Schreibmaterialien und Möbelstücke nicht gesorgt war. Dem Wähler blieb also nichts anderes übrig, als entweder der Aufforderung des Wahlkommissärs entsprechend die Stimmzettel an einem Tische, der kaum einen Meter vom Tische der Wahlkoinmisston entfernt war, auszufüllen, resp. im Falle des Analphabetismus von dem Diurnisten der k. k. Bezirkshauptmannschaft, namens Sti^elbicki sich ausfüllen zu lassen, oder wegzugehen, irgendwo draußen die Ausfüllung zu besorgen, und dann wieder von vorne den Kampf um den Einlaß zu beginnen, den wir ja noch genauer schildern werden, d h. nochmals einen fünffachen Militärkordon und die Tücken und Rohheiten der „Ehrenwache" zu passieren. Es ist selbstverständlich, daß eine Menge von Wählern dieser schrecklichen Alternative erlag. Viele wurden des Wartens müde, viele machten endgiltig Kehrt, da sie keinen Wiedereinlaß fanden. Viele ließen sich den Stimmzettel Umtauschen, alle revidieren. Manchen wurde sogar der auf den Namen Dr. Birnbaum lautende Stimmzettel gewaltsam entrißen. Diejenigen aber, die sich zur sofortigen Ausfüllung des Stimmzettels im Wahllokal entschlossrn, mutzten damit auf das Wahlgeheimnis verzichten. Und waren es Analphabeten, die sich den Zettel von dem genannten Herrn Strzelbicki ausfüllen lassen mutzten, und schon den Mut aufbrachten, die Ausfüllung mit dem Rainen des Dr. Birnbaum zu verlangen, so liefen sie erst Gefahr von besagten Herrn gefoppt zu werden. Derselbe machte sich nämlich, ohne alle Rücksicht auf den tz 7, Punkt 2, der solche Mogeleien unter Strafe stellt, und trotzdem er hier eine offizielle Funktion hatte, gar kein Gewissen daraus, statt „Birnbaum" „Moysa" zu schreiben. Er wurde auf frischer Tat ertappt. Auch in Sn i aty n hatten die Wähler keine andere Wahl, als entweder das Wahllokal zu verlassen und dann wieder 4 bis 5 Stunden vor der Eingangstür zu warten, wodurch sie sich übrigens den einflußreichen Moysa-Agitatoren als Anhänger Dr. Birnbaums verrieten, oder sich, da sie meistens Analphabeten sind, den Zettel im Wahlraum 'ausfüllen zu lassen. Knapp beim Tische der Kommissiouskassen nämlich die Moysa- Vertrauensmänner, die, ohne zu fragen, den Wählern die Zettel abnahmen und ausfüllten. Wer für Dr. Birnbaum stimmen wollte, und den Mut hatte, dies ganz offen zu bekennen, wandte sich an den Vertrauensmann der Birnbaumpartei wegen Ausfüllung. Daß bei dieser Prozedur vom Geheimnis der Wahl auch nicht eine Spur mehr bleibt, liegt auf der Hand. In Zalesczyki durfte man in den Warteraum gehen, um sich den Zettel auszufüllen, resp ausfüllen zu lassen. Hier saßen Schreiber, die der Bezirkshauptmann eingesetzt hatte, die nichts anderes zu tun hatten, als den Namen Moysa auf Stimmzettel zu stempeln. Ein solcher Schreiber, von dem ein Wähler die Ausschreibung des Namens Dr. Natan Birnbaum verlangte, fand es sür gut, Moses Birnbaum zu schreiben. In Tlum acz erbot sich im dritten Vorzimmer zum Wahllokal der Herr Bürgermeister Dr Franz Hovurka selbst zur Ausfüllung der Zettel — natürlich mit „Moysa". Wer sein Anerbieten nicht annehmen wollte und hinunter ging, um sich den Zettel irgendwo auszufüllen oder ausfüllen zu lassen, riskierte wieder eine stundenlange Tour bei dem neuerlichen Einlaß und gab das Geheimnis seiner Abstimmung preis. Die Ausfolgung der Stichwahlstimmzettel a Wahltage im Wahllokal selbst und zugleich mit der fortschreitenden Wahlhandlung widerspricht ausdrücklich den Bestimmungen des Gesetzes. Sie widerspricht erstens dem bereits zitierten § 23, weil sie den Verkehr der Wähler zu und von dem Wahllokale sich nicht ungestört vollziehen läßt. Und widerspricht dein § 15 alinea 4, welcher lautet: „Der Zeitpunkt und die Dauer der ■ Stimmzettelabgabe sind in der Weise sestznsetzen, daß den Wählern die Ausübung des Wahlrechtes tunlichst gesichert werde". Diese Bestimmung