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Neue Zeitung · 1907-06-28 · Heft 3 (28.6.1907) · p. Seite 5

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Journal
Neue Zeitung
Volume
1907
Issue
Heft 3 (28.6.1907)
Date
1907-06-28
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3 N e n e Z c i t u ii g Die „Wahl“ des Herrn von MOYSA. Auszug aus dem H^oteste, iier von Wilhlern des 32. galizische« Wahlbezirkes durch ihren Bevollmächtigten Dr. Nathan Birnbaum dem AbgeordnetenHause des österreichischen Rcichsratcs überreicht wurde. (Dieser Auszug hat beiläufig den dritten Teil des Umfanges des Protestes. Der Protest selbst enthalt Kaum den hundertsten Teil der unerhörten Unzulässigkeiten und Ungesetzlichkeiten dieser „Wahl".) Schon die einfache Vergleichung der Ziffern der protestierten Stichwahl mit derjenigen der 8 Tage früher am 17. Mai stattgehabten ersten Wahl, ist geeignet, Verwunderung zu erregen Im ersten Wahlgange harten die oppositionellen Kandidaten, der Jüdischnationale Dr. Nathan Birnbaum und-der sozialdemokratische Ruthene Dr. Roman Jarossewytsch zusammen über 4000 Stimmen gegen über 3000 des polnischkonservativen Kandidaten Stefan Moysa, d. h. 4/7 der gesammten Stimmenanzahl. In der Stichwahl batte der Kandidat der vereinigten beiden Oppositionsparteien Dr. Nathan Birnbaum, plötzlich kaum mehr 2/5 der abgegebenen Stimmen, nähmlich 2430 gegen 3827 Stimmen, die auf Stefan Moysa entfielen. Um 1400 Stimmen weniger gegen 1000 mehr in der ersten Wahl! Woher dieser ganz koloffale Unschwung? Daß die Ruthenen, die mit den Jüdisch-nationalen noch vor der ersten Wahl ein Kompromis für den Fall der Stichwahl geschloffen hatten, bei dieser in Mafien für Stefan Moysa gestimmt haben sollten, kann nicht angenommen werden. Der Protest leitet nun die Unmöglichkeit dieser Mafiensclonie der Ruthenen aus den Wahlen im 0. und 6». Wahlbezirke, wo die Jüdisch-Nationalen Dr. Mahler und Dr. Gabel gewählt wurden, aus dem poltischen und nationalen Radikalismus der ruthenischen Bevölkerung, speziell des 32. galizischen Bezirkes, aus dem Ruse Dr. Birnbaums als eines Freundes der ruthenischen Unabhängigkeitsbestrebunqen, schließlich aus ganz bestimmten Wahltatsacyen selbst her, — und fährt dann fort: Man könnte also höchstens soweit gehen, — den Zuwachs an Moysa-Stimmen vom ersten, bis zum zweiten Wablgange, nicht ganz 800, zu zwei Dritteilen, also mit etwa 500, als einen ruthenischen änzusehen. Kennt man einmal den ganzen Mahlgang, so kommt man wohl zu anderen Schlüssen bezüglich der Natur dieses Zuwachses. Aber angenommen, es verhalte sich wirklich so, — wo sind dann die restlichen 1400 oder, um auch freiwillige Wahlenthaltungen zu berücksichtigen, 1100 ruthenische, Stimmen hingekommen, die Dr. Birnbaum jedenfalls erhalten hat? Wieso kommt es, daß er trotz dieses Zuwachses nur um nicht glrnz dritthalbhundert Stimmen mehr gehabt hat, als im ersten Wahlgange? Ist es denkbar, daß er von den Wählern, die ihm schon im ersten Wahlgange wählten, 900 bis 1000 im zweiten Wahlgange verlor? Wann wäre so was vorgekommen? Weiß man doch aus Erfahrung, daß in Stichwahlen nur die zuwachsenden Wähler sich spärlicher einfinden, die alten dagegen in der