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Neue Nationalzeitung · 1914-04-24 · Heft 8 (24.4.1914) · p. Seite 60

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XVI (1914)
Issue
Heft 8 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
Seite 60 (sequence 4)
Language
German
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Seite 60 .Neue Nationaj-Zeitun^ Mr. 8 zeigt, wie ernst es dem Bürgermeister 'Weiskirchner damit ist, beizutragen, daß der politische Kampf gesittetere Formen annehme. Freilich: Antisemitismus und Gesittung sind schwer vereint zu denken. Man könnte gerade so gut verlangen, daß z. B. die Stierkämpfe unter der Patronage der Tierschutzvereine arrangiert werden. * * * Der Gemeinderat Hohensinner meinte in seiner Besprechung der antisemitischen Wahlmißbräuche, das Schweigen des Staatsanwaltes in dieser Angelegenheit beleuchtend, u. a.: „Die Frage steht jetzt' so: gelten die Strafgesetze auch für die Christlichsozialen oder nicht, gibt die Zugehörigkeit zur christlichsozialen Partei eine vollständige Immunität? Hat die christlichsoziale Partei ein Recht mit den Strafgesetzen so zu spielen, wie mit den Staatsgrundgesetzen usw." Das ist ein sehr scharfes Wort: „Das Recht mit den Staatsgrundgesetzen zu spielen!" Aber es ist ein wahres Wort. An dem Tage, an dem es zufällig sämtlichen österreichischen Staatsanwälten gefallen würde, die Respektierung der Staatsgrundgesetze auch bezüglich der Juden zu fordern, gäbe es keine antisemitische Presse und wohl auch bald keine .antisemitische Partei mehr. Dieantisemitische Presse lebt von der Verhöhnung des Staatsgrundgesetzes und die antisemitische Partei desgleichen. Wenn Herr Dr. Weiskirchner, das Oberhaupt dieser Partei, es mit seiner als Bürgermeister geschworenen Pflicht, für die Wahrung der Staatsgrundgesetze in seinem Wirkungskreise zu sorgen, ernst nähme, müßte er als Erster zum Staatsanwalt gehen und gegen sich selbst die Anzeige erstatten. Aber er will nicht einmal die Polizei rufen, wenn der Pöbel liberale Gemeinderäte niederzuschlagen droht. * , * * Der Herr Bürgermeister würde, wenn es den liberalen Gemeinderäten infolge seiner Nichtmteryention arg ergangen wäre, sich wohl darauf ausgeredet haben, daß er die Gesinnungen der antisemitischen Galeriebesucher nicht kannte. Und zum Beweise dafür hätte er vielleicht auch daran erinnert, daß er nicht einmal die Gesinnungen des zweiten Herren Vizebürgermeisters kenne. Auf die Anfrage nämlich, warum der geschäftsführende Vizebiirgermeister von den zwei Dichtern, die den Raimundpreis erhielten — es waren dies Arthur Schnitzler und Rudolf Holzer — nur einem gratuliert habe, und zwar dem, der nicht den Namen Arthur Schnitzler trägt, antwortete der Herr Bürgermeister: „Ich konnte ihn — da er mittlerweile auf Urlaub gegangen — nicht fragen, aus welchen Beweggründen er so und nicht anders vorgegangen ist." Wie naiv doch der Herr Dr. Weiskirchner sich stellen kann! Aber, mein Gott, das kann ja auch denkbar sein, schämte sich der Herr Bürgermeister von Wien, der doch weiß, wer Arthur Schnitzler als Dichter ist, für den Vizebürgermeister von Wien, der nur eines zu wissen scheint, daß Arthur Schnitzler ein Jude ist . . . Nun, Arthur Schnitzler, der zu den Männern gehört, die den österreichischen Namen auch im Auslande zu Ruhm und Ehren bringen, kann auf die Ehrung eines in seiner Majorität antisemitischen Gemeinderates gerne verzichten. Fast häte ich gesagt: ich möchte ihn zur Unterlassung dieser Gratulation beglückwünschen. Die Witwe Paul Heyses durfte dem Wiener Gemeinderate für die Kondolenz anläßlich des Hinscheidens ihres Gatten danken. In diesem Falle scheinen die bescheidenen literarhistorischen Kenntnisse, durch welche sich unsere antisemitischen Gemeinderäte schon wiederholt vorteilhaft ausgezeichnet haben, Wien vor einer Blamage bewahrt zu haben. Wenn die Herrschaften gewußt hätten, daß Paul Heyses' Mutter eine Jüdin war! Das war ihnen aber wohl fremd und sie wußten nur, daß Heyses' Vater ein Christ war. „Heyses Fremdwörterbuch", das kennt ja auch jeder Antisemit . . . Sonnenfels' Statue wurde auf Antrag eines der radikalsten Antisemiten vor dem Rathaus aufgerichtet. Der Arme wußte nicht, daß Sonnenfels ein geborener Jude, der Enkel eines Rabbiners war! In mehreren russischen Orten haben gelehrige Kenner des Beylis-Prozesses in letzter Zeit den nicht ganz erfolglosen Versuch gemacht, die Plünderung und Mißhandlung von Juden durch den schlichten Ruf: „Ihr habt mein Kind zum Schächten geraubt!" herbeizuführen. Es wäre vermutlich, wenn nicht die angeblich geraubten Kinder noch rechtzeitig aufgetaucht wären, auch zum Totschlagen der Juden gekommen. Die Komödie, bei der so leicht jüdisches Blut fließt, war zu salopp inszeniert. Es gab nur ausgeraubte und mißhandelte Juden! Aber das hindert nicht, daß die reaktionäre russische Presse unausgesetzt weiter daran arbeitet, aus dem Fastower Knabenmord doch noch einen Ritualmordprozeß herauszuschlagen. Nowoje Wremja, die, wenn sie nicht gerade damit beschäftigt ist, die österreichischungarische Monarchie in ihre Atome zu schlagen und großmütig zu verteilen, mit Leidenschaft die Judenhetze kultiviert, erklärt, der Vater des Knaben Paschkow, dessen Leiche gefunden wurde, sei mit Beylis verwandt. Beylis habe den Knaben mitgenommen, und nicht dieser, sondern ein Christenknabe sei ermordet worden. Also Ritualmordprozeß um jeden Preis! Diese Kampagne ist wie von Wahnsinn geleitet, aber man wird zugeben müssen, daß in diesem Wahnsinn Methode gelegen ist. Wer hätte es für möglich gehalten, daß im 20. Jahrhundert — und nicht nur in Rußland — das Ritualmärchen nicht nur gläubige Anhänger, sondern auch Richter und Staatsanwälte finden werde, die ihm den Eintritt in den Gerichtssal ermöglichen? Der Zufall bringt mir da ein altes Buch in die Hand, in welchem Marquis d'A r g e n s, der geistvolle, von Friedrich dem Großen — der ihn zu seinem täglichen Gesellschafter gemacht — überaus verehrte französische Schriftsteller, eine Reihe von Geschichten erzählt, in denen von Ritualmorden und Hostienschändungen berichtet wird, die mit den fürchterlichsten Bestrafungen von Juden endeten. Nach einer gründlichen Analyse der Fälle schreibt d'Argens: „Wer sieht nicht sogleich, daß die Begierde, den Juden das Ihrige zu nehmen, mehr als hinreichend

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