Nationalzeitung
- Journal
- Nationalzeitung
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 85 (7.12.1906)
- Date
- 1906-12-07
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 86 Nationalzeitung Seite 5 geboten werden, können anderswo kaum geboten werden. Um Dir einen Beweis hierfür zu liefern, erinnere ich Dich an meinen letzten Brief, in dem ich die Tatsache registrierte, daß das Hirsch-Institut von hier ansässigen Juden zirka 5000 Dollars erhalten habe, um ihre Familien herüberkommen zu lassen. Zu diesem Betrage sollen ungefähr 150 Personen beigesteuert haben, in Summen von 20—60 Dollars. Alle diese Leute sind erst seit 10—15 Monaten hier und sie verdienen zwischen 8 und 15 Dollars die Woche, die meisten!5, die wenigsten unter 10 Dollars. Es ist doch sicherlich unbestreitbar, daß dieses Resultat für ein gutes und rasches Fortkommen der Einwanderer in diesem Lande spricht. (Obiger Brief wurde uns oon einem Freunde in Frankfurt a. M. gütigst zur Verfügung gestellt. Seine Veröffentlichung hat sich verzögert, weil die bisherigen Korrespondenzblätter nur Tabellen enthielten und keinen Text. Wir möchten nicht unterlassen, den obigen interessanten Ausführungen hinznznfügen, daß im W i n t e r nur solche Personen nach Canada answandern sollten, die dort Verwandte oder Freunde haben, die für sie sorgen oder ihnen Arbeit verschaffen können. Der Vorschlag, das Baron Hirsch-Institut zur Zentrale zu machen, können wir auf seine Zweckmäßigkeit von hier aus nicht begutachten; aber die „Jca" und das R. I. C. werden gewiß diesen Vorschlag zu prüfen geneigt sein.) Die Einwanderung nach Argentinien. Argentinien ist zweifellos in vielen Teilen für europäische und auch für jüdische Einwanderer ein gutes Einwanderungsland. Eine den Verhältnissen des Landes und der Einwanderer in gleicher Weise entsprechende geregelte Einwanderung kann warm empfohlen werden. Jedoch darf die Einwanderung nicht forciert werden. Die Einwanderung großer Masse n mittelloser jüdischer Einwanderer kann zurzeit keine günstigen Resultate zeitigen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl Argentiniens (5 Millionen) ist die jüdische Einwanderung des Jahres 1905 (7516 Personen — 0.15 %) fast ebenso groß als die jüdische Einwanderung nach Amerika 016 %); für das trotz allen Aufschwungs immerhin noch indnstriearme Argentinien bereits eine sehr beträchtliche Einwanderung. Bei einer rein landwirtschaftlichen Einwanderung würde das keine Bedeutung haben, ganz anders aber ist das bei einer Han'dwerkereinwanderung, wie es die jüdische hauptsächlich ist, die nicht von den zur Verfügung stehenden kulturfähigen Ländereien, sondern in erster Linie von der Berufsgliederung der Bevölkerung und der Erweiterungsfähigkeit der Industrien abhängig ist. Gutes Freiland ist für landwirtschaftliche Einwanderer kaum zu haben. Das gute Land muff gekauft werden, wenn es auch verhältnismäßig billig ist. Aber selbst wenn es ohne Geld erworben werden könnte, so wäre doch zur Anschaffung des nötigen Wirtschaftsinventars ein Kapital von etwa 4000 bis 5000 Mark notwendig. Die Ackerbanverhältnisse Argentiniens sind so eigenartig, daß selbst ein geübter Landwirt gut tut, sich etwa ein Jahr' lang als einfacher Arbeiter, als Knecht, Halbpartner oder Pächter zu orientieren, bevor er mit eigenen Mitteln Land erwirbt. Die Landwirtschaft wird fast immer vorteilhaft in Verbindung mit Viehzucht getrieben. Eine besonders starke Nachfrage nach Handiverkern besieht zur Zeit nicht. Immerhin aber finden Mechaniker und Elektrotechntker, Möbeltischler, Gärtner, Kessel- und Kupferschmiede und Gerber lohnenden Verdienst, wenn sie ihr Fach gut verstehen. Auch andere Handwerker finden noch einen günstigen Boden, wenn sie tüchtig sind und ihnen die Landessprache, das Spanische, keine Schwierigkeiten macht. Auch Arbeiter in den Industrien zur Berwertnng tierischer Produkte, ferner in den Oelmühlen, Getreidemühlen und Zuckerfabriken können auf Arbeit rechnen. Nicht gut sind die Aussichten für Schuster unb Schneider, da Schuster- und Schneiderarbeiten in Argentinien