alten Zahl wiederkommen. Und hier sollten plötzlich mindestens 900 bis loOO weniger wiedergekommen sein? Der ausgerechnete Rückgang an alten Stimmen wurde übrigens in zwei Wahlorten, Buczacz und Zaleszczyki, dadurch zu einem absoluten Rückgang, daß es in diesen Orirn weuig Ruthenen gibt. In Buczacz wurden aus 973 Birnbaumischen Stimmen im ersten Wahlgange nur 864 bei der Stichwahl, wobei in dieser letzteren Zahl schon mindestens 80 bis 100 zugewachsene ruthenische Stimmen enthalten sind! In Zalesczyki wurden aus 454 nur 340 Stimmen! Daß aber ein Kandidat in der Stichwahl (und nach einem Kompromiß) effektiv bedeutend weniger Stimmen hat, als in der ersten Wahl, spricht so sehr gegen alle Wahrscheinlichkeit, daß man eher annehmen darf, die Wahl sei so gewesen, wie sie nicht, sein darf. Und das ist es, was wir im Nachstehenden beweisen wollen. Wir wollen dartun, daß die Wahl im 32. galizischen Wahlbezirke, und ganz speziell die Stichwahl eine Kette von Unzulässigkeiten, Ungesetzlichkeiten und groben Rechtsbrüchen darslellt, durch die der wahre Wahlwille des Volkes durchaus verfälscht wurde. I. Die erste und wichtigste Voraussetzung der Wahlfreiheit ist das Wahlgedeimnis. Das Gesetz hat daher ausdrückliche Bestimmungen bezüglich des Wahlgeheimnifles und der Strafe sür seine Verletzung getrogen (8 27 der Reichsratswahlordnung und § 1 des Gesetzes zum Schutze der Wahl und Versamwlungssreiheit). Einen direkten Bruch des Wahlgeheimniffes hat sich in Buczacz der Vorsitzende der zweiten Wahlkommission, Bürgermeister Bernhard Stern, zu schulden kommen lassen. Er bemerkte zu jedem Wähler: Sie.tönnen den Stimmzettel auch open abgeben. Und öffnete auch oft genug ganz ungeniert die ihm überreichten Zettel, um in dieselben Einblick zu nehmen. Aehnliches erzählt der Protest aus Borszczow, von dem dortigen Wahlkommiffär Karl Senkowski. Im §5 des Gesetzes zum Schutze der Wahlfreiheit wird unter Strafe gestellt, „wer vorsätzlich in Absicht, einen Wahlberechtigten zur Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne zu bewegen, gegen den Wahlberechtigten oder eine diesem naheuehende Person eine Tätlichkeit ausübt, ihnen Nachteile an Körper. Freiheit, Ehre oder an Vermögen oder Einkommen oder Schädigung ,in ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zufügt oder damit droht oder den Wahlberechtigten oder eine diesem nahestehende Person durch Zufügung oder Androhung anderer für sie empfindlicher Uebel einschüchtert". Solche Zufügungen von Nachteilen und Schädigungen, solche Drohungen und Einschüchterungen anläßlich inRede stehenderWahl sind in großem Umfange, in besonderer Intensität, mit einer Dreistigkeit sondergleichen und zwar gerade zumeist von Seiten behördlicher Organe vorgekommen. In dem Augenblicke, wo es bekannt wurde, daß sich speziell die jüdischen Bolksmaffen des Wahlkreises der Kandidatur des Dr. Nathan Birnbaum zuwenden, begann ein merkwürdiger Feldzug gegen die jüdischen Wähler. Mit einem Male wuiden eine ganze Reihe von gewerbe-, gesundheits- und baupolizeilichen Kommissionen, die jahrelang ein beschauliches Leben führten, mobilisiert. Richterliche und Sreuerhcamte wurden aufgeboten. Und ein Meer von Sieuererhöhungen. Geldstrafen, Konfiskationen, Adaptierungs-,und Demolierungs-Verfügungen ergoß sich plötzlich über die erschreckten Städtchen. Daß es sich bei diesen Streifzügen nnd Verfügungen nicht um wirkliche Bedürfniffe der Gewerbe-, Bau- und Gesundheitspolizei, nicht um dringliche Gesetzes- und fiskalische Notwendigkeiten handelte, wird bewiesen: 1) durch die Massenhaftigkeit und Gleichzeitigkeit aller dieser Vorkehrungen. 