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Neue Nationalzeitung · 1913-11-14 · Heft 23 (14.11.1913) · p. Seite 179

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 23 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 25 „Neue National-Zeitung^ Seite 179 Soll ich noch fortfahren mit Zitaten aus den Kirchenvätern? Wahrhaftig, wenn ich auch überzeugt bin, daß der unwiffendfte katholifche Geiftliche in der Lage wäre, diefe Sammlung von Proteften der verehrungswürdig ften Kirchenväter gegen die Ritualmordbefchuldigung — der Chriften — ich meine die Ritualmordbefchuldigung die gegen und nicht von Chriften erhoben wurde — noch beträchtlich zu vermehien, fo glaube ich doch, daß der Hinweis auf die „Erklärungen" von Juftinus Martyr, Minucius Felix undTertullian allein hinreichen müßten, auch die Anklagen gegen die Juden verftummen zumachen, die gleichfalls auf „Gerüchten" und auf „man fagt" basieren. Jeder weiß, daß das Neue Teftament auf dem Alten Teftament beruht. Aber welcher denkende Chrift wird vermuten, daß die Ritualmordanklage gegen die Chriften in den erften Jahrhunderten auf der Befchuldigung ballert, die gegen die Judenheit erff im — 12. Jahrhundert zum erftenmal erhoben wurde? Diefe jüngere Legende ift noch nicht totgefchlagen worden; man fchlägt für fie weiter Juden tot. * * * Juftinus Martyr hörten wir den herzzerreißenden Jammerruf ausftößen, daß graufame Menfchen „von den Unferigen Knaben und Mägdelein zu den Folterbänken gefchleppt wurden und zwangen fie da mit entfefelichen Martern jene erdichteten Verbrechen zu geftehen." Geftändniffe auf der Folterbank! Unter entfefclichen Martern! Das war dazumal römifches Gerichtsverfahren, römifche Juftiz. Gerichts ordnungsmäßig war der Beweis erbracht, daß die Chriften Menfchenblut zu religiöfen Zwecken brauchen! Der Ritualmord, der von den Chriften verübte graufame Ritualmord war erwiefen... Aber fteigt nicht da den hohen Kirchenfürften, die, täufchen wir uns nicht, wohl öfter an den heiligen Simon von Trient denken, als man glaubt, das Bild eines Gerichtshofes in deutfchen Landen vor das geiftige Auge? Sehen fie nicht wieder eine Folterbank, auf der Jünglinge und Frauen, ja ein achtzigjähriger Greis, unter entfetjlichen Martern — die fünfzehn Tage nacheinander wiederholt wurden — das Geftändnis ablegen, einen Ritualmord verübt zu haben? Der einzige Unterfchied meines Erachtens ift der, daß in Rom Chriften wegen diefes Verbrechens angeklagt waren und in Trient— Juden! Aber die hochwürdigen Bifchöfe, Erzbifchöfe und Kardinäle, die das Trienter Gerichtsverfahren zweifellos aus den Akten kennen, werden wohl keinen Augenblick bezweifeln, daß die Qualen, welche die unglückfeligen jüdifchen Opfer in Trient erlitten, nicht weniger fchmerzhaft waren, als jene der in Rom gemarterten Chriften, die „die erdichteten Verbrechen" bekannten. * * * Die Feder fträubt fich, die in den Trienter Akten verewigten grauenhaften Prozeduren zu fchildern, die den Geftändniffen der jüdifchen Angeklagten vorangingen, die Prozeduren, die wiederholt und verfchärft wurden, wenn die Unglücklichen, nach Widerruf ihrer Geftändniffe aufs neue „peinlich befragt" wurde"- Mehrere der Gemarterten ftarben unter den Folterqualen; aber alle erblickten in dem Tode einen füßen Erlöfer, der fie aus den Krallen graufamer Bluthunde befreit hätte. . . Und diefe, auf der Folterbank erpreßten und ach — vergebens — widerrufenen Geftändniffe follen nicht auch als Geftändniffe „erdichteter Verbrechen" angefehen werden dürfen? * * * Die Ritualmord-Hefter erinnern ihre Verehrer immer wieder an den hl. Simon von Trient. Aber fie reden nicht gerne von dem Prozeßverfahren, welches der Creirung diefes Heiligen vorangegangen war, an das zur Abwechslung wieder die Freunde der Wahrheit nicht oft genug erinnern könnten. In Trient beftand lange Zeiten eine wohlhabende Judengemeinde, die im beften Einvernehmen mit ihren chriftlichen Mitbürgern lebte. Im Jahre 1475 wurde dies anders. Ein böfer Fanatiker, Bernardinus von Feltre, hebte damals, wohin er kam, gegen die Juden und er tat dies auch in Trient, wo feine haßerfüllten Predigten Mißfallen auch bei Chriften erregten. Er hörte von ihnen die Bemerkung, daß er den Juden unrecht tue, denn fie hätten zwar nicht den „wahren Glauben" aber feien doch „gute Menfchen". Da prophezeite der fanatifche Mönch: „Ihr wißt es nicht, wieviel Böfes diefe Menfchen Euch zufügen; es wird jedoch das Paffah des Herrn nicht vorübergehen, ohne daß diefe Leute einen würdigen Beweis ihrer Güte geliefert haben." Die Prophezeiuug ging pünktlich in Erfüllung. Am Gründonnerstag verfchwand das Söhnchen Simon des in Trient wohnhaften Schuhflickers Unferdorben. Bernardinus von Feltre, Johannes Schweizer (diefen befchuldigten die Juden, den Mord begangen zu haben) und noch andere Judenfeinde riefen fofort, wohl auch vom prophetifchen Geift getrieben : das Kind muß bei den Juden gefucht werden. Bei den Juden fand man das Kind nicht, wohl aber fanden die Juden das Kind. In der Nacht des Ofterfonntags erfchien der jüdifche Arzt Tobias in Begleitung mehrerer Juden im Palais des Bifchofs Hinderbach von Trient und machten die Anzeige, daß in dem am Haufe eines Juden, namens Samuel, vorüberfließenden Waffer, der Leichnam eines Kindes gefunden worden fei. Der Bifchof Hinderbach, vielleicht auch von prophetifchem Geifte ergriffen, rief - das fteht in den Akten des Prozeffes — fofort aus: „diefes Verbrechen kann nur von einem Feinde des Chriftentums begangen worden fein." Die nächfte Folge diefer Prophezeiung war, daß man die reichften Juden — deren Güter natürlich dann auch konfisziert wurden — in ftrenge Haft fefcte... Und die Beweife für die Schuld der Juden wurden alsbald auch zeitgemäß erbracht. Der erfte Beweis war — er ifi in den Akten des Prozeffes verzeichnet und nicht etwd eine „jüdifche;'Erfindung — lautet: „da nun, als die Juden an den Leichnam herantraten, die Wunden wieder zu bluten begannen, was, wie die Erfahrunglehrt, jedesmal gefchieht, wenn der Mörder an fein Opfe r herantritt, fo galt das als der fchlagendfte Beweis, daß die Juden die Schuldigen feien." Es kamen, während des Gerichtsverfahrens noch „fchlagendere1, ja man kann fchon fagen, mörderische Beweife; die durch die Folter erpreßten Geftändniffe. . . Die Juden, die fchon damals weder im „allgemeinen ', noch in Bezug auf „fanatifche" Mitglieder der jüdifchen Gemeinde in Trient, den „Ritualmord" als jüdifche Inftitution gelten laffen konnten, festen alle Hebel in Bewegung um den Papft Sixtus IV. zu einer Prüfung des Prozeffes zu bewegen. Die armen Trienliner An-

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