Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XVI (1914)
- Issue
- Heft 8 (24.4.1914)
- Date
- 1914-04-24
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 8 .Neue National-Zeitung" Seite 59 Inkorrektheit erweisen würden, lagen nicht vor; es war. und blieb immerzu müßiges Qerede als Ausfluß persönlicher Zwistigkeiten und Antipathien, wie immer wieder authentische Erhebungen ergeben haben. Es wurde nur getuschelt, gezischelt und gemunkelt, vielsagend, aber eigentlich nichtssagend mit den Augen gezwinkert. Das Gift hat derart stark gewirkt, daß Alayersobn nahe daran ist, moralisch und materiell zugrunde zu gehen. Man hat das schwerste Geschütz wider ihn aufgefahren, hat auf eigene Faust Untersuchungen geleitet, Kabalen angezettelt, die ehrenrührigsten Vorwürfe gegen ihn erhoben und verbreitet, so etwa, daß er sein Amt zu persönlichem Vorteile mißbrauche, daß er seine Pflichten bewußt verletze, Geld erpresse, kurz alles, nur kein Ehrenmann sei und.es wohlverdiene, aus dem Rabbinate davongejagt zu werden. Das schrie natürlich nach dem Kadi und Mayersohn hat ihn auch angerufen. Rabbiner gegen Kultusvorsteher — ein Schauspiel für antisemitische Götter. Mit schwerer Mühe gelang es den einsichtigen Führern der Gemeinde, diesen ärgerlichen Exzeß zu verhüten und die Parteien zu bestimmen, sich dem Spruche eines Schiedsgerichtes zu unterwerfen. Und dieses Schiedsgericht hat denn auch gesprochen, dieses Arbitrium, das angesehene und unbefangene Gemeindemitglieder geschöpft haben, hat kurz und bündig erkannt, daß die gegen Mayersohn vorgebrachten Beschuldigungen, wonach er seine amtlichen Funktionen befleckt haben solle, nicht begründet sind. Was also noch? Man hätte füglich annehmen können, die Sache sei damit beendet; Mayersohn war von dem ihm vorgeworfenen Fehler losgezählt; es lag eine res iudicata vor. Man fühlte sich auch recht erleichtert; man war froh, der Nötigung enthoben zu sein, dem peinlichen Verfahren sein weiteres Augenmerk zuzuwenden, das sich in dem Wust von Schriftsätzen, die sich paketenweise zu Stößen angehäuft hatten, kaum zurechtfinden konnte. Man hat das Bündel in einen Winkel geworfen und mancher hat sich wohl im Stillen eingestanden, daß es bei der Gemeinde Besseres und Gescheiteres zu tun gibt, als sich in kleinlichen persönlichen Ränken und Zänken auszugeben. Allein weit gefehlt: kaum war dieser Unwille verraucht, da kam schon der neue Aufguß. Die Lorheeren des Anklägersdie das Schiedsgericht recht arg zerzaust hatte, ließen die zionistischen Repräsentanten in der Gemeinde nicht ruhen, Sie sind nochmals in diesen Kot mutvoll hineingestapft und waten wohlig zur Stunde noch darin. Sie haben eine neue Missetat entdeckt: sie haben herausgebracht, irgendeine Eintragung ins Tranungsbuch sei nicht ordentlich vonstatten gecaneen. Die ganze Geschichte ist aber lachhaft bedeutungslos; etwas harmloseres und nichtigeres gibt es überhaupt nicht. Dp sind eines Tages zwei im Auslände nach mosaischem Gesetze getraute Eheleute vor Rabbiner Mayersohn binsTtreten. »m ihre rituelle The 6»rrh den gesetzlichen (bürgerlichen) Akt heglaubigen, d. h. konvalidieren zu lassen. Sie haben ihre Willenseinigung kundgegeben, der Rabbiner hat ihren Konsens entgesren^eiirnntnen und damit war die Formalität erledigt. Da jedoch noch ein magistratisches Visum zu belegen war, während dessen sich der Rabbiner in seine Behausung begab, wurde die Eintragung im Traubuche erst dort nach Einholung dieses Visums von ihm unterzeichnet. Darob Zeter und Mordio! Der Rabbiner habe das Traubuch gefälscht, habe die Gemeinde um die hohen Taxen einer Haustrauung geprellt, habe die Gesetze übertreten: Pech und Schwefel über ihn. Worin aber das Gesetz verletzt wurde, worin die Fälschung bestände, wieso die Gemeinde betrogen oder verkürzt worden sei, darüber schweigen sich die Ankläger wohlweislich aus, und jeder ruhige, einsichtsvolle Leser, der dem ins Breite getretenen Tatbestande kaum mehr zu folgen vermag, zumal der Sachverhalt durch Invektiven verdunkelt und durch maßlose Anrempelungen entstellt wird, wendet sich angewidert ab. Er sagt sich: so wird das nicht gemacht. Denn das eigene Bekenntnis der Widersacher lautet: Was ist uns Mayersohn? Der ist uns völlig gleichmütig, wir fordern ein höheres Gpfer. Und so wird' der Vorstand als feige Memme verschrieen, weil er da nicht mittun will, wird auf Mayersohn losgeschlagen, um einen anderen zu treffen, wird ein braver Familienvater verfolgt und gehetzt. Nichts hält sie ab, nicht die eigene Würde, nicht die schuldige Rücksicht auf das Rabbinat, nicht die Bedachtnahme auf die Gemeinde, um ihre Kübel von Verdächtigungen auszuleeren und darin ihren Haß und ihre Rachsucht zu tauchen. Da fühlen sie sich in ihrem Element, das belebt und erfrischt sie und sie bedenken nicht, daß darob unschuldige jüdische Herzen brechen. Ein häßliches Metier fürwahr, das ihnen wohl kein wahrer, guter Jude neidet. . . . Dr. H. Sch. Von da und dort. Die Aufdeckung der schamlosen Wahlmißbräuche, durch welche die christlichsoziale Partei ihre Herrschaft in Wien erhielt und befestigte, hat bei den Entlarvten kein Gefühl der Beschämung, sondern, das der Erbitterung und Wut hervorgerufen. Die kleine Schar liberaler Gemeinderäte, und natürlich nicht am wenigsten die Juden unter ihnen, waren in der Gemeinderatssitzung, in der sie die Wahlmißbräuche zur Sprache brachten, Gegenstand der äußersten Beschimpfungen. Die Galerie, die während der Sitzung in lauten Zurufen ihr Mütchen an der Opposition kühlen durfte, ohne auch nur durch eine Rüge zurechtgewiesen zu werden, glaubte nach der Sitzung, es seien schon der Worte genug gewechselt und wollte tatsächlich sich an Mitgliedern der Opposition vergreifen. Als Gemeinderat Dr. Hein den Bürgermeister ersuchte, er möge die Polizei requirieren, damit die oppositionellen Mitglieder unbehelligt das Haus verlassen können, meinte der Nachfolger Luegers: „Es wird nicht so arg sein!" Der Herr Bürgermeister hat eine sehr zarte Meinung von dem antisemitischen Pöbel. Sein Verdienst ist es nicht, daß es nicht noch ärger gekommen und liberale Gemeinderäte nur beschimpft und nicht auch mißhandelt das Haus verließen. Wäre die Polizei, die von anderer Seite requiriert wurde, nicht rechtzeitig erschienen.-dann hätte die gemütliche Auffassung des Herrn Dr. Weiskirchner sehr arge Folgen haben können. Aber diese Vorfälle haben wieder ge-