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Neue Nationalzeitung · 1914-07-31 · Heft 15 (31.7.1914) · p. Seite 119

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XVI (1914)
Issue
Heft 15 (31.7.1914)
Date
1914-07-31
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 15 »Neue Natfonal-Zeitiing^ Seite 1.19 Jakob Schiff und das Technikum in Haifa. Der bekannte Philantrop und Millionär Jakob Schiff in New York ist aus dem Kuratorium des Technikums in Haifa ausgetreten; ihm haben sich auch die anderen amerikanischen Kuratoren angeschlossen. Als Grund seines Austrittes bezeichnete Herr Schiff die Haltung der Zionisten in dem durch sie heraufbeschworenen Sprachenkampfe. Dadurch scheint die ganze Existenz des Technikums fraglich geworden zu sein. In der letzten Sitzung des Kuratoriums wurde die dadurch geschaffene Situation eingehend erörtert und festgestellt, daß zur Eröffnung noch mindestens 300.000 Mark notwendig seien. Der von zionistischer Seite gestellte Antrag, ein besonderes Sekretariat für das Technikum zu schaffen, wurde von der Majorität abgelehnt. Sollte dieser Betrag nicht aufgebracht werden können, so wird diese so nützliche Institution endgültig aufgegeben werden. Die „Maranneii" in Rußland. Nach russischen Zeitungsmeldungen hat die Taufe von Juden in Rußland so überhand genommen, daß der heilige Synöd sich veranlaßt sah, den Beschluß zu fassen, die getauften Juden unter kirchliche Aufsicht zu stellen. Dieser regelrecht organisierte Aufsichtsdienst hat den Zweck, von Zeit zu Zeit festzustellen, ob die getauften Juden auch wirklich ein Leben nach den Gesetzen der russischorthodoxen Kirche führen, ob sie die Kirche besuchen usw. Solche getaufte Juden, von deren Lebensweise gefolgert werden kann, daß sie bloß zum Zwecke der Verbesserung ihrer materiellen Lage die christliche Religion angenommen haben, sollen all der Rechte verlustig werden, welche sie durch den Uebertritt zur christlichen Religion erworben haben. Die getauften Prüfungskommissäre.. Die „Jüdische Volkszeitung" schreibt: „Drei .Getaufte1 Juden bildeten neulich ein Kollegium in einer juristischen Prüfungskommission und siehe da, sämtliche jüdische (ungetaufte) Kandidaten fielen durch. Der Judenhaß der Renegaten ist ja so alt, wie das Renegatentum. Aber ein bißchen mehr Aufmerksamkeit sollte man dieser Kategorie von Prüfungskommissioneii schenken. Bei Gericht hat man das Recht, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Wir empfehlen das Studium dieser Frage bezüglich der Prüfungskommissäre unseren zuständigen Instanzen und unseren Juristen." Man findet auch bei den Wiener Prüfungskommissionen ziemlich oft die getauften Prüfungskommissäre, speziell bei der judiziellen Kommission der Wiener Universität. Chacham Baschi Jakob Meier aus Saloniki übersiedelt zu ständigem Aufenthalte nach Jerusalem. Diese altelirwürdige Rabbinerstelle wurde von der griechischen Regierung aufgelöst und die Juden von Saloniki dem Rabinate von Athen unterstellt, das sich noch in Kinderschuhen befindet. Kein Wunder, daß die Judengemeinde von Saloniki nun ganz ihrer Auflösung entgegengeht. Der Beisatz „Antisemit" im Dienstzeugnisse. Einem Handlungshehilfen, der bei einer israelitischen Firma in Frankfurt um Main beschäftigt war, wurde seine Stellung für sofort unter Fortzahlung seines Gehaltes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt, weil er-in einer öffentlichen Versammlung des „Zentralvereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" gegen den Wandervogel für den Antisemitismus eingetreten war. Bei seiner Entlassung schrieb ihm die Firma ein Zeugnis über seine Lehrzeit und die Gehilfenzeit denkbar besten Inhalts, bemerkte aber am Schlüsse, daß er entlassen worden sei, weil er seiner antisemitischen Gesinnung in öffentlicher Versammlung Ausdruck verliehen habe. Hiedurch fühlte sich der Entlassene in seinem Fortkommen behindert und reichte Klage hei dem Kaufmannsgericlit auf Beseitigung des Schlußsatzes ein. Vor Eintritt in