meistens von Frauen angesertigt werden. Weibliche Dienstboten finden gute Stellungen. doch taufen weibliche Einwanderer in Argentinien große sittliche Gefahren und müssen daher besonders auf der Hut sein. Die Einwanderungszeit ist augenblicklich die beste. Ende November, anfangs Dezember beginnt die Weizenernte. Da um diese Zeit die Ernten in Europa vorüber sind, so strömen eine große Anzahl europäischer, namentlich italienischer und spanischer Arbeiter ins Land, die meistens im Februar oder März wieder nach Europa zurückgehen. Eine gute Ernte und die Anwesenheit der vielen Arbeiter, die gute Löhne erhalten, wirken selbstverständlich belebend auf den ganzen Arbeitsmarkt, so daß auch Handtverker und Kanflente um diese Zeit die besten Aussichten haben. Darum sind die Monate der Weizenernte im allgemeinen für jebeu Einwanderer die zur Ankunft geeignetsten. Darüber und über die Vergünstigungen, die Einwanderer seitens der Regierung haben, vergleiche Korrespondenzblatt Jahrgang 1, Nr. 6 und 7, Cuba. In Cuba ist zurHeranziehilNg l a n d w i r tfchaftlicher Arbeiter (und nur solcher) ein Gesetz erlassen worden, das eine Reihe von Vergünstigungen und sogar freie Fahrt für Leute dieser Kategorie und ihre Familien gewährt. Allerdings erhält das Gesetz erst Bedeutung, wenn sich ein Staatsüberschnß in erforderlicher Höhe ergibt. Die Hauptbestimmungen des Gesetzes sind folgende: Gesetz vom 11. Juli 1906. Artist 1. Der Vollzugsausschuß wird ermächtigt aus dem Staatsüberschuß eine Summe bis zu einer Million Pesos 1,000.000) offizieller Währung, zur Förderung der Einwanderung und Ansiedelung auszugeben. Artikel 2. 80% dieses Kredits sollen für die Einwanderung von Familien aus Europa und den Kanarischen Inseln verwandt werden; und 20 % zur Einwanderung von Arbeitern aus denjenigen Ländern, die hier (Art. 12) näher werden. Artikel 12. 20 % des Kredits laut Art. 2 werden vorzugsweise zur Einwanderung von Arbeitern ans Schweden, Norwegen, Dänemark und Nord-Italien verwendet. Artikel 3. Außer dem in Habana bestehenden Einwanderungsdepot werden ans dem erwähnten Kredit noch drei weitere errichtet, und zwar in Cienfugos, Nuevitas und Santiago de Cuba. Jedoch kann nach irgend einem anderen Hafenplatz der Republik eiugeivandert werde», wenn eine genügende Anzahl von Gesuchen vorliegen und wenn die Kosten nach dem Niederlassungsorte, nach dem Gutachten des Ausschusses, gegen die Umsteigekosten vermindert werden können. Diese Depots sind den Qnarantaine-Stationen des betreffenden Hafenplatzes unterstellt. Artikel 4. Die Unterbandlungen für die Einschreibungen und Verschiffung besorgen die Konsuls der Republik in den in Frage kommenden Orten. Artikel 5. Jeder unter diesem Gesetze Eingewauderle muß den besh'henden Bestimmungen entsprechen und Nachweisen, daß er sich hier d e n l a n d wi rts ch a f 1 l i ft) e it Arbeiten feiner'jpeimnt widmen wud. Der Konsul versieht ihn deshalb mit einem Zeugnis, um dieses der Transportgesellschaft vvrzeigen zu können. Artikel 6. Die Gesellschaft nimmt ihn mit dem Vorbehalt an Bord, daß ihn die Aerzte der Depots, oder wo solche nicht bestehen, die Zollverwaltung für tauglich b. finden. Artikel 7. Der Ausschuß schließt mit den Einwanderungs-Transportgesellschaften solche Verträge ab, nach welchen die Familien und landschaftlichen Arbeiter eine freie bequeme Ueberfahrt erhalten. In diesen Verträgen iptrb noch erwähnt, daß denjenigen Personen, die den Bestimlnungen dieses Gesetzes nicht entsprechen. die Landung untersagt wird, ohne daß die Gesellschaft oder der Einwanderer Anspruch auf Reklamation ha». Artikel 8. Der Staat vergütet den Familien die Reise von Europa unb den Kanarischen Inseln unter iolgenden 3 Voraussetzungen : 1. Wenn sich die Familie bei einem Grund-Gutsbesitzer rder P ü ch t e r e i n e s Landgutes nieder läßt 2. Wenn genannte Grund- und Gutsbesitzer und Pächter mit dem Familienoberhaupt einen solchen Vertrag abschließen, die die Niederlassung auf dem Gute sichert. 