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Neue Nationalzeitung · 1914-02-06 · Heft 3 (6.2.1914) · p. Seite 19

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XVI (1914)
Issue
Heft 3 (6.2.1914)
Date
1914-02-06
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 3 Von da und dort. Die Geständnisse, die ein christlichsozialerWahlagitator vor Gericht über die Vorgänge bei den Wiener Wahlen machte, haben sensationelle Enthüllungen über die skandalösen Mißbräuche gebracht, welche der Luegerpartei die Herrschaft in Wien sicherten. Was sind die Wunder, die in der heiligen Schrift von dem einen Toten, erzählt werden, der auf das Geheiß des Propheten wieder ins Leben zurückgerufen wurde, gegen die zahllosen toten Wähler, die dem Machtgebote der Wiener Antiseniitenhäuptlinge folgend mit erstaunlicher Pünktlichkeit bei jeder Wahl das Grab verließen, um zur Urne zu eilen? Und nicht einmal, sondern so oft man es wünschte, so oft ihre werte Stimme gebraucht wurde... Ohne die lauten Stimmen dieser stillen Toten wäre die Herrschaft der antisemitischen Partei in Wien längst tot und begraben. Aber so... Wie konnte man eine „Majorität" zu Falle bringen, die dadurch zustande kommt, daß im Notfalle ein Toter mehr Stimmen abgeben kann, als zehn Lebende. Aber noch ärgere Mißbräuche, die die Herrschaft der Christlichsozialen sicherten, wurden bei dieser Gerichtsverhandlung enthüllt und es war nur begreiflich, daß der Richter angesichts der geschilderten und bewiesenen Vorgänge ausrief, daß man ..darüber förmlich sprachlos sei und sich an den Kopf greifen müsse." Man wird diese richterliche Kritik als sehr, sehr zahm erklären müssen und nur schwer das Bedauern unterdrücken können, daß man nicht auch — andere bei den Köpfen greifen kann, die diese Wahlusancen in Wien ersannen, einführten und zu einer Wiener Spezialität ausbildeten. * * * Die Wiener christliclisozialen Parteiblätter waren zunächst über diese richterliche Kritik — sprachlos. Ihre Sprachlosigkeit ging so weit, daß sie auch die Aeußerung des Richters nicht zur Sprache brachten, sondern einfach — unterschlugen. Mit dem Unterschlagen hat es aber sein eigenes Bewandtnis. Die Antisemiten haben damit nicht immer Glück. Die Leser der antisemitischen Blätter haben nun einmal die unausrottbare schlechte Gewohnheit, auch solche Zeitungen zu lesen, die es für eine journalistische Lumperei halten, aus Gerichtssaalberichten gerade die wichtigsten Details zu — streichen. Es kommen dann peinliche Fragen, Reklamationen aus den Kreisen der eigenen Parteigenossen, die man nicht immer mit der bloßen dringenden Mahnung: „Hinaus mit den Judenblättern!" beantworten kann. Nachträglich muß dann der Versuch gemacht werden, die Unterschlagung irgendwie gut zu machen, manchmal durch eine Fälschung oder durch eine Verdrehung (die. je nach dem albern oder perfid oder beides zugleich sein kann), oder auch durch — Grobheit. Das „Deutsche Volksblatt'' hilft sich gegen die richterliche Kritik durch eine kleine Denunziation, gemischt mit einiger Grobheit. Das „Deutsche Volksblatt" denunziert den Richter, der sich erdreistete, die so höchst zahme Aeußerung über die so höchst skandalösen Wahhnißbränche zu macheu, indem es schreibt: „Kein noch so starrer Anhänger der richterlichen Unabhängigkeit wird leugnen können, daß hier eine kritische, eine polemische Aeußerung vorliegt, deren sich der Richter unter allen Umständen hätte enthalten müssen, und zwar um so eher, wenn der betreffende Richter Pick heißt und seiner Aeußerung daher ein parteimäßiger Charakter anhaftet." Wirklich, „unter allen Umständen?" hätte es sich mit der richterlichen Unabhängigkeit auch dann nicht vereinigen lassen, daß der Richter schändliche Wahlmißbräuche als solche erkennt, wenn zufällig jene, die durch diese Kritik getroffen wurden, der liberalen Partei angehört hätten? Glücklicherweise gibt es in Oesterreich doch noch Richter, die der Meinung sind, daß die richterliche Unabhängigkeit n i c h t n iL r das Recht, sondern auch die Pflicht voraussetzt, Nichtswürdigkeiten aLs Nichtswürdigkeiten zu bezeichnen, auch wenn dies den Antisemiten nicht i n d e 11 K r a m p a ß t. Und das war im Prozeß Guth ganz gut, auch wenn das „Deutsche Volksblatt" sich nachträglich noch so sehr — pickiert fühlt. Die christlichsoziale Parteipresse hat eben das Privilegium, sich nicht schämen zu müssen. Wie würde sonst die „Reichspost" sich nicht entblöden, gerade zur Feier ihres 20jährigen Bestandes, anläßlich der Eröffnung der Elektrischen Bahn Wien— Preßburg unter anderem zu schreiben: „Und so begrüßen wir die Bahn Wien—Preßburg als ein Werk voll Ltiegerschen Geistes, als ein neues Bollwerk der Zusammengehörigkeit und Interessengemeinschaft der Völker diesseits und jenseits der Leitha, errichtet von der klaren Einsicht des Volkes." Wahrhaftig, die „Reichspost" muß glauben, daß sie für — Analphabeten schreibt! Sollten denn die Verehrer Luegers wirklich schon samt und sonders vergessen haben, daß ihr Meister und Halbgott einst nicht genug Gift und Galle gegen Ungarn speien konnte, daß er am liebsten einen Kreuzzug gegen das freiheitsliebende Ungarn gepredigt hätte? Und jetzt sollen dieselben Lueger-Vergötterer auch das glauben, daß die Hymnen der Christlichsozialen auf Ungarn Dichtungen im Geiste Luegers sind, daß die Bahn Wien—Preßburg „ein Werk voll Luegerschen Geistes" ist? Wahrlich, wenn die Lettern der „Reichspost" nicht so schwarz wären, sie hätten, als sie diese Lügen in die Welt setzten — erröten müssen. In der Nähe von Kiew hat man einen Knaben ermordet gefunden und seine Leiche wies alle jene Zeichen auf, die nach dem famosen Gutachten, das der liochwürdige Pater P r an ai t i i s im'Prozeß Bejlis erstattete, auf den Ritualmord schließen lassen. Aber es stellte sich albald heraus, daß das unglückselige Opfer tückischen Judenhasses ein — Judenknabe war. Die Mörder hatten — wohl in der Eile — einen Mißgriff getan. Der Fall ist nur ein trauriges Pendant zu dem — nicht vereinzelten — Falle, in welchem fanatische Judenfeinde ihre eigenen Kinder ermordeten, um die Schuld für diese Missetat den gehaßten Judenfeinden in die Schuhe schieben zu können... Nichts aber kann grauenhafter die Verhältnisse in Rußland illustrieren, als die Tatsache, daß angesichts des „Ritualmordes" an einem — Ju-

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