Nationalzeitung
- Journal
- Nationalzeitung
- Volume
- 1906
- Issue
- Heft 13 (16.2.1906)
- Date
- 1906-02-16
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Juden! Leset und verbreitet die „Nationalzeitung“. Seit- V Len, rrm ihr „Wahlrecht" ansznübcn, und in jedem Falle es einer der Parteien nicht rechtzutnn, dann kann ein solches Wahlrecht aus üben wer will, ein vernünftiger Jude sicher nicht. Aber selbst wenn in den der Mehrheit nach von Tschechen bewohnten Gegenden die Juden sich allgemein in den tschechischen Kataster eintragen ließen, wäre den Inden damit nicht gedient, weil mit Recht — denn die Deutschen in Nikolsburg, Sternberg, Schönberg nsw. halten ja die Juden für Juden und nicht für Deutsche — die Deutschen dort, wo sie die Mehrheit haben, die deutsche „Gesinnung" oder nur die deutsche „Bundesgenossenschaft" der dortigen Juden anzweifeln würden. Das Ergebnis wäre unstreitig in den deutschen Gegenden eine möglichst scharfe Pointierung des dentschradikalen Antisemitismus bei den Wahlen und eine möglichst scharfe Pointierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Boykottes der Inden überhaupt. In 'den tschechischen Gegenden aber wäre der Erfolg der, daß die allenfalls hie und da mit Hilfe der Juden unterlegenen radikalnationalen Elemente mit vollem Rechte über die Einmischung der Fremdlinge in ihre nationalen Fragen sich beschweren und diesem nach sich benehmen würoen, ohne daß, wie die Erfahrung zeigt, derjenige Teil' mit dem die Juden in die Wahlen gehen, sich benrüssigt sehen würde summa virinm contentione die freijüdischen Bundesgenossen für ihre aus „lautersten Motiven" geleistete Gefolgschaft in Schutz zu nehmen. Das Wahlrecht der Juden wäre ein Qualrecht, zerrieben wiirden sie werden wie ein Samenkorn zwischen zwei Mühlsteinen. Hier wäre ich unwillkürlich der messianischen Theorie unserer Rabbiner nähcrgekommen. Das soll ja angeblich unsere Aufgabe sein, den Dünger für die Kultur der anderen Nationen abzugeben, nur daß die arischen Völker mehr den Gestank als die Nützlichkeit dieses Düngers zu spüren geneigt sind. Aus diesen allgemeinen Bemerkungen ins Praktische zurückkehrcud, trügt das mährische Landesgesetz den Stempel der Angenblicksarbeit und damit auch der Kurzlebigkeit so deutlich an sich, daß es für eine etwas größer angelegte Politik überhaupt nicht notwendig ist, zu diesem Gesetze dauernd Stellung zu nehmen. Ein Gesetz, welches nationale und internationale Kurten kennt, beweist doch an sich, daß es ein Verlegenheiksgesetz ist. Der Erzbischof von Olmütz und der Erzbischof von Brünn haben Birilstimmen ohne Rücksicht ans ihre Nation und haben auch im Landtag in bezug auf ihre Nation keine Erklärung abzugeben. Wer zufällig einen in der Landtafel eingetragenen Grundbesitz hat, wählt, wenn es ein fideikommissarischer Großgrundbesitz ist, 10 Personen, und wenn es ein frei vererblicher ist, 20 Personen zu Landtagsabgeordneten. All diese 40 werden weder nach Nationen gewählt, noch haben sie im Landtage eine Erklärung über ihre nationale Zugehörigkeit abzugeben. Die Olmützer H a n d e l s k a m m e r und die Brünner Handelskamtner wählen je drei Abgeordnete, die nicht nach ihrer Nation gefragt werden, doch lhaben diese schon im Landtage eine Erklärung über ihre nationale Zugehörigkeit abzngeben. Der Bürger, der Bauer lind der Arbeiter werdet: wieder in nationales partes geteilt. Hie deutsch, hie böhmisch, gehen sie in die Äwhkschlacht, um gemeinsame kulturelle oder wirtschaftliche Interessen nicht wahrnehrnen 31t können. 'ltnö zu diesem hie deutsch und hie böhmisch des Bürgers, Bauers und Arbeiters sollen sich die Inden so zugesellen, daß sie selbst hie deutsch mib hce böhmisch sind. Und da wollen die Jude:, haben, daß sie irgend ein Nichtjude achtet?! Ich weiß nicht, ob der Allgemeinheit die Stelle im Landesgesetze bekannt ist, daß auch Einzelne berechtigt sind, gegen die Eintragung eines anderen in einein bestimmtell nationalen Kataster Einspruch zu erheben. (Paragraph 70, Z. 0 des stier befp poche mm Gesetzes.) Wie wenn sich ehrliche Deutsche oder auch ehrliche Tschechen finden, welche vice versa gegen die Eintragung der Inden als Tschechen oder Deutsche Beschrverde anbringen würden? Nationalzeitung Die Beschwerden derer, die in tschechischen Gegenden gegen die Eintragung der Juden als Tschechen — rvelche Juden die deutschen Kasinos und deutschen Schulen erhalten, Mitglieder des deutschen Schulvereins find und welche Inden in» Verkehre sich ausschließlich der deutschen Sprache bedienen und die andere gar nicht erlernen wollen — Einspruch erheben würden, müßten doch unter allen Umstünden ohne Rücksicht auf die nationale Frage der Zugehörigkeit der Inden zur jüdischen Nation als begründet erachtet werden. Damit es nicht den Anschein erwecke, als cd ich das übe riehen hätte, will ich hier ein fügend bemerken, daß ich und auch manch anderer Jude die Zuständigkeit der Kultusgemeinde zur Besprechung politischer Fragen überhaupt und zur Abgabe von Erklärungen in politischen Angelegenheiten namenö der Juden insbesondere als eine den Wirkungskreis dieser Religionsgemeinde überschreitende, ganz unerlaubte Einmischung sch fa n kweg z u rii ckw e i se. Das wäre geradeso, als wenn etwa morgen im Tempel darüber bekrittelt würde — was allerdings irgendwo schon geschehen sein soll — wenn ein Jude seine Kinder in die tschechische Schule schickt oder ein anderer Jude die Juden auf die Notwendigkeit der Erlernung der tschechischen Sprache als der Sprache der Mehrheit der Bevölkerung aufmerksam macht. Aus dem Gesagten, von dem ich erhoffe, daß der Leser sich über die hier als dem Rahmen eines Zeitungsartikels überschreitenden nicht erörterten Fragen, ein Bild machen wird, erhellt, daß es sowohl für die arischen Nationen als auch für die Juden in Oesterreich nur eine gesunde Politik gibt, und das ist die der Anerkennung der Juden als jüdische Nation und der Gewährung eines der Anzahl — und so lange die Steuerkrast im Wahlrecht eine Bedeutung haben soll — der Steuerkraft der Juden entsprechenden Anteiles an Mandaten in die gesetzgebenden Ver tretungsbörper an die Inden als Juden. Allerwegen beklagen sich sowohl die Deutschen als auch die Tschechen, und zwar die Tschechen mit großem Rechte, die Deutschen ans Uebermnt und Eitelkeit über die Einmischung der Inden in ihre, der Deutschen und Tschechen, nationale Angelegenheiten. Die Tschechen wurden und 'werden erwiesenermaßen dort, wo für Deutsche noch irgend etwas zu holen ist, von den Juden geschädigt. Die Deutschen bedanken sich dafür bei den Inden dadurch, daß dort, wo sie dieselben nicht brauchen, sie den Inden einfach vor den Kops stoßen, und selbst dort, wo sie ihn brauchen mit ihm so verkehren: „Zeig' dich mit mir nicht unter den Linden". Auch die Nebenfragc muß erörtert werden, darnit das einmal abgetan ist, daß ja vom jüdischen Standpunkt aus gegen einzelne Ueberläuser nichts einzuwenden ist, die mögen aber die Güte haben, ihre schmutzige Wäsche mitzunehmen, oamit die unschuldigen Juden, die nichts anderes als Juden sein wollen, nicht an den Parasiten der anderen erkranken. Ich wage es kühn zu behaupten, daß, wenn vor Beschließung des mährischen Landesgesetzes über die Wahkreform die Juden als solche den Vertretern der tschechischen Nation offen und ehrlich ihr Anliegen vorgetragen hätten, daß sie snr die Juden eine bescheidene Wahlknrie verlangen, daß die Vertreter dieser Nation dieses Begehren einer Würdigung unterzogen und auch im eigenen Interesse der tschechischen Nation, weil hierdurch einfür allomal die Kräftigung der Minderheit in Mähren durch die Inden aufgehoben würde, diesem Begehren znm Durchbruch verholsen hätten. Wenn Inden das Erlangen eines aktiven und passiven Wahlrechtes der Inden als Inden für die Wiederherstellung des „gelben FleckeS" halten, so gehört eine solche Auffassung nicht in das Gebiet der Politik, sondern der Pstichopathie, weil ja dieser Kampf der Inden zur Erreichung des gekben Fleckes non allen anderen österreichischen Nationen, z. B. von allen slawischen Nationen, gekämpft wird. Nur die eine große delltsche Epigone unatim, ist mit dem gegenwärtigen „Besitzstand" sehr zufrieden. Der gelbe Fleck der absoluten Rechtlosigkeit und der gelbe Fleck des freimütigen, freitäcigen Ausübens der bürgerlichen Rechte verhält sich so, wie das Anbiedern an die Deutschen in Olmütz und an die Tschechen in Ung.