wird verletzt, d. h. die Ausübung des Wahlrechtes wird für die Wähler unsicher, wenn infolge der während der Wahlhandlung erfolgenden Stimmzettelverteilung von Zeitpunkt und Dauer der Stimmenabgabe als sicheren Terminen gar nicht mehr gesprochen werden kann. Darum und nicht bloß aus Konnivenz gegenüber den Wählern — Konnivenz ist in den Wahlrechtssachen Gesetzespflicht! — haben auch die Behörden in allen andere» Kronländern Oesterreichs dafür Sorge getragen, daß auch bei engeren Wahlen der Wähler mindestens ein oder 2 Tage vorher ihre Stimmzettel erhalten. Nur die galizischen Behöreen — und speziell die Wahlbehörden unseres Wahlbezirkes sins von dieser allgemeinen, im Gesetze begründeten und einzig und allein gesetzlich zulässigen Uebnng abgewichen. Alle Vorstellungen und Beschwerden, die erhoben wurden, um diese Gesetzesverletzung zu verhüten, blieben unbeachtet Der Bezirkshauptmann von Buczacz, Statthaltereirat Bernacki z. B. antwortete auf eine Interpellation, in der er aus die Schwierigkeiten, die dadurch entstehen würden, daß die Stimmzettel erst vom Wahlkommipär am Wahltage im Wahllokale ausgegeben werden, aufmerksam gemacht wul de, „es gehe ihn dies nichts an". Und auf einen weiteren Hinweis auf eine Verfügung des Ministeriums des Innern. Stimmzettel auch vor dem Wahltaoe zu teilen, wörtlich: „Ich kümmere mich um den Minister nicht Blich geht nur der Statthalter an. Der Protest erzählt weiter, daß auch bei den anderen Bezirkshauptleuten die Vorstellungen und Depurationcn nichts nützten und die Mü glieder der Deputationen meist grob angefahren wurden. Ebensowenig - fährt der Protest fort — half eine Deputation aus Wiener Herren, die sich unter Führung des Herrn Reichsratsabgeordneten Dr. Ofner zum Herrn Minister des Innern begaben. Und ebensowenig auch die Eingaben und Telegramme, die in dieser Sache (und wegen anderer Beschwerdepunkte) zu Dutzenden an den Herrn Ministerpräsidenten und an den Herrn Minister des Innern abgingen. . . Jm Uebrigen haben die Schuldigen noch für eure ganz besondere Qualifikation ihrer Tat dadurch gesorgt, daß sie Wählern die ihnen genehm waren, die Stichwahl-Stimmzettel in bequemer und expcditiver Weise ausfolgten, ja sogar vielen von ihnen (schon ausgefüllt) vor dem Wahltage ordnungsgemäß zustellen Diese heimliche Ausnahme, diese ungleiche Behandlung stellt eine schwere Verletzung des gleichen Wahlrechtes, und in Hinsicht auf viejenigen. die sie begingen, eine sträfliche Parteinahme vor. Denn, schon formell eine Gesetzesverletzung, konnte sie vernünftigerweise nur deshalb begangen worden sein, um in heimtückischer Weise einen Teil der Wählenden zu begünstigen, den anderen zu benachteiligen. Und jedenfalls schafft sie eine völlige Ungleichheit der Voraussetzungen. Eine Spezialität der galizischen Wahlen, die Stimmzettel auf welchen der Name des Kandidaten in einer Weise mit allerlei Randleisten umgeben ist, daß kein Platz sür Veränderungen bleibt und man bei solchen, wenn man sie doch irgendwo anbringt, die Ungiltigkeitserklärung riskiert — wurde natürlich auch im 32. Wahlkreise praktizert. Die Wahllokale waren vom frühen Morgen an von einem starken Militär- und Gendarmerie-Kordon umgeben. In Buczacz war die Straße, welche zum Wahllokale führt, von n Uhr früh mit Militär besetzt, so daß sogar der Zutritt zu Privatwohnungen nicht gestattet war. Wer zur Wahl wollte, mußie einen starken Militärkordon passieren, um dann wiederum vor dem von der Bezirkshauptmannschaft abgegrenzten Raum, in welchem man im Sinne des Gesetzes nicht agitieren durfte, zu warten. Hier war wieder ein Militärkordon und der von der Statthalterei geschickte, k. k. Kommissär aus Lemberg Rozwadowski suchte hier ihm vom Magistratsaffessor Antoni Kostolowski gezeigte, oft in den hintersten Reihen stehende Wähler aus und ließ sie ruhig