3. Die Grund-Gutsbesitzer und Pächter müssen ihre Gesuche dem Sekretariat für Acker» bau mit einer Kopie des Verlages, den sie nut tm Familienoberhaupt abschließen wollen, vor» legen. Artikel 9. Jeder Eingewanderte, der Nachweisen kann, daß er sich ein Jahr lang den landwirtschaftlichen Arbeiter! gewidmet hat und dabei ein gutes Verhalten 'gezeigt hat, kann verlangen, daß seine Familie zu ihin übersiedelt In diesem Falle bezahlt der Staat die Reisekosten vom Einschiffungshafeu bis zum Orte der Niederlassung des betreffenden Oberhauptes. Diejenigen erhalten den Vorzug, die die Absicht geäußert haben, cubanische Bürger zn werden. Artikel 10. Bei der Ve> teiluug der Familie werden diejenigen Gutsbesitzer mehr berücksichtigt, welche denselben Grund und Boden zur Verbauung gegen Entschädigung von bezahlter und dauernder Arbeit überlassen. Artikel 11. Der Staat sorgt dafür, daß in den Kontrakten der Grund-Gutsbesitzer und Pächter einerseits und den eingervanderten Familien andererseits diese nicht Opfer w u ch e r i s ch e r Verträge werden; besoni'ers wird aber daraus gesehen, daß die SBer*. träge länger als ans ein Jahr abgeschlossen' werden. Artikel 18. Da> Recht, Familien zu versetzen, wird den Grund-Gutsbesitzern und Pächtern nicht verwehrt, jedoch geschieht dies auf ihre Kosten. Me Kultuswahten. Sonntag, den 2. Dezember fanden in Wien die Ersatzwahlen für den Kuliusvorstand statt. Wir hatten schon im Leitartikel der letzten Freitagsnummer, wie auch im Berichte über die offizielle Wählerversamrulung Gelegerrheit genommen, das Programm und die ganze Taktik des „Zentralwahlkomitees" zu mißbilligen. Die Folgen dieses Borgehens und besonders die unerklärliche Tatsache, daß das Zentralwahlkomitee zwei um die Kullusgemeiude verdienstvolle Männer, wie es die Herren Hermann E l t b o g en und kais. Rat Wilhelm Pollak unzweifelhaft sind, nicht zur Wiederwahl vorjchlugen, sind auch am Wahltage nicht ausgeblieben. Sämtliche unzufriedenen Gruppen vereinigten sich zu einer Opposition gegen das Zentralwahlkomitee, das noch obendrein am Wahltage selbst fast gar keine Agitation zugunsten ihrer Kandidaten entfaltete. Die gemeinsame Opposition hat zweifellos einen Sieg errnngen und jeder ehrliche Jude wird sich über die Tatsache freuen müssen, daß die Zeiten, in welchen Kandidaten von einem willkürlich zusammengesetzten Komitee aufoklröyiert werden können, endgiltig vorüber sind. Diesem Gedanken haben wir in unserem oberwähnten Leitartikel Ausdruck gegeben, als wir auf die Notwendigkeit einer Vereinigung jüdischer Kultuswähler Wiens hinwiesen. Wir können bei dieser Gelegenheit nicht umhin, uiisere Verwunderung darüber auszudrücken, daß gerade Dr. Fi alla, der Verfasser der radikalsten Kultusprogramme früherer Jahre, es unternommeri hat. diesmal ein so nndemokratisches, in manchen Punkten jo reaktionäres Programm zu vertreten. Diese retrograde Entruicklung hat bei der letzten Wahl zweifellos Schiffbruch gelitten, und der ins Leben zu rufende Verein jüdischer Kultus wähl er wird ttttbedingt unter dein Eindrücke der jüngsten Erscheillttugeu steheti. Die Wahlen ergaben folgendes Resultat: Für die sechsjährige Funktionsdauer die Herren: Dr. Gustav Kahn. . mit 2173 stimmen Emanuel Hoffmaun . „ 2440 „ Dr. Alfred Berger . .. 2414 Dr. Maxim. Steiner .. 2336 „ Dr. Alfred Stern. . „ 2276 „ Prof. Dr. I. Pollak „ 22_V In der Minorität blieben die Herren Adolf Schrämet mit 2208 Stimmen, Kommerzialrat Leopold Simon mit 1159 Stimmen, Dr. Isidor Schalit 1887, Bankier Adolf Brecher 1808, Ingenieur Emil Fried 1806, Dr. Karl Pollak 1781, Adolf Böhm 1793, Dr. Josef Zipfer 1773, Anton Stern 1672, Moses Hammer 1657, Herrn inn Eltbogeu 871, kais. Rat Wilhelm Pollak 736. Da zur absoluten Majorität 2309 Stimmen nötig sind, so ist eine engere Wahl zwischen den Herren Adolf Schrämet (2208!) und Kommerzialrat Simon einerseits und den Herren Dr. Isidor Schallt und Bankier Brecher anderseits vorzunehnmi. Diese engere Wahl wird im Siliue des 8 25 der Wahlorvnuug. Sonntag, den 9. d. M., stattfinden. Bei den Wahlen für vier- und zweijährige Funktionsdauer drang die Liste des Zentralwahlkomitees durch, und zivar wurden gewählt: