Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVII (1915)
- Issue
- Heft 2 (22.1.1915)
- Date
- 1915-01-22
- Page
- Seite 17 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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„NeueNational-Zeitung"__Seite 17 Behördliche Unterstützung der galizischen Flüchtlinge in Budapest. Auf Anordnung des Ministers des Innern v. S ä n d o r ist jüngst im Budapester Zentralstadthause eine Kommission zusammengetreten, der die Aufgabe zugewiesen ist, die behördliche Unterstützung der im Bereiche der Hauptstadt sich aufhaltenden galizischen Flüchtlinge zu organisieren. Als Richtschnur gilt dabei die strikte Weisung des Ministers, daß nur diejenigen Flüchtlinge der behördlichen Unterstützung teilhaftig werden dürfen, die bis zum 15. Jänner in Budapest sich eingemietet haben. Diese — und nur diese — Flüchtlinge werden von der Behörde unterstützt werden, alle übrigen galizischen Flüchtlinge, das heißt jene, die am 15. Jänner noch nicht in Budapest waren, haben auf eine behördliche Unterstützung keinen Anspruch. Der Weisung des Ministers entsprechend hat die Hauptstadt ein Komitee entsendet, das sich heute unter dem Vorsitze des Vizebürgermeisters Grafen Oeza Festetics konstituierte. Mitglieder des Komitees sind: Obernotär Josef S z aßovßky (Referent), die Delegierten des hauptstädtischen Munizipalausschusses Stadtrepräsentanten Bela S i m o n ov i t s und Bela Paks y. ferner Baron Adolf Kohner. Hofrat Franz S z e k e 1 y, Chefredakteur Josef V e ß i, Hofrat Julius W i n t e r b e r g, Arnold K o h n, Abraham und Leopold v. Freudiger, Dr. Jakob S c h ä c h t e r, Dr. Julius R a k on i t z und Wilhelm Deutsch. Das Komitee beschloß, seine Amtslokalitäten in dem Schulgebäude in der Csokonaigasse, das die Hauptstadt zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt hat, einzurichten. Es wurden ferner folgende Beschlüsse gefaßt: Mit der Zusammenstellung der Liste jener galizischen Flüchtlinge, die auf behördliche Unterstützung Anspruch haben, wird unverzüglich begonnen und binnen einer Woche wird diese Arbeit zum Abschluß gebracht. Das Komitee sprach prinzipiell aus, daß nur jene galizischen Flüchtlinge der behördlichen Unterstützung teilhaftig werden, die nachweisen können, daß sie bis zum 15. Jänner 1. J. sich in Budapest eingemietet haben. Diese galizischen Flüchtlinge erhalten die normalen militärischen Durchzugsgebühren, das heißt denselben Betrag wie die Familien der eingerückten Reservisten. Diejenigen Flüchtlinge, die nach dem 15. Jänner hier eintreffen, werden mit ihrer Bitte um Unterstützung abgewiesen und nach Oesterreich weiterbefördert; für diese wird der österreichische Staat sorgen. ' * Was sind Rabbinais-Assessoren? (Sie müssen sich anstellen!) Wir haben bereits darauf hingewiesen, wie schrecklich die Lage jener in Wien sich aufhaltender Flüchtlinge ist, die mit Rücksicht auf ihren Beruf oder nuf ihre Stellung sich nicht soweit demütigen können, um sich in langen Reihen vor den Bureaus der Zentralfürsorge anzustellen. Die Herren Dr. Schwarz-Hiller und Kommerzialrat Rosenzweig machen es den Flüchtlingen fürwahr nicht gar zu leicht. Nur sich machen sie es leicht. Die Schablone ist ihnen am bequemsten. Müssen denn die Zinsbeiträge im Nachhinein an die Wohnungsinhaber geschickt werden, statt im Vorhinein direkt an die Flüchtlinge? So muß sich jedermann fragen. Aber die Leiter des Fürsorgebureaus fragen gar nicht. Man rühmt jenen Herren ja nach, daß sie recht nüchtern und trocken sein können. Nur keine Gefühlsduselei! Die Absendung der Zinsbeiträge an die Flüchtlinge „könnte" zu Mißbräuchen führen; ergo werden sie an die Quartiergeber geschickt. Warum schickt man den Flüchtlingen, die besseren Ständen oder höheren sozialen Schichten angehören, nicht die Ver-