passieren. Die anderen, auch in den vordersten Reihen stehenden Wähler wurden nicht beachtet. Dieselben inußten stundenlange warten und sich Beleidigungen seitens des Herrn Rozwadowski gefallen lassen. So fragte dieser einen angesehenen Bürger namens Rüben Leib Pohorille, der um Einlaß bat, warum er mit seinem dicken Bauch hergekommen sei. Fanden sie endlich nach vielen Bitten, als schon alle genehmen Wähler passiert hatten, Einlaß, so gelangten sie zunächst in den Hofraum, wo sie wieder vor dem Tore des Magistratsgebäudes, in welchem sich das Wahllokale befand, stundenlang warten mußte, ehe sie nach Passierung eines dritten Militärkordons in das Magistratsgebäude gelangten. In diesem mußten sie noch einen weiteren Kordon passieren, um dann in Gruppen zu je 10 Wählern in den Korridor hineingelassen zu werden. Einer jeden Militärwache war eine .Ehrenwache" zugeteilt, welche die Aufgabe hatte, die Wähler zu In S n i a t y n ging es ähnlich zu. Die jüdischen und ruthenischen Wählermassen, also die Anhänger des Kandidaten Dr. Birnbaum, wurden nur selten und unter den größten Mühseligkeiten in das Wahllokal eingelassen Sie muhten 5 bis 8 Stunden warten, ehe sie hineinkommen konnten- In Zaleszczyki wurden aus der vor dem Wahllokale angesammelten Menge gewisse Wähler gerufen und vor allen anderen eingelassen, nnd zwar war es der Zaleszczykier Gendarmerie-Wachtmeister Philipp Wotruba, der die Auslese besorgte. Derselbe forderte auch jedem nicht begünstigten Wähler das Nationale ab und ließ sich von jedem solchen Wähler die Legitimationskarte zeigen. In Tlumacz befand sich das Wahllokal in den Räumen der Bezirkshauptmannschaft im 1. Stockwerk. Am Eingang in den Hof (Platz vor dem Bezirkshauptmannschaftsgebäude) standen 2 Gendarmen mit Polizei und ließen sich die Legitimationen vorzeigen. Hernach gelangten die Wähler in den Hoftaum- Hier am unteren Eingang drei Gendarmen und ein Polizist. Sobald ein Agitator der Moysa-Partei, mit einigen Leuten kamen, wurden sie sofort eingelassen. Dagegen Ruthcuen und Juden nur nach mehrstündigem Warten, und zwar immer nur zwei (je ein Jude und je ein Rnthene), so daß im Hofranm immer 300 bis 400 Wähler (Anhänger Birnbaums) warteten. Die Wähler, die endlich Einlaß gefunden hatten, stiegen die Treppe empor und gelangten in den kleinen Korridor, wo zwei Polizisten den Eingang verstellten. Und hier mußten die 'Anhänger Birnbaums wieder im Gedränge warten. Dann kam man zu vieren in das erste Vorzimmer, wo wieder zwei Gendarmen die Leute auihielten, während die Moysa-Agitoren mir ihren Wählern frei ein und ausgiengen. Aus dem ersten gelaugten von den nicht genehmen Wählern iminer nur je einer in das zweite Vorzimmer, wo der Kultus- Vorstand und Gemeinüeasseffor Jakob Seidmann, ein Hauptagitator für Herrn Stefan Moysa, dann der Vizepräsident der Kultusgcmeinde Juda Nagelberg, endlich der Gemeindeschreiber und Kultussekretär Hersch Tarn saßen. Aus dem zweiten gieng eS —und zwar wiever nur je einer—ins dritte Vorzimmer. Hier saß an einem Tische, umgeben von .Ehrenwache" der Bürgermeister Dr. Hovurka, und verlangte die Legitimation zu sehen. Dann kam man erst ins eigentliche Wahllokal. In Borszczow wurde der für die Anhänger des Kandidaten Dr. Birnbaum ohnehin schleppend genug gestaltete Wahlgang durch überflüssige Pausen noch mehr verlangsamt. Diese Pausen waren hier mit einer zweiten Maßnahme verbunden, die sich als Ungesetzlichkeit der ärgsten Sorte qualifizierl. Der Vorsitzende befahl nämlich jedesmal gleichzeitig mit den Pausen eine Räumung des Wahlzimmers an. Damit wurde viermal im Tage — so viele Pausen gab es — erzielt, daß eine Anzahl von Wählern, die schon bis ins Wahlzimmer gelangt war, wieder heraus und den Kampf um Einlaß von neuem beginnen mußte. Von den Betrogenen sind da noch vorzeitiger Schluß der Wahl