Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 23 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- Seite 180 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 180 ,Neue National-Zeitung" Nr. 25 geklagten wären wohl fchön faft alle tot; teils waren fie unter den Martern geftorben, die meiften aber ver-r brannt oder — als Gnade für die angenommene Taufe — nur geköpft. Der Papft fendete d e n Bifchof Giambattsta dei Giadici von V e n t i m i g 1 i a nach Trient, um die Angelegenheit zu unterfuchen. Da kam es allmählich zu einem Kampfe zwifchen den zwei Bifchöfen, dem Bifchof Hinderbach, der es erreicht hatte, daß die Juden — nachdem er ihre Güter mit frommen Sinn konfisziert hatte — verbrannt und geköpft worden waren und dem päpftlichen Legaten, dem Bifchof von Ventimiglia, der auf Grund feiner Unterfuchung zu gänzlich anderen Anflehten gelangt war. Er hielt die Juden für unfchuldig und ihren „fchlagendften" gefährlichften Belaftungszeugen Schweizer für den Mörder, der das Verbrechen begangen, um die Juden, gegen die ein Komplott gefchmiedet war, ins Verderben zu ftürzen. Der Bifchof von Ventimiglia beftritt aber auch, dal) die Wunder, die fich, wie das Volk erzählte, im Verlaufe diefer Angelegenheit begeben haben follten, tatlachlich ereignet hätten. Der päpftliche Legat, der fich, als man von dem Ergebniffe feiner Unterfuchung erfuhr, von Trient nach Rovereto flüchten mußte, konnte froh fein, mit heiler Haut nach Rom zurückzukehren. SixtusIV. fe#te dort eine Kommiffion von fechs Kardinälen ein, die die Trientiner Prozeffe zu prüfen und zu entfeheiden hatten, wer Recht habe: der Bifchof von Trient oder der Bifchof von Ventimiglia. Der Bifchof von Trient fiegte fchließlich. Auf Grund des von den Kardinälen gefällten LJrteiles erklärte der Papft den Prozeß gegen die Juden als „rite et recte factum." Mein Golr, gegen den „fchlagendften" Beweis, daß die Wunden des Kindes angefichts der Juden wieder zu bluten begannen, fowie gegen die auf der Folterbank erpreßten Geftändnifle der Juden konnte vielleicht dazumal auch ein päpftlicher Legat nicht aufkommen. Und dann: was hätte vielleicht das Volk gefagt, was hätte es gedacht, wenn nachträglich, nachdem fo viele Juden als Schuldige verbrannt und geköpft worden waren, deren Unfchuld^feierlich erklärt worden wäre ... Hätte das nicht mehr als den Glauben an diefen Ritualmord erfchüttern können? Die Juden waren einmal tot, die konnte man, ohne Wunder, nicht mehr lebendig machen. Also: „Es lebe der Ritualmord!", den man bei diefer Gelegenheit ohnehin nicht totfchlagen konnte. Er war ja auch tatfächlich „gerichtsordnungsmäßig" erwiefen worden. . . Die Objektivität zwingt mich daran zu erinnern, daß auch in dem Prozeß von Trient das „jüdifche Geld" eine große Rolle gefpielt haben foll. Der Bifchof von Ventimiglia, der päpftliche Kommiffär, gab in Rom an, der Bifchof von Trient hätte fich gerne von der Schuld der reichen Juden überzeugen lalfen, weil er deren Güter an fich habe ziehen wollen. . . Die Freunde des Trienter Bifchofs wieder behaupteten, der päpftliche Legat fei von den Juden erkauft worden. Wer wagt zu entfeheiden, welche der beiden Behauptungen die richtige ift? Ob der Trienter Bifchof wegen „jüdifches Geld" Unfchuldige hinrichten ließ, oder ob der päpftliche Legat für „jüdifches