2) dadurch, daß sie gerade in die Zeit fielen, wo die Kandidatur des Dr. Nathan Birnbaum von den jüdischen Massen mit großem Beifalle ausgenommen wurde, und durchwegs nur als solche bekannte Anhänger des Dr. Birnbaum oder deren nahe Verwandte trafen. 3) durch das angedeutete oder klipp und klar ausgesprochene Zugeständniß einer großen Reihe beamteter und behördlicher Personen daß sie mit ihren Verfügungen nur eine Schädigung. Bedrohung und Einschüchterung der ungefügigen Wähler bezwecken. In Buczacz begann diese Kampagne im wesentlichen erst nach der ersten Wahl. Da wurde plötzlich das Schlachthaus gesperrt. Ebenso zwölf Cheders «jüdische private Elementarschulen). Angesehene Kaufleute mußten die ärgsten Vexationen erdulden Und noch am Tage vor der Stichwahl wurden sämmtliche Höckerinnen von ihren Plätzen vertrieben, die sie bezahlt hatten und seit unvordenklichen Zeiten innehaben. In Sniatyn begann der Terror schon vor der ersten Wahl. Eine Sanitätskommission besuchte alle oppositionellen Wähler und erklärte längst Bestehendes, das von vielen Sanitätskommissionen besichtigt und für gut befunden worden war, für schleckt und unreif. Vor d«r Stichwahl wurden von der Bezirtssparkasse (Kandidat Stefan Moysa, Obmann des Bezirksausschusses!) mehreren oppositionellen Wählern die Hypothekardarlehen gekündigt und sofortige Bezahlung gegen Androhung der sofortigen Lizitation verlangt, was sür die Leute den wirtschaftlichen Ruin bedeutet. In Zaleszczyki begann der Terror, nachdem der Bezirkshauptmann von den Bürgern, die er eingeladen und aufgefordert hatte, für Moysa zu stimmen, eine abschlägige Antwort bekommen hatte. Schon tags darauf waren einer Anzahl von Wählern Strafen diktiert, keine weniger als 100 Kronen, Häuser für bausällig erklärt und demoliert. San'tätskommissionen unter der Führung des k. k. Bau adjunkten Tbadaeus Sinkiewicz giengen zu Fleischhauern und Greislern und fand natürlich Herr Bau adjunkt Sinkiewicz Fleisch- und andere Konsumartikel gegen die hygienischen Vorschriften verstoßend. Die Vexationen verstärkten sich noch vor der Stichwahl. Am Tage vor der Stichwahl wurde dem Spänglermeister Meilich Gottlieb, der als Vertrauensmann, der jüdisch Nationalpartei fungierte, die Frontwand seines Hanfes abgetragen, wodurch er in seiner Geschäftsiührung vollständig gestört ist. Die Reichsratsabgeordneten Dr. Okuniewski und Ochrymowicz haben die Stelle besichtigt und über diese brutale Handlungsweise „hanba“ gerufen, w elchen Ruf die tausendköpfige Menge widerholte. Sie besitzen auch ein Bild der Ruine. Auch andere Häuschen anderer oppositioneller Wähler wurden sür baufällig erklärt, das Demolieren aufgetragen. Der Wähler Eisig Edelstein berichtet, seine Mutter Riwc Edelstein, bei der er wohne, habe auf Grund einer vom Gemcindcamte