Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVI (1914)
- Issue
- Heft 10 (22.5.1914)
- Date
- 1914-05-22
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 76 «Neiie^ N^tjonaUZeituiig" Nr. 10 Das Schulwerk des Hilfsvereines. Redner geht alsdann zum Schulwesen des Hilfsvereines über. Das Schulwerk des Hilfsvereines umfaßt 44 Anstalten, uavon in Qalizien 2, iti Bulgarien 2, in Rumänien 4, in Griechenland (Saloniki, bisher europäische Türkei) 4, in der europäischen Türkei 4, in Palästina 28, mit zusammen rund 7000 Schülern. Referent ist der Ueberzegurig, daß die ausgiebigste Pflege des Hebräischen für Palästina unerläßlich sei. Die Schüler müssen beim Verlassen der Schule imstande sein, hebräisch zu sprechen. Diese Ansicht basiere nicht auf einem jüdisch-chauvinistischem Standpunkte, sondern sie werde durch religiöse und pädagogische Gründe bedingt. Die Eltern der Kinder stammen aus den verschiedensten Ländern der Welt: aus Osteuropa, Marokko, Tripolis, Aegypten, Arabien, Innerasien usw., und als Verbindungsmittel zwischen ihnen ist eine einheitliche Sprache notwendig, die nach der Lage der Dinge nur Hebräisch sein kann. Darum hat der Hilfsverien der Deutschen Juden dem Hebräischen in seinen Schulplänen eine Stellung eingeräumt, wie vor ihm niemals eine andere Gesellschaft. Für die Schulen auf dem Lande ist Hebräisch und die Landessprache: Arabisch und Türkisch ausreichend; denn die Bevölkerung soll im Lande wurzeln und nicht auswandern. Das eben skizzierte Programm sei gewiß nicht ein solches „germanisierender Chauvinisten", wobei er aber betonen wolle, daß er und seine Freunde sich mit Selbstgefühl deutsche Juden nennen. Die speziellen Aufgaben des Hilfsvereines, der nur ein Instrument sei, um den Glaubensgenossen zu dienen, seien außerordentlich vielseitige und große, sie seien nur durchzuführen und, wie notwendig, im Interesse der leidenden Judenheit zu erweitern, wenn die deutschen Juden dem Hilfsverein ihr Vertrauen bewahren und ihre Hilfe in verstärktem Maße leihen. Darauf wird die Debatte über den Geschäftsbericht eröffnet. Die Herren Rabbiner Dr. Münk (Berlin) und Doktor Werner (München) sprechen der Leitung in wärmsten Worten die Dankbarkeit für ihre Tätigkeit im Interesse der Judenheit aus. Herr Dr. Hantke bemerkt, daß mit den heutigen Erklärungen des Herrn Dr. Nathan in bezug auf das Schulprogramm auch die Zionisten durchaus einverstanden seien. Herr Dr. Simon referiert an Stelle des verhinderten Schatzmeisters über die Finanzen des Hilfsvereines. Er teilt mit, daß die Revisoren die Bücher geprüft und richtig befunden haben. Die Versammlung erteilt darauf der Verwaltung einstimmig Entlastung. Der Vorsitzende schließt hierauf die Versammlung, nachdem er neuerlich versichert, daß der Hilfsverein eine neutrale Institution bleiben wolle. Das Wiederaufnahmsgesuch Leo Franks — abgewiesen. Wie wir berichtet haben, wurde die auf den 17. April bereits anberaumt gewesene Hinrichtung Leo Franks verschoben und das Urteil suspendiert, da die Verteidiger und insbesondere der berühmte Detektive Burns dem Untersuchungsrichter ein überwältigendes Beweismaterial vorlegten, wonach zahlreiche Belastungszeugen in affidavits ihre eigene Belastungaussage zurückzogen und zum Teil für Frank sehr günstig aussagten, Auf Grund dieses Beweismaterials hoffte die Verteidigung eine neue Verhandlung zu erreichen. Diese Hoffnung erweist sich als trügerisch. Nicht nur die Verteidiger und Burns, sondern auch die Distrikts-Attörney und seine Detektives haben fleißig gearbeitet und die Zeugen — eingeschüchtert. Als es dann zur Einvernahme der Zeugen vor dem Gerichte kam, fielen sie um. Sie revozierten ihre Affidavits; es blieb bei ihrer früheren Aussage. Infolgedessen wurde das Wiederaufnahmsgesuch abgelehnt, doch wird diese Entschließung wieder im Instanzenzuge angefochten. Das Schicksal Franks wird1 immer schrecklicher. Wie man uns aus Atlanta berichtet, hat der Staatsanwalt ein wahres Schreckensreg im e eingeführt. Zahlreiche Zeugen der Verteidigung wurden verhaftet, darunter der Vertreter von Burns Detektiv-Bureau. Burns selbst wird für den Fall, als er nach Atlanta kommen sollte, mit der Inhaftnahme bedroht. Der Mob wird wieder gegen die Juden gehetzt, um jene Atmosphäre zu schaffen, die jedes Gerechtigkeitsgefühl erstickt. Der Staatsanwalt hofft dadurch den armen Frank auf den Galgen und sich als Günstling des Volkes auf den Gouverneurstuhl zu bringen, der ihm bereits angeboten wurde. Die politische Hochstapelei, die über Leichen hinweggeht, hat im freien Nordamerika ihren Höhepunkt erreicht. * Der Prozeß gegen Leo Frank. Die Plaidoyers bei der Hauptverhandking. Das Charakteristische des Frank-Prozesses besteht darin, daß die Advokaten und der Staatsanwalt (Distrikts-Attorney) ihre Reden nicht an die Jury, die zwölf Männer, die ihnen gegenüber saßen, sondern an Tausende von Menschen richten mußten. Aber diese große Jury hat auf die Argumente der Advokaten nicht hören wollen. Und wenn sie sie schon hören wollten, so haben sie nicht die Geduld gefunden, sie zu verstehen. Sie wollten nur Beweise für die Schuld Franks. Und wie die große Jury, die \erhetzte Einwohnerschaft Atlantas dachte und fühlte, so dachte und fühlte auch die Zwölfmännerjury. Der Vertreter der Anklage zog, um die Schuld Franks zu beweisen, gar eine Parallele zwischen dem Angeklagten und einem bekannten Roman Stevensons. In diesem Roman spielt ein Mann eine Hauptrolle, der einen sehr wankelmütigen Charakter hat. Abwechselnd ist er eine Zeitlang der beste Metisch, während er dann wieder zum Verbrecher wird und die schlimmsten Verbrechen begeht. Diese Aenderung bringt bei ihm ein gewisses Getränk hervor .... Wenn also Franks Namen unter seinen Freunden und Bekannten einen guten Klang hatte, wenn er als anständiger und ehrenhafter Mann galt, so sei das gar kein Gegenbeweis, daß er kein Uebeltäter, daß er kein Mörder sein könne. Er sei eben eine Doppelnatur. Einer der Anwälte Franks, Arnold, der als der beste Verteidiger Südamerikas gilt, hat gesagt, daß sein Klient ein Opfer des Rassenhasses sei. Er warnte die Jury, die Mordfrage zu bejahen, die nie gestellt worden wäre, wenn Frank ein Christ wäre. Der Verteidiger Arnold fuhr dann in seinem interessanten Plaidoyer fort: „Leo Frank ist der Sohn eines Volkes, dessen Beruf Gelderwerb ist. Deshalb wird dieses Volk von so viel Neid und Haß verfolgt. Jedem, der es hören will, sage ich es: Wenn