Nationalzeitung
- Journal
- Nationalzeitung
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 78 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Nationalzeitung Nr. 78 finden, die wirklich deutsche Interessen in Kleinasien vertreten" (S. 175). Marburg zitiert weiterhin den Kolonialtechniker Kärger; dieser „bekämpft energisch eine ungeregelte Auswanderung einzelner, befürwortet hingegen eine geregelte, durch eine kapitalkräftige Gesellschaft geleitete Kolonisation";.dazu seien eine Reihe Privilegien seitens der türkischen Regierung unerläßlich: Erlaubnis geschlossener Gemeinden mit eigener, möglichst autonomer Gemeindeverwaltung und insbesondere eigener Polizei, Steuerfreiheit der Kolonisten durch zehn Jahre, später Pauschquantum an Stelle des Zehnten und der Grundsteuer (S. 171). Aus einem Artikel der „Köln. Ztg." führt Marburg folgende Stelle an: „Was gute Patrioten und schlechte Musikanten zu erstreben vorgeben, eine planmäßige deutsche Besiedlung türkischer Gebiete, ist aus mehrmals hier dargelegten Gründen unmöglich.Aber wenn diese und andere Gründe nicht zuträfen, so würde doch der Versuch einer planmäßigen Besiedlung bei den Türken ein nicht unberechtigtes und störendes Mißtrauen gegen alle Unternehmungen erwecken, an denen Deutsche stark beteiligt sind." (S. 225.) Aus eigener Kenntnis der Verhältnisse äußert sich schließlich Marburg: „Trotz der Unterstützung seitens der deutschen Konsuln werden fteilich nur große Kapitalien die Möglichkeit haben, all den Scherereren und indirekten Zapfversuchen seitens der türkischen Lokalbehörden siegreich zu trotzen, zumal es dem Charakter der Deutschen wenig entspricht, durch Hintertüren, Beteiligungen, Backschische das zu erstreben, was sie als ein selbstverständliches Recht anzusehen gewohnt sind." (S. 236.) Zum Schluß resümiert sich Marburg dahin, daß die Ansichten Deutschlands über die Eignung Kleinasiens für landwirtschaftliche Kolonien für lange Zeit geklärt seien, und was für Kleinasien gilt, „hat in erweitertem Maße auch für Syrien und Palästina Geltung". — Soweit Herr Pros. Marburg. Auch Herr Soskin von der Palästinakommission äußerst sich in einem Artikel über „Groß- und Kleinkolonisation" (Altneuland, Jahrg. 1904) dahin, daß aus Parteimitteln (Schekel und Nationalfond) höchstens für das Erforschungs- und Auskunftsbureau sowie für eine Versuchsstation Gelder verwendet werden dürfen, alle industriellen und Verkehrsunternehmungen aber der Privatinitiative, das Kreditwesen der Banktätigkeit überlassen bleiben müsse. „Schwieriger dürfte die Landfrage selbst zu regeln sein. Hier wird man sich vorerst mit kleineren Gründungen in der Art der Geülah behelfen müssen." (S. 180.) Man muß erstaunen, wie die Taten der Herren von der Palästinakommission mit diesen ihren Worten in Widerspruch stehen. Alle ihnen selbst klar bewußten Gefahren werden io praxi in den Wind geschlagen, wie ja auch die Mehrheit des VII. Kongresses und der ihm folgenden Jahreskonferenz ihnen keine Beachtung geschenkt hat: Und trotzdem sich in der politischen Lage der Türkei, in ihren inneren Rechtsverhältnissen, in den Zuständen von Beamtenwillkür, Bakschischunwesen, Steuerdruck, in dem Mißtrauen aller regierenden und regierten Türken nicht das mindeste geändert hat, trotzdem ist „die Propaganda für eine solche aussichtslose Kolonisation" nicht zum Schweigen gebracht; im Gegenteil, die „guten Patrioten und schlechten Musikanten, die mit großem Eifer, aber leider mit ebenso geringer Sachkenntnis für die Kolonisationsideen eintreten", führen das große Mort, ohne daran zu denken, „wie schwer sie gerade dadurch die jüdischen Interessen in der Türkei schädigen". Und alle diejenigen, die „eine Einkehr und Umkehr unserer kolonialen Kreise" predigen, finden nicht „den Dank aller derer, die wirklich zionistische Interessen in der Türkei vertreten", sondern werden als „schwereSchädlinge" (Oppenheimer in der „Welt") unserer Sache gebrandmarkt. Wer es wagt, unter den gegenwärtigen Verhältnissen mit Bezug auf Palästina von „unmöglich" und „Utopie" zu sprechen und unverwandt auf öffentlich-rechtlichen Sicherungen als allererster Vorbedingung zu bestehen, wird zu den Palästinagegnern geworfen! III. Den progressiven Fortschritt auf der schiefen Bahn verhindern aber Schwierigkeiten, vor deren Gewalt auch die Palästinakommission Respekt haben muß: finanzielle Nöte. Die etatsmäßigen