Geld" Unlchuldige retten wollte? Feftfteliend für jeden Kenner der Trienter Prozeßakten ift nur das Eine: In Trient wurden Unfchuldige hingerichtet. Freilich, „gerichtsordnungsmäßig" auf Grund von Geftändniffen, nach 15 Tage wiederholten, entfe^lichen Folterqualen! * * * In der Tat, die Folter war im Jahre 1475 in Trient ein Rechtsmittel zur Erforfchung der Wahrheit, wie fo viele Jahrhunderte vorher in Rom und wie noch Jahrhunderte fpäter in den meiften europäifchen Staaten. Auf diefes „Rechtsmittel" find ja wohl auch die meiften Scheiterhaufen und Galgen zurückzuführen, die lange, lange zu den bevölkertften Stätten zählten und auf denen Hunterttaufende und Aberhunderttaufende, zahllofe greife und junge Frauen, ja felbft Kinder als der Buhlfchaft mit dem Teufel überwiefen, ihr Leben verhauchten. . . Der Folter wird in unferen Tagen kaum mehr ein Menfch überzeugende Beweiskraft zubilligen, wenn es fich um die Frage der Hexenverbrennungen handelt. Aber ein katholifcher Priefter, Pfarrer Deckert, hat es gewagt, in feinem Buche über den an Simon von Trient verübten Ritualmord, aktenmäßig die furchtbaren Folterqualen zu regiftrieren, denen die unglücklichen Juden preisgegeben wurden, ohne auch nur eine Regung von Abfcheu und Grauen vor der Tortur zu verraten, ohne das Gewicht der Geftändniffe zu fchmälern, die unter ihrem Drucke erpreßt wurden. . . Er fchrieb die Worte nieder: „Nur die Tortur konnte ihnen das Geftändnis erpreffen. Ohne Tortur hätten sie wohl nichts geftanden" — aber feine Erbitterung richtet fich nicht gegen die Folter, fondern gegen die Juden, gegen die armen, zerfe^ten, blutigen Opfer böswilliger, nach Judenblut lüfterne Mörder. . . Und in Kiew haben wir wieder von dem Glaubensgenoffen Deckerts, dem hochwürdigen Herrn Prainitis eine Apologie der Folter gehört. Aber es liegt Methode in diefem Wahnsinn: Folter und Ritualmord g I a u be fi e g eh ö re n zufammen, wie Mutter und Kind, wie Urfache und Wirkung. Ich habe einft an anderer Stelle Pfarrer Deckert gegenüber meine Meinung ausgefprochen, daß ich glaube, er würde unter der Folter zu jedem Geftändnis, auch zu dem der Wahrheit fich bequemen, daß die Ritualmord-Lüge ein Baftard des Wahnwi^es und der Böswilligkeit fei. . , Er fchwieg und heute ift fein Mund, der fo unermüdlich von der Kanzel die Judenhe^e betrieb, für immer verftummt. Aber der Jünger Rohlings, der den Meifter als Hetzredner übertraf, hat nicht umfonft gelebt, er hat Schule gemacht und viele katholifche Priefter halten es für ihre eigentliche Aufgabe, nicht die Liebe zum Chriftentum fondern den Haß gegen die Juden zu verkünden. * * * Und das böseste, gefährlichste Mittel, das unschuldig Angeklagte und Unzählige ihrer angeblich nicht mitangeklagten Religionsgenossen bedroht, ist die Ritualmordbeschuldigung. Wir sehen zwar, daß katholische Geistliche, die, wenn es sie ihren letzten Blutstropfen kosten würde, nicht selbständig eine -Zeile im Talmud zu lesen vermöchten, die gelehrtesten Rabbiner darüber aufklärten, was im Talmud und in den kabbalistischen Büchern zu finden sei. Ich werde diesem Beispiele nicht folgen und mich nicht erdreisten, Kirchenfürsten, welchen christlichen Bekenntnisses immer, zu belehren, was ihre Religion ihnen gebietet. Diese Erkenntnis sei. ganz ihrem Wissen und ihrem Gewissen anheimgestellt. Aber