Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVI (1914)
- Issue
- Heft 9 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- Seite 69 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 9 .NgüeL^tjpriäl^ZeitUjij£l cSeite 69 führt und dort bestattet werden wird. Wir wissen, daß Eduard Sueß es zu den höchsten Ehren seines Lebens zählte, als er im Jahre 1873 — in der liberalen Aera — zum Ehrenbürger der Stadt Wien ernannt wurde. In der antisemitischen Aera fand Sueß nicht nur das politische Leben in Wien wenig erfreulich, selbst der Oedanke, als Ehrenbürger in einem Ehrengrabe daselbst bestattet zu werden, hatte offenbar nichts Anziehendes für ihn. Er zog Marczfalva vor. So kühlen Abschied der Herr Bürgermeister von Eduard Sueß nahm, so warm, so enthusiastisch begrüßte er in derselben Gemeinderatssitzung Herrn Dr. Porzer bei dessen Wiederwahl zum Vizebürgermeister. Es ist ja einerseits gewiß ganz hübsch, daß die christlichsoziale Partei diesen notorischen Judenstämmling zu einer solchen Würde auserkoren hat. Zu bedauern ist nur, daß der so Geehrte seine Wahl mit der Verleugnung aller jener Grundsätze bezahlen mußte, die in der Familie heimisch waren, aus der er hervorging. Porzer und Hierhammer, die beiden wiedergewählten Vizebürgermeister mußten sich schweigend die ironischen Zurufe gefallen lassen: „Aha, jetzt kommt der Eid auf die Staatsgrundgesetze!" Aber freilich, die Staatsgrundgesetze müssen sich noch mehr von den christlichsozialen Parteihäuptern gefallen lassen und es nimmt sich keiner ihrer an ... * , * * In Rußland sind die Judenfeinde unablässig an der Arbeit, das Ritualmärchen, für das schon so viel jüdisches Blut vergossen wurde, lebendig zu erhalten. Der Erzbischof Antonio von Wolhynien hat sich persönlich nach Sluzk begeben, wo das Andenken des angeblich von Juden zu rituellen Zwecken ermordeten Knaben Gabriel gefeiert wurde. Und in Kiew wurden Seelenmessen für Andre Jusclitschinski und alle angeblich von Juden zu Tode Gemarterten gelesen. Und das alles nach dem Ausgange desBeylis- Prözesses, von dem man geglaubt hätte, er würdedie böswilligsten, blutrünstigsten Verkünder des Ritualmordglaubens wenigstens für eine Zeitlang verstummen machen. Keine Spur! Die satanische Hetze wird mit schamloser Dreistigkeit fortgesetzt und Erzbischofe halten es mit ihrer geistlichen Würde vereinbar, für die Verbreitung dieser grauenhaften, das Leben unschuldiger Menschen gefährdenden Verleumdung zu sorgen, als ob nicht schon genug Mitglieder des niederen Klerus sich dieser edlen Aufgabe unterziehen würden. So kurios, so paradox es klingen mag: das was unter der Regierung des gegenwärtigen Zaren ungehindert und ungestraft gegen die Juden geschehen kann, wäre in dem Rußland vor 100 Jahren unmöglich gewesen. In dem ausgezeichneten Buche, das J. B. Levinsohn im Jahre 1837 gegen die Blutlüge in Rußland veröffentlichte, zitiert dieser Gelehrte einen im Jahre 1817 im Namen des Zaren vom Fürsten Alexander Galizyn an den Gouverneur von Grodno gerichteten Erlaß, aus dem wir zwei Stellen wiedergeben wollen, die für die Richtigkeit unserer Behauptung sprechen. Da heißt es unter anderem: „Ohne jeglichen Grund verdächtigt, Christenblut für ihre Passalikuchen zu gebrauchen, sind gegen die Juden zur Zeit der Polenherrschaft wiederholt Anklagen wegen Tötung von Christenkindern erhoben worden. Die darauf erfolgten Untersuchungen haben jedoch diese Anklagen nicht bestätigt ..." „... anläßlich der auch jetzt in einigen von Polen an Rußland annektierten Gouvernements gegen die Juden erhobenen Beschuldigung wegen angeblicher Ermordung von Christenkindern zu rituellen Zwecken und in Anbetracht, daß diese Anklagen schon vorher durch parteilose Untersuchungen und königliche Erlässe mehrfach widerlegt worden sind, hat Se. Kaiserl. Majestät geruht, mir zu befehlen: „Allen Gouverneuren seinen kaiserlichen Willen kundzutun, daß die Juden künftighin ohne Beweise nur auf Grund des Vorr Urteils, daß sie Christenblut bedürfen, nicht mehr angeklagt werden dürfen. Wenn aber ein Menschenmord stattfinden und der Verdacht auf die Juden, ohne das Vorurteil, daß sie Christenblut zu religiösen Zwecken brauchen, fallen sollte, so hat die Untersuchung auf Grund des Gesetzes nach den Vorschriften und Verordnungen, die für die Bekenner anderer Konfessionen, wenn sie eines Mordes angeklagt werden, bestimmt sind, stattzufinden." Eine Ritualmordanklage, ein Ritualmordprozeß wäre nach diesem Ukas nicht mehr möglich. Ein Prozeß Beylis wie anno 1913 unter Nikolaus hätte anno 1817 unter Alexander I. nicht stattfinden können. * * * In Büchern und Zeitungsartikeln wird die Frage diskutiert, wer der Vater Richard Wagners war. Daß Richard Wagner zu den Vätern des modernen Antisemitismus zählt, ist unbestritten. Bevor noch die Kirche begonnen, ihn zu ihren Frommen zu rechnen, hatten die Judenfeinde ihn zu ihrem Heiligen erkoren, der gekommen war, die sittliche Hoheit des Ariertums gegenüber der Niedrigkeit des Semitentums ins rechte Licht zu rücken. Da darf wohl in diesem Blatte angesichts des Prozesses im Hause Wahnfried die Frage gelöst werden, wie eigentlich das Ideal „arischer Sittlichkeit" aussieht, das unter Richard Wagners Namen in die Höhe wuchs. Alle Welt wußte und sprach davon, daß Richard Wagner seinem einstigen Freunde Hans v. Bülow die Frau Cosima genommen hatte, die er dann als sein Weib heimführte. Alle Welt war auch einig darüber, daß Isolde, die noch geboren wurde, als Frau Cosima den Namen Biilows trug, das Kind Wagners sei. Alle Welt! Einen Menschen vielleicht ausgenommen, das war Hans v. Bülow. Obwohl Wagner damals schon als notorischer Held einer Ehebruchsaffäre das vollkommene Ideal „arischer Sittlichkeit" zu verkörpern glaubte? Eine komische Posse, die etwa vor zwanzig Jahren viel lachen mächte, heißt: „Wo ist das Kind?"