Mittel, mit denen der Kongreß die Kommission ausgestattet hat, reichen knapp für die wissenschaftlichen und technischen Vorarbeiten, die ihr zugewiesen sind. Die anderen, ihre Kompetenz wett überschreitenden Arbeiten erfordern aber viel Geld, sehr viel Geld. Auf zwei Wege ist man verfallen, um für all die schönen Pläne größere Mittel sich zu schaffen: die Entnahme aus dem Nationalfonds und die Ausbringung von freiwilligen Gaben. Der Nationalfonds ist eine Schöpfung des V. Kongresses. Das einleitende Exposö des Aktionskomitees, das die Zustimmung des Kongresses fand, besagt über den Zweck: „Der Jüdische Nationalfond soll ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein, das erst in dem Zeitpunkt, wo eine vom Kongreß zu bestimmende Höhe (etwa 200.000 Pfund Sterling) erzielt worden ist, ausschließlich nur zum Landkauf in Palästina und Syrien bestimmt werden darf." Auch nach Erreichung der Mindestsumme sollte die Hälfte immer unangetastet bleiben, damit der Fonds wieder anwachsen könne. Nicht ausdrücklich festgelegt war die Beschränkung der Verwendbarkeit der Gelder dahin, daß erst nach Erlangung des Charters mit dem Landkauf begonnen werden dürfe; das war damals fteilich für alle selbstverständlich und wurde in der Diskussion vom Berichterstatter des Aktionskomitees auch ohne Widerspruch als selbstverständlich bezeichnet mit dem Hinweis darauf, daß der .Nationalfondsja „unantastbares Vermögen 'des jüdischen Volkes" sein solle. Diese selbstverständliche und die ausdrücklich beschlossene Beschränkung fielen auf dem VI. Kongreß einem Antrag-T s ch l e n o w zum Opfer, demzufolge sofort mit dem Landankauf begonnen werden sollte (Protokoll Seite 305). Aber schon der VII. Kongreß, dem man gewiß den Vorwurf mangelnder Palästinafteundlichkeit nicht machen wird, hat diese Schrankenlosigkeit auf Grund der Kohnscheu Ausführungen über die Rechtsunsicherhett in der Türkei, wieder beseitigen müssen und beschloß, „daß für Rechnung des Nationalfonds infolange keine Bodenankäufe zu machen sind, als sie nicht auf sicherer rechtlicher Grundlage geschehen können". Ein zweiter Absatz dieses Beschlusses enthält den. an sich selbstverständlichen Satz, daß die Leitung über das Vorhandensein hinreichender Rechtsgarantien zu entscheiden bat. Der Nationalsonds wird nun zwar nach oen Beschlüssen der Jahreskonferenz voraussichtlich in England legalisiert werden. Aber selbst wenn er die Rechte einer juristischen Person in England erlangt haben wird, ist für ihn selbst der Erwerb in Palästina oder Syrien nicht möglich, weil die Türkei juristische Personen überhaupt nicht kennt und deshalb auch ausländische juristische Personen, von ganz besonderen Ausnahmen abgesehen, nicht anerkennt. Die Leitung hätte also bei den gegenwärtigen Rechtszuständen in der Türkei die Frage nach dem Vorhandensein der „sicheren rechtlichen Grundlagen", die der letzte Kongreß für den Landankauf verlangte, unbedingt verneinen müssen, wollte sie nicht das Nationalvermögen des jüdischen Volkes ernstlich gefährden. (Vergleiche die Mitteilungen von Pineles über trübe Erfahrungen mit Ländereien der rumänischen Chowewezinovereine aus der Jahreskonferenz 1904!) Ueber alle juristischen Bedenken hinaus aber, müßte von höheren moralischen Gesichspunkten aus wenigstens die bis zum VI. Kongreß aufgebrachte Summe der Verwendung für die kleine Gegenwart entzogen sein, weil die Spender ihre Verwendung vor Erlangung öffentlich-rechtlicher Sicherungen nicht voraussehen konnten und zum Teil auch keineswegs wünschten. Trotzdem ist die Antastung des unantastbaren Volksvermögens schon soweit eingerissen, daß bereits zwei Drittel der so mühselig zusammengebrachten Summen fest angelegt sind. Ja, die Herren Marburg und Ufsifchkin waren drauf und dran, den ganzen Rest in einem nach türkischen Recht absolut unmöglichen Agrarbankprojekt zu verbuttern. Ein Rest von Verantwortlichkeitsgefühl hat selbst die chowewezionistischer Mehrheit der Jahreskonferenz von der Annahme dieses windigen Projektes zurückschrecken lassen. So macht sich die unheilvolle Präponderanz der Palästinakommision seit dem Tage ihrer Gründung immer mehr zum Schaden der ganzen Bewegung geltend. Sie fungiert heute förmlich als Nebenregierung und ist als solche von dem kanadischen und amerikanischen Delegiertentag geradezu anerkannt worden. Es wäre eine der wichtigsten Aufgaben der Jahreskonferenz