Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVI (1914)
- Issue
- Heft 12 (19.6.1914)
- Date
- 1914-06-19
- Page
- Seite 91 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 »Neue National-Zeitung" Seite 91 empfehlen. Diese Ausführungen haben vielmehr lediglich den Zweck und die Aufgabe, die mit der Verfassung der Mili- Hrverteidigungsliste betraute amtliche Stelle auf die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Sprache aufmerksam zu machen. Ich habe nicht mich zur Aufnahme in die Liste deswegen empfohlen, als ob ich in Wien oder in Niederösterreich der Einzige wäre, der diese Sprache beherrscht, sondern ich beabsichtige die kompetenten amtlichen Kreise überhaupt auf die Notwendigkeit der Bestellung -von Verteidigern, die diese Sprache beherrschen, aufmerksam zu machen. Es gibt sowohl in Wien Dutzende und in Galizien und in der Bukowina Hunderte von Kollegen, die diese Sprache beherrschen. Derselbe Zweck wäre aber nicht erreicht, wenn ich bloll angeben würde, die jiddische Sprache zu beherrschen - ohne irgend einen Kommentar beizufügen. Der betreffende Referent, dem die sprachlichen Verhältnisse der jüdischen Volksschichten sicher ganz unbekannt sind, würde darüber' ohne jede weitere Betrachtung hinweggehen." Ich habe mich jedoch getäuscht, wenn ich glaubte, den Ausschuß überzeugen zu können. U mgehend wurde mir diese Nachtragseingäbe zurückgestellt und ich aufgefordert, eine im Sinne des obzitierten Beschlusses abgefaßte Eingabe binnen drei Tagen vorzulegen. I c h habe darauf nicht mehr reagiert. Ich kann es nur bedauern, daß sich der Ausschuß und insbesondere der Referent, Herr Dr. Gustav 11 a rpne r, der selbst auch einmal dem Judentume angehört hat, in einer für die breiten jüdischen Volksschichten so wichtigen Angelegenheit auf einen derart abweisenden Standpunkt gestellt hat. Ich hoffe aber, daß berufene Personen, insbesondere die jüdischen Reichsratsabgeordneten über die Frage der geeigneten Verteidigung der jüdischen Soldaten kompetenten Ortes Aufklärungen erteilen und demgemäß Abhilfe verlangen werden. Ein Wiener Advokat. Von da und dort. In Pikulice bei Przemysl haben zwei Soldaten oder sagen wir richtiger: zwei Bestien, die Uniformen trugen, eine ganze Familie, Eltern und Kinder, in grauenhafter Weise abgeschlachtet. Motiv: Judenhaß in Verbindung mit dem phantastischen Glauben an den Reichtum der Juden! Nun, der glühendste Judenhaß konnte sich in dem Blute der armen, unglücklichen Juden genügend kühlen. Aber der Vorstellung von dem jüdischen Reichtume folgte eine schmähliche Enttäuschung. Die Raubmörder erbeuteten nicht mehr als — zwei Kronen! Das war der ganze Reichtum, den sie aus dem Hause des Militärlieferanten Fuß wegschleppen konnten. Zwei Kronen! Welch grauenhafte Illustration zu dem Märchen von dem fabelhaften Reichtume der Juden... Und darum Räuber und Mörder! Dafür floß das Blut der Eltern, das Blut der Kinder, an denen allein die arme jüdische Familie so reich war. .. Die zwei Bestien, die ihre Uniform schändeten, werden ihre Strafe finden. Aber dem Anwalt, der ihre Verteidigung führen rn u ß, könnten wir es nicht verübeln, wenn er für sie „mildernde" Umstände vorbrächte, ja wenn er sie nicht einmal als die Hauptschuldigen gelten lassen würde. Was könnte man denn auch ihrem Verteidiger entgegnen, wenn er ausriefe: „Die Hauptschuld an dieser bestialischen Mordtät tragen eigentlich jene „gebildete n" Hetzer, die in Wort und Schrift den Haß gegen die Juden schüren! Die Urheber dieses blutigen Verbrechens sind eigentlich jene, die bei voller Kenntnis der Tatsache, daß die überwiegende M e h r h e i t d e rJuden in Galizien bettelarm ist, doch vor dem unwissenden Volke unausgesetzt von dem Reichtume der Juden fabel n." Was könnte man dem Verteidiger entgegnen? Nichts. Aber Erfolg werden seine Ausführungen kaum haben. Man straft wohl noch in Oesterreich Mörder der Juden. Aber die Hetzer sind immun. Auch wenn sie just sich nicht der Abgeordneten^ immunität erfreuen. * Vor wenigen Tagen stand wieder ein Vertreter des Waidhofner Prinzips vor Gericht. Dieses verbietet, jüdisches Blut — im Zweikampfe — zu vergießen. Die Anhänger dieses Prinzips sind nämlich der Meinung, daß man Juden anrempeln, mißhandeln, beschimpfen etc. etc. darf. Nur eines dürfe man dem Juden nicht antun: ihm im Duell entgegentreten. Das Duell ist eine Mißachtung des Gesetzes. Das steht fest, aber ebenso feststehend ist, daß die lediglich den Juden gegenüber geübte Respektierung des Gesetzes eine Mißachtung der Juden involviert, die von vielen als unerträglich bezeichnet wird und daher zu den peinlichsten Konsequenzen führen kann. Es gibt wohl Juden, die im praktischen Leben das Waidhofner Prinzip gegebenenfalls mit ein paar Maulschellen genügend erörtert und erledigt erachten... Man denke sich aber den Fall, daß zum Beispiel ein Offizier, der jüdischer Abstammung ist, mit dem Waidhofner Prinzip zu tun bekommt... Das Waidhofner Prinzip ist ein bedenkliches Prinzip ... aus vielen Gründen ... Der Kardinal-Fürstprimas C z e r n o c h hat einer jüdischen Deputation gegenüber geäußert, es sei ihm bekannt, daß man ihn für einen Philosemiten halte, aber er hätte nichts dagegen. Es ist gewiß wohltuend und allen Dankes wert, daß katholische Kirchenfiirsten von Zeit zu Zeit Juden gegenüber Aeußerungen fallen lassen, die eine Zurückweisung des Antisemitismus bedeuten. Aber als noch wohltuender und als noch dankenswerter müßte man es bezeichnen, wenn diese edlen Kirchenfürsten auch den leider nur zu oft sich ergebenden Anlaß benützen würden, um die ihnen unterstehenden Geistlichen, die den Antisemitismus propagieren, auf die Verwerflichkeit und Sündhaftigkeit dieses Treibens aufmerksam zu machen. Die Griechen haben, wie man liest, in den von ihnen eroberten Landstrecken, den vom „Joche" der Türkei befreiten Juden sofort einen Begriff davon gegeben, wie gut es alle Konfessionen in einem Staate haben würden, der vom Geiste christlicher Liebe und Gerechtigkeit geleitet ist. Ihre erste Maß-