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Nationalzeitung · 1906-06-26 · Heft 45 (26.6.1906) · p. Seite 2

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Journal
Nationalzeitung
Volume
1906
Issue
Heft 45 (26.6.1906)
Date
1906-06-26
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nationalzeitung Nr. 4 5 5ind. Die Bevölkerung ist terrorisiert. Materielle und juridische Hilfe dringend notwendig." Petersburg. In seiner Nummer vom 20. d. M. veröffentlicht das hiesige jüdische Tagblatt „Das Leben" die erste Liste der bei den Bialystoker Metzeleien ermordeten Juden. Die Liste entbält 49 Namen, darunter viele Frauen und Kinder. Aus der Liste geht hervor, dqß ganze Familien ansgerottet wurden, so ua. die Familie E i n st e i lt, bestehend aus vier Personen. Vater und Sohn wurden aneinandergefesselt aufgefunden, Sie mußten furchtbare Marter erlitten haben, ehe sie den^ Geist aufgaben; in ihren Köpfen, Augen undFoerzen staken große Eisennägel. Dasselbe Schicksal ereilte die Familie M a l j a r. Außer den c.'ufgczählteu 49 Opfern gibt es noch eine große Anzahl solcher Ermordeter, unter ihnen viele Frauen, Kinder und Greise, deren Namen noch nicht festgestellt werden konnten. Berlin. Sofort, als die traurigen Nachrichten aus Bialwwk geineldet wurden, ergriff die Berliner Zionistische Vereinigung die Initiative zur Einberufung einer jüdischen Protest- Versammlung in Berlin, lieber 2000 Personen füllten den Saal und die Galerien des Handwerkervereines. Rechtsanwalt Doktor H a n t k e eröffnete die Versammlung mit der mit allseitigem Beifall aufgenommenen Mitteilung, daß bereits in einigen Tagen eine allgemeine, von Christen und Juden aller Parteien einberufene Protestversammlung abgehalten würde, betonte das Recht und die Pflicht der Berliner Inden neben dieser allgemeinen Veranstaltung eine jüdische Protestversammlung abzuhalten und begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste, insbesondere die Herren Rabbiner Dr. E s ch e l b a ch e r und Tr. Weiße, Dr. Paul N a t h a n und B e rg e l vom Hilssvercin der deutschen Juden, Geheimer Kommerzienrat Goldberger und Redakteur K laus n e r von der „Alliance Jsraelite" und Professor Dr. Martin P k i l i p p s o h n und andere. Nach einer einleitenden Rede des Rabbiners Dr. Weiße ergriff sodann als der offizelle Redner des Abends Dr. Klee das Wort, um in einerzündenden Ansprache die gegen die Juden in Bialystok verübten Greueltaten zu geißeln. Ter Redner fand schonungslose Worte der Kritik für die wahren Anstifter dieses neuesten Pogroms und für die jüdischen Finanzmänner, üelche durch die Bewilligung von Anleihen unseren Feinden erst die Mittel zur Veranstaltung der Metzeleien in die Hand gegeben haben. Die folgenden Redner, Professor Dr. ariin P hilippso b n und Dr. Julius M o s e s, betonten insbesondere, daß unter allen llmständen ein dauernder Zusammenschluß aller jüdischen Körperschaften geschaffen werden müsse, damit die Juden bei etwaiger Wiederkehr derartiger Ereignisse gerüstet sind. Tr. Paul N a t b a n wendete sich gegen den in weiten jüdischen Kreisen einreißenden Pessimismus, indem er auf die Tatsachen hinwies, daß sich die Duma fast einstimmig für die volle Emanzipation der Juden Rußlands ausgesprochen hat. Redakteur K l a u s n e r sprach im Namen der deutschen Konferenzgeu:einschaft der Alliance die Zustimmung dieser wichtigen Organisation zu dem von den Zionisten angeregten Projekt aus. Tie Versammlung schloß init der einstimmigen Annah,ne folgender Resolution: „Die von der Zionistischen Vereinigung einberufene, von über 2000 Juden besuchte Volksversammlung drückt ihren Abscheu aus gegen die verbrecherischen Barbareien 'der russischen Machthaber, die zur Unterdrückung der freiheitlichen Bewegung in Rußland Judenmastakers anstiften. Sie versichert die geknechteten russischen Brüder treuer Anteilnahme und erwartet mit Zuversicht, daß