gewesen, diesen offenkundigen Bestrebungen scharf gegenüberzutreten und die Palästinakommission^in die Schranken eines wissenschaftlichen und technischen Organs der Bewegung zurückzuweisen. Und es mußte vor allem dafür gesorgt werden, daß die Gelder, die vom Jüdischen Volk aufgebracht sind, um das Werk der Begründung eines Judenstaates in f alästina zu fördern, nicht in kolonisatorischem leinkram und in Experimenten ohne jegliche Basis von Rechtsicherheit verzettelt werden. Aber nur der eine Alexander Marmorek fand den Mut und die Schärfe des Ausdrucks, die bereits begangenen Sünden gebührend zu geißeln und vor weiterer Vergeudung von Nationalfondsgeldern zu warnen. Seine Stimme verhallte, und man brachte das Kunststück fertig, in einem kurzen Beschluß alle denkbaren Versündigungen an dem Sinn und Geist Herzlscher Politik auf einmal zu begehen: Landkauf, Jnaugurierung der Kleinkolonisation, Förderung der Immigration, Angreifen des Nationalfonds für solche Zwecke — all das ist in dem Beschlüsse festgenagelt, aus den Mitteln des Nationalfonds gemeinsam mit dem Odessaer-Komitee Land zu kaufen zur Seßhaftmachung von in Palästtna eingewanderten jüdischen Arbeitern! Auch der zweite Weg, den die Palästinakommission beschreiten will, um „praktische Arbeiten" aller Art in Palästina zu finanzieren, ist ungangbar. Nach dem Vorschlag von Dr. MoseS- Mannheim sollte eigens ein Palästinaverein gegründet werden, um bei Zionisten und Nichtzionisten besondere Mittel für praktische Palästinaarbeit aufzubringen und sie der Palästinakommission zur Verfügung zu stellen. Der jüngste deutsche Delegiertentag hat dann den Zionisten einen freiwilligen Palä st inaschekel empfohlen, die amerikanische Föderation einen obligatorischen Extraschekel in Aussicht genommen und die Palästinakommission fordert einen solchen. Nach dem Referate des Herrn Professor Marburg soll der Palästinaverein „für kulturelle Zwecke die unpolittsche Basis abgeben... Er wird eine gute Grundlage für gemeinsame Arbeiten mit anderen Institutionen ahgeben und.gleichzeitig den noch nicht zionistischen SchichteNzeigen,daß man durch Beitritt zur zionistischen Organisation noch nicht zum eingefleischten Theorettker geworden ist, sondern auch die Gegenwartsarbeit in Palästina hochzuschätzen und zu organisieren versteht." Wenn das die maßgebende Auffassung vom Palästinaverein ist, so ist ihm und damit auch den Kreisen im Zionismus, die durch einen solchen Verein etwas zu erreichen hoffen, das Urteil schon gesprochen. Auf die Betonung des nationalpolitischen Moments wird kein Wert mehr gelegt und die Lücke füllt ein allgemeiner Mischmaschverein zur Kolonisation Palästinas. Mit dem Worte „Gegenwartsarbeit", das einem guten zionistischen Begriff entspricht, wird bei dieser Gelegenheit schlimmer Mißbrauch getrieben. Will man wirklich großzügige nationale Gegenwartsarbeit treiben, will man dem Vorwurf entgehen, „eingefleischter Theoretiker" zu sein, so verbinde man sich mit allen jüdischen Organisationen zur Errettung ganzer Teile des Volkes, die täglich den Untergang vor Augen haben! Und dabei braucht man wenigstens den wichtigsten Prinzipien des Zionismus nichts zu vergeben. Ist schon die ganze Idee des Palästinavereines bezeichnend für die Verwässerung, die das Palästinaideal in zionezionistischen Kreisen erfahren hat, und das um fiir die Gesamtbewegung gefährlich, so ist die gedachte Verwendung der von ihm aufzubringenden Gelder nicht minder bedenklich. Verfassungsmäßige, budgetrechtliche Gründe verbieten die Zuwendung fteiwilliger Spenden an offizielle Organe der Partei. Der Kongreß allein hat über Einnahmen und Ausgaben der Organisation zu bestimmen und deren einzelnen Institutionen und Organen die ihm erforderlich scheinenden Mittel zuzuweisen. Fließen einer zionistischen Behörde, mag es nun das Aktionskomitee oder die Palästinakommision sein, Gelder zu, die vom Kongreß nicht bewilligt sind, so können diese in einer, den Intentionen oder selbst den Beschlüssen des Kongresses zuwiderlaufenden Weise verwendet werden, ohne daß der Kongreß darüber Rechenschaft fordern, parlamentarische Kritik üben oder daraus sich ergebende Mißstände beseitigen könnte. Eine auf konstitutioneller und demokratischer Grundlage aufgebaute Volksorganisation darf das nicht dulden! Bon allen diesen prinzipiellen Bedenken abgesehen, sollten aber auch praktische Gesichtspunkte