die Verhandlung: bemerkte der Vertreter des Beklagten, falls unter den vier Beisitzern des Gerichtes Mitglieder des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes seien, die sich befangen fühlten, so ersuche er sie, sich hierüber zu äußern, damit er seine Maßnahmen treffen könne. Hierauf erklärte der Vertreter des Klägers, er lehne die drei übrigen Beisitzer, die jüdischen Glaubens seien, wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Das Gericht wies die beiden Anträge zurück und verurteilte die Beklagte, dem Kläger zwei getrennte Zeugnisse über die Lehrzeit und die Gehilfenzeit, letzteres ausgedehnt bis zum 30. Juni und unter Weglassung des Schlußsatzes, auszustellen. Bei der Begründung des Urteils ging das Gericht davon aus, daß einzelne Geschehnisse gegenüber der Gesamtbeurteilung des Dienstverhältnisses zurückzutreten hätten. Es sei daher der Schlußsatz zu streichen, um so mehr, als der Vorfall, der zur sofortigen Entlassung des Klägers führte, sich nicht im Dienstverhältnisse zugetragen habe. Dieser unerquickliche Zwischenfall wäre vermieden worden, wenn die jüdische Firma nur — jüdische Angestellte hatte. Herzog Georg II. von Meiningen, der unlängst gestorben ist, war als wahrhaft moderner Herrscher auch ein entschiedener Gegner des Antisemitismus. Auf ein Huldigungstelegramm der israelitischen Gemeinde Bauerbach hat er folgende telegraphische Antwort erlassen: „Cadenabbia bei Como. Herzlichen Dank für freundliches Gedenken. Angesichts der Versuche der Verirrung des Antisemitismus, sich auch bei uns Eingang zu verschaffen, können die Israeliten Meiningens auf mich zählen." Als ein Beweis dafür, daß der Herzog frei von konfessionellen Vorurteilen war, darf wohl auch die Tatsache gelten, daß Georg, ein Fürst im Reiche der Kunst, bei seinem verdienstlichen Wirken als Bühnenreformator einen rechtgläubigen Juden, Ludwig Chronegk, zu seinem Gehilfen erwählt hatte und daß auch in dem weltberühmt gewordenen Ensemble der Meininger Künstlerschar jüdische Talente in großer Anzahl vertreten waren. Vor vielen Jahren hatte er in einem Winterkurorte den Fünfkirchner Gutsbesitzer Josef Engel de Janosi kennen und schätzen gelernt, den er dann — so oft beide im Kurorte weilten — einlud, an seinen langen Spaziergängen teilzunehmen. Engel verfaßte zwei Trauerspiele: „Die Alarannen" und „Der Kabbaiist", die der Herzog aufmerksam las. In einem Briefe aus dem Jahre 1900, der in herzlichem Tone an Engel geschrieben ist, bedauert der Herzog, „Die Marannen" in seinem Theater nicht aufführen zu lassen, weil die Szenen, welche die Juden vor dem Inquisitionstribunal schildern, „die Nerven der Damen erschüttern würden." An seinem Geburtstage pflegte der Herzog Herrn Engel stets zur Galatafel einzuladen. Die jüdische Bevölkerung in Argentinien. Anläßlich der letzten Parlamentswahlen in der argentinischen Republik fiel der jüdischen Bevölkerung von Argentinien eine wichtige politische Rolle zu, indem sie besonders in Buenos-Aires und in den Wahlkreisen, zu welchen die jüdischen Kolonien gehören, den Ausgang der Wahlen stark beeinflußten. Im Jahre 1895. hat die damalige Volkszählung in Argentinien in der ganzen Republik nicht mehr als 6085 jüdische Seelen festgestellt. Heute wird die Zahl der Juden bereits mit rund 100.000 angenommen. Davon wohnen 40.000. in der Hauptstadt Buenos-Aires, 40.000 in den Kolonien und Dörfern und ungefähr 20.000 zerstreut in den verschiedenen: Städten. 95 Prozent aller dieser jüdischen Emigranten stammen aus Rußland und Rumänien. Bei den letzten Wahlen hat es die spanische Presse, besonders die angesehene Zeitung „La Nacion", diesen Juden übel vermerkt, daß sie sich in ihren. Wahlaufrufen;des jüdischen Jargons anstatt der spanischen Sprache bedienten. Obgleich — schrieb das Blatt — der Patriotismus dieser eingewanderten Juden, welche argentinische Staatsbürger geworden sind, nicht angezweifelt werden dürfte und die meisten von ihnen vielleicht

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