die gesamte zivilisierte Welt durch einmütigen Protest und Verweigerung jeder weiteren finanziellen Hilfe diesen, frevelhaften Morden zu gebieten versucht." Das preußische Volksschulgesetz. Das Gesetz, von dessen Aufnahme im preußischen Abgeordnetenhause lvir in voriger Nummer berichtet haben, wird im Juni im Herrenhaus beraten werden, wo noch Abänderungen möglich sind. Die freisinnigen Abgeordneten Cassel und Peltasohn haben im Verein mit Mitgliedern aller Fraktionen manche Verbesserungen durchgesetzt. Die Simultanscbille, welche sie von ihrem freisinnigen Standpunkte aus erstrebt haben, nüt der die Aufhebung der jüdischen Volksschulen verbunden gewesen wäre, ist von, jüdischen Standpunkte aus nicht erstrebenswert. Das zeigt die Erfahrung. Es gibt auch an Simultanschulen für jüdische Lehrer und für jüdische Schüler kein gleiches Recht. Die Simultanscbrilen, die bis jetzt bestehen, sind für Katholiken und Protestanten sirnultan, die Juden haben nicht gleiche Rechte. In Nassau, wo die Sinulltanschule besteht, „ruß die jüdische Kultusgerueinde für den Religionsunterricht sorgen, der nicht einmal wie die christliche an der «hule, sondern in israelitischen Religionssck.alen erteilt wird. In Berlin kann an den Gemeindeschulen eine jüdische Lehrkraft nur altgestellt werden, wenn sie 12 Stunden Religionsunterricht zu erteilen hat. lind welcher Art ist der Religionsunterricht, den diejüd-schen Kinder in 2 Stunden wöchentlich an den Berliner Gemeindeschulen erhalten? Das bestimmen nicht jüdisch-kirchliche Stellen, sondern der Magistrat!! Dieser Magistratsreligionsunterricht besteht aus Katechismus und biblischer Geschichte; das Hebräische ist ausgeschlossen. Die Kenntnis der Urquelle aller Religionen, der hebräischen Bibel, die israelitische Gcbctsprache bleibt den Kindern fremd, es wächst ein Geschlecht heran, das unfähig ist, dem Gottesdienst zu folgen. Die vielen jüdischen Stadtverordneten in Berlin haben diese schädliche Ausschließung nicht gehindert. Ein Religionsunterricht ohne Hebräisch hat fast keinen Wert. Und für solche sogenannte Simultanschulcn hätten die jüdischen Schulen geopfert werden sollen! Bei den bestehenden Zuständen ,si es das einzig richtige, daß alle jüdischen Gemeinden, welche die Mittel dazu aufbringen können, jüdische Schulen gründen oder wieder errichten. Es war ein schwerer Fehler, daß man diese Schulen in vielen israelitischen Gemeinden eingehen ließ. Der jüngst verstorbene bayrische Oberkonsistorialrat Dr. v. Burger schrieb 1908 in der „Neuen kirchl. Zeitschrift" : „In der Abwehr der Simultanschule, in der Betonung des hohen, unersetzlichen Wertes des Religionsunterrichtes in der Konfessionsnhllle . . . können und müssen wir mit der katholischen Kirche übereinstinnnen. Die evangelische Kirche kärnpft nicht um die Herrschaft über die Schule, die sie nie von Rechts wegen besessen hat und heute schon gar nicht mehr erstrebt. Aber sie ist überzeugt, daß sie auf ibrem Boden seit der Reformationszeit erwachsene, von ihren religiösen und wissenschaftlichen Prinzipien aus mächtig geförderte Pädagogik eigentümliche und wertvolle Vorteile besitzt, und daß diese Vorzüge nur in einer Schule, deren Lehrer und Schüler des gleichen evangelischen Bekenntnisses sind, zur rollen Geltung und der evangelischen Jugend zugute kommen." — „Daß man auf protestantischer Seite ein Herz hat für den Gedanken der nationalen Einheit und die Größe eines einigen deutschen Vaterlandes, das dürfte doch wohl nicht bezweifelt werden," sagt die „Augsb. Abendztg.". „Wenn man aber der Meinung ist, es könnte dieses Ziel auf beut Wege der simultanisierten Schule erreicht lverden:, es könne zumal auch der konfessionelle Gegensatz in unserem Volke dadurch mit der Zeit ausgelöscht lverden, so empfindet man auf Protestantischer Seite diese optimistische Hoffnung als wenig aussichtsvoll. Die bisherige!: Erfahrungen scheinen atich gerade