-Hradisch zum Bestrebe»' nach Betätigung innerhalb seiner eigenen dir. >3 Nation, und zu in Bestreben nach Verminderung der vorhandenen ReibnngSflächen zwischen Inden und Nichtjuden. Leider aber ist vorderhand die Betätigung der Juden als Juden in Mähren nicht ganz ohne Verschulden der Inden — denn es gab ja auch jüdischen Einfluß beim Wahlreformgcsetz — auSaeschioffen. Denn etwa sich mit einer Rande lschaükpolitik zu begnügen und in dem sogenanu ten deutschen Minoritätsbezirk, zu welchem auch Ung.-Hradisch gehört, und welcher Minoritütsbezirk fast ausschließlich aus tschechischen Gemein. den mit 7 politischen Judengemeinden besteht, durch Eintragung aller Juden in den deutschen Kataster einen jüdischen .Kandidaten durchzubringen, dazu kann ans mehrfachen Gründen nicht geraten werden: 1. werde» hierdurch die Deutschen gereizt/ 2. ist dies Beginnen mit Unaufrichtigkeit verbunden/ 4. werden das ganze Beginnen die Tschechen nicht verstehen und werden demnach auch gereizt und 4. ist es fraglich, ob km Wahlkampf die Inden, die die ehemalige Nackenfteife schon gänzlich verloren haben, standhaft bleiben werden, ilnd ob das Ergebnis denn doch znm Schluß nicht ein. dentschliberaler Christ seil: wird. Dies vom 20. Wahlkreise des Paragraphen st des Landesgesetzes Gesagte gilt für alle anderen Wahlkreise n i ch t und w ü r ö >e sich in alle n andere n W a h l l reis e n d -0 r t it u r, wie schon erörtert, ein f ü r Deutsche und T s ch e ch ch, Jude n n u d C h r i st c n im Erfolge ganz belangloses H i 11n n d H e r b a l g e n d e r I »den handeln — wobei letztere allerdings einige z e r s ch,l a g e n e Köpfe oder wenigstens eiugeschlag e n c Fenster oder boykottierte G e - schäfte oder sonst dergleichen großartige Erfolge des Wahlrechtes wegtragen könnten. Die Inden, deren Anpassungsvermögen gerade bis zu der Scholle reicht, auf welcher der Orts'kirchturm erbaut ist, also lange nicht bis znm Kirchturm, werden allerdings meinen, daß es nicht notwendig ist, daß in Uug.--Hradisch gefragt werde, was der Gödinger Jude macht und daß in Sternberg gefragt wird, was der Gayaer Jude macht, sondern daß cs genüge, wenn es allen genannten Zusammen schlecht geht, wenn nur die Führer der Juden sich dabei wähl befinden. Wollen dit.' Inden ans ihrer Lethargie erwachen und ihre miau süchtigen weltlichen und geistlichen Führer von sich abfchüttelu, dann muß es ihr Bestreben sein, mit Hilfe der kleineren Nationen in Oesterreich bei der Wahlresorm im ReichSrate als Bolksstamm durchgesetzt zu werden und ein Wahlrecht für sich zu erlangen. Ist ein solches Wahlrecht im Gleiche erlangt, dairn ist ein diesfälliges kvrrekates Amendement im mährischen Landtagswahlrechte nur eine Frage sehr kurzer Zeit. Inzwischen aber kann ich anfrichtigst den mährischen Inden nur den einen Rat erteilen, daß die Juden nach Paragraph 71 Z. 11 bezogenen Gesetzes: „Wähler, welche weder der böhmischen noch der deutschen Nationalität angehören, sind in die Liste jener Nationalität anfzunehmen, zu welcher sich die Mehrheit der Wähler der beirrt senden Gemeinde bekennt", oder wenn es der» nichtGdifcheu Inden besser paßt, nach Paragraph 00 Abs. 2 ibidem „nach Maßgabe der ihnen bekannten persönlichen Verhältnisse" sich von den Gemeindevorstehern, wie es denselben paßt, eintragen lassen, zumal sie ja nicht behanpte»t können, daß sie „znm. böhmischen oder zum deutschen Volks stamme" (Paragraph 69 Abs. 2 ibidem) gehöre», sich selbst aber darum, in welchen» Kataster sie eingetragen sind, gar nicht kümmern, nur schon dadurch den Beweis zu erbringen, daß sie meist die Absicht haben, irgend einen der Heiden, arischen BolWstämme zu bevorzugen oder zrr benachteiligen und im Wähkkampfe selbst in keinem Lager m itzutn n. Wenn die Inden auch mir in einer Wahlperiode gezeigt haben »verden, daß sie die Nichteinrnischung zu wahren wissen, werden sie an Achtung llnd Ansehen viel rnehr gewonnen haben, als wie wenn sie da und dort »lach Sonnenuntergang einer der kämpfenden Parteien hilfreiche Hand geleistet haben »lnd von der anderen Partei unmittelbar darauf die Hand im Gesichte spüren werden. Ung.-Hradisch, an: 4. Februar 1006. Josef Winter.