hinzutrat, viele um ihre Stimmen gekommen. Jm Uebrigen haben in drei Wahlstädten die Schuldigen noch für eine ganz besondere Qualifikation ihrer Taten dadurch gesorgt, daß eine ganze Reihe von Wählern durch besondere Eingänge in der bequemsten und raschesten Weise zur Wahlurne geführt wurden, während sich draußen vor dem offiziellen Zugänge Hunderte vergeblich abmühten, Eingang zu finden. Die ausgesuchten Erschwerungen und Schikanen, welche diejenigen Wähler, die nicht zu den genehmen gehörten, erdulden mußten, und die schwunghaft betriebene Zeitvergeudung führten mit Naturnotwendigkeit dazu, daß eine ganze Menge von Wählern, als die Stunde des verlautbarten Wahlhandlungsschluffes schlug, seit Stunden wartend, noch unverrichteter Dinge vor dem Wahllokal stand. Aber nicht bloß dastand, sondern dringend zur Stimmabgabe vorgelassen zu werden verlangte. __ Und nun geschah speziell in sniatyn Folgendes: Es wurden — um 6 Uhr abends — über 500 Wähler in den Hof des Magistratsgebäudes, in welchem sich das Wahllokal befand, eingelassen und dort behufs Einlasses ins Wahllokal abgesperrt. Diese 500 konnten sich nach Erhalt des Stimmzettels nicht mehr zu seiner Ausfüllung entfernen, da fie dann bei ihrer Rückkunft nicht mehr zugelassen worden wären. Sie waren also in eine ganz besondere Zwangslage versetzt, die für sie die freie und geheime Wahl aufhob. In zwei anderen Städten aber geschah direkt das Unglaubliche, daß in offener Nichtbefolgung des § 28 der Reichsratswahlordnung, ohne daß man sich um die Hunderte von Harrenden weiter kümmerte, die Wahlhandlung geschlossen wurde. §28 lautet:.Die Abgabe der Stimmen ist zur bestimmten Stundezu schließen. Es dürfen jedoch Wähler, welche noch vor Ablauf der bestimmten Schlußstunde in dem Wahllokale und in dem von der Wahlkommission für die Wahlen bestimmten Warteraum oder unmittelbar vor dem Wahllokale zur Wahl erschienen sind, von der Stiimngcbung nicht ausgeschlossen werden". Besonders drastisch spielten sich die betreffenden Vorgänge in Zaleszczyki ab: Um l Uhr mittags erschienen der Vorsitzende der Wahlkommission Herr Gerichtsadjunkt Joszt und das Kommiffionsmitglied Efraim Geringer vor dem Wahllokale. Der letztere fragte, ob noch Wähler da seien, worauf mehrere hundert Wähler mit einem stürmischen .Ja" antworteten und ihre Stimmzettel in die Höhe hielten. Hierauf meloete» die beiden den Tatbestand und forderten die Fortsetzung der Stimmenabgabe. Der Wahlkommissär aber, Herr Sigmund Pawlowski, erklärte die Stimmenabgabe für geschloffen. Der Bezirks hauptmann Veltzs selbst bestätigte dies. Als nun die Wähler schrieen: „Wir wollen hier bis morgen warten, um die Stiinmzettel abzugeben", schritt die Gendarmerie rin und trieben sie mit dem Rufe „Jm Namen des Gesetzes" auseinander. Ganz ähnlich gieng es in Borszczow zu. Hier wurde 10 Minuten vor 7 Uhr abends dem am Haupteingange stehenden Gendarmen befohlen, niemanden mehr ins Wahllokal hineinzulaffen. Um 7 Uhr erschien der Wahlkommiffär in der Tür und erklärte, die Stimmabgabe für geschlossen. Die Tür wurde gesperrt, wiewohl vor dem Wahllokale noch weit über dreihundert Wähler, die schon lange warteten, von welchen viele schon mehrfach infolge der geschilderten Räumungen aus dem Wahllokale hinausgedrängt worden waren, dicht gedrängt zur Stimmabgabe bereit, dastanöen. Hatten schon alle die geschilderten Maßnahmen die Reihen derjenige» Wähler, die nicht iür Herrn Stefan Moysa stimmen wollte», in ausgiebigem Maße dezimiert, so waren für diejenige», die so ausdauernd und glücklich waren, bis an die Urne zu gelangen, hier neue Dezimierungsmethodei^ vorbereitet. Die Kommissionen dielten es nämlich für ihre Aufgabe, Hunderten von Wähler», die mit deu Legitimalivnskarlen resp. Stimmzetteln in der Hand vor sie

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