das Gegenteil gelehrt zu haben. Wichtiger als der utopistische Versuch, auf diese Weise zlvei unvereinbare Weltanschauungen zu Überdrücken, scheint uns der Gedanke zu sein, daß man bei der konfessionelle!: Volkserziehung die hohen Ideale der Duldsamkeit und der Vaterlandsliebe sich stets vor Augen hält." Wenn man so überall die Konfessionsschule!: erhalten will, sollten gerade die Juden allein die ihrigen aufgeben? Jüdische Volksschule!:, von wahrhaft jüdischei: Lehrern getestet, können den: Judentum unerineßliche Dienste leiste::. Auch haben wir die Pflicht, den jüdischen Lehrerstand zu erhalten. Das können lvir nur durch jüdische Schulen. Die Bestimmungen über die jüdischen Volksschule::, lvie sie das preußische Abgeordnetenhaus beschlossen hat, lauten nunmehr: „Für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der für jüdische Kinder bestimmten und mit jüdischen Lehrkräften zu besetzenden öffentlichen Volksschulen gelten bis auf weiteres die jetzt bestehende!: Vorschriften nüt der Maßgabe, daß der § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Inden (Gesetzsammlung S. 263) für den ganzen Umfang der Monarchie zur Anlvendung gelangt. Die zur Unterhaltung solcher Schulen Verpflichteten gelten als Schulverbände im Sirme dieses Gesetzes. Werden die in den §§18 bis 22 erwähnten öffentlichen Volksschulen von jüdischen Kindern besucht, so finden bei Aufbringung der Kosten für die Erteilung von jüdischem Religionsunterricht und hinsichtlich der Anstellung von jnkischen Lehrkräften an diesen Schulen zum Zwecke der Erteilung von jüdischem Religionsunterricht, sowie hinsichtlich der anderweitigen Beschäftigung der hierfür angestellten jüdischen. Lehrkräfte an diesen Schulen bis auf weiteres die jetzt bestehenden Bestimmungen Anwendung. Beträgt in einer öffentlichen Volksschule, die nur mit katholischen oder nur mit evangelischen Lehrkräften besetzt ist, die Zahl der einheimischen jüdischen Schulkinder mindestens zwölf und lrnrd in einem solchen Falle der Religionsunterricht für dieselben durch von der Synagogengemeinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so findet § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sinngemäße Anlvendung. Für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Volksschulen, an welcher: nach ihrer besonderen Verfassung, abgesehen von dem Falle des Abs. 2, christliche und jüdische Lehrer zugleich anzustellen sii:d, bewendet es bei dem bestehenden Rechte. Für die Provinz Hannover bewendet es bei den: Gesetze vom 7. März 1868 (Gesetzsamml. S. 223) § 1, Nr. 3, betreffend die Unterstützung des jüdischen Schulwesens der Provinz durch den Provinzialverband. Ter angeführte § 67 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 lautet: „Wo ist die Unterhaltunq der Ortsschulen eine Last der bürgerlichen Gemeinden ist, haben die Inden in: Falle der Errichtung einer eigenen öffentlichen Schule eine Beihilfe aus Kommnnalmitteln zu fordern usw. Der nationalliberale Abgeordnete Metger forderte noch die Unterstützung öffentlicher jüdischer Schulen, ans die obige Bestimmung nicht zutrifft, aus Staatsfondsnütteln, was der Regierungskonnnissär, Ministerialdirektor Dr. Schwarzkopff, ans den Fonds Kap. 121 Tit. 34 des Staatshaushaltes auch zusagte. § 44 wird angenommen nüt einem Zusatzantrage des Abg. Aronsohn (Frs. Vpt., Vorstand der Synagogengemeinde Bromberg), wonach die Bestimmung, daß der Ortsrabbiner der Schnldepiltation angehören soll, dahii: geändert lvird, daß wem: ein Ortsrabbiner nicht vorhanden ist, ei«: anderer von: Vorstande der jüdischei: Gemeinde zu bezeichnender Rabbiner in die Schnldepntation anfzunehmen ist. Die preußischen Inden könne!: nüt der Berücksichtigung, welche ihre Wünsche fai:den, fast zufrieden sein. «••ahbar 1 Maattordich'! Seruchlos! Pollenz echte Reform=$clwei$$blätter Uedemll erhalt! 443

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