erhaltenen Banbewilligung die Frontwand ihres Hauses wieder auszubauen begonnen. Den Bau leitete er selbst, der ein Anhänger Birnbaums ist. Zu ihm sei nun Dr. Isidor Blutreich als Bürgermeister am Bau selbst herangetreten, habe sich die Bewilligung zeigen lassen, ihm dieselbe aus denHänden gerissen und den Weiterbau untersagt. Er habe gedroht, auch die anderen Wände des Hauses niederreißen zu lassen, er werde die Haut von ihm heruntcrreißen, weil er sür Birnbaum stimmen wolle. Aron Schächter handelt mit Töpferwaren und stellt diese seit einigen dreißig Jahre» an einer Stelle des Ringplaycs aus. Er ist ein armer Mann, der sich küminerlich von diesem Handel erhält. Und alle Bürgermeister ließen ihn ruhig gewähren. Bis zum März d. I. auch der jetzige Bürgermeister Dr. Blutreich. Es fand damals eine Gemeinveratswahl statt, bei der ein dem Dr. Blutreich mißliebiger Kandidat austrat. Da für diesen der arme Töpfer agitierte, drohte ihm der Bürgermeister zuerst, und ließ ihm unmittelbar darauf ein Dekret zugehen, daß er wegen Bazillengesahr den Platz sofort zu räumen habe. Gegen das Versprechen es nicht weiter für den mißliebigen Gemeinderatskandidaten zu agitieren und gegen die Zahlung von 50 Kronen die keine Strafe vorstellen können, weil sie niemals an die Gemeindekasse abgesührt wurden, — ließ sich Dr. Blutreich in seiner Bazillenfurcht beruhigen Und der Töpfer konnte bleiben. Als nun aber die Reichsratswahl ins Land kam, erschien einige Tage vor dem ersten Wahlgange Dr Blutreich bei dem Töpfer Aron Schächter und sorderte ihn aus, daß er und seine Söhne die Stimmzettel für Stefan Moysa abgeben, sonst werde er ihn wieder mit seinen Töpsewaren vom Verkaufsplatze verjagen Aron Schächter konnte ihm dies nicht versprechen und, da er und seine Söhne sür den Kandidaten Dr Nathan Birnbaum die Stimmzettel abgaben.ließ Dr. Isidor Blutreich in der Eigenschaft als Bürgermeister durch die Polizei die Töpfergeschirre des Aron Schächter forträumen und im Gemeindeamte unterbringen. Dort blieben sie 8 Tage und wurden zum Teile zerbrochen. Leon Mann, der in der Woche zwischen der Haupt- und Stichwahl den Kandidaten Dr. Birnbaum einmal über Nacht beherbergte, mußte 100 Kronen wegen Nichtanmeldung des Gastes bezahlen. Dazu ist zu bemerken, daß in Zaleszczyki die Institution der Anmeldung überhaupt nicht besteht. Als Herr Mann bald nach der Maßregelung eine Kousine. die zu Gaste kam. anmelden wollte, antwortete der Polizeiinspektor Stackiewicz, er habe keine Register und keine Drucksorten für eine solche Meldung, es )ei dies die erste Meldung seit das Gemeindeamt existiert, er wisse nicht einmal, wie das einzutragen. Zweitens meldet auch der Bezirkshauplmann selbst niemals seine Gäste an. Drittens hat der Gegenkandidat des Dr Birnbaum, Siefan Moysa in Zaleszczyki zwei Tage und zwar bei seinem Agitator, dem nachmaligen W a h l k o m m i s s ä r Sigmund Pawlowski unangemeldet geweilt ohne daß dieser bestraft wurde. Weiter, werden Hoteliers, von Profession, die einen Gast ans zumeldenunterlassen, mit Kr. 2.— bis 3 — und Mann» für den überhaupt keine Pflicht zur Anmeldung bestand wurde mit